Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 281 vom 19. Dezember 1944. 8. 2
— — . 2
schaft Schaftdurchmesser annähernd gleich Gewindeflanken⸗ durchmesser) hergestellt werden. 9
II.
Die zur Zeit vorhandenen Materialbestände dürfen für Schrauben mit Vollschaft aufgebraucht werden. III.
Die ,,. für die Herstellung der Schrauben mit Dünnschaft hat schnellstens zu a Sofern für die 2 der Dünnschaftschrauben die Werkzeuge nicht frist⸗
ere e schaft so 33 hergestellt werden, bis die erforderlichen Werk⸗ zeuge bescha geordnete Umstellung nicht eintreten.
IV.
Konstruktionsbedingte Verwendung von Schrauben mit Vollschaft ist ee dne fe,, kur die Prüfstelle für lösbare Verbindungsteile beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, Leiter Dr. Werner Schaurte, Berlin= Neukölln, Hasenheide Nr. 3, Telefon 66 50 Jb.
derdede⸗RKuhr, den 163. Dezember 1934 Sonderring Schrauben. Der Sonderringleiter: Schaurte.
Anordnung Nr. 224
des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und . * die Vereinheitlichung von acköfen
Vom 9. Dezember 1944
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Ernährungswirt⸗ schaftliche Maschinen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1912 (RGBl. I, S. 686) mit Zustimmung . . für Rüstung und Kriegsproduktion ange⸗ ordnet:
8§81
Einschieß⸗, Ausback- und Konditorherde zu Dampfbacköfen, Auszugherde zu Dampfbacköfen und Herde zu unmittelbar beheizten Oefen (insgesamt im , kurz Backöfen genannt) dürfen nur in den Abmessungen und nach den An⸗ 3 hergestellt werden, die in dem Einheitsblatt DIN „Ew
746, Ausgabe August 1944, niedergelegt sind.
§8 2 Backöfen dürfen nur noch von Herstellerbetrieben, die dazu eine besondere Genehmigung erhalten haben, hergestellt werden. Anträge sind bei dem Arbeitsausschuß Maschinen
ür die übrige Nahrungsmittelindustrie, Berlin W 15, Kur— Hefe damn 46, einzureichen.
8 3 Vorliegende Aufträge, die den Maßen und Angaben des Einheitsblattes HX „K, 8746 nicht entsprechen, sind zurück= zugeben oder auf diese Maße umzustellen, soweit nicht dafür vorgearbeitetes Material vorhanden ist, das für andere kriegs⸗ wichtige Zwecke nicht verwendet werden kann. Die am 31. De⸗ zember 1944 noch vorhandenen Vorräte an solchem Material sind dem Arbeitsausschuß Maschinen für die übrige Nahrungsmittelindustrie zu melden. Bestellungen auf Liefe⸗ rungen solchen Materials sind unverzüglich auf zulässiges
Material umzustellen. z 4
Ersatzteillieferungen und Reparaturarbeiten für bestehende Anlagen werden durch diese Anordnung nicht berührt.
§8 5 In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge sind bei dem Arbeitsausschuß Maschinen für die übrige Nahrungsmittelindustrie einzureichen.
§ 6
Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Maschinen für die Nahrungs⸗ und Genußmittel⸗ industrie der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau bzw. dem Reichsinnungsverband des Bauhandwerks, Fachunkergruppe Backofenbau, Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäfts⸗ bücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu ewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche n nn zu gestatten. g 7
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. z
§8 8
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den besetzten Ostgebieten. Berlin, den 9. Dezember 1944. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
Berichtigung der Anordnung Nr. 219 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegöprodultion über Vereinheitlichung, Berechnung und Fertigung von Seilschloß⸗ und m nn n, 6 17. November 1944, in er. 262.
Der § 1 Ziffer 2 wird wie folgt neu gefaßt:
2. Seile: nach DIN 21 250 von 13 bis 18 mm Durchmesser nach PIR 65 in Seale-Konstruttion von 2h bis de mm Durchmesser, Bruchfestigkeit für alle Durchmesser von 13 bis 32 mm 160 kg / mme.
Druckfehlerberichtigung
In der Anordnung M 52/44 des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Ablieferung von Lagerbeständen an Metallen und Metallerzeugnissen in Nr. 280 muß es im 3 9. am Ende statt „während der letzten 3 Monate übersteigt“ richtig heißen „während der letzten
chafft werden können, dürfen Schrauben mit Voll⸗ sind. Ein Fertigungsausfall darf durch die an⸗
8
¶Bekanntmachung Die am 15. m a. 1944 ausgegebene Nummer 64 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Dritte Verordnung zur Aenderung der Durchführungsverord⸗ nung über das Kriegsverdienstkreußz Vom 8. November 1914.
Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über das Branntwein⸗ monopol. Vom 7. Dezember 1944.
Verordnung zur Aenderung des Vermögensteuergesetzes. Vom J. Dezember 1944. —
99 9
Verordnung zur Aenderung der Durchführungsverordnung zum Vermögensteuergesetz, der Durchführungsverordnung zum Ia eh ener e gef inn der Aufbringungsumlage-Verordnung. Vom 8. Dezember 1914. 8
Verordnung zur weiteren Anpassung der Strafrechtspflege an die . des totalen Krieges (Vierte Verordnung zur Vereinfachung der Strafrechtspflege). Vom 13. Dezember 1944.
Sechsundzwanzigste Bekanntmachung über die Eintragung von berzinslichen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs in das Reichsschuldbuch. Vom 13. Dezember 1944.
Umfang:; 1 Bogen. Verxkaufspreis: EC, 15 RM,. Postbeför⸗ derungggebühren: 0, 3 Re für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 6 200.
Berlin C2, dim 16 Dezember 1944. Reichsverlags amt. J. V.: Stern.
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Michtamtliches
Aus der Verwaltung
Einkom mensteuer, Körperschafts⸗ und Gewerbestener für 1944 — Durchführungserlaß des Reithsfinanzministers
Der Reichsfinanzminister hat einen Durchführungserlaß zur Steuervereinfachungsverordnung auf dem Gebiet der Ein⸗
kommen-, Körperschafts⸗ und Gewerbestener für das Kalenderjahr 1944 erlassen. Die Einkommensteuererklärung für 1944 braucht
grundsätzlich nicht abzugeben und zur Einkommensteuer 1944 wird grundsätzlich nicht veranlagt, wer für das Kalenderjahr 1913 mit nicht mehr als 12 000 RM Einkommen zur Einkommensteuer ver⸗ anlagt worden war. Hierin liegt eine wesentliche Vereinfachung. Denn es bedeute, daß von den rd. 3,8 Mill. Personen, die bisher
inanzamt veranlagt werden mußten, rd. 3,3 Mill. wegen ihres
inkommens von nicht mehr als 12 000 R von der Einkommen⸗ steuererklärung — und die Finanzämter von der k. befreit werden. Die Einkommensyverhältnisse dieser 33 Mill. ändern id zumeist nur unwesentlich, so daß auch die steuerlichen Auswirkungen in der Regel nur unbedeutend sind. Diese Steuer- pflichtigen schulden die Einkommensteuer für das Kalenderjahr 1549 — und das gleiche gilt dann auch für 1945 — grundsätzlich in derselben Höhe wie für 1943. Sie entrichten die viertelsähr⸗ lichen Vorauszahlungen grundsätzlich in 2 Höhe, die der Ver anlagung g das Kalenderjahr 1913 entspricht. Sollten sich allerdings die Verhältnisse des Steuerpflichtigen erheblich ö. ändert haben, dann wird nach vereinfachtem Verfahren eine An= an n vollzogen. Sie kommt in Betracht, wenn das Einkommen
m Kalenderjahr 1944, m, dann auch 1915, um mehr als 15 3 eee oder um mehr als 10 25 kleiner ist als 1943 oder wenn sich eine ginnt ere Steuergruppe ergibt. War das Einkommen des Steuerp geren im . 1913 größer als 18090 Reichsmark, dann wird der Steuerpflichtige Ai. das rer 1944 grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften zur Ein⸗ kommensteuer veranlagt. Ferner erfolgt eine Veranlagung, und zwar ohne Rücksicht auf die Größe des Einkommens, 6 den Fällen, in denen für 1943 nicht veranlagt wurde, aber für 1944 zu veranlagen ist. Die Bestimmungen ber Steuervereinfachung, wonach bei Lohn- und Gehaltsempfängern die Grenze des aus⸗ schließlichen Steuerabzugs über die Steuerkarte von 8000 auf 0 006 He erhöht wird, findet erstmalig Anwendung bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1945. Daher bleibt die Grenze von S000 Hei, über die hinaus neben dem Steuerabzug des Lohn- und Gehaltsempfängers auch noch eine Veranlagung er⸗ folgt, für 1944 unverändert.
Für die rd. 1,8 Mill. Gewerbetreibenden, die in den 8,8 Mill. von der Einkommensteuererklärung für 1944 und 1945 grund- sätzlich befreiten Steuerpflichtigen enthalten sind, erfolgt für die Kalenderjahre 1944 und 1965 auch die Befreiung von der Abgabe der Gewerbesteuererklaärung. Ste schulden die Gewerbesteuer grundsätzlich in der Höhe der Steuerschuld des Kalenderjahres 1943. 90 23 aller Gewerbetreibenden kommen in den Genuß dieser Erleichterung,
Die weiteren Einzelheiten, insbesondere über die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Land⸗ und Forstwirt— schaft, über, die Körperschafts⸗ und Fewerbesteuer sowie die An— , . ergeben sich aus dem Wortlaut des Durchführungs— er
. eine Einkommensteuererklärung abgeben und durch ihr
MWirts chaftsteil
asses, der im i , nn, Nr. 60 vom 1. Dezember 1944 (Reichsberlags amt, Berlin C 2, Breite Str. Z6 /37 erschienen ist.
—
Aus dem Kriegsschädenrecht
Berechnung der ersparten Ausgaben bei Mietsminderung in der Nutzungsentschädigung
Bei Berechnung der Nutzungsentschädigung in der Gebäude⸗ wirtschaft sind nuch einem Schreiben des r denten des Reichs⸗ verwaltungsgerichts (Reichskriegsschäbenamt) vom 20. . 1914 — RkAkr. 2b. 44 —= in Fällen, in denen wegen völliger Un⸗ benutzharkeit der Mietsache die Mietzahlungspflicht eines Mieters fortfällt, bestimmte Vansch i he von den entfallenden Mietein⸗ nahmen als ersparte Ausgaben abzuziehen. In Abs. 8 der Nr. 7 heißt es: „In den Fällen, in denen sich die fai ge e, genf eines Mieters infolge des Schadenfalles nur minbert, sind Ab⸗ züge nach Lage der Verhältnisse zu machen; jedoch sollen un—⸗ wesentliche Ersparnisse nicht berücksichtigt werben.“ Diese Vor⸗ schrift bedeutet, daß in den Fällen der Mietminderung Abzüge nur insoweit erfolgen dürfen, als tatsächlich Ersparnisse einge⸗ treten sind. Wenn die Räume nur heschädigt sind, werden in der Regel die Ausgaben für Betriebskosten und Instandsetzungs— losten in der gleichen Höhe weiterlaufen, so daß sich keine Er— sparnisse an Ausgaben ergeben. In jedem Fall dürfen nur tat⸗ fig er mn Ersparnisse berücksichtigt werden, ein Abzu
von Pauschsätzen, auch in Form von Teilen der nr den Fa
völliger Zerstörung festgesetzten Sätze, ist nicht zulässig.
Keine Nutzungsentschädigung für Lizenzgebühren bei Sachschäden des Lizenznehmers durch Feindeinwirkung
Dem Lizenzgeber und Patentinhaber steht wegen des Ausfalls an Lizenzgebühren nach einem Beschluß des Reichskriegsschäden⸗ amts bom 24. Mai 1914 — RRAfLIII. 47. 44 — ein Anspruch a Nutzungsentschädigung nicht zu, wenn die Fahrikatiens⸗ anlagen des Lizenznehmers, der den patentierten Gegenstand her⸗ stellt und an den Lizenzgeber nach dem Umsatz der vertziebenen Ware Lizenzgebühren entrichtet (gen. Stücklizenz), durch Feind⸗ einwirkung zerstört werden. Diesem Beschluß lag ein Entschädi⸗ gungsantrag des Inhabers eines Patentes zugrunde, der als Lizenzgeber eine Lizenzgebühr in Höhe von 10 3 des Netto— fakturenpreises von dem Lizenznehmer erhielt. Die Betriebs- anlagen des Lizenznehmers waren durch Feindeinwirkung voll ständig zerstört worden. Der Antrag des Lizenzgebers auf Nutzungsentschädigung wurde in den beiden ersten Rechtsstufen zurückgewiesen, auch die eingelegte weitere Beschwerde hatte keinen Erfolg. In der Begründung des abweisenden Beschlusses wird u. a. ausgeführt, daß die Gewährung einer Nutzungsentschädigung wegen entgangener Einnahmen voraussetzt, daß der Einnahme ausfall die unmittelbare Folge eines Nutzungsverlustes ist. den der Geschädigte an der durch den Kriegssachschaden betroffenen Sache erlitten hat. Dies ist in vorliegendem Falle zu verneinen. Ein Nutzungsrecht hat nicht schon dersenige, der wirtschaftliche Vorteile aus dem Vorhandensein einer Sache zieht, sondern nur, derjenige, der auf Grund seines Eigentums oder, falls ihm die Sache nicht gehört, auf Grund eines besonderen Rechtsverhält— nisses, wie z. B. Miete oder Pacht, berechtigt ist, die Sache — hier: die Produktionsanlagen — für sich zu nutzen. Dies Recht steht dem Lizenzgeber aber nicht zu. Auch der Umftand, daß der Antragsteller vertraglich die Herstellung zu überwachen und den Lizenznehmer mit Rat und Tat zu unterstützen hat, verleiht ihm lein Nutzungsrecht an den Produftionsanfagen, FHiernach geben die Bestimmüngen des Nutzungsschädenrechts feine rechtliche Sand- habe, um einen Patentinhaber, der kein Nutzungsrecht an der durch den Kriegssachschaden getroffenen Sache besttzt, einen durch Ausfall der Lizenzgebühren entgangenen Gewinn aus Kriegs2— schädenmitteln zu ersetzen, wenn der Lizenznehmer infolge Feind— , seinen Betrieb einstellen muß und daher dem Patent— inhaber L egg hihren, nicht mehr anfallen.
Wenn der, Antragsteller es als unhefriedigendes und vom Gesetzgeher nicht gewosltes Ergebnis bezeichnet, daß der Erfinder, dessen schöpferische Gestaltungskraft der Gefamtheit zugute kommt, den Ausfall an Lizenzgebühren nicht vom Reich erstattet erhält, wenn der Betrieb des Lizenznehmers durch Feindeinwirkung zum Erliegen kommt, so weist der Beschluß darauf hin, daß zahfreiche Patente während des Krieges aus kriegsbedingten Gründen nicht affen gt werden können, ohne daß dem Patentinhgher aus diesem Grunde ein Anspruch gegenüber dem Reich erwächst. Viel= mehr sei 6 er der dadürch entstandenen Härten die Ver= , 9 4 36 5. er ag n, 1 ö. n,.
g Utzdauer und auch eine zeitweilige Befreiung von Patentgebühren vorsteht. ; : t !
Steuerfreiheit für nicht entnommenen Gewinn. — Mehrere Betriebe gelten als Einheit
Aus einer Entscheidung des Reichsfinanzhofs
8 Monate übersteigt n
Mitinha
insgesamt 520 000 h
Der e . einer Firma, der gleichzeitig bei einer anderen
er war, hatte Anspruch Steuerfreiheit für den aus
dem zweiten Betrieb nicht entnommenen Gewinn erhoben, jedoch war ihm dieser Anspruch durch den r,, abge⸗ lehnt worden. Diesem Entscheid ist auf eine Beschwerde der Reichsfinanzhof mit seinem Urteil vom 58. Mai 1944 VI 7a /44 hne In der Begründung wird betont, daß wenn jemand mehrere Betriebe besitzt, diese als eine Einheit betrachtet werden. Es ist also e ,n des steuerfreien Gewinnanteils der Gesamtgewinn ber Betriebe den Gesamtentnahmen . ustellen (gl. RdF.⸗Erlaß vom 26. August 1911 RStBl. S. 649 r. 665 Abschn. A 3 Abs. 6). Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des 5 3 St V., na em ein Teil des „nicht ent⸗ nommenen Gewinns aus Gewerbebetrieb ünstigt wird. Das Einkommensteuergesetz kennt nur einen einheitlichen Be 35 des „Gewinns aus Gewerbebetrieb“ (6 8 Abs. 8 und 4 ö. und bersteht darunter das Gesamtergebnis der gewerblichen Be tätigung. Die StV. will den Kaufmann begünstigen, der seine Entnahmen zu gunsten seines der gewerblichen Wirischaft dienenden Vermögens einschränkt. Es würde dem Sinn der Vorschrift widersprechen, wenn ein Kaufmann mit mehreren Betrieben, der ch in seinen Entnahmen keine Einschränkung auferlegen, aber die Steuervergünstigung erreichen will, aus dem Gewinn des einen Betriebs nur wenig oder nichts entnehmen, dafür aber aus dem anderen Unternehmen über den Gewinn hinausgehende und das Kapital angreifende Entnahmen tätigen würde und stigt werden könnte. Er handelt für die allgemeine Wirt nicht anders als ein Kaufmann, der aus seinen beiden Betriebe den Gewinn voll entninimt. Die gleichen Gesichtspuntte sind auch hinsichtlich der orbdnungsmäßigen Buchführung maßgebend. Auch hier ist entscheidend, daß der Gesamtgewinn Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt ist. Ist die Buchführung eines Betriebes fehlerhaft, so kgarn der i , , nicht guf Grund orznungsmäßiger Buchführung festgestellt werden. Die Inanspruchnahme von 5 3 Stz V. ist dann ausgeschlossen.
Wirtschaft des Auslandes
Die September⸗Umsäße an den spanischen Börsen
Madrid, 18. Dezember. Nach einer amtlichen Veröffentlichun beliefen sich die Umsätze an e gr Börsen im September 14
03 Mill. Peseten nom. und 76 Mill. Peseten effektiv gegenüber I3 Mill. Peseten bzw. S801 Mill. Peseten im Vormonat. Der Anteil der öffentlichen Werte ist mit 61,4 R nach wie vor über— wiegend; die Aktienumsätze / sind mit 208 Mill. Peseten bzw. 7,19 * erheblich gestiegen. Obligationen machten nur 87 Mill. Peseten oder 11,41 75 aus. Dem Umsatz nach stand Madrid mit 40 6 an der Spitze, dann folgen Barcelona mit etwa 82 und Bilbao mit 13 R, der Rest entfällt auf die Provinz⸗Börsenmarkler. Gegenüher dem September des Vorjahres ist der Umsatz um 185,8 Mill. Peseten gestiegen, Aktien sind um 57,5 Mill. Peseten und Obligationen um 46,5 Hill. Veseten erhöht.
— —
Spaniens Roheisenerzeugung
Madrid, 18. Dezember. Die Roheisenerzeugung in Spanten be—= lief sich im September auf 42 871 gegenüber 39 ol t im August, auf 49 306 t im Juli und einem Vorjahrsdurchschnitt von 45 288 t. Die Rohstahlerzeugun a O51 t bzw. 46 058 bzw. 56 482 bzw. 34 699 t. Der Voxjahrädurchschnitt wurde e n wieder erreicht. Der Rückgang ist durch den Strommangel bedingt.
Gute spanische Weinernte und die Schwierigkeiten ihres Absatzes
Madrid, 16. Dezember. In spanischen Fachkreisen schätzt man die Weinernte auf 20 Mill. 3 und . als gutes kl gn, an · . In der letzten Zeit haben die Schwierigkeiten beim Aus— andsabsatz zugenommen, was zum größten Teil auf das hohe Preisniveau zurücgeführt wird, 6. daß nunmehr ein Absinken der Weinpreise befürchtet wird. Man erwartet demnächst die Wieder⸗ zulassung von Melassesprit für Trintzwecke, was seit Juni ver—⸗ boten war, um den Weinsprit zu schützen. Allerdings wird auch in diesem Jahr infolge der Weingusfuhrschwierigkeiten eine er öhte Weinspriterzeugung gef h die auf mindestens 200 000 h Wein- trebersprit ünd 30 900 hl Weinsprit geschätzt wird. Unter Berück⸗= sichtigung der ,, von 120 9000 hl werden 1945
36 zur Verfügung stehen. Diese werden bei den heutigen 9 Al r fn bon 1000 Peseten se dekto⸗ 33 . 3a. . . * Jr . 6 ein Ausfuhrüber
uß von 12 zur Verfügung steht, der gegebenenfalls aber 4 Motorsprit verwendet werden 6 . ö
Reichs und Staats anzeiger dtr. gs81᷑ vom 19. Dezember 1944. G. 3
Zurückhaltung gegenüber der neuen Anleihe in Dänemark
Kopenhagen, 16. Dezember. Die neue i / azhige Staatsanleihe hat keine besonders gute Aufnahme beim Publikum gefunden. An den drei Tagen, an denen sie zur öffentlichen Zeichnung auf— ag, ist uur ein verhältnismäßig geringer Betrag, es heißt etwa [2-=—=–15 Mill. Kr, gezeichnet worden. Das garantierende Banken⸗ lonsortium muß ö außer den 20 Mill. Krävon den 80 Mill. Kr der Anleihe, die es von vornherein übernahm, auch noch den nicht unbeträchtlichen Restbetrag von 45 48 Mill. Kr überneh⸗ men. Wie erinnerlich, war dasselbe der Fall mit der im Mai dieses Jahres aufgelegten 31 * igen Staatsanleihe.
Rekordtiefstand des schweizerischen Außenhandels
Zürich, 16. Dezember. Der n,, der Schweiz sank im November auf einen neuen Rektordtiefstand, und zwar wegen der bisher nicht zu behebenden Transportschwierigkeiten. Die Ein— fuhr im November liegt um rund 10 * unter dem ohnehin schon niedrigen Mengenergebnis des Vormonats, dem Werte nach weist sie indessen mit 66,6 Mill. ssrs eine leichte Zunghme auf. Im gleichen Zeitraum zeigt das Ausfuhrgeschäft ein starke Schrump— fung. Die zum Versand gelangten Mengen stellen einen bisher nie erreichten Tiefstand dar, und der Ezportwert in Höhe von 47,5 Mill. sfrs ist seit Ausbruch des gegenwärtigen Krieges nur im August dieses Jahres (46,6 Mill.) geringer gewesen. Hierbei betraf nach den Mitteilungen der eidgenössischen Oberzolldirektion die Exportminderung neben schwergewichtigen Massengütern, ins⸗ desondere auch ern rr, mf. für den zivilen Bedarf, in—⸗ ige sen der starke Rückgang der Ausfuhrwerte. Gegenuber em Vorjahrs⸗November erstreckt sich der Ausfall bei der Ein⸗ fuhr auf Lebensmittel und Betriebsstoffe, während er bei der Ausfuhr vor allem n ,. industrielle Produkte betrifft. Der Rückgang des Exports erreichte im November 1944 gegenüber dem entsprechenden Vorjahrsmonat wert⸗ und mengenmäßig an⸗ nähernd 70 33. Eine ungefähr gleich starke Ahnahme verzeichnen auch die Einfuhrmengen.
Rumäniens Oelindustrie völlig in sowjetischer Hand
Stockholm, 18. Dezember. Die rumänische Oelindustrie ist völlig in der Hand der Sowjets. Alle Ansprüche der in Rumänien beteiligten englischen und 1 Kapitalinteressen wurden rundweg abgelehnt. Die Sobpjetünion beabsichtigt, sich die alleinige Ausbeutung des rumänischen Erdöls 63 zu sichern wie die Erdölgebiete des nördlichen Fran und in Qstpolen. Die Londoner Reglerung ist nicht mehr imstande, irgendwelche Wirt- Hen el en in diesen Ländern auch nur einigermäßen erfolg- reich gegenüber den Sowjets gu vertreten.
Griechische Schiffahrtslatastrophe Stockholm, 18. Dezember. Die griechische Schiffahrt hat die gin r nn die sie n Anfang 1940 den Westmächten leistete, beraus teuer bezahlen müssen. Von ursprünglich 150 Tramp⸗ schiffen sind nicht genz 90 übriggeblieben, von 6, Ueberseeschiffen nur 4. Diese Verluste sind eine Katastrophe für die griechische Wirtschaft, deren stärkster Aktivposten die Schiffahrt war.
Argentiniens Ausfuhr in 636 Quartalen des bisherigen ahre Die argentinische Ausfuhr r ö. e
Berlin, 17. Dezember. insgesamt 150 Mill. os
den ersten drei Viertelfahren 194
gegen 1630 Mill. Pesog in der entsprechenden Zeit des Vorjahres.
a O 2 2 2 .
Die Einfuhr ist mi
Vorjahreszeit gestiegen. .
höhte sich au
Tokio, 16. Dezember. lheiten über den Bud
vorgelegt wurde.
nahmen und Ausgaben auf ; n von 1 686 600 000 Jen über das allgemeine Budget d. J.
edeutet.
t 780 Mill. 3. um 20 Mill. gegenüber der Der Aktivsaldo der 2 Sbilanz er- im Vorjahr.
ill. Pesos gegen 8i0 Mi
Das japanische Budget
Der Budgetvoranschlag stellt sich 22 244 00 009 Yen, was
Das Informationsamt gab heute Ein⸗ e n , der Regierung für das gi, 1945/46 bekannt, der . vom Kabinett angenommen
und at morgen dem Kaiser durch Finanzminister Ishiwata
ger c 16. Dezember. London ⸗ Clearing 1I7, 2256 B., Madrid zg ns,
sg, 715, Istanbul 3,
York 4,79, fil, as, 109 76, Helsinti 6,8 Alles Briefkurse.
mit Ein⸗ eine Er⸗
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 18. Dezember. (D. N. B.) New York 4, 27. — 03 x, Spanien (offiz.) 44,500, Montreal 4,43 -= 4,47, Schweiz 17, 30 — 17,46, 16, 86 16,95,
Stockholm S2, S40 .
Lissabon — —,
Rio de
. B.
4s G., 426 B., Helsinti
Janeiro 104,00 B.
17, 30, New
Stockholm, 16. Dezember. 16,95 g Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —— G6 Brüssel —— G., nom. G., 97, o V., Amsterdam — — G., 2 B., Kopenhagen S7, 50 G., 87,90 B., Oslo 95, 35 nom. G.,
— — B., Kanada 3,77 nom. = , Tsscben i 25e G. is, ss D', Vuengs Aires 165, 0 G.,
a. ö —
(D. R. S.) III. 40 uhr. Paris 776,
ort 30, Brun sel Ss, 26, Mailans ellanß 2290 Berti. 1750,
Lisfabon 17902, Stockholm 10762, Oslo 95,62, Kopenhagen ö go, 37 ½,, Sofia or g en 17,5, Budapest , ukarest 2,37 M, r
burg 18, 0, Buenos Alres 96, 50, Japan 101,00, Rio . openhagen, 16. Dezember. (D. N. B.) London 1934, Rem e nen gg. 5 Rom — — Amsterbam 254,70, Stockholm 114, 15, Oslo z, Solid —— Mabrid —, Bularest ——
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100 Frs.
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100 Peng!
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18. Deze mber Geld Brief 20,88 20,46 16,22 4,205 ägyyt. Pfd. 4, 41 Dollar —
0. 46 2, 46 40, 98 0, 09 28, 05
b, oss 4, 99 132,79 9, 98 9,95 0, 99 4,998 56, 89
1696 S0 A0
nnmar!
4. Qmeffanttiche Gustellungen,
1. Untersuch 8. Per und Fundsachen. 6. 233
.
3. Aufgebote
10365 Aufgebot. 1 F. 744. Der technische Angestellte Rei Christian Hahnengre n Brüggen Nr. 24 hat das 96 sebot des verloren⸗ ngenen Sparbuchs Nr. 11 963 über 53. RM bei der Sparkasse Aachen, etzt in Siegburg, lautend auf seinen amen, beantragt, Der Inhaber der Urkunde wird ,. pätestens in dem auf den 29. März 1945, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem — legen neten Gericht anberaumten Aufge termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er-
* an.
108 Aufgebot. en Witwe Franziska
beantragt.
fang usto. von Werrhapieren,
Bergsträsser, in Holtendorf bei Görlitz t daß Aufgebot des Briefes der auf nbach, O. ., Band 6 Blatt 228 in Abt. III unter Nr. 7 . Varlehnshypothekl von 25 090 GM. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestensz in dem auf den 11. April 1915, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte , , nen, ohr e mn f, Berlin⸗Brandenburg gemäß 5 9 de ots kraftlos erklart wird. — F. 3/46. Amtsgericht Görlitz gweigstelle Reichenbach, O. L. den 9. Dezember 1944. 4
g. Rom and 9. Dentsche RKölontalg
7. Metienmgesellfchaftan,
2
2 66 ** . S.. 12. i rn, ———
13. Unfall ⸗ und Int alldenver 14. ea,. 16. Ver sch
sickerungsn. sBbank und Bankaugs wetfe.
e Wei edene ranntmachungen.
Spinn, geb. widr
melden und die Urkunden vorzulegen,
Urkunden erfolgen wird. Stralsund, den 8. Dezember 1944.
igenfalls die Kraftloserklärung der
Amtsgericht.
lin) gene auf
folgen wird. 2 e, . Alfeld / Leine,
Aufgebot. den 9. Dezember 1944.
10369 1. F. 11. 44. Die
10866 Aufgebot.
160 8s44. Der Bergmann Ewald 3 aus Duisburg⸗SHamborn, Et⸗ hard affe 18 b, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs der Städtischen Spar⸗ lasse Duisburg, 2 ü Nr. 24 622 über ein Sparguthaben in 6n von 151,99 Re, lautend auf den
amen Günter HBärhold, begntragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird woch, j aufgefordert, spätestendz in dem auf den dem unterzeichneten 6. n 1945, 19 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 38, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sparlassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Sparkaässenbuchs erfolgen
anwalt Dr. Krämer in
riefe Nr. 3 und
schu
amborn, buch
fordert, spätestens
Urkunden erfolgen wird. Neubrandenbur Das
=, ,. 2 eb. Jeschal in Neubrandenburg, Burg⸗ 4 7A, vertreten durch Rechts⸗ A lorentine 4. November 1857 in Hamburg, Toch⸗ ter der Eheleute Moritz 3 und Josephine Florentine geb,
Se g fgeso rdert werden aufgefordert, 15. Februar 1845 zuin Geschäftszeichen
ian das Aufgebot der Grund⸗
560, — GM, eingetragen zum von Neubrandenburg Blatt is Abteilung III, beantrggt. Der Inhaber der Urkunden wird qufge= in dem 7 itt ⸗ 74 . hr, falls 9 felt werden wird, daß ein ehen nden ist us vorhanden ist. Hamburg, den 8. Dezember 1944.
11. April 1945, 9 9 ĩ Gericht anberaum-⸗ ten Äufgebotstermine seine Rechte an- zumelden und die Urkunden vorzulegen, soldrigenfalls die Kraftloserklärung der
den 6. Dezbr. 1944.
richt. . 9 : mt sgerich Aufgabefrist. Laut Cdiht vom 16. Upr
10373 J Zu Luisenstadt Blatt 2684, z᷑o, Ueber die im Grundbuch von , , n. Band 55 Blatt 2684 (Amtsgericht
14 Derordnung, zum g (RGBl. 1 S. 722) ein neuer thekenbrief erteilt. tteilu des neuen Briefes ist der bisherige Brief kraftlos arg hen
Berlin, den 0. j Amtsgericht Berlin. Abteilung 402.
Bekanntmachun
er⸗ in Abteilung III Nr. 16 eingetrg—⸗ vpothek von 24 900 G.M½ , ist ntrag des Oberfinanzpräsidenten
r eichsbürgergesetz
ypo⸗ Mit der Erteilung
0. November 1944.
Neubranden⸗ 4 über je
Grund⸗ Band 19
vor
od 7
Erbenaufgebot. m 5. März 1943 ist die ledige Clara ehrend, geboren am
9
iegler, in gestorben. Erdberechtigte sich bis zum YI 5904143 zu melden, widrigen⸗
e als der hamburgische Fis⸗
Das Amtsgericht.
wird. Duisburg⸗Hamborn, den 8. Dezember 1944. Amtsgericht. ;
10368 Aufgebot. F loan Der Rentner , Maltewitz in Treptow (Rega), Mittel⸗ straße g, hat das Aufgebot des angeblich berlorengegangenen Sparkassenbuchs der Stadtsparkasse zu Trehytow 'r. Nr. 72 5a0 über 317, — RM, ausgestellt für den Rentner Helmut Mallewitz in Treptow (Rega), beantragt. Der In- ber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Apr 1945, 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht
nberaumten Aufgebotttermine seine ihr. a , und die Urkunde wird
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- auf ei ee der Urfunde erfolgen wirb. dem
1 *in g r, den S. Dezember
10371 Aufgebot.
ren in Stra das Aufgebgt der
Band 33 Blatt 19
thelen von 1 beantragt. Der
den 77. April
6/7 P 1044. Fran, Irmgard de Byil= lat geb. Dudy in Argentinien ten dur i i belegen den Wirtschaftstreuhänder Stte Bl sund, ,,
uhl in Stralsun Rechtsanwalt Juh eren ghl,
ĩ ĩ Grundbuch von eln ern gen, mn, n
in Abteilung III unter
Und 6 für Frau Irmgard de Baillat 9 8/44.
9 udy in , z . 3 2 n ob i sen 3750 * tum des
Inhaber der Urkunden Tullnitz, für n . erklärt:
aufgefordert ir nge in dem nterzeichneten Gericht n Nr. 8, Zimmer 18, anberaumten seine Rechte
. .
Stralsund
n der 19 r, vor Zn lellen· 8
nnn⸗
10340
ag n folgendes Wertpapier, t
ler e n ah für kraftlos erklärt; Ein⸗ 4 der Gemeindesparlasse Foslo⸗ witz,
Kontrollnummer 662, mit Saldo von RM 2106,51.
—— 1037 9
Au fgebotsfrist laut k ö . Wertpapier, Cigen⸗
Kraftloserklärung.
344. Nach fruchtlosem e ien
U⸗
Wotrina, Gemeindesekretär
weigstelle Grusbach, Nr. 188,
Banbgericht Znaim, Abt. 8, . 3 1944.
Q Kraftloserllärung.
Nach fruchtlosem Ablauf der dikt vom 9. Mai
Le . 3
parbu
Deutschen in lautend auf
bis RKislin
Kreditanstalt der aim, Nr. 4954/8866, ldo von RM 7375346.
ri
10311 m Namen des Deutschen Volles! 21944. Das Amtsgericht Mies⸗ bach, Oberamtsrichter Lehner, erläßt in Sachen betreffend Antrag des Reichs⸗ bahnsekretärs Hans Krapp in a am und der Lina Rinshofer in Bad Tölz wegen Aufgebots zum Zwecke der Kraft- loserklärung eines Sparbuches das folgende Ausschußurteil: 1. Das Spar⸗ af en bc der Kreissparkasse Miesbach Nr. 20 851 mit einem Guthaben von 5211, 8s Ech, lautend auf die inzwischen verstorbene Reichsbahnsekretärswitwe Karoline Krapp in Bayrischzell wird ür kraftlos erklärt. 2. Die Antrag-= teller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. ; 5 hner, Oberamtsrichter.
10318 w,, m Namen des Veutschen Volles! . P. 3/44. In der Aufgebotssache des Vereins ,, H, 16 Veckenstedt, auch Schütz enbrüdergesell⸗ schaft oder dergleichen in Veckenstedt genannt, vertreten durch den Ver— einsführer, Schützenmeister Karl Hein⸗ dorf, in Veckenstedt hat das Amts⸗ ericht in Wernigerode, durch den rn, n, . erg z für Recht erkannt: Das Sparkassenbuch Nr. 351 der Kreissparkasse mn, ,. a. H. lautend auf den Namen: Die Schützen⸗ brübergesellschaft in Veckenstedt, über 639,12 REM wird für kraftlos ertlärt. Wernigerode, den 6. Dezember 1944. Das Amtsgericht.
-
5 m Durch Ausschlußurteil vom 24. November ah e gf n. egangene Grundschu ef über die 94 ö im Grundbuch von Bütow Gärten Bl. 55, jetzt im Grundbuch von Bütow Häuser Band 111 Bl. 411 Abt. III unter Nr. 41 für Frau, Ida astrom geb. Erdmann in Bütow, Il en kr. 24, eingetragene Grund⸗ auh von 750, GM für kraftlos er⸗ lärt worden. Amtsgericht Büttow (Pom.) c ᷣᷣᷣᷣ 2 0 0 2 .
m. ). a, mm-
nen ö. 30. November 1944. 0 als Richter. ich. Ausschlußurteil. Im Namen des Deutschen Volkes! (F 244. In der Aufgebotssache der leute Karl Kieren und Emma geb.
kastel⸗Kues durch den Amtzsgerichtsrat Bosch für Recht erkannt: Der Grund⸗ schuldbrief vom 18. Mai 1924 über die im Grundbuch von Andel Band 19 Blatt 848 in Abt. III Nr. 1 für die Ehefrau Karl Kieren, Emma geb. Plein, aus Bernkastel⸗ Kues eingetragene Grundschuld von 38658423 CM wird für kraftlos erklärt.
163353 Bosch
10374
In der Aufgebotssache des Richard Erdmann und seine Ehefrau Maria Erdmann Febegene Wurl, beide in Ber⸗ lin O 118, Oderstraße 20, vertreten durch Rechtsanwalt Paul Fil. Berlin⸗ Lichtenberg, Frankfurter Allee 114, hat das Amtsgericht Neukölln durch den Amtsgerichtsrat Dr. Michalke für Recht erkannt: Der über die im Grundhuche von Berlin⸗Rudow Band 72 Blatt Nr. 1846 in Abteilung II unter Nr. 2 für die Käthe Erdmann eingetragene Hypothek von 2000 — i.. B. zwei⸗ tausend — Reichsmark. gebildete Hy⸗ pothekenbrief wird für kraftlos erklärt. Amtsgericht Neukölln — 21 F. 10. 44.
10375
In 1 Aufgebotssgche des Diplom⸗ Ingenieurs nnd. Zehmann in Ber= lin⸗Tempelhof, Friedrich⸗Wilhelm⸗ Straße 48, bertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Dittenberger in Berlin⸗ Wannsee, Conradstraße 8, hat das Amtsgericht Neukölln durch den Amts erichtsrat Dr. Michalke für Recht er⸗ annt: Der über die im Grundbuche von Neukölln Band 105 Blatt Nr. 3001 in Abteilung III unter Nr. 15 für die e , Le . & . erde, in Berlin eingetragene othek von 6500 — i. 6. sechstausend ündhun dert — fen e dern gebildete Hypo⸗ thekenbrief wird für kraftlos erklärt. Amtsgericht Neukölln — 21 F. 11. 44.
10416
Hh geri Ulm. Durch Ausschluß⸗ urteil vom J. 18. 1944 — 1 F 411944 — wurde der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Blaubeuren, Bezirk Gerhausen, Heft G 79 Abt. im Rr 3 auf dem Wohnhaus, tstraße 10, mit Hofraum und Parz. 128 / 6, Acker bei dem Haus für eine . forderung der Spar- und Darlehens⸗ kasse Gerhausen, e. G. m. u. 7 von 260606 G eingetragene Sypothel für
icht Snasm, Abl. ag. .
Kenz au Bernkastel⸗ Kues, Burgstraße 3 has Umtagericht in Bern⸗
kraftlos erklart.