Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 284 vom 23. Dezember 19441. 3. 2
Huflattichblätter Kamillenblüten Lindenblüten Nieswurz Ile w lter Süßholzwurzeln
Selen und Selenverbindungen
V. 1 In die Anlage B wird eingefügt: Acetaldehydabhängige ö s ö . und daraus estellte Gemische . Ameisensäuresalze, einschl. Aluminiumtriformiat Anilin Anilinõl Chloroform Milchsäure Natriumbisulfit Natriumsulfid Natriumthiosulfa Oxalsäure hen nr, Phosphorverbindungen Reinweinstein (Cremor tartari) Resorein Schwefelnatrium s. Na triumsulfid Sulfitablauge Weinsäure Zitronensäure Benzoesäure Milchsäuresalze Natron, benzoesaures Oxalsäuresalze Seignettesalz Weinsãäuresalze Zitronensäuresalze
unter gleichzeitiger reger i An⸗
dungen har. gleich eitiger treichun ke r n r nn, Calciumphosphat in Anlage B
VI. In die Anlage C wird eingefügt: unter ätherische Oele: Cedernholzöl, künstlich Senföl, künstlich en, Monazitsand unter gleichzeitiger Zirkonmineralien Streichung in An-
lage A Aetznatron (Natriumhydroxyd), flüssig und fest Natriumbicarbonat, Natriumearbonat, eale. Soda, cale. e,, . luminiumchlorid (salzsaure Tonerde) Aluminiumoxydhydrat (Tonerde⸗ hydrat) Ammoniak, wasserfrei Ammoniakwasser Ammonium⸗ hydroxyd, Salmiakgeist) Ammon iumbicarbonat (hirsch⸗ hornsalz) Ammoniumchlorid (Salmiah unter gleichzeitiger Ammoniumnitrat (Ammonsal⸗ I Streichung in An- peter) lage P Ammoniumsulfat (schwefelsaures Ammoniak) Caleiumnitrat (Kalksalpetey) Harnstoff Kaliumnitrat (Kalisalpeter) Kalkstickstoff (Calciumchanamid) Natriumnitrat (Natronsalpeter)
Natriumnitrit einschl. Milch⸗
Salpetersäure, säure
hinter Fuselöle: mit allen Folge⸗
produkten
unter gleichzeitiger Streichung . An⸗ lage B
unter i n , Streichung von Amyl⸗ alkohol (alle Isome⸗ ren) in Anlage C und Amylphenol in An⸗ lage D
Gas wasserkonzentrat
VII.
Die Anordnung L45 wird nachstehend in ihrer neuen Fafsung veröffentlicht:
Anordnung 1/45 des Reichsbeauftragten für Chemie Vom 20. Dezember 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der
ssung vom 11. Dezember 1942 (RGGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur n und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 19359 (RAnz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungs⸗ amt — angeordnet:
§ 1
Beschlagnahme
(1) Die in den Anlagen A bis D aufgeführten Waren find, weit sie erzeugt und eingeführt werden, zugunsten der eichsstelle Er, ic beschlagnahmt. (3) Von der Beschlagnahme sind ausgenommen: 1. Waren, die sich bei der Wehrmacht befinden, 2. Waren, die sich beim Einzelhandel, bei Apotheken und bei Krankenanstalten befinden, 3. . die vom Einzelhandel an Verbraucher geliefert ind,
4. Waren, die Bestandteile einer Laboratoriumsaus⸗ stattung bilden, soweit sie für den laufenden Betrieb
.
unter gleichzeitiger . lage 8s,
lage B . 6. Phosphorverbin⸗
jahr 1942 für solche Verwendungszwecke bezogen wurde,
setzt sind.
bestrast.
genommen worden ist, treten die Vorschriften dieser Anord⸗
364 . 32 . Virtungen der deschaanahne
((I) Lieferung, Bezug und Verbrauch der beschlagnahmten Maßgabe der folgenden Vorschriften der
Waren bedürfen nach M Genehmigung der Reichsstelle.
tä
chlagnahme zur Regelung Warenverkehrs vom 4. März 1940 (RGBl. 1 S. 551) An⸗ wendung.
8. 9 83
(i) Waren der Anlage A dürfen nur mit Genehmigung der Reichsstelle bezogen und verbraucht werden. ; E) Waren der Anlage A dürfen nur bei Vorliegen einer Bezugsgenehmigung geliefert werden. .
̃ 8 4 4 Bezug und Lieferung von Waren der Anlage B
(I) Waren der Anlage B dürfen nur mit Genehmigung der Reichsstelle bezogen werden. . (23) Waren der Anlage B dürfen nur bei Vorliegen eiuer Bezugsgenehmigung geliesort werden.
§5 Lieferung von Waren der Anlage C
Waren der Anlage C dürfen nur mit Genehmigung der Reichsstelle — 3 werden. 7
86 ö. Lieferung und Bezug von Waren der Anlage D
(1) Waren der Anlage D dürfen monatlich nur in dem Umfang geliefert und bezogen werden, der der monatsdurch⸗ chnittlichen Lieferung bzw. dem monatsdurchschnittlichen
3 im Kalenderjahr 1942 entspricht, soweit die Lieferung und der Bezug nach den im Jahre 1942 geltenden Vorschriften zulässig waren.
(2) gin die Lieferung und den Bezug von Waren der An lage D über den in Abs. 1 genannten Umfang hinaus ist eine Genehmigung der Reichsstelle erforderlich. Die Genehmigung wird entweder dem Lieferer oder dem Bezieher erteilt, wobei die Genehmigung zur Lieferung zugleich die Genehmigung zum Bezuge enthält und umgekehrt.
(3) Lieferung und Bezug von Waren der Anlage D für Verwendungszwecke, für die Kontingentsträger eingesetzt sind, bedürfen der Genehmigung des Kontingentsträgers; die Ge⸗ nehmigung wird durch Universalscheck erteilt. Der nach Abs. 1 zulässige Bezug vermindert sich um die Menge, die im r .
ür die Kontingentsträger eingesetzt worden sind. Die Bezieher (Verbraucher und ind sollen Waren der Anlage C auch
ste diese Waren im Kalenderjahr 1942 bezogen haben. Sie haben bei der Bestellung ihrem Lieferer anzugeben, wie weit sich der nach Abs. 1 zulässige Bezug dadurch vermindert, daß für bestimmte Verwendungszwecke Kontingentsträger einge⸗
Gemeinsame Vorschriften für Waren der Anlagen A bis D
5 7 Einschränkende Vorschriften
Die Vorschriften der 85 2—6 gelten nur insoweit, als de nicht entgegenstehen:
I. besondere Vorschriften der Reichsstelle, die durch An⸗ ordnungen, Bekanntmachungen, Einzelanordnungen oder Rundschreiben erlassen sind,
2. Auflagen der Reichsstelle, die den Betrieben unmittel⸗ . oder mittelbar über den Lieferer bekanntgegeben
n 6
3. mündliche . der , . die schriftlich
bestätigt sind, z. B. Sitzungsprotokolle usw.
8 8 Selbstverbrauch
Der Verbrauch von Waren, die im eigenen Betrieb herge⸗ stellt sind (Selbstverbrauch), steht der Lieferung und dem Bezug gleich. Demgemäß sind auf den Selbstverbrauch die vorstehenden Vorschriften, soweit sie die Lieferung und den Bezug betreffen, anzuwenden.
§8 9 Gebundene Verwendungszweck
Soweit Waren der Anlagen A bis D für einen bestimmten Verwendungszweck bestellt, zugetgit geliefert oder bezogen sind, dürfen sie auch nur für diesen Verwendungszweck ver⸗ braucht werden. z
§ 10
Meldepflicht
(1) Erzeuger, Händler und Verbraucher von Waren der Anlagen A bis D haben die bei Inkrafttreten dieser An⸗ ordnung von der Reichsstelle vorgeschriebenen und vom * fen Zentralausschuß genehmigten Meldungen zu erstatten.
(2) Störungen im Betriebe, soweit sie die Höhe der Er⸗ zeugung wesentlich beeinflussen, sind hinsichtlich ihres Aus⸗ maßes und ihrer voraussichtlichen Dauer jeweils sofort (fern⸗ mündlich oder telegraphisch mit schriftlicher Bestätigung) der Reichs stelle zu melden. u
Strafvorschriften
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Sz 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr
§512 Inkrafttreten
(1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1945 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.
(I) Gleichzeitig tritt die Anordnung (44 vom 30. August 1944 (RAnz. Nr. 195 vom 31. August 1944) außer Kraft. (3 Soweit im Einzelfalle auf die Anordnung 44 Bezug
erforderlich finb.
nung an deren Stelle. Die auf Grund der Anordnung I44
C Die Reichsstelle kann über die beschlagnahmten Waren ö für Rechnung des Verfügungs berechtigten
6G zm übri en finden die Borschriften der Verordnn ; add en g den der Bes
Bezug, Verbrauch und Lieferung von Waren der Anlage
auf Universalscheck nur von den Lieferern beziehen, von denen
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 284 vom 23. Tezember 1944. Z. 3
Anordnung Isd5 in Kraft. Berlin, den 20. Dezember 1944. Der Reichsbeauftragte für Chemie 9 ͤ Dr. Claus Ungewitter.
4 Anlage A (Bejugs- und Verbrauchzgenehmigung) Adeps lange, wasserfrei und wassechaltig Agar⸗Agar . Alkaloidhaltige Rohstoffe, und zwar nur: . Brechnüsse Brechwurzeln Colanüsse Strophantus samen Yohimberinde . Bormineralien (Boraxkalk, Kernit, Rasorit, Pandermit usw., auch borhaltige ier c Braunstein, natürl. und künstl. Chinarinde 866 Codein Coffein Drogen, und zwar nur: Aloe Arnikablüten Bärentraubenblätiar Bärlappsamen Baldrianwurzeln Bibernellwur zeln Boldoblãtter Brennesselblätter Cascararinde Condurangorinde Enzianwurzeln aulbaumrinde ingerhutblätter amamelisblãätter dene n n, uflattichblãtter , ,. amillenblüten Lindenblüten Nies wur Pfefferminzblãätter Phrethrumblüten und ⸗pulver rer,, atanhiawur Rhabarberwurzeln Sennesblãtter Sennsschoten
Süß holzwur zeln igungsmafse, ausgebrauchte
Leimleder . Mesothorverbindungen Phosphate, roh een e. Radiothorverbindungen
Nadium
Radiumverbindungen
Rohopium
Salben⸗ und Cremegrundlagen
Selen
Selenverbindungen
Schwefelkies
GSuppositorienmassen, wie Postonal, Suppositol, Butyrum Tego usw.
Theobromin
Walrat (Spermaceth, auch synth.
Weihrauch und andere Weichharze (natürliche Balsame, auch Styrax, flüssig oder fest) und Gummiharze (Schleim⸗ harze), roh oder gereinigt, außer Gummi Euphorbium, Gummi albanum, Jalapen⸗ und Scammoniumharz Wis mut
,
Wismuthaltiger Flugstaub
Anlage B (Bezugsgenehmigung Acetaldehydabhängige Lösungsmittel und daraus hergestellte Gemische Aethyläther (Schwefeläther)
Ameisensäure
Ameisensäuresalze, einschl. Aluminiumtriformiat Anilin
Anilinöl .
Antimonverbindungen
53 Arsenverbindungen
Atropin
Atropinsalze
Benzoesäure
Bienenwachs
Borax
Borsäure
Cadmiumverbindungen
Chinaextrakt
Chinatinktur, simpl.
Chinin, auch Prochinin
Chininsalze
Chininnebenalkaloide, und zwar:
Chinidin
Cinchonin
Cinchonidin
Chloroform
w n ing —
Toffeinsalze sowie enyldimethylpyrazolon a. eoff. eitrie. i heeft c. coff. eitrie., Migranin) , .
Elektrokorund
igungen und erlassenen Bestimmungen daher Genehmigungen und Bestimmungen der
Fluorverbindungen, und zwar nur: Aluminiumfluorid luornatrium ieselfluornatrium Kryolith, synth. Gallus säure Gelatine , e m, soweit nicht für Vergoldung zwecke he- timmt Harze und Gummen (Pos. N * des Stat. Warenverzeich⸗ nisses), jedoch aus der Pos. 97e nur Dammar⸗, Akaroid⸗ ; 6 andere Hartharze, Jalapen⸗ und Seammoniumharz Holzkohle ridiumverbindungen apanwachs odtinktur odverbindungen aliumpermanganat Kampfer, natürl. und künstl. w . e Karnaubawa Kobaltverbindungen Kupferverbindungen Leime, tier. und synth., und Mischleime hieraus Milchsäure Milchsäuresalte Natriumbisulfit Natriumperborat i Natriumsulfit see,, Natron, benzoesaures Nickelverbindungen Osmiumverbindungen Oxalsäure Oxalsäuresalze alladiumverbindungen epsin , osphorverbindungen hysostigmin Pilocarpin Pilocarpinsalze latinverbindungen uecksilberverbindungen Reinweinstein (Cremor tartari, Resorcin . Rheniumverbindungen Rhodiumverbindungen Rutheniumverbindungen Schwefel J Schwefelnatrium s. Natriumsulfid Seignettesals Silbernitrat Siliciumcarbid (Carborund) Słtopolamin Skopolaminhydrobrom h Strophantine Gulfatpech Sulfitablauge Tallöl Tannin (Gallusgerbsäure) Terpentinöl aller Art, auch Kiendl n. Dgl. Theobrominsalze Theophyllin Wasserglas (Kalt- und Natronwasserglas, auch Kalium und Natriummetasililats Wein sãure Wein säuresalze Wis mutverbindungen innverbindungen irkonmetall irlonverbindungen =, tronensäure Anlage C Eiefergenehmignug) Aeetaldehyd Aceton Acetylcellulose Adipinsäure Aetherische Oele, und zwar nur: Anisöl (Sternanisöl) Cedernholzöl, künstl. är lee nls — nchelöl Fichtennadelöl
Orangenöl i le delholzö ĩ e n.
ylen
2 6 tri d stüssig und fest
etznatron (Natriumhydroryd u Alumintumchlorid (salzsaure 9 Uluminiumoxyd (ealc. Tonerde) Aluminiumoyydhydrat (Tonerdehydrath Aminophridin Ammoniak, wasserfrei Ammoniakwasser (Ammon Ammoniumbicarbonat er born Ammoniumchlorid (Salmi Ammoniumnitrat (Ammon
CSalmialgeist
Ammoniumsulfat (schwefelsaures nh
Anthracenrückstände Ascorbinsäure Bleiverbindungen Buthylphenol Calciumnitrat (Rallsalpeter) eren, ; erverbindun 3 . eumaronharzhaltige Rückstände Dekalin Diglykol (Diäthylenglykoh . Farbholjextrakte Formaldehyd
Kalkstickstoff (Calciumcyanamid)
i z mit allen Folgeprodukten aswasserkonzentrat Glykol (Aethylenglykoh Guajakolsulfosaures Kalium arnstoff 3 lentetramin, technisch Johannisbrotkerne ohannisbrotkernmehl aliumnitrat (Kalisalpeter)
Kresole und ihre Gemische Kunstharze ee. c s 1 s unststoffe, auch Preßmassen und Spritz gußmassen Leime und Klebstoffe aller Art (mit Ausnahme von tierischen und synth. Leimen und e hieraus), ö Blutalbumin, Kaltleim, Papierleim aller Art, skicke und zullulosehaltige Klebstoffe u. dgl. Lithiummineralien Lithiumverbindungen Methanol (Methylalkohoh Molybdänverbindungen Monazitsand r, , , . Natriumbicarbonat Natriumbisulfat Natriumcarbonat, cale. Natriumnitrat (Natronsalpeter) Natriumnitrit . Naturharze, veredelte, wie: Harzester, Kopalester, Albertole, Bekazite, KM⸗Harz usw. ö. 1 Ossein J araformaldehyd 5 erchloräthylen U Phenol (Karbolsäure und ihre Gemische) Photofilme unbelichtet, und zwar nur: Kinonormal und C ahne Phthalatharze Pyridin, rein Hir nh gn alpetersäure, einschl. Milchsäure Schwefelkohlenstoff Soda, ale. Strontiummineralien Strontiumverbindungen . ꝛ TallölVeredlungs produkte (wie Abietinsäure), mit Ausnahme von Sulfatpech Tallseife, , n, (Natronzellstoffablauge) Terpentinöl⸗Derivate, z. B. Depanol, Dipen en, Tersolan usw. Tetrachlorkohlenstoff Tetralin Thorium Thoriumhaltige Rückstände Thoriumverbindungen Titanoxyd Titanweiß Trichloräthylen Triglykol (Triäthylengly! Uranoxyyd Vanadin verbindungen Vulkanfiber Wachskompositionen Wolframverbindungen Tylenole und ihre Gemische
Anlage B (Eieserung und Bezug MD 1942
Aetzkali (Kaliumhydroxyd)
Altivkohle
Alaune aller Art
. (schwefelsaure Tonerde)
Anthracen, roh
Buthylalkohol (alle Isomeren)
Caleiumcarbid z ;
Calciumcarbonat, gefällt (kohlensaurer Kalk, gefällt
Celluloid
Celluloseäther (Alkylcellulose, Benzyleellulose, Celluloseglytol⸗
säureäther usw.)
563
Chloramin
Chlorate und Perchlorate, und zwar nus: KaliLum⸗ und Natriumchlorat und ⸗perchlorat
Chlorbenzol Chlorkalk Cyelohexanol (Hexalin) Cyelohexanon Essigsaure Tonerde (Aluminiumacetat) . Effigfäure und deren Salze, mit Ausnahme der Gärungs⸗ essigsäuve Essigsäureanhydrid . ubrverbindungen, sowelt nicht in Anlage B enthalten lußsäure artgewebe exachloräthan ; e, n. chemẽsch rein
e ydrochinon
aliumhypochlorit (Kalibleichlauge) Kristallsoda Lackmuspräparate Magnesiumecarbonat Magnesiumoxyd (NMagnesta usta) Manganverbindungen, außer Kaliumpermanganat Methhlãthylketon ; Methyleyelohexanol (Methylhexalinm)
Methyleyelohexanon
Naphthalin
Natriumearbonat, kristallisiert
Natriumhypochlorit (Natronbleichlau ö
Natriumsulfat, ealeiniert und kristallisiert (Glaubersalz)
Paradichlorbenzol
Pentaerhthrit
Photofilme, unbelichtet, mit Ausnahme von Klnonormal⸗ und Schmalfilmen
Photopapier, unbelichtet
Photoplatten, unbelichtet
Phthalsäure
Phthalsäureanhydrid
Pottasche (Kaliumcarbonat) .
Propylalkohol (normal und Isopropylalkohol
Salzsäure
Schweseldioꝝyd
Schwefelsäure, auch rauchende (Oleum)
Tonerdegel ( Teg“)
,
Trimethylolpropan
Wasserstoffsuperoxyd .
Weichmacher, synth., aller Art
,
irkonmineralien.
Ein Verrechnungsschein für die deutsche Wehrmacht
ür den Zahlungsverkehr der . auherhalb des Reichs · sebiets hat bisher der Reichskreditkassenschein entscheidende Be⸗ eutung gehabt. Die Entwicklung des Zahlungsverkehrs in den besetzten und befreundeten Gebieten hat es dabei mit rer gr 9 se ursprüngliche Funktion des Reichskreditkassenscheins, Um= laufsmittel neben oder an Stelle der Landeswährung zu sein, mehr und mehr zurückgetreten ist 6. enüber seiner Funktion als Rerrechnungsmittel zwischen der inländischen und der auslän- dischen Währung. Das Nebeneinander dieser beiden Funktionen hat jedoch zu gewissen Unzuträglichkeiten geführt, so daß jetzt dur die neue Zahlungsregelung für die Wehrmacht, über die Dr. Jose Trier im neuen Heft der Banlwirtschaft“ berichtet, ein 63 derer „Verrechnungsschein für die deutsche Wehrmacht / ges r worden ist, dem nunmehr die Rolle des hauptsächlichen eise⸗ geldzeichens / für den militärischen Verkehr zufällt. Dieser Ver⸗ rechnungsschein ist, wie bisher der di ig ale g a fen hn, Trans fermittel, d. h. Träger eines Umtauschanspruchs im Ver ehr mit sämtlichen besetzten und befreundeten Ländern in beiden ig. tungen. Der Reichskreditkassenschein wird auf seine ursprüngli Aufgabe als Umlaufsmittel in fremden Ländern zurücgeführt.
ie Verrechnungsscheine, die in gewisser Weise iche Funk- 9 a 9 seinerzeitigen . r die bel⸗ ischen und französischen Arbeiter in Deutschland, werden von der auptverwaltung 3 en, , e g n lauten auf eichsmark und sind in Abschnitten zu 1, 6. 0 und 50 RM ge⸗ ern ie nhhnnten nur bel Wahrmachtkafsen im Ausland in . Geldzeichen umgetauscht werden. Umgelehrt dienen sie bei Feisen nach Deutschland als Vermittler für den. Umtausch von ausländischen in inländische Geldzeichen. Die Eigenschaft ei esetzlichen Zahlungsmittels haben sie in leinem Lande, so daß die i r einer mißbräuchlichen nn . besteht. Der Umfang des durch den Verrechnungsschein rperten 9 auf ndl edif⸗ Geldzeichen ist durch die Umtauschsätze der 3 lungsregelung eng begrenzt.
Verstärkte Wirtschafts beratung für die Landfrau
r Reichsbauernführer hat eine verstärkte Wirtschaftebergtung 95 Ke en . e, . Bisher haben sich die weihlichen eratungskräste im allgemeinen auf die Innenwirtschaft be⸗ Hrankt.“ Dieses Gebiet wird beibehalten, Da, jetzt aber die i. heute noch mehr als in den ieh eigen e, m, Mann auf dem Hofe vertreten muß muß ste laufen auch über die Fragen im Hof, Stall und Feld Bescheid wissen. Entsprechend wird der Einsatz aller verfügbaren Kräfte in der Wirtschafts . beratung vertan Dabei werden die Schädlingsbekämpfung, ragen der Tierhaltung der Planung und Dur führung des nbaues Hauvtgegenstanbe der Beratung bilden.
Zinkchlorid.
Wirtschaft des Auslandes
Unaufhaltsamer Rückgang der britischen Handelsstellung in Südamerika.
Stockholm, 22. Dezember. Als ein neuer Beweis für den un⸗ aufhaltsamen Rückgang der britischen Handelsstellung in Süd⸗ amerika wird es in unterrichteten Kreisen bezeichnet, daß die „Lautaro Nitrate Company“, ein bekanntes Düngemittelunter⸗ nehmen in Chile, für das letzte Geschäftsjahr einen beinahe um die Hälfte geringeren Reingewinn aufwies als im vergangenen
Die Dividende ö entsprechend herabgesetzt werden.
ameri i Gesellschaften der gleichen isher. Auch in Chile wird als Wirtschaftseinfluß „Neberall tauchen die
Ri
leich itz melden a ö stärkeren Gewinn als ebenso wie in Argentinien der britische
Bran
immer mehr und 7 irt edrängt. Amerikaner auf, und für ben Briten scheint kein Platz mehr in Südamerika zu sein, heißt es klagend in einem englischen Ge— schäftsbericht. ;
Argentiniens Ausfuhr in 11 Monaten 1944
Madrid, 22. Dezember. Die Ausfuhrstatistik Argentiniens der 11 Monaie des laufenden Jahres zeigt gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres eine Ausfuhrsteigerung um o, 88 oder 173 25 auf insgesamt 5.3 Mill. enüber 482 Mill. t i. V. Die Aus⸗ fuhrerhöhung gilt für 9 alle Warenklassen, besonders be⸗ merkenswert sind die e nn, bei ei e Wolle und Meiereierzeugnissen. Aber wertmäßig ergaben sich erheb= liche Steigerungen. Die oel dae umme erreichte 215 Mill. Pesos gegen 16 3 Pesos i. V. Dabei sind die Ebelmetalle nicht . berlicksichtigt. Die Steigerung der Gesamtsumme wird zum Teil auf mengenmäßige 3h der Ausfuhr zu rückgeführt, teils aber auch auf einige Preiserhöhungen, [ z. B. bei Fleisch, Jeder, Viehzuchterzeugnissen, Weizen, Mais usw., dann aber auch auf erhöhte Ausfuhr von Fertigwaren, wobei eine Steigerung der Ausfuhr von Getränken um 19 Mill. Pesos sowie von ver= = e. Lederwaren bemerkenswert war. Die Goldausfuhr
trug nur noch so 75 Pesos gegen 178 185 Pesos i. V.
Starke Verringerung der Weizenerträge in Auftralien und Neuseeland
Lissabon, 21. Dezember. Von australischen Behörden wurde nach einer Meldung aus Melbourne festgestellt, daß die geri e Weizen⸗ ernte zur . der bereits eingegangenen Verp lichtungen nicht ausreichen würde ö. wenn sie an die offizielle Schätzung von 50 Mill. Bushel herankommen sollte. Wie weiter verlautet,
e Landwirtschaftsminister aus diesem Grunde auch bereits eing Lockerung der Anbaubeschränkung und eine Erhöhung des offiziellen Preises gefordert, um hierdurch eine Erhöhung der 6 Welzenernte sicherzustellen. Infolge des
hat der australis
Mangels an Futtergetreide und sonstigen uttermitteln ist auch die Gleich aus suhr bereits stark eingeschränkt worden, zumal die