1945 / 2 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jan 1945 18:00:01 GMT) scan diff

SOS g G .

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 1 vom

2. Januar 1945. S. 2

4. Oeffentliche ustellungen

10785 Deffentliche Zustellung.

Die Firma „Universelle⸗Werke C. Müller C Co. in Dresden A II. —— Str. 50, klagt 7 1. die irma Caisse Autonome des Monopoles du Royaume de Roumanie in Bukarest, 2. die Rumänische Nationalbank in Bukarest auf Zahlung von 95 000, R nebst 5 3 Zinsen seit dem 1. Oktober 1944 Zur mündlichen 1 des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Landgericht Dresden, Pillnitzer Straße 41, Eg., Saal 33, auf den 23. März 1945, 9 Uhr, geladen. 24. O. 59/44.

Dresden, den 27. Dezember 194*

Das Landgericht.

10786 Oeffentliche Zustellung. ;

2 R. 272144. Frau Rosa Ganswind geb. Krüger in Schwarzgrund Nr. 115,

reis Welun, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Nickel in Kempen, klagt gegen ihren Ehemann, den Land⸗ arbeiter Johannes Ganswind, zuletzt in Neufeld, Gebiet Cr ln nu rh jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ . und ladet den Beklagten vor das Landgericht in Kalisch, Hermann⸗ Göring⸗Str. 13, auf den 12. Februar 1945, 11,900 Uhr, Zimmer 111, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten zu lassen.

Kalisch, den 22. Dezember 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

10683 Oeffentliche Zustell ung. Der Präsident der Reichskultur⸗

klammer, Berlin WM 15, Schlüterstr. 45,

klagt gegen die Schauspielerin Elisabeth Wieczorek, früher in Berlin-Char⸗ lottenburg, Geisbergstraße 34 bei Haagen, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig * verurteilen, an den Kläger 156 FM (einhundertfünfzig Reichsmarh) nebst 4 * Zinsen seit dem 1. Januar 1943 zu zahlen. Zur muͤnd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte, vgr das Arbeits—⸗ ericht in Berlin Charlottenburg, Tegeler Weg 17 20, auf den 16. März 1915, 9r½ Uhr, Zimmer 159 I, geladen. Berlin⸗Charlottenburg, 19. 153 1944. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.

10684

Es klagen mit dem Antrag auf Schei⸗ dung der Ehe: 1. Der Gärtner Alfred n, in Hannover, K 6,

rozeßbevollmächtigter: echtsanwalt Dr. Mogk in Hannover, gegen seine Ehefrau Annemarie Hamann geb. Marz in Hannover, Kramerstraße 12, §5 Eheges. 3 R. 55 / 44 2. die Ehe⸗ fru Ernestine Schmidt geb. Werner in Hannover, Engelbosteler Damm 146 III, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Philippi in Hannover, gegen ihren Ehe⸗ mann, Hufschmied Wilhelm Schmidt in

Hannover, Knochenhauerstraße 53, 5 55 *

Eheges 6 R. 105/44 =, 3. der Dol⸗ metscher Dimitri von Renngarten in Hannover, Ricklinger Straße 71 IV, Brozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Winter in Hannover, gegen seine Ehe⸗ frau Gilberte von Renngarten geb. Terrail, Versailles b. Paris, rue de la Ste. Victoire, 85 47, 45, 55 Eheges. 86 R II5314 , 4. die Ehefrau Elisabeth Mandich geb. Leonhardt in Hagen über Bad Pyrmont Nr. 123, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Drinkuth in Bad Pyrmont, gegen den Berthold Mandich, daselbst, 5 49 Eheges. 5 R. 18944 5. die Ehefrau Hedwig Schulz geb. Kallohn in Hannover, Schiller⸗ straße 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Hacktadt in Hannover, gegen den Händler Otto Schulz in Hannover, Goethestraße 29, 8 47 Cheges. 5 K 125 44 Die Beklagten find z. 3. unbekannten Aufenthalts. Die Kläger

laden die Beklagten zur. mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Hannover, und zwar: Zu 1 vor die Zivilkammer 3 auf den 16. Fe⸗ bruar 1945, 11 Uhr, zu 2 vor die Zivil⸗

J. kammer 6 auf den 14. Februar 1945,

11 Uhr, zu 3 vor die Zivilkammer 6 quf den 14. Februar 1945, 11 Uhr, zu 4 vor die Zivilkammer 5 auf den. 25. Fe⸗ bruar 1945, 10 Uhr, zu 5 vor die Zivil⸗ kammer 6 auf den 14. Februar 1946, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lafsen. Hannover, den 21. Dezember 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

——

10686 Oeffentliche Zustellung. . Die Frau Helene Poburski geb. Ja⸗ worsti in Finowfurt, Mark, Biesen⸗ thaler Straße 88, Prxozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Meyer in . klagt gegen den Fleischer Adolf Pobursti, früher in Finowfurt, auf Ehescheidung aus 5 49 des Ehe⸗ esetzes und Schuldigerk ann des Be⸗ . gemäß 5 60 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 5. April 1945, 193 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2. R. 6073/44.

Prenzlau, den 18. Dezember 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

10687 Oeffentliche gilt hung,

Der Bauer Wilhelm Frey in Rati⸗ bor. Nikolausheim, Umsiedlungslager Nr. 73, Prozeßbevoll mächtigter: echts⸗ anwalt Pawlik in Ratibor, agt gegen seine Ehefrau Olga Frey geb. Schmpdt⸗ gall, früher in Friedenfels (Rußland), auf Ehescheidung aus 5 55 Ehegesetz. Die Beklagte wird hiermit zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsftreits vör die 3. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Ratibor auf den 15. Fe⸗ bruar 1915, vormittags 113. Uhr, ge⸗ laden mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Geri , n. Rechtsanwalt als Prozeßbebo mächtig⸗ ten vertreten zu lassen. 4 R. 324/41.

Ratibor, den 20. Dezember 1914.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Ladung. ö. Steinle, Zimmermann, Bad Cannstatt, Brählesgasse 15 bei Hahn, klagt gegen seine Ehefrau Emma Steinle . Schggek, zuletzt in New York / uU SI., auf E escheidung aus 9 55 Eheges. Verhandlungstermin:

ienstag. 26. März 1545, vorm. J Uhr, vor der 1. Zivilkammer des Land“ gerichts Stuttgart, Ulrichstr. 10, II. Stock, Zimmer 415. Geschäftsstelle des Landgerichts. Rechnungsrat Klendw.

. Kar

7. Aktien⸗ gesellschaften

10758 .

Umtanschangebot an die Inhaber der

zur Rückzahlung zum 1. April 1945 ge⸗

kündigten 5 Yigen Teilschuldver chrei⸗

bungen von 1910 der Ha ,

Mannheim ,,, Mann⸗ eim.

Namens der Großkraftwerk Mann— heim Aktiengesellschaft bieten wir hier⸗ durch den Inhabern der obigen zur Rückzahlung zum Kurse von 162 3 ge⸗ kündigten Teilschuldverschreibungen den Umtausch ihrer Stücke in

4 Yige, durch Grundschulden ge⸗

sicherte Teilschuldverschreibungen n . der er rn en, Mann⸗ eim Altiengesellschaft (Wertpapier- Kenn⸗Nr. 32 805) 6.

Zentralhandelsregister

aus einer neuen Anleihe im Gesamt⸗ betrage von 1M 14000 00, an,

Die neue Anleihe, deren Einführung an den Börsen zu Berlin und Frank⸗ furt a. M. beantragt werden wird, ist eingeteilt in Abschnitte zu R 1000, und iM 500, , die auf den Nanien der Deutschen Bank Filiale Mannheim oder deren Order laufen und mit ihrem Blankoindossament versehen sind.

Der Zinslauf der Anleihe beginnt am 1. Oktober 1944. Den Schuldver⸗ schreibungen werden Halbjahreszins⸗ scheine beigefügt, deren erster auf den 1. April 19415 lautet. Während der Gültigkeitsdauer der Verordnung vom 1.12. 1943 gelangen jeweils zwei Zins⸗ scheine zusammen zur Einlösung, und. zwar am 1. Juli jedes Jahres, die beiden ersten Zinsscheine per 1. April und 1. Oktober 1945 mithin am 1. Juli 1945. .

Die planmäßige Tilgung der Anleihe erfolgt nach fünf Freijahren durch Aus⸗ losung in 25 gleichen FJahresraten zu⸗ züglich ersparter Zinsen, so daß die erste Tilgungsrate am 1. Oktober 1950, die letzte am 1. Oktober 1974 fällig wird. Verstärkte Tilgung durch freihändigen Rückkauf ist jederzeit, durch verstärkte Auslosung jedoch nur zu einem Zins⸗ termin, frühestens zum 1. Oktober 1950, zulässig. Zusätzlich durch Auslosung ge⸗ tilgte Beträge können auf spätere plan⸗ mäßige Tilgungsraten angerechnet wer— den, freihündig zurückgekaufte Stücke dagegen nicht. Die Rückzahlung der aus⸗

gelosten Stücke erfolgt zum Nennwert.

Die Schuldnerin ist ferner berechtigt, die Anleihe mit einer Frist von die Monaten zu einem Zinstermin, frühe⸗ stens jedoch zum 1. Oktober 1959, zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündi⸗ gen. Seitens der Gläubiger find die Teilschuldverschreibungen unkündbar.

Die neue Anleihe wird gesichert durch drei Gesamtgrundschulden über Rc 2111729, 40, Ref S8 088 270,530 und RM 3 800 0090, auf den gesamten Be⸗ triebsgrundstücken der Gesellschaft, von denen die erstgenannte Grundschuld erst⸗ rangig ist, und zwar im gleichen Range mit der Grundschuld von GM 1142400, für den Restumlauf der im Jahre 1926 von der Gesellschaft und der , . jetzt Westmarkwerke) Aktiengese schaft gemeinsam ausgegebenen Amerika⸗ anleihe, während die übrigen beiden Grundschulden vorläufig den Rang da⸗ nach erhalten haben. Die Geseltschaft ist jedoch verpflichtet, sobald als, möglich auch für diese beiden Grundschulden den ersten Rang herbeizuführen. Anleihe⸗ treuhänderin ist die Deutsche Bank Filiale Mannheim. Die Gesellschaft ist verpflichtet, auch alle von ihr in Zukunft zu erwerbenden Betriebsgrundstücke nebst Gebäuden usw. für vorstehende Grund⸗ schulden mitzuverpfänden, andererseits ist sie berechtigt, bei einer Vergrößerung ihrer Werksanlagen die dingliche Be⸗ lastung im gleichen Range mit vor⸗ stehenden Grundschulden bis zur Hälfte des Sachwerts der Werksanlagen als Ganzes zu vergrößern, sofern sämtliche drei Grundschulden vorher die erste Rangstelle erhalten haben.

Die Großkraftwerk Mannheim Aktien—

gesellschaft ist im Jahre 1931 gegründet

worden. Als Dividende für die Ge⸗ schäftsjahre 1939/40 und 194041 wur— den je 4 33 und für die Geschäftsjahre 1941/42 bis 194344 je 3 99 verteilt. Der Umtausch erfolgt in der Weise, daß die unterzeichneten Banken die Stücke der Anleihe von 1940 für die Gesellschaft entgegennehmen und, da⸗ gegen für deren Rechnung die der Deut⸗ schen Bank Filiale Mannheim zu ge⸗ treuen Händen zu übergebenden Stücke der Anleihe von 1944 aushändigen. Die . zum Umtausch hat in der Zeit bis zum 15. Februar 1945 einschließlich bei einer der unterzeichneten Banken während der üblichen Geschäftsstunden unter Verwendung der dort erhältlichen Vordrucke zu erfolgen.

Gleichzeitig sind die Teilschuldver⸗ schreibungen von 1910 mit Jinsscheinen per 1. April 1945 u. ber smeltsch ge ordnet und unter Beifügung eines Nummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung einzureichen. Die Um; tauschenden erhalten für den Betrag der eingereichten Teils uldverschreibungen von 1949 den gleichen e, g,, in Stücken der 4 igen Anleihe von 1944 mit Zinsscheinen per 1. April 1945 u. ff. zum Kurse von

192 9.

provisionsfrei, wobei die Stücke der An⸗ leihe von 1940 zum Rückzahlungskurs von 102 3 in Zahlung genommen wer⸗ den. Sie erhalten außerdem für die Zeit vom 1. Oktober 1944 bis zum 1. April 1945 einen

Zinsausgleich von 3 in bar.

Die fristgerecht im Umtauschwege an⸗ geforderten 4 igen Teilschuldverschrei⸗ bungen von 1914 werden voll zugeteilt.

Die Anleihe ist bis auf weiteres giro⸗ sammeldepotfähig. Die Lieferung der ugeteilten , er⸗ . daher über das Girosammeldepot, sofern nicht ausdrücklich von einer der

unterzeichneten Banken oder einer ihrer

Niederlassungen auszustellende Kassen⸗ quittungen angefordert werden. Diese sind nicht übertragbar; gegen ihre Rück⸗ gabe können die Stücke nach ertig⸗ stellung bei derjenigen Stelle, we che die Kassenquittungen ausgegeben hat, kosten⸗ frei erhoben werden.

Mannheim, Berlin, Essen, Karlsruhe, München, im Dezember 1914.

Deutsche Bank Filiale Mannheim.

Badische Bant.

Badische Kommunale Landesbank Girozentrale —. Burkhardt K Co. Commerzbank Aktiengesellschaft

Filiale Mannheim. . Dresdner Bank Filiale Mannheim. Hardy K Co. G. m. b. H. Merck, Finck K Co.

Die Wolle und Tierhaare Aktien⸗ gesellschaft Wotirag in Berlin ist ge⸗ mäß 5 203 Abs. 1 Ziffer Akt G. durch Beschluß der außerordentlichen Haupt⸗ versammlung vom 24. Novbr. 1944 zum

31. Dezember 1944 aufgelöst worden. Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den hiermit gemäß z 208 AktG. auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei dem Unterzeichneten anzumelden. s de,.

Berlin, 1. Januar 1945. Wolle und Tierhaare Aktiengesellschaf Wotirag in Abwicklung.

Der Abwickler: Dr. Hartner.

5 ige Anleihe von 19490 der Großkraft⸗ = Mom m eim Atiengesellschaft.

; durch Bekannt⸗ IUlgemeinen Ver⸗ Rückzahlung zum 1. April 1549 zum Kurse von 102 3. gekündigt worden. Es wird ein frei⸗ williger Umtausch in neue 4 3 Teil⸗ a, angeboten.

Mannheim, im Dezember 1944. Großkraftwerk Mannheim Aktien⸗ gesellschaft.

10757 Der Vorstand. 6 ige

Teilschuldverschreibungen von

16784 15950 Reihe 1 der

SIEMENS g HALSkR AKTIEN. GESELLSCHAFT, BERLIN.

Umtauschangebot und Kündigung.

Hiermit bieten wir den An ern der vorstehend genannten e, dr. schreibungen den Umtausch in Siemens & Halske⸗Vorzugsaktien ohne Stimm⸗ recht in der Weise an, daß für je nom. Re 700, Teilschuldverschreibungen je nom. HM 2000, Vorzugsaktien ge⸗ währt werden.

Diese Vorzugsaktien sind auf Grund eines Beschlusses unserer Hauptver⸗ sammlung vom 13. Juni 1959 anläß⸗ lich, der Aufnahme der Elektrizitäts⸗ Aktiengesellschaft vormals Schuckert K Co. als Inhaberaktien geschaffen wor⸗ den. An Stelle . einer bei der Aus⸗ gabe auf nom. RM 700, lautenden

1. Handelsregister, 2. GSüterrechtsregister,

2. Bereinsregister. 4. Senossenschafts register,

S. Mufterregister,. . 6. Urheberrechts eim trags rolle, .

io 5

derartigen Aktie sind infolge der 8. .

richtigung unseres Grundkapitals 1 Jahre 1812 je 2 Vorzugsaktien oh Stimmrecht von je nom. Ec 1006. etreten. Diese Aktien sind mit ei is zu 13 nachzahlbaren Div

gegenüber unseren Vorzugsaktien

Stimmrecht und Stammaktien bey rechtigt. Nach Verteilung von 16 Dividende sind die Vorzugsaktien o Stimmrecht bei der Ausschüttung ei etwaigen weiteren Reingewinns Vorzugsaktien mit Stimmrecht . Stammaktien gleichgestellt. Im Fu der Verteilung des Gesellschaftsyh. mögens besteht der Vorzug der P. zugsaktien ohne Stimmrecht darin, zunächst auf sie, sodann erst auf Stammaktien und endlich auf die zugzaktien mit Stimmrecht je bis 356 3 des Nennbetrages gezahlt we während ein weiterer Vermögensüh— schuß gleichmäßig auf alle Aktien n dem Verhältnis ihrer Nennbeträge verteilen ist. ö Auf die Vorzugsaktien ohne Stim recht sind für das Geschäftsahr 1935) 1035. und für die. Geschäftsjn

n 15640 41 bis 143 /as einsschließlich

erfolgter Kapitalberichtigung je 35

Dividende verteilt worden.

Die Vorzugsaktien ohne Stimm sind an den Börsen zu Berlin, Düs⸗ dorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Mi chen und Wien zum amtlichen Ham zugelassen. Die Bedingungen für den Umt sind im einzelnen folgende:

Für je nom. K. Grhb,= Teillcn

herschreibungen mit Zinsschein Nr. (per 1. 4. 1546) und ff. werden 2 zugsaktien ohne Stimmrecht übe nom. HE. 1969, - mit Dividendensch Nr. 3 (für 194445) und ff. ö Die Inhaber der Teilschuldversch bungen, die von diesem Umtaus ebot, Gebrauch machen wollen, ihre. Stücke bis zum 15. Mär mit einem arit

6

rschreibungen von 1

L werden laut Bekanntmach

in der Allgemeinen ö Stabe zum 1. April 1935 zur Rückzahl

zum Kurse von 342 2, gekündigt.

Berlin⸗Siemensstadt, 2. Jan. 19

Ski kNSs g Hi Sin AKTIIERNGEsEIL-LScHAFT.

H. v. Bu ol. Dr. Jessen.

. einge gonna gcgelsshan

Gesellschaft Süb⸗Kamerun, Berlin Die ri zur Einreichung der teile und Genuß⸗Scheine an äßlich , . des Grundkapitals w is zum 31. Dezember 1945 verläng⸗ Berlin, im Januar 1965. Der Vorstand.

o. Geselsschaften m. .)

9529 . Altiengesellschaft G. m. b. S., Berli Die Gesellschaft ist aufgelöst. . Gläubiger werden aufgefordert, sich melden. Zum Liquidator ist der unt , n. Kaufmann, Herr Fried! Tillmanns, wohnhaft Oeflingen / Ha bestellt. 5 Berlin, z. Zt. Wehr / Baden, 9. 11. 19 U Der Liquidator: . Friedrich Tillmanns.

.. Qontu d Vergleich sf . ,. r.

1. Handelsregifter

mr die Angaben in . wird eine Gewähr r die Nichtigkeit dend der Registergeri nicht i n. ene, e.

Troppau. 10636 Handelsregister. Neueintragungen: Vom 1. November 1544:

H⸗R. A 1090 Röm.: Holzindustrie Dittrich C Fischer (Sitz Römerstadt, Sblz⸗Be⸗ und Vergrbeitungsindustrie)

ffene dar f f en hn seit 1. Januar 1944. Gesellschafter sind: Erich TDittrich, Dolzindustrieller, Römerstadt, Fritz Fischer, Holzindustrieller, Petrikau. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind einzeln zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt. Der Frau Margarete Dittrich geb. Ehle in Römerstadt ist Einzelprokura erteilt.

Vom 5. Dezember 1944:

S⸗R. A 452 Trop.: Drogerie und Materialwarenhandlung Gustav Wanke Troppau, Stadtteil 6. Rati⸗ borer Straße Nr. 99). Inhaber: Gustas Wanke, Drogist und Materjalwaren— händler in Troppau, Kat arꝛin, Schla⸗ getersltraße 30). Der Frau Margit Wanke

*.

ura erteilt. . Vom 9. Dezember 1944:

ö. A. 453 Trop,: Eduard Zahaisky Vilsner Urquell Generalvertrieb für das Ostsudetenland (Großhandel mit Pilsner Bier in Fässern und Flaschen. Teichgasse Nr. 435. Inhaber: Eduard 3 Gastwirt, Troppau.

9 . ö n n n, ö

R. 54 Trop. : Josefine Proksch & 6. Gastwirtschaft Troppau Troppau, Olmützer Straße 32). Sffene Handels⸗ , önli aftende Gesellschafter: efine Proksch, Jriedrich 3 und Theresie Berger, Gastwirte in Troppau. Ver— tretungsbefugt ist die Gefellschafterin Josefine Proksch gemeinsam mit einem der beiden anderen Gesellschafter.

Aenderungen: Vom 1. Dezember 1944:

HS.⸗R. A 396 Trop.: Erfrid Sausotter, roppau, Adolf⸗itler⸗Ring 1, Troppau Handel mit Haus⸗ und , , . Der Hildegard Hausotter in roppau ist Cinzelprokura erteilt.

eb. Hoffer in Troppau ist Einzelpro⸗ ö

Vom 4. Dezember 1944: S.⸗R. A 210 Trop: Nasierklingen⸗

werk „Avot“. Anton Volkmann & Co. Troppau“ (Troppau). Laut Beschluß des Landgerichts Troppau vom 39. No! vember 1944 (G.⸗3. 4 60 35 39) wird die Wirksamkeit der einstweiligen . gung vom 30. Mai 1944 bis 31. Mai 1945 verlängert. . ĩ

Vom 18. Dezember 1944:

H⸗R. X 34 Jäg., Max Jägerndorf, Lidogasse Rr. 12, Ma⸗ schinenfabrilation, Dem Fabriksbeam⸗ ten Bruno 6 in Jägerndorf ist Einzelprokura erteilt.

Troppau, den 19. Dezember 1944.

Das Amtsgericht.

4. Genossenicharts⸗ register

Bad Polxin. 10641

Bekanntmachung. In unser , fen . 1. heute unter Nr. 6 bei ber Elettrizi⸗= täts⸗ und Maschinengenossenschaft Bramstädt, e. G. m. b. 5. Bramstãdt, end eingetragen; Die Genossen⸗ chaft ist durch Veschluß der außer⸗

X

Spelda

ordentlichen Generalversammlungen vom 25. Oktober / 2. November 1542 aufgelöst. Zu Liquidatoren sind der Ortsbauernführer Otto en und der Bürgermeister Gustav Cornell, beide in Bramstädt, ernannt.

Bad Polzin, 25. Oktober 1943.

Amtsgericht.

Dahme, Marl. eg

In u zer Genossenschaftsregister ist bei Nr. 47 Stromver orgungs⸗v n en, Wahlsdorf e. G. m. H. am 21. Dezember 194 fol⸗ gendes eingetragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Be⸗ schlüsse der Generalversammlungen vom ,, November 1914 auf⸗ gelöst.

Amtsgerichtliche Zweigstelle.

Dessau. 1l0ßa 8] , ,, Genossenschaftsregister 75 Mittel⸗ u. Norddeutsche Apotheker ⸗Genossenschaft

m. b. SH. Minoda i. L. in Dessau: Ver⸗

tretungsbefugnis der Liguidatoren be⸗ endet. Die Firma ist . Amtsgericht Dessau, 20. Dezbr. 1944.

2 1

Oels, Schles. 106 In unser Genossenschafts reg Nr. 14 ist bei der Spar⸗ und Darlehn

kasse e. G. m. b. S. in Bogschütz he

eingetragen: . Die Firma ist erloschen. 4 Amtsgericht Oels, 15. November 19

. Konlurse und Vergleichs ach

Aalen. 261 Amtsgericht Aalen (Württ.). Beschluß v. 27. 12. 1944. Das K lursverfahren über das Vermögen irma Siedlungsbau Aalen G. m. Sin Aalen (Württ.) wird gei 02 der Konkursordnung ein geste

KRischofsburg. 107

schluß.

Das ,, den Nachlaß des am 51. Januar 1 zu Allenstein verstorbenen Klempn meisters Fritz Köwitz aus Seebu 8 wird nach Abhaltung 89 termins aufgehoben. ischofsburg, den 165. J, 1

z ö

Am tẽgerich

Soziallasse der osBß34

dDeutscher Neichs anzeiger

Breußi

Erscheint an sedein Wochentag abends. Bezugspreis durch Anzeigenstelle monatlich 1. 90

preis der einzelnen Nummer nach Um

die biertelsährlich 6. 90 MM zuzüglich * g n, für Selbstabholer bei der l Alle Postanstalten nehmen Vestellungen an. in Berlin für Selbstabholer bie Anzeigenstelle SW 6s, Wilhelmstt. So / 8. fang. Der Einzelpreis seder Nummer

scher

ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen losten 10 Ges. EGinzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder botherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

3 Tage

Staatsanzeiger

Anzeigenyreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Pettt⸗ 3 HM, e

Anzeigen nimmt die Anzei Alle druckausn zusenden, ins besond ere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa Fetthruck (einmal unterstrichen) oder durch Spertdruck (besonderet Verm

am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen vor dem Einrüickungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

*

mmer dreigespaltenen 97 mm breiten Petit⸗Zßeile 1, 8 RA

stelle Berlin 8Wös, Wilhelmstr. 30 / 81, an.

beschriebenem Papler völlig . ein⸗ ur

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Nr. 2

Sernsprech⸗Nr. 21 48 58 u. 21 48 59

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich

Anordnung über Fertigungs- und Lieferfolge von Erzeug⸗ nissen aus Eisen und Stahl. Vom 14. Dezember 1943.

Anordnung zur Durchführung der Anordnung des Reichs⸗ ministers ; Rüstung und Kriegsproduktion über Ferti⸗ gungs⸗ und Lieferfolge für Erzeugnisse aus Eisen und Stahl. Vom 21. Dezember 1944.

Amnorduuig über die Benutzung von zivilen Kraftfahrzeugen im Kriege. Vom 1. Januar 1945.

Anweisung Nr. 1144 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Möbel in der Reichsgruppe Handel über Lagerhaltung im Möbel⸗ handel. Vom 28. Dezember 1944.

Anordnung Nr. 7 des Hauptringes nm r, Glas und Keramik“ beim Reichsminister für ung und Kriegs⸗ produktion über die Streichung alter Aufträge und die

Begrenzung des Auftragsbestandes. Vom 23. Dezember 1944.

Ergänzung der 21. K, des Leiters des Sonderringes Schrauben im Hauptring Maschinenelemente beim Reichs⸗ minister für Ruͤstung und Kriegsproduktion über die Her⸗ stellung von Kaltgepreßten Schrauben (Dünnschaft⸗ schrauben), in Nr. 281. .

Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil J, Nr. 665 und 665 und Teil II, Nr. 19.

Ee n.

Der heutigen Ausgabe liegt als Sonderbeilage das

.

Deu tsches Reich Anordnung über Fertigungs⸗ nn,, von Erzeugnissen aus Eisen und Stahl

Vom 14. Dezember 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

ssung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. S. 686) in Ver— indung mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Konzentration der Kriegswirt⸗ schaft vom 6. September 1943 (RGBl. 1 S. 531) wird an⸗

§51 Zur Beseitigung von Engpässen in der Eisenverarbeitung,

geordnet:

die den Ablauf der Programme behindern, wird eine Vor⸗

rangstufe (7k) zur Kennzeichnung dieses Bedarfs eingeführt.

52 Kann ein Betrieb nicht alle erhaltenen Aufträge , . ausführen, so haben die Aufträge der Vorrangstufe (VR) den Vorrang vor den Normalaufträͤgen.

. ; 53

(I) Die Berechtigung zur . von Aufträgen oder ertigungen in die Vorrangstufe erhalten auf Antrag Aus⸗ chüsse, Ringe und Produktionsausschüsse. rner können die Kontingentsträger, denen von der Zentralen Planung un—

mittelbar Eisenkontingente * ewiesen werden, auf Antrag ermächtigt werden, einzelne 9

träge in die Vorrangstufe ein⸗

zustufen. ;

(( (7) Die Berechtigung wird mengenmäßig beschränkt. Kon—⸗

tingentsgrundlage ist das Eisenkontingentsgewicht (Walz⸗ und

Gußgewichtz. . ö

Die Einreihung in die Vorrangstufe erfolgt durch Mittei⸗ lung seitens des Einstufungsberechtigten an die Fertigungs⸗ firmen , unter Bezeichnung des Auf⸗ trages und der Fertigung, die eingestuft werden, sowie der Menge (ausgedrückt in Eisenkontingentsgewicht), für die der Vorrang innerhalb des betreffenden uftrages eingeräumt wird. Auch Teile von Aufträgen und Fertigungen Hnnen mit einem Vorrang versehen werden.

Einstufungen dürfen nur für Vormaterial, Halbzeug, Zu⸗ und Unterlieferungen sowie Fertigerzeugnisse vorgenommen werden, die im Rahmen eines Programms, einer Fertigung

oder eines Fertigungsbetriebes einen Engpaß darstellen, der

den normalen Programm⸗öoder Fertigungsablauf behindert.

ö

Die Eisen verarbeitenden Betriebe sind im Umfang der er⸗ . Lieferkennzeichnungen berechtigt, Unteraufträge auf

n von Erzeugnissen aus Eisen und Stahl ebenfalls als Aufträge der Vorrangstufe zu kennzeichnen.

86

Die einstufungsberechtigten Stellen und Betriebe sind ver⸗

pflichtet, Aufzeichnungen über die Höhe der erhaltenen und weitergegebenen Lieferkennzeichnungen zu machen. U

gember, 3)

stellte Erzeugnis eingehen) weitergeben.

Berlin, Mitwoch, den 3. Januar, abends

57 Die Lenkungsstellen können die Wirksamkeit der Vorrang— stufe nach dieser Anordnung für bestimmte Ferti . aufheben, wenn sie im Rahmen ihrer dels sr f die Ferti⸗ gung und Auslieferung dieser Erzeugnisse durch Planungen und Bewirtschaftung regelvl d. . J 36 Die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Vorschriften erläßt der Leiter bes Planungs⸗ amtes. 8 9

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1945 in Kraft.

S 109

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 10, 12 bis 15 der erordnung über den Warenverkehr bestraft, sofern nicht nach der Verordnun zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RGGBl. 1 S. 165) sowie der Durchführungsverordnüng vont 25. April 1942 (RGBl. 1 S. 246) eine schärfere Bestrafung erfolgen muß.

Berlin, den 14. Dezember 1944.

Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion „„und Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben.

Planungsamt Pla 180 - 2081/44. ;

Speer.

; Anordnung

. t Durchführung der Anordnung des Reichsministers für

üstung und Kriegsproduktion über Fe tigungs⸗ und Lieser⸗ hsolge für Erzeugnisse aus Eisen und tahl 58 ung über Fertigungs- und wird angebe dne. §1

(1) Die Berechtigung zur e, von Aufträgen oder t

ertigungen in die Vorrangstufe erteilt an die in Betracht

J

ommenden Ausschüsse, Ringe und Eisenkontingentsträger auf,

Antrag das Planungsamt.

) Die Einstufungsberechtigung wird mengenmäßig (in Eisen⸗Walz⸗ und rere, begrenzt. Die Einstufungs⸗ berechtigten dürfen nur bis zu der vom Planungsamt fest⸗ gesetzten Höhe Lieferkennzeichnungen erteilen.

. 52

(¶) Die Lieferkennzeichnung besteht aus der Bezeichnung VR und der Angabe des Ausgabequartals.

) Die Lieferkennzeichnung lautet auf eine bestimmte Menge (Eisenkontingentgewicht). Sie muß in Höhe des Eisen⸗ kontingentgewichts des eingestuften Auftrages, bei Teilein⸗ stufung in Höhe des eingestuften Auftragteils, erteilt werden.

83 Die Einstufungsberechtigten und die Betriebe der gewerb⸗ lichen Wirtschaft übertragen die Lieferkennzeichnungen mit „Vorrangübertragungsschein“ (VR⸗Uebertragungsschein).

§5 4

(1) Die Betriebe der gewerblichen Wirtschaft dürfen Liefer⸗ kennzeichnungen nur in dem Umfang übertragen, in dem sie selbst Lieferkennzeichnungen erhalten haben.

( Bei der Uebertragung von Lieferkennzeichnungen haben die Betriebe die K VR und das Ausgabequartal anzugeben, z. B. VR L145. ö. ;

Lieferkennzeichnungen gelten ausschließlich für Erzeugnisse aus Eisen und Stahl. Fir ulieferungen anderer Erzeugnisse . für den Entzug oder die Zuweisung von Arbeitskräften,

ransportmitteln, Hoh Energie und sonstigen Betriebs⸗ mitteln sind sie unwirksam.

86

Die Lieferkennzeichnung soll bei Auftragserteilung, sie kann auch nach Auftragserteilung mitgeteilt werden. Der Auftrag wird erst dann in die Vorrangstufe eingereiht, wenn die

Lieferkennzeichnung dem Auftragnehmer mit Vorrangüber⸗

tragungsschein mitgeteilt ist. . 87 . Betriebe, die Aufträge mil Lieferkennzeichnungen . sollen ihre , . als Normalaufträge 6 iefer⸗ kennzeichnung) erteilen. Die Weitergabe der Lieferkennzeich⸗ nung für Unteraufträge ist, nur dann zulässig, wenn der Normalauftrag so spät beliefert würde, daß auch bei Einsatz

des im Betrieb vorhandenen Lagerbestandes der mit der

Lieferkennzeichnung erhaltene Auftrag nicht fristgemäß aus— geführt werden konnte oder die Fertigung unterbrochen würde. 38 Die Betriebe dürfen Lieferkennzeichnungen, die sie für die Ausführung von Aufträgen erhalten haben, nur für den Be—⸗ ug von Fertigungs material (Erzeugnisse, die in das be⸗ ie Verwendung

für die Bes affung von Fertigungs mitteln ist untersagt.

konto Berlin, Konto Nr. 111913

1945

Neichsbant Postscheckkonto: Verlin 418 21

arme,

(1) Wenn sich die Notwendigkeit ergibt, kann der Ein⸗ stufungsberechtigte die Lieferkennzeichnung widerrufen und damit den Auftrag in die . umstufen.

(2) Der Widerruf ist dem Betrieb, der die Lieferkennzeich⸗ nung erhalten hat, schriftlich mit der Aufforderung mitzu⸗ teilen, die Lieferkennzeichnung zurückzuübertragen.

G) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die an Unterauf⸗

tragnehmer weitergegebenen Lieferkennzeichnungen seinerseits

zu widerrufen. Sofern er mit der Ausführung des Auftrages noch nicht begonnen und noch keine Unterlieferungen für den Auftrag erhalten hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die erhaltene Lieferkennzeichnung in vollem Umfang zurückzuüber⸗ tragen. ;

tung. 310

() Einstufungsberechtigte und Betriebe, die Lieferkennzeich⸗ nungen erhalten, sind verpflichtet, über die erhaltenen und ausgegebenen Lieferkennzẽichnungen Buch zu führen.

E) Die Buchführung hat getrennt nach den in den Lieferkennzeichnungen angegebenen Quartalen über die er⸗ haltenen, ausgegebenen und zurückübertragenen Gewichts⸗ mengen Auskunft zu geben.

§ 11

Bis zum Außerkrafttreten der Dringlichkeitskennzeichnungen

haben die in die Vorrangstufe VR eingestuften Aufträge auch

den Vorrang vor den mit Dringlichkeitskennzeichnungen (. B. Wehrmachtauftrags nummern der

O, Y) versehenen Aufträgen. 3 , Diese Anordnung tritt am 1. Januar i545 in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordung werden nach den 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft, sofern nicht nach der Verordnung zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 192 (RGBl. 1 165) sowie der Durchführungsverordnung vom 25. April 1942 (RGBl. I S. 246) eine schärfere Bestrafung erfolgen muß.

Berlin, den 21. Dezember 1944.

Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion und Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben. Planungsamt Pla 180 - 2062/44. Der Leiter des Planungsamtes. Hans Kehrl.

1 ö Anordnung über die Benutzung von zivilen Kraftfahrzeugen im Kriege mann een enn. n .* nar 19a5 . *

Auf Grund des Erlasses des Führers über die verstärkte Zusammenfassung, der Straßenverkehrsmittel durch! den Reichs verkehr minister vom 13. Juli 1944 (RGBl. 1 S. 155) und der Ersten Durchführungsvberordnung hierzu, vom 8. August 1944 (RGBl. J S. 1753) bestimme ich im Einver⸗ nehmen mit dem Leiter der Partei⸗Keanzlei und den beteiligten Obersten Reichsbehörden für die zivilen Kraftfahrzeuge:

§1

(1 . jeder Art, die zum Verkehr auf öffent⸗ lichen Straßen und PFlätzen zugelassen sind, dürfen nur be⸗ nutzt werden, wenn für sie ein von der zuständigen Behörde oder Dienststelle ausgegebenes oder genehmigtes Fahrtenbuch oder ein entsprechender Fahrtnachweis ? wird.

(3). Das Fahrtenbuch (der Fahrtnachweish ist bei jeder .. ordnungsmäßig auszufüllen, mitzuführen und auf Verlangen den zur Ueberwachung des Kraftfahrzeugverkehrs berechtigten Personen zur Prijfung auszuhändigen.

/ 8 2 ). Personenkraftwagen und Krafträder leinschließli Kleinkra * dürfen nur insoweit benutzt werden, . sie von der zuständigen Behörde oder Dienststelle eine Be⸗ scheinigung über den zulässigen Umfang der Benutzung (Be⸗

nutzungsbescheinigung) erteilt ist.

S) Bei Personenkraftwagen ist die Benutzungsbescheinigun sichtbar . von außen lesbar am Fahrzeug . Krafträdern ist die Benutzungsbescheinigung in den Kraft⸗ fahrzeugschein einzuheften. .

G3) Die Bestimmungen über die Benutzungsbescheinigung

nach Absatz () und (3) Satz 1 gelten auch für Klein⸗Nutz⸗

kraftfahrzeuge (zur Güterbeförderung mit oder ohne An⸗ hänger bestimmte Personenkraftwagen und Lastkraftwagen mit einer Nutzlast von weniger als 750 kg, ausgenommen

solche mit elektrischem Antrieb, und für Hilfsschlepper mit

auswechselbarer Antriebsachse.

83 () Kraftfahrzeuge je der Art dürfen nur zur Erfüllung kriegs und lebenswichtiger Ausgaben benutzt werden.

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(4) Für die Unterauftragnehmer gilt die gleiche Verpflich⸗

Dringlichkeitsgruppen Li, .

ö .

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