Reichs und Staatsanzeiger Nr. 11 vom 18. Januar 1945. S. 2 . ., 5
Verordnung über Schiffspositionslaternen und Abblendung der Seitenlichter. Vom 9. Januar 18945. — ; . Dritte Verordnung zur Aenderung der Verordnung üher die Einrichtung der Positionslaternen und die Abblendung der Seiten— lichter , und Normung der Schiffspositions— laternen). Vom 11. Januar 1945. ö. Umfang 1 Bogen. Vexkaufsgreis: 0,15 Hils. Postbeförderungs. ebühren: 0,03 Re für ein Stück bei Voreinsendung auf unser ostscheckkonto: Berlin 962 00.
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 11 vom 18. Januar 1945. 23. 3
London, 17. Januar. (D. N. B.) New York 4,02 3 — 4,03 , Spanien (offiz.) 4,099, Montreal 4,43 —–— 4,47, Schweiz 17,30 - 1746, Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon — — Rio de Janeiro S2, 84s. .
Zuürkch, 156. Janugr. (8. A. B) II1.40 Uhr.] Paris 76, London⸗Clearing 17,30, New York 4,530, Brüssel 69,25, Mailand 22,5 B., Madrib 39,75, Holland 2293, Berlin 172,ů50, Lissabon i7, 2, Stockholm 102,62, Oslo 98,6217, Kopenhagen o. ve, Sofia Ss z, Prag 17,26, Vudapes io, 69, Zagreb s, 5j, Istanbul, „5g,“ Vutarest 2,37 33, Hrelsinki S, h, reß— burg 156,00, Buenos Aires 9gö6, 25, Japan ol, 60, Rio 22,55 B.
Kopenhagen, 16. Januar. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, o, Zürich 11,25, Rom — — Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,90, Helsinki 9g, sf, Sofia — —, Madrid — —, Bukarest — —. Alles Briefkurse.
Stockholm, 16. Januar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 1675,50 nom. G., 168,50 B., Paris — — G., ——— B., Brüssel — G., —— B., Schweiz. Plätze 9706 nom. G., 97, so B., Amsterdam — — G., — — B., Kopenhagen 3760 G., sa90 B., Oslo 95,35 nom. G., 26,65 B., Wafhingkon 415 G.. 4,20 B., Helsinki 8,38 G., 8,59 B., Rom — — G., D . B., Kanada 377 nom. G., 3,8V B., Madrib — — G., Turkei — B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 10, 50 G., 103,50 B. :
— ·ᷣ··¶— ax, e.
London, 16. Januar. (D. N. B.) Silber Sarren rompt 25, 50 Silber auf Zieferung Barren 265,50, Gold 168 —. . *
Bedarf gedeckt werden kann, und für diesen Winter eine ernste Hungersnot befürchten. Die Reichtümer des Landes sind somit döllig in Händen des USA.-⸗Kapitals, und de Gausle hat keinerlei Möglichteiten mehr, seinen Einfluß auf die tunesische Wirtschaft geltend zu machen. ;
83 Begriffs bestimmung Auftrag im Sinne dieser Anordnung ist jede vertragliche Vereinbarung über Lieferungen und Leistungen jeder Art.
54 Bezugsrechte Die für die gestrichenen Aufträge erhaltenen Sisen⸗ und ; Metallbezugsrechte und gegebenenfalls Blechbestellrechte sind . an die Reichsstelle für Eisen und Metalle mit dem Kennwort ö . 1. z j Die Anweisung tritt am 10. Jannar 1945 in Kraft, Sie „Auftragsstreichung Ruk“ abzuliefern. Alt auch in den eingegliederten Sstgebieten und dem früheren J 85 Freistaat Danzig sowie dem Sudetengau. k 9 . ; Ausnahmen Reichsgruppe Handel 9 n, ,,,, Tabak und ge bene n, when könen da,, Tabakwaren als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten n besonders zu begründenden Fällen kö ꝛ . 3 e, ,. ga ne, kungsstelle Schrauben und deren Abteilungen Ausnahmen
. für Tabak und Kaffee. . ᷣ ; ; Der Beauftragte: Dr. Raabe. von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. §586
Strafen
III. Die Bewirtschaftungsstelle Handel behält sich vor, Aus⸗ nahmen von diesen Bestimmungen zuzulassen. 6
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den 88 10. 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I Seite 686)
Wirtschaft des Auslandes
ieder starke Neubildung von Erwerbsgesellschaften in Schweden
Stockholm, 16. Januar. Im Laufe des Jahres 1944 ist in der bildung von Erwerbsgesellschaften ein neuer Rekord sestzustellen. s wurden 1536 neue Gesellschaften mit einem gezeichneben Kapital on 83323 Mill. Kr, einßetragen gegen 12365 mit 55, 44 Mill,. Kr. . 19153. TN,26 Mill. Kr wurden bei der Anmeldung eingezahlt. Berlin C2, den 12. Januar 1945. on den e, , mn, n,. . in der enen fn f
n , . N. it einem Kapital von r., 565 in der Industrie mit Reichsverlagsʒamt. J. Bi: Stern. os Mill. Kr, 745 im Handel mit 56,3 Mill. r r. . Ver⸗ 4 sehrswesen mit 1,KI0 Mill. Kr. und 195 Gesellschaften mit ver⸗
edenen Zielen mit 8, lz Mill. Kr. tätig. Nichtamtliches
Deutsches Reich
Nummer 1 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Janugr 1915 hat folgenden Inhalt: Teil J. Der Reichsarbeitsminister. Allge⸗ meines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: ; kosten bei Urlaubsreisen nach DO. RAM. Nr. 25. — Arbeitsschu Gesetze, Verordnungen, Exlasse: Betr. Ausdehnung des deutschen Arbeitsschutzes auf Wallonen. — Städtebau und Baupolize P . = Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Achtundzwanzigste Betannt⸗ Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach machung zur Vexordnung über Grunbstückseinrichtungsgegenstände. den S5 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr Vom 20. Dezember 1546. — Betr. Handhabung des Wohn siedlung bestraft. ; gesetze und Einschränkung des Grundstücksverkehrs im Kriege.. .
Verordnung zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens im
57 Verkehr mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken im Kriege.
Inkrafttreten 1 Vom 22. November 1944. — Soziale Fürsorge und Wohlfahrts—
; ; ; ö. ö fle Fese V d Erlasse: Betr. Fürsorge für die Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Pllegen, Gesetz ! Rerordnungen, Calass Fürs
, , ᷣ ; ehemaligen Angehörigen der Waffen⸗fß. — Betr. Einstellung Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. r he , uf Straßenmeister. — Betr. Beschäftigung Berlin, den 1. Januar 1945.
Neue Devisenbank in Japan
Tokio, 18. Januar. Dem ec fen Reichstag wird bei Wieder⸗ zusammentritt ein neues Gesetz für die Errichtung einer neuen sapanischen Devisenbank vorgelegt werden. Die 3 soll vor allem den Devisenverkehr in den großostasiatischen Ländern leiten, um die wirtschaftlichen Kräfte dieser Länder für die Kriegführung zu mobilisieren. Das Kapital der Bank wird 50 Mill. Jen betragen und von der Regierung zur Verfügung gestellt. 66
bestraft.
aaa aan
Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten
Prag, 16. Januar. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 58,0 G., 5680, 0 B., Sslo 567,50 G., Sös, so B., KRopen— hagen Sal, G., 522, 5s9 B., London 98, ho G., 99,9 B., Mabrid 235.55 G., 236,65 B., Mailand 99, 99 G., 1060,10 B., New York 26s G. 25 2 B., Paris ag, 9s C., 0, os B., Stockholm öpä, o G., 595,89 B., Brüssel 399, 8609 G., 400,0 B. ,
Wachsende Aktivität des dãnischen Außenhandels
Kopenhagen, 16. Januar. Dänemarks Außenhandel gestaltete sich in 1944 so, daß der Wert der Einfuhr etwa 1155 lll. Kr. ausmachen wird gegen 1225 Mill. Kr. in 1943 und der Wert der Musfuhr etwa 1319 Mill. Kr. gegen 1338. Mill. Kr. in 1933. 1944 wird also eine Mehrausfuhr im Werte von etwa 165 Mill. Kr.
geben een eine solche von 113 Mill. Kr. in 1943. 19432 ergab eine Mehreinfuhr in Werte von 155 Mill. Kr. Die Preise für die Lin- und ausgeführten Waren waren in 1944 praktisch gesehen unverändert gegenüber denen von 1943.
Ainlage
Vachweis über den Bestand an Tabakwaren vom 1. Februar 1945 in eigenen und fremden Lagern, auch Ausweichlagern, einschließ lich rüdständiger Kontingentalieferungen der Industrie und der Lager für die Werte tantinenversorgung, jedoch ausschließlich der Wehr⸗ machtslager bei den zugelassenen Wehrmachtslieferanten
, mn
Für den innerdeutschen Verrechnungsvertehr gelten folgende Kurse: ; Geld 39,96 9, 90e 6,06 4, 995 5,047 7,912 74, 18 2, 095 2, 498 0, 130
Leicht gesunkener Fischereiertrag in Dänemark
Kopenhagen, 16. Januar. Die Fischerei ergab in 1944 eine esonders gute Ausbeute im Verhältnis zur Vorkriegszeit, wenn
auch etwas geringer war als 1943. E gesamte ö des anges betrug etwa 170 Mill. kg gegen 197 Mill. kg in 1943. Da 1944 keine Aenderung der Preisverhältnisse brachte, so dürfte er Wert des Fanges in 1944 etwa 140 Mill. Kr. ausmachen gegen 58 Mill. Kr. in 1943.
Kau⸗ tabak in Rol⸗ len od. Dosen
Ziga⸗ Zigarren in 1000 Stück retten in den Preisklassen
in 9
1000 bis von von von über Stuck s Pfg 7-10 11-15 16 20 26 Pfg
JJ;
Rauch⸗ tabak in kg
In Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische Aus zahlung, aus ländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung
; Kriegsbeschädigter als Facharbeiter bei der Kriegsmarine. — Der 17. Januar
Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Trennungs
165. Januar
ins gesamt: Geld Brie
—
Hiervon auf ins gesamt: Lagern in folgenden Drten: (genaue An⸗ schrift an⸗ geben h)
Ich versichere, daß ich die Angaben richtig und vollständig gemacht habe, und ich bin mir bewußt, daß falsche Angaben nach den ein⸗ schlägigen Strafbestimmungen der Warenverkehrsverordnung geahndet werden.
(Ort und Datum) rechtsverbindl. Unterschrift)
Genehmigt gemäß Verordnung vom 13. Febr. 1939. Statistischer Zentralausschuß (Verfügung vom 4. Januar 1946)
Anordnung Nr. 4 XII44
des Leiters der Gruppe Maschinenelemente beim Reichs⸗
minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Strei⸗
chung von Aufträgen und die Begrenzung des Auftrags⸗ bestandes im Bereich des Sonderringes Schrauben
Vom 20. Dezember 1944
Auf Vorschlag des Leiters des Sonderringes Schrauben in der Gruppe Maschinenelemente wird auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegs⸗ wirtschaft vom 2. September 1943 und der Ersten Verord⸗ nung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1845 (RGBl. I S. 529) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Generalbevoll⸗ mächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — ange⸗ ordnet:
§51
Auftragsstreichung
(1) Aufträge auf Lieferung von Erzeugnissen aus dem Be⸗ reich der nachstehenden Abteilungen der Lenkungsstelle Schrauben im Sonderring Schrauben, die nicht für die Aus⸗ fuhr bestimmt sind, das sind 1. hochfeste Schrauben 2. LgN.⸗Sechskantschrauben rohe und mittelgrobe Schrauben und Muttern Schlitzschrauben und flache Muttern Holzschrauben Oberbauschrauben Klemmplatten '
Niete Stahlkeile und Stahlstifte, und die 1. vor dem 1. Juli 1944 erteilt und noch nicht in die Fer⸗ tigung eingereiht sind, —t
2. zur Lieferung nach feindbesetzten Gebieten erteilt sind, werden mit sofortiger Wirkung gestrichen. !
(2) Aufträge auf Lieferung von sonstigen Erzeugnissen aus dem Bereich des Sonderringes Schrauben, die nicht für die Ausfuhr bestimmt sind, und die
1. vor dem 1. März 1944 erteilt und noch nicht in die Fer⸗
tigung eingereiht sind, .
2. zur Lieferung nach feindbesetzten Gebieten erteilt sind, werden mit sofortiger Wirkung gestrichen
(8) Gestrichene Aufträge dürfen nicht mehr ausgeführt (Fer⸗ tigung und Lieferung) werden.
§8 2
Auftragsbestand
(I) Neue Aufträge auf Lieferung der in 51 Abs. 1 und 2 genannten Erzeugnisse dürfen nur angenommen werden, wenn sie innerhalb einer angemessenen Lieferfrist ausgeliefert werden können. .
(2) Die Festlegung der als , , zu bezeichnenden Lieferfrist erfolgt durch die Lenkungsstelle Schrauben, insbe⸗
& 90 = O o
*
Der Leiter der Gruppe Maschinenelemente beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.
Schäfer.
Bekanntmachung Die am 11. Januar 1945 ausgegebene Nummer 1 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:
Vierundsechzigste Verordnung zur Eisenbahn⸗Verkehrsordnung. Vom 15. Dezember 1944.
Mirtschaftsteil
fuschlag und betriebliche Trennungsleistungen. — Betr. Aus
egungsfragen zur Räumungs⸗VO. vom 9g. April 1940; hier: Ver⸗
. zu den Arbeitsplatzwechselvorschriften. — Arbeitersonder⸗
— Sozialverfassung, Arbeitsrecht
onten ausländischer Arbeiter. ? c Gesetze, Verordnungen, Erlasse
861 und Wirtschaftspolitik.
rung in der Heimarbeit; hier: Vereinfachung der
Besuchsreisen zu Wehrmachtangehörigen in Heimatgarnisonen. Betr. nl ih
Formvorschriften des Gesetzes
der Front⸗OT. — Anordnung zur Entlohnung von Hafenhilfs arbeitern in Danzig und Gotenhafen. .
Was ist an Spinnstoffen für das Volksopfer aus den Haus⸗ haltungen entbehrlich?
Was kann man heute als Mindestabgabemenge im Sinne des
befaßte Reichsbeauftragte der RSD. für Altmaterialerfassung, Reichskommissar Hans Heck. Er bezifferte die textilen Ansprüche, die für unsere Wehrmacht und ihren durch die harten Kämpfe bedingten hohen PVerschleiß, für die Volkssturm Bataillone im Einsatz, für die Fliegergeschädigten und für den technischen Sektor zu if n sind, mit rd. 1 Milliarde kg. Es wäre dem Siege abträglich, wollte man gewissermaßen bei vollen Scheuern . enorme Menge durch Kräfte und aus Stoffen produzieren lassen, die jetzt für Waffen und Munition dringend gebraucht werden. Denn das deutsche Volk hat, abgesehen von den Ausgebombten, auf dem Textilgebiet noch reiche Schätze in seinen Wäsche⸗ und Kleiderschränken. Das zeigt uns jeder Blick, den wir unterwegs um uns tun. Sachverständige haben ermittelt, daß bei Kriegs⸗ beginn in Deutschland durchschnittlich je Kopf 50 kg Spinnstoffe vorhanden waren. Der tatsächliche Verbrauch der ersten Jahre konnte damals durch die Kleiderkarte restlos gedeckt werden. Rechnet man den starken Verschleiß der vergangenen Jahre und die Vex⸗ wandten⸗ und Bekanntenhilfe gegen den Luftterror hinzu, so dürften noch heute 385 bis 40 kg Spinnstoffe — immer natürlich im Durchschnitt und ohne Ausgebombte — je Einwohner vor- handen sein. Es wäre daher wohl nicht zuviel verlangt, so betont Reichskommissar Heck, wenn das deutsche Volk seinem Sieg einen so bescheidenen Anteil wie etwa ein Zwanzigstel dieser seiner textilen Bestände durch das Volksopfer zur Verfügung stellte. Das aber bedeutet, daß im Durchschnitt je Einwohner 3àkg oder, da kinderreiche Familien und viele andere, besonders Ar eiterhaus⸗ alte verhältnismäßig weniger abgeben können, 5 kg je Haus⸗ altung an Spinnstoffen aller Art zum Volksopfer abgegeben werden sollten. Jeder hat hier einen Anhalt. Da, wo wegen Fliegerschadens und sonstiger Umstände dieser Anteil nicht erreicht werden kann, sollten die vielen anderen Haushaltungen eingreifen, indem sie ein Vielfaches des Mindestppfers abgeben, so daß ins⸗ gesamt der Durchschnitt gewahrt bleibt. Denn alle deutschen Haus⸗ haltungen zusammen bilden ja die Kampfgemeinschaft, die den Sieg erringen will und wird. Die Antwort aber auf die Frage: Spinnstoffe — oder Freiheit und Leben wird niemandem schwer fallen. So wichtig wie Munition und Waffen jedoch sind nun einmal gegenwärtig für unseren Sieg auch die Dinge, die im Volksopfer von der Volksgemeinschaft verlangt werden. So gesehen, darf keine nichtausgebombte Haushaltung fehlen, wenn je Kopf 2kg oder je Haushaltung 5 kg Altspinnstoffe, Wäsche und Kleidung sowie andere Haushaltspinnstoffe den Annahmestellen des Volks⸗ opfers zugeführt werden.
. äußerte sich der mit der technischen Durchführung der Aktion
Verlängerung der Amtsdauer der ehrenamtlichen Hoheitsträger der gewerblichen Wirtschaft
M Einvernehmen mit der Partei⸗Kanzlei verlängert der RWM. die Amtsdauer der Ehrenamtsträger in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Mitglieder der Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse sowie der Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Beisitzer der Ehrengerichte und des Ehrengerichtshofs der Wirtschaft bis zum 31. Dezember 1945 und bis zum 31. März 1946 bei den Gliederungen, deren Geschäfts⸗ jahr am 31. März endet.
—·
5
vori 7. 28. N. 48 83
fein Opfer ist zu groß, das du der fijeimat gibst:
Nichts darf auf dieser Wel
dich daran hindern -
ftei soll sie sein
die sjeimot, die du liebst
Und fort. des Friedens
allen deutschen sindern!
.
sondere deren Abteilungen für ihre Lenkungsbereiche.
Volksopfers für Wehrmacht und Volksstürm betrachten? Zu dieser
über die. Heimarbeit. Betr. Arbeitsbedingungen im Baugewerbe im Reichsgebiet, hier: Bildung.
Abberufungen aus besonderen Gründen werden hierdurch nicht U
ausgeschlossen. Ebenso bleibt der Passus der AO. über die Bildun von Präsidien bzw. Vorständen bei den Gruppen der Organisatio
der gewerblichen Wirtschaft unberührt. (Min. Bl. des RM.
Nr. J vom 13. Januar 1945.)
Reparatur von Rundfunlgeräten Wie der Reichskommissar für die Preisbildung in einem Erlaß
an
die seit Aufhören der deut
ünstlichem Dün
an die Fachgruppe Rundfunkmechanik im Reichsinnungsverband tu
des Elektrohandwerks, der im Mitteilungsblatt Teil! Nr.? vom R 15. Januar 1945 bekanntgegeben wird, mitteilt, dehnt er den Geltungsbereich seines früheren Erlasses über die 1 = für die Prüfung von Rundfunkröhren auch auf die Betriebe de genannten Reichsinnungsverbandes, soweit sie Röhrenprüfunge vornehmen, aus. K ; Grundsätzlich, sagt der Preiskommissar in seinem Erlaß weiter soll die Werkstätte vor Ausführung einer Repargtur den Zustgn der Röhren in dem vom Kunden angelieferten Gerät überprüfen Stellt sich hierbei hexaus, daß die Röhren nicht mehr verwendbar sind, und kann die Werkstatt keine Ersatzröhren liefern neue oder gebrauchte), so ist der Kunde var Durchführung der Reparatu von dieser Tatsache in Kenntnis zu setzen. Besteht er trotzdem auf Instandsetzung seines Geräts, so kann ihm die ', ,,, arbeit nach den Vorschriften der AO. des Preiskommis Regelung der Entgelte usw. vom 28. März 1941 verrechnet werden Einziehung des Mehrerlöses bei Preisüberschreitung Aus einem Reichsgerichtsurteil
Wer durch eine nach 5 1 Preisstrafrechts O. strafbare Handlung unzulässig hohe Preise erzielt hat, ist nach 3 3 Abs. 6 der Preis StraftVO. zur Abführung des Mehrerlöses an das Reich zu derurteilen. Dabei kommt es — wie das Reichsgericht in 20 7044 darlegt — nicht darauf an, ob er auch einen Gewinn erzielt eder ob er etwa die Ware ohne Gewinn zu seinem unzulässig hohen Einkaufspreis abgegeben hat. Die Verpflichtung zur. Ab⸗ führung des unzulässigen Mehrerlöses trifft aber nur den Verkäufer und gegebenenfalls seine Mittäter oder Gehilfen beim Verkauf, nicht aber auch den Käufer, der als solcher nur notwendiger Teil. nehmer an der Straftat ist. Der Zweck der Gesetzesbestimmnung ist, daß der Empfänger nicht im . des unzulässigen Mehr⸗ 6. bleiben soll. Dabei ist allerdings ohne Belang, ob der Mehrerlös im Zeitpunkt des Urteils noch vorhanden ist. Es ist deshalb auch bedeutungslos, wenn der Täter durch den unzu⸗ lässigen Mehrerlös nur den Aufwand hat ausgleichen wollen, den er . durch den Erwerb der Ware zum gleichen Ueberpreis gehabt hat. Der Mehrerlös ist ziffermäßig zu bestimmen; er ann geschätzt werden. Das heißt aber nicht, daß das Gericht auf die Berechnung verzichten darf, wenn die Unterlagen dafür vor⸗ handen sind. 2 D 70/44. 8. 6. 44.) ö
Börsenkennziffern für die Woche vom 8. bis 13. Januar 1945 Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der jetzten Woche (8. bis 13. Januar 1945) im Ver— gleich zur Vorwoche wie folgt: Monats- durchschnitt Dezember 1944 162, 30 158, 22 1655,86
168, 53
Wochendurchschnitt vom 8. J. vom l.. bis 13.1. bis 6.1.
16e, 1 156, 38 156, 10
158, 62
Aktien kurse (Kennziffer 1924 bis 1925 * 106
Bergbau und Schwerindustrie
Verarheitende Industrie
Handel und Verkehr ....
Gesamt. J
Kursniveau der 4oigen Wertpapiere
, Kommunalobligationen ... Dtsch. Reichsschatzanweisungen
1940 Folgen 6 und 7... Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder . ... Anleihen der Gemeinden .. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen ....
162,0/ 158, 40 156.22
158, g
102, 50 102,50
102, 50 102, 50
loa, o 108, 00 04, 45 los, 50 106,2 109,13
102, So 102,50
loz3, 45 107,52 04 C05 03, 40 106, 37 los, 8
0a, 10 los, 1 104,16 loz, gs 106,29 10g, 29
ars zut
9 Gag. 3 F 1si5. M
ii62] 4 F 11/44. Die
ürgen Balzer, hat das
ö Gelsenkirchen⸗ Buer, 5.
1165 15
Ausplündetung Tunesiens dutch die Se
cutta)
weshstzn (Alexandrien und an m * ö xb i 5 anistan ———2 22282 ö (Tirana) . ... ...... Argentinien (Buenos Aires) .. Australien (Sidney) Brasilien (Rio de Janeiro) .. Britisch⸗ Indien (Bombay ⸗Cal⸗
Geld Brief
1'ägypt. Pfund 1090 Afghani 100 Franken 1Fap.⸗Pes.
1 austr. Pfund 1 Cruzeiro
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen 1 1 Pfund
186,883 81,98 O, 59z
18, 1 go pn 6,588
62, i5
100 Finnmark 100 Frs. 100 Drachmen
100 Gulden 100 Rialis 109 isl. Kr. 100 Lire
100 Yen 1lanad. Dollar 100 Kuna
1ẽ neuseel. Pfd. 100 Kronen 100 Escuda 100 Lei
100 Kronen
1090 Frs.
100 serb. Dinar 100 solw. Kr. 100 Pesetas
1è südafr. . , nl 109 Pengö 1œ6Efso
1, 98s 188, 0 16, 9 z6, 12 8. 99
66,59
4, S965
1, 199
2, 18
182, 70
Snsentlicher Anzeiger
Ausländische Geldsorten und Banknoten
18, 86 81,08 O, 5õgz
18,ů79 0, 92 o, 88 ö — Sovereigns 20 Frances. Stücke Gold⸗Dollars ..... ..... .... leghytische Amerikanische: 10005 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische ...... .... ., Australische Ge, . Brasilianische ... Britisch⸗Indische Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große 10 Kr. und darunter Englische: 10 8 und darunter. Finnische Französische Holländische .. ...... . Italienische: große 10 Lire Kanadische Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter
1,663
14,59
38,22 9, 99
58,591
4995 56, 76 10, ig og, as 57,89
4, 995
8 551 26, 55
500 Lei Schwedische: große .... ..... 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 100 Frs. und darunter .... Serbische Slowakische: 20 Kronen und darunter Südafrikanische Union Türkische Ungarische: 100 Pengö und darunter
1,078 1,199
Rumänische: 10009 Lei und
17. Januar 15. Januar
Geld Brief Geld Brief 20,38 20,45 20, 38 20,46 16,16 1622 16,16 16,22 4,185 4,185 4,205 4, 39 4.39
für
1 Stück
1 ägypt. Pfd. 1ẽ Dollar
1ẽ Dollar 1Pap.⸗Pef. 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien
Notiz
o, 44 2,11
95 22, 95
5,07 87 o
oss 182 70
9,98 9, 98
0, 44 2,44 o, 0s 22, 95 100 Lewa
100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd. 1090 Finnmark 100 Frs.
100 Gulden 10990 Lire
100 Lire
1 kanad. Dollar 100 Kuna
100 Kronen
8,07
—
52, 10 6, oõz
1832,70 93,95 9,98 06, 99g 4,99
56. 36
1,66
59, 40 57, 85 57, 85 499 8, 58 439 1,51
60, 75
6,99 4,95 56,89
1,66
59, 40 57, 85 57. 583
4659
8,58 4,39 1,91
60, 78
199 Lei
1690 Kronen 100 Kronen 100 Frs.
100 Frs.
100 serb. Dinar
109 slow. Kr. 1 südafrit. Pfd. 1ẽ türk. Pfund
100 Pfund
51,02
; · — — —
——— —
m
. Qener ttia- 2. Attties gategfœre been, Fx. Derne ns oem sermschate-, ee, mee. tn, —
14.
19. Sefens chaten n. S. Gens sfen m. e 12. Offene Gandets⸗ nad ommanditgefensch aften,
fe fee
18. * Deutsche Reichsbank und Bankauswense,
Un fall und Snvatidenversicherungen,
)
Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Aufgebote
Aufgebot. Auf Antrag der Oberleutensdorf,
nilie ay in
Echloßgasse 1/5, vom 1. Oktober 1944 wird der Verlust des Einlagebuches der
reditanstalt der Deutschen in Ober⸗ tensdorf (jetzt Brür) Nr. 1714, lautend den Namen Emilie 3 3 nr. in Oberleutensdorf, Schloß fle , zöß, O1 RM bekanntgegeben. Derjenige, r diese Urkunde in Besitz hat, wird fgefordert, sie dem Amtsgericht in rür oder dem Amtsgericht seines 'bohnortes vorzulegen oder gegen den ntrag seine Einwendungen vorzu—⸗ ingen. Nach Ablauf der sechsmonati⸗ n Aufgebotsfrist, gerechnet vom Tage 5 En e des Aufgebots im Deut- hen Reichsanzeiger, kann auf neuer⸗ then Antrag diese Urkunde für kraftlos klärt werden. Brüx, den 5. Das
anuar 1945. mtsgericht.
Aufgebot. ;
Ehefrau Heinrich alzer in Buer⸗Resse, , nl. 98, q Vertreterin ihres Sohnes Heinz⸗ ufgebot des bhanden gekommenen Sparbuches r. 38238 der Zweckverbandssparkasse — und Westerholt in elsenkirchen⸗Buer, lautend auf den amen des Heinz Jürgen Balzer bean⸗ agt. Der Inhaber der Urkunde wird fgefordert, spätestens in dem auf den Mai 1945, vormittags 9 Uhr, vor m unterzeichneten Gericht, Wester⸗ lter gi. 7, Zimmer Nr. 9, anbe⸗ umten Aufgebotstermine seine Rechte
, . und die Urkunde vorzulegen, wi
rigenfalls die Kraftloserklärung der kunde erfolgen wird. nuar 1945.
Das Amtsgericht.
Aufgebot. 12, 18, 1444. 1. Der Haupt⸗ hrer Dr. Stephan Brock aus Königs⸗ tte, Oberschl,, Berthold⸗Hildebrandt⸗ raße 19, der Beauftragte für erbekassen im Regierungsbezirk nttowitz Ueberleitungsstelle in Heil⸗ ann am Neckar, jetzt in Gailenkirchen.
O. S und auf den Betrag von
Kr. S d, n. als kommissa⸗ rischer Gerwalter des aufgelösten Hiifs⸗ vereins der Postbeamten Ki nigshütte, X die Angestellte Marie Ulbrich aus Schwientochlowitz, Adolf⸗Hitler⸗Str. 33, . das Aufgebot der angeblich ver⸗ orengegangenen Sparkassenbücher der früheren polnischen Stadtsparkasse Kö⸗ nigshütte zu 1 Nr. 19 167, lautend auf Dr. Stephan Brock aus Königshütte, Schl., zu 2 Nr. 13162 und Nr. 101 110, lautend auf den Hilfsverein der Postbeamten Königshütte, zu 3 Nr. 13525, lautend auf den Namen Marie Ulbrich aus bee, Ti, dnl. z, bean⸗ tragt. Die Inhaber der Urkunden wer⸗ den aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. April 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Kö— nigshütte, Adolf⸗Hitler⸗Platz Nr. 18, Zimmer 338, anberaumten Aufgebots— termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ . wird. önigshütte, O.⸗S., 22. Dez. 1944. Das Amtsgericht.
11166 Aufgebot.
2 E II. Die Fee Christine Wolske eb. Pfeiffer, wohnhaft in Sieciechow, Kreis Kutno, hat das Aufgebot des ihr angeblich am 3. Oktober 1944 gestohle⸗ nen Banksparbuchs der Deutschen Ge⸗ nossenschaftsbank⸗Aktiengesellschaft Fi⸗ liale Kutno Nr. 317 beantragt. Der In—⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. August 1945, 109 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht Kutno, Hermann-⸗Göring⸗ Straße Nr. 21, Zimmer 20, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Kuntno, den 29. November 1944.
Das Amtsgericht.
2 F 12144. Walter Haas senior in Leverkusen⸗Wiesdorf, , 4, vertreten durch den Leiter der Stadt⸗ sparkasse in Leverkusen, hat das Auf⸗ ebot des Sparkassenbuches Nr. 32 350 9. Städt. Sparkasse in Leverkusen⸗ Wiesdorf über einen Betrag von 3813, 91ñ RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert., späte⸗
stens in dem auf den 17. Mai 1946, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 30 anberaumten Auf— gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Opladen, den 22. Dezember 1944. 11167 Amtsgericht.
11168 n
Die Kreissparkafse Plön in Plön hat das Aufgebot ihres verlorengegangenen Sparbuches Nr. 38 720 827, ausgestellt auf den Namen des Grafen Jürgen von Waldersee, Waterneverstorff, bean= tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. August 1945, 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufge⸗ botstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Plön, den 8. Januar 1945.
Das Amtsgericht.
11117 Aufgebot. . Die Witwe Anna Weidemann geb. Schnabel in e, ,, (Havel), Wallstraße 17, vertreten durch den Rechtsanwalt Schale in Brandenburg (Havel), hat das Aufgebot des angeb⸗ lich vernichteten Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Brandenburg⸗ Neustadt Band 61 Blatt 2500 in Abt. III Nr. 3 6 die Antra , eingetragene Aufwertungshypothek von 525 (GM beantragt. Der . der
29
Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Mai 1945, vor⸗ mittags 19 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 43, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
thekenbriefs über die im Grundbuch von Guben Band 15 Blatt Nr. 60 in Abteilung III Nr. 16 für ihn ein— 1 Forderung von 1156,79 G. eantragt. Der Inhaber der Urkunde
auf Dienstag, den 15. Mai 1945, 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Der Aufgebotstermin am 13. März 1945 wird aufgehoben.
Guben, den 9. Januar 1945.
Das Amtsgericht.
11120 Aufgebot.
Die Ehefrau des Buchhalters Otto Benitz, Alice geb. Grabe in Calvörde, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Gerecke in Haldensleben, hat das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Grund⸗ schuldbriefes vom 19. November 1931 über 8000, — GM, noch gültig über 4000, — G.-M, über die im Grundbuch von Calvörde Band IX Blatt 8723 Abt. III Nr. 5 (früher Band V Blatt Nr. 613 Abt. III Nr. 4) für sie ein⸗ R g . mit 8 v. H. jährlich verzins— iche Grundschuld von 10060, — GM be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde
auf den g. Mai 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Fimmer 14, anberaumten Auf⸗ gehotsfermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. —
Haldensleben, den 6. Januar 1945.
Das Amtsgericht.
11161 Aufgebot.
3a F 944. Der Kaufmann Emil Malitz, r hoh, Kr. Harburg, und der Grundstücksmakler Sugo We ih Ham⸗ burg, Haynstr. 5, vertreten durch
Brandenburg (Havel, 6. Jan. 1945. Amtsgericht. Beenisch, Amtsgerichtsrat.
e w. Aufgebot. 2. F. 9. 44. Der Kohlenhändler Willi
usmann in Guben, Grün⸗ Haß 7, vertreten durch Rechtsanwalt r. Mittag in Guben, hat das Auf⸗
Rechtsanwalt Dr. Blendermann in Buchholz, Kr. Harburg, haben das Auf— gebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Altona Nord a) Blatt Nr. 2445 in Abteilung III unter Nr. 124 und b) Blatt Nr. 2443 in Abteilung J unter 5a zur Gesamthaft eingetragenen. Hypothek von 14 000, — Goldmark bean—
gebot des abhanden gekommenen Hypo⸗
wird aufgefordert, spätestens in dem.
wird aufgefordert, spätestens in dem
aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Nai 1845, 11 Ühr, vor dem unter⸗ eichneten Gericht anberaumten Aufge—
otstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamburg⸗Altona, den 8. Januar 1945. Das Amtsgericht. Abt. 3 a. Steffens.
11163 Aufgebot.
F 14644. Der Landwirt Walter v. d. Osten in Ostenhagen, vertreten durch Rechtsanwalt Matthias in Greifen—⸗ berg (Pom.), hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Wisbu Gut, Band 1 Blatt 4, 5 und 6s in Ab— teilung I unter Nr. 5 bzw. 10 bzw. 5 ür die Chefrau Ingeborg von Alvens— leben, geb. v. d. BVften, jetzt wiederver⸗ ehelichte von der Schulenburg in Schricke bei Wolmirstedt ein etragene, J 5. vom 1. März 1933 ab verzins⸗ iche Abfindungsforderung von 8056 F. beantragt. Der Inhaber der Ürkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Mai 1545, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu—⸗ melden und die Urtunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. .
Greifenberg (Pom.), 11. Jan. 1945.
Das Amtsgericht.
11195
Die Bäuerin Posteholz Nr. 3 Rechtsanwalt Guizetti in Sameln * hat das Au gebot des Hypotheken⸗ briefes über die im Grundbuch von Dehmkerbrock Band 17 Blatt 103 in Abt. III unter Nr. 3 für Fräulein Johanne Renner in Posteholz einge⸗ tragene Abfindungsforderung bon eksf— hundertfünfundzwanzig Golsmark be— antragt. Der Inhaber des Briefes wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21Ü. Juni 19415, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und den Brief vorzulegen, widrigenfalls die Lraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Frieda Wallbaum in vertreten durch
tragt. Der Inhaber der Urkunde wird
Amtsgericht Hameln, den 8. Jan. 1945.
r — — —! r — — 2 r 8 —— . 2 — . 6 * x 6 * d K— 2 — K— — — — — 23 — —
8 —
— *