Reichs und Staatsanzeiger Nr. 18 vom
§ 14 Zuwiderhandlungen gegen diese ö 10, 12 bis 15 der Verordnung estraft. .
Anordnung werden nach über den Warenverkehr
15 Diese Anordnung tritt ö nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 11. Januar 1945. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen ; beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
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Anordnung Nr. 227 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über Projettierung und Fertigung im Wasserturbinenban
Vom 12. Januar 1945
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kraftmaschinen im Sauptausschuß Maschinen beim Reichs minister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Generalinspektors für Wasser und Energie und im Einvernehmen mit dem Leiter des Sauptausschusses Kraftwerks. und Leitungsbau beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
§1
Auf dem Gebiete des Wasserturbinenbaues dürfen Angebote und Aufstellungszeichnungen — mit Ausnahme von unver⸗ bindlichen Unterlagen für Vorplanungen — nur ausgearbeitet werden, wenn die anfragende odeer veranlassende Stelle die Erklärung abgegeben hat, daß der Generalinspektor für Wasser und Energie oder die nach 5 4 der Anordnung 143 des Bevoll⸗ mächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Ma⸗ schinenbau zuständige Bedarfsprüfungsstelle die Kriegsnotwen⸗ digkeit der betreffenden Aufträge oder Aufgaben anerkannt hat und daß ferner einschließlich der aufgeforderten Firma nicht mehr als zwei Hersteller zur Ausarbeitung des Projektes aufgefordert werden.
§8 2
Die Hersteller von Wasserturbinen sind verpflichtet, bei der Projektierung neuer Wasserkraftanlagen auf die Verwendung vorhandener Modelle, soweit dies technisch und wirtschaftlich vertretbar ist, hinzuwirken. Wird für einen Bedarfsfall eine Ausführung vorgeschlagen, die den Vorschriften des 5 3 nicht entspricht, ist der Bedarfsfall dem Arbeitsausschuß Wasser⸗ turbinen, Berlin Wis, Meinekestraße 4, zu melden, um seine möglichst frühzeitige Stellungnahme im Einvernehmen mit dem Generalinspektor für Wasser und Energie zu ermöglichen.
§53 1. Die Anfertigung neuer Zeichnungen und Modelle sowie die Konstruktion neuer Wasserturbinentypen ist verboten. Auf⸗ träge auf Fertigung von Wasserturbinen, deren Teile und Zubehör dürfen nur dann übernomen werden, wenn die be⸗ treffenden Fixmen über die erforderlichen Zeichnungen und
Modelle verfügen oder zu ihrer Anfertigung eine Ausnahme⸗
genehmigung (s. S 10 vorliegt. 2. Der Anordnung unterliegen nicht:
a) die Fertigung von Zeichnungen und Aenderung von Modellen, die sich aus der besonderen Aufstellung der Turbinen im Einzelfall ergeben;
b) die Fertigung von Ersatzteilen und die Ausführung von Reparaturen; .
e) Aenderungen infolge notwendig werdender Werkstoff⸗ umstellungen.
54 5 Falls bei Aufträgen auf. Wasserturbinen oder deren Teile von mehreren Herstellern gleiche Baueinheiten zu liefern sind
und dafür Neukonstruktionen notwendig werden, sind diese einheitlich festzulegen. §5
Die Hersteller von Wasserturbinen sind verpflichtet, anderen Firmen auf Verlangen des Arbeitsausschusses Wasserturbinen die Konstruktionszeichnungen und sonstigen Fertigungsunter⸗ lagen und einrichtungen gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen.
56 Wasserturbinen sowie selbsttätige Drehzahlregler für Wasser⸗ turbinen dürfen nur noch von Firmen, die dazu eine ausdrück—⸗ liche Genehmigung erhalten haben, und nur in den für die einzelne Firma zugelassenen Ausführungen und Größen her— gestellt werden. Angebote, Aufstellungszeichnungen und un⸗ verbindliche Unterlagen für Vorplanungen dürfen von den Herstellern von Turbinen und Drehzahlreglern nur für solche Typen abgegeben werden, deren Herstellung ihnen geneh⸗ migt ist. §57
Die Fertigung von Zubehörteilen zu Wasserturbinen, die von Spezialftrmen mit angemessenen Lieferzeiten bezogen wer⸗ den können, ist den Herstellern von Wasserturbinen ohne be⸗ sondere Zustimmung des Arbeitsausschusses Wasserturbinen verboten.
§5 8
Vorliegende Aufträge, deren Uebernahme für die Folge gemäß 3 3 verboten ist, dürfen ohne Ausnahmegenehmigung noch ausgeführt werden, falls die Fertigstellung der Aufträge bis zum 51. März 1945 erfolgt.
8§8 9 Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der achgruppe Kraftmaschinen der Wirtschaftsgruppe Maschinen⸗ zau, Berlin is, Meinekestraße 4, Auskunft zu erteilen, Ein⸗ sicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeich⸗ nungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten.
ꝛ . 510
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind an den Sonderaus. 6 Kraftmaschinen, Berlin W is, Meinekestraße 4, zu
ten. 9
. Antriebsorganes
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach * n 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ raft.
§812 . Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 12. Januar 1945.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
Anordnung Nr. 228 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Verein heitlichung von Schleuderpumpen für den Bergbau
Vom 13. Januar 1945
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Maschinen und Ein⸗ richtungen für den Bergbau und des Sonderausschusses Kom⸗ pressoren und Pumpen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGGBl. J S. 686, mit Zu⸗ stimmung des rer e r. für Rüstung und Kriegs⸗ produktion angeordnet:
51 Schleuderpumpen , rung von Schmutzwasser, Schlämmen und Trüben des erg⸗ baues, insbesondere in Aufbereitungsanlagen für Steinkohle, Braunkohle, Erze und andere Mineralien, dürfen nur noch in nachstehend genannten Größen und Bauarten hergestellt wer⸗ den. Maße in Millimetern.
a) Einseitige Schleuderpumpen mit seitlicher Gehäuse⸗ panzerung und Kanalrad (Baureihe P I) Rohranschlüsse (Nennweite): Saugseite: Druckseite: 100 80 25 . 100 160 150 2650 250 300 300 Anschlußmaße, Dr hrichtung und Stutzenstellungen nach DlN 21 7150, Ausgabe Oktober 1541 9.
b) Einseitige Schleuderpumpen mit seitlicher Gehãuse⸗ danzerung (Baureihe P 3) Rohranschlüsse (Nennweite): Saugseite: Druckseite: 65 665 100 100 150 150 200 200 250 250 300 300 Anschlußmaße, Drehrichtung und Stu enstellungen nach DIN 21 51, Ausgabe bit he . f
' n er, Schleuderpumpen mit vollkommener Ge⸗ häusepanzerung (Baureihe P 8) Rohranschlüsse (Nennweite): Saugseite: Druckseite Mt 56 40 oder 50 80 65 oder 80 100 100 oder 125 150 150 oder 200 200 200 250 250 300 300 i) Der Druchstutzen ist bei den ersten vier , , aus⸗ , . derselbe kann deshalb je nach den Betriebs⸗ n. le tnissen entsprechend den obigen Angaben gewählt erden.
Anschlußmaße, e und Stutzenstellungen nach DIN 21 752, Ausgabe Sktober 1944 *).
d) Doppelseitige Schleuderpumpen mit seitlicher Gehäuse⸗ panzerung (Baureihe P 4) Rohranschlüsse (Nennweite) Saugseite: Druckseitet
360 8650
400 40060
500 500 Anschlußmaße, Drehrichtung und Stutzenstellungen nach DIN 21 753, Ausgabe Oktober 1944 h.
Die in § 1 genannten Schleuderpumpen, die den Vor⸗ schriften dieser Anordnung nicht entsprechen, sich aber bereits in Werkstattfertigung . oder für die beim Hersteller oder bei dessen Ünterlieferern Teile in erheblichem Umfange vorgearbeitet vorhanden sind, die für andere kriegswichtige Zwecke nicht mehr verwendet werden können, dürfen bis zum 31. Dezember 1945 noch fertiggestellt und ausgeliefert wer⸗ den. Die an diesem Termin noch nicht fertigen Pumpen sind der 1 Aufbereitungsmaschinen, Berlin W 30, Marburger Straße 3, zu melden.
Die Herstellung der unter 51 genannten Schleuderpumpen ist nur mit besonderer. Genehmigung zulässig. Anträge sind an die Arbeitsgemeinschaft Aufbereitungsmaschinen zu richten.
§ 4
Ausgenommen von den Vorschriften des 5 1 j
Dauer von drei Jahren die Herstellung und Lieferung von
Ersatzpumpen in anderen Maßen, wenn die Modelleé vor—
handen sind und die Aenderungen der Maße eine nicht ver⸗
tretbare Belastung ergeben oder die Neuanschaffung eines
ö eines Motors) erforderlich machen
würde. Diesem Antrag ist eine Schilderung der Betriebs⸗
e nh und eine Skizze der örtlichen Verhältnisse beizu⸗ ügen.
Bis zum Erscheinen dieser p. Blatter beim Beuth⸗VTertrieb GmbH, Berlin SW 6s, sind Abzüge derselben von der Fachgruppe Aufbereitungs- und Bnumaschinen zu beziehen.
für die Förde⸗
ist auf die
29 Fanuar 1945. S. 2
: 85
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen don den Vorschriften dieser Anordnung zugelthen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind an die Arbeits · gemeinschaft Aufbereitungsmaschinen zu richten.
586
schriften dieser Anordnung unberührt. . Die Herstellerbetriebe sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Aufbereitungs- und Baumaschinen der Wird schaftsgruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usm. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen ünd etwa erför— derliche Prüfungen zu gestatten.
. §8 8
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
den S5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. . 59
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 13. Januar 1945. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
Anordnung Nr. 229 . des n . Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Vereinheitlichung, Berechnung und Fertigung von Verschiebe⸗ und Rangier⸗ anlagen mit endlosem Seil, von Oberkettenförderungen und
von Handhängebahnen
Vom 15. Januar 1945
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Transporteinrichtun⸗ en im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für elt und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver⸗
ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Te—
zember 1947 (RGBl. 1 S. 686 mit Zustimmung des Reichs. ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
ö ; Verschiebe⸗ und Rangieranlagen mit endlosem Seil dürfen nur in folgenden Ausführungen und Größen und unter Be— rücksichtigung der in der Anlage zu dieser Anordnung ent⸗ haltenen Berechnungsgrundlagen geplant und hergestellt werden: A. Verschiebeanlagen (mit endlosem umsteuerbaren Seil)
1. Antriebe:
Größe:
Zugkraft:
Zugkraft PE — T — t (P — Umfangskraft, Auslaufspannung).
2. Seile: nach DIN 655, Ausgabe September 1942, Bruchfestigkeit: 130 bis 160 kg/ mm
3. Berechnung: nach der Berechnungsgrundlage Anlage 1
B. Rangieranlagen (mit endlosem durchlaufenden Seih
1. Antriebe: Größe: 1 2 3 4 5 Zugkraft: 1000 kg 1600 kg 2000 kg 3150 kg 5000 kg Zugkraft P- T- t (P- Umfangskraft, Auslaufspannung)
2. Seile: . nach DIN 21 250, Ausgabe Mai 1942, Bruchfestigkeit: 160 kg/ mm?
3. Berechnungt nach der Berechnungsgrundlage Anlage 1.
§S2
Oberkettenförderungen für Fahrzeuge, ꝛ mn laufen, im nachstehenden kurz „Oberkettenförderungen“, ö dürfen nur in folgenden Ausführungen und Größen herge—⸗ ö stellt werden: 1. Antriebe: . nichtlehrenhaltige Ketten dürfen Mehrscheiben⸗,
1 2 3 1 5
T — Einlaufspannung, t —
T — Einlaufspannung, t
riktions, und Klemmscheibenantriebe Verspendung nden, für lehrenhaltige Ketten nur Greiferscheiben⸗ antriebe. z
Einzige Ausführung der Greiferscheiben mit zehn
Kettengreifern. r
Greiferabstand — vier Kettenglieder.
Es dürfen nur Antriebe, die den vorstehenden Be— dingungen entsprechen, unter Verwendung vorhande— ner Modelle geplant und ausgeführt werden.
Ketten: nach DIN 764, 3. Ausgabe, Dezember 1942, in lehren⸗
Kettenscheiben: ; Durchmesser: 259, 315, 400, 630, 800, 1000, 1250, 1600, 2000 und 2500 mm. ᷣ (
Berechnung: 21 nach der Berechnungsgrundlage Anlage 2.
53 Handhängebahnen dürfen nur in und Größen hergestellt werden: 1. Handhängebahnen R a) mit Doppelkopfschienen nach dem Ein⸗ und Zwei⸗ ö schienensystem, . . b) mit einem I-Träger und Unterflansch⸗Lauffkatze.
folgenden Ausführungen ö
Schienenstränge im Anschluß an Drahtseilbahnen werden nicht als Bestandteil von Handhängebahnen angesehen.
Do ppelkopfschienen
Die Herstellung von Ersatzteilen (Verschleißteilen) und die . Ausführung von Reparaturarbeiten bleiben von den Vor ⸗ .
Mücklichen Genehmigung.
15, Kurfürstendamm
Die Hersteller der in den
Neferverpflichtungen nicht benötigt ichen, darf der nachbauende Hersteller sich bei Gie
os kg 1660 kg 2505 R äo0h kg sag.
beim
die auf Schienen
und nichtlehrenhaltiger Ausführung. .
Belastungen einschließlich der Gewichte der maschinellen le, wie Laufwerke, Drehscheiben, Weichen usw., 300, 800, ö, 250 g.
Höhe 100 Höhe 125 Höhe 160 Höhe 200
Breite 25 Breite 32 Breite 40 Breite 50
§ 4
Hersteller, die die Fertigung der in den gS§ 1 bis 3 behan⸗
ten Erzeugnisse sowie . Bauteile . der bisher ihnen eingehaltenen Größenbereiche ober in bisher von en nicht gebauten Arten oder auch als neues Aufgaben⸗ biet, aufzunehmen beabsichtigen, bedürfen hierzu der aus— nträge auf Baugenehmigung d an den Sonderausschuß Transporteinrichtungen, Berlin 188,189, zu richten. Von Handwerks⸗ trieben sind die Anträge über den für sie zuständigen Reichs⸗ ungsverband einzureichen.
§5
ss 1 bis 3 behandelten Erzeug— se sowie ihrer Bauteile sind verpflichtet, anderen Firmen Verlangen des Sonderausschusses Transporteinrichtungen e Konstruktionszeichnungen, Stü uffn und sonstigen Unter⸗ gen, die der bisherige Hersteller für die Herstellung aus⸗ arbeitet hat, 6. B. a ,, mit zugehörigen Stück⸗ ten, bis zur Erfüllnmng der betreffenden Aufträge zur Ver⸗ gung zu stellen, ferner vorhandene Vorrichtungen, Spezial⸗ ren, Sondexeinrichtungen, in Bestellung befindliche Ma⸗ hinenteile und Materialien, soweit sie 6 Erfüllung eigener werden.
Um eine Verwendung vorhandener Modelle . ermõg⸗
ereien an
e Bestellungen des bisherigen Herstellers anhängen. Der
ichbauende Hersteller ist verpflichtet, die Zeichnungen nur
r die vom , d, d,. Transporteinrichtungen gekenn⸗ chneten Aufträge zu benutzen bzw. vor Weiterverwendung
BZustimmung des bisherigen Herstellers dazu einzuholen.
§6
Vorliegende Aufträge auf Erzeugnisse der 5 1 bis 3, die n Vorschriften dieser Anordnung nicht entsprechen, dürfen s zum 20. Februar 1915 fertiggestellt werden, wenn das . erforderliche Material in erheblichem Umfange beim ersteller oder bei dessen Unterlieferanten vorgearbeitet ist d zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht verwendet wer— n kann. Solche Aufträge sind bis 1. März 1945 dem sonderausschuß Transporteinrichtungen zu melden.
§57 — Ausgenommen von den Vorschriften der s§ 1 bis 4 ist die erstellung von Einzelteilen für den Ausbesserungsbedarf, it das Einhalten dieser Vorschriften nach er e , üfung nicht vertretbar ist.
88 ; n besonders begründeten Einzelfällen könn Ausnahmen den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. träge sind an den Sonderausschuß Transporteinrichtungen richten. § 9
Die Hersteller sind verpflichtet, der ö achgruppe Hebezeuge, Fördermittel und Aufüge der Wirt⸗ aftsgruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in „ Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnun— n usw, zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa . ,. zu gestatten.
§ 10
Zuwiderhandlungen geen diese Anordnung werden nach
n S5 10, 12 bis 15 der traft.
erordnung über den Warenverkehr
5 11 :
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in
aft. Sie gilt auch in den eingegliedertén Ostgebieten.
Berlin, den 15. Januar 1945.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen . Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
Anlage 1 zur Anordnung Nr. 229 über die Ver⸗ einheitlichung, Berechnung und dertiaunß von BVerschiebe⸗ und Rangieranlagen mit enblosem Seil, von Oberkettenförderungen und von Hand⸗ hängebahnen vom 15. Fanuar 1945.
Berechnungsgrundlage für Verschiebe⸗ und Rangieranlagen mit endlosem Seil
Für die Berechnung von Verschiebe⸗ und Rangieranlagen an,, Seil sind die nachstehenden Angaben zu ver⸗ en en: ö . 1
Verschiebeanlagen (mit endlosem umsteuerbaren Seil)
Seilgeschwindigkeit: 25 und O4 m/sec. ;
Umdrehungen des Motors ,, n ufeh je Minute — 1000 oder 1560 (Getriebeänderung).
Erfahrungswerte für Fahrwiderstand auf horizontalem geraden Gleis: , a) beim Großraum⸗ und Spezialwagen.. . C0005 b) bei den übrigen Eisenbahnwagen .. . O0 600075
Der lch l für Seilablenkung und Rollenreibung ist von Fall zu Fall zu bestimmen.
Wirkungsgrad des Antriebes: 0, 8. ö
Der Kraftbedarf ist unter Zugrundelegung der während der Fahrt sich ergebenden Zugkraft in KW anzugeben.
. Seilsicherheit: viet fach.
Rangieranlagen (mit endlosem durchlaufenden Seil) Seilgeschwindigkeit: 4, 0,5 und (0,63 m / sec. . Umdrehungen des Motors e e fe je Minute 1000 oder 1500 (Getriebeänderung). Erfahrungswerte für Fahrwiderstand auf horizontalem geraden Gleis: , ö. a) bei Großraum- und Spezialwagen. . . 0,05 h) bei den übrigen Eisenbahnwagen. ... Oo07õ Der Zuschlag für Seilablenkung und Rollenreibung ist von Fall zu Fall zu bestimmen. J . irkungsgrad des Antriebes: G,.
Spanien (offiz.) 44, 00, Montreal 4,43 - 4,47,
Neichs und Staats anzeiger Nr. 18 vom 29 Januar 1945.
Der Kraftbedarf ist unter Zugrundelegung der während der Fahrt sich ergebenden Zugkraft in kW anzugeben.
Seilsicherheit: vierfach.
Zug im Rangierseilschloß: Zahnstangenschloß.... . Zpindelshles⸗ c ! !! 1663 k,
Tyrockschloß. 3000 kg.
Anlage 2 zur Anordnung Nr. 229 über die Ver⸗ einheitlichung., Berechnung und Fertigung von Verschiebe⸗ und Rangieranlagen mit endlosem Seil, von Oberkettenförderungen und von Hand⸗ hängebahnen vom 15. Januar 1945.
Berechnungsgrundlage für Oberkettenförderungen
Als Grundlage für die Berechnung von Oberkettenförde— rungen sind nachstehende Angaben zu verwenden: Kettengeschwindigkeit: 0, 38, 0,8 1,0, 1,25 und 1,6 m sec. Umdrehungen des Motors je Minute: 1000. ,, für Fahrwiderstand auf horizontalem leis: ) bei Großförderwagen mit Wälzlagern b) bei Kleinförderwagen mit Wälzlagern e) bei Kleinförderwagen mit Gleitlagern ö Bei der Berechnung des Fahrwiderstandes ist das Ketten⸗ gewicht zum Wagengewicht zuzuschlagen. . Der uschlag für Kettenablenkung und Rollenreibung ist von Fall zu Fall zu bestimmen. „Wirkungsgrad des Antriebes bei Exmittlung der Motor— stärke: O 8. Der Kraftbedarf ist in kW anzugeben.
1000 kg,
Berichtigung .
In der in Nummer 7 des Deutschen ,,, und Preußischen Staatsanzeigers vom 19. Januar 1945 veröffent⸗ lichten „Anweisung Nr. 1 45 der Fachuntergruppe Zigarren⸗ industrie als Bewirtschaftungsstelle des Rei obeaustragten für Tabak und Kaffee. Vom 8. Januar 1945“ muß es im §S2 (8) im 2. Absatz richtig wie folgt lauten: .
„Bei Zigarillos und Stumpen im Kleinverkaufspreis von 10 Pfg. beträgt der Uebernahmepreis Ri 70, — “
Bekanntmachung —
Die am 28. Januar 1945 ausgegebene Nummer 3 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Dritte Verordnung über außerordentliche Maßnahmen Patent⸗ und Gebrauchsmusterrecht. Vom 165. Januar 1945.
Umfang: „ Bogen. Verkaufspreis: (15 R.-M. Postbeförde⸗ rungs r 0,03 Räd für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin O2, den 24. Januar 1945.
Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
Nichtamtliches
; Die Leistungssteigerung im öffentlichen Dienst
Der Reichstreuhänder für den öffentlichen Dienst gibt Anfang Februgr eine Sondernummer seiner Amtlichen Mitteilungen her⸗ aus, die die bisher erschienenen Richtlinien zur Durchführung einer Anordnung zur Förderung, der Leistungssteigerung der
im
invalidenversicherungspflichtigen Gefolgschaftsmitglieder im öffent⸗
er,
1
Die euroväische Rohstoffwirtschaft am Scheideweae Ein Vortrag von Prof. Dr. Thalheim
In einem öffentlichen Vortrag des Weltwirtschafts⸗Instituts der Handelshochschule Leipzig legte der Institutsdireltor Prof. Dr. Thalheim in e Ausführungen die Entwicklungs⸗ tendenzen der Welt⸗Rohstoffwirtschaft dar.
Weit mehr noch als im ersten Weltkriege ist als Folge des gewaltig angestiegenen Material⸗ und Rohstoffbedarfs eine sehr erhebliche Produktionssteigerung bei den meisten kriegswichtigen Rohstoffen eingetreten, wobei ö. auch sehr bedeutfame regionale Verlagerungen in der Rohstof produktion vollzogen haben. Welt⸗ wirtschaftlich besonders einschneidend ist die japanische Besetzung des gesamten ,, . en Raumz, der eine große Roh⸗ el eee, der Welt überhaupt darstellt und durch seine typischen olonialen Monokulturen gh f eine überragende Rolle spielt. Der Perlust dieser Rohstoffguellen zwang die angel⸗ sächsischene Länder zu erheblichen rohstoffwirtschaftlichen Umstellun⸗ gen. Vor allem ist aber der — e, wirklich epochale Auftrieb zu nennen, den die synt etische Rohstoffgewinnung, die bereits im ersten Welttrieg für die Stickstoffgewinnun nutzbar gemacht worden ist, durch die Kriegsereignisse erhalten at. Mit absuluter Sicherheit wird sich die Welt- Rohlsof wirtschaft, wie der Bortragende zeigte, wenn erst einmal der Nachholungsbedarf be⸗ riedigt ist, auf n n Gebieten einer sehr erheblichen Ueber⸗ fille der Märkte gegenübersehen, da die gestie ene Produktiens⸗ lapazität bleibt. Eine Weltwirtschaftskrise wird die unausbleib- liche Folge sein. Nur eine stabile, geordnete, gesunde Weltwirt⸗ e ft , eit könnte die , verhindern. Die anglo⸗amerika⸗ nischen Pläne bezwecken aber lediglich die Schaffung von Monopol⸗ stellungen auf den Weltrohstoffmärkten und ihre Verewigung. Für den europäischen Kontinent würde allein eine gesamteuröpaische n, ,, ,. die Voraussetzung dafür bieten, daß die Länder es Kontinents nicht in den Strudel der kommenden großen er n n hineingezogen werden. Ein zerspittertes Europa, das roh , n, und damit auch politisch zum Objekt der Machtpolitik europafremder Mächte wird, oder eine europãäische Wirtschaftsgemeinschaft die sich eine gesicherte Ver⸗ sorgung und Cxistenz schafft, das ist die Entscheidung, vor der heute alle Völker unseres Erdteils stehen.
Berichte von auswärtigen Devisenmarkten
Prag, 26. Januar. (D. N. B.) Amsterbam 13,27 G., 13,27 B., Zürich Ri, 9 G., 380,15 B., Bölo S6 Hb G. zg, s B., Kopen— hagen 5m, 59 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99, 19 B., Madrid 236.68 G., 236,5 B., Mailand 96,0 G. 1606, 0 B., Rew Hort 24.958 G. 26,02 B., Paris 40,95 G., 50 95 B., Stockholm 59ä, 60 G., zoß, So H., Hrüffei zh, sh G., 400, 40 H.
London, 27J. Januar. (D. N. B.) ork 4, 02. — 4,08 ,
chweiz 17, »œ0o - 17,46,
Janeiro
New
Stockholm Lissabon — —, Rio de
15,85 16.95,
S2 gas n, ö. Zürich, 27. Januar. (D. N. B.) 11.40 Uhr.]! Paris 8, zo, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69, 25, Mailand 226 B.. Wabrib 36,15, Holland 229, Berlin 172550, Lissabon ji7, 92, Stockholm 105 62, Oslo 98 627, Kopenhagen do, s87 , Sofia 5,374, Prag 17,26, Budapest iö4, so, Zagreb
Wir ti cchaftstein
3
lichen Dienst vom 1. März 1944 sowie die dazu ergangenen Aus⸗ führungsbestimmungen der Obersten Reichs ehörden zusammen⸗ gefaßt wiedergibt. Die Sondernummer ist zu beziehen durch die Otto Elsner Verlagsgesellschaft, Berlin Sw 68, Oranien⸗ straße 146 -= 1426.
Aus der Verwaltung
Der Familienunterhalt für Umquartierte
Der Verlauf des Deutschland aufgezwungenen Existenzkampfes macht weitere Umquartierungen notwendig. Die Volksgenosfen der vom Luftterror oder anderen Kriegshandlungen betroffenen und bedrohten Städte finden Aufnahme in weniger luftgefähr⸗ deten Gebieten. Sie können bei der rtsbehörde des Aufnahme— ortes Näumungsfamilienunterhalt beantragen. Bei diesen An⸗ trägen ist folgendes zu beachten: Die Umquartierten müssen die Abreisebescheinigung, die ihnen an ihrem bisherigen e, er ausgestellt wird, vorlegen. Zur Festsetzung der Höhe des Räu— mungsfamilienunterhalles müssen sie weiter ihre letzte Eintom⸗ mensteuerveranlagung oder eine Verdienstbescheinigung des Arbeit⸗ gebers vorlegen.
Als Räumungsfamilienunterhalt wird gewährt: a) der notwen⸗ dige Lebensbedarf, dessen Höhe sich nach den Verhältnissen am AÄuf⸗— nahmeort und nach den bisherigen Einkünften des Umquartierten und seines Familienhauptes richtet; p) freie Unterkunft; wenn sich der Umquartierte selbst untergebracht hat, ist eine Mietbeihilfe in Höhe der vollen von ihm am Aufnahmeort zu zahlenden Miele zu gewähren; e) wenn die bisherige Wohnung von dem zurück⸗ bleibenden Ehemann nicht weiter benutzt wird, die volle Miete für die bisherige Wohnung; ch Krankenhilfe und Hilfe für die Schwangeren und Wöchnerinnen; e) Erziehungsbeitrag für Kinder, z. B. die Kosten für den Schulbesuch, auch mittlerer und höherer Schulen, und f Beihilfen ö. Erfüllung besonderer an⸗ gemessener Verpflichtungen G B. Le ensversicherung) und zur Be⸗ schaffung notwendiger. Kleidung (Wäsche hr — Dazu erhalten die Umquartierten zum Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, die ihnen durch die Aufgabe des heimischen Haushalts entstehen, eine laufende Beihilfe, die für das Familienhaupt 20 Re, jeben An⸗ ehörigen über 8 Jahre 10 Re und jeden Angehörigen bis zum —⸗ er 8 Re monatlich beträgt.
Vom Räumungsfamilienunterhalt kommen jedoch etwaige Eigen⸗ einkünfte des Umquartierten, die er in erster Linie für seinen Lebensbedarf zu verwenden hat, in u nnn, Als solche anzu⸗ rechnenden Einkünfte kommen insbesondere in Betracht die Unter⸗
haltsleistungen, die der am bisherigen Wohnort zurückgebliebene Ernährer der ÜUmquartzerten aus feinen fortlaufenden Einfünften ; gewähren imstande ist.
Die Höhe dieser abzurechnenden Unier⸗ ,, ,. des Ehemannes oder Vaters ö wenn diese unter⸗ haltspflichtig sind, richtet sich nach ihren Einkünften, denen natür— ich das für sie selbst Notwendige vorwegzubelafsen ist. Der Räu⸗ mungsfamilienunterhalt ist keine Leistung der öffentlichen Für⸗ sorge und daher nicht zurückzuerstatten. .
—
Erleichterte Bestands aufnahme
Steuerpflichtige sind verpflichtet, sofern sie Bücher führen müssen, für jeden Bilanztag eine körperliche Bestands aufnahme zu machen. Der geg fh n fiste r hat sich für Kriegsdauer damit einverstanden erklärt, daß die Finanzämter auf Antrag n⸗ verlässigen Steuerpflichtigen gestatten, für steuerliche Zwecke Be— k in erleichterter Form unter gewissen Vorans— etzungen zu machen. Danach müssen die Steuerpflichtigen in Laufe zweier aufeinanderfolgender Wirtschaftssahre mindestens einmal durch körperliche Bestandsaufnahme prüfen, ob die Be⸗ triebsanlagegüter, die in den Bestandsverzeichnissen aufgeführt 3 mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmern zw. ob es bei den Warenvorräten der La erbücher sich ebenso verhält. Die weiteren Einzelheiten ergeben 36. aus dem Wort— laut des Erlasses im Reichssteuerblatt Nyr. vom 17. Januar 1945.
6 —
r -
8,75, Istanbul' 3,50, Bukarest 2, 37, Helsinki 8,0, Preß⸗ burg 1509, Buenos Aires 94,75, Japan 10l, 0, Rio 26 50 B.
Kopenhagen, 27. Januar. (D. N. B.) London 19,34, Nen Jork 4,79, Berlin 19130, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 11,25, Rom — —, Amsterdam 264 70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia — —, Madrid — —, Bularest — — Alles Briefkurse.
Stockholm, 27. Januar. (D. N. B.) London 16,8s G., 16,95 B., Berlin 167,9 nom. G., 168,50 B., Paris 6 — — B., Brüssel —. G., —— B., Schweiz. Plätze 97,06 nom. G., 97,89 B., Amsterdam — — G., — — B., Kopenhagen s760 G., SL90 B., Oslo 95,35 nom. G., 96,65 B., Washington tis G. 4,330 B., Heisinti 8,36 G., So B., Fiom — — 6. v — . B., Kanada 3,77 nom. G., 3,8sV B., Madrid — — G., Türkei —— B., Lissabon 16,29 G., 16,õ B., Buenos Aires 101,50 G., 103,55 B.
London, 26. Januar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 2s, o, Silber auf Lieferung Barren 26, 50, Gold 168. —
In Berlin festgeftellte Notierungen für tele raphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
29. Januar Geld vrief
26. Januar Geld Brie,
1äägypt. Pfund — — 100 Afghani 18,79 18,85 100 Franken 5360,92 31, os 1Fap.⸗Pes. 0, 588 0, 592 1 austr. Pfund — 1è Cruzeiro —
100 Rupien e. 100 Lewa . 52, 25
18,83 gi os 6, ge
18,79 S0, 6, 5s
Afghanistan (Kabul Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires) .. Australien (Sidney)
Brasilien (Rio de Janeiro) ... , ,. (Bombay ⸗Cal cutta
100 Kronen
1 engl. Pfund 100 . 6
1099 FIrs. . 1,672
109 132, 70
innland (Helsinki)h ...... *. rankreich (Paris) —— a —— ' Griechenland (Athen) .... ... Holland (Amsterd am u. Rotter⸗ dam)
rachmen
an (Teheran) — “ — — v 62 land (Reytjavit) ...... alien (Rom und Mailand) . apan (Tokio und Kobe) ...
Belgrad) Slowakei (Preßburg
100 Gulden 14,61 1090 Lire 58, 711 100 Kuna 100 Escudo 10,21 1090 Frs. 58, 01 Spanien (Madrid u. 1090 Pesetas 238,505 100 Peng —
100 Rials
100 isl. Kr. 88,50 10,01
100 Jen
1 kanad. Dollar —
5, 005 1neuseel. Pfd. — 100 Kronen 56,88 100 Lei 8. 100 Kronen 59 os 100 serb. Dinar 5, 005 1090 slow. Kr. 8,609 1ẽ südafr. Pfd. —
1 türk. Pfund 1,982 1Peso 1,B201 1ẽ Dollar —
Veręin. Staaten von Amerika (New YVort) 20909099220.