1945 / 20 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Jan 1945 18:00:01 GMT) scan diff

J

Reichs · und Staats anzeiger Nr. 19 vom 30. Januar 1945. S. 4

Wart oo saechwa ga- ward Sera,

7 3. Aufgebote

11446 Aufgebot.

145. Das Fräulein Marta Schuchardt in Weißenfels, Schulstraße g, 2. das Aufgebot des angeblich ver⸗

rengegangenen, auf ihren Namen lautenden Sparkassenbuches über das Sparkonto Nr. 24 644 der Kreis⸗ und Stadt⸗Sparkasse zu Weißenfels bean⸗ tragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Mai 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Fried⸗ richstraße 18, Zimmer 23, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls dessen Kraftloser⸗ klärung erfolgen wird.

Amtsgericht eißenfels, 15. 1. 1945.

mar e O Q ,, Aufgebot.

4 E. 20144. Die Frau Elisabeth Oppelt geb. Häring in Schwoikg Nr. ] (Amtsgericht Haida), hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen, auf ihren Namen lautenden arkassen⸗ buches über das Sparkonto Nr. 24 600 der Kreis⸗ und Stadt⸗Sparlasse zu Weißenfels, ausgestellt für Elisabeth

äring verehel. Oppelt in Weißenfels, eantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Mai 1945, vormittags WUhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Friedrichstraße 18, Zimmer 28, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraft⸗ loserklärung erfolgen wird. Amtsgericht Weißenfels, 17. 1 1945. 11424 Aufgebot.

Der Schlossermeister Gustav Naw⸗ roth, Berlin⸗Lichtenberg, Siegfried⸗ straße 2, hat das Aufgebot des angeb⸗ li verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefes üher die im Grundbuch von Berlin⸗Lichtenberg Band 1566 Blatt Nr. 3781 in Abteilung III unter Nr. 8 für den Schlossermeister Gustav Naw⸗ roth eingetragene . von

38100 Goldmark mindestens Reichs⸗ mark beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. März 1845. 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Ber⸗ lin- Lichtenberg, Zimmer N If, Roede⸗= liusplatz, anberaumten Aufgebotstermin eine Rechte anzumelden und die Ur⸗

nde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 5. F. 185. 44. Berlin⸗Lichtenberg. 15. Januar 1945. Das Amtsgericht. Abt. 5.

Deffentliche Aufforderung. Die , , i. R. 6 Frey ist am 14. Oktober 1943 in Bad Hom⸗ burg v. d. 54 ihrem letzten Wohnsitz, gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 156. März 1945 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden, andernfalls wird e . werden, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vor⸗

handen ist. Fan. 1945.

ware.

Bad Homburg v. d. 5. 13. 11448 Amtsgericht. Abt.

11427 Bekanntmachung.

1. Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Verl Band 18 Blatt 213 in Abteilung II unter Nr. 5 für den Bäcker und Landwirt Peter Venns in Bornholte Nr. 207 leb, we e. Dar⸗ lehnshypothek von 312 (dreihundertund⸗ Hoff Goldmark wird für kraftlos er⸗ lärt Geschäfts⸗Nr. 4 F 5sd4 —. 2. Das Eiserne Sparbuch der Städti⸗

8a, , er,. 6. Ausiofnng .

L öffentiicher Anzeiger

e

schen Sparkasse Gütersloh Nr. 40 957523, lautend auf den Namen Karl August Bettermann, Hagen, Westf.,, Fleher⸗ 3 30, wird für kraftlos erklärt Geschäfts⸗Nr. 4 F 444 —. 3. Das Sparbuch Nr. 3992 der Volksbank Gütersloh, lautend auf den Namen Anna Schöning, Bielefeld, Thielen⸗ straße 3, ist verlorengegangen. Auf⸗ gebotstermin ist am 23. Mai 1945, vor⸗ mittags 19 Uhr, im hiest gen Amts⸗ ericht, Zimmer Nr. 15. Meldet sich er Inhaber des Sparbuchs bis zum enannten Tage nicht, wird auch das parbuch daselbst nicht vorgelegt, er⸗ folgt die Kraftloserklärung desselben Geschäfts⸗Nr. 4 F 6/44 4. Das Sparbuch Nr. 36 733 der Kreissparkasse Aachen, lautend auf den Namen des damaligen Schülers Julius denen. ist für ihn verlorengegangen. Aufgebots⸗ termin ist am 23. Mai 1945, vor⸗ mittags 94 Uhr, im y, Amts⸗ gericht, Zimmer Nr. 13. eldet sich der Inhaber des Sparbuchs bis zum enannten Termin unter r, . esselben nicht, erfolgt die Kraftlos⸗ erklärung des Buches Geschäfts⸗Nr. 4 F 744 —. 5. Die kath. Kirchen⸗ gemeinde in Gütersloh hat das Auf⸗ gebot der Hypothekenbriefe: a) über die im Grundbuch von Gütersloh Band 7 Blatt 7 in Abt. III unter Nr. 1 ein⸗ , . Aufwertungshypothek von 900 Gweitausend) Ge Geschäfts⸗ Nr. 4 F 1145 b) über die im Grund⸗

buch von Gütersloh Band 33 Blatt 173

in Abteilung III unter Nr. 2 für die kath. Kirchengemeinde (Küstereifonds) zu Gütersloh eingetragene Auf⸗ wertungshypothek von 5lö5 en, fünfzehn) GM Geschäfts⸗Nr. 4 F 8 44 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf fene Ter. spätestens in dem auf den 25. Mai 1945, vor⸗ mittags 19 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Hypotheken⸗

briefe erfolgt. Gütersloh, den 19. Januar 1945. Das Amtsgericht.

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts in Vordhausen vom 14. 19. 1944 ist das Sparkassenbuch der Stadt⸗ sparkasse Nordhausen a. 5. Nr. 32 894, lautend auf Namen Frau Erika Pfeffer

eb. Schilling, Hänigsen (Hann.) für

aftlos erklärt. ordhausen, den 9. Januar 1945. 11450) Amtsgericht Nordhausen.

4. Oeffentliche Suftellungen lit

Oeffentliche Zustellung.

13044. Die Ehefrau Anna Frixel geb. Kretschmar in Erfurt, Am Fränzosenlager 84, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Hunold in Erfurt, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärt⸗ ner Karl Frixel, früher in Erfurt bei der Wehrmacht, z. 3. unbekannten Auf⸗ enthalts, mit bein Antrage auf Schel⸗ dung der Ehe ans 8 49 des Ehegesetzes. Der Beklagte wird zur r Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Er⸗ furt, Fr. Wilh.⸗Platz Nr. 37, 2. Stock werk, Zimmer Nr. 151, auf den 29. März 1945, 9 Uhr, Zimmer 151, mit der e n, . eladen, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Erfurt, den 19. Januar 1945.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

1 aectea oeler c esa, Qotiden andes gefectfch often 9. Deutfche Kolsniatgefsensch

Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗

teten. 11. 4 11577) Oeffentliche Zustellung.

Es klagt Frau it en, van Hagen verw. Sauber, geb. Klemig in Burg⸗ städt / Sachs, Mohsdorfer Str. 56, Prö⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wuthenau in Chemnitz, Klägerin, gegen ihren Ehemann, den Zimmermann Catharinus van Hagen, zuletzt in Amsterdam, Overtoon 256 bei Meurs, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklag⸗ ten, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe wegen böswilliger Verlassung (Art. 264 des holländischen BGB.). Der

handlung des Rechtsstreits auf Diens⸗ tag, den 27. März 1945, vorm. 10 Uhr, vor die 2. Zivilkammer des Land⸗ erichts Chemnitz geladen mit der Auf⸗ orderung, sich durch einen im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden zuge⸗ laͤssenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ vollmächtigten vertreten zu lassen. Chemnitz, den 24. Janugr 1945. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts Chemnitz.

11579 Ladung.

Frau Gertrud Lohr, geb. Loos, als n ren, ihres Ehemanns Alber ohr, Baumeister, Stuttgart, Sonnenber gta, 40, Klägerin, 6 Bev. RA. Dr. Molt in Stuttgart, stellt den Antrag auf Erlassung einer einst⸗ weiligen Anordnung gegen den Kauf⸗ mann dein Pirngruber, zuletzt in Stuttgart, Bussenstr. 57, jetziger Auf⸗ enthalt unbekannt, auf Unterlassung einer Willenserklärung und Herausgabe einer Vollmacht. Verhandlungstermin hierüber: Dienstag, den 3. April 1945, vorm. 10 Uhr, vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart, Ulrich⸗ strahe 10, Zimmer 386. Die Ladung ergeht mit der Aufforderung, einen bei dem Landgericht Stuttgart zugelassenen. Rechtsanwalt zu bestellen.

11580) Oeffentliche Zustellung.

3 R 7/45. Der Chemiker Eugen Kaestner in Niederschlema Nr. 60 V, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Reinhardt in Schneeberg / Erzgeb. klagt egen seine Ehefrau, die Tochter des Ehrenbürgers Lariffa Konstantinowa Skatschkowa, z. Z. unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Land⸗ ger gn; zu Zwickau (Sachs) auf den April 1945, vormittags gise Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. ö

Zwickau (Sachs.), 23. Januar 1945. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

bei dem Landgericht.

11529

6 R 628/44. Der Arbeiter Adalbert (Wojciech Szwed in Dresden, Hohen⸗ zollernstraße 4, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Lippe in Dresden, klagt gegen seine Ehefrau Kataryna⸗Viktoria Szwed geb. Kwasniak, früher in Dres⸗ den, jetzt Hruslanki (Polen), mit dem Antrage auf Ehescheidung. Er ladet die Beklagte zur i nn Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor die 6. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Dresden, Pillnitzer Straße 41, auf Mittwoch, den 28. März 1945, 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗

treten zu lassen. ag, 1945.

Dresden, den 11. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

19. Gesenkchafeam m. S. D., . 12. Offene Sanudels⸗ nad onmmanditgejens ch afeen,

des Landgerichts Dresden.

14. 18.

13. 3 R 5/45. Die ZJuschneidersehefrau Klara Kraus 66. ohr in Callenberg über Waldenburg (Sach) Nr. 106, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hoch in Glauchau, klagt gegen ihren Ehemann, den Zuschneider 3. raus aus Köln, Schillingstraße 3 z. Zt. unbekannten Aufenthaltes, auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts zu Zwickau (Sachs.), auf den 20. März 1945, vormittags 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, ich Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als fene bbere mächtigten vertreten zu

assen. wickau (Sachs.), den 16. 1. 1945. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

11451] Oeffentliche 6

11479 Oeffentliche Zustellung.

4. R. 964/44. Es klagen: 1. Die Ehe⸗ frau Gerda Blumenfeld geb. Hohmann, Magdeburg ⸗Cracau, Dietrich ⸗Eckart⸗ Straße 64 bei Kromer, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Goergens. in Magdeburg, eden ihren Ehemann Alfred Blumenfeld, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts; 2. die Ehefrau des Ge⸗ schirrführers, jetzigen Heizers Stanis⸗ laus Sobieray, Helene geb. Tripler, aus Harbke, un ' fraß? 4. Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Waitz in Magdeburg, gegen ihren Ehemann, den Geschirrführer, jetzigen Heizer Stanislaus Sobieray aus Harkbke, Schulackerstraße 4, jetzt unbekannten Aufenthalts, sämtlich wegen Eheschei⸗ dung. Die Klägerinnen zu 1 und 2 laden die Beklagten zu 1 und 2 zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die vierte und achte Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Magde⸗ burg, und zwar die Klägerin zu 1 den Beklagten zu 1 auf den 22. März 1945, 10 Uhr, die Klägerin zu 2 den Beklag⸗ ten zu 2 auf den 15. März 1945, 10 Uhr. Die Einlassungsfrist ist hier auf einen Monat bestimmt, saämtlich mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗

11530

Der Versicherungsschein Nr. 252 875,

auf das Leben der Frau Elfriede Besselmann ausgestellt, ist verloren⸗ egangen und wird hierdurch von uns ür kraftlos erklärt, sofern nicht inner⸗ halb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden. Mannheimer Lebensversicherungs⸗3 Gesellschaft AG., Berlin WS, Krausen⸗ straße 9 / 10.

11531) Victoria am Rhein . Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft.

Aufgebot.

Die Lebensversicherungsscheine JI 2976 038 Rh. Dipl.⸗Kaufm. Wilhelm Döring, 00. 45 702 516 Rh. Margret Rehage, 0D. 45 702 995 Rh. Maria Bramsiepe sind abhanden gekommen. . zwei Monaten werden die Ur⸗ kuͤnden kraftlos, wenn kein Einspruch

erhoben wird. üsseldorf, den 23. Januar 1935. Der Vorstand.

durch einen bei diesem

611583

an- ned Snwalidenner sicher nagen, 2 Neichsbandt nad Bantansocge, Ber jchiedene Bekanntmachungen.

11581 Der von

tober 1944 verstorbenen

gefertigte Versicherungsschein Nr. 20 über eine Unfallversicherung mit tragsrückgewähr vom Z25. ebrun

Er tritt außer Kraft, wenn me . zweier Monate Einspruch olgt.

Berlin, den 24. Januar 1945.

Aktien⸗Gesellschaft.

7. Aktien⸗ gesellschaften 11582] Bekanntmachung.

lung der Aktiengesellschaft für G fabrikation vorm. Gebrüder Hoffma Bernsdorf, O. L., vom 9. August 1 ö beschlofsen worden, den s menngmen der 4 in An glas Bernsdorf O.⸗L., Aktiengesellsch⸗ Bernsdorf, O. L., ; Eintragung in das Handelsregister am 8. 9. 1941 erfolgt.

näre auf, ihre Stammaktien mit 6 winnanteilscheinen Nr. 1 uff. w Vorzugsaktien mit Gewinnanteilsch nen Nr. 4 uff. bis spätestens 30. In 1945 bei der Sächsischen Bank, Dreshe A. 1, Seestraße 18, mit doppelten Num mernverzeichnissen während der üblich S ö einzureichen. eber die eingereichten. Aktien he

Vorzugsaktien werden zunächst übertragbare Kassenquittungen ausf stellt. Die k neue Firma abgestempelte ot nach er n ng gabe der Raf enquittung. nicht verpflichtet, die Einreichers der Kassenquittung zu pf fen. Die Abstempelung ist p

Nichteingereichte Stamm⸗ zugsaktien werden gem. 5 67 des! tiengesetzes mit Genehmigung des 9 richtes für kraftlos erklärt werden.

Bernsdorf, O. L., 25. Januar 19

n Aktien

gien Ri ie Ban

gesellschaft, Bernsdorf, O. 8. z 26 2 ö.

Bekanntmachung. Wir fordern hiermit unsere Aktion! auf, ihre Aktien zwecks Empfangnah der 2. Abwicklunggrate bis späteste zum 28. Februar sod5 bei uns eim reichen.

Berlin, den 26. Januar 1945. Grundstücksgesellschaft Gerichtstraße Altiengesellschaft in Abwicklung.

Die Abwickler: Fritz Wege. Egon Barankewitz.

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2 ——— nchngnnpoKaaauauiavaaaγ

11535 ö

Die „Arnstädter a ,. Verla G. m. b. 5. mit dem ig; in Arnst ist durch Gesellschafterbeschluß b 22. 9. 1944 aufgelöst und ihre Firn in „Arnstädter Verlags⸗G. m. b. 6. Liguidation“ mit dem Sitz in Arnst geändert worden. Ich bin zum Lig dator bestellt worden.

Ich fordere die Gläubiger der Gese schaft auf, sich bei dieser zu melden. Arnstadt, den 12. Januar 1945. Alfred Schmitz.

6. Mufterre x, G. . .

7. KRoneurse und Bergleichssachen. 8. Berschiedenes. ;

1. Sandels regilter

ür die Angaben in? Y wird eine Gewähr * die Richtigkeit . der . nicht übernommen.

Hadamar. 11504

H.⸗R. A 164 Eintragung vom 21. 12. 1944: Firma Loer & Koch in 961 Rat⸗ hausstr. 2. Offene Handelsgeselsschaft, die am 1. 10. 1944 begonnen hat. Ge⸗ Fire : Schneidermeister Theobald der und Schneider Johann Koch in Elz. Fräulein Erna Blättel in Elz ist Prokura erteilt. Zur Vertretung ist jeder Gesellschaf⸗ ter allein ie ng. bei Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz und Auf⸗ nahme von Krediten haben beide Ge⸗ sellschafter gemeinsam mitzuwirken.

Amtsgericht Hadamar.

Hamburg.

11454 handelsregister Amtsgericht Hamburg. Abt. 66. 15. Januar 1945. rloschen: ; B 3645 Hanseatische Jute⸗Erzeugnisse, Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

licht:

atische Jute

Als nicht eingetragen wird ann,

Es wird darauf hingewiesen, da den Gläubigern der Gesellschaft, die si binnen sechs Monaten nach dieser Be⸗ kanntmachung bei der e rn, mn rt Hoepfner in r,. Hamburg melden, Sicher⸗ * zu leisten ist, soweit sie nicht Be⸗ riedigung verlangen können.

16. Januar 1945.

Veränderung: A 4749 C. F. Wilhelm Jantzen. Die

Gesellschafterin Witwe Dorg Jantzen,

geb. Wichmann, ist von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. 17. Januar 1945.

B 2880 8 5 e . Soi ri öpfert Holzhandlung Gesellschaft mit beschränkter gar n

Als nicht eingetragen wird ver⸗ öffentlicht:

Es wird darauf hingewiesen, daß den Gläubigern der Gesellschaft, die Jin binnen sechs Monaten nach dieser Be⸗ kanntmachung bei der Firma Fritz Göpfert Holzhandlung, f Zt. in Sprötze, Kreis Harburg, melden, Sicher⸗ i zu leisten ist, soweit sie nicht Be⸗ riedigung verlangen können.

4 Hanse⸗

11455

H.⸗N. A S/a67 Albert Dörflinger, F

Baugeschäft, Inhaber Richard Borkeloh, irrach. Der Uebergang der im Be⸗ triebe des Geschäfts begründeten Forde⸗ rungen ist bei der Pachtung durch Richard Borkeloh ausgeschlossen. Lörrach, den 5. Januar 1945. Amtsgericht. I.

4. Genolsenjchalts˖ register 11483

MMM.

RM 3 Spar⸗, Kredit⸗ Vezugs⸗ und Absatznerein Altendorf, e. G. m. u. H. in Altendorf.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 28. November 1945 ist das Statut abgeändert und die Umwand⸗ lung der ,,. in beschränkte , . beschlossen. Die Firma autet jetzt: Spar⸗ und Darlehnskasse Altendorf, eingetragene Genossenschaßt mit beschränlter Haftpflicht.

Die Gläubiger der Genossenschaft

J

haben sich innerhalb sechs Monaten bei der Genossenschaft zu melden, wenn sie

a,, ,. bzw. Sicherheit ihrer orderung beanspruchen. Bad Schandau, den 11. se. 1945. Das Amtsgeri t. 463

an ,,. 9 ste it enossenschaftsregister Amtsgericht Leitmeritz, 18. 1. 1915.

; Aenderung: .

7 Gn.⸗R. VII 26 e, ,,. bezugsgenossenschast für die politische Gemeinde. Groß⸗Kaudern, registrierte Genossenschaft mit beschränkter aftung, Groß⸗Kaudern, Bezirk Aussig. Die Hauptversammlun vom 26. August 1944 hat die Auflöfung und Liquidation beschlossen. Die iquidationsfirma lautet. Elelt . yen n,, chaft für die politische Gemeinde Groß⸗ Kaudern, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation. u Liquidatoren sind bestellt: a) Josef öckert, Landwirt, Gatschken Nr. 11, b) Karl Püschet, Landwirt, Groß⸗ kaudern Nr. 32, ) Ernst Kühnel Landwirt, Großkaudern Nr. 4, d) Jose⸗ Melzer, Landwirt, Gatschten? Nr. 1.“

Sie vertreten die Genossenschaft nur gemeinsam und zeichnen, indem sie der

. Konturse und Vergleichs ache

KR d en-Raden. 114

Das Konkursverfahre über d . der am 20. Oktober 1943 ve storbenen, . in Baden⸗Badb wohnhaften ledigen Emma Dornbu ahne Beruf, wurde nach Abhaltung? Schlußtermins aufgehoben. Bade Baden, 18. Januar 1915. Amts gerit

Rautzenm. 9 X 2144. Das Konkursverfah über den Nachlaß der am 22. ö. 1944 in Bautzen verstorbenen al Franziska verw. Frahnert geb. He mann wird nach Abhaltung des Schlu termins hierdurch aufgehoben. Bautzen, den 15. Januar 1945. Das Amtsgericht.

2 7 ; Vęrantwortlich für den Amtlichen und Nicht lichen Teil, den 2 enteil und für den Verle

Präsident Dr. e ange in Potsdam,

verantwortlich für den Wirischaftsteil und d übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berlin gw es

Im s., Berlin

als Liquidationsfirma bezeichneten Ge⸗ nossenschaft ihre Unterschrift beifügen.

Preis dieser Npgmmer: 10 My

der Deutscher Lloyd ; sicherungs⸗Altien⸗Gesellschaft, Bern Wag, Linkstr. 17, für den am 12. 8 errn Adn

Böttcher in Klötzsche, Bergstr. 2 b, an

7. März 1929 ist abhanden gekommm

Deutfcher Llond Versicherungs⸗

In der“ 2 Hauptversam

abzuändern.

Wir fordern nunmehr unsere Al

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sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bru ein⸗ n ere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch

Tt. 20 Sernsprech⸗Nr. 21 48 88 u. 21 48 89

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Unordnung über die Regelung des Verhältnisses zwischen dem . Hauptring Steine und Erden und den Verteilungsstellen für j schaftsämtern, in den Alpen⸗ und Donaureichsgauen von den

Bausteine und Ziegel. Vom 22. Januar 1945.

nordnung 45 des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Tabakwaren. Vom 24. Januar 1915.

Unweisung Nr. 3/45 der Fachuntergruppe Zigarettenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Zigaretten. Vom 24. Januar 1945.

Unweisung Nr. 1145 der Fachuntergruppe Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabakindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak. Vom 24. Januar 1945.

Unweisung Nr. 2/45 der Fachuntergruppe Zigarrenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Zigarren, Zigarillos und Stumpen. Vom 24 Januar 1945.

UAnweisung Nr. 245 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Tabak und Tabakwaren in der Reichsgruppe Handel als Bewirt⸗ schaftungtstelle des Reichsbeauftragten für Takak und Kaffee über die Lieferung und den Wiederbezug von Tabakwaren im Handel. Vom 24. Januar .

Aumtiiches ö Deu tsches Reich

äber die Regelung des Verhältnisses zwischen dem Steine und Erden und den Verteilungsstellen für und Ziegel Vom 22. Januar 1945 Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 488) ordne ich unter Abänderung der durch meine Anordnung vom 4. August 1943 getroffenen Regelung im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion für die Dauer des jetzigen Krieges an:

5§1 Die Verteilungsstellen für Bausteine und Ziegel haben in Abänderung des 3 meiner Anordnung vom 4. August 1943 die in 8 2 der Anordnung genannten Erzeugnisse (Ziegel, Kalksandsteine, Schlackenbausteine und Schwemmsteine) nach

rin 23

ö. 1

den fachlichen Weisungen des Hauptringes Steine und Erden

als Bewirtschaftungsstelle der Reichsstelle für Steine und Erden zu verteilen. §82 /

Zu Vorsitzenden der bei den Verteilungsstellen für Bau⸗ steine und 3 bildeten Beiräte werden in Abänderung des 5 6 meiner Anordnung vom 4. August 1943 die vom Hauptring Steine und Erden zu bestimmenden Bezirksbevoll⸗ mächtigten des Sonderringes Ziegel bestellt. Mit der Be⸗ stimmung des neuen Vorsitzenden endet das Amt des bis⸗ herigen Vorsitzenden.

53

Die Bezirksbeauftragten des Hauptringes Steine und Erden sind in ihrer Eigenschaft als Leiter der g , . Absatz⸗ lenkungsstellen berechtigt, den Verteilungsstellen für Bausteine und Ziegel Sonderaufgaben zu übertragen.

§8 4 . Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. . Berlin, den 22. Januar 1945. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Ohlendorf.

, Anordnung 1/45

des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Tabakwaren ö

Vom 24. Januar 1945 ö. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

Ha ung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗

indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung Nr. 195 vom 21. August 1939) und der Verordnung über die Vereinigung der Reichsstellen für Tabak und für Kaffee vom 11. Januar 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 9 vom 13. Januar 1943) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

* *

des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz.

Berlin, Mittwoch, den 31. Januar, abends

. 3 . Tabakwarenhändler und ⸗hersteller dürfen ab 5. Februar

1945 Tabakwaren nur gegen Tabak-Wiederbezugs⸗

arken beziehen oder an Wiederverkäufer liefern.

; 52 Die Tabak⸗Wiederbezugsmarken werden von den Wirt⸗

mit der Ueberwachung des Tabakverschleißwesens beauftragten Dienststellen der Reichsfinanzverwaltung, gegen die von den Tabakwarenverkaufsstellen abgelieferten Raucherkarten⸗ abschnitte und Rauchermarken ausgegeben. Die Raucherkarten⸗ abschnitte und Rauchermarken sind an das für den Sitz der Verkaufsstelle zuständige Wirtschaftsamt, in den Alpen- und Donaureich . an die zuständige Dienststelle der Reichs⸗ finanzverwaltung, abzuliefern.

. § 3

(1) Es werden Tabak⸗Wiederbezugsmarken für

Zigaretten (in roter Farbe),

Rauchtabak (in grüner Farbe),

Zigarren (in brauner Farbe) ausgegeben. Kau⸗ und Schnupftabak können auf jede der vor⸗ stehend aufgeführten Tabak⸗Wiederbezugsmarken geliefert und bezogen werden. Die Tabak⸗Wiederbezugsmarken lauten auf 10, 25, 50, 100 und 1000 Abschnitte.

(2) In den Alpen⸗ und Donaureichsgauen können ent⸗ sprechend den vom Altreich im Tabakwarenhandel abweichen⸗ den Verhältnissen besondere Tabak⸗Wiederbezugsmarken aus⸗ gegeben werden.

G) Raucherkartenabschnitte und Rauchermarken werden in Tabak⸗Wiederbezugsmarken der einzelnen Tabakwarengrten jeweils nach Maßgabe des von der Reichsstelle Tabak und Kaffee für die einzelnen L WA.⸗Bezirke festgesetzten Verhältnis⸗ satzes umgetauscht. .

§ 4

*.

Der Reichsbeauftragte schriften dieser Anordnung 1 ; 15 . Die Bewirtschaftungsstellen des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee FJachuntergruppe r , . Fachuntergruppe Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabakindustrie n,, . Zigarrenindustrie ruppenarbeitsgemeinschaft Tabak und Tabakwaren in der Reichsgruppe Handel erlassen die zur Durchführung dieser Anordnung erforder⸗ lichen Anweisungen. 88

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 55 10. 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er⸗ eugnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung) in der 6 vom 25. November 1941 (RGBl. 1 S. 7349) bestraft.

§8 7 Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Gleichzeitig treten die 88 7 und 8 der Anordnung L43 der Reichsstelle Tabak und Kaffee über die Bewirtschaftung von Rohtabak und Tabakwaren vom 22. Dezember 1942 (BDeutscher Reichsanz. und Preuß. Staaisanz. Nr. 303 vom 28. Dezember 1943) außer Kraft. ; Berlin, den 24. Januar 1945. Der Reichsbeauftragte für Tabak und Kaffee.

Söring.

J

Anweisung Nr. 345 j der Fachuntergruppe Zigarettenindustrie als 6 des Reichsbeauftragten für Tabal und Kaffee über die Lieferung von Zigaretten

Vom 24. Januar 1945

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der eln vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ dindung mit der Anordnung IIs43 des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Errichtung von Bewirtschaftungs⸗

stellen im Lenkungsbereich Tabak und Kaffee in der Fassung vom 11. Juni 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗

des Reichsbeguftragten für Tabak und Kaffee über die Liefe⸗ rung von Tabakwaren vom 24. Januar 1945 (Deutscher Reichs anz. und . Staatsanz. Nr. 20 vom 31. Januar 1945) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee folgende Anweisung erlassen:

(I) Hersteller von Zigaretten dürfen ihre Bezieher nur be⸗ liefern .

1. n Tabal⸗Wiederbezugsmarken oder 2. 2 besondere Anweisung der Fachuntergruppe Ziga⸗

kann Ausnahmen von den Vor⸗

anz. Nr. 365 vom 15. Juni 1943) und der Anordnung 15

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1.1918 Poftscheckkonto: Berlin 418 21

·· ·· a. amm

1945

rettenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichs-

beauftragten für Tabak und Kaffee. 9

(Y Lieferungen auf Grund von Anweisungen der Bewirt⸗ schaftungsstelle gehen den Lieferungen gegen Tabak⸗Wieder⸗ bezugsmarken vor. ;

(G3) Für die auf Anweisung der Bewirtschaftungsstelle ge⸗ lieferten Mengen sind die Tabak⸗Wiederbezugsmarken nach⸗ träglich einzufordern, sofern nicht die Bewirtschaftungsstelle bei Erteilung der Anweisung ausdrücklich davon befreit.

582

(1) Die Hersteller dürfen nur die für Zigaretten geltenden roten Tabak⸗Wiederbezugsmarken annehmen. Die Lieferung auf Grund von Tabak⸗Wiederbezugsmarken hat entsprechend ihrem Wert nach Maßgabe der von der Reichsstelle Tabak und Kaffee festgesetzten Versorgungssätze (Abschnittswert) zu er⸗

lgen. ( .

29 Die Hersteller sind verpflichtet, in den ihnen zuge⸗ wiesenen Absatzgebieten Bezieher, die rote Tabak⸗Wieder⸗ bezugsmarken vorlegen und nach den Marktordnungsbestim⸗ mungen der Fachuntergruppe Zigarettenindustrie zum Direkt⸗ bezug von Zigaretten zugelassen sind, unter Berücksichtigung ihrer Gesamtlieferverpflichtungen zu beliefern.

(3) Hersteller haben bei Lieferung auf Grund von Tabak⸗ Wiederbezugsmarken die von der Bewirtschaftungsstelle fest⸗ gesetzten Mengeneinheiten (Gebinde) einzuhalten.

83

Die Hersteller haben die Tabak⸗Wiederbezugsmarken, gegen die sie Zigaretten geliefert haben, nach Werten geordnet an das für den Sitz der Auslieferungsstelle zuständige Wirtschafts⸗ amt monatlich nachträglich abzuliefern. Die von den Wirt⸗ schaftsämtern über die abgelieferten Tabak⸗Wiederbezugs⸗v marken ausgestellten Empfangsbescheinigungen sind an die Bewirtschaftungsstelle einzusenden. .

§5 4 Die Hersteller haben die ihren Beziehern nach den bisher eltenden Bestimmungen für die Monate Februar und März 945 zustehenden Handelskontingente oder Zuteilungsmengen sowie die Zigarettenmengen, deren Lieferung ihnen für den gleichen Zeitraum von der Bewirtschaftungsstelle aufgegeden ist, ohne Tabak⸗Wiederbezugsmarken zu n .

8 5 Die e n . Zigarettenindustrie als Bewirtschaf⸗ tungsstelle des a , für Tabak und Kaffee kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anweisung zulassen.

28

§8 6 .

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den 85 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er⸗ zeugnisse (Verbrauchsregelungs⸗-Strafverordnung) in der Fassung vom 25. November 1941 (RGBl. 1 S. 734) bestraft.

. 57

Diese Anweisung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Gleich⸗ zeitig treten die 85 3 und 4 der Anweisung Nr. 143 der Fach⸗ untergruppe Zigarettenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee vom 13. Februar 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 36 vom 13. Februar 19435) außer Kraft. t

Berlin, den 24. Januar 1945.

4 Fachuntergruppe Zigarettenindustrie 960.

Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak . . und Kaffee.

99. Dr. Jacob.

85

9 Anweifung Nr. 1145

der Fachuntergruppe Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabalindustrie

als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabal

Vom 24. Januar 1945

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der eng vom 11. Dezember 1942 (RGGBl. 1 S. 686) in Ver⸗

indung mit der Anordnung II43 des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Errichtung von Bewirtschaftungs⸗ stellen im Lenkungsbereich Tabak und Kaffee in der Fassung vom 11. Juni 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 36 vom 15. Juni 1943) und der Anordnung L45 des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Tabakwaren vom 24 Januar 1945 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 20 vom 31. Januar 1945) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee folgende Anweisung erlassen:

t 81

(ID. Hersteller von Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak dürfen ihre Bezieher nur beliefern

1. gegen Tabak⸗Wiederbezugsmarken oder