1945 / 25 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Feb 1945 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs und Staatsanzelger Nr. 24 vom 13. Februar 1945. S. 2

84 Die Wirtschaftsstelle für Möbel behält sich vor, in be⸗ sonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Bestimmungen der 1— zuzulassen.

5 5

Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeine Liefer⸗ anweisung sind nach 5 5 der Anordnung XIX / Z der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung zur

Regelung des Absatzes von Möbeln vom 22. Oktober 1943 strafbar. . 86

Diese Allgemeine Lieferanweisung tritt am 15. Fe⸗ bruar 1945 in Kraft. Berlin, den 8. Februar 1945. Wirtschaftsstelle für Möbel. Die Geschäftssührung: Dr. Ste inki.

Mir t ch aft steil

Steigerung der Kriegsproduktion durch Eigenkritik der Betriebsführer Laufende Ueberprüfung in Kleinbetrieben

Gemäß einer Anweisung des Reichswirtschaftsministers sind die Gauwirtschaftskammern damit beauftragt, für die lausende Ueberprüfung der Arbeitseinsatzverhältnisse in Mittel- und Kleinbetrieben unter 300 Gefolgschaftsmitglie⸗ dern zu sorgen. Zur Durchführung wurde in jeder Gauwirt⸗

trieben achten müssen, woben sie mit den örtlichen zuständigen Jugenddienststellen der DAF. eng zusammenarbeiten sollen.

schastskammer und Wirtschaftskammer der Arbeitseinsaz⸗ referent beauftragt, der seine Mitarbeiter überwiegend durch

ehrenamtliche Tätigkeit der Betriebsführer gewinnt. die bisherigen Erfahrungen wird von der Reichswirtschafts⸗

Ueber

allein im industriellen Sektor gebildet werden konnten, wozu

noch der Erfahrungsaustausch im Handwerk kommt, der von den Innungen wahrgenommen wird. Auch im Handel sind bereits Ansätze solcher sogenannter „Erfa⸗Gruppen“ entstanden.

Diese monatlich durchschnittlich einmal zusammentretenden

Gruppen mobilisieren eine sehr beachtliche Leistungsreserve der Mittel- und Kleinbetriebe, wobei der Schwerpunkt in der Selbstkontrolle der beteiligten Betriebssührer, sowie der eigenen Kritik und gegenseitigen Kritik liegt. Es ist dadurch eine starke Durchleuchtung der angeschlossenen kleinen und

mittleren Betriebe erfolgt und vor allem auch die Frage der,

Rationalisierung innerhalb dieser Betriebsgrößen zur Be⸗ handlung gekommen. Hier ist auch in der Hauptsache noch eine Leistungsreserve dieser Betriebsgrößen wirksam zu machen, zumal frühere Auskämmaktionen gerade dort den Kräftebestand schon wesentlich erfaßt haben. Mit den noch verfügbaren Kräften das höchste Leistungspotential heraus⸗ zuholen, ist. deshalb die wesentlichste Aufgabe. Die Zu⸗ sammenkünfte ermöglichen auch den Erfahrungsaustausch der gegenseitigen Betriebsverbesserungen. Die betriebliche Nach⸗ barhilse zeigt hier teilweiss wertvolle Aeußerungen. Mit der Arbeit der Erfa⸗Gruppen ist gleichzeitig der Einsatz für allgemeine Maßnahmen, wie Unterführerschulung, verbunden. Stellenweise werden die Ergebnisse der Erfa⸗Gruppen be⸗ zirklich nochmals ausgewertet. Eine Zusammenfassung der reichen gewonnenen Erfahrungen in der Reichswirtschafts⸗ kammer ist späterhin vorgesehen. Nach den bei der Reichs⸗ wirtschaftskammer eingegangenen Berichten ist die Erfassung der kleinen und mittleren Betriebe für die verstärkte Leistung auf kriegswichtigem Gebiet überall in erfolgreicher Entwick⸗ lung. Andererseits hat sich die Betreuung dieser mittleren und kleinen Betriebe zu einer der besonders wesentlichen Arbeitseinsatzaufgaben innerhalb der Organisation der gewerblichen Wirtschaft entwickelt.

Hochwertige Fachkräfte kriegsentscheidend Die Maßnahmen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft

Die kriegsentscheidende Bedeutung, die die Anlernung der den Betrieben neu zugewiesenen Arbeitskräfte sowie die Auf⸗ schulung hochwertiger Fachkräfte besitzt, erfordert eine aus⸗ reichende Zahl von Praktikern. Die Organisation der gewerb⸗ lichen Wirtschaft, an ihrer Spitze die Reichswirtschafts kammer, hat sich in diese Aufgabe eingeschaltet und einen großen Stab von Berufspraktikern als engste Mitarbeiter dafür ge⸗ wonnen. Diese Berufspraktiker wurzeln im betrieblichen Geschehen und sind andererseits wegen ihrer jahrelangen Aus⸗ bildungsarbeit als Lehrherr, Ausbildungsleiter u. dergl. mit den Grundfragen der Betriebspädagogik so vertraut, daß sie nicht nur die Tatsachen der Erfahrensvermittlung, sondern auch die des Einlebens in die Betriebsgemeinschaft beherrschen. Die Größe der Zahl der in der Organisfation der gewerblichen Wirtschaft auf dem Berufsbildungsgebiet tätigen Mitarbeiter ergibt sich aber vor allem aus den über 100 600 Prüfern, die in den Lehr⸗ und Anlernabschlußprüfungen der Kammern seit Jahren tätig sind. Zu den von diesen Gauwirtschafts kammern und Wirtschastskammern für die Gewährleistung der Berufs⸗ ausbildung durchzuführenden Maßnahmen gehört aber vor allem auch noch die laufende Betreuung der Betriebe. Hier⸗ für sind bei den Fachabteilungen der Kammern eine größere Anzahl ehrenamtlicher Mitarbeiter tätig, die als Obleute für Qualitätsarbeit, Beauftragte für Berufsausbildung, Lehr⸗ warte, Berufswarte usw. einen kleinen Kreis von Betrieben betreuen, Anregungen geben, Kritik üben, Rachbarhilfe ver⸗ mitteln usw. Die Zahl der in diesen Betreuungsapparaturen tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter kann mit über 26 050 ge⸗ schätzt werden. Die Auswertung der in den Prüfungen und in der Betreuung anfallenden reichen Erfahrungen findet in den Gauwirtschaftskammern und Wirtschafts kammern statt. Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung der Maßnahmen mit den Dienststellen der Deutschen Arbeitsfront sichert dabei jene Zügigkeit des Vorgehens, das in der gegenwärtigen kriegsentscheidenden Phase bestimmend fein muß.

Verstärkter Generatoreneinsatz für den Straßenverkehr Sonderaktion Tankholz angeordnet

Angesichts der Verschärfung der Verkehrslage wird eine Verstärkung des Straßenverkehrs durch Generatoreneinsatz erstrebt. Die hierzu erforderlichen erhöhten Tankholzmengen sollen zusätz lich in trockenem Holz bereitgestellt werden. Hier⸗ zu hat der Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben eine Sondergktion angeordnet Danach hat jede Gemeinde aus den örtlich vorhandenen Trockenholzvorräten zufätzlich Tank holz herzustellen. Die Inanspruchnahme kann auf Grund des Reichsleistungsgesetzes ersolgen. Die Söhe der von den ein⸗

zelnen Gemeinden aufzubringenden Menge bestimmt der

Landrat nach dem jeweiligen Bedarf. Neben ben örtlich er⸗ sorderlichen Mengen ist dabei auch der Durchgangsverkehr ausreichend zu berücksichtigen. Das Tankholz muß gebrauchs⸗ fertig in Streichholzschachtel⸗ bis Faustgröße zerkleinert und in trockenem Zustand geliefert werden. Die näheren Einzel⸗ heiten werden jeweils vom Landrat bestimmt. Er schaltet da⸗ hei seinen Fahrbereitschaftsleiter ein.

Ingendbetrenung im Handwerk Anweisung der Reichsgruppe

Die Reichsgruppe Handwerk hat ihre Dienststellen darauf hingewiesen, daß die Amtsträger des Handwerks auf ine ordnungsmäßige Betreuung der Jugendlichen in den Be⸗

Gerade die Lehrlingswarte müssen sich dieser Aufgabe mit besonderem Eifer annehmen, um das Vertrauen und die Liebe der deutschen Jugend zum Handwerk zu festigen. Ueber⸗ beanspruchung, die nicht einmal, sondern regelmäßig vor⸗ genommen wird, muß die gesunde Entwicklung der Jungen schädigen. Außerdem beeinträchtigt dieses Verfahren den

ö guten Ruf des Handwerks und damit die Werbung eines kammer berichtet, daß über 1000 Erfahrungsaustauschgruppen

brauchbaren Nachwuchses. Das gilt besonders für nicht ge⸗ nehmigte Mehrarbeiten und für das Weglassen der vorge⸗ schriebenen Arbeitspausen (nur in bestimmten Fällen dürfen Jugendliche unter 1 Jahren über 48 Stunden wöchentlich ausschließlich Veruftzschulzeit und Jugendliche über 16 Jahre über 56 Stunden wöchentlich einschließlich Berufsschulzeit be⸗ schäftigt werden). Genehmigte Mehrarbeit muß ordnungs⸗ mäßig bezahlt werden, desgleichen die vorgeschriebene Er⸗ ziehungsbeihilfe.

Wirtschaft des Auslandes

Neue Gesetze auf verschiedenen Sektoren der spanischen Wirtschaft

Madrid. 12. Februar. Der spanische Ministerrat genehmigte eine Reihe von neuen Gesetzen und Erlassen, u. a. einen Ge⸗ setzentwurf über die Steuerbefreiung für neue Industrien sowie einen Entmurf über eine Regierungsermächtigung zwecks jeweiliger Festsetzung des maximalen Lohnumlaufs und einen Gesetzentwurf, nach dem der neugeschaffene Posten des Generaldirektors der Wirtschaftspolitik im Außenmini⸗ sterium sich so weit erstrecken solD daß der Generaldirektor auch dem Verwaltungsrat des Deviseninstituts angehören muß. Endgültig genehmigt wurde eine neue Anordnung dis Arbeitsministers über zinslose Darlehnsermächtigung für Privatpersonen bei Wohnungsbauten auf dem Lande. Die zukünftige Dringlichkeitserklärung mit bevorrechtigter Ma⸗ terialliefernng gilt für alle Projekte des Nationalen Woh⸗ nungsbau⸗Instituts.

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Günstige Fischereierträge in Spanien

Madrid, 12. Februar. Nach einer amtlichen Statistik brachte der Monat November der spanischen Fischerei mit 53 523 t Ertrag einen bisherigen Rekord. Der Gesamtwert in den Fischhallen erreichte 110 Mill. Peseten;: er wurde nur im Juli 1944 infolge stärkerer Vertretung hochwertiger Sorten mit 1126 Mill. Peseten noch übertroffen. Die ersten 11 Mo⸗ nate 1944 erreichten mit 436 317 t im Werte von 981,4 Mill. Peseten Rekordergebnisse.

Das Jahr 1944 das schwächste Handelsjahr Schwedens

Stockholm, 12. Februar. Die Zeitschrift der schwedischen Exportvereinigung „Svensk Utrikeshandel“ stellt fest, daß das vergangene Fahr vom Gesichtspunkt des schwedischen Außen⸗ handels gesehen das unvergleichlich schwächste des ganzen Krieges gewesen sci. Nicht einmal im vorigen Weltkrieg habe es ein so schlechtes Jahr gegeben. Die 1944 aus⸗ und ein⸗ geführte Warenmenge belief sich auf nur 11.35 Mill. Kr.: dieses sei die niedriaste in Schweden seit Einführung der Statistik im Jahre 1912 notierte Menge. In 1939 belief sich der schwe⸗ dische Außenhandel auf über 87 Mill. t.

Finnlands Notlase anf dem Gebiete der Holzversorgung

Stockholm, 12. Februar. In einer Rundfunkansprache for⸗ derte Ministerpräsident Paasikivi das sinnische Volk auf, alles zu tun, um den außerordentlich spürbaren Mangel auf dem Gebiete der Brenn⸗ und Nutzholzversorgung durch gesteigerten Arbeitseinsatz in den Wäldern abzuhelfen. Der Holzbedarf sei z. Zt. viel größer als früher. Darüber hinaus müsse die Holzveredelungsindustrie ihren Teil zu den Kriegsschaden⸗ ersatzleistungen beitragen, die keinen Verzögerungen unter⸗ worfen sein dürften. Außerdem müsse Finnland Holz aus⸗ führen, um seinen Import aufrechterhalten zu können.

Paasikivi gab bekannt, daß der finnische Verkehrsminister Vuori von allen anderen Aufgaben befreit wurde, um sich bis auf weiteres ausschließlich der Nutz- und Brennholzbeschaffung widmen zu können. Vuori wird eine Art Holzdiktator in Finnland. Zwangsmaßnahmen zur Beschleunigung der Holz⸗ beschaffung und des Holztransportes sind zu erwarten.

Argentiniens Wirtschaftslage im Spiegel des Realkredits

Madrid, 12. Februar. Im Geschäftsbericht des Banco Hipo⸗ tecario Nacional für 1944, des größten argentinischen Real⸗ kreditinstituts, wird zunächst auf die ungewöhnliche Flüssig⸗ keit des Kapitalmarktes und dementsprechend auf die Rekord⸗ zahlen bei den Hypothekendarlehen und Rückzahlungen von gewährten Krediten hingewiesen. Der Bericht behandelt wei⸗ ter die Entwicklung der Hypothekenpfandbriefe, die im Be⸗ richtsjahr durchweg eine feste Haltung gezeigt hätten. Die Umsätze an der Börse in Buenos Aires in Pfandbriefen gibt das Institut für das letzte Jahr mit 272 Mill. Pesos an gegen 262 Mill. im Jahre zuvor. Der Geschäftsbericht weist auch darauf hin, daß der hauptstädtische Grundbesitz weiter erheb⸗ lich im Werte gestiegen sei. Nach einem Hinweis auf die vorsichtige Bankbeurteilung der übertriebenen Grundstücks⸗ bewertungen erwähnt der Geschäftsbericht, daß der Banco Hipoteegrio in der Berichtszeit neue Pfandbriefe in Höhe von S9.59 Mill. Pesos ausgegeben habe. Zurückgekauft wur⸗— den 705 Mill. Insgesamt lagen am Ende des Berichts⸗ jahres Pfandbriefe in Höhe von 152 Mrd. vor. Beantragt wurden bei der Bank im Jahre 1944 6761 Darlehen im Werte von 146,4 Mill. Pesos, von denen 5574 Darlehen mit 100 Mill. Pesos genehmigt wurden. Der Rohgewinn des Instituts ist mit 23,1 Mill. Pesos angegeben, während die Unkosten ins⸗ gesamt 19,2 Mill. Pesos erreichten. Die am Jahresende vor⸗ handenen Rücklagen sind mit 121,4 Mill. Pesos aufgeführt.

5 t

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

rag, 9. Februar. (D. N. B) Amsterdam 1327 G., 18,7 3. 36 n 57d, 90 G., 560, 10 B., Oslo 567, 60 G., 568, 80 B., Kopen! hagen 5et,õ0 G., 522,50 B., London 98, 90 G., 99, 19 B., Madriz 235.55 G., 256, 95 B., Mailand 9090 G., 1090,10 B., New York 24 98 G.. 2502 B,. Paris 49,95 Ge, 5 05 B., Stockholm 594, 65 G.

95 80 B, Brüss el 899, 60 G., 400, 10 B.

Vondon, 19. Ferrugr. (V. M. S.] New York 402½ 403, Spanien (offiz.) 4400, Montreal 443-447, Schweiz 1736 biz 17,10, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon 99, 80 - 100,20, Rio de Janeiro 82, 84s / iC.

Zürich, 10. Februar. (D. N. B.) I. 40 Uhr.] Paris 829 London⸗Clearing 1730, New York 450, Brüssel 66 25. Mailand 22575 B., Madrid 39,7765, Holland 22034, Berlin 172350, Lissabon 1765 Stockholm 162552, Oslo 98, 2e, Kopenhagen gönn, Sofia 5,374, Prag 17.25, Budapest 10450, Zagreb S,, Istanbul 356, Bukarest 237“, Helsinki 870, Preßburg 150, Buenos Aires 95,00, Japan 10100, Rio 22,50 .

Kopenhagen, 10. Februar. (D. N. B.) London 1934,

New hen he Berlin sotS0, Paris 1035, Antwerpen 76 zb, Zürich 111,25, Rom Amsterdam 25470, Stockholm 114,16, Sslo 109,06, Helsinki 9,83, Sofia ——, Madrid —— Bukarest —. Alles Briefkurse. . Stockholm, 10. Februar. (D. N. B.) London 1635 G. 16,95 B., Berlin 167,590 nom. G. 18850 B., Paris G. B, Brüssel —— G., B., Schweizerische Plätze 97 96 nom. G., 9786 B. Amsterdam G. —— B. Kopenhagen S7 60 G., Sz 90 B. Os lo 95 35 nom. G., 95 55 B., Washington . 15 G, 420 B., Helsinki 8,5 G. S59 B.,, Rom Ge; B. Kanada 377 nom. G., 3,82 B., Madrid —— G., Türkei —— B. Lissabon 16,29 G., 16.55 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,A50 B.

London, 9. Februar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 25, 50 Silber (neue Basis), auf Lieferung Barren 265,50 (neue Basis), Gold 168 —.

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ffentlicher Anzeiger 3. Aufgebote.

(41

Durch Ausschlußurteil vom 9. Ja⸗ nuar 1945 ist das Sparkassenbuch Nr. 36144 der Kreissparkasse Lüne⸗ burg, lautend auf den Namen der Frau Elsa Schaper geb. Bauer in Melbeck, für kraftlos erklärt worden.

Lüneburg, den 26. Januar 1945.

Das Amtsgericht.

10

Der Julian Patecki, Berlin, hat als gesetzlicher Vertreter seiner min⸗ derjährigen Tochter Margret Patecki in Recklinghausen S2, Grullbadstr. 87, das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Sparbuches Nr. O16 704 der Sitädtischen Sparkasse Reckling⸗ hausen, Hauytzweigstelle Reckling⸗ hausen⸗Süd. lautend auf den Namen Margret Patecki in Recklinghausen S2, Grullbadstr. 87, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert. spätestens in dem auf den 12. Juni 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 44, anberaumten Aufgebotster⸗ min seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen mird.

Recklinghansen. 27. Januar 1945.

Das Amtsgericht. *

Zentralhandelsregister

4. Genossenschafts⸗ register.

I Die in unser Genossenschafts⸗ register zu 6 Gn⸗R. Nr. 26 eingetra⸗ gene Klessener Spar⸗ und Darlehns⸗ asse e. G. m. n. H. in Klessen ist auf Anordnung des Reichswirtschafts⸗ ministers vom 18. 1. 1945 zufolge der VO. über Maßnahmen auf dem Ge⸗ biet des Bank⸗ und Sparkassenwesens vom 5. 12. 1939/31. 12. 1940 von Amt wegen gelöscht worden. Amtsgericht Rathenow, 23. 1. 1945.

. Konturse und Vergleichs sachen

Dres den. I Das Konkursverfahren über den Nachlaß des in Dresden⸗A., Teub⸗ nitzer Str. 15, wohnhaft gewefenen Dr. med. Johannes Richard Kruspe wird nach Abhaltung des Schlußter⸗ mins hierdurch aufgehoben. Dresden, den 30. Januar 1945. Das Amtsgericht. Abt. J.

Dres den. lol Das Konkursverfahren über den Nachlaß des in Dresden, Holbein⸗ straße 1835, wohnhaft gewesenen Bücherrevisors Maxy Ferdinand Teicher wird nach Robhailtung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Dresden, den 30. Januar 1945. Das Amtsgericht. Abt. J. rr me. e el ort * e eee n h zr gieren

J. V.: Rudolf 8antzsch in Berlin sw 6g. Druck der Preußlschen Verlags und Druckerel GinbHh. Berlin.

Pteis dieser Nummer 10 qa /

Dentscher Neichs anzeiger Breußischer Staats anzeiger

Erscheint 3. sährlich 6. 60 Anzeigenstelle monatlich 1,95 RM. le P stellungen an, in Berlin für Selbstabholer

t. nach Bedarf. Bezu

indruck zu ersehen. Einzelne Beilagen

sypreis durch die Post viertel⸗ M zuzüglich Sustellge ühr, für ,. bei der n e: 6 Be⸗ e Anze Urbanstr. 7. Preis der einzelnen Rummer 6. ö, ö Einzelpreis jeder Nummer ist aus der ö unter dem Pflicht⸗ osten 10 Rpf. nummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendu des Betrages einschließlich des Portos n, ,, 1

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Der Einzel⸗

Inhalt des am illil ey Teiles: Deutsches Reich

Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Ein⸗ führung einer vorläufigen Urlaubssperre. Vom 26. Ja⸗ nuar 1945.

, . über die Eintragung in die List« der Beratenden Chemiker im e g;

grste Durchführungsbestimmung zur z1. Anordnung über

das Bauverbot. Vom 24. Januar 1945.

Anordnung Nr. 3/45 des Reichsbeauftragten für Forst und . über Errichtung einer Bewiritschaftungsstelle für urniere, Sperrholz und verwandte Erzeugnisse. Vom

b. Februar 19465. Ergänzende Berichtigung der Anordnung 144 des Reichs— beauftragten für industrielle Fette und Waschmittel (Ueber⸗ wachungsordnung 1944) vom 18. Juli 1944, in Nr. 164/44.

Amtliches Deutsches Reich

Anordnung

zur Ergänzung der Anordnung über die Einführung einer vorläufigen Urlaubssperre

Vom 26. Januar 1945

Auf Grund gesetzlicher , , ,, ordne ich in Er⸗ gänzung meiner Anordnung über die Einführung einer vorläufigen Urlaubssperre vom 11. August 1914 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 190, Reichsarbeitsbl. r. 256 S. I 313) für den Bereich der privaten Wirtschaft und für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen . g. e hn n, ustgmit lieder infolge der Einfüh weit Gefolgschaftsn eder infolge der Einfüh⸗ rung einer 3 ö 2 .

urlaub nicht nehmen können, ist ihnen als angemeffe⸗ ner Ausgleich ein Betrag in Höhe des Urlaubsgeldes

r die nicht erhaltenen und nicht abgegoltenen Ur⸗ aubstage (Ausgleichsbetrag) zu zahlen. Hierbei ist von dem Urlaub auszugehen, auf den das Gefolgschafts⸗ mitglied einen Rechtsansprüch gehabt hätte, wenn die vorläufige Urlaubssperre nicht eingeführt worden wäre. Soweit jedoch der Fahresurlaub abgesehen von dem Zusatzurlaub für Schwerbeschädigte und für Inhabe⸗ rinnen des Ehrenkreitzes der Deutschen Mutter die Dauer von drei Wochen (18 Arbeits- oder Werktagen) übersteigt, sind die darüber gehenden Tage bei der Be⸗ messung des Ausgleichs nicht zu berücksichtigen.

2. Der Ausgleichsbetrag ist innerhalb von drei Mo⸗ naten nach Ablauf des Urlaubsjahres zu zahlen. Er kann schon vor Ablauf des Urlaubsjahres gezahlt wer⸗ den, wenn das Gefolgschaftsmitglied aus dem Retrieb ausscheidet oder zur Wehrmacht oder zum Reichs⸗ arbeitsdienst einberufen wird.

3. Für das Bau⸗ und Baunebengewerbe verbleibt es bei den besonderen Bestimmungen der Tarifordnung zur Regelung des Urlaubs und der Heimfahrten für das Bau⸗ und Baunebengewerbe vom 8. November 1944 (Reichsarbeitsbl. Nr. 54 S. IV 429).

4. Durch die vorstehenden Vorschriften findet Nr. 7 meiner Anordnung über die Einführung einer vorläu⸗ figen Urlaubssperre vom 11. August 1944 ihre Erledi⸗ gung.

5. Gefolgschaftsmitgliedern, die von der vorläufigen Urlaubssperre nicht erfaßt werden, ist der Erholungs⸗ urlaub nach Möglichkeit in Natur zu gewähren; er kann noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Ur⸗ lanbsiahres gegeben werden.

6. Die Anordnung tritt mit dem aleichen Zeitpunkt wie die Anordnung über die Einführung einer vor⸗ läufigen Urlaubssperre (25. August 1844) in Krast.

Berlin, den 26. Januar 1945. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Sauckel.

Bekanntmachung Beratende Chemiker im NS⸗Bund Deuischer Technik

Gemäß z 13 der Anordnung des Hauptamtes für Technik der ,, ,, der NSDAP zur Erfassung und zum organisatorischen Einsatz der Beratenden Chemiker Deutschlands vom 4. September 1941 werden nachstehend die weiterhin in die Liste der Beratenden Chemiker im NSBDT eingetragenen Chemiker ver⸗ öffentlicht. Die Art der Tätigkeit ist jeweils im An⸗ schluß an die Anschrift gegeben. Es bedeuten:

H - vereidigter öffentlicher Chemiker (Handels⸗ chemiker), S ger für einzelne chemische Ge⸗ ete

* B Berater für die chemische und verwandte Industrie. Auskunft über die einzelnen Fachgebiete der Beraten⸗ den Chemiker erteilt der NS⸗Bund Deutscher Technik, Abteilung Berufsfragen, Gruppe Beratende Chemiker, (16) Frankfurt / M., Haus der Chemie.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten . 1ů10 n einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petitzeile Urbanstr. 71, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ins besondere ist darin auch an⸗ zugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) gehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 8 dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

nzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 29,

hervor⸗ Tage vor

Dr. rer. nat. Theodor Seeler, Wesermünde⸗G., Bussestr. 8 B !

Dr. phil. Walter Poulsen⸗Nautrup, Hanno⸗ ver, Beethovenstr. 7 HSB

3 ö. 3 Alfred Schneck, Dresden⸗A. 1, Moritz⸗

raße

Dr. phil. Otto Merckens, Eschweiler, Hehlrather⸗ e ,, ö ö

Industrie⸗Apotheker Hans Schwarz, Fachberater, München 26, Pfeuferstraße 18 B

Dr.-Ing. Dr. phil. Adalbert Engler, Neustadt⸗ Weinstr., Talstraße 24 Hs

Löschung gemäß z 11a der Anordnung: Dr. phil. Franz Wilhelm Sieber, Stuttgart N, Kriegerstr. 16 (verstorben). Berlin, 21. Dezember 1944. Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei Reichs leitung Hauptamt für Technik (Unterschrift.

Erste Durchführungsbestimmung zur 31. Anordnung über das Bauverbot

Vom 24. Januar 1945

Auf Grund des z 12 der 31. Anordnung über das Bauverbot in der Fassung vom 8. August 1944 (Deut⸗ scher 9 und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 206 vom 13. September 1944) wird bestimmt:

51 (G) Unterhaltungs⸗, Ergänzungs⸗ und Instand⸗ setzungsarbeiten an wasserwirtschaftlichen Anlagen, die nicht bereits nach 32 Abs. 1 Ziffer 1 der 31. Anord⸗ nung vom Bauverbot ausgenommen sind, und andere wasserwirtschaftliche Bauarbeiten, deren Durchführung bei der nächsten Ernte mit Sicherheit eine erhebliche Ertragsteigerung erwarten läßt, werden hiermit vom Bauverbot ausgenommen, wenn a) die Arbeiten der Sicherung der r en oder des Anbaues kriegswichtiger Rohstoffe dienen, außerdem b) 36 Gesamtbausumme 5000 RM nicht übersteigt un

c) 9 ihrer , keine zusätzlichen, die

auwirtschaft belastenden Anforderungen an

Arbeitskräften oder Banstoffen gestellt werden.

E) Für die Berechnung der Gesamtbausumme gilt §8 2 Abs. 2 der 31. Anordnung entsprechend.

§8 2 Alle übrigen wasserwirtschaftlichen Bauarbeiten unterliegen den Vorschriften der 31. Anordnung über das Bauverbot. 82

Für die Behebung von Bomben⸗ und Brandschäden ist die 18. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in der Fassüng der Anordnung vom 16. Januar 1911 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 20 vom 24. April 1941 maßgebend. Sie findet auf die Be⸗ hebung von Unwetterschäden entsprechende Anwen⸗

dung. § 4

Der Erlaß des Generalbevollmächtigten für die Rege⸗ lung der Bauwirtschaft und des Generalinspektors für Wasser und Energie über Einschränkung des Bauens, insbesondere auf dem Gebiete der Meliora— tionen und der Wasserwirtschaft, vom 18. April 1942 (GB. Tab. 1753/42. Wa Wi AI a- S309) und der Runderlaß des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtsehaft vom 7. Juli 19427 (6B. Tgb. 2250 142. II)

werden im Einvernehmen mit dem Generalinspektor

für Wasser und Energie hiermit aufgehoben. Berlin, den 24. Fannar 1945. . Der Chef des Amtes Bau⸗OT. FJ. V.: Dr. Fuchs.

Anordnung Nr. 3 / 15 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz

Betr.: Errichtung einer Bewirtschaftungsstelle für Furniere, Sperrholz und verwandte Erzeugnisse

Vom 6. Febrnar 1945

Auf Grund des Gesetzes über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 16. Ok⸗ tober 1935 (RGBl. 1 S. 1239), der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 685) und der Verordnung über die Er⸗ richtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. 1 S. 1677 wird mit Zustimmung des

Reichsforstmeisters und des Generalbevollmächtigten

für Rüstungsaufgaben Planungsamt angeordnet: §51

(I) Für die Bewirtschaftung von Furnieren, Sperr⸗

holz und verwandten Erzeugnissen wird bei der Reichs⸗

Neichoõbank girokonto Verlin, Konto Ar. 1918 z n Vrin isi 1945

stelle Forst und Holz eine Bewirtschaftungsstelle im Sinne des 5 3, Abs. 2, der Verordnung über den Waren⸗ verkehr errichtet. Ihr werden die Befugnisse aus den Sz 1 und 2 der Verordnung über den Warenverkehr übertragen.

(2) Die Bewirtschaftungsstelle führt den Namen „Be⸗ wirtschaftungsstelle für Furniere, Sperrholz und ver⸗ wandte Erzeugnisse“.

(G3) Sie unterliegt den Weisungen und der Aufsicht des Reichsbeauftragten für Forst und Holz.

82 Unter die Bestimmungen dieser Anordnung fallen urniere, Sperrholz (Furnier⸗ bzw. . eug⸗ und ischlerplatten), Schicht, Form⸗ und Preßholz sowie glatte Sperrtüren. 83

Die Bewirtschaftungsstelle wird ermächtigt, folgende Bewirtschaftungsmaßnahmen durchzuführen:

1. Bedarfsermittlung und ⸗zusammenfassung,

2. Abstimmung des Bedarfs mit den verfügbaren Erzeugungsmitteln (insbesondere Bindemitteln) und Fertigungskapazitäten,

3. Erteilung der globalen Produktionsanweisung an die Erzeugungslenkungsstellen im Benehmen mit den zuständigen Stellen,

4. Verteilung der Erzeugnis⸗Kontingente auf die Bedarfsträger,

5. Auftragslenkung,

6. Erlaß von Verwendungsvorschriften und Ver⸗ wendungskontrollen,

7. Regelung und Kontrolle von Absatz, Verteilung und Lagerung (Errichtung von Auffanglägern).

5 4

() Die von der Bewirtschaftungsstelle zu erlassenden Anordnungen werden als Anweisungen bezeichnet. Sie bedürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten für Forst und dal

(2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die s88 1 und? der Ersten Verordnung zur Durchfsthrung der Verordnung über den Warenverkehr vom 20. Ok⸗ tober 1937 (RGBl. 1 S. 1139).

(3). Soweit die Bewirtschaftungsstelle auf Grund ihrer Ermächtigung nach dieser Anordnung tätig wird, gelten die 85 10— 15 und 17 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr für die von ihr angeforderten Auskünfte und erlassenen Anweisungen sinngemäß. Zuwiderhand⸗— lungen gegen die Anweisungen der Bewirtschaftungs⸗ stelle und die sonsticgen von ihr innerhalb ihres Auf⸗— gabenbereiches erlassenen Vorschriften werden nach den s§s 10 und 12—15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft.

(ch Das Antragsrecht gemäß § 14 und das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß g 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr werden vom Reichsbeauftragten für Forst und Holz wahrgenommen. 38

Die Bewirtschaftungsstelle kann sich zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben der Forst⸗ und Holz⸗ wirtschaftsämter, Abt. III (Absatzlenkung), bedienen.

56 Der Leiter der Bewirtschaftungsstelle wird vom Reichsbeguftragten für Forst und Holz bestellt. Die Vorschriften des 8 11, Abs. 2 und 3, der Verordnung iber den Warenverkehr finden auf ihn Anwendung.

57 Die für den Geschäftsbetrieb der Bewirtschaftungs⸗ stelle erforderlichen Mittel werden aus den Gebühren aufgebracht, die der Reichsstelle Forst und Holz nach der Heitrags⸗- und Gebührenordnung vom 12. Septem⸗ ber 1941 zufließen. z 8

a fie Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Berlin, den 5. Februar 1945.

Der Reichsbeauftragte für Forst und Holz. Dr. Schmieder.

, , r, Berichtigung der Anordnung 144 des Reichsbeguftragten für industrielle Fette und Wasch⸗

mittel (ueberwachungsordnung 1944) vom 18. Juli 1941 (Deutscher Reichsanz. Nr. 164 vom 21. Juli 16h

In der Anlage A zu der Anordnung L44 sind hinter: „aus 126, 127, 129, 132 Tierkörperfette“

die Positionen: e „aus 130 Knochenfett, Abfallfette (Woll⸗ schweiß⸗, Leim⸗, Wollwasch⸗, Walk⸗ sett, natürliches und künstliches Gerbefett Degras Tierfett, anderweit nicht genannt, roh, geschmolzen oder gepreßt, auch Fettschlamm“

132

einzusetzen. Der Reichsbeauftragte. (Unterschrift.)