fieichg. ung Staatgammelgee Air. 2 vom 14. Gabrnar 1043. e. 2
;. ö
m . —
1 —— Hauptproblem der spanischen Kunstseidenindustrie bil⸗ et die Zellutoseeinfuhr, die seit Juli vorigen Jahres gänz⸗ lich eingestellt wurde. Eingeführt wurden nur 6iszet gegen 1296 t im Jahre 1943. Durch vorsichtige Verteilung ist die Industrie noch für einige Monate mit Rohstoffen versorgt, doch wird die künftige Lage als ungünstig beurteilt.
Das
Die besonderen Verhältnisse des letzten Jahres haben die det die
Kreditinstitute aller Sparten veranlaßt, ihre An iti noch entschlossener als bisher dem ion fin fn n .
licher Liquidität unterzuordnen. Diese ganz von Vorsicht U und Borsorge diktierte Form der Geldanlage mußte sich
naturgemäß auch entscheidend auf. die Rentabilität der Kredit⸗
ustitute aus wir ken. Praktisch wird die Zinsspanne zur Zeit
ziemlich ausschließlich von den täglich fälligen Geldern er—
wirtschaftet: ein auf die Dauer recht ungefunder Zustand.
. Von den verschiedenen Dienstleistungen der Banken hat der
zahlungsverkehr mit einem nochmaligen Anstieg der Um⸗
ätze um 10 bis 20 R seine alte Bedeutung behalten. Da⸗
egen war somohl das Börsen⸗ als auch das Em issions⸗
geschäft rückläufig. Noch schwerwiegender waren die Aus—⸗
alle im Auslandsgeschäft, das Akkreditiv⸗, Dokumenten- und
Lvalge haft kam allmählich vollkommen zum Erliegen, eben—
so der Lohntransfer für Auslandsarbeiter u. dgl. Uebrigens
atten die Banken bei der Abwicklung ihrer Auslandsenga. dements keine irgendwie nennenswerten Verluste in Kauf zu nehmen.
dentscher Reichs anzeiger Preuß ijcher Staatsanzeiger
Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 5 mm breiten Petitzeile 1,10 RM, einer dreigespaltenen 99 mm breiten Petitzeile 185 R Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 29, Urbanstr. 71, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ins besondere ist darin auch an⸗ zugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervor⸗ gehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
1gas
nur elbe
e gen , een
ieinvestit ionen
Zusammenfassung der privaten Eisenbahngesellschaften Portugals
Lissabon, 11. Februar. Die portugiesische Regierung über⸗ reichte der Nationalversammlung einen vom Verkehrsminister ausgearbeiteten Gesetzentwurf, der die Zusammenfafsung der portugiesischen Eisenbahngesellschaften vorsieht. Gleichzeitig sollen auch Berkehrszonen geschaffen werden, für die die Zahl der zum Kraftwagenverkehr zugelassenen Gesellschaften begrenzt wird. Die Regierung hält diese Maßnahme für not—⸗ wendig, weil die Eisenbahngesellschaften bisher mit einer Unterbilanz arbeiteten. Außerdem hat sich die Konkurrenz des Kraftwagenverkehrs außerordentlich ungünstig auf die Finanzlage der Eisenbahnunternehmen ausgewirkt.
zrnach Bedarf. Bezugspreis durch die t viertel. jährlich 609 RM zuzüglich Hustellgebühr, für . bei 3 ir mr, ,. manatlich 106 RM. Ane Postanstalten nehmen Be— stel ungen gn, in Berlin für Selbstabholer die Änzeigenstelle S‚ 26, Urbanstr. 71. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis leder Nummer ist aus der Angabe unter dem 'pPflicht. indruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 19 Ryf. Einzel⸗ nummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Ar. 27
Erscheint z.
Berichte von aus wärtigen Devisenmärkten ;
Lon don 14. Februar. (D. N. B.) New York 402134 03 S mig, a Ii Dig ren 143 =, Schweiz 173 5in 40, Stockholm 16,85 —- 16,95, Lissabon 99. 301 ĩ Janeiro 82, 89 / is. . ö . .
Zürich, 14. Februar. (D. N. B.) III. 40 u r. Paris London⸗Clearing 17,30, New Jork 4,30, 6 un . . 22,15 B. Madrid 39,75, Holland 2295½, Berlin 172,50, Lissabon ä, Steckholm 162,2. Oslo 9g8,6zie, Kopenhagen go zen Snsig, rd *, Prag 1725. Budapest, 164 5ß. Jagreb r Ntanbul s ä6. BVutgrest Törn Helfinki sz, Preßburg 15, Buenos Aires 9gö00, Japan 101,50. Rio 2355 B. *** 8 1;
Kopenhagen, 14. Februar. (D. N. B.) London 19h,
—
Kein „guter Glauben“ bei unzulässigen Preis⸗ . vereinbarungen Verden beim Abschluß eines Geschäftes Ueberpreise ver— einbart, so werden diese, mit Ausnahme von Grunbstücks—⸗ derkäufen, dadurch nicht nichtig; es gilt vielmehr der Vertrag als zu dem zugelassenen Entgelt abgeschlossen. Der über den zulässigen Preis gezahlte Betrag ist vom Empfänger zurück⸗ zuzahlen. Nach einer reichsgerichtlichen Entscheidung macht auch der Umstand, daß beide Teile in gutem Glauben gehan⸗ delt und das vereinbarte Entgelt irgendwie für zulässig ge⸗ halten haben, das unzulässige Entgelt nicht zu einem gesetz⸗ mäßigen, so daß eine dem Hesetz widersprechende Preisder— einbarung auch unter dem Gesichtspunkt des guten Glaubens nicht aufrechterhalten werden kann. Auch auf den Schutz von 'rzu und Glauben kann sich der Empfänger unzulässiger Ueberpreise nicht berufen, da sein guter Glauben, ganz abge⸗ chen davon, daß dies einer Umgehung der gefeßlsche: Bor- schriften Tür und Tor öffnen würde, den Rückforderungs⸗ anspruch des Vertragsgegners nicht berührt und inn auch nicht dadurch davon befreit, daß er im Vertrauen auf die Persön⸗ ichkeit seines Vertragsgegners das von diesem angegeben? Entgelt ohne weitere Prüfung als gesetzmäßig angefehen hat.
Die japanische Finanzgebarung im kommenden Etatjahr nds Reichsbgnt gur ol nie Ber jn, ont Rr, 1 1913
Tokio, 14. Februar ; 9. a. PVoststchett konto: Berlin 418 21 656 10, 6. Februar. Dem japanischen Reichstag sind jetzt ᷣ — die letzten Vorlagen über die Tinanzgebarung im kommenden a,,, worden. Danach ist die Sonderrechnung . ur den Großostasien Krieg mit 8, Mrd. Yen angesetzt worden, New York 475, Berlin 191,80, Paris 10,85, ; 7 2 irn ? 9. 2 w gn. Mrd. 323 Rom — —, . 6 , . gnhalt des amtlichen Teiles:
e Geldaufnahmen und mi 6 Mrd. Jen Oslo 109.30, Helsinki gös5, Sofia — — Madrid — Bukarest fe, . et Deutsches Reich
Exequaturerteilung.
durch Uebertragungen von verschiedenen Einnahmen gedeckt — —. Alles Briefkurse. (D. N. B.) London 16,85 G. Bekanntmachung über die Ausgabe neuer Reichsbank⸗
wird. Das nationale Budget in Höhe von 26,35 Mrd Yen und Stockh Febr ird. Da — — . 8. holm, 14 Februar. die Kriegssonderrechnung mit 85 Mrö. gelten als die wesent⸗ 16,95 B., Berlin 16 6. G. 16 50 B., Paris —— 8 — B., Schwe zerische Plätze Mrz . Platze 9 v noten zu 20 Reichsmark mit dem Datum vom 16. Juni 1939.
lichen Staatsausgaben. Die zweste Klarstellung ist die Auf- — — B, Brüssel „ 6 6. der Staatsanleiheausgaben, die insgesamt 46 Mrb. nom. DJ. ag , Amster dam — — G6. B., Kopenha an, e, nn, ne, . nderetats und 35,30 Mrd. Jen 420 B., Helsinkis S,.35 G., 3.5 B., Ron . . ö ö ; vom 30. August 1924. Anordnung Nr. 1145 des Blech⸗ und Metallwaren
3. Im n des Inkrafttretens dieser Anord⸗ nung vorhandenes Rohmaterial und Halbzeug für nicht mehr zugelassene Ausführungen dürfen bis zum 31. März 1945 aufgearbeitet werden.
84
Vekanntmachung n, §z 15 des Gesetzes über die Liquidierung des mlaufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 (RGBl. II S. 252)
Bis zum 90. Dezember 1944 ist ein Betrag von 1671 367 701.— Rentenmark in Rentenbankscheinen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die eingezogen worden. eelassenen Ausführungsbestimmungen werden nach Der Betrag der am 39. Dezember 1944 umlaufenden ö 16, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver⸗
Rentenbankscheine stellte sich nach Abzug von Fehr bestraft. 28 401 098, — Rentenmark verfallener Rentenbank⸗ , 35 Diese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkün⸗
scheine auf 1 521 588 05, — Rentenmark. dung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen
Von dieser Summe befanden sich 413 50ꝛ 745, — Rentenmark in den Kassen der Deutschen Reichsbank. tanta uzctger iin Kraft. Sies gist auch in ben sesche, gliederten Ostgebieten.
Berlin, den 13. Februar 1945.
Der Finanzminister legte in der Budgetkommission dar, lng ) . . auptausschusses Eisen⸗,
eim Reichsminister für
London 14. Februar. (D. N. B.) Silber Barren prompt
. ᷓ Für den innerdeutschen Verrechnungs verkehr gelten folgende Kurse: 2ö,„ß0 (neue Basis), auf Lieferung Barren 25,650 (neue Basis), ö
Geld
—
Aus dem Kriegsschädenrecht
Der Anspruch auf Sachentschãdigung bei zerstörten Grund⸗ stücken abtretbar
derherstellu würde.
Den Anträgen auf Genehmigung werden die Feststellungs behörden da geben, jedenfalls dann, wenn der stücks das darin angelegte Kapital anzuerkennende Zwecke braucht.
In Berlin festgestellte N Auszahlung, auslanonsch
Telegraphische Auszahlung
otigrungen für telegraphi e Gelosorten und .
Kairo)
Island ¶
der Anspruchsabtretung her im allgemeinen statt⸗ Veräußerer des Grund
für andere wirtschaftlich Vortegen oo
Wirtschaft des Auslandes
Spaniens Kunstseidenproduktion Die spanische Kunstseidenindustrie
Madrid, 14. Februar. „zielte, wie aus Fachkreisen gemeld Versorgungsschwierigkeiten in 1914 Jahre zuvor. Die Kunstseidengarne auf 5543 t, 1943 auf 6601 t und 1944 a wurden 1943 752 Mill. Kilogramm gramm erzeugt.
bessere Ergebnisse als im
Gbteborg⸗
et wird, trotz erheblicher
rzeugung belief sich 1942 uf 7553 t. An Kunstseide ind 1914 8,14 Mill. Kilo—
Aeaupten (Alexandrien und
. 100 Gulden Iran (Te gj 566 5 entjaviꝝꝰ). Jialien (Rom und Mailand) Japan (Tofio uns Kobe) KFanasa (Mmontreah .. Krogtlen (Agram);3 . Neuseeland Welilngton).
Portugal (Eissabon) Rumänien (Butares) Schweden (Stockholm uns
Türkei (Istanbu) .. Angarn (Budapist) . ULruguag (Montevideo). Verein. Staaten von Amerifa (New York).
16 Februar Geld Brief
1 äguvt. Pfund 100 Afghani 00 Franten 1Bavp. Pes. 1austr. Psund 1 Cruzelro
100 Ruplen loo Cewa 100 Kronen 1 engl. Pfund 100 Finnmarł 100 Frs. 100 Drachmen
18,83 81.08 0, 592
—
18,79 80, 99
92, 25
1,572
132, 19
1090 Rials 1961 100 isl. Rr.
100 Cire
100 Yen
1 kanab. Dollar
100 Kuna
1neuseel. Pfb.
100 Kronen
100 Escudo
100 Lei
10901
00s lo)
10,91
—
.
100 Kronen 59, 98
58, 01 Joos 8, 609
23, Hos
100 Frs. lI00 serb. Dinar 100 slow. Kr.
100 Pesetas
1è südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengs IPeso
1 Dollar
4. 95 8, 91
23, 565
1,982
1,201
1A 978 1, 199
.
Onentlicher Anzeiger
14. Februar
Geld
18,79
80, 92
o, 5865
14665 2,70 14, 39
28, 50 36. 4
9.99
38, 711 8, 591
4,993
606 86 36 160 16 19
59, 46
97, 89
4905 8, sl
23, 565
1,978 1,199
.
Brlef
18, 85 81, os 0,692
10,01 58, 711 5, 005 6. 68 10,21 59,568 56,01 5,005 S, Hog 23, 605 14982
1,201
en ,, e.
Belgien (Brüssel u. Anm werden) Eng and, Aegupten. Südafrikanische nion Finnland
nn, Australien, Neuseeland Brltisch Inden...
Kanada . 266 Verrinigte Staaten von Amerifa . . e
Brasilien . . ;
Ausländische Gelssorten uns Banknoten
16. Februar Geld Brief 20, 38 20, 45 16, 16 16, 22
4, 185 4,205
4.39 4 41
Geld
20, 88
16, iß q, 185 4, 39
Brief 20, 46 1622
4, 205 4.41
Soberelgns.. . 20-Francs- Stiicke. Solo- Dol ars.
Aleguptische Amerltan.:
84 Notiz 3 für . 15ttck
1 agupt. Psd. 1000— 5 Dollar 1 Dollar
1Pap 1 1èaustr. Pio. lIoO0 Belgas 1 Cruzeiro
100 Ruplen
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1è engl. Pfd. 100 Finnmark 100 Frs.
— — 100 Gulsen 100 Lire 100 Lire
¶ lanad. Dollar 100 Kuna
0. 45 2. 46
000 28 05
300 ö Dor
1530
0, 44 2, 44 0.08 22, 9e 3, 07 62, 10 5, 05h 132, 0 9.98 9, 98
0, go 4,99
5s. 89
1,66 69, 40 5755 5185 495 8,58 439 191
60. 78
0. 46 2.46
0,909 28 05
309 52 zo Fons 1820 16d 10 6z 167 d dj 87 ij 1.68 59 3 58 / 58 6 5 8, 5e 241 133
61, 02
0, 4 2, 44 C08 22. 95 3, 07 52, 10 5, 055 132, 0 9, 98 9, 98 0.99 4,99 56, 89 1, 66 59. 40 57, 83 57, 8ĩ 4,99 8, 58 4,39 1,91
60. 75
darunter., Dänische: große 10 Kr. und darunter. Englische: 10 C uns darunter Finnische . Französische. Hollandische Itallenische: große.. ,,
100 Kronen Rumaänlsche: 1000 Lei und
00 Lei .. 100 Lei Schwedische: große 1090 Kronen
30 Kronen und darunter 1099 Kronen Schwelzer: grote = 100 Frs.
109 Irs. und darunter. 100 Frs.
100 serb. Dinar
109 slow. Kr. s!lIll südafrit. Pfd.
l 1 türk. Pfd. Ungarische: 100 Pengo und
darunter ö 100 Peng
2. Zwangs verfleigerungen,
. Unterfuchungs ⸗ und Strafsachen, 2. Aufgebote,
4. Qeffentiiche Zuftellungen, 5. Ver ust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
. Attiengesenschasten, 8. QSommanditgesenlsch 8. Deutsche Kolonialgefenschaften,
en au Nttien,
mt m n-
109. Gesenschaften m. B. H..
14. Genoffenschaften,
12. Offene Handels- und Rommanbitgeseltschaften, mmm
15. Unfall und Invalidenverfficherunge 14. Deutsche Reschsbant und . 15. Berschiedene Betanntmachungen.
Lime.
3. Aufgebote
144 Aufgebot.
3 F 1244. Ernst Richard Haase utenden Spvarbuchs der rar kasse Buppertal Nr. 47 082 über ö RM beantragt. Der Inhaber Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ ( n dem auf den 23. Mai 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ GScneten Gexicht, Eiland 4, Zim⸗
2 84 anberaumten Aufgebots⸗ min jseine Rechte anzumelden und Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ all die KRraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.
Bayvertal, den 18. Januar 1945.
Amtsgericht. Abteilung 33.
5. Verlust⸗ n. und achen zarläruher Lebensversichernng A.-G. — KRraftloserklrung
Abhamnden gekommen sind:
Jolgense Bersicherungsscheine mit den dazugehörigen Nachträgen 2 760 Hans Max, 785 73 Sans Max, s 0l6 825 Hans Max, 5 O4 152 dan Max, Ii2 384 Eugen Wahl, w, Eugen Bahl, 601 1665 Michael Spicker, 5 olf 844 Michael Spicker, 1 D Wilhelm Nieyenhausen, 338 57? Heinrich Lenhardt, Heinrich Lenhardt, 659 177 Julius Mayer, Gal 5g Henry Renckstorf, 64 123 Engelbert Fleischer, 687 070 Josef Simon, 694 177 Ernft und Alice Wacker, 060 395 Ernst Feldeisen, ee. dul aü le len. .
2 BVuppertal, Völklinger Platz 5, hat Aufgebot des auf seinen Namen Städt.
706707
Marie Junge geb. Weiß, 715 019 Hubert Essers, 775 309 Alfred Bogen⸗ stahl, 734 529 Konrad Böhm, 734 032 Peter Nettesheim, Glocker, 739 183 Oscar Glocker, 30 557 Ella Glocker geb. Rühle, 42196 Oscar Glocker, 859 441 Oscar Glocker, 2 26130 Sscar Gloöcer, sö0 830 Franz Janssen, 750 852 Jo⸗ nun Mülstegen, 750 833 Heinrich ülstegen, 751 9417 Robert Ehrecke, V0 280 Robert Ehrecke, 755 165 Hans
739 189 Oscar d
Die Sparbücher
Nr. Hbk. 3094, ausgestellt von der Braunschweigischen Staatsbank auf en Namen des Friedrich Graepel, Halberstadt, Gneisenaustraße 5o, sowie
Nr. I85 875, ausgestellt von der Braunschweigischen Landessparkasse auf den Namen Willi Wessel, Braun⸗ schweig, jetzt Amalienstr. 11, sind abhanden gekommen. Die In⸗ haber werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb 6 Wochen bei Ver⸗
Fuchs, 823 gol Hans Fuchs, 771 657 Walter Flug, 351 398 Walter Flug, S2 330 Ernst Eßlinger, 825 341 Ernst Eßlinger, 783 557 Ludwig Mathien, os 8905 Ewald Glitz, S068 363 Josef Söhngen, S808 897 Robert Witt, 340 180 Jakob Siefer, 852 221 Alwin Kloeß, 858 500 Max Bierkandt, 858 39 Rudolf Frank, 859 976 Felix Rut⸗ kowski,
b) folgende Hinterlegungsscheine öh Sts Dr. jur. Ludw. Siepermann, 662 6609 Gertrud Spaeth, 675 581 Dr. med. Richard Herbold, sg 222 Augu⸗ stinus Nehbein,
c) Zweitfertigung des Versiche⸗ rungsscheins mit den dazugehörigen Nachträgen 5 015 599 Michael Spicker, d) Leibrenten⸗Bescheinigung 615168 Paul Moosbach, 545 169 Franz Israel Oppenheimer, :
e) jolgende Aufwertungsnachträge
meidung ihres Verlustes bei uns an—
zumelden und das Buch vorzulegen. Braunschweig, den 1. Februar 1945. Braunschweigische Staatsbank.
65 Direktorium.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren
115 Bekanntmachung.
gesellschaften
117 Hinweisbekanntmachung.
46 * Teilschuldverschreibungen von 1940 der Gelsenberg⸗Benzin Aktien⸗
ö gesellschaft. Wir haben unsere oben erwähnten Teilschuldverschreibungen zur Rück⸗ zahlung zum Nennwert zum ; gekündigt. dieser Teilschuldverschreibungen hört mit dem 30. April 1915 auf. Kündigung ist gemäß der „Verord⸗ n zur Vereinfachung der Be⸗ kanntmachungen über Wertpapiere“ vom 22. Januar 1944 in der „Allge⸗ Verlosungstabelle“ 26.1. 1945 Nr. 4 veröffentlicht worden. Im Januar 1945. Gelsenberg⸗Benzin Aktiengesellschaft. 5
1945
nung
meinen
7.
Essen, Frankfurt a. M., Mann⸗ heim und Wuppertal und bei der Nationalbank Aktiengesell⸗ schaft in Essen gegen Ablieferung der alten Er⸗ neuerungsscheine erhoben werden. Die Erneuerungsscheine sind mit einem nach der Nummernfolge ge⸗ ordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung einzureichen. Im Februar 1945. — Th. Goldschmidt Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
Attien⸗
2. Mai
Die Verzinsung
Die II18] Bayerische
Hypothekten⸗ und Wechsel⸗Bank.
Wie aus der Veröffentlichung vom Februar 1915 in der Allgemeinen Verlosungstabelle zu ersehen ist, haben wir von unseren R,, urspr. S bigen Goldhnpothekenpfandbriesen: a) sämtliche Stücke der Serien J und Wertpapier ennummer: 223 266,
vom
Jahres verlosung der Stuttgarter Stadtanleihe 1928/29.
Die Nummern der bei der ordentl. Jahresyverlosung 1914 der 4 (urspr. 7 igen Stutigarter Stadtanleihe 1928̃29 — Kenn⸗Nr. 18021 — zur Rückzahlung zum Nennwert
ausgelosten, bisher aber noch nicht
A4 644 Hubert Essers.
Die Inhaber dieser Urkunden werden gebeten, sich binnen zwei Mo⸗ unten bei uns zu melden, andernfalls die Urkunden hiermit für kraftlos erklärt werden. 64
Karlsruhe, den 31. Januar 1915.
Karlsruher Lebensversicherung A.⸗G.!
eingelösten Anleihestücke in Nr. 3533 des Stuttgarter NS⸗Kurier vom 23. 12. 1944 und in Nr. 16476 der Allg. Verlosungstabelle Ausg. Il vom 12. 1. 1945 veröffentlicht worden. Stuttgart, 26. Januar 1945. Der Oberbürgermeister. Stadtkämmerei.
[116
Th. Goldschmidt Aktiengesellschaft. Ausgabe
neuer Gewinnanteilscheinbogen. ; . ö ur we auf nom. RM 200, — mit den Nummern 1. März 1945 ausgelosten Echt oven! zwischen 1 und 100 006 können die schreibungen der Reihen 7 bis 10 sind üeuen Gewinnanteilscheinbogen mit mit einer Uebersicht über die früher Scheinen Nr. 18 bis 25 nebst Erneue⸗
Zu
rungsschein
bei der Deutschen Bank in Berlin, Düsseldorf. a. M., Mannheim und Wupper⸗
tal,
bei dem Bankhaus Burthardt C Co. in Essen, bei der Commerzbank Aktiengesell⸗
schaft
in Berlin, Disseldorf,
von Reihe 23 (Wertpapierkenn⸗ nummer: 22216) folgende Stücke: Buchstabe ] zu GM 550, — Nr. 94 001 bis 9g8 000 einschl., Buchstabe l zu GM 259, — Nr. 99 001 bis 1020900 einschl., Buchstabe G zu GM öh, — Nr. . 125 001 bis 129 000 einschl.“ ir 1. April 1945 den Inhabern Heimzahlung gekündigt. München, 16. Februar 1945. Die Bankdirektion.
Stammaktien über
zur
Essen, Frankfurt
—
Verantwortlich für den Amtlichen und redattlonellen Teil, den Anzeigenteil und für r G fen 5 V.: Rudolf Lantzsch in Berlin Sw 66. ruck der Preußischen Verlags. und Druck Gmbh. ö .
Preis dieser Nummer; 10 gn⸗
—
14. Februar
die Ausgabe neuer Reichsbanknoten zu
n, und Kriegsproduktion über die Herstellung
von Blanken Waffen und Schneidwaren. Vom 16. Januar 1945.
Anweisung Nr. 2/46 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Möbel in der Reichsgruppe Handel über Bezug und Absatz von Möbeln. Vom 14. Februar 1945.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetz⸗ blatts, Teil l, Nr. 4.
Amtliches
Deutsches Reich
Dem Italienischen Generalkonsul in Innsbruck, Renato Cecchi, ist namens des Reichs unter dem 5. Januar 1945 das Exequatur erteilt worden.
— —
Bekanntmachung über 20 Reichsmark mit dem Datum vom 16. Juni 1939
In den nächsten Tagen werden neue Reichsbank⸗ noten zu 20 Reichsmark mit dem Datum vom 16. Juni 193g in den Verkehr gegeben werden.
Beschreibung: Größe: 80 2 160 mm (kleine Abweichungen sind möglich). .
Papier: Leicht chamois gefärbt.
Wasserzeichen: Frauenbildnis in den Schatten durch⸗ modelliert (Gegenstück zum Frauenkopf im Druck⸗ bilde).
Faserstreifen: Auf dem Schaurande bis in das Druckbild reichend ein etwa 3 em breiter Streifen orangeroter und grüner Fasern.
Allgemeines: Beide Seiten sind buntfarbig bedruckt, braun ist vorherrschend.
Vorderseite: Links befindet sich ein etwa 4M em breiter Schaurand zur Durchicht fär das Wasser⸗ zeichen. Das Druckbild ist durch verzierte Rahmen in zwei Felder aufgeteilt. Im rechten Feld ist im Halb⸗ profil, das Gesicht nach links gewendet, ein Frauenbild⸗ nis eingefügt. Die Frauenhand hält vor der Brust ein Edelweißreis. Der Hintergrund zeigt eine Alpen⸗ landschaft. 4
Im linken Feld steht mit kräftig abgehobener Wert⸗ angabe und dem untergedruckten Hakenkreuz folgende Beschriftung: ;
Reichsbanknote
Zwanzig Reichsmark Ausgegeben auf Grund des Bankgesetzes vom 15. Juni 1939 Berlin, den 16. Juni 1939 Der Präsident der Deutschen Reichsbank Walther Funk
Reihenbezeichnung und Notennummer sind links oben 6 . unten in roter Farbe aufgedruckt.
Rückseite: Das Druckbild wird von einem ver⸗ n. Rahmen umfaßt und läßt rechts den Schau⸗ rand frei. nnen befindet sich ein rechteckig ge⸗ schlossenes Bild einer Alpenlandschaft mit einem See im Vordergrund. Links neben der Landschaft steht ein Aelpler, der eine Axt hält, und rechts ein Sämann. Ueber und unter den beiden Gestalten befindet sich je einmal die Wertzahl „20“, die unteren Wertzahlen sind etwas größer und inmitten gerundeter Verzierungen. Ueber dem Bildnis steht das Wort „Reichsmark“ und im unteren Teile des Druckbildes das Wort „Meichs⸗ banknote“ und darunter die Strafandrohung. Reihen⸗ bezeichnung und Nummern sind in roten Farben links oben und rechts unten aufgedruckt.
Berlin, den 15. Februar 1945.
Dreiloch⸗ und kö aus 9.25 6 chrom⸗
Reichsbankdirektorium.
—
Anordnung Nr. 1 / 45
des Hauptausschusses Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduk⸗ tion über die Herstellung von Blanken Waffen und Schneidwaren
Vom 16. Jannar 1945
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Blanke Waffen und Schneidwaren wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ 6 1942 (RGBl. J S. 686) mit Zustimmung des
eichsministers für Rüftung und Kriegsproduktion angeordnet: Nasierklingen
1. Die Herstellung von Rasierklingen ist für In⸗ und Auslandsbedarf nur noch in der genormten blanken
legiertem Gußstahl in der Stärke von 0, 19 mm zulässig.
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser H vorhandenes Material in der Stärke 0,1 mm dar aufgearbeitet werden. ĩ
2. Jeder Hersteller von Rasierklingen darf nur noch eine einzige am 10. Juni 1942 für ihn eingetragene Wortmarke verwenden. Für die echte Ausfuhr findet diese Bestimmung keine Anwendung.
3. Der Sonderausschuß Blanke Waffen und Schneid⸗ waren erläßt im Einvernehmen mit der Gemeinschaft Deutsche Rasierklingenindustrie die erforderlichen Durchführungsbestimmungen über Bearbeitung und Ausstattung der Rasierklingen.
4. Rasierklingen für technische Zwecke (Maschinen⸗ messer) fallen nicht unter diese Anordnung. Für sie gilt die Anordnung Nr. 10/44 vom 5. Mai 1944.
5. Die Anordnung Nr. 18 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl- und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Rasierklingen vom 10. Juni 1942 tritt hiermit
außer Kraft.
Eßbestecke aus Eisen oder Stahl
1. Die Herstellung von Eßbestecken aus Eisen oder Stahl für den In⸗ und Auslandsbedarf ist nur noch in der nachstehenden Ausführung zulässig:
Eßmesser aus Eisen oder Stahl RTE.⸗Waren⸗ Nr. n, , Stück geschmiedet mit un⸗ vernickeltem Heft.
Eßgabel aus Eisen oder Stahl RTE.⸗Waren⸗ Nr. 453/021 Eisen gerommelt.
Eßlöffel aus Eisen oder Stahl RTE.⸗Waren⸗ Nr. 453/023 Eisen gerommelt.
Kaffeelöffel aus Eisen oder Stahl RTE⸗Waren⸗ Nr. 453/024 Eisen gerommelt. .
2. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmi⸗ gungen sind von den Herstellern bei dem Sonderaus⸗ un Blanke Waffen und Schneidwaren, Solingen⸗ Gräfrath, Wuppertaler Str. 148 a, zu stellen. .
3. Die Anordnung 21 des Beauftragten für Kriegs⸗ aufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Be⸗ stecken aus Eisen oder Stahl vom 25. Juli 1942 tritt mit Inkrafttreten dieser Anordnung außer Kraft.
83 Eßbestecke mit Hesten aus nichtmetallischen Werkstoffen
JL. Die Herstellung von Eßbestecken mit Heften aus vi e f n, Werkstoffen für den In⸗ und Aus⸗ landsbedarf ist nur noch in der nachstehenden Aus⸗ führung zulässig: .
Eßmesser RTE. ⸗Waren⸗Nr. 453/017 mit Heft aus
Holz. ö RTE.⸗Waren⸗Nr. 453/022 mit Heft aus Holz. 2. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmi⸗ gungen fraß von den Herstellern bei dem Sonderaus⸗ schtß Blanke Waffen und Schneidwaren, Solingen⸗
Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren. Der Leiter: Gerh. Wolff.
Anweisung Nr. 2 / 45
der Gruppenarbeitsgemeinschaft Möbel in der Reichs⸗ gruppe Handel über Bezug und Absatz von Möbeln
Vom 14. Februar 1945
Auf Grund der Anordnung XXII / 4 des Reichsbeauf⸗ tragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung über absatzlenkende Maßnahmen vom 23. Dezember 1944 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 286 vom 28. Dezember 1944) in Verbindung mit S8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung angeordnet:
81 Geltungsbereich
Möbel im Sinne dieser Anweisung sind be de, markenpflichtige Möbel sowie Tische und Sitzmöbel.
82 Einsetzung von Beauftragten
Die Gruppenarbeitsgemeinschaft Möbel errichtet für den Bereich jeweils eines Landeswirtschaftsamtes oder mehrerer Landeswirtschaftsämter ezirks ver⸗ teilungsstellen für Möbel, setzt bezirkliche und örtliche Verteilungsbeauftragte ein und erteilt ihnen Wei⸗
sungen. 5 8
Bezugs⸗ und Liefergenehmigung
(1) Der Bezug von Möbeln zur Wiederveräußerung außer von den Verteilungsbeauftragten der Gruppen⸗ arbeitsgemeinschaft Möbel 8 2) ist nur zulässig, wenn der Hersteller eine entsprechende Lieferanweisung der Wirtschaftsstelle für Möbel besitzt, die diese im Be⸗ nehmen mit der Gruppenarbeitsgemeinschaft erteilt.
(E) Die Lieferung von Möbeln zwischen Wiederver⸗ äußerern ist nur mit Genehmigung der Gruppen⸗ arbeitsgemeinschaft Möbel zulässig.
(3) Die Gruppenarbeitsgemeinschaft Möbel über⸗ trägt vorbehaltlich ihrer Einzelanweisungen das Ge⸗ nehmigungsrecht gemäß 8 3 Abs. 2 sowie die Befug⸗ nisse zur ausschließlichen Erfassung der Möbelproduk⸗ tion gemäß 5 1 der Allgemeinen Lieferanweisung 5/45 der Wirtschaftsstelle für Möbel vom 8. Februar 1945 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 24 vom 13. Februar 1945) auf die Bezirksverteilungs⸗ stellen für Möbel.
5 4
Erfassung der Möbelproduktion
(I) Die Bezirksverteilungsstellen für Möbel erfassen durch die Beauftragten (6 2) die bei den Möbelher⸗ stellern ihres Zuständigkeitsbereichs lieferbaren Möbel gegen Lieferscheine der Wirtschaftsstelle für Möbel, in der Fertigung begriffene Möbel jedoch nur dann, wenn die Fertigstellung innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen nach Exrfassung gesichert ist.
(2) Scrreit die erfaßten Möbel nicht unmittelbar vom Hersteller zum Versand gebracht werden können, müssen sie von den durch die Beauftracten bestimmten Betrieben bis zum Eingang der Verteilungsanwei⸗ sunge: auf ein Zwischenlager genommen werden.
55
Verteilung von Wirbeln
(1) Die Bezirksverteilungsstellen für Möbel teilen den jeweils für einen Wirtschafts amtshezirk tätigen Beauftragten Möbel aus den erfaßten Möbelmengen nach Maßgabe der von den Landeswirtschaftsämtern für die Wirtschaftsämter jeweils zur Verfügung ge⸗ stellten Bezugsmarken⸗Kontingente zu.
(2) Die Beauftragten verteilen die Möbel nach einem von den Bezirksverteilungsstellen für Mäder reichseinheitlich auf der Grundlage der von den Ein⸗ zelbetrieben in der Zeit vom 1. Januar 1942 bis
Reichsbankdirektorium. Kretz schmann. Wilhelm.
Gräfrath, Wuppertaler Str. 148 a, zu stellen.
31. Dezember 1944 eingesandten Bezugsberechtigungen