1945 / 28 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Feb 1945 18:00:01 GMT) scan diff

Merch in Staatganzelger Mr. 28 dom 26. Februar 1948. E.

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rr.

schaftsamts, so erstattet dieses , eine Mel⸗ dung an die Reichsstelle, die über die Verwertung des Lagers Bestimmungen trifft.

537 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach S8 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr bestraft. 588

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkün⸗ dung in Kraft.

Berlin, den 15. Februar 1945.

Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holz⸗ verarbeitung.

J. V.: Aengeneyndt.

Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung XWXVll / 45 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holz⸗ verarbeitung über Erfassung und Einsatz von Aus⸗ weich⸗ und Reservoelägern

Vom 15. Febrnar 1915

Auf Grund des z 1 Abs. 1 der Anordnung XW 45 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holz⸗ verarbeitung über Erfassung und Einsatz von Aus⸗ weich⸗ und Reservelägern vom 15. Februar 1945 (Deut⸗ scher Reichs- u. Preuß. Staatsanz. Nr. 28. vom 21. Fe⸗ bruar 1945) wird bekanntgegeben:

1. Bereich Glas: Wirtschaftsglas, veredelt und unveredelt, ins⸗ besondere Teller, Schüsseln, Becher, Butter⸗ und Marmeladendosen, Krüge, Kindersaugflaschen, Nachtgeschirre; Haushaltskonservengläser, Geleegläser, Fieberthermometer, ZJimmer⸗ und Fensterthermometer.

2. Bereich Keramik: Gebrauchskeramik aus Porzellan, Steingut und Feinsteinzeug, auch dekoriert, insbesondere Teller, Tassen, Becher, Töpfe, Schüsseln, Kannen, . künstliche Zähne aus Porzellan und Kunstharz⸗

Kleiderbürsten. Schuhbürsten, Handwaschbürsten, Zahnbürsten, Rasierpinsel, Kämme, Zimmerbesen, Handfeger, Schrubber, Scheuerbürsten. Der Neichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holzverarbeitung. J. V. Aengeneyndt.

Bekanntmachung Nr. 4

zur Anordnung Mill der Reichsstelle Eisen und Metalle über Zulassung von Metallen

Vom 17. Februar 1945

Zu 51 der Anordnung Mill der Reichsstelle Eisen und Metalle über Zulassung von Metallen vom 2. De⸗ zember 1913 (RAnz. Nr. 306 vom 28. Dezember 1948) wird bekanntgemacht:

1. Als Zulaßliste für Aluminiumlegierungen ist vom Arbeitsstab für Metallumstellung der Rei . Eisen und Metalle folgendes Normblatt des Deutschen Normenausschusses E. V. anerkannt worden:

Einheitsblatt Gegenstand DIN 1725, 3. Ausgabe Blatt 1

Blatt 2 Blatt 3

Aluminium⸗Knetlegie⸗ rungen

Aluminium⸗Gußlegie⸗ rungen

Reduktionslegierungen, Verschnitt⸗ und Vor⸗ legierungen.

2. Als Zulaßliste für unlegiertes Aluminium ist vom Arbeitsstab für , der Reichs⸗ stelle Eisen und Metialle bis zum Erscheinen einer Neuaushabe folgendes Normblatt des Deutschen Normengusschusses E. V. anerkannt worden:

Einheitsblatt Gegenstand

DIN 1712, 3. Ausgabe vom

März 19435 Blatt 1 Reinaluminium H Blatt 2 Reinaluminium U

3. Die Normblätter sind beim Beuth⸗Vertrieb G. m. b. H., Berlin Sw 68, Dresdner Str. 97, erhältlich. 4. Mit der Verkündung dieser 8 treten die Anordnung Mö7 der Reichsstelle Eisen u Metalle über die Einschränkung von Aluminiumlegie⸗ rungen vom 19. Nonember 1942 (RAnz. Nr. 174 vom 21. November 1942) und die Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung M7 vom 23. November . Nr. 262 vom 24. November 1944) außer raft.

5. Die Sammelgenehmigung Nr. 3065 zur Anord⸗

nung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung M57 ge⸗

.

mäß Bekanntmachung des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle vom 8. Dezember 1944 (RAnz. Nr. A6 vom 12. Dezember 1914) gilt mit unveränder⸗ ter Gültigkeitsdauer als Sammelgenehmigurg einer Ansnahme von den Bestimmungen des Normblatts

DlNI7T25, 3. Ausgabe. Berlin, den 17. Februar 1945.

Der kommifsarxische NReichsbeauftragte für Eisen und Metalle.

Müller- sgimmermann.

Nichtamtliches

Aus der Verwaltung

Verwaltungskonzentration im totalen Kriegseinsatz Betreuung der Bevölkerung bleibt gesichert

Der Staatssekretär im Reichs innenministerium Dr. Stuckart veröffentlicht in der „Deutschen Verwaltung“ einen Bericht über die Turchführung des totalen Kriegseinsatzes im Bereich der inneren und allgemeinen Verwaltung. Er weist darauf hin, daß die Verwaltungsbehörden 30 * ihrer Dienstkrãfte sofort für die Wehrmacht oder den Einsatz in der Rüstungs⸗ industrie verfügbar machen mußten. Auch die größeren Ge⸗ meinden und Gemeindeverbände wurden zu einer prozen⸗

festgestellt werden, daß diese Anordnung sich als durchführbar

same sachliche Verwaltungsvereinfachung, teilweise durch innerbehördlichen Ausgleich sichergestellt worden, daß keine Aufgabe zu kurz kommt, die im Interesse des allgemeinen

Rahmen der Kriegsnotwendigkeiten erfüllt werden müsse. Bei der Durchführung der der Verwaltung verbleibenden kriegswichtigen Aufgaben müsse der Volksgenosse das Gefühl behalten, daß die Verwaltung gerecht mit dem gleichen Maß⸗ stab mißt. Das schließe es auf zahlreichen Gebieten aus, etwa zur pauschalen und durchschnittlichen Erledigung bestimmter Fragen überzugehen. Insbesondere gelte das für den Fami⸗ lienunterhalt und die Kriegssachschädenregelung, wo jeweils die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles maßgebend seien.

Auch im Zeichen des totalen Krieges müsse die Verwaltung

den Ruf einer ordentlichen und sauberen Verwaltung wahren. Bei aller Entfeinerung des Verwaltungsablaufs müßten des⸗ halb gewisse Kontrollelemente erhalten bleiben. In der Frage des sogen. Instanzenzuges komme es darauf an, die in den verflossenen Jahren entwickelten Grundsätze noch stärker durchzusetzen und die Beschwerdemöglichkeiten mit dem Ziel einer Abkürzung des Instanzenzuges noch schärfer zu fassen. So nötig es auch für die Zukunft bleibe, daß sich ein Volks⸗ genosse gegen Verwaltungsentscheidungen an eine übergeord⸗ nete Stelle wenden könne, so wenig könne in der heutigen Zeit zugestanden werden, daß notyrischen Beschwerdefüßrern die Möglichkeit verbleibe, ihre meist für die Allgemeinheit un⸗ wesentlichen Anliegen bei einer Vielzahl von Behörden zur Sprache zu bringen.

Wir nd chers ess

Einheitliche Dentsche Normung

Im Zuge der Neuordnung der Deutschen Normung gab der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion einen Er⸗ laß über die einheitliche Ausrichtung auf dem Gebiete der Normung und Typung an die Dienststellen seines Geschäfts⸗ bereiches heraus. Durch den Erlaß wird festgelegt, daß alle Vereinheitlichungsarbeiten im Rahmen des Deutschen Nor⸗ menausschusses und nach den von ihm herausgegebenen Leit⸗ sätzen durchzuführen sind. Erforderlichenfalls ist die Verbind⸗ licherklärung auf Grund der Verordnung vom 8. 9. 1939 vorzuschlagen. Arbeiten, die bereits unter anderen Gesichts⸗ punkten begonnen wurden, sind nach den Grundsätzen des Er⸗ lasses zu überprüfen. Mit diesem Erlaß wird die Geschlossen⸗ heit der Deutschen Normung zum Zwecke des Kriegseinsatzes gewährleistet.

Aus dem Kriegsschädenrecht

Nutzungsschäden bei Räumung oberer Stockwerke aus Luftschutzgründen

Im Ministerialblatt des Reichs⸗ und Preußischen Mini⸗ steriums des Innern vom 5. 1. 1945 gibt der Feichsminister des Innern einen Erlaß des Reichsministers der Luftfahrt vom 28. 11. 1944 über die Freimachung oberer Stockwerke in Waren⸗ und Geschäftshäusern aus Luftschutzgründen bekannt. Danach hält sich das Freimachen in der Regel im Rahmen der allgemeinen Pflicht zu luftschutzmäßigem Verhalten, so daß insoweit Ansprüche lauf Entschädigung oder Mietminderung nicht erhoben werden können. Die Anordnung der Frei⸗ machung liegt in den Händen der Polizeibehörden. Soweit das Freimachen nur durch Auslagerung von Gütern oder Be⸗ triebsteilen in betriebsfremde oder in außerhalb des Ortes gelegene Räume oder Grundstücke erreicht werden kann, oder bei gemieteten Betriebsränmen zur völligen Aufaabe aller an einer Stelle gemieteten Räume führt, oder schließlich Räume freigemacht werden müssen, deren entgeltliche Ueberlassung an andere Gegenstand der geschäftlichen Tätigkeit ihres In⸗ habers (z. B. Lagerräume von Lagerhaltern oder Spedi⸗ teuren) ist, sind jedoch die Bestimmungen über Auslagerungs⸗ maßnahmen anzuwenden. Die Auslagerung erfolgt auf Grund des Runderlasses des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 15. 19. 1943 durch polizeiliche Verfügung. Die Gewährung von Entschädiaung richtet sich nach der Anordnung des Reichsministers des In⸗ nern vom 26. 9. 1941 über den Ansaleich von Schäden infolge von Luftschutzmaßnahmen (MBliV. S. 1942). Die Behand⸗ lung von Auslagerungsmaßnahmen, die in der zurückliegen⸗ den Zeit ohne eine den Grundsätzen des Erlasses vom W 11. 944 entspreckende polizeiliche Verfügung angeordnet worden sind. richtet sich nach Nr. 3 des obengenannten Rnnderlasses des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 15. 10. 1943.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 16. Februar. (D. N. B. Amsterdam 13,7 G., 13,277 B., Zürich 578,90 G., 530, 10 B. Oslo 67, 60 G., 568, 80 B., Kopen⸗ hagen 521. 50 G., 52250 B., London 98,90 G. 99.140 B., Madrid 235,55 G. 2536 05 B., Mailand 99.90 G., 100,0 B., New York M 8 . 25 62 B Rarig 49 95 . Fo 05 B., Stockholm 594 60 G., 596 80 B, Brilssel 399, 60 G., 400 40 B.

London, 17 Februar. (D N. B New York 4.021 4,08*, Spanien (offiz) M, 00, Montreal 4,43 447. Schweiz 1730 bis ͤ N40, Stockholm 16.835 16,95, Lissabon 90, 80 - 100,20, Rio de Janeiro 82, 840 / in,

tualen Personalabgabe herangezogen. Rückschauend könne

erwiesen habe. Es sei überall, teilweise durch die später wirk⸗

Wohls, insbesondere zur Betreuung der Bevölkerung im

in allen Behörden und Dienststellen in Ordnung bleiben und

Zür ich, 17. Februar, (D. N. B) [itzto Uhr,] Paris S,. 00, n 1730, New York 360. Brüssel 6d 256. Mailand WM.75 B.,, Madrid 39.765, Holland A903 ss, Berlin 172.56. Lissabon

17.02 Stockholm 102.62, Oslo 98,621, Kopenhagen 96, 71,

Sofia 5-371, Prag 17225, Budapest 10450. Zagreb 876.

Istanbul 3 56, VBukgrest rm, Helfinki 8 76. Preßburg 18, b,

Buenos Aires 95.00, Japan 101,00, Rio M, 50 B. Kopenhagen, 17. Februar. (D. N. * London 1934,

Nem York 479. Berlin 19180, Paris 1085. Antwerpen. 76 56, ürich 11125. Rom =* Amsterdam 25479. Stockholm 114. z, Slo 109990, Helsinki gsS8, Sofia ——, Madrid Bukarest

Alles Briefkurse.

Stockholm, 17. Februar. (D. N. B) London 1685 , 16,95 B., Berlin 16759 nom. G., 1665 50 B., Paris G. B. Brüssel G., B., Schweizerische Plätze 9 o) nom. G.,. 97 30 B. Amsterdam G. B. Kopenhagen S7 H0 G. S7 90 B.. Os lo 956 35 nom. G. 95 865 B., Washinaton 4.15 G., 4,2 B. Helsinki 8.35 G.. 8.59 B.. Rom . G. e, e,. B. Kanada 3.77 nom. G.. 3382 B. Madrib —— G., Türkei mn an d faden is 5 G. oz g. Buenos Nires or ho c

n

London 16. Februar. (D. N B.) Silber Barren prompt . . Basis), auf Lieferung Barren 265,50 (neue Basis), * D 1—.

ö Boͤrsenkennzisffern für die Woche vom 29. Januar bis 3. Februar 1943 Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern

ftellen sich in der letzten Woche (29. Januar bis 3. Februar 19495 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats. vom 22.1. durchschnit bis 27. 1. Januar

162,24 162 29 155,45 158, 42 156.25 156.19

158, 3 168,69

vom 29.1. bis 3.2.

162,88 168.55 156.21

158,80

Aktsenkurso (Kennziffer 1924 bis 1926 100)

Bergbau und Schwerindustrie

Verarbeitende Industrie

Handel und Verkehr..

Gesamt. Kursnivean ber 4*0sgen Wertpapiere

Pfandbriefe. . Kommunalobligationen.. Dtsch. Reichsschatzanweisungen

1940 Folgen 6 und? .. Dtsch. Reich sbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder... Anleihen der Gemeinden.. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen.

——

In Berlin festgestelltz Notierungen für telegranhischo Auszahlung. ausländische Gelöosorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

21. Jebruar eld

102,590 102, 50

191.76 106, 65 104, 15 1983, 41 105,54 1608,38

102. 50 102,50

102,31 107,00 1094,19 103, 51 1065, 79 108,57

10250 libr g

195,35 107,57 104, 37 195,54 106, 04 108, 99

19. Februar Geld Brief

Aeaupten (Alexanbrlen and Kalro) Afgh Albdanlen (Tirana). 2 28 Argentinien (Buenos Alres) 1 Pap.-Hes. Aust allen Siren . austr. Dsund Brasillen (Rio de Janeiro) 1 Cruzeiro Britisch. (Domban - alcutta) Buloarlen (Sosla). Dunemarl (Kopenhagen). Eng and (London)... innland (Helsinni).. .. Frankreich (Barls5ꝰs. riech nland (Aihen).. Holland (Umsterbam und Rotierbam);) . . gran (Teheran) Foland (Reutjavl) ... Italien (Rom und Malland) Japan (Tofio und Kobe) . Kanada (Montreah! .. Kroatlen (Agram) . Neuseeland Wellington). Norwegen (Oslosc o.. Portugal (issabon)... Rumünlen Bultaresij) .. Schweden (Stockholm und ere ogh ich. Basel und veiz rich, Basel un Bern) .. . 100 Frs. Serdsen (Belgradꝰ ... 0c serb. Dinar Slow atfel (Breßburgg.. . 100 flow. Kr. Spanien (Madrid u. Barer 100 Pesetas

1 sudasn Nfo. nd

119ubt. d . hz 4

16 * l00 Franken j

80,02

sini 1

3.

100 Kronen

535 * Ei Et

ti

Türkel (Istanbu) ...

UAngarn (Budap si)y ... Urüuguan ( Montevlbeooh . Verein. Staaten von Amerlla

Fur den innerdeutschen Verrechnung verkehr gelten folgende Kurse: eld

Belglen (Brussel u. Antwerpen. England, Aegupten. Südafrianische Anlon hinnland . 2 .

Frantrelch. .. 9 Bulgarlen .. * Ausirallen, Neuseeland e Brliisch⸗ nden... . Kanada. .

Vereinigte Staaten von Amerlla Brasillen .

Austundische Geldsorten und Banknoten

19. Fevruar Geld Brlef 20, 88 20, L 16 16

1866 59

21. Gedruar Geld Briet

Soverelgns⸗. 20-Grancs-Stiide Golod-Dol arg Aeguptlsche Amerllan.: 1000 2 und

Argentlnische . . . * ni ' Bulgarische: 900 Cebw darunier..

Dãänische: große J 4 10 Kr. und Harunter..

1 Crugelro too Ruplen

A100 Cewa 100 Kronen 100 vronen

1 engl. Pfd. 100 mmar?! 100 Frs.

100 Gulden 100 Cire

100 Cire

1ẽ lanad. Dollar 100 Kuna

100 Kronen 100 Cel

100 Kronen 1099 Kronen

8 99 x6 *

lienische: gro

10 Cire. . KRanablsche Kro atische Norweglsche: 860 Kronen und

darunter Rumanlsche: 1000 Cel und

500 Lei Schwedische: große

80 Kronen und darunter Schwelzer: gro rc. 109 Irs.

100 Frs. und darunter.. 09 Frs. Serbische 106 serb. Dinar GS owaiische: 20 Kronen und

darunter d 100 slow. Kr. Südafr fanische Union.. 1 südafrit. Bfd Lürtische . . türk. Bfd. angatische: 100 Peng und . 1 darunter.... * Pengo

69, 8 .

61, 02 ̃ 4

1622 206

1. Unterluchun 2. Zwangs ve g. Ausgedote.

3. Aufgebote

od Aufgebot.

Der Altenteiler Heinrich Koops in Möhnsen i. Lbg., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Carl Harders in Trittau, hat das Aufgebot seines verlorengegangenen Spearhuches Nr. bo2 der Spar⸗ und Leihkasse bes Sparkassenverbandes Trittan in Trittau beantragt. Der Inhaber des Sparbuches wird aufgefordert spätestens in dem auf den 16. Ma 15iß, vormittags 8 ühr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und das Sparbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlo⸗ erklärung des Sparbuches erfolgen

wird. Ahrensburg, den 25. Januar 1945. Das Amtsgericht Trittau. a , e e x x2 ran 9b Aufgebot.

8. F. 2. 45. Der frühere Bäcker⸗ meister Paul Vollkammer in Bran⸗ denburg (Haveh, Gutenbergstr. 2, hat das Aufgebot des ihm gehöri⸗ gen Sparkassenbuches Nr. 49 7602 der Städtischen Sparkasse Brandenburg (Gavel) über 1281,96 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ glorn , spätestens in dem auf den 9. Mai 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, immer 48, anberaumten Aufge⸗ otstermine seine Rechte anzumelß⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Brandenburg (Havel), 17. Januar 1945. Amtsgericht.

097

1 1145. Auf Antrag des Kurt Stein, wohnhaft in Bremen⸗ Blumenthal, Am Panzenberg Nr. 54, wird der unbekannte Inhaber des auf den Namen des Wacht⸗ meisters Kurt Stein, Bremen⸗ Blumenthal, Am Panzenberg 54, ausgestellten und gegenwärtig ein Guthaben von RM 2895,76 nach⸗ weisenden Einlegebuches Nr. 46 990 der Sparkasse in Bremen, Zweig⸗ stelle Bremen⸗Blumenthal, hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. April 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Bremen⸗ Blumenthal, Lange Straße Nr. 67,

and Gtrafsachen, gerungen.

anberaumten Aufgebotstermine seine U

Rechte anzumelden und das be⸗

zeichnete Einlegebuch vorzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklärung

des Einlegebuches erfolgen wird.

Amtsgericht Bremen⸗Blumenthal, den 2. Februar 1945.

bog Aufgebot.

97 44— 6. Auf Antrag der Auguste Ziherl, Graz, Grabenhofen⸗ weg Nr. 64, werden nachstehende dem Antragsteller angeblich in Ver⸗ lust geratene Wertpapiere aufge⸗

boten; deren Inhaber wird aufge⸗

fordert, sie binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wert— papiere nach Ablauf dieser Frist über neuerlichen Antrag der Partei für kraftlos erklärt werden. Be⸗ zeichnung der Wertpapiere; Spar⸗ kassenbu der Steiermärkischen Sparkasse Graz EB. 245268 über RM 617,57, lautend auf den Namen Ducar, Liselotte, und EB. 243 959 über RM 900,20, lautend auf den Namen Ziherl, Auguste.

Landgericht Graz, Radetzkystraße 27,

Abt. 4, am 25. 1. 1945.

log Aufgebot.

Die ledige Ingeborg Busse in Haldensleben, Am Bahnhof 2, hat das Aufgebot des auf ihren Namen ausgestellten Sparkassenbuchs, der Kreis- und Stadtsparkasse Kaldens⸗ leben Nr. 9233 t,, Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 30. Mai 1915, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 14, anberaumten Aufge⸗ botstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Saldensleben, den 31. Jan. 1945.

Das Amtsgericht.

134 Aufgebot.

1. Die Ehefrau Thea Buhrmester geb. Pförtner, wohnhaft in Hannover, Rambergstraße 11, 2. Fräulein Ida Hecht in Hannover, Hohenzollern⸗ straße 24, Antragsteller. haben das Aufgebot zu 1. des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Ostwende Band VI Bl. Nr. 213 eingetragene Hypothek über 15 000, RM lin Wor⸗ ten: Fünfzehntausend Reichsmark), zu 2. der Spartassenbücher der Spar⸗ kasse der Hauptstadt Hannover Nr. N 641, VIII, Nr. 29 0Ovo / VIII, Nr. VIII 40 790, Nr. A III 25 580 be- antragt. Die Fnhaber der Urkunden

Neiché- und Gtaatsanzelger ie. 28 vom 21. Jebeuar 1048. G. 3

Qeneneiiche Snste

R. Ver nst and Fund

r

I. Attiangelanichattan, 8. r, ,, ,

dem unterzeichneten Gericht (3imme * Ur; 157 des Neuen Juftlzgebäudeßs, Erdgeschoß, Hannover, Volgersweg r. I) anberaumten Aufgebots termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der ÜUr⸗

kunden erfolgen wird.

Das Amtsgericht Hannover, am 7. Februar 1945.

i8g] Aufgebot.

L 1345-2. Auf Antrag des Josef Bergles, Angesteilter der Fa. Würz, Graz, Südtiroler Plgtz Nr, / III, mird das angeblich in Verlust geratene Sparkassenbuch der Steiermärkischen Sparkasse Graz. Schmiedgasse Z, Nr. 211863, lautend auf den Na nen Josef Bergles, über RM 2050, 07 auf⸗ geboten. Der Inhaber dieses Spar⸗ kassenbuches wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gexicht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde dieses Sparkassenbuch nach Ab⸗ lauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden.

Landgericht Graz. Radetzkystraße 27, Abt. d, am 26. 1. 1945.

135 Aufgebotsedikt.

1 F S844. Auf Antrag der Lydia Seliger in Komotau, Schwedengasse 4, eingebracht am 28. 12. 1944, wird der Verlust folgender Urkunden verlaut⸗ bart: 1. Versicherungspolize Nr. S 1215 708 der Donau Koncordia Lebensvers. A. G. in Reichenberg, lautend auf Franz Seliger im Be⸗ trage von 600 RM, 2. Versicherungs⸗ polize Nr. S 1259 454 der Donau Conkordia Lebens vers. A. G. in Rei⸗ chenberg, lautend auf Franz Seliger im Betrage von 240 RM. Diese Ur⸗ kunden hat ihr Inhaber diesem Ge⸗ richte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunden befinden, vorzulegen oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, da sonst das Gericht die Urkunden nach Ablauf von sechs Monaten von der Kund⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos er⸗ klären wird. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines Jahres vom Fällig⸗ keitstage der Forderung aus der rkunde.

Komotau, den 29. Januar 1945. Das Amtsgericht.

181] Aufgebot.

Der Bäckermeister Otto Hildebrandt in Aschersleben hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes, der über die im Grundbuche von Gatersleben Bd. 2 Bl. 616 in Abt. III Nr. 2 für ihn ein⸗ getragene Teilhypothek von 300 GM gebildet ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 30. Mai 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Aschersleben, 5. 2. 1945.

(1861 Aufgebot.

Der Land⸗ und Gastwirt Gregor Valpergtz in Hillmicke über Olpe, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Ruegen⸗ berg in Olpe, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Grundschuld⸗ briefes über die im Grundbuch von Hünsborn Band 51 Blatt 855 in Abt. III unter Nr. 20 für den Wende⸗ ner Spar⸗ und Darlehnskassenverein e. G. m. n. SH. zu Wenden eingetra⸗ gene Grundschuld von 6000 RM be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. August 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Olpe, 31. Januar 1945.

ligz] Aufgebot.

Die Firma Fr. Burkert C Co., Maschinenfabrik in Gerabronn, Krs. Crailsheim, hat das Aufgebot des an⸗ geblich verlorengegangenen Grund⸗ schuldbriefs über die im Grundbuch von Gerabronn Heft 316 Abt. III Nr. 5 auf dem damals im Eigentum des verstorbenen Friedrich Burkert, . in Gerabronff, stehenden

rundstück Geb. 258 mit a, b, e und Parzelle Nr. 582 a, hb, c, d eingetra⸗ gene und am 17. März 1914 in das Grundbuchheft Nr. 386 Abt. III Nr. ] mitübertragene Grundschuld mit Brief zugunsten der Landwirtschafts⸗ und Gewerbebank Gerabronn e. m. b. S. in Gerabronn im Betrage von 40000 vierziatansend Neichs mark, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ iestens in dem auf Montag, den

werden aufgefordert, spätestens in

20. Angust 1915, vormittags 11 Uhr,

dem auf den 5. Juni 19415, 10 Uhr, vor

vor dem unterzeichneten Gericht an⸗

die für die verstorbene Frau Selma

G. Band X Blatt 336 in Abteilung Il

a mm-

beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krast⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen

wird. Crailsheim, den 5. Februar 1946.

Amtsgericht. lig] 2 FIS / dd.

Dittberner in Stolp als Testaments⸗ vollstrecker nach der verstorbenen Witwe Julie Manke geb. Riensberg in Stolp hat das Aufgebot des ver⸗— lorengegangenen Hupothekenbriefes vom z. April 1902 über die für den Nedizinalrat Dr. Oskar Manke in Stoly auf Alt⸗Schlawin Band 9 Blatt Nr. 598 in Abteilung III unter Nr. 11 eingetragene Dun fen n sher; thek von 875, Goldmark beantragt. Der i der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 19. April 1945, vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Schlawe, den 21. Januar 1945. Das Amtsgericht.

109 Erbenaufgebot.

Zu den Erben des auf den 25. No⸗ vember 1943 für tot erklärten Schiffsingenieurs Heinz Heinrich Gosmann, geb. 22. 8. 1918 in Ham⸗ burg, gehören seine Großeltern Hans Gosmann, geb. 26. 2. 1860 in Stapelfeld, Kreis Stormarn, und Christine Margaretha Gosmann, geb. Hagedorn, geb. 11. 10. 1864 in Fackenburg, Fürstentum Lübeck, über deren Verbleib nichts bekannt ist. Sie werden aufge⸗ fordert, sich bis zum 15. 4. 1945 zur Sache 74 VI 18 278/44 zu melden.

Hamburg, den 9. Februar 1915.

Das Amtsgericht.

Aufgebot.

[1065

Ueber die im Grundbuche von Hen⸗ kenhagen Band 12 Blatt 416 in Ab⸗ teilung Ill unter Nr. 2 eingetragene Hypothek von 2250 zweitausend⸗ zweihundertfünfzig GM ist dem Großdeutschen Reich (Reichsfinanz⸗ verwaltung) auf Grund des § 9 Zif⸗

Der Rechtsanwalt Hugo lag

Dorothea l

148 .

az auf den Namen der Ehefrau Elisabeth Viktoria Hoeft lautende Sparbuch Nr. 27 128 der Stadtspar⸗ kasse Burgdorf mit einem Bestande von 4000, RM am 21. März 1944 wird für kraftlos erklärt. Amtsgericht Burgdorf, 29. Jan. 1945.

49 Durch Urteil ist für kraftlos er⸗ klärt das Sparkassenbuch der Spar⸗ kasse der Hanptstadt Hannover Nr. 102 330. ̃ Das Amtsgericht Hannover,

am 30. Januar 1945.

54 2 F 9144. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts . urg vom 26. Januar 1945 ist der Grundschuld⸗ brief über die im Grundbuche von Siegburg Band 73 Blatt B91 in Abtl. III unter Nr. 24 eingetragene Grundschuld von 3500, Goldmark für kraftlos erklärt worden. Das Amtsgericht.

öh]

2 F 8/44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Siegburg vom 26. Januar 1945 ist das Sparkassen⸗ buch Nr. 519 der Kreissparkasse in Siegburg, Hauptzweigstelle Neunn⸗ kirchen, lautend auf den Namen der Maria Axler in Neunkirchen, Bez. Köln, für kraftlos erkärt worden.

Das Amtsgericht.

57

Durch Ausschlußurteil vom 15. Ja⸗

nuar 1945 ist das Sparkassenbuch

Nr. 5087 der Sparkasse der Stadt

Gnoien über ca. 26900, RM, aus⸗

gestellt für den Arbeiter Hermann

Böhm in Walkendorf, für kraftlos

erklärt.

Teterow, den 1. Februar 1935. Amtsgericht.

100 Ansschlußurteil. ; Im Namen des deutschen Volkes!

In der Aufgebotssache des Bau⸗ führers Walter Langhans in Essen, Robert⸗Koch⸗Str. 12, hat das Amts⸗ gericht in Essen durch den Amts⸗ gerichtsrat Selle am 25. Januar 1945 für Recht erkannt und verkün⸗

fer 3 der 11. Verordnung zum Reichs⸗ bürgergesetz vom 25. November 1911 RGBl. I S. 722 ein neuer Brief erteilt. Mit der Erteilung des neuen ist der alte Brief kraftlos geworden. Kolberg, den 19. Dezember 1944. Das Amtsgericht.

det; Das Sparbuch Nr. 588 414 der Städtischen Sparkasse Essen, lautend auf den Namen Walter Lang⸗ hans, wird für kraftlos erklärt. (30. F. 38/44.) Essen, den 25. Januar 1945. Amtsgericht.

106

Durch Ausschlußurteil vom 30. Januar 1915 wurde für Recht erkannt: Der Sypothekenhrief über

Ducka geb. Kutter aus Schönberg, O. Sr, im Grundbuch von Ober Schönbrunn Band 1 Blatt 19 in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Hypothek von 1009 Goldmark, die Hypothekenbriefe über die für die Kreis⸗ und Stadtsparkasse Lauban im Grundbuch des Rittergutes Ober Langenöls Band v Blatt 290 in Ab⸗ teilung 111 Nr. 7 eingetragenen S000 Reichsmark und unter Nr. 8 eingetragenen 3000 Reichsmark, das Sparkassenbuch Nr. 165568 der Kreis⸗ und Stadtsparkasse Lauban über 2144,83 Reichsmark für Frau Magdalena Barth geb. Schiffzick in Marklissa, werden für kraftlos er⸗ klärt. 5 F. 4144.

Amtsgericht Lauban, 2. Febr. 1945.

107

Durch Ausschlußurteil vom 6. Fe⸗ bruar 1945 ist der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstück, einge⸗ tragen im Grundbuch von Syke Flecken Band 4 Blatt 139, Eigen⸗ tümer: Bäckermeister Heinrich Hasselmann in Syke, in Abt. III unter Nr. 10 eingetragene Auf⸗ wertungshypothek von noch 1900, Goldmark für kraftlos erklärt. Amtsgericht Syke, 6. Februar 1945.

108

Der Hypothekenbrief über das im Grundbuche von Schiffdorferdamm Band 6 Blatt 27 (früher Schiffdorf Band 20 Blatt 759) in Abteilung II Nr. 2 für die Jüdin Margot Sara Wulff, verheiratete Lachmann, zu⸗ letzt wohnhaft in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Nassauische Straße 59, einge⸗ tragene Darlehn von 1598 GM ist , g. geworden. Es ist ein neuer Brief erteilt.

Wesermünde, den 22. Januar 1945.

Das Amtsgericht.

471 4 F. 4144. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Alfeld / Leine vom 6. Februar 1945 ist der angeblich ver⸗ lorengegangene Hyvothekenbrief über die im Grundbuch von

Nr. 4 auf den Namen des Erd⸗ arbeiters Heinrich Schneider in Aden— stest eingetragene Hypothek über 100, GM e sür kraftlos erklärt wor⸗

Adenstedi Müller in Greiz, Papiermühlenweg

101 Ausschlußurteil. . Im Namen des Deutschen Volkes!

In der Aufgebotssache des Inge⸗ nieurs Hermann Asmussen in Essen, Hotel Vereinshaus, hat das Amts⸗ gericht in Essen durch den Amts⸗ gerichtsrat Selle am 25. Januar 1945 für Recht erkannt und verkündet: Das Sparbuch Nr. S852 678 der Städtischen Sparkasse in Essen, lau⸗ tend auf den Namen Hermann As⸗ mussen, wird für kraftlos erklärt. (30 F. 39144.)

Essen, den 25. Januar 1945.

Amtsgericht.

1021 Ausschlußurteil.

Im Namen des Deutschen Bolkes!

In der Aufgebotssache: 1. des Ge⸗ werbeoberlehrers Heinrich Fabritz, 2. des Kaufmanns Alfred Schmitz, beide in Essen, Steeler Straße 112, hat das Amtsgericht in Essen durch den Amtsgerichtsrat Selle am 25. Ja⸗ nuar 1945 für Recht erkannt und ver⸗ kündet: Der Brief über die im Grundbuch von Essen Band 84 Blatt 674 in Abt. Ill Nr. 14 für die Städtische Sparkasse in Essen einge⸗ tragene , ,,. von 2000, GM wird für kraftlos erklärt. (30 F. 36 - 37/44.)

Essen, den 25. Januar 1945.

Amtsgericht.

[103 Ausschlußurteil. Im Namen des Deutschen Volkes! In der Aufgebotssache: 1. des Buchhalters Josef Adams, 2. des Jo⸗ hann Adams, 3. des Metzgers Willi Adams, sämtlich in Essen, Bolken⸗ dyck 4, hat das Amtsgericht in Essen durch den Amtsgerichtsrat Selle am 25. Januar 1945 für Recht erkannt und verkündet: Das Sparbuch Nr. 698 997 der Städtischen Sparkasse in Essen, lautend auf den Namen der Frau Anton Adams geb. Kontz in 9 wird für kraftlos erklärt. (30 F. Essen, den 25. Januar 1945. Amtsgericht.

5. F. 5/44. Durch Ausschlußurteile des Amtsgerichts Greiz vom 1. Fe⸗ hrugr 1945 sind die Sparbücher der Städtischen Sparkgsse in Greiz: Nr. 3 doß, ltd. auf Isolde Dietel geb.

Nr. I3, Nr. 15 653, Ito. auf Foachim Alose in Greiz, Idgstr. 16, Nr. 11 143, std. aus Emilie Walther geb. Blumen⸗ schein in Greiz, Ob. Schloß, fitr kraft⸗ los erklärt worden.

Greiz, den 7. Februar 1945.

den. Amtsgericht Alfeld / Leine, den 6. Februar 151.

io] Das Amtsgericht.

16. m. S. O. 18. Unfall- um gan.

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Durch Ausßschlußurtell vom 1. bruar 1945 ist das Sparbuch der Stãädtischen Sparkasse Metimann Nr. 2386 über 1892,25 RM, ausge⸗ stellt auf Josef Niemeyer, Mettmann, , 30, für krafilos erklärt.

F 10/44. Mettmann, den 1. Februar 1945. Amtsgericht.

e ᷣ·ᷣ·¶QKuiäKi—K— Qäͤ&Sp—yůiuůuͤ men,! d. Issentliche Zusltellungen

110) Oeffentliche Zustellung. Die Chefsekretärin Edeltraut Strutz in Berlin⸗Charlottenburg 5. Horstweg 22, 11 Prozeßbeyvoll⸗ mächtigter: Kolberg, Berlin SO it, Engeldamm 62/64 klagt gegen den Ingenieur Ernst Rohne, früher in Berlin Wo, Kurfürstendamm 12, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung von A782 RM. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Arbeitsgericht in Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Tegeler Weg 17/20, auf den 27. März 1945, vormittags gise Uhr, Zimmer 159, geladen. Berlin⸗Charlottenburg, den 30. Ja⸗ nuar 1945. Die Geschäftsstelle des Arbeits⸗ gerichts.

111 ö Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:

1. Der holländische Dampfer „Alde⸗ baran“, 7891,22 BRT. Unterschei⸗ dungssignal: P. C. J. R., Heimathafen: Rotterdam, Eigentümer: N. VB. van Nievelt Gondriaan Co's. Stor waart My. , Rotterdam, Veerhaven 2, ist am 19. August 1940 im Wilhelminahaven von Rotterdam⸗Schiedam in Aus⸗ übung des Prisenrechts aufgebracht wor den.

2. Der holländische Dampfer „Orion“, 1722,22 BRT. , Unterschei⸗ dungssignal: P. G. P. A, Heimathafen: Amsterdam, Eigentümer: Koninklijke Nederlandsche Stoomboot Maat⸗ schappy, Amsterdam, ist am 14. Mat und 25. Oktober 1940 im Hafen von Rotterdam in Ausübung des Prisen⸗ rechts aufgebracht worden.

3. Der holländische Dampfer „Ore⸗ stes“. 2663,25 BRT. , Unterscheidungs⸗ signal: P. G. O. V., Seimathofen: Am⸗ sterdam, Eigentümer: Kininkliike Nederlandsche Stoomboot Maat⸗ schappy, Amsterdam, ist am 14. August 1940 im Hafen von Rotterdam, Pel⸗ grinskade, in Ausübung des Prisen⸗ rechts aufgebracht worden.

Wegen dieser Dampfer ist das prisengerichtliche Berfahren eingelei⸗ tet worden. .

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Ver⸗ öffentlichung beginnenden Frist von einem Monat etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗ gerichts gebäude, Sie vekingplatz 2, ein⸗ zureichen. Solche Anträge müssen be⸗ gründet sein, die Angabe der Berxeis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

PHH E 411 413/45.

Hamburg, den 3. Februar 1945.

Der Präsident des Prisenhofs Hamburg. Schmidt⸗Egk.

112] Oeffentliche Zustellung.

4RI/d5. Der Trainer und Züch⸗ ter Rudolf August Paul Stoffella in Weddelbrook bei Bad Bramstedt, Prozeßbevollmächtigter: Rechts an⸗ walt Dr. Johannssen, Bad Bram⸗ stedt, klagt gegen seine Ehefrau Adele Stoffellgs geb. Tauszik, früher in Prag, XI, Reifstr. 3, auf Eheschei⸗ dung. Die Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗2 streits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Kiel, Schützenwall Nr. I1/35, Zimmer Nr. 225, auf den tz. April 1945, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, etwaige Einwendun⸗ gen und Beweismittel unverzüalich durch den zu bestellenden Anwalt im einem Schriftsatz dem Gericht mitzu⸗ teilen. Die Beklagte wird aufgefor⸗ dert, einen beim Landgericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu ihrer Ver⸗ tretung zu bestellen.

Riel, den 29 Fanuar 1945.

Lanbgericht.

[113] Oeffentliche Zustellung.

2 G1045. Die Firma Richard Dör⸗ renberg & Co., G. m. B. G. in Schmölln, Thür., Selkaer Straße 4, nertreten durch ihren Geschäftsfüßrer Eduard SH. Dörrenberg in Schmölln, Prozeßbeyollmächtigter Rechtsan⸗ walt Dr. Patuschka in Schmölln, klagt gegen die Firma Brun & Sohn, zu⸗ letzt in Warschau, zur Zeit unbekann⸗ ten Aufenthalts, mit dem Antrage zu erkennen: Die Verklagte wird ver⸗

urteilt, an die Klägerin 16676 Ilotv