nelchs. uns Staatsanzeiger Mr. 21 vom 1. Marr 1945. — — —
8X
—
— —— — — — —
e) soweit aus ihnen andere Erzeugnisse hergestellt werden ]
sollen, durch die jan ann e. Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Papier (85 1 des Nachtrags 1 zur Anordnung L43 vom 1. April 1913. Deutscher eichsanzeiger u. Preuß. Staatsanzeiger Nr. 82 vom 8. April 1943). (3) In den Anträgen auf Genehmigung ist der Bestand an Papier und Pappe anzugeben. ; S3 Großhandel Durch diese Anordnung werden die Vorschriften des §5 15 der Anordnung 143 des Reichsbeauftragten für Papier vom 18. Dezember 1942 (Deutsch. Reichsanzeiger u. Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942), soweit sie Papier⸗ und Pappengroßhändler und verwandte Betriebe betreffen, nicht berührt. ⸗ ö 5 4
Strafvorschriften ᷣ
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
den gz 10 und 12—15 der Verordnung über den Waren⸗
verkehr bestraft. §5 5 J
Inkrafttreten 8
Diese Anordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. .
Berlin, den 26. Februar 1945. Der Reichsbeauftragte für Papie Dr. Grass.
*
Nichtamtliches Vosmwoesen
mereinsachte Abwicklung bes Arie goschadenorsatzes vpei verlorengegangenen Vostsendungen
Nach Mitteilungen des Reichspostministeriums soll die Abwicklung des Kriegssachschadens künftig ausschließlich von den Kriegssach schädenämtern geleistet werden. Alle Postämter sind angewiesen, angeforderte Ersatzbescheinigungen mit folgendem Vermerk zu ver- sehen: „Nach Lage der Begleitumstände ist mit hoher Wahrschein⸗
lichkeit anzunehmen, daß die Sendung durch Feindeinwirkung ver⸗
nichtet oder beschädigt worden ist.
Wir ch art stenñ
chnelle Aersicherungöhllse fur din geführte.
Die Entwicklung des Krieges veranlaßte die Birtschaffs gruppe Lebens ⸗ und Krankenversicherung ihre Mitgliedsfirmen nachdrücklichst darauf hinzuweisen, daß bei den gegebenen Verhältnissen alle Gesellschaftsinteressen hinter das Allgemeininteresse der Versicherten zurückzutreten haben. Der Versicherungsschutz der Versicherten in der privaten Krankenversicherung sei unter allen Umständen aufrecht zuerhalten, gleichviel, ob es sich um einen Versicherten des eigenen, eines hefreundeten oder sogar fremden Unternehmens handelt. Auf diesem Wege soll insbesondere den Rückgeführten geholfen werden, die, saweit es sich um Familienangehörige handelt. sich mit Ver- sicherungsangelegenheiten bisher nicht beschäftigt haben und von
VOffentlicher Anzeiger
EG. 2 R . — 9 8 — — ——— ———
Besetzung.
/
; z ö J ‚ 1
—
denen die Erfüllung der sonst üblichen Obliegenheiten nicht gefordert werden kann. Jeder Rückgeführte muß sein Versicherungsverhältnis fortsetzen können; dazu ist, wenn er seine Stammgeseltschaft nicht findet, jede andere private Krankenversicherungsgesellschaft, an die er sich wendet, behilflich, indem sie die Versicherung in Verwaltung nimmt. Die Schadenregulierung ist allgemein so großzügig wie überhaupt möglich vorzunehmen / denn mit Recht heißt es in den Anweisungen der Gruppe, daß kleinliche Auslegung der Versicherungsbestimmungen heute weniger denn je am Platze ist.
Eine entsprechend großzügige Behandlung ist auch den im Volks⸗ sturm dienenden Versicherten zugedacht. 6
Mirtschaft des 2iuslandes
Traurige Wirtschaftslage im sowjetisch besetzten Polen
Basel, 21. Februar. Nach der Schweizer Depeschen⸗Agen⸗ tur ist die Wirtschaftslage im sowjetisch besetzten Polen außerordentlich düster. Die Bauern müßten viel mehr Pro⸗ dukte abliefern als unter deutscher Besetzung. 100 Zloty be— säßen nur noch den Wert von 20 während der deutschen
Herabsetzung der Golddeckung in USA geplant *
Bern, 19. Februar. — Aus New Hork wird berichtet, daß
die Bankkomitees des Senats und Repräsentantenhauses
beabsichtigen, ein Gesetz zur Reduzierung der Golddeckung
für die Notenreserve und Depositen in USA auf 25 R ein-
zubringen. Bisher war die gesetzmäßige Golddeckung der Notenreserve 40 w, die der Bankdepostten 35 P.
—
a.
4. Qessentiiche Zufte nungen, 5. Ver lust⸗ und Funbsachen,
; — rr. 1. Untersuchungz⸗ und Straffachen. 2. Zwang ver steigerungen, z 8. Aufgebote,
68. Nuslosung usw. von Wertpapleren,
a ö
7. Attiengesellschaften, ; g. Rommanditgesellschaften auf Attien, 98. Deutsche Rolonialgesellschaften,
11. Genossenschaften,
109. Gesellschaften m. 6. D. ö. 12. Offene Handels⸗ und Rommandttgesellschasten,
—
nvalibenver sichernngen.
86bant und — tanntmachungen. ⸗
1 . e 18. kk
dem unterzeichneten Gericht, Wester⸗
7
kraftlos zu erklären. Der Inhaber Namen
seines
Sohnes Günter] der Bremer Landesbank,
treuhänderische
Sweig⸗
3. Aufgebote
ll Aufgebot.
Der Bauer Wilhelm Schulze in Wiepke hat das Aufgebot des ihm abhanden gekommenen Sparkassen⸗ buches Nr. 20 651 der Stadtsparkasse in Gardelegen über 4670,27 RM ü be⸗ antragt. Der Inhaber des Spar⸗ kassenbuchs wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 4. Mai 1915, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 9g, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls das Buch für kraftlos erklärt wird. Gardelegen, den 14. Februar 1945.
Das Amtsgericht. .
273 Aufgebot.
4 F 2i6ß. Die Witwe Hedwig Klie⸗ foth in Gelsenkirchen⸗Buer, Riefeld⸗ straße N, hat das Aufgebot nach⸗ stehender Sparkassenbücher des Buerer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ vereins e. G. m. u. H. in Gelsen⸗ kirchen⸗Buer, und zwar: Nr. 27 364, lautend auf den Namen Witwe G. Kliefoth, Nr. 32 072, lautend auf den Namen Jürgen Kliefoth, Nr. 32073, lautend auf den Namen Rolf Kliefoth, Nr. 32074, lautend auf den Namen Christel Kliefoth, Nr. 32075, lautend auf den Namen Marion Kliefoth, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunden wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 19. Juni 1945, vormittags Uhr, vor
holter Straße 7, Zimmer Nr. 9, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen
wird. Gelsenkirchen⸗Buer, den 10. Fe⸗ bruar 1945. Das Amtsgericht.
274 Aufgebot.
5. F. 3/45. Fran Emma verw. Möhring in Greiz⸗Raasdorf, Kullich⸗ weg Nr. 1, hat das Aufgebot des Sparbuchs Nr. 5831 der Kreisspar⸗ kasse in Greiz, lautend auf Emma Möhring in Mohlsdorf, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 7. Juni 1915, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Greiz anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls deren Kraftloserklärung erfol⸗ gen wird.
Greiz, den 14. Februar 1945.
Das Amtsgericht.
2751 Aufgebot.
3 F 345. Die minderjährige Heide Mögele, jetzt Müller, in Ilmenau, gesetzlich vertreten durch den Amts⸗ vormund Börner in Ilmenau, hat beantragt, das verlorengegangene Sparkassenbuch Nr. 94 872 der Thür. Staatsbank, Ilmenau, lautend auf Heide Mögele in Flmenau, Wald⸗ straße Nr. 5, über 109, RM für
des Sparkassenbuches wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Donners⸗ tag, den 14. Juni 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr 32, anberaumten Aufgebotster⸗ min seine Rechte anzumelden und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls as Sparbuch für kraftlos erklärt wird. Der Antragstellerin wird vor⸗
läufige Kostenbefreiung bewilligt.
Ilmenau, den 12. Februar 1945. Das Amtsgericht. Dr. Kahle, Amtsgerichtsrat.
276 Aufgebot.
2 F 445. — Der Maurer August Franke in Minden, Im Hohlweg Nr. 9, hat das Aufgebot des angeb⸗ lich abhanden gekommenen, auf den Namen seiner Frau Marie Franke ebenda ausgestellten Sparkassen⸗ buches Nr. 51 073 der Kreissparkasse Minden beantragt. Der Inhaber des Buchs wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 25. Juni 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 34, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt werden wird. .
Minden, den 13. Februar 1945.
Amtsgericht.
Aufgebot. 2 F 5145. Der Maurer August Franke in Minden, Im Hohlweg
277
Rosenau,
Nr. 9, hat das Aufgebot des angeb⸗ lich abhanden gekommenen, auf den
Franke ebenda ausgestellten Spar⸗ kassenbuches Nr. 50 429 der Kreis⸗ sparkasse Minden beantragt. Der Inhaber des Buchs wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 25. Juni 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 34, anberaumten Aufge⸗ botstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt werden wird.
Minden i. W., 13. Februar 1945.
Das Amtsgericht. 2 ö 2 302] Agraftloserklärung.
I 6/44—9. Nach fruchtlosem Ab⸗ laufe der Aufgebotsfrist, (Edikt vom 12. 6. 1944 T 6/44 —- 6) wird folgen⸗ des Wertpapier zugunsten der mj. Siegelinde Reiter, vertreten durch den Vormund Wilhelm Schwalm, Reichs bahnbeamter i. R. in Windisch⸗ garsten 51, für kraftlos erklärt. Hinterlegungsschein der Sparkasse der Marktgemeinde Windischgarsten Nr. 10 vom 18. 11. 1940, betreffend das Einlagebuch der. Sparkasse Windischgarsten Nr. 13 912, lautend auf Johann Reiter, Revierjäger, Karlhütte, mit einem Stand von 2510 RM.
Landgericht Steyr, Abt. 1, am 23. Januar 1945.
27581
Der Zimmermeister Friedrich Spiekermann in Moorsee bei Abbe⸗ hausen hat das Aufgebot des von
niederlassung Oldenburg in Oldhg. ausgestellten Sparbuches Nr. 3367 über den Betrag von 683,59 RM nebst Bankzinsen seit dem 1. April 1940 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 7. Juni 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzu—⸗— legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. — 5 F. 1145. Oldenburg i. O, g. Februar 1945. Amtsgericht. Abt. 5.
286 3 . 2 F 21 - N24 Die Sparbücher ber Sparkasse der Stadt Mülheim a. d. Ruhr Nr. 94 12, lautend auf Frau Elfriede van Doornik geb. Stork, Nr. 116 064, lautend auf Wilhelmine Schütte, sind für kraftlos erklärt. Mülheim (Ruhr), 15. Februar 1945. Das Amtsgericht.
285 ; ; .
Durch Ausschlußurteil vom 6. 2. 1945 des Amtsgerichts Krefeld sind die in Verlust geratenen Hypotheken⸗ briefe bezüglich der beiden für die Stadtsparkasse zu Krefeld im Grund⸗ buch von , ,. Band 45 Blatt 1708 in Abteikung I unter Nr. 13 und 14 eingetragenen Hypotheken von 625 Goldmark (Nr. 13) und 1500 Goldmark (Nr. 14) für kraft⸗
los erklärt worden.
Zentralhandels regijter
⸗ .
1. Sandelgregtfter 2. Gnterrechts r egister,
g. Beretnsregister, ö 4. Genossenschaftgregifter,
8. Musterreqister, 8. Urtzeberrechta eintrag rolle,
*
X KAontkurse unb Vergleichssachen, 8. Verschledenes.
l. Handels egister
Für die Angaben in C6 ) wird eine. Derãahr für die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Cuxhaven. 1261 Veränderung: A 671 Cuxhavener Fischvertriebs⸗ Comp. Schmidt & Co., Cuxhaven. Die Prokurg Wilhelm Laatz, Eux⸗ haven, ist erloschen. . Cuxhaven, den 15. Februar 1945. Das Amtsgericht.
Eilenburg. 2621
Handelsregister
Amtsgericht Eilenburg, den 13. Februar 19415. Neueintragung:«
A 419 Alfred Haberkorn C Söhne Spedition und Möbeltransport, Eilenburg. Offene Handelsgesell schaft seit dem 1. Januar 1944. Ge⸗ sellschafter sind die Spediteure Alfred Haberkorn und Gerhard Haberkorn und der Kaufmann Rudolf Haber⸗ korn in Eilenburg.
Veränderung:
A 371 Betonwerk Laußig Teigeler & Dr. ing. Hänsel in Laußig. Der Tiefbauunternehmer Dr.⸗Ing. Jo⸗ achim Rathjens in Naumburg (Saale) ist in das Geschäft als per⸗ sönlich haftender Gesellschafter ein⸗ getreten.
Leiyzig. 263 Amtsgericht Leipzig, . den 5. Februar 1945.
Veränderung: .
A 4435 Carl Töpfer (Herstellung pharmazeutischer Präparate, O 27,
Die, Einlagen der Kommandi⸗ tistinnen sind auf Reichsmark um⸗ gestellt worden.
München. (2s 4 Sandels register Amtsgericht München. Dorfen / Markt, den 7. Februar 1965. l. Neueintragung:
A 7687 —23. 1. 1945 — Roßmaier C Co. Konstruktion — Fertigung — Entwicklungen, München. Offene Handelsgesellschafst. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1945 begonnen. Persönlich haftende Gesellschafter: Leo Roßmaier, Chefingenieur in Lenggries, und Gertrud Roßmaier, Geschäftstéilhaberin in Lenggries. Die Gesellschafterin Gertrud Roß⸗ majer ist von der, Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.
Soltau. 265 Amtsgericht Soltau, 15. Februgr 1915.
In unser Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 383 die offene Handelsgesellschaft. Os wald Schön Bier⸗ und Mineralwasser⸗Groß⸗ handel mit dem Sitz in Soltan ein⸗ getragen worden. Die Gesellschafter sind die Eheleute Kaufmann - Oswald Schön und Marta⸗Erna Schön geb.
X
Eggert, beide in Soltau. schaft hat am 1. Januar 1915 be⸗ gonnen. Zur Vertretung der Gesell⸗ schaft sind nur beide Gesellschafter ge⸗ meinsam berechtigt. Die Führung der Geschäste steht allein Frau Marta— Erna Schön zu.
Weimar. Amtsgericht Weimar, den 5. September 1944. Handelsregister Abt. A Bd. V Nr. 250 Firma Albert Fernkorn. Der Uebergang der im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbind⸗ lichkeiten ist bei der Paäͤchtung Geschãfts gesellschaft K. E. Danker in Erfurt ausgeschlossen. 3 ;
4. Genolsenschafts⸗
rregifster Schweinfurt. 1267
Reueintragung in das Gen⸗Reg. lll Nr. 28 Sozial-Gewerk der DAZ. (Handwerk, Handel und Gewerve) des Kreises Schweinfurt, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Schweinfurt.
2661
die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation. für die Gebieie der Menschenfüh⸗ rung, sozialen Betreuung und Lei⸗ stungsförderung in, den beteiligten Gebieten, die gemeinsame Durchfüh⸗
eg am 2. 4. 1942 w j !
durch die offene Handels-
Gegenstand des Unternehmens ist
rung und Förderung sozialer Ein⸗
*
Die Gesell-⸗ richtungen und Maßnahmen der ben 14. April 1945. teiligten
Betriebe (Satzung vom 7. November 1944). ö Schweinfurt, den 1. Februar 1945.
Amtsgericht.
. Aonturle und Vergleiihs lachen
= 268 Amtsgericht Cuxhaven. Ueber das Nachlaßvermögen des zuletzt Hohe Lieht, Gemeinde Franzenburg, wohnhaft gewesenen Landwirts Her⸗ mann Haack ist am 14. Februar 1915 der Nachlaß⸗Konkurs eröffnet. Ver⸗ walter: Beeidigter Bücherreynisor Georg Wichmann, Euxhayven, Schul⸗ straße 15. Offener Arrest mit An⸗ zeigefrist bis zum 14. März 1915
Cuxhaven.
einschl. Anmeldefrist bis zum 12. April
1945 einschl. Erste Gläubigerver⸗ sammlung Freitag, den 27. April 1945, 11 Uhr. Allgemeiner Prin fungstermin: Freitag, den 27. April 1945, 11 Uhr.
Samburg. ; 12659
Ueber das Vermögen des -Baufüh⸗ rers Carl Barthel, Hamburg, König⸗ straße 7'9, ist heute, 11 Uhr 27 Mi⸗ nuten, Konkurs eröffnet. Verwalter: Dipl.-Kaufmann Hans Pohlmann, Hamburg, Am Weiher 16. Offener Arrest mit Anzeigesrist 13. März 1945. Anmeldefrist bis zum
*
bis zum
Erste Gläubigerver⸗ sammlung: Dienstag, den 13 März 1945, 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗
10 Uhr. . Hamburg, den 15. Februar 1945.
Das Amtsgericht. Abteilung 65.
Neuenhaus. 12701
Amtsgericht Neuenhaus, den 10. Februar 1945. Beschluß.
Das Konkursverfahren über das Vermögen der Ehefrau Alida Stroinkt geb. nan Heek in Waldseite b. Gilde⸗ haus, früher in Nordhorn, wird auf Antrag mäß § 202 Abs. 1 Konkursordnung eingestellt, weil nach Ablauf der An⸗
meldefrist die einzige noch in Frage
kommende Konkursgläubigerin der
Einstellung zugestimmt hat.
Weimar. Betr.
Beschluß. ; — den Nachlaßkonkurs Fritz Wenzel, Weimar⸗Buchenwald: Das Verfähren wird auf Grund des S 202 Konk.⸗-⸗Ordg. eingestellt.
Weimar, den 1. Februar 19466. Amtsgericht Weimar.
Verantwortlich für den Amtlichen und redaltionellen Tell, den Anzeigenteil und für den Verlag;
J. V.: Rudolf Cantzsch in Berl sw 68. Dru der Preußischen Verlags ⸗ und Drucerel GinbF. Berlin.
Preis dieser Nummer: 10 Rm
termin: Dienstag, den 15. Mai 1945,
der Gemeinschuldnerin ge⸗
Bestimmungen .
7 *
deutscher Reichs anzeiger
BPreuhijcher iaats anzeiger
Erscheint z. Zt. nach Bedarf. stellungen an, in Berlin für Selb i Urbanstr. 71. Preis der ,
indruck zu ersehen. .
ẽrsch. Be Bezugspreis durch die Post viertel. jährlich 6,50 RM zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelbe monatlich 196 RM. Alle Postanstalten nehmen Be⸗ w, ,,. . SW 2g, ] sen Nummer nach Umfang. , . ieder Nummer ist aus der Angabe unter han e licht
Einzelne Beilagen kosten 19 Rpf.
185 RM Der
Einzel⸗
Nr. 32
. gnhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Neich
Anordnung über die Bermindern ; 6 — Vom 28. Februar 1965. 6 Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Reschsministers für Ernährung und Landwirtschaft über die Verminderung der Geflügelbestände vom 28. Februar 1945.
Belanntmachung der Geheimen Staatspolizei Regensburg. über die
Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Zweite Durchführungsanordnung zur Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über Fertigungs- uns Lieferfolse für Erzeugnisse aus Eisen und ö Vom 14. Februar 1945. ö.
Anordnung des Hauptausschusfes Maschinen beim Reichs-
minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Streichung
von Aufträgen.
Amtliches Den tsches Reich
Anordnung
mpber die Verminderung der Geflügelbestände Vom 28. Februar 1945
Ausreichend Kartoffeln und Getreide sind zur Sättigung des deutschen Volkes in erster Linie erforderlich. Sie haben mehr als bisher der direkten menschlichen Ernährung zu dienen. Insbesondere erfordert die Versorgung der aus dem Osten Rückgeführten sparsaniste Bewirtschaftung der vor— handenen Mengen dieser Grundnahrungsmittel.
Durch eine mehr als friedensmäßige Geflügelhaltung wur⸗ den von diesen Nahrungsmitteln im Teutschen Reich sährlich 135 Millionen Tonnen Getreide und ebensoviel Kartoffeln an Geflügel aller Art verfüttert. ö
Bei der augenblicklichen Lage kann eine Verwendung dieser je 1, Millionen Tonnen Getreide und Kartoffeln als Futter⸗ mittel für Geflügel aller Art nicht mehr verantwortet werden, zumal bei der Umwandlung dieser pflanzlichen Nahrungs— mittel in tierische e,. erhebliche Mengen an Nah⸗ rungswerten verlorengehen. . Aus diesen Gründen muß die Geflügelhaltung auf das stärkste eingeschränkt werden. Dabei ist es unvermeidlich, daß die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Geflügelbestände auf ein
Mindestmaß beschränken und alle n e. die in den
Städten wohnen, ihr Geflügel ganz abschaffen müssen. Auf Grund des 8 36 der Vererdnung über die öffentliche Be⸗ wirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (RGBl. 1 S. 1521) wird daher angeordnet:
§8 1 , Die Haltung von Gänsen, Enten, Truthühnern und Perl— hühnern ist ab 1. April 1945 verboten. ; 66 Hühner — auch Zwerghühner — dürfen nur von solchen Personen oder Betrieben gehalten werden, die aus eigener Erzeugung über das hierfür erforderliche Futter verfügen.
83
Die Neuerrichtung von Sühnerhaltungen ist verboten.
8 4
Hühnerhalter dürfen ab 1. Juni 1945 für jede zum Haus⸗
halt gehörende deutsche Person nur eine Henne halten.
; 85 .
(1) Der Reichsnährstand wird ermächtigt, Durchführungs⸗ bestimmungen zu erlassen. Er kann Ausnahmen von den zulassen, wenn diese im
Kriegsinteresse liegen. Er kann seine Befugnisse auf andere
Stellen übertragen.
(2) Anordnungen allgemeiner Art, die der Reichsnährstand oder die von ihm beauftragten Stellen auf Grund dieser An—⸗ ordnung ,,,, die Uebertragung seiner Befugnisse auf andere Stellen bedürfen der Zustimmung des Reichs⸗ ministers für Ernährung und Landwirtschaft.
; — F 6 (1 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und Vor⸗ schriften, die auf Grund dieser Anordnung . werden, werden nach den Vorschriften der Verbrauchsregelungs-Straf⸗ verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. No⸗ vember 1941 (RGBl. 1 S. 734) bestraft. — . (2) Geflügel, das entgegen den Vorschriften dieser Anord⸗ nung und den Durchführungsvorschriften gehalten wird, wird
gemäß S8 9 und; l der Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung r n . Mit Zustellung des Einziehungsbescheides unter⸗
liegt dieses Geflügel der Verfügungsgewalt des Kreisbauern⸗
führers. ö. J . 8 7 X
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft. .
2s Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
des Deutscher Kleintierzüchter
Anzeigen reiß fär den Raum einer fünfgespaltenen ö mm breiten Petitzeile 110 RM, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petitzeile
Urbanstr. II, an. Alle. Druckaufträge sind auf einsestt Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondern * re ,, 49 e, ,. . 3 83... . oder dur errdru der r
werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung. . . gehoben 6 sollen. beben e , müssen 3 Tage vor ; em Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
die Anzeigenstelle Berlin SW 29, beschrie be nem darin auch an⸗ in al unterstrichen) rh Rande) hervor⸗
— Anzeigen nimmt
Berlin, gannabend. 3. Mirz, abends
*
haltung vom 28. März 1944 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 79) treten, soweit sie sich auf Geflügel erstrecken, mit Ausnahme des z 8 am Tage nach der Verkündung dieser Anordnung außer Kraft.
Berlin, den 28. Februar 1945.
Der Reichsminister für Ernährung und gandwirtschaft. Mit der Führung der Geschaͤfte beauftragt: S. Backe.
Durchführungsbeltimmungen
ur Anordnung des Reichsministers für Ernährung und
ndwirtschaft über die Verminderung der 5
bestände vom 28. Februar 1945 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 32/1945)
Auf Grund der mir gemäß F 5 der Anordnung übertra- genen Rechte erlasse ich mit Zustimmung des Reichsministers
für Ernährung und Landwirtschaft folgende Bestimmungen:
Als Futter eigener Erzeugung gelten auch Wirtschafts⸗ und Haushaltsabfälle sowie als Entgelt für landwirtschaftliche Arbeit im Rahmen der geltenden Bestimmungen bezogene Futtermengen.
82
I Bei der Haltung von 1 bis 15 Hennen darf. ein Hahn, 3 hi. Haltung von über 15 Hennen durfen 2 Hähne gehalten erden. ö ̃ ; .
(E) Für jede zugelassene Henne dürfen jährlich höchstens
Kücken an, so ist die überschießende Zahl zu töten. . (3) Am 31. Juli eines jeden Jahres dürfen nicht mehr . vorhanden sein, als Hennen und Hähne zugelassen (h Am 3. Dezember eines jeden Jahres darf insgesamt nur, die zugelassene Anzahl Hennen und Hähne vorhanden sein.
Als Haushaltsangehörige im Sinne des F 4 der Anordnung gelten auch, alle Familienangehörige, die zu einer der Wehr⸗ macht unterstehenden Formation oder zum Reichsarbeitsdienst eingezogen sind, wenn sie zur Zeit der Einberufung zur Tisch⸗ gemeinschaft gehörten.
84
(I) Die vom Reichsnährstand anerkannten Geflügelherd⸗ buchzuchten dürfen außer den in 5 4 der Anordnung zuge⸗ lassenen Hennen ihre Herdbuchstämme und sonstigen Zucht⸗— stämme einschließlich der für ihre ordnungsmäßige Ergänzung erforderliche Nachzucht halten.
(2) Sie sind berechtigt, die in ihren eigenen Betrieben an⸗ fallenden Bruteier in der Zeit vom 1. Fanuar bis 31. Mai eines jeden Jahres künstlich zu erbrüten. .
85 Die vom Reichsnährstand anerkannten Geflügelvermeh⸗ rungszuchten, die Mitglieder der Züchtergruppe im Reichs⸗ verband Deutscher Kleintierzüchter und die Geflügelzüchter, die vor dem 3. Dezember 1942 mit selbstgezüchteten Hühnern auf einer vom Reichsnährstand oder vom Reichsverband Deut-
scher Kleintierzüchter genehmigten Ausstellung nachweisbar
mit Erfolg ausgestellt haben und Mitglied des Reichsverban— des Deutscher Kleintierzüchter sind, dürfen einen Zuchtstamm bis zu 5 Hennen und 1 Hahn halten, auch wenn die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen unter 5 liegt.
. 86 ; Die vom Reichsverband Deutscher Kleintierzüchter aner— kannten Gänseherdbuchzuchten dürfen bis zu 6 Zuchtgänsen halten. Jede Veräußerung von Gösseln, Zuchtgänsen und
zulässig. ö
*. . ö ; 8 7 .
Die vom Reichsverband Deutscher Kleintierzüchter aner⸗ kannten Entenvermehrungszuchten dürfen bis zu 6 Zuchtenten. halten. Jede Veräußerung von Entenkücken, Zuchtenten und Zuchterpeln ist nur mit Zustimmung des Reichsverbandes Deutscher Kleintierzüchter zulässig. .
88
. Die Geflügelzüchter, die vor dem 3. Dezember 1942 selbstgezüchtete Gänse, Enten, Truthühner oder Perlhühner auf den vom Reichsnährstand oder vom Reichsverband Deut⸗ scher Kleintierzüchter genehmigten Ausstellungen nachweisbar mit Erfolg ausgestellt hahen und Mitglied des Reichsverban⸗ sind, dürfen von den vorstehen⸗
den Arten halten: ; — ⸗ entweder a) Gänse
oder b) Enten oder c) Truthühner 3 3 oder d) Perlhühner 3 Zuchttiere.
3 Zuchttiere 3 Zuchttiere
(2) Es darf jeweils nur die Tierart gehalten werden, die den Bestimmungen des Abs. 1 entspricht. ö
Die Bestimmungen der Anordnung über die Aleintier ·
2 Kicken nachgezogen werden. Fallen bei der Erbrütung mehr
Zuchtgantérn ist nur mit Genehmigung des Gänseherdbuches
Neichsbgnlgirolonto Berlin, Jonto Nr. 1 1913 NVosssthet konto: Berlin is 21
1945
683) Jede Veräußerung von Kücken und Zuchttieren der in Abs. 1 genannten Arten ist nur mit Zustimmung des Reichs⸗ verbandes Deutscher Kleintierzüchter zulässig. —
. . 8.9 Der Reichsverband Deutscher Kleintierzüchter wird mit der
Ueberwachung der Durchführung der Vorschriften bei den in
den 85 4——s genannten Zuchtbetrieben heauftragt.
810 Der Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer in den z 4 —8 genannten Züchtergruppen ist durch eine Bescheini-⸗ gung der Stellen zu erbringen, die die Anerkennung ausge⸗ sprochen haben. 8 11
Das anfallende Schlachtgeflügel (Gänse, Enten, Truthühner und Perlhühner) ist nach den Weisungen des zuständigen Milch⸗, Fett⸗ und Eierwirtschaftsverbandes zu verwerten.
3 12
Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für For⸗ schungsanstalten und ähnliche Einrichtungen, soweit sie Ge⸗ flügel für Versuchszwecke nötig haben, und Lehr⸗ und Ver⸗ suchsanstatten für Kleintierzucht.
Berlin, den 28. Februar 1945. Der Reichsbauernführer. J. V.: Behren s.
Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staats feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1953 (RGBl. 1 S. 293) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl.́ I S. 363) wird das gesamte Vermögen der zigeunerischen Personen
Christ, Adam, geb. 6. 10. 12 Weilach,
Christ, geborene Winterstein, Aurelia,
. Oberneukirchen, .
zuletzt in Frontenhausen, LK. Vilsbiburg, wohnhaft gewesen, zugunsten des Großdeutschen Reiches (Reichsfinanzverwal- tung) eingezogen.
Regensburg, am 12. Februar 1915. .
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg.
? Popp.
geb. 1. 10. 18
—
gweite Durchsührungsanorönung
zur Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs · produktion über Fertigungs⸗ und Lieferfolge für Erzeugnisse aus Eisen und Stahl Vom 14. Februar 1915
Auf Grund des 8 der Anordnung über Fertigungs- und
Lieferfolge für Erzeugnisse aus Eisen und Stahl vom 14. De⸗
zember 1944 wird angeordnet:
Weitergabe von Lieserkennzeichnungen durch Handelsbetriebe ; . ö * * Handelsbetriebe dürfen Lieferkennzeichnungen nur für die
Bestellung der gleichen Erzeugnisse verwenden, für deren Lie=
ferung sie die Lieferkennzeichnung erhalten haben. In ihrer
Vorrangstufenbuchfühnung haben sie daher bei allen eingehen⸗
den und ausgegebenen Lieferkénnzeichnungen zu vermerken,
für welche Erzesignisse sie erteilt wurden.
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für Walzwerkserzeugnisse
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(1) Die Wirksamkeit der Vorrangstufe wird gemäß S 7 der Anordnung über -Fertigungs⸗ und Lieferfolge für Erzeugnisse aus Eisen und Stahl vom 14. Dezember 1914 für Walzwerks⸗ erzeugnisse (3iffer 1 — 13 Au. B der Materialliste der Reichs⸗
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Sonderbestimmungen
stelle Eifen und Metalle und Anl. 2 zur Anordnung E 11
bom 13. Juni 1912) aufgehoben. Die Fertigung und Aus⸗ lieferung der Walxverkserzeugnisse wird durch die Auftrags⸗ steuexungsstelle Eisen und Stahl des Planungsamtes geregelt.
(2) Da die Lieferkennzeichnung nach 5 2 Abs. 2 der ersten Durchführungsanordnung in Höhe des Gesamtkontingent⸗ gewichtes des eingestuften Auftrages oder Auftragsteiles er⸗ teilt werden muß, für die Bestellung von Walzwerkserzeug⸗ nissen aber nicht weitergegeben werden darf, müssen die Be⸗ triebe die Lieferkennzeichnung in der Höhe, in der sie für die Ausführung des Auftrages Walzwerkserzeugnisse beschaffen, in ihrer Vorrangstufenbuchführung ausbuchen. Die Ermitt— lung des Anteils, der auf die unmittelbare Beschaffung von Walzwerkserzeugnissen entfällt, für jeden einzelnen Auftrag würde die Betriebe arbeitsmäßig zu stark belasten. Die Be⸗ triebe haben daher festzustellen, in welchem Umfange sie im 2. Halbjahr 1914 von den von ihnen insgesamt weiter über⸗ tragenen Eisenbezugsrechten Bezugsrechte für die Bestellung
von Walzwerkserzeugnissen verwendet haben. Am Ende jeden
Monats haben die Betriebe den danach sich ergebenden durch⸗ schnittlichen Anteil an Bezug von Walzwerkserzeugnissen von den eingegangenen Lieferkennzeichnungen abzubuchen.
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