und Staatsanzeiger
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Wiederaufbau und Fortsetzung vernichteter Buchhaltungen Die Verpflichtung zur u i ne, wird nicht aufgehoben, wenn die Duchhaltung eines Unternehmens zerstört oder beschädigt worden ist. Die handels- und steuerrechtlichen Vor⸗ schriften über die laufende Exrsassung aller Geschäftsvorgänge bleiben in Kraft. Da die Buchführungspflicht keineswegs ausgesetzt wird, so wird man für eine verhältnismäßig schnell vorübergehende Zeit die Maßstäbe weniger streng wählen, die zu einem Urteil über die Ordnungsmäßigkeit oder Nicht⸗ vrdnungsmäßigkeit der Buchführung führen. Man wird ferner kaum beanstanden können, daß bei geringer Kassen⸗ bewegung die Kassenvorgänge in der ersten Zeit nach dem Schadensfall nicht mindestens täglich“ (C 162 Reichsabgaben⸗ ordnung) aufgezeichnet sind.
Jedes Unternehmen, sei es durch den Schadensfall noch so hart getroffen, hat unmittelbar nach dem Schaden bare Ausgaben. Ebensowenig ruht der unbare Geldeingang auf Bank⸗ oder Postscheckkonto. Das erste einer neuen Buchhal⸗ zung wird stets ein Kassenbuch, eine Kassenkladde oder für den Anfang auch nur eine einfache Zettel⸗ oder Beleg⸗ sammlung sein. Die Bank⸗ und Postscheckeingänge müssen verarbeitet werden. Lohn- und Gehaltszahlungen fallen wieder an, vielleicht zunächst nur vorschußweise.
Die Wiederausstellung der Ergebnisse der bisherigen Buchungstätigkeit kann sich stets nur in der Richtung auf die Ermittlung des Vermögensstandes bewegen. Wenn alle Konten, Journale, Belege usw. verlorengegangen sind, ist eine Rekonstruktion der Buchhaltung in allen ihren Einzel⸗ heiten kaum möglich. Die Ermittlung des Vermögensstan⸗ des zu einem bestimmten Stichtag macht schon Schwierig— keiten genug. Man wird sich daher darauf beschränken müssen, zunächst einmal den Vermögensstand am Tage des Schadensfalles soweit als möglich genau festzustellen und dann den ersten Jahresabschluß nach dem Schadensfall als Vermögensvergleich aufzustellen. Es ist nicht ratsam, von der Aufstellung einer Bilanz zum ersten Jahresstichtag nach dem Schadensfall oder zumindest von einem Vermögensver⸗ gleich überhaupt abzusehen.
Bergungsanschriften privater Banken
An die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe — Cen— tralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes, Berlin NW, gelangen in letzter Zeit viele Anfragen von Kunden privater Banken, welche Anschrift ihre Bank setzt hat. Obwohl diese Anfragen sogleich beantwortet werden, führt es doch häufig schneller zum Ziele, wenn der Kunde sich an die nächstgelegene private Bank wendet, da die Wirtschafts⸗ gruppe die ihr bekanntgegebenen neuen Anschriften sogleich ihren anderen Mitgliedern, den privaten Banken, mitteilt.
Für die Sparbücher privater Banken gilt die allgemeine Regelung: Auf ein Sparbuch kann bei jeder anderen privaten Bank der für den dringenden Bedarf benötigte Betrag ab⸗ gehoben werden. Ist keine private Bank an dem betreffenden Platz, so kann ausnahmsweise auf das Banksparbuch auch bei
einem anderen Kreditinstitut (Sparkasse, Genossenschaft oder
öffentliche Bank) Geld abgehoben werden.
Gauwirtschafts kammern für Stillegungshilfe zuständig
Nach den Richtlinien vom 10. 6. 1943 sind für die Bear— beitung der Anträge Lon Stillegungshilfe die Gauwirt— schaftskammern und Wirtschaftskammern oder die sonstigen, fachlichen und bezirklichen Betreuungsorganisationen zustän= dig, in deren Bezirk der stillgelegte Betrieb liegt. Die Reichswirtschafts kammer weist darauf hin, daß ein Wohn⸗ sitzwechsel des Betriebsinhabers infolge der Freimachung ge⸗ sährdeter Grenzgebiete des Reiches oder Feindbesetzung keine Aenderung in der Zuständigkeit der die Stillegungshütfe be— arbeitenden Stellen zur Folge hat. Die Empfänger von Stillegungshilfe müssen sich deshalb nach wie vor wegen der Gewährung bei Beihilfen an die Stelle halten, in deren Bezirk der Betrieb (nicht ihr Wohnsitz) liegt. Falls diese Stellen ihren Wohnsitz verlegen müssen, werden die neuen Anuschriften bekanntgegeben. Sie sind auch durch die Reichs⸗ wirtschaftskammer zu erfahren. — Bei dieser Gelegenheit wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Räumung bzw. die Besetzung von Gebieten durch die Feindmächte Ansprüche ür die Betroffenen oder andere Auswirkungen auslöst, die unter Umständen die Fortgewährung von Stillegungshilfe ausschließen bzw. hinfällig machen. So werden regelmäßig die Betriebsinhaber, die ihren Wohnsitz infolge Freimachung verlegen mußten, Anspruch auf Räumungsfamilienunterhalt haben, so daß infolgedessen entsprechend der Regelung, die für den Einsatzfamilienunterhalt gilt, die Fortgewährung von Beihilsen für die Lebenshaltung regelmäßig nicht mehr in Betracht kommen. Außerdem kommen, da eine Betriebs— erhaltung dann nicht mehr möglich, durch die Räumung die Beihilfe für die Kosten des stillgeleaten Betriebes mindestens teilweise in Fortfall. Die Verpflichtung zur Mietzahlung für gemietete Betriebsräume erlischt, so daß auch die Mieten nicht mehr beihilfefähig sind.
Praktische Hilfe für rückgeführte Lebensversicherte
Im Anschluß an die Erleichterungen zugunsten rückgeführ⸗ ter Volksgenossen, wie sie von der privaken Kranken-, Un⸗ fall, Haftpflicht⸗ und Kraftfahrzeugversicherung bereits be— kanntgegeben wurden, hat nunmehr auch die zuständige Wiri⸗ schaftsgruppe Lebensversicherung ihren Ünternehmungen Richtlinien gegeben, nach denen den Rückgeführten nicht nur Rat, sondern auch praktische Hilfe zuteil werden soll. Wendet sich, so heißt es in den Richtlinien, ein Versicherter an ein Mitgliedsunternehmen, um die Anschrift seiner Gesellschaft zu erfahren, bei der er versichert ist, so soll sie ihm bereit⸗ willigst mitgeteilt werden. Falls sie nicht bekannt ist, soll sich der Betreffende an die Wirtschaftsgruppe wenden. Wenden sich Angehörige von Versicherten an ein Mitgliedsunterneh—⸗ men der Wirtschaftsgruppe, um einen Bersicherungsfall an— zumelden, so kann bei Borlage des Versicherungsscheins ein—⸗ schließlich der letzten Beitragsquittung und bei Vorlage einer Sterbeurkunde die betreffende Mitaliedsgesellschaft ohne wei⸗ tere Prüfung des Leistungsanspruchs auf die Leistung eine Vorleistung von einem Drittel der Versicherungssumme, im Höchstfalle bis zu 50 RM, zahlen. Diese Vorschußzahlung ist später mit der Gesellschaft, bei der die Versicherung lief, zu verrechnen. validitäts zusatzversicherung verfahren werden, wenn beson⸗ ders dringende Notfälle vorliegen. Die Anschrift der Reichs⸗ g rupne WRVersicherungen ist; Berlin⸗Schöneberg, Innsbrucker 3 26 27, die für jede Auskunftserteilung zur Verfügung
e ht.
Fortdauer des Mehrstimmrechtes nnd Aufssichts ratswahl
Aehnlich kann auch in der Pensions⸗ und In⸗
Nach 5 8 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz treten Satzungsbeftimmungen über die Zusammensetzung, Wahl und Abberufung des Aufsichtsrats und über die Entsendung !
von Aufsichtsratsmitgliedern zu dem dort näher bestimmten Zeitpunkt außer Kraft. Die Frage, ob diese Vorschrift auch ein satzungsgemäß vorgesehenes Mehrstimmrecht ergreift, so⸗ weit es sich auf die AÄufsichtsratswahl erstreckt, wurde vom Reichsgericht in 11 94ä„43 abgelehnt. In der Begründung heißt es u. a., das Aktiengesetz erkläre zwar in 5 12 Abs. 3 Mehrstimmrechte grundsätzlich für unzulässig, es sehe aber davon ab, das von ihm ausgesprochene grundsätzliche Mehr⸗ stimmrechtsverbot uneingeschränkt und sofort durchzusetzen. Es lasse Ausnahmebewilligungen zu, wenn das Wohl der Gesellschaft oder gemeinwirtschaftliche Belange solche erfor⸗ dern, und lasse darüber hinaus Mehrstimmrechtsaktien, deren Ausgabe vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes beschlossen worden ist, ebenfalls zu. Auch soweit sich der Stimmrechts⸗ vorzug auf Wahlen zum Aufsichtsrat erstreckt, mache das Ge⸗ setz ausdrücklich keinen Unterschied. Wenn das Gesetz eine vorläufige Fortdauer von Stimmrechtsvorzügen im allge⸗ meinen für tragbar halte, so sei nicht einzusehen, weshalb , für Aufsichtsratswahlen eine Ausnahme gelten ollte.
Aus dem Kriegsschädenrecht
Wann ist Diebstahl Kriegsschaden?
Wie das Reichs kriegsschädenamt entschied, ist ein Diebstahl,
der gelegentlich der Instandsetzung einer durch Kampfhand⸗ lung beschädigten, in ihrer Sicherheit aber nicht mehr be⸗ einträchtigten Wohnung des Geschädigten verübt wird, keine „unvermeidliche Folge“ der Kampfhandlung und daher nicht entschädigungspflichtig. . Dem Antragsteller waren bei der nachträglichen Instanoͤ⸗ setzung Schuhe und Kleidung entwendet worden. Damit stand der Berlust an sich zwar mit dem Luftangriff insofern in Verbindung, als er ohne Bombenwurf nicht eingetreten wäre. Das allein reicht aber nicht aus. Eine Entschädigung kann vielmehr nur dann verlangt werden, wenn der Verlust als „unvermeidliche Folge“ einer Kampfhandlung anzu— sprechen ist. Mit anderen Worten muß sich der Schaden als eine natürliche, erfahrungsmäßige Folge der Schadenereig⸗ nisse darstellen, wie es zum Beisptel der Fall sein kann, wenn aus einem zerstörten Hause, zu dem infolge der Zerstörung jedermann bei Tag und Nacht Zutritt hat, Sachen gestohlen werden. In diesem Falle äußert das Kriegsereignis über den unmittelbaren Schaden hinaus noch Wirkungen, die sich als so nahe Folge des Kriegsgeschehens darstellen, daß sie nach natürlichem Empfinden auf unmittelbarer Einwirkung be⸗ ruhenden Schäden gleichgestellt werden müssen. Das trifft aber nicht zu auf Diebstähle gelegentlich einer nachträglichen Wohnungsinstandsetzung, denn sie sind keine unabwendbare, zwangsläufige Folge des Kriegsereignisses mehr. (RKA. / 49 vom 30. Juni 19413.)
Wirtschaft des Auslandes
Die schweren Einbußen der britischen Handelsflotte
Genf, 10. März. Auf der Generalversammlung der Houl⸗ der Line erklärte der Geschäftsführer C. Warwick, die Gesell⸗ schaft sei mit 76 000 Gewichtstonnen Schiffsbestand in den Krieg eingetreten, wozu fünf Kühlschiffe mit 2 Mill. Kubik⸗ fuß Raum gehört hätten. Von dieser Vorkriegsflotte sei nur noch ein winziger Teil gebrauchsfähig. Die Gesellschaft habe also einen äußerst hohen Prozentsatz ihres Gesamtbestandes verloren. Die Houlder Line, die die besten britischen Kühl⸗ schiffe besaß, war ein Hauptglied der Lebensmitteleinfuhr Englands aus Südamerika. Warwick hob hervor, daß die Gesellschaft mit den verfügbaren Mitteln außerstande sei, ihre Vorkriegsbedeutung wiederzuerlangen.
Schweden muß Englands ungünstige Handelsbilanz finanzieren
Stockholm, 12. März. Der Londoner Korrespondent von „Expressen“ zitiert zum englisch⸗schwedischen Zahlungs— abkommen den „Manchester Gugrdian“, der den schwedisch⸗ englischen Vertrag als ein völlig befriedigendes Finanz⸗ arrangement bezeichnet. Der Vertrag bedeute, daß Schwe⸗ den sich verpflichtet habe, einen Teil der ungünstigen Han⸗ delsbilanz Großbritanniens auf einige Jahre hinaus zu finanzieren. Schweden übernehme einen Teil der augenblick⸗
lichen und zukünftigen Bürde des Krieges, die andere Län⸗
der bereits früher gegen ihren Willen fünf Jahre lang ge⸗ tragen hätten. Das schwierige Problem, Schweden in das Geschäftssystem der Alliierten einzufügen, sei im großen und ganzen gelöst.
Abschluß der schwedisch⸗schweizerischen Handel s⸗ besprechungen
Stockholm, 12. März. Wie das schwedische Außenministe—⸗ rium mitteilt, wurden die Besprechungen in Bern zwischen einer schwedischen und einer schweizer Delegation über den gegenwärtigen Warenaustausch jetzt abgeschlossen. Die Er⸗ örterungen hatten die Aufgabe, klarzustellen, in welchem Aus⸗ maß der schwedisch⸗schweizerische Handelsverkehr bei der jetzigen Lage aufrechterhalten werden kann. Dabei mußte dem Versorgungs⸗ und dem Transportproblem besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Außerdem wurde die Frage der Preisfestsetzung für schweizer Exportwaren ein— gehend besprochen. Da es schwierig ist, so heißt es in der amtlichen Mitteilung weiter, die schweizer Ausfuhrpreise für bestimmte Textilwaren mit den schwedischen Preisstop⸗ bestimmungen in Einklang zu bringen, dürften weitere Be— sprechungen darüber notwendig sein.
Krise der schwedischen Zellwollproduktion Stockholm, 13. März. Die schwedische Zellwolle⸗ und Seiden— zullulose⸗Produktion leidet, wie „Expressen“ berichtet, außer— ordentlich schwer an dem Salzmangel. Die Rohstoffzuteilungen der Zellwollefabriken wurden eingeschränkt. Von Ende Mai an wird die Lage noch kritischer, eytl. muß die Produktion völlig eingestellt werden. ;
Hoher Einlagenbestand bei den dänischen Epartassen Kopenhagen, 13. März. Die starke Verflüssigung am däni— schen Geldmarkte zeigt sich auch in der Erhöhung der Ein⸗— lagen bei den Sparkassen. Wie die dänische Fachpresse mit— teilt, überschritt das Einlagenkapital bei den Sparkassen im Jahre 1944 den Betrag von 3 Mrd. Kr. Im Laufe des letzten
ahres ist die Summe der Einlagen um 5758 Mill. Kr auf 5654 Mill. Er erhöht worden. Es sei verhältnismäßig schwie⸗ rig, diese Kapitalien anzulegen, da die Unternehmungsmög⸗ lichkeiten durch die Kriegsverhältnisse beschränkt sind. In⸗ solgedessen seien die Kassenbestände und Einlagen auch bei den anderen Geldinstituten bei äußerst geringer Verzinsung
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um knapp 200 Mill. Kr gestiegen, während der Obligationen— bestand um 409 Mill. Kr zunahm. Die Betriebsergebnisse des vorigen Geschäftsjahres hätten bereits einen geringen Üeber— schuß gebracht. Im laufenden Geschäftsjahr würde sich diefe Tendenz wahrscheinlich noch verstärken. Die Maßnahmen des Staates hätten die Bestrebungen der Kassen, den Satz von 46 für Sparkonten zu halten, unterstützt. In letzter Zeit fei diese Förderung aber weniger in Erscheinung getreten, ins— besondere, da Staatsanleihen mit einem Zinssatz von Zieh herausgegeben wurden. Da auch die Gemeinden für ihre An— leihen den Zinssatz senken wollen, würden die Sparkassen auf die Dauer die 4*ige Verzinsung der Einlagen nicht durch- führen können.
In Berlin festgestellte Notierungen für tele raphijche Auszahlung, ausländische Gelösorien ünd Banknoten
Telegraphische Auszahlung 10. Ratz
l 12. März Geld Brie Geld Brief
Aeaupten (2llexandrien und
Kairo) TJ. Kö Afghanistan (abu)... Albanien (Tirana. 10g Franten Argeninlen (Buenos Alres) 1 Pap. Pes. Australlen (Sidnen 1 austr Pund Brasilien (Rio de Janeiro) 1 Cruzeiro Britisch Indien (Bomban⸗
Calcutta) 100 Rupien Buloarien (Sofia)... i600 Cewa Danemart (Kopenhagen). 100 Kronen Eng and een zen = 1 engl. Pfund Finnland (Helsinl) ... 100 Finnmart Frankreich (Baris... 100 Frs Griech nland (Athen). 100 Drachmen Holland (Amsterdam und
Rotterdam) 100 Gulden Iran (Teheran) 100 Rials Island (Reytjavl). ... 100 isl. Kr. Italien (Rom und Malland) 1090 Lire Japan (Tolio und Kobe) . 100 Ven Kanada (Montreal) .. 1fanad. Dollar Kroailen (Ugram) . 100 Kuna Neuseeland ( Mesllngton) Norwegen (Oslo)h .. Portugal (Siiabon) .. Rumänien Butares) . . 100 Lei Schweden (Stockholm und
P 100 Kronen ürlch, Basel und 100 Frs. Serbien (Belgrad): .. . 100 serb. Dinar Slowatel (Breßburg) .. 100 slow. Kr. Spanlen (Madrid u. Barte- lonacc,·, , , . 100 Pesetas Südafrikanische Unlon (Pre- toria und Johannisburg) 1 südafr. Pfoö. Türkei (Istanbuh) 1 türk. Pfund Ungarn (Budape sfi)h .. . 100 Pengö üAruguag (Montevibeoses .. 1 Peso Verein. Staaten von Amerita (New YJor)h) .. I Dollar
1ääguvt. fund * 100 fghani 18,79 390, 92 0, 88g
18,83 81.08 O0, 392
1 neuseel. Pfd. 1090 Kronen 100 Escudo
23, 569
158 1, 199
Gür den innerdeutschen Dertechnungsvertehr gelten folgende gurse:
Belgien (Brllssel u. Antwerpen)... Eng and. Aegupten. Südafritanische nion R
Frankrelch 2 6 Bulgarlen. — 2 24628 * Australlen. Neuseeland . Brlitisch⸗ Indien... 22 . 2 Ver inigte Staaten von Amerlla Gee, .
Audländische Geldsorten und Banknoten . Geld Brief 20,46 16, 22 4205 441
d Nr) Geld Brief
20, 45
Sovereigns... 1622
. 0 388 20-KBrancs- Stücke. 16, 16 . 4,185
4 39
Golb-Dollars Aeguptische Amerllan.: 1000-39
2 und 1 Argentinische Australische.. .. Belgische.. ... Brasilianische .. Britisch⸗ Ine ische 3 2 Bulgarische: 5800 Lewa und
darunter
1 49upt. Bfd. 1 Dollar 1è1Dollar 1Pap ·Pes. T1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 6Cruzeiro 100 Ruplen
. 109 Lewa Däanische: große 100 Kronen 10 Kr. und darunter. 100 Kronen Snglische: 10 8 und darunter 1 engl. Pfd. , 100 Finnmark? Französische.. 100 Fro. Hollündische 100 Gulden Italienische: große 100 Lire 16 dire 100 Lire Kanabl che.. I tanadb. Dollar Kroatischhe . . . 1100 Kuna Norwegische: 30 Kronen und darunter - . Rumanische: 1000 Lel und 300 Lei ; Schwedische: grohe 30 Kronen und darunter Schwelzer: groe :*. 100 rs. und darunter. k S owalische: 20 Kronen und barunter
1 1 2 s̃
ollar ollar .
5 0, 46 2, 465
Joo 246 3 00 82 zo dols
132,70 1002 10902
1,01 5,0]
57. 1 1, 68 59, 6 55 07 58 6! hij 862 441 1.55
61, 02
0, 4 2, 44 0.98 22. 95 3.07 52, 10 6, 0585
182, 79 9.98 9, 9s 0.99 499
hb / 80 1,66 59. 10 57853 57 33 4699 8.58 439 1,9
60. 78
— — 88 —
100 Kronen
100 Lei
100 Kronen
1099 Kronen 109 Fis.
100 Frs.
1990 serb. Dinar
1090 slow. Kr. 1ñ füdafrit. Pfo. 1 ᷓtürt. Pfd.
100 Pengð
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 13. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Os lo 567, 90 G., Sßs,89 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G. 522,50 B., London 98,90 G., 9h, 10 B., Madrid 235,565 G., 236,95 B., Mailand 99,90 G., 100,0 B., New York 24,98 G., 25,92 B., Paris 49,95 G., 50, 05 B., Stockholm 594,66 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.
London, 12. März. (D. N. B.) New Hork 4021/2 = 4,03, Spanien (ofsiz.) 4400, Montreal 4,13 - 4,47, Schweiz 17.30 bis 17,40, Stockholm 16,35 — 16,95, Lissabon 99, 80– 100,20, Rio de Janeiro 82, 8/16.
Zürich, 12. März. (D. N. B.) III.40 Uhr] Paris S800, London⸗Clearing 17,3349, New York 430, Brüssel 69,25, Mailand 22,75. Madrid 39,75, Holland 22936, Berlin 172,50 nom, Lissa⸗ bon 17,02, Stockholm 102.62, Oslo g8,621½, Kopenhagen Ho,37i/é, Sofia 5, 37½, Prag 17,25. Bu dapest 104350, Zagreb 8,75, Istanbul 350, Bukgrest 237 ½, Helsinki 8.70, Preßburg 15,00, Buenos Aires gare, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 12. März. (D. N. B.), London 19,34, New Hork 479, Berlin 151 55, Paris 15 85, Antwerpen 7630, Zürich 1125, Ram — — Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,90, Helsinki 9,83, Sofia —— Madrid — — Bukarest — —. Alles Briefkurse.
Stockholm, 12. März. (D. N. B.) London 16335 G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G. 168506 B., Paris —— G. —— B; Brüssel —— G., — — B., Schweizerische Plätze 97, 06 nom. G., M430 Be, Amsterdam —— Gf, —— Be Kopenhagen
S760 G., S790 B., Oslo 95,35 nnn, Ge, 95 65 B., Washington
4,15 G', 4 20 B., Helsinki 835 8. 859 B., Rom — — G., —— B. Kanada 377 nom. G., 38.7 B., Madrid —— G., Türkei — — B., Lissabon 16,29 Ge, 1655 B., Buenos Aires 102,)0 G., 104,90 B.
85 18 on, 12. Märg. (D. N. B.) Silber Barren prompt 25,50, Silber auf Lieferung Barren 25,50, Gold 168 —.
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 37 vom id. März 1945. S. 3
Slsentlicher Unzeiger
r. Unterfuchung und Strassachen, 1 e err fseigerungen.
4. Qessentiiche Zustellun 1 6 und Funda 2 .
ung usw. von Wertpapieren,
⁊. — — 2 , schaften auf Artien,
tsche Kolonialgesenlschaften,
14. Genoffenschaften, 12. Offene Handelg⸗ und Rommanditgese llschaften,
m. B. S., ; 18.
18. Unfall- und
4. Deutsche Re Verschiedene
nvalidenver sicherungen, SsBbant und Bantanswmwelse, tanntmachungen.
3. Aufgebote
166. Aufgebot.
1445. Die Witwe Luise Albrecht geb. Kirsche in Freyburg Unstrut), Dberstraße, hat das Aufgebot des Sparbuchs Nr. 10 148 der Kreisspar— lasse Querfurt, Hauptzweigstelle Freyburg (Unstrut), auf ihren Namen ausgestellt, beantragt. Der Inhaber des Sparbuchs wird auf⸗— gefordert, spätestens in dem auf den 6. Juni 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu— melden und das Sparbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird.
Freyburg (Unstrut), 22. Febr. 1945.
Amtsgericht. i 0 2 Q Q , 462 Aufgebot.
7 F. 1145. Frau Gerda Jahn geb. Knuth in Stoly, Bogislavftr. 4, hat das Aufgebot ihres verloren gegan— genen Sparbuchs Nr. 11288 der Städtischen Sparkasse in Stolp be⸗— antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juni 1915, 10 Uhr, vor dem = unterzeichneten Gericht, i mer 109. anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ salls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgt. Stolp / Pom., den . Tebruar 1945. Das Amtsgericht.
163 ö Aufgebot.
T 14145. Auf Antrag der Aurelia Blaschke in Traiskirchen, Sudeten deutschenplatz Nr. 1, wird das ihr angeblich in Verlust geratene Ein⸗ lagebuch der Sparkasse in Baden, Filiale Traiskirchen, aufgeboten. Der Inhaber wird aufgefordert, das Einlagebuch binnen 6 Monaten, vom Tage dieser Kundmachung, bei Ge— richt vorzuweisen. Auch andere Be⸗ teiligte haben innerhalb dieser Frist ihre Einwendungen zu erheben, sonst würde das Einlagebuch nach Ablauf . Frist für kraftlos erklärt wer⸗ den.
Landgericht Wr.⸗Neustadt,
Abt. 3, am 14. Februar 1945.
loserklärung der Urkunde erfolgen
506 Aufgebot.
3 F. 4144. Die Witwe Peter Brod in Niedergondershausen Nr. 12 hat das Aufgebot des angeblich verloren⸗ gegangenen. Sparkassenbuches der zreissparkasse Sankt Goar Nr. 3187 iber 724,27 RM, ausgestellt auf die Antragstellerin, beantragt. Der In⸗ haber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Mai 145, 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 10, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls ö Kraftloserklärung erfolgen wird.
Boppard, den 22. Februar 1945.
Amtsgericht.
Der Inhaber der Ürkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Juni 1945, vorm. 16 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht an— beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft— loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Fallersleben, den 27. Februar 1915.
Das Amtsgericht.
37 marc. 5. F. 4/45. Frau Zilli Pietzsch geb. Schott von Fraureuth, Fürstenstr. 98, hat das Aufgebot des Sparbuchs Nr. 164 der Kreissparkasse Greiz, Hauptzweigstelle Fraureuth, lautend auf Zilli Pietzsch geb. Schott in Frau⸗ reuth, Fürstenstr. 98, beantragt. Der Inhaber der Ürkunde wird gufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Donnerz— tag, den 21. Juni 1915, vormittags d Uhr, vor dem Amtsgericht in Greiz anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren, Kraftloserklärung erfolgen wird. Greiz, den 26. Februar 1915. Das Amtsgericht.
16 Aufgebot.
5. F. 6/46. Fran Marie Zahn geb. Grimm in Teichwolframsdorf, Steil⸗ berg 8, hat das Aufgebot des Spar⸗ buchs Nr. 1151 der ehem. Gemeinde⸗ sparkasse Teichwolframsdorf, jetzt Kreis sparkasse Greiz, Hauptzweigstelle Teichwolframs dorf, lautend auf Wer⸗ ner Zahn in Teichwolframs dorf, Steinberg 8, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Donnerstag, den 21. Inni 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Greiz anberaum— ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.
Greiz, den 26. Februar 1945.
Das Amtsgericht.
517 Aufgebot.
3 F 1-45. Die Ehefrau des In⸗ genieurs Gustav Hemesath, Anne⸗ marie geb. Evertz, aus Kempen z. Zt.! wohnhaft in Grevenbrück, Germania⸗ straße, hat das Aufgebot der angeb⸗ lich verlorengegangenen Sparkassen⸗ bücher Nr. 40742 der Kreis⸗ und Stadtsparkasse Kempen und Nr. 4264 der Amtssparkasse Bilstein in Gre⸗ venbrück, lautend auf den Namen des Ingenieurs Gustav Hemesath in Kempen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 28. Inni 1915, vormittags 111 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Grevenbrück, den 21. Februar 19315.
Amtsgericht.
J
508 Aufgebot.
F 2145. Die Witwe Irmgard Bock in Jembke hat das Aufgebot des angeblich abhanden gekommenen Sparkassenbuches Nr. 6405 der Kreis⸗ sparkasse Gifhorn, Hauptzweigstelle Fallersleben, mit einem Bestande von 4074,13 RM, lautend auf den Namen Willi Bock in Brackstedt, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Juni 1945, vorm. 10 Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗
wird. Fallersleben, den 15. Februar 1945 Das Amtsgericht. Siegmann, Amtsgerichtsrat.
509 Aufgebot.
F 4145. Die Ehefrau Dora War⸗ ner, Stadt des KdF.⸗Wagens, Litz⸗ mannstraße 22, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Sparkassenbuches Nr. 2451 der Kreis⸗ sparkasse Gifhorn, auptz weigstelle Stadt des dF. ⸗Wagens über 505,83 RM, lautend auf den Namen des am 28. 1. 1942 geborenen Joa⸗ chim Warner, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 21. Juni 1915. vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und di Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ e g llt nun der Urkunde erfolgen wird.
Fallersleben, den 27. Februar 1945.
Das Amtsgericht.
Aufgebot. .
Der Helmut Lausch. Greifendorf iber Döbeln / Sachsen hat bas Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Sparkassen⸗ buches Nr. 193 der Kreissparkasse
518 Aufgebot.
3 F 2 — 45. Die Witwe Bertha Eyertz geb. Kemkes aus Kempen, z. Zt. wohnhaft in Grevenbrück, Germaniastraße, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Spyartassenbuches Nr. 41586 der Kreis⸗ und Stadtsparkasse Kempen, lautend auf den Namen der Witwe Bertha Evertz geb. Kemkes in Kempen, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1945, vormittags 11M Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotster⸗ mine eine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Grevenbrück, den 21. Februar 1945.
Amtsgericht.
Iõi9]
Die Sparkasse des Kreises Tecklen⸗ burg in Ibbenbüren hat das Auf⸗ gebot folgender angeblich verloren⸗ gegangener, von ihr ausgestellter Sparbücher namens der Be⸗ rechtigten beantragt: a) Nr. 74064. ausgestellt Ibbenbüren, An der Umflut 638.
3 ausgeste au b) Nr, i856 Sgestellt auf Anneliese Grewe, Ibbenbüren, Ost⸗ feldmark 44, u. d) Nr. 73771, ausge⸗ stellt auf Johannes Ottenhans, Laggenbeck 2b. Die Inhaber der Sparbücher werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 1. Juli 1945, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzu⸗ melden und die Sparbücher vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Sparbüwer erfolgen wird. Whbßenfsiren, den 23. Februar 1945. Das Amtsgericht. F 1. 2s45.
520 Aufgebot. 1 I 19— 28/44. Die Kreissparkasse in Ottweiler / Saar als Vertreterin
Gifhorn, Hauptzweigstelle Stadt des KdJ.⸗Wagens, über 7671,65 RM
lautend auf seinen Namen, beantragt bücher der Kreissparkasse in Ott⸗
Adolf⸗Hitler⸗Straße 19, 4. Nr. 10081,
5. Nr. 11526, ausgestellt für Peter
weiler / Saar 1. Nr. 12266, ausgestellt für Renate Wagner in Dirmingen, Adolf⸗Hitler⸗Straße 19, 2. Nr. 12002, ausgestellt für Irene Sofie Wagner in Dirmingen, Adolf⸗Hitler⸗Straße Nr. 19, 3. Nr. 13537, ausgestellt für Hans Herbert Wagner in Dirmingen,
Wilhelm Wagner
ausgestellt für Ortsstraße 92,
in Dirmingen,
Ley in Wemmetsweiler, Adolf— Hitler⸗Straße 34, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufge— sordert, spätestens in dem auf Frei⸗ tag, den 20. Juli 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 108, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird. Ottweiler, den 16. Februar 1945. Das Amtsgericht.
Essen-Str. 3, vertreten
Aufgebot.
Die Bürogehilfin Else Stralsund, Carl⸗von⸗ durch den Rechtsanwalt Dr. Graßhoff in Stral⸗ sund, hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden Sparkassenbuches der Städtischen Sparkasse Stralsund Nr. 13185 über 2071,26 RM bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Juli 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Bielken⸗ hagen 8, Zimmer 1s, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Stralsund, den 1. März 1915. Das Amtsgericht. Stechert.
1528 6/7 F 4145. Dumrath in
auf Friedrich Grewe.)
360] Aufgebot.
Der Kaufmann Willi Salzmann in Aschersleben, Lange Reihe 12, vertreten durch Rechtsanwalt Goltze in Aschers⸗ leben, hat das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefes, der über die im Grundbuche von Aschersleben Bd. 168 Bl. 4511 in Abt. III Nr. 22 für den Rentner Al⸗ fred Sarstedt in Aschersleben einge⸗ tragene Darlehnshypothek von 10900 G gebildet ist, beantragt. Der Inhaber der Ürkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1945, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht Aschersleben, 20. 2. 1945.
401
Auf Grund von 5 9 Abs. 3 der 11. VO. zum Reichsbürgergesetz vom 25. 11. 1941 (RGBl. 1 S. 722) wird bekanntgemacht, daß der Sächsische Hy⸗ pothekenbrief vom 5. J. 1927 über 10 000— GM (RGBl. 19241 S. 415) Hypothek am Grundstück Blatt 362 des Grundbuchs für Chrieschwitz (früherer Eigentümer: Kaufmann Hermann Rautenberg in Plauen) kraftlos ge⸗ worden und ein neuer Sypothekenbrief leichen Inhalts erteilt worden ist. Amtsgericht Plauen, 19. Februar 1945.
454 Aufgebot.
Die Ehefrau Frieda Moll geb. Appelt in , . (Havel), Schlangenpfad (Butterlake), vertre⸗ ten durch Rechtsanwalt Dr. Schütze in Brandenburg (Havel), hat das Aufgebot des Sypothekenbriefs über die im Grundbuche Brandenburg⸗ Altstadt Bd. 35 Bl. 1407 in Abt. III Nr. 4 eingetragene Hypothek von 1000 GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Juni 1945, vormittags 12 Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 43, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen
wird.
Brandenburg (Havel), 22. 2. 1945 Amtsgericht. m Q O Q , 504 Aufgebot. F 145. Der Bauer Georg Finke in Thal hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen ¶ Hypothekenbriefs über die im Grundbuche von Thal Band VI Blatt 158 in Abteilung IIl unter Nr. 1 für August v. b. Heyde in Thal eingetragene Hypothek von 16 000 RM beantragt. Der Inhaber
Band X Blatt 285 Abt. III Nr. 3 ein⸗
507 Aufgebot.
Die Grundstückseigentümerin Ma⸗ rie Giese in Brandenburg (Haveh), Werderstraße 23, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schütze in Bran⸗ denburg (Havel), hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Brandenburg⸗Neu⸗ stadt Bd. 182 Bl. 843 eingetragene Post Abt. III Nr. 20 über 3000, — GM der Frau rieda Lehmann geb. Giese in Berlin beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 29. Juni 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 43, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Brandenburg (Havel), 28. 2. 1945.
Amtsgericht.
511 Aufgebot.
Der Bauer Wilhelm Jakobs in Ipse hat beantragt, den abhanden gekommenen Hypothekenbrief der auf Ipse Bl. 101 Abt. IIl Nr. 1 für den Kaufmann Richard Göhler in Dort- mund eingetragenen Aufwertungs⸗ hynothek von 525 Goldmark für kraft⸗ los zu erklären. Der Inhaber des Hypothekenbriefes wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Sep⸗ tember 1945, 10 Uhr, vor dem hiesigen Gericht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und den Brief vorzulegen, widrigenfalls der Hypothekenbrief für kraftlos erklärt werden wird.
Gardelegen, den 26. Februar 1915.
Das Amtsgericht.
6512 Aufgebot.
1FI45. Der Amtsvorsteher Otto Eppendorf in Sitzenroda, Kr. Torgau, als Pfleger für den Nachlaß des Frl. Berta Schreyer in Sitzenroda, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Schumann und Mock in Torgau, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefs über die im Grund⸗ buch von Gräfentonna / Thür. Bd. C Blatt 593 in Abt. Ill unter Nr. 6 für Frl. Berta Schreyer in Sitzenroda eingetragene Hypothek von 1250 RM beantragt. Der Inhaber des Sypo⸗ thekenbriefes wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Freitag, den 8. 6. 1945, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten
Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 5. Juli 1945 vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird. Klötze, am 24. Februar 1945. Das Amtsgericht.
388 Aufgebot.
2. F. 3/45. Die Witwe Maria Btuse geb. Voß in Selmsdorf, vertr. durch die Rechtsanwälte Hall in Schönberg, hat das Aufgebot des Grundschuldbrieses über die im Grundbuch von Selmsdorf Bl. 122 in Abt. Il unter Fol. 1 für die Nostocker Bank, später Meclenburgische Depositen⸗ u. elßs an jetzt Mecklen⸗ burger Bank eingetragene Grundschuld von 300, — GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Montag, den 14. Mai 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Schönberg (Meckl.), 16. Februar 1945.
Amtsgericht. ebot.
1 Auf .
2 F 145. Der Brauereibesitzer Karl Lasser in Lörrach hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grund⸗ buch von Lörrach Band 6 Heft 1 Abt. III Nr. 5 und 8, Band 44 Heft 29 Abt. IIl Nr. 5 und Band 83 Heft 34 Abt. III Nr. 6 zugunsten des Brauereibesitzers Karl Lasser alt in Lörrach eingetragene Grundschuld über 80 000 GM. nebst 9 750 . lastend auf den ihm gehörenden Hrundstücken Lgb.⸗Nr. 123, 90 159 a, 1822 u. 4814 a dex Gemarkung Lörrach, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Auf⸗
gebotstermin am Freitag, den 13. Juli
1945, vormittags 9 Uhr, vor dem Amts⸗
gericht Lörrach, Saal l, seine Rechte an⸗
zumelden und die Urkunde vorzulegen,
andernfalls wird die Urkunde für kraft⸗
los erklärt werden.
Lörrach, den 5. Februar 1945. Amtsgericht. II.
400
Die Grundschuldbriefe über die im Grundbuch von Magdeburg städtische Feldmarken, Band 41. Blatt 2273 in Abt. III unter Nr. 19 und 20 für die
Gericht, Zimmer 76, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen. Sonst wird der Hypothekenbrief für kraftlos erklärt.
Gotha, den 15 Februar 1945. Amtsgericht, l. Dr. Hildebrandt.
513] ;
F. 1145. Die Bäuerin Ehefrau des Bürgermeisters i. R. Schulze, Anna geb. Harke in Vorsfelde, vertreten durch Rechtsanwalt Beitzen IIl in Hildesheim, hat das Aufgebot der beiden Hypothekenbriefe über die a) im Grundbuche von Calberlah
getragene Hypothek von 2000— RM, b) im Grundbuche von Wasbüttel Band 1IV Blatt 126 Abt. Ill Nr. 1 eingetragene Hypothek von 2500 GM Gläubigerin: Fräulein Doris Harke in Wasbüttel — beantragt. Der Inhaber dieser Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Juni 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. ; Amtsgericht Gifhorn, 10. Febr. 1945.
1432] Aufgebot.
Der Notar Wesseler, Dormagen, Kölner Str. 118, hat als Bevoll mäch⸗ tigter der Wwe. Peter Engels. Enn geh. Pesch, Nievenheim, Hindenburgstr. 7, das Aufgebot. des Grundschuldö rieses über die im Grundbuch zu Nievenheim, Artikel 223, Abt. III unter Nx. 3 ein⸗ getragene Grundschuld, lautend auf RM 1000, — Goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 12. Juni 1945, 9 Uhr, Zimmer 9, vor unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widri⸗ n. die Kraftloserklärung ber Ür⸗ unde erfolgen wird.
Neuß, den 13. Februar 19465.
Das Amtsgericht Neuß. enn Aufgebot!
2 F 15. Der Viehkaufmann Her⸗ mann Ulrich in Klötze, vertreten
—
der Urkunde wird aufgefordert,.
1945, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Nechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls bie Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 3
Bad Pnrmont, 23. Februar 1945.
der nachbezeichneten Kontoinhaber hat das Aufgebot der Sparkassen⸗
Das Amtsgericht.
spätestens in dem auf den 19. Mai durch
den Rechtsanwalt Traue in Klötze, hat das Aufgebot des ver⸗ loren acnangenen Grundschuldbriefes vom 29. 6. 193869 über die im Grund⸗ buch von Klötze Blatt 1784 in Abtei⸗ lung III Nr. 1 für bie Hauptsvarkasse der Altmark in Stendal eingetra⸗
Commerz ⸗ und Privat⸗Bank A. ⸗G. in Magdeburg eingetragenen Grundschul⸗ den von je 2506 RM werden für un⸗ gültig erklärt. Amtsgericht Magde⸗ burg, 2. Februar 1945. — 9 F 60/44.
521 Aufgebot.
3 F 1344. Frau Frieda Rosenow geb. Gramkow in Gutow und Land⸗ wirt Hermann Gramkow in Ham⸗ berge, vertreten durch Rechtsanwalt Jeß, Grevesmühlen, haben das Auf⸗ gebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Schwerin Blatt 5434, Flurbuch — Abt. M — Mueß (Grundstück 21), Abt. III, Fol. 5, für den Hauswirt Hans Gramkom in Gutow eingetragenen Grundschuld von 950, — GM beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Juni 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht Schwerin (Meckl..
525 Aufgebot.
6 F 2 45. Die Ehefrau Frieda Schrader geborene Baumgarten in Hamburg⸗Fuhlsbüttel, Eibenweg 17, hat beantragt, den verschollenen Ernst Friedrich Wilhelm Baum⸗ garten, ihren Bruder, geboren am 7. 2. 1878 in Hamburg, zuletzt wohn⸗ haft in Münster / Wests, Loerstr. 22, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Oktober 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht auf dem Gerichts⸗ lag in Telgte, Rathaus, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Aus⸗ kunft über Leben und Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht An⸗ zeige zu machen.
Münster (Westf.), den 30. Jan. 1945.
Das Amtsgericht.
hol
Durch Ausschlußurteil des Amts gerichts Gardelegen vom 16. 2. 1945 ist der Gypothekenbrief über die im Grundbuch von Klein⸗Bartensleben Band 6 Blatt 200 in Abteilung !! unter Nr. 1 eingetragene Sype⸗n* von 500, Goldmark für kraftlos erklärt. ö
Gardelegen, den 16. Februar 1915.
ene, zu 5ie H verzinsliche Grund⸗ chulb von 4000 RM beantragt. Der
Das Amtsgericht.