1945 / 38 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Mar 1945 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 38 vom 17. März 1945. S. 2

der Wäsche ausgezackt werden, sonst sind sie offenkundig (glatt, ungesäumt) zu lassen.

(ch. Schnittmusterzeichnungen (lin verkleinertem Maßstab) über die aufgeführten Typen sind bei der Fachgruppe Wäscheindustrie, Berlin NO 55, Greifs⸗ walder Str. 5, anzufordern.

83 Höchstzu lässiger Werkstoffverbrauch

Für die Herstellung von Sterbewäsche darf nach⸗ stehender durchschnittlicher Werkstosfverbrauch nicht überschritten werden:

Typen: 1. Sterbewäschegarnitur für Männer und Frauen (Jacke, Decke und Kissen), Gesamtlänge 1,80 m, Kissen⸗ größe 55 * 65 em. Durchschnittl. Wer stoffverbrauch je Garnitur bei 85 em Kreppbreite 4,45 m. 2. Sterbewäschegarnitur für Kinder (Hemd und Kissen) Länge des Hemdes

50 em 70 em 90 em 110 cm 130 em

. durchschnittl. Werkstoff⸗ Kissengröße verbrauch je Garnitur bei 85 em Kreppbreite 25 X 30 em 5 ? 30 x 35 cm 35 X 40 em 140 X 45 cm

45 0 50 cem

§5 4

Strafvorschrift Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach L350. 12 15 der Berordnurg über den Waren⸗ verkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftragten für Kleidung und

verwandte Gebiete wahroaenom:: men.

85 Schlußvorschrift Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Ver⸗ kündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingeglieder⸗ ten Ostgebieten.

Berlin, den 31. Januar 1945.

Der Produktionsbeauftragte für Rauchwaren des Reichsministers Kriegsproduktion.

Tengelmann.

Nichtamtliches Deutsches Reich

Nummer S/ 9 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 2. März 1945 hat fol⸗ genden Inhalt! Allgemeine Verwaltungssachen. Beschluß des Preuß. Staatsministeriums über den Zusam⸗ menschluß der Landkreise Hildesheim und Marienburg (lin Hannover). Verlust eines Personalausweises. Reichs⸗ und Staatshaushalt. Kassen⸗ und Rechnungs⸗ wesen. RdErl. 20. 2. 45, Zweimonatliche Auszahlung der Dienst⸗ und Versorgungsbezüge. Angelegenheiten der Kommunalverbände. RdErl. 16. 2. 45. Ab⸗ findung der Gemeinden für Ausfälle an Einnahmen aus Kurtaxe. RdErl. 16. 2. 45, Erhebung gemeindlicher Abgaben für Kanalisation, Straßenreinigung und Müllabfuhr von den Eigentümern durch Feindeinwirkung zerstörter oder beschä⸗ digter Grundstücke. RdErl. 19. 2. 45, Oeffentliche Mahnung bei der Beitreibung von Gemeindeabgaben. Polizei⸗ verwaltung. RdErl. 13. 2. 45, Pol.⸗Beamtenbesoldung: hier: BDA. während des Krieges. Staatsangehörig⸗ keit Paß⸗ und Ausländerpolizei. RdErl. 19. 2. 45, Vordrucke für Staatsangehörigkeitsausweise (Staats⸗ angehörigkeit aus Widerruf). Wehrangelegen⸗ heiten. Kriegsschäden. Familienunterhalt. RdErl. 22. 2. 45, Reisekostenvergütung der Notdienstpflichtigen. RdErl. 23. 2. 45, Ausgleich von Nutzungsschäden in den Cd 3. Gebieten und Zuständigkeit der Feststellungsbehörden des Reichsgebiets bei Umquartierungen aus Anlaß der Räumung der CdZ.⸗Gebiete und des Generalgouvernements. Wohlfahrtspflege und Jugendwohlfahrt. RdErl. 14. 2. 45, Kindesannahmesachen. Volksgesund⸗ heit. RdErl. 23. 2. 45, Wegegebühren bei Wochenbesuchen der Hebammen. RdErl. 24. 2. 45, Erlaubnis zur berufs⸗ mäßigen Ausübung der Krankenpflege und der Säuglings⸗ und Kinderpflege; Wegfall der Prüfung. Verschie⸗ denes. Handschriftliche Berichtigung. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin Ws, Mauerstraße 44. Halbiährlich 430 RM für Ausgabe A . bedruckt) und 5,40 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Bekleidung und für Rüstung und

Aus der Verwaltung

Die Abgabe der Steuererklärungen für 1944 Die Einkommenstenererklärung

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen ist auch in diesem Jahre bis zum 31. März verlängert worden. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind daher die Ein⸗ kommensteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuer⸗ und die Umsatzsteuererklärung für 1944 so⸗ wie die Erklärung zur einheitlichen Feststellung des Ge⸗ winns aus Gewerbebetrieb bezw. zur einheitlichen Fest⸗ stellung der Einkünfte für das Kalenderjahr 1944 mittels der bei den Finanzämtern erhältlichen Steuererklärungs⸗ sormulare beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Für Steuerpflichtige, die infolge kriegsbedingter Umstände ihren Wohnsitz verlassen oder ihre bisherige Geschäftsleitung verlegt haben, ist für die Abgabe der Steuererklärungen dasjenige Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sie sich vorgussichtlich länger als 6 Monate aufhalten oder die Ge⸗ schäftsleitung haben werden. In einzelnen Fällen kann die Erklärungsfrist vom Finanzamt über den 31. März 1945 hinaus verlängert werden. Bei Steuerpflichtigen, die eine imfangreiche Buchführung haben, kann bei laufend veran⸗ lagten Steuern Fristverlängerung auch mit Wirksamkeit jür die späteren Jahre bewilligt werden.

Zur Abgabe einer Steuererklärung ist jeder verpflichtet, den das Finanzamt durch die Uebersendung eines Steuer⸗ erklärungsvordrucks besonders auffordert. Eine solche Aufforderung kann an jeden gerichtet werden, bei dem nach dem Ermessen des Finanzamtes die Möglichkeit der Steuer⸗ pflicht besteht. Die Nichtzusendung einer Steuererklärung befreit jeboch dann nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn eine gesetzliche Verpflichtung hier⸗ zu besteht. Die Voraussetzung für die unaufgeforderte Ab⸗ gabe einer Steuererklärung sind bei den einzelnen Steuern

verschieden.

Was die Einkommensteuererklärung für 1944 betrifft, so ist die Erklärungspflicht durch die Steuervereinfachungsver⸗ ordnung wesentlich eingeschränkt worden. Einkommensteuer⸗ pflichtige, die für das Kalenderjahr 1943 nicht mehr als 12000 Reichsmark zur Einkommensteuer veranlagt worden sind, haben eine Steuererklärung für 1944 abzugeben; sie werden rundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften zur Ein⸗ ommensteuer veranlagt. Steuerpflichtige, die im Jahre 1943 nicht zur Einkommensteuer veranlagt worden sind, haben eine Einkommensteuererklärung für 1944 abzugeben, wenn ihr Einkommen in diesem Jahr ganz oder teilweise aus lohnsteuerpflichtigem oder kapitalertragssteuerpflichti⸗ gem Einkommen bestanden und den Betrag von 8066 RM überstiegen hat. Unter Einkommensteuer ist der Gesamt⸗ betrag der Einkünfte aus den einzelnen Einkunfts⸗ arten nach Ausgleich von Berlusten, die sich aus den ein⸗ zelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonder⸗ ausgaben (Versicherungs- und Bausparkassenbeiträges, für die mindesrgens 200 RM abzusetzen sind, zu verstehen. Bei Steuerpflichtigen, die im vergangenen Jahr nur Arbeits⸗ lohn bezogen haben, gilt daher als Einkommen der Arbeits⸗ lohn nach Abzug der Sonderausgaben und Werbungskosten. Haben daher die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit 8400 RM nicht überschritten, so ist eine Steuererklärungs⸗ pflicht wegen des Werbungskosten⸗ und Sonderaußgaben— pauschals nicht gegeben (bie Hinaufsetzung der Veranla⸗ gungsgrenge bei Lohnempfängern von 8909 RM auf do 060 Reichsmark gilt erst ab 1. Fanuar 1945). Eine Steuer⸗ erklärungspflicht ist weiter bei den im Jahre 1943 nicht ver⸗ anlagten Steuerpflichtigen dann gegeben, wenn ihr Ein⸗

kommen im Kalenderjahr 1944 mehr als 10060 RM betragen

hat. und darin Einkünfte von mehr als 600 RM enthalten sind, von denen ein Steuerabzug nicht vorgenommen worden ist oder wenn im Einkommen kapitalertragssteuerpflichtige

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7 2

Einkünfte von mehr als 1099 RM enthalten sind und der Steuerpflichtige für 1944 in die Steuergruppe 1 oder ii fällt. Eine Erklärungspflicht besteht ferner ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens, wenn dieses ganz oder teilweise aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land⸗ oder Forstwirtschaft oder aus freier Berufstätigkeit oder anderer selbständiger Arbeit bestanden hat. ;

Einkommensteuerpflichtige, die im Kalenderjahr 1943 mit nicht mehr als 12600 RM veranlagt worden sind, brauchen grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung für 1944 nicht abzugeben. Eine Erklärungspflicht besteht nur dann, wenn ihr Einkommen in diesem Kalenderjahr um mehr als 15 *. mindestens aber um 500 RM größer gewesen ist als im Ka— lenderjahr 1943 oder wenn die Einkommensteuer für das Kalenderjahr 1914 durch Wegfall von Steuervergünstigungen 3. B. 83 34 EStG.) oder durch Veränderungen in der Zu— sammensetzung des Einkommens im Hinblick auf steuer— abzugpflichtige Einkünfte und andere Einkünfte um mehr als 25 P, mindestens aber um 100 RM größer sein würde als für das Kalenderjahr 1943.

Steuerpflichtige, die für das Kalenderjahr 1913 mit nicht mehr als 12000 RM veranlagt worden sind, deren Ein⸗ kommen im Jahre 1944 gegenüber dem Vorjahr jedoch um mehr als 10 X gesunken ist, werden auf Antrag für das Ka⸗ lenderjahr 1944 veranlagt. Haben sich bei einem Steuer⸗ pflichtigen die Einkommensverhältnisse nicht so geändert, daß eine Verxanlagungspflicht besteht (Erhöhung 15 ), bzw. eine Veranlagung beantragt werden kann (Senkung um mehr als 10 R), ergibt sich aber für den Steuerpflichtigen eine günstigere Steuergruppe für das Kalenderjahr 1543, so wird die Einkommensteuer für 1944 ebenfalls neu festge⸗ setzt, wen es der Steuerpflichtige durch ein formlofes Schrei- ben beantragt.

Wir tich aft steil

Gehälter, Löhne und Pensionen bei Rückführung

Die Fürsorge für die Rückgeführten, insbesondere aus den jetzt von den Bolschewisten besetzten deutschen Gebieten, ist oberste Pflicht der Volksgemeinschaft. Rückgeführte Familien erhalten, solange ihre normalen Bezüge noch nicht wieder gezahlt werden bzw. für Mehraufwendungen und beim Aus⸗ fall ihrer Einnahmequellen von der Gemeindeverwaltung ihres Aufenthaltsortes den Räumungsfamilienunterhalt. Das gilt, beim Porliegen der sonstigen Voraussetzungen, insbesondere auch für umqugrtierte, familienunterhaltsberech⸗ tigte Angehörige von Volkssturmsoldaten.

Rückgeführte Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffent— lichen Dienstes melden sich bei der Mittelbehörde ihres Zu⸗ fluchtortes. Dort legen sie eine Bescheinigung ihrer Behörde vor, aus der sich Gehalt oder Lohn ergeben und bekommen darauf Vorschüsse zur weiteren Verrechnung. Auch ihr Ein⸗ satz wird hier entschieden. Die männlichen Angehörigen, ins⸗ besondere der jüngeren Jahrgänge dieser Rückgeführten, gehen, soweit sie wehrfähig sind, zur Wehrmacht. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen Deutschem Gemeindetag und Deutschem Sparkassen⸗ und Giroverband können kom⸗

munale Gehalts⸗ und Lohnempfänger sowie deren Ange⸗

hörige auf Grund ihres Gehaltsnachweises bei jeder öffent⸗ lichen Sparkasse Vorschüsse abheben. Soweit solche Beschei⸗ nigungen noch nicht ausgestellt werden konnten, greift vorerst die Mitelbehörde des Aufenthaltsortes ein. Versorgungs⸗ empfänger können auf Antrag vom Aufenthalts⸗Stadt- oder Landkreis Vorschüsse bis zur Höhe der zustehenden Bezüge bekommen.

Für die Wehrmacht hat das OKW. eine besondere Regelung getroffen, deren hierdurch erfolgende Mitteilung gleichzeitig als Anweisung für die Kassen der Wehrmacht und die Räu⸗ mungsfamilienunterhaltsstellen gilt. Danach wenden sich

Rückgeführte, denen bisher Besoldung von Gebührnisstellen

der Wehrmacht gezahlt wurde, an den zuständigen Bürgermeister oder Landrat wegen Zahlung von Räumungsfamilienunter⸗ halt, und zwar möglichst unter Vorlage von Unterlagen. Die Familienunterhaltsstellen veranlassen zusammen mit der Wehrmacht die Wiederaufnahme der Zahlungen und geben bis dabin zur Verrechnung Räumungsfamilienunterhalt. So⸗ weit dieser nicht in Anspruch genommen wird, wenden sich Rückgeführte wegen Wiederaufnahme der unterbrochenen Zahlung an die nächste militärische Dienststelle, die die Anträge an die jeweils zuständige Besoldungsstelle weiterleitet. Be⸗ soldungsempfänger, deren Bezüge laufend auf Konten bei Kreditinstituten überwiesen werden, Institut Geld in Höhe der sonst üblichen Ueberweisung, auch wenn dort die Zuweisungen noch nicht eingegangen sind. Wurden Bezüge laufend auf Postscheckkonten oder durch Post⸗ barauszahlungen überwiesen oder kann das Kreditinstitut zeitweilig nicht erreicht werden, dann kann, bei längerem Ausbleiben der Bezüge, der Bexechtigte von jeder Dienst⸗ stelle der Wehrmacht einen Vorschuß erhalten.

Finanzhilfe bei Auslandsschäden

Ein Erlaß des Reichswirtschaftsministers behandelt fi⸗ nanzielle Hilfen zur Behebung von Auslandsschäden, die infolge der Unterbrechung des auf der kriegswirtschaftlichen Planung beruhenden Wirtschaftsverkehrs mit einer Reihe von außerdeutschen Gebieten in den beiden letzten Jahren entstanden sind. Zur vorläufigen Beseitigung solcher Schä⸗ den deutscher Unternehmen mit Sitz im Reich unter Ein⸗ schluß des Protektorats, die durch den Verlust von Waren oder sonstigen Gegenständen eingetreten sind, gewährt das Reich auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Grenzen eine Finanzhilfe, soweit die Sach⸗ und Forderungsschäden nicht durch eine Versicherung oder auf andere Weise gedeckt sind. 50 X der Finanzhilfe erhält das Unternehmen auf die selbstverantwortliche Versicherung hin, daß die Beträge zur Aufrechterhaltung der Zahlungs⸗ bereitschaft oder zu wirtschaftlich gerechtfertigten Zwecken im Rahmen des Geschäftsbetriebes benötigt werden. Dar⸗ über hinausgehende Zahlungen werden nur geleistet, wenn das Unternehmen den Nachweis erbringt, daß sie für kriegs⸗ wichtige Vorhaben erforderlich sind. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Finanaghilfe besteht nicht. Anträge sind bei der Deutschen Revisions⸗ und Treuhand AG., Ber⸗ lin W, Jägerstr. 19. auf besonderen Formblättern zu stellen, die bei dieser Gesellschaft anzufordern sind (RStBl.

S. 511.

Wirtschaft des Auslandes

Iberoamerikanisches Mißtrauen gegen die Wirtschaftspolitik der USA.

Madrid, 3. März. Nur müthsam ist die Konferen; der amerikaniseßen Staaten in Chapultepeg um die wirtschaftlichen Klippen, ohne direkt Schiffbruch zu erleiden, herumgekommen.

Nationalwirtschaft gegen Kontinentalwirtschaft“ hieß die Verteidiagungsthese der Iberoamerikaner gegen den Dollar— imperialismus. Die Vereiniaten Staaten haben. um das Scheitern der Konferenz zu verhüten, in den wichtigsten Punk⸗ ten nachgeben müssen und sich auf die Kompromißformel

bekommen bei ihrem

einigen müssen, daß alle zukünftigen Wirtschaftsmaßnahmen kontinentaler Natur nur sehr allmählich und nach neuen Be⸗ ratungen unternommen werden sollen. Es ist wohl auch selten eine kaltblütigere Forderung von den Vereinigten Staaten an die iberoamerikanischen Nachbarn gestellt wor— den, als jene der Aufhebung sämtlicher Zollschranken zwischen den Vereinigten Staaten und Iberoamerika. Im Ram men des Pacht⸗ und Leihverfahrens liefert Washington, außer Waffen an Brasilien und Uruguay, den Iberoamerikanern keine Fertigfabrikate. Das führte zwangsläufig zu starker Förderung der Nationalindustrie. Selbst dringend benötigte Maschinen oder Petroleum⸗Bohrmaterial verwäigerten die Nordamerikaner den Iberoamerikanern. Es sollte auf industriellem Gebiet jegliche iberoamerikanische Selbständig⸗ keit gebrochen werden.

Die Iberoamerikaner hatten jedoch aus Kriegserfahrungen gelernt. Nicht erfüllte Versprechen der US. der Rio⸗Kon⸗ ferenz im Januar 1942 über Warenlieferungen sind nicht spurlos an den iberoamerikanischen Staaten vorüber⸗ gegangen. So setzte man sich denn in Chapultepec erfolgreich zur Wehr, und nur notdürftig ist der Mißerfolg der Ver⸗ einigten Staaten bei der Wirtschaftsplanung für die Nach⸗ kriegszeit in Chapultepec übertüncht worden. Sogar staat⸗ liche Lenkung gewisser Wirtschaftszweige haben die Ver⸗ einigten Staaten in Chapultepee zugestehen müssen. Dieses Zugeständnis wurde schamhaft mit dem Hinweis auf die chile⸗ nische Salpeterhandhabung verbrämt. An Hand des chilenischen

Beispiels kann nun Brasilien seinen Kaffee, Peru seine Baum⸗ wolle oder Argentinien seinen Weizen staatlich in jene Bahnen

lenken, die der Nationalwirtschaft die günstigsten Chancen bieten. Das nordamerikanische Staatsdepartement hat sich auf wirtschaftlichem Gebiete in Chapultepec einer ausge— sprochen mißtrauischen Front Iberoamerikas gegenüber ge⸗ sehen, die sogar von sonst unbedingt USA.⸗hörigen ibero⸗ amerikanischen Kreisen restlos und energisch unterstützt wurde.

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Frankreichs Wirtschaftsmöglichkeiten aussichtslos

Madrid, 13. März. Der Generaldirektor einer großen nordamerikanischen Petroleumgesellschaft, der sich auf einer wirtschaftlichen Studienreise durch Westeuropa befindet, traf aus Frankreich kommend in Barcelona ein und schilderte dort in einem engeren Kreise seine Eindrücke über die Lage in den von ihm besuchten Ländern. Dieser Nordamerikaner bezeichnete die Wirtschaftsmöglichkeiten Frankreichs als so aussichtslos, daß er seiner Firma vorgeschlagen habe, von einem Wiederaufbau der großen Raffinerien, die Frankreich vor dem Kriege besessen habe, abzusehen. Ueberhaupt seien die Geschäftsaussichten in Europa infolge der gewaltigen Zerstörungen und des allgemeinen Elends sowie durch die revolutionäre Entwicklung in Ländern wie Rumänien, in dem seine Firma starke Interessen habe, für Nordamerika denkbar schlecht. De Gaulle habe zwar eine Menge guter Vorsätze, doch erstrecke sich seine Befehlsgewalt nur auf einen kleinen Teil des Landes. Die undurchsichtigen Verhältnisse in Frankreich würden voraussichtlich noch lange anhalten und eher in ein völliges Chaos übergehen als zur Ordnung

führen. In den Vereinigten Staaten verfolge man besonders

auch in Wirtschaftskreisen die europäische Entwicklung und das Vordringen der Sowjetunion mit steigender Sorge. Dies habe zur Folge, daß man in den Vereinigten Staaten auch Spanien immer mehr Verständnis entgegenbringe und zunehmendes Interesse daran zeige, Spanien bei seinen Auf⸗ bauplänen zu helfen, d. h. also, daß die JHankees in Spanien ein gutes Geschäft wittern.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Tondon, 15. März. (D. N. B.) New York 4021 4,031, Spanien loffiz.) 44,99), Montreal 4,43 4,47, Schweiz 1730 bis 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon 99, 80 100,20, Rio de

Janeiro 82, 8qo 16.

Zürich, 15. März. (D. N. B.) IIt401 Uhr Paris S,00, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69, 25, Mailand 22,75, Madrid 39,75, Holland 22955, Berlin 172.50 nom, Lissa⸗ bon 17,092. Stockholm 102.32, Oslo 9g8, 621/n, Kopenhagen 90, 371 /e, Sofia 5.871 ½, Prag 17,25, Budapest 104350, Zagreb S, 75, Istanbul 850, Bukgrest 237, Helsinki 8.70, Preßburg 15,00, Buenos Aires gar, Japan 101,90, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 15. März. (D. N. B.) London 19.34, New York 4,79, Berlin 191,830, Paris 10,35, Antwerpen 76,80, Zürich 11125, Rom Amsterdam 264,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki g,Z33, Sofia ——, Madrid —, Bukgrest

Alles Briefkurse. .

Stockholm, 15. März. (D. N. B. London 16585 G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168.50 B., Paris G., B., Brüssel —— G., B., Schweizerische Plätze 97,00 nom. G., 97.30 B., Amsterdam G., B., Kopenhagen S7, 60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95, 65 B., Washington 4,15 G., 420 B., Helsinki 8,35 G. 8.59 B., Rom G., B., Kanada 377 nom. G., 3,87, Bf, Madrid G., Türkei —,— B., Lissabon 16,9 G., 1655 B., Buenos Aires

102.00 G., 104,90 B.

ndon, 15. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt

Lo 50, Silber auf Lieferung Barren 25,50, Gold 168 —.

25,

*

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 38 vom 11. März 1945. S. 3

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4. Untersfuchungs⸗ und Strafssachen. 2. Zwangs verstei 1,

4. Qesfentliche nu ö . Ver! ust⸗ 2 8. Auslosung usw. von Wertpapieren,

x · 0 .

Sffentlicher Anzeiger

8. Qommanditgesellschaften auf Metten,

7. Attiengesellschaften, 9g. Deutsche Kolonialgesellschaften,

19. Gesenschaften m. b. S., 11. Genossenschaften, 12. Offene Dandels⸗ und Rommanditgesenlschaften,

18. Untall⸗- und 1 14. Deutsch. N 15. Verschiebene

rungen, sbant and taungwasse. tanntmachungen.

3. Aufgebote

sõb7 Aufgebot.

F 145. Die Witwe des Bahn⸗ meisters Karl Heinrich Bode, Adel⸗ heid geb. Krawietz, aus Kreuzberg, 53. 3. in Duderstadt, hat das Aufgebot der nachbenannten, auf ihren Namen ausgestellten und angeblich verloren⸗ gegangenen Sparbücher beantragt: Buch Nr. 15 828 zer Kreissparkasse Kreuzberg, O. Schlesf, über etwa 250, RM. Girokonto⸗Gegenbuch Nr. 2292 derselben Kasse über etwa 250, RM. Die Inhaber der Bücher werden aufgefordert, sie spätestens in dem auf den 25. Juni 1915, 16 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin vor dem unterzeichneten Gericht vorzulegen und ihre vermeintlichen Rechte daran nachzuweisen, sonst werden die Bücher für kraftlos erklärt. Amtsgericht Duderstadt. 20. 2. 1945.

568 Aufgebot.

; Der Regierungsrat Karl Schmidt in Landstuhl hat das Aufgebot des 24 den Namen seiner Ehefrau Sofie S midt ausgestellten Sparbuches Nr. 8758 der Stadtsparkasse Land⸗ stuhl, des auf seinen Namen aus— gestellten Syarbuches über das Eiserne Sparen Nr. 26,15 der gleichen Sparkasse sowie eines Depotscheines über das bei dieser Sparkasse für ihn bestehenden Wertpapierdepots Nr. 49 beantragt. Der Inhaber der beiden Sparbücher wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Mittwoch, den 3. Juli 1945, 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, anberaumten Termin seine Rechte anzumelden und die Sparbücher und den Depotschein vorzulegen, widrigenfalls deren Krast⸗ loserklärung erfolgen wird.

Landstuhl, den 27. Februar 1945. Amtsgericht.

1569 Aufgebotsedikt.

2 F 5/44. Auf Antrag des Herrn Rudolf Tennhardt in Schkeuditz bei Leipzig, Leipziger Straße Nr. 2, ein⸗ gebracht am 7. Oktober 1944, wird der Verlust folgender Urkunden verlaut— bart: Sparkassabuch der Gemeinde⸗ sparkasse Leitmeritz Folio 1082, lau⸗ tend auf Tennhardt, Rudolf, Schkeu⸗ ditz bei Leipzig, mit dem Stand per 31. Dezember 1943: 300,60 RM. Diese Urkunde hat ihr Inhaber diesem Ge⸗ richte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, vorzulegen oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, da sonst das Gericht die Urkunde nach Ablauf von 6 Monaten von der Kundmachung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklä⸗ ren wird. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines Jahres vom Fällig⸗ keitstage der Forderung aus der Urkunde.

Leitmeritz, den 8. November 1944.

Das Amtsgericht.

571 Aufgebot.

4 F 3/45. Die Witwe Helene Wenz⸗ low, geb. Güssau, in Tangerhütte, Bismarckstraße 45, hat das Aufgebot des verlorengegangenen auf ihren Namen ausgestellten Sparkassen⸗ buches der Hauptsparkasse der Alt⸗ mark Nr. 171 022 über 1201,11 RM begntragt. Der Inhaber des Spar⸗ kassenbuches wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 29. Juni 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklä⸗ rung erfolgen wird. ö.

Stendal, den 23. Februar 1945.

Das Amtsgericht.

Aufgebot.

I 7.45. Auf Antrag der Barbara Amring in Loipersbach Nr. 221 (Niederdonau) wird das ihr angeb⸗ lich in Verlust geratene Sparbuch der Raiffeisenkasse Loipersbach reg. Ge⸗ nossenschaft m. unbeschränkter Haf⸗ tung Nr. 298 mit einem Einlagestand von 1432,13 RM aufgeboten. Der In⸗ haber wird aufgefordert, es binnen 6 Monaten vom Tage dieser Kund⸗ machung bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen zu erheben, sonst würde das Einlagebuch nach Ablauf

579

der Frist über neuerlichen Antrag für.

kraftlos erklärt werden. Landgericht Wiener Neustadt. Abt. 3, am 21. Februar 1945.

594 Aufgebot. Aachen F 16/44. Die Ehefrau des Direktors Diplomingenieur Geis, Maria geb. Mathes, früher in Brand bei Aachen, Hermann⸗Göring⸗Straße Nr. 14, jetzt in Arfurt a. d. Lahn, Weingartenstraße 1760, hat das Auf⸗ gebot der auf ihren Namen lautenden und durch Feindeinwirkung verloren⸗ gegangenen Syparlassenbücher Nr. 56 335 und Nr. 54 234 der Kreisspar⸗ kasse Aachen in Plettenberg beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ geforbert, spätestens in dem auf den

28. Juni 1915, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Amtsgericht Aachen,

Ausweichstelle in Gummersbach, den 5. Februar 1945.

595 Aufgebot.

Aachen E 17144. Die Ehefrau Ga⸗ briele Becker, geb. Bleyenheuft, aus Aachen, Aureliusstraße zi, jetzt in Freiburg i. Br., Scheffelstr. 38, hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden Sparkassenbuchs Rr. 33 937 der Kreissparkasse Aachen in Pletten— berg beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juni 1915, 11 Uyr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗= beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen

wird. Amtsgericht Aachen. Ausweichstelle in Gummersbach, den 18. Februar 1945.

597 Aufgebot.

Das Finanzamt Biedenkopf als Vertreter des Deutschen Reichs hat das Aufgebot der Sparkassenbücher Nr. 13761 und 13922 der Kreis⸗ sparkasse Biedenkopf, lautend auf Inda Israel Isenberg in Buchenau. beantragt. Der Inhaber wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 3. August 19465, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8. anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Bücher erfolgen wird.

Biedenkopf, den 2. März 1945.

Das Amtsgericht.

lög9] Aufgebot.

10 F 5/45. Die Rentnerin Witwe Mathias Kowohl, Barbara geb. Schenk, in Duisburg⸗Hamborn, Obermarxloher Straße 43, hat das Aufgebot der Sparkassenbücher der Städtischen Sparkasse Duisburg, Zweigstelle Hamborn, Nr. 33 271 über ein Sparguthaben in Höhe von 1673,58 RM, lautend auf den Namen der Witwe Mathias Kowohl, Bar⸗ bara geb. Schenk, und Nr. 36 607 über ein Sparguthaben in Höhe von 244,57 RM, lautend auf den Namen

Renate Kowohl, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1915, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 35, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Dnisburg⸗Hamborn, den 22. Fe⸗

bruar 1915.

Amtsgericht.

601 Aufgebot.

Monschau F 5/44. Die Ehefrau Bernhard Pettenberg, Klara geb. Vossen, aus Aachen, jetzt in Eibau, Teichstraße 580, hat das Aufgebot der durch Feindeinwirkung ver⸗ lorengegangenen Sparkassenbücher der Kreissparkasse Aachen in Plettenberg Nr. 49 200, lautend auf den Namen ihres Sohnes Josef Pettenberg, und Nr. 18700, lautend auf ihren eigenen Namen, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Juni 1915, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotster⸗ min seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird.

Amtsgericht Monschau, Ausweichstelle Gummersbach, den 2. Februar 1945.

IM J

Der Ingenieur Fritz Wilde in Edemissen Nr. 1965 hat das Auf⸗ gebot des angeblich verlorengegan⸗ genen Sparkassenbuchs Nr. 3029 der Sparkasse des Kreises Peine, Zweig⸗ stelle Edemissen, lautend auf den Ingenieur Fritz Wilde in Edemissen Nr. 195, zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgesor⸗ dert, spätestens in dem auf Mon⸗ tag, den 4. Juni 1945, 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht: Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotster⸗ mine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassenbuchs erfolgen wird.

Peine, den 22. Februar 1945.

Amtsgericht.

636 Aufgebot. .

Frau Elisabeth Brünsche in Hem⸗ stedt hat beantragt, das auf den Namen der minderjährigen Ursula Brünsche ausgestellte, abhanden ge⸗

Sparkassenbuch Nr. 3369 der Hauptsparkasse der Altmark über 250,6 RM für kraftlos zu erklären. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Mai 1945, 10 Uhr, vor dem hiesigen Amts⸗ gericht, Zimmer Nr. 9, anberaum⸗ ten Termin seine Rechte anzumel⸗ den und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, andernfalls es für . erklärt wird. Gardelegen, den 5. März 1945.

Das Amtsgericht.

Au fgebot.

3. F. 1145. Die verwitwete Frau Marie Heinze, geb. Müller, in Spremberg, N. L., Dresdener Straße Nr. 38a, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Kochsdorf Bl. 15 Abt. III Nr. 18 eingetragene Hypo⸗ thek von 3718,95 Goldmark für den Tuchfabrikanten Feo⸗ dor Heinze in Spremberg, N. L., beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in, dem auf den 13. September 1945, vormittags 19 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Spremberg, N. L., den 23. Fe⸗

bruar 1945. Amtsgericht.

522 Aufgebot.

3 F 16/44. Der Postschaffner Paul Possehl, Hamburg, Luruper Weg 2, vertreten durch die Notare Drs. de Chapeaurouge u. Riebow, Ham⸗ burg, Poststr. 2, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Tramm Blatt 17, Abt. Ill, Fol. 19 (Hufe Nr. 20 in Tramm) für ihn eingetragene Grundschuld von 1200, GM bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Inni 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Amtsgericht Schwerin (Meckl..

524 Aufgebot.

Die Erben der am 21. Januar 1942 in Schönberg (Meckl.) verstorbenen Witwe Mathilde Kroll geb. Japp haben das Aufgebot des verlorenge— gangenen Grundschuldbriefes über die für die Erblasserin im Grundbuch von Kirch Mummendorf Blatt 10 Ab— teilung III Fol. 1 1 eingetragene Grundschuld von 787,07 Goldmark be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1915, mittags 12 Uht, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine

kommene

7

verstorbenen

Rechte anzumelden und die Urkunde.

vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Grevesmühlen, 27. Februar 1945. Amtsgericht.

50961

15 F 2 J. Das Grundschuldbriefes über 6000 GM, mindestens RM, eingetragen im Grundbuch von Neuzittau Bl. 537 Abt. II Nr. 10, ist beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens am 15. Mai 1945 bis 12 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Köpenick, den 15. Februar 1945.

Amtsgericht.

Aufgebot. Bernhard

Aufgebot des

598]

Der Bauer Benning

aus Darfeld⸗Hennewich Nr. 14 hat;

das Aufgebot des Grundschuld⸗ briefes vom 28. Mai 1932 über die im Grundbuche von Darfeld Band Nr. 18 Blatt 339 in Abteilung III unter Nr. 12 für den Darfelder Spar- und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H. in Darfeld eingetra⸗ gene Grundschuld von 8500 Gold⸗ mark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 26. Juli 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen muß.

Coesfeld., den 28. Februar 1945.

Das Amtsgericht.

on 5s Aufgebot.

Der Taufmann Ludwig Volk in Müllheim i. Bd., Goethestr. Nr. 15 hat das Aufgebot folgender Urkunde beantragt: Grundschuldbrief des Grundbhuchamts Müllheim / Baden vom 19. März 1938 über die im Grundbuch von Müllheim / Baden

555

Band 2 Heft 14 dritte Abtlg. Nr. 4 auf dem Grundstück Lgb. Nr. 78 der Gemarkung Müllheim / Baden zu⸗ gunsten des Ludwig Volk, Kauf⸗ mann in Müllheim / Baden, einge⸗ tragene Grundschuld in Höhe von 3000, RM, mit 5 * jährlich seir 19. März 1938 verzinslich und auf Verlangen jederzeit zahlfällig. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin am Freitag, dem 15. Juni 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, 3. Stock, Zimmer Nr. 16, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen; an⸗ dernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. Badenweiler, den 2. Febr. 1945. Amtsgericht Müllheim / Baden.

644 5 F 2044. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Torgau vom 26. Februar 1945 sind die Eigen⸗ tümer folgender im Grundbuch Roitzsch Band 5 Blatt 205 eingetra— genen Grundstücke, sämtlich Karten— blatt 2 der Gemarkung Roitzsch, Parzellen 193/546 Wiese 16,890 a, 195/67 Garten 3 a, 196/54 Wiese 16,4 a, 19767 Garten 250 a, 198/67 Gebäudefläche 0,31 a, als deren Eigentümer im Grundbuch Gottlob Krienitz, Wilhelm Donath und Ludwig Schmidt eingetragen sind, mit ihrem Rechte ausge⸗ schlossen. Torgau, den 5. März 1945. Amtsgericht.

600

Der Oberregierungsrat a. D. Dr. K. Abele in Stuttgart. z. Z. in Unterwössen, Obbay., Haus 41, hat das Aufgebot folgender Urkunden beantragt: Mäntel zu GM 900, 4 R Pfandbriefe der Rheinischen Hypothekenbank Mannheim, 16500er Reihe 20 Buchst. D Nr. 570, 2200er Reihe 20 Buchst. C Nr. 576, 580. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin am Freitag, den 26. Oktober 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, 2. Stock, Zimmer Nr. 226, seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen;

andernfalls werden die Urkunden

für kraftlos erklärt werden. Mannheim, den 16. Februar 1945. Amtsgericht. BG. 8.

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Gardelegen vom 16. 2. 1945 sind die Mäntel der beiden Teil⸗ schuldverschreibungen Nr. 96 und Nx. 300 der Landelektrizität G. m. b. H., Ueberlandwerk Weserlingen, über je 2000, Mark, aufgewertet auf je 300, Reichsmark, für kraftlos er⸗ klärt.

Gardelegen, den 16. Februar 1945.

Das Amtsgericht.

5521 Ausschlußurteil. . Im Namen des Deutschen Volkes! In der Aufgebotssache des Helmut Randow, Milow / Havel, t durch den Bäckermeister Ferdinand Randow, Milow Havel, hat das Amtsgericht in Genthin durch den Oberamtsrichter Heinrichs für Recht erkannt: Das Sparbuch der Kreis⸗ Sparkasse Genthin Nr. 24 240 über 299442 RM, ausgestellt für Helmut Randow, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Tat und Entschei⸗ dungsgründe pp. ö Genthin, den 19. Februar 1945. Das Amtsgericht.

5731 Durch Ausschlußurteil vom 23. Ja⸗ nuar 1945 ist das Sparkassenbuch der Stadtsparkasse in Lüneburg Nr. 41 017, lautend auf den Namen Clemens von Finckh, für kraftlos erklärt worden. . Lüneburg, den 27. Februar 1945. Amtsgericht.

574 Ausschlußurteil. —⸗ 5 F 1944. Durch Ausschlußurteil vom 26. Februar 1945 ist das auf den Namen der Tine Schüder lautende Sparkassenbuch Nr. 3349 der Spar⸗ und Leihkasse der Stadt Uetersen für kraftlos erklärt.

Pinneberg, den 26. Februar 1945.

Das Amtsgericht.

Mm

76

6 Ausschlußurteil vom 28. 2. 1945 ist das Sparkassenbuch der Kreis⸗ sparkasse Waldenburg (Schles.) Nr. 1957 über 1480,19 RM, ausgestellt auf den Namen der Schülerin Gerda Rudolph. Bad Salzbrunn, Adels: bacher Str. 2, für kraftlos erklärt worden. 4 F. 6/44.

Amtsgericht Waldenburg (Schles.),

den 28. Februar 1945.

TSR d s 0 ο O O 2 2 2 2 2 t 2 ,

609

Durch Ausschlußurteil des Amtzs⸗ gerichts Gotha vom 2. 3. 1945 sind die von der Sparkasse für das vorm.

lautend auf Martin Otto in Tabarz,

und Nr. 25 947, lautend auf Marga⸗

rete Zange geb. Grinerz in Gotha,

für kraftlos erklärt worden.

Gotha, den 2. März 1945. Amtsgericht. 1.

vertreten

610 Durch Ausschlußurteil vom 3. 3. 1945 ist das Sparkassenbuch Nr. 271651 der Städtischen Sparkasse in Güstrow über 107557 RM, aus⸗ gestellt auf den Namen Erich Lenz in Güstrow, Schwaaner Str. 24, für kraftlos erklärt. Güstrow, den 3. März 1945. Amtsgericht.

rr, ,

613

Kraftlos erklärt wurden daß Sparbuch Nr. 49 520 der Salzburger Sparkasse, Hauptanstalt in Salz⸗ burg, Alter Markt, lautend auf Peter Sommerer, über 220,57 RM, das Sparbuch Nr. 5398 der Salz⸗ burger Sparkasse, Zweiganstalt Schallmoos, lautend auf Waltraud Six, über 358,9 RM.

Landgericht Salzburg, Abt. 4,

am 22. Februar 1945.

1698 8 (5) F 41144. Durch Ausschluß⸗ urteil vom 8. Februar 1945 ist der von der Firma Petersen und Helbig in Danzig, Am Sande 2, auf Otto Dorloff in Fürstenwerder gezogene und von diesem akzeptierte, bei der Deutschen Bank, Filiale. Danzig, zahlbare Wechsel über 305,50 Danzi⸗ ger Gulden, datiert Danzig, den 25. 5. 1932, für kraftlos erklärt worden. . Danzig, den 8. Februar 1945. Das Amtsgericht. Abt. 8.

553 Ausschlußurteil.

F 144. Der Hypothekenbrief, ausgestellt über eine an dem An⸗ wesen der Landwirtseheleute Anton und Anna Penker, Schröding Nr. 7. Grundbuch für Kirchberg Band X Blatt Nr. 388 Seite No, zugunsten der Firma K. Sperrer 6. H. G., Bankgeschäft in Moosburg, einge⸗ tragene Hypothek über 2200 GM, wird für kraftlos erklärt.

Erding, den 27. Februar 1945.

Amtsgericht Erding.

m

6575

Durch Ausschlußurteile sind die Sparkassenbücher der Stadtsparkasse Potsdam a) Nr. 73 106, verkündet am 13. Februar 1945 8. F. 24/44 —, b) Nr. 31 479, verkündet am 10. Fe⸗ bruar 1945 8. F. 34/44 c) Nr. 74 938, 74 514, 74 515, 93 360, verkündet am 10. Februar 1945 S8. F. 29/44 —, d) Nr. C B58 305, ver⸗ kündet am 27. Januar 1945 8. F. 25/44 —, und der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Nomawes Band 30 Blatt Nr. 887 in Abtei⸗ lung 111 unter Nr. 8 für den Stu⸗ dienrat Erich Kahle in Berlin ein⸗ getragene Hypothek von 2500 RM, verkündet am 19. Februar 1945 8. F. 32/44 —, für kraftlos erklärt.

Potsdam, den 21. Februar 1945.

Amtsgericht. Abteilung 8.

605 Bekanntmachung. Folgende Urkunden: a) der Hypo⸗ thekenbries über noch 265 000 RM Darlehnshypothek, b) der Teil⸗ Hypothekenbriefß über noch 25 0900 Reichsmark Darlehnshypothek, ch der Grundschuldbrief über noch 35 090 Reichsmark Grundschuld, sämtliche Posten eingetragen für Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. Richard Schwarzlose in Berlin⸗Charlotten⸗ burg im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 228 Blatt 7625 in Abteilung 11, zu a und b unter Nr. 4 und zu e unter Nr. 5, sind durch Ausschlußurteil 2

vom 26. 2. 1945 für kraftlos erklärt worden. Berlin⸗Charlottenburg, 5. März 1945. Amtsgericht. 76 F. 24. 44.

6121 Durch Ausschlußurteil vom 19. Fe⸗ bruar 1945 wurde der Hypotheken⸗ brief über die am 11. Mai 1926 im Grundbuch von Unterheimbach Heft Nr. 100 Abt. III Nr. 3 zugunsten der Oberamtssparkasse Oehringen auf den Grundstücken der Landwirtsehe⸗ leute Georg und Julie Schweiß geb. Kocher in Unterheimbach, Parz. Nr. 1792, 358, 807 und 1754 der Markung Unterheimbach eingetra⸗ gene Hypothek für eine Darlehens⸗ forderung von 500 Goldmark, ver⸗ zinslich bis zu 1U½ R pro Monat, für kraftlos erklärt.

Oehringen, den 21. Februar 1965.

Amtsgericht.

Aufgebot. ;

2 F 5/44. Durch Ausschlußnrteil des Amtsgerichts Siegburg vom 2. Februar ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Happer⸗ schoß Band 27 Blatt 1018 in Abt. In unter Nr. 1 eingetragene Hywothek von 2000, GM für kraftlos erklärt worden.

570

Herzogtum Gotha in Gotha aus⸗ gestellten Sparkassenbücher Nr. 1168,

Das Amtsgericht Siegburg.