Neichs und Staatsanzeiger Ar. 41 vom 24. März 1945. S. 2
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neuen Neichsbrotkarte für Selbstversorger ist aus der Anlage ersichtlich. Zur Frage der Gestaltung und Handhabung der Reichsmahlkarten ergeht ein beson⸗
derer Erlaß.
Auch für den Bezug der Lebensmittelarten sind weitere Vereinfachungen notwendig. So fallen von der 74. Zuteilungsperiode ab beim Brot die Zonen⸗ einteilung und die Unterscheidung in Roggen⸗ und Weizenbrot fort. Der Verbraucher erhält daher auf die für den Bezug von Brot vorgesehenen Abschnitte lediglich Brot oder, soweit dies ausdrücklich vorgesehen ist, im Verhältnis von 10609: 75 Mehl. Ferner entfällt beim Fett die Unterscheidung in die einzelnen Fett— arten. .
Der Kleinverteiler ist verpflichtet, die ihm zur Ver⸗ fügung stehenden Lebensmittel gerecht und gleichmäßig zu verteilen. Soweit ihm Weizenmehl zur Verfügung steht, hat er dieses auf Brotbedarfsnachweise in erster Linie an Kranke, die hierauf laut Bescheid der zustän⸗ digen Aerztekammer Anspruch haben, und Kleinkinder abzugeben. Schweineschmalz, Butterschmalz oder Speiseöl sind nach Vorratslage im Verhältnis von 100: 80 auf Fettbedarfsnachweise zu verteilen.
Die Abschnitte der Lebensmittelkarten berechtigen nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt zum Warenbezuge. In einem Vermerk auf dem Stamm⸗ abschnitt werden die Kartenempfänger darauf hinge⸗ wiesen, daß lose Abschnitte keine Gültigkeit besitzen. Die Bestimmungen meines Erlasses vom 30. August 1944 — IBI - 68 — betr. lose Abschnitte der Grund⸗ und Ergänzungskarten werden aufgehoben.
Zulagekarten für Lang⸗ und Nachtarbeiter fallen hrundsätzlich von der 74. Zuteilungsperiode ab fort. Es werden jedoch nach wie vor Zusatzkarten für Schwer⸗ und Schwerstarbeiter als Wochenkarten aus⸗
egeben, die nach den für die Sammelkarten geltenden Feen r. gestaltet sind. Die zu verteilenden Men⸗
n werden daher gleichfalls grundsätzlich aufgerufen.
as gleiche gilt für die AB⸗Karten. Die Muster dieser Karten ergeben sich aus den Anlagen **).
Die Gemeinschaftsverpflegten erhalten grundsätzlich den gleichen Rationssatz wie die Normalverbraucher. Soweit Gemeinschaftsverpflegte höhere oder niedrigere Rationen erhalten sollen, erfolgt die Regelung durch besonderen Erlaß.
Die Bezugscheinausstellung vereinfacht sich in gleicher Weise wie die Kartengestaltung. Die Abrechnungs⸗ stellen haben die Kartenabschnitte entsprechend ihrem Warenaufdruck bzw. ihrem Aufruf abzurechnen; ist
. B. ein Abschnitt für den Bezug von Brot aufgerufen, o gilt er als Brotbedarfsnachweis. In Zukunft sind aber die Bezugscheine nur noch über Mehl, Fett und Nährmittel auszustellen. Jede Unterteilung hat bei diesen Warenarten zu unterbleiben. Die Kleinver⸗ teiler können auf solche Bezugscheine die den Vorliefe⸗ ranten zur Verfügung stehenden Mengen beziehen. Auch für die Ausstellung der Großbezugscheine gelten die gleichen Grundsätze. Soweit die bewirtschaftenden Stellen für die Ausstellung der Großbezugscheine zu⸗ ständig sind, regeln diese das Verfahren selbst.
Die Zuteilung von Speisekartoffeln erfolgt nach den bisher geltenden Grundsätzen. Die Bezugsausweise für Vollmilch und entrahmte Frischmilch bleiben für die 74. Zuteilungsperiode mit der Maßgabe in Kraft, daß Kinder bis zu 6 Jahren Vollmilch und Versor⸗ gungsberechtigte über 6 Jahre wie bisher entrahmte Frischmilch erhalten. Die Vollmilchration für Kinder bis zu 6 Jahren wird einheitlich auf * Liter täglich festgesetzt. Der Ausgleich für die Minderzuteilung bei Kindern bis zu 3 Jahren und den Wegfall des Voll⸗ milchbezugs für Kinder von 6 bis 14 Jahren erfolgt durch Berücksichtigung bei der Fettration. Bestell⸗ scheine über Vollmilch und über entrahmte Frischmilch sind auf den entsprechenden Karten angebracht.
Im übrigen bleiben die bisher bestehenden Vor⸗ schriften in Kraft.
Um die Schwierigkeiten beim Transport der Matern der Lebensmittelkarten in Zukunft zu vermeiden, sehe ich von der reichseinheitlichen Herstellung der Matern ab. Die Landesernährungsämter haben die Lebens⸗ mittelkarten nach Maßgabe der aus den Anlagen er⸗ sichtlichen Muster selbst herstellen zu lassen. Die Her⸗ stellung ist so vorzunehmen, daß die Verbraucher recht— zeitig in den Besitz der Lebensmittelkarten kommen.
Im Hinblick darauf, daß die Verbraucher mit den Rationen für die 72. und 73. Zuteilungsperiode eine Boche länger auskommen müssen, werden Zusatzkarten für Schwer und Schwerstarbeiter sowie AZ⸗Karten nur für die zweite bis vierte Woche ausgegeben. In Abänderung meiner Regelung vom 1. Februar 1945 — IIBI1-256 — haben ausländische Zivilarbeiter für bie 73. Zuteilungsperiode vier AZ⸗Wochenkarten ge⸗ mäß den übersandten Matern zu erhalten, die bis zum 3. April 1945 reichen müssen.
Zweiter Abschnitt Schlußbestim mungen
Die Verbraucher haben die Bestellscheine 74 für Voll⸗ milch und für entrahmte Frischmilch in der Woche vom 26. bis 31. März 1945 bei den Verteilern abzu⸗ geben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf . Tage dieser Woche beschränken. —
Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zutei⸗ lungen für die Zeit vom 9. bis 29. April 1915 treten am 9. April 1945, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin, den 20. Februar 1945. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt: — Backe. **) Erlaßanmerkung. Die Anlagen 142, 15a und 1642 (arten für die 1. Woche) sind nicht mit abgedruckt, da sie in
der 74. Zut.Per. fortfallen; sie sind in späteren Zuteilungs⸗ perioden gemäß Anlage 17 zu gestalten.
Erlaß des Reichsministers des
Fanntmachung
Auf Grund der SF 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Ver⸗ mögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1935 — RGBl. 1 S. 911 — in Verbindung mit dem nn vom 12. Juli 19399 — La 1594 39 3819 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / d. 7126,39 — wird das gesamte bewegliche und unbeweg⸗ liche Vermögen der Grete Sara Reiß, geb. Stransky, geb. 18.7. 99 in Warnsdorf, früher wohnhaft in Warns⸗ dorf, des Dr. Erich Israel Lang, geb. 13. 8. 06 in Dux, früher wohnhaft in Dux, der Nelly Sara Stein, geb. Buchwald, geb. 18. 11. 10 in Hlinsko, des Edgar Israel Buchwald, geb. 10. 1. 22 in Teplitz⸗Schönau, der Rosemarie Sara Schleider, geb. Buchwald, geb. 3. 7. 19 in Teplitz⸗Schönau, sämtlich früher wohnhaft in Teplitz⸗Schönau, das Nachlaßvermögen nach Ernst Ifrael GlLaser, geb. 5. 2. 79 in Saaz, früher wohnhaft in Teplitz⸗Schönau, am 22. 5. 1938 verstorben, hiermit
zugunsten des Großdeutschen Reichs eingezogen.
Reichenberg, den 22. Februar 1945.
Der Kommandeur der Sicherheitspolizei in Reichenberg.
Baatz.
Bekanntmachung
Auf Grund des §5 4, Absatz Lĩ der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. I, S. 1998) wird das Vermögen nachstehender Personen pp. hierdurch zugunsten des Großdeutschen Reiches — vertreten durch den deutschen Staats⸗ minister für Böhmen und Mähren — eingezogen: Cupak, Anton, Prot.⸗Ang., Maurermeister, geb. J. 4. 1903 in Mokra Hora, kfls., verh, zul. in Brünn⸗Retschkowitz, Obstgasse Nr. 6 whg., Horak, Karl, Prot.⸗Ang., Beamter, geb. 31. 10. 1902 in . r. E., verh., zul. in Boskowitz, Swatopluk Cechgasse
Nr. 457 whg., sen n. ,, Jude, Kaufmann, geb. 209. 2. 18383 in Dojc, Prot. Ang., mos., und seine Ehefrau Kohn,
—
n, . Hechter, Jüdin, geb. am 3. 5. 1883 in Königsberg,
Wagstadt, Prot.⸗Ang., mos., . zul. in Mähr. O trau, Schlachthausgasse 44 whg., Novak, Alois, Prot. Ang., Hand⸗ lungsgehilfe, geb. 13. 4. 1913 in Oderfurt, r. k., ledig, zul. in Mähr. Ostrau⸗Oderfurth, Nordbahnstraße 22 whg., Potucek, Julius, Prot. Ang., Landwirt, geb. 18. 5. 1878 in Scherano⸗ witz, Bez. Kremsier, r. E., und seine Ehefrau Potucek, Agnes, 3 im Haushalt, geb. 23. 11. 1882 in Ober⸗Lapac, ez. Kremsier, r. F., beide zul. in Scheranowitz Nr. 75 whg., Samsula, Frantisek, Dr., Prot. Ang., Arzt, geb. 11. 10. 1892 in Lapanz, Bez. Brünn, r. k., verh., zul. in Littau, Schar⸗ aunerstr. 35 whg., Schor, Frantisek, Prot. Ang., chlosser, geb. 26. 3. 1901 in Deutsch⸗Branitz, r. k., verh. zul. in Mähr. ⸗Branitz Nr. 211, Bez. Brünn wyhg., Svec, Thomas, Prot.⸗Ang., Kaufmann und Landwirt, geb. 13. 8. 1893 in Bukowa, r., und seine Ehefrau Spec, Agnes, geb. Trunda, Prot. Ang., im Haushalt, geb. 2.2. 1894 in Pro⸗ fiwanow, r. k, beide zul. in Bukowa Nr. 80, Bez. Boskowitz whg.', To manik, Karl. Schmied, geb. 27. 3. 1899 in Birn⸗ dorf, r., verh., zul. in Birndorf Nr. 68, Bez. Prerau whg., Türkel, Oskar, Prot.⸗Ang., Jude, ehem. Kaufmann, geb. 30. 9. 1877 in Wischau. zust. nach Brünn, mos., verw., zul. in Brünn, Bäckergasse 70 whg.
Brünn, den 18. März 1945
Der Kommandeur der Sicherheitspolizei in Brünn
Bekanntmachung Die am 8. März 1945 ausgegebene Nummer 4 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: ; Sechsundsechzigste Verordnung zur Eisenbahn-Verkehrs⸗ ordnung. Vom 20. Februar 1945.
Umfang: n Bogen. Verkaufspreis: 0,5 RM. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,93 RM für ein Stück bei Voreinsendung anf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. ;
Berlin C2, Breite Str. 37, den 10. März 1945.
Reichs verlagsamt. 8. R: Gtern.
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Das neue Recht für Preis⸗Ordnungsstrafen
Die jüngste Neufassung der Preis⸗-Strafrechtsverordnung hat neben der rechtlichen Nachprüfung in beschränktem Maße auch eine tatsächliche Nachprüfung des Einzelfalles bei rechts⸗ kräftigen Ordnungsstrafbescheiden ermöglicht. Dazu kommt die weitere Möglichkeit, auch die Ermessensentscheidung der Vorinstanzen hinsichtlich des Strafmaßes zu prüfen. Aller⸗ dings müssen, um in dieser Weise gegen einen rechtskräftigen Ordnungsstrafbescheid vorgehen zu können, die Bedenken schon so erheblich sein, daß überhaupt eine Aufhebung, ganz oder teilweise, der einmal bereits getroffenen Entscheidung in Erwägung gezogen werden kann. Das Antragsrecht steht entweder der Preisbehörde oder auch dem Verurteilten zu. Es überwiegen im allgemeinen die Anträge der Verurteilten bzw. der sie betreuenden Organisationen. Indessen braucht die Aufhebung des rechtskräftigen Ordnungsstrafbescheides nicht unbedingt zur Folge zu haben, daß überhaupt keinerlei Bestrafung eintritt. Die nochmalige Ueberprüfung des Falles in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht kann vielmehr sowohl mit der völligen Aushebung des ergangenen Ordnungsstraf⸗ bescheides wie auch mit einer schärferen und strengeren Be— urteilung und mit einer Straferhöhung enden.
*
Erhöhter Holzeinschlag
Da durch die Entwicklung der Kriegslage größere Wald⸗ gebiete zeitweilig nicht mehr zur Versorgung mit dem kriegs⸗ wichtigen Rohstoff Holz beitragen können, muß der Ausfall vom übrigen Reichsgebiet aufgebracht werden Der Reichs⸗ forstmeister hat daher jetzt diejenigen Bezirke, die ihre Holg⸗ umlage 1941 nicht voll aufgebracht haben, verpflichtet, die fehlende Menge in diesem Jahr zusätzlich einzuschlagen. Darüber hinaus müssen jedoch alle Bezirke ihren Einschlag 1945 soweit als möglich über die festgesetzte Umlage hinaus steigern. Für den Mehreinschlag sind bei der Industrie vor⸗ übergehend freigestellte Kräfte heranzuziehen, die unter An⸗ leitung erfahrener Waldarbeiter Holz einschlagen können. Hierbei sollen deutsche Arbeiter möglichst in der Nähe ihres Wohnortes eingesetzt werden.
Zahlungshilfe für die gewerbliche Wirtschaft
Die Kriegseinwirkungen haben in besonders betrofsenen Gebieten zum Teil starke Liquiditätseinschränkungen kriegs⸗ wichtiger Unternehmungen hervorgerufen. Es handelt sich dabei um Auswirkungen unmittelbarer Kriegsschäden, wie z. B. Kohlenmangel, Einschränkung der Stromversorgung, erschwerte Warenanfuhr u. a. m. Soweit diese Betriebe unter Anwendung strengster Maßstäbe als unmittelbar kriegs⸗ wichtig gelten, mußte hier ein Weg der Anpassung der Un⸗ kosten an den gesunkenen Umsatz und Ertrag gesucht werden, um die kriegsnotwendige Leistung solcher Betriebe zu sichern. Daher hat der Reichswirtschaftsminister Grundsätze über eine „Zahlungshilfe zur Sicherung der kriegsnotwendigen Lei⸗ stung“ erlassen, mit deren Hilfe die Zahlungsbereitschaft auf⸗ rechterhalten werden soll. Die Zahlungshilfe kann auf Antrag dann einsetzen, wenn das betreffende Unternehmen im Hinblick auf seine Kriegswichtigkeit stützungswürdig und stützungsbedürftig ist. Voraussetzung ist die Erschöpfung von zumutbaren Kreditmöglichkeiten — auch eines etwa über⸗ geordneten Konzerns. Der Kredit, der in Normalkredite bis zu 1 Million und in Großkredite über 1 Million RM auf⸗ geteilt ist, wird in der Regel von der Haushank gegeben, nur im Falle der Ablehnung tritt ein Bankkonsortium unter Führung der Reichs-Kredit⸗Gesellschaft in Funktion. Nor⸗ maldauer des Kredits ist ein Jahr, er ist seitens des Schuld⸗ ners jederzeit rückzahlbar und wird mit 2 V über Reichsbank⸗ diskont gebührenfrei verzinst. Anträge auf Zahlungshilfse mit allen erforderlichen Angaben, wie Status, Liquiditäts⸗ übersicht, Geldbedarf, etwaige Ansprüche aus Kriegssach⸗ schäden und Nntzunesschäden, Begründung beantragter Zins— zuschüsse usw.,, werden an die zuständige Gaumirtschafts⸗ kammer zur Vorprüfung eingereicht. Die beim zuständigen Oberfinanzpräsidenten zu bildenden Kreditausschüsse ent— scheiden endgültig über die Bürgschkaftsgewährung für Nor⸗ a ite sowie über Höhe und Zeitdaner etwaiger Zins⸗ zuschüsse.
Verkehrssicherheit handelsüblicher Verpackung Der Lieferant einer Ware ist zwar normalermeise auf die Billigkeit der Verpackung seiner Ware bedacht, doch ist sein
Interesse an deren Verkehrssicherheit nicht minder groß. Allein das Bestreben, geschäftsstörende Verpackungsreklama⸗ tionen zu vermeiden, spielt dabei eine wichtige Rolle. Daher wird unter normalen Voraussetzungen das Bestreben der Wirtschaft darauf gerichtet sein, die handelsübliche Verpackung auch verkehrssicher zu machen. Wie J. Müller in der „Deut⸗ schen Volkswirtschaft“ nachweist, haben diese natürlichen Be⸗ strebungen der Wirtschaft schon im letzten Jahrzehnt eine empfindliche Störung erfahren, wie beispielsweise durch den Vierjahresplan, der die Forderung erhob, an ausländischen Rohstoffen zu sparen, u. a. an der zu Verpackungsfragen wich⸗ tigen Jute. Auch wurde der Verbrauch von Holz und Eisen beschränkt. Als sich dann oft Streitigkeiten über die Ver⸗ kehrssicherheit von „Ersatzverpackungen“ ergaben, trat in Zusammenwirkung von Reichsbahn und Wirtschaft zum ersten Male der Begriff der „Einheitsverpackung“ in Erscheinung.
Der für solche Verpackungsnormen verlangte „Gütestempel“
bescheinigt die von der Reichsbahn aufgestellten Sicherheits⸗ bedingungen, so daß die anerkannte Einheitsverpackung als verkehrssicher gilt. Unter den bisher geltenden zehn Typen von Einheitsverpackungen ist der „Einheitspappkarton“ am meisten bekanntgeworden. Als weitere Typen wurden noch u. a. die für Eier, Rundfunkgeräte, Marmeladeneimer, Fahr⸗ räder, Nähmaschinen und Lampenschirme eingeführt. Mit der längeren Kriegsdauer kam die Weiterentwicklung der Verpackungsnormen zum Stillstand. Die wichtigste Voraus⸗ setzung, nämlich gutes und ausreichendes Material, kam in Fortfall. Infolgedessen wird die Wirtschaft in der gegen⸗ wärtigen Phase des Krieges nicht mehr in der Lage sein, „verkehrssicher“ zu verpacken. ;
Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Verpackung steht zunächst nach Lage der Dinge den Organen der Ver⸗ kehrsunternehmer zu. Diese können die Beförderung ab⸗ lehnen oder ein entsprechendes Anerkenntnis über die Ver⸗ packungsmängel im Frachtbrief oder Ladeschein verlangen. Die weiteren Rechte beider Parteien des Frachtvertrages werden dadurch nicht geschmälert. Nicht selten ist die Ent⸗
scheidung vei Verpackungsstreitigkeiten eine Sachverständigen⸗
frage. Da nach Maßgabe der Beförderungsbedingungen bei Verpackungsschäden nur selten der Berkehrsunternehmer zum Schadensersatz verpflichtet werden kann, so ist dem Ver⸗ frachter heute mehr denn je der Abschluß von Transport⸗ versicherungen zu empfehlen.
Wirtschaft des Auslandes
Bank von Portugal
Lissabon, 21. März. Die Bank von Portugal wies für 1911 einen Reingewinn von 135 Mill. Escudos aus. Hiervon entfallen 6 Mill. Escudos für den Staat, weitere 6 Mill. für die Aktionäre, je 0,8 Mill. Escudos für Rücklagen und außer⸗ ordentliche Rücklage und 0,3 Mill. Escudos für die Pensions⸗ kasse. Der Rest wird vorgetragen. Der Notenumlauf nahm im Vergleich zu 1943 um 732 57 Mill. Escudos zu und beträgt zur Zeit 7,54 Mrd. Escudos.
Der britische Außenhandel ist fast verschwunden
London, 21. März. Hauptmann L. D. Gammans, der britische Delegierte bei der letzten internationalen Konferenz in Hot Springs, Virginia, sagte in einer Rede vor der Lon⸗ doner Handelskammer am Montag, Großbritanniens Aus⸗ fuhrhandel sei so gut wie verschwunden, und seine ganzen überseeischen Anlagen — deren Zinsen nahezu 30 * seiner Vorkriegseinfuhr bezahlt hatten — seien liquidiert worden. Er erklärte: „Wir werden 3000 Millionen Pfund Sterling Schulden haben gegenüber Indien, den Dominien und ande— ren Ländern; dieser Betrag stellt den Gegenwert eines sechs⸗ jährigen Exporthandels dar.“
Chinas Finanzgebarung
Nanking, 21. März. Auf einem Presseempfang äußerte sich der stellvertretende Finanzminister Chenchihshih über die Einnahmen und Ausgaben der chinesischen Nationalregierung. Danach beliefen sich 1944 die Einnahmen aus Zöllen in Central-⸗ und Südchina auf 23 Mrö. CRB⸗Dollar und in Nordchina auf 31 Mill. FRB⸗Dollar. Dazu kam ein Auf⸗ kommen aus der Besteuerung von Tabak und Zigaretten in Höhe von monatlich 16 Mrd. CRB⸗Dollar. Die Salzstener,
die vor dem Kriege die zweitgrößte Einnahme brachte, war dagegen wegen der Produktionsbeschränkungen weiter rück—
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 41 vom 24. März 1945. S. 3
von 2 Mrd. CRB-Dollar
Bezüglich der neuen regierung in Höhe von
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Kopenhagen, 22. März.
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N. B.) III. 40 Uhr.] W375. Madrid Ih 73, Hoi ere .
22,75. ö, Holland 22926, Berlin 172,350 Lissa⸗ bon 17,45, Stockholm 102.52, Oslo 98, 5212, y,
Nem Paris 10,85, Antwerpen 763360 Zürich 11125. Rom —— Amsterdam 251575. Sinn 15, Ds lo 1099 65. Selsin ki gz. Sola em. nr ,, .
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Finnische Franz osische.. olladndische .. allenische: große. ,, KRanabische
500 Lell. ‚. . ö Schwedische: grode 50 Kronen und darunter Schwelzer: gro e . 1090 FIrs. und darunter.
Sowafische: 20 Kronen und
Südafretanlsche Cnton. 1 Türlische. . Ungarijsche: 100
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. austr. Pfo. P 100 Belgas L Cruzeiro
100 Ruplen
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100 Fro.
100 Gulden 109 Lire
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¶ fanad. Dollar 100 Kuna
100 Kronen
100 Lei
109 Kronen 100 Kronen 100 rs.
1 Il00 Frs. Serblsche 1090 serb. Dinar
darunter ; 109 slow Kr. 1 türf Pfd.
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Geld Brie 20 38 16, it
4 185
4.39
Noz für 1 Stllch 7. 244 90s 22 95 8.07 * 52, 10 5, 055
1Bap - Pes.
8.909 52. 30 6, M5 132,70 10, 02 10.092
1901 5, M
597. 11 1, 88 59, 5 53. 97 58, 97 6, 0 8. 62 441 1.95
91, 2
engl. Pfd.
üdafrif. Bfd.
00 Pengs
Sssentlicher Anzeiger
Zwangs versteigerungen.
1 Untersuchungs ⸗ und Strafsachen. J. Nufgeßote,
6. Auslosung usts. von Wertpapieren,
5. Ver uft ⸗ und Fundsachen,
4. Qeffencliche Zustenlungen, 32
7. Aktiengesellschaften, 8. Deutsche Rolonialgefensschaften,
omman ditgesellschaften au Attten,
Sesellschaften m. b H. Geno ssenschaften, Offene Handels, und RKommandttgesennsch arten,
18. 14. 15.
Un al- und Invalidenversicherungen, Deu tsche Reick sbant und Bankausweise Ber schie dene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
T7183 Aufgebot.
2 F 145. Die Kreis⸗ und Stadt⸗ sparkasse Sensburg, Ostyr, in Seng⸗ burg hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Sparkassenbuchs der Kreis⸗ und Stadtsparkasse Sens⸗ burg, Ostpr, Rr. A lz über 10871549 RM, ausgestellt für den 2berveterinärrat Dr. Bruno Reuter in Sensburg, beantragt. Der In⸗— haber der Ürkunde wird gufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 20. Inni 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten we don ern seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunze vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Sensburg, den 13. Januar 1945.
Das Amtsgericht.
ihre n anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen. Andernfalls wer⸗ den die Bücher für kraftlos erklärt. Apolda, den 13. März 1945. Das Amtsgericht.
744 Aufgebot.
6 F 2145. Frau Marie Howel in Branitz Nr. 75a hat das Aufgebot des angeblich verlorenen Sparbuchs Nr. 53 0633 der Stadtsparkasse Cott— bus, auf ihren Namen lautend, be— antragt. Der Inhaber des Spar⸗ buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Mai 1935 um d. Uhr vor dem unterzeichnelken Ge— richt, Zimmer 78, anberaumten Aus— gebotstermin seine Rechte anzumel⸗
widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparbuchs erfolgen wird. Cottbus, den 24. Februar 1915. Das Amtsgericht.
714 Aufgebot.
I 3.45. Das dem Johann Giefing, Dreher in Wr. Neustadt, Baumgart— gasse 6, angeblich in Verlust geratene Einlagehuch der Wiener Neustädter Sparkasse Nr. 71 868, lautend auf Johann Giefing, mit einem Einlage— stand von RM 200, — wird auf— geboten. Der Inhaber wird auf⸗ gefordert, das Einlagebuch binnen sechs Monaten vom Tage dieser Kundmachung bei Gericht vorzu— weisen. Auch andere Beteiligte haben innerhalb dieser Frist ihre Einwen— dungen gegen den Antrag zu er⸗ heben, sonst würde das Einlagebuch nach Ablauf der Frist über neuer⸗ lichen Antrag für kraftlos erklärt werden.
Landgericht Wr. Nenstadt, Abt. 3,
am 10. Februar 1945.
728 Aufgebot. F 25145. Die Witwe Rosa Dovern aus Herzogenrath, Josefstraße 53, jetzt in Bad Mergentheim, Stadion⸗ straße 5, hat das Aufgebot des auf den Namen ihrer Tochter Sibilla Dovern, wohnhaft daselbst, lautenden Sparbuchs Nr. 8370 der Kreisspar⸗ kasse Aachen, Zweigstelle Herzogen⸗ rath in Plettenberg, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 20. Juni 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an— beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft— r, , der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Aachen, Ausweichstelle in Gummersbach, den 23. Febr. 1945.
739 Beschluß.
2 F. 3145. Die Getreidekaufmann Frau Leoni Spangenberg, geb. Be⸗ necke, aus Tremessen / Warthegau, z. Zt. Apolda, Bergstraße 36 bei Ar⸗ nold, hat das Aufgebot der folgen⸗ den, angeblich verlorengegangenen Sparkassenbücher, sämtlich auf ihren Namen lautend, beantragt: Com⸗ merzbank, Zweigstelle Apolda, Nr. 44 479, Thitr. Siaatsbank, Apolda, Nr. 975 874, Städt. Sparkasse, Apolda, Nr. 32 993. Die Inhaber dieser Bücher werden aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 6. November 1945, vorm. 9 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Apolda anberanmten Termin
„den und die Urkunden vorzulegen,
7461 Anfgebot.
1F4— 6415. Die Kreissparkasse in Ottweiler / Saar, als Vertreterin der nachbezeichneten Kontoinhaber, hat das Aufgebot der Spartassenbücher der Kreissparkasse in Ottweiler / Saar: 1. Nr. 7649, ausgestellt für Wilhelm Lütge in Wiebelskirchen, Saar, Neunkircher Straße 44, 2. Nr. 14039, ausgestellt für Willi Lütge in Wiebelskirchen, Saar, Neunkircher Straße 44, 3. Nr. 10 555, ausgestellt sür Marianne Metzger in Ottweiler, Mainzweiler Straße 65, bean ragt. Der Inhaber der Urkunden wird ausgefodert, spätestens in dem auf Freitag, den 20. Juli 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 1066, anberaumten Auf— gebotstermin seine Rechte anzumel⸗
widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Ottweiler, den 22. Februar 1945.
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Das Amtsgericht.
Aufgebot.
Die Sparkasse des Kreises Ost⸗ prignitz in Kyritz, vertreten durch ihren Vorstand, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Sparkassenbuches Nr. 109824 der Sparkasse des Kreises Ostprignitz,
751]
den und das Sparbuch vorzulegen,
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Tage dieser Kundmachung bei richt vorzuweisen. Auch andere teiligte haben innerhalb dieser Frist ihre Einwendungen zu erheben, sonst würde das Einlagebuch nach Ablauf der Frist für kraftlos erklärt werden.
Landgericht Wr.⸗Nenstadt, Abt. 3,
am 6. März 1945.
24. Juli 1915, 10 Uhr, unterzeichneten Gericht, Nr. anberaumten termin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen— falls die Kraftloserklärung der Ur— kunden erfolgen wird. Stendal, den 9. März 1945. Das Amtsgericht.
vor dem Zimmer
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749 Au gebot.
6 10,45. Auf Antrag des Leopold Fischer in Baden b. Wien, Rat⸗ haus 44, wird das ihm angeblich in Verlust geratene Einlagebuch der Sparkasse in Baden b. Wien Nr. 5551 mit einem Einlagestand von 523,7 RM aufgeboten. Der In⸗ haber wird aufgefordert, das Spar⸗ kassenbuch binnen 6 Monaten vom Tage dieser Kundmachung bei Ge— richt vorzuweisen. Auch andere Be—⸗ teiligte haben innerhalb dieser Frist ihre Einwendungen gegen den An— trag zu erheben, sonst würde das Einlagebuch nach Ablauf der Frist über neuerliches Ansuchen des An— tragstellers für kraftlos erklärt werden.
Landgericht Wr.⸗Neustadt, Abt. 3, am 6. März 1915
I7521 Aufgebot.
33 F 645. Frau Ernst Siebel, El⸗ friede geb. Krüger, in Wuppertal⸗ Elberfeld, Wülfrather Str. 64, hat als Bevollmächtigte ihres Ehemannes das Aufgebot des auf den Namen ihres Ehemannes und über den Be— trag von 774,37 RM lautenden Sparbuchs der Städtischen Sparkasse Wuppertal Nr. 23 554 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den tz. Juni 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Ei⸗ land 41, Zimmer 35, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte gel⸗ tend zu machen und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wuppertal, den 1. März 1945.
Das Amtsgericht. Abt. 33.
Hauptzweigstelle Wittstock, ausge⸗ stellt auf den Namen Fritz Jahn, Postschaffner in Wittstock, Dosse, Heiligegeiststr. 31, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 21. Juni 1945, 19 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Wittstock, den 24. Februar 1945. Das Amtsgericht.
748 Aufgebot.
T 13/45. Auf Antrag des Ernst Hoffmann, derzeit Riesa / Elbe, Ro⸗ bert⸗Koch⸗Straße 17, wird das ihm angeblich durch Feindeinwirkung in Verlust geratene Sparkassenbuch der Wiener Neustädter Sparkasse Num⸗ mer 69 8365, lautend auf den Namen Ernst Hoffmann, mit einem Einlage. stand von 1900 RM aufgeboten. Der Inhaber wird aufgefordert, das
Einlagebuch binnen 6 Monaten vom
747 Ausgebot.
4 F 12/45. a) Der Angestellte Fritz Brixi in Reichenberg, Rup⸗ persdorfer Str. 2, vertreten durch Rechtsanwalt Wittstock in Stendal, hat das Aufgebot der verlorenge⸗ gangenen Hypothekenbriefe vom 21. Dezember 1926 über die im Grundbuch von Stendal Bd. 52 Blatt Nr. 2641 in Abt. HII unter Nr. 18 und 19 für die Witwe Klara Francke geb. Baumgart in Cronberg (Taunus) eingetragenen Anfwer⸗ tungshypotheken von 1375 GM und 1125 GM beantragt. b) Die Bäuerin Gertrud Schröder geb. Schinkel in Borstel, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Kramer in Stendal, hat das
Aufgebots⸗ Frieda,
.
Abt. IIl unter Nr. 6 für die Eheleute Landwirt Hermann Schulze und geb. Schulz, in Wahrburg eingetragene Darlehnssorderung von 1000 — GM sür kraftlos erklärt worden.
Stendal, den 6. März 1945.
Das Amtsgericht.
756 Ausschlußurteil. Der Hypothekenbrief von. 1. No⸗
750 Aufgebot.
4. F. 3. 44. Der Landwirt Karl Elsner in Maulbeerwalde, vertreten durch Rechlsanwalt Max Kükenthal in Wittstock, Dosse, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Sypotheken⸗ briefes vom 30. April 1931 über die im Grundbuch von Manlbeerwalde Band 7 Blatt 201 in Abt. III unter Vr. 1 sür den Landwirt Wilhelm Schulz in Maulbeerwalde einge⸗ tragene NRestkaufgeldhnpothek von 6000 GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä—⸗ testens in dem auf den 14. Juni 1945, Gericht
vor dem unterzeichneten anberaumten termine seine Rechte anzumelden! und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Wittstock. den 12. Februar 1945.
Das Amtsgericht.
6701 Beschluß: Aufgebot.
32 F S—=— 45. Der Buchdruckerei⸗ besitzer Theodor Faß zu Opmünden über Soest, vertreten durch die Schlegel⸗Scharpenseel Brauerei A. G. in Bochum, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuche von Bochum Band 43 Blatt 35 in Abteilung II unter Nr. 14 eingetragene Grundschuld von 6000, RM beantragt. Personen, die Ansprüche und Rechte an der Grundschuld zu haben glauben, haben diese Rechte spätestens bis zum Auf⸗ gebotstermin, 21. Mai 1915. 10 Uhr (Zimmer 14, anzumelden, andern— falls sie ihrer Rechte für verlustig erklärt werden.
BVochum, den 22. Februar 1945.
Das Amtsgericht. /
Aufgebots⸗
760] Durch Ausschlußnrteile vom 8. 3. 1945 sind sür kraftlos erklärt worden:
1. der angeblich verlorene Sypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Weißenfels Band 118 Blatt 2428 in der 111. Abteilung unter Nr. 19 für den Bäckermeister Oskar Bering in Weißenfels eingetragene Dar⸗ lehnshypothek von 1200 ein⸗ tausendzweihundert — Feingoldmark nebst 616 v. H. Jahreszinsen, 2. das angeblich verlorengegangene, auf den Namen Falko Timmel lautende Syparkassenbuch über das Sparkonto Nr. 89 601 der Kreis⸗ und Stadt⸗ Sparkasse zu Weißenfels a. S. über 522,20 RM ̃nebst Zinsen.
Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbrieses vom 28. August 1940 über die für sie im Grundbuch von Klein Schwechten Bo. 8 Blatt 283 in zibt. it unter Rr. 10 ein. getragenen Restkaufgeldforderung von 10 000 RM beantragt. Die In⸗ haber der Urkunden werden 66 fordert, spätestens in dem auf den
Amtsgericht Weißenfels, den 12. März 19415. r r . t D r , , r r 0 m m et r ee: te,
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4 F 1846. Durch Ausschlußurteil vom 6. März 1945 ist der Hypo⸗ thekenbrieß vom 17. Jannar 1944 über die im Grundbuch von Wahr⸗ burg, Krs. Stendal, Blatt 24 in
Grundbuchblatt
vember 1927 über die auf dem des Grundstücks Stadt Schönberg Blatt 536 in Abt. III Fol. 1 für die Landesspar⸗ kasse sür das Land Ratzeburg in Schönberg eingetragene Hypothek . 5544,97 GM wird für kraftlos er⸗
art.
Schönberg (Meckl.). 12. März 1945.
Das Amtsgericht.
759 .
Durch Ausschlußurteil vom 16. Fe⸗ bruar 1945 ist der Hypothekenbrief über die für den Max a Sackert in Wanne⸗Eickel im Grundbuch von
Wanne Band 39 Blatt 1575 Abt. UI unter Nr. 40 eingetragene, zu 12 *
verzinsliche Hypothek von 15000 ,, für kraftlos erklärt wor⸗ den.
Wanne⸗Eickel, 17. Februar 1945.
761 Oeffentliche Zustellung.
Wilhelm Schumann, z. Zt. in Blie⸗ sen bei Witwe Schumann, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Seibert in Kaiserslautern als Prozeßbevoll⸗ mächtigten, klagt gegen seine Ehefrau Adelheid Schumann, geb. Kratz, ge⸗ boren am 12. Oktober 1919, zuletzt in Kaiserslautern, zur Zeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung mit dem Antrag: Die am 7. August 1941 vor dem Standes⸗ beamten in Niederkirchen geschlossene Ehe der Parteien wird aus Verschul⸗ den der Beklagten geschieden. Die Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor die Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern, z. Zt. in Wolsfstein / Westmark, auf Donnerstag, den 7. Juni 1945, vor⸗ mittags 16 Uhr, geladen mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Wolfstein, den 7. März 1945. Der Urkundsbeamte der Geschäfts⸗ stelle des Landgerichts Kaiserslautern, zur Zeit in (18) Wolfstein / Westmark.
799] Oeffentliche Zustellung.
[. R 10/45. Schlachter, Franziska geb Schmitterer, Speyer a. Rh., Schwabs⸗ gasse 1, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bohlender in Speyer a. Rh., klagt gegen ihren Ehemann Schlachter, Ebmund Kar“ Lraftfahrer in Speyer a. R Schwabsgasse 1, z. Z. unbekannten Aufenthalts. Beklagten, auf Schei dung der Ehe mit dem Antrage— 1. Die am 15. 3. 1941 vor dem Stan—