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Meichs ·˖ und Staatsanzeiger Rr. As vom 29. Marz 1948. S. 2 — — — —
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Die Inderziffern der Großhandelspreise in den Monatsdurchschnitten Januar und Februar 1945
Im Monatsdurchschnitt JZanuar stellte sich die Indexziffer der Großhandelspreise auf 118,9 (1913 100. Sie lag um 07 vH höher als im Dezember 1944. Die Andexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 12,5 (* 02 vH) industrielle Rohstoffe und Halbwaren a, l h . vH) und industrielle Fertigwaren 136,8 0,1 v5).
In der Indexziffer für Agrarstoffe standen f zeitlichen Preisrückgängen für Brotgetreide (Wegfall es Sonderzuschlags), für Rinder und Schafe und für Kartoffelflocken jahreszeitliche Preiserhöhungen für Eier (geringere Berücksichtigung der Preise für Kühl⸗ — 1 und für Futtergetreide, aus ländischen Mais, Trockenschnitzel und Futterhülsenfrüchte gegenüber.
Die Erhöhung der Indexziffer für industrielle Roh⸗ stoffe war vor allem durch höhere Preise einiger Ein⸗ fuhrwaren bedingt; daneben wirkte sich die jahreszeit⸗ n Bewegung der Preise für Stickstoffdüngemittel aus.
Unter den industriellen Fertigwaren lagen die Preise für einige Textilerzeugnisse und für Lederschuhwerk im Durchschnitt etwas höher als im Vormonat.
1913 100 Monats durch schnitt Februar 1945
Verän⸗ derung in vh gegen Januar 1945
Verän⸗⸗
derung in oh gegen Dez. 1944
402 4 05 401
ro
1913 — 100 Monats durchschnitt Dez. Jan. 1944 1945
Indexxgruppen
121,9 103,4 136,9 113,5
— 0,5
0,0 * 0, 1 * 0,1
I. Agrarstoffe . II. Industrielle Roh⸗ stoffe u. Halbwaren III. Industrielle Fertlg⸗ . davon Produktions mittel
1223 1225 102,9 103, 186,5 136,8
113,4 113,4 Konsumgüter 154,0 154,4 40,3 154,5 4 0,1 Gesamtindey . . 118,11 11891 4 607 1187 — 62.
Im Monatsdurchschnitt Februar hat sich die
Indexzifser — aus jahreszeitlichen Gründen — wieder um 0, vH auf 118,7 (1913 100) ermäßigt. Die Index⸗ ziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 121,9 (— 0,5 vH), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 103,4 lunverändert) und industrielle Fertigwaren 136,9 ( 0,1 v5). Unter den Agrarstoffen lagen vor allem die Preise für Eier — infolge Inkrafttretens der Sommerpreise ab X. Januar — niedriger als im Monatsdurchschnitt Jannar. Die Preise für Brot⸗ und Futtergetreide, ausländischen Mais, Trockenschnitzel, Futterhülsen⸗ früchte und Kartoffelflocken haben sich entsprechend den monatlichen Aufschlägen erhöht.
In der In serif er für industrielle Rohstoffe und Halbwaren lagen die Preise für Stickstoffdüngemittel
er jahreszeftlichen Staffelnng 53 etwas höher als im Vormonat.
Die leichte Steigerung der Indexziffer für industrielle Fertigwaren ist auf vereinzelt gemeldete Preiserhöhun⸗ gen für Textilerzeugnisse zurückzuführen.
Berlin, den 15. März 1945. Statistisches Reichsamt.
Alnorbnung Nr. Vl / q
des Reichsbeagustragten für Feinmechanik und Optik über Bevollmächtigung der Gruppenarbeitsgemeinschaft Optik und Feinmechanik der Reichsgruppe Hanbel
Vom 17. Februar 1915
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Zweiten Verordnung über die Bemirtschaftung feinmechanischer und optischer Erzeug⸗ nisse vom 25. März 1944 (RAnz. Nr. 738 vom 1. April 1944) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet:
81
Die Gruppenarbeitsgemeinschaft Optik und Fein⸗ mechanik der Reichsgruppe Handel wird ermächtigt, in allen Stusen des Handels Bestimmungen über die Lagerhaltung und den Absatz von Waren ihres Zu⸗
ständigkeitsbereiches zu treffen und die hierfür notwen⸗
digen statistischen Erhebungen durchzuführen.
8 2
(I) Die von der Gruppenarbeitsgemeinschaft zu er⸗ lassenden Anordnungen werden als Anweifungen be⸗ zeichnet und bedürfen der Zustimmung des Reichs⸗ beauftragten.
(2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die zs 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Warenverkehr vom 26. Ok⸗ tober 1937 (RMGYM 1 S. 1133). ;
(3) Soweit Gruppenarbeitsgemeinschaft auf Grund ihrer anng tätig wird, gelten die F§ 10 bis 15 und 'dnung über den Warenverkehr für die vo *rten Auskünfte und erlassenen Anweisun nen mäß. Zuwiderhandlungen gegen die Ann r Gruppenarbeitsgemeinschaft wer⸗ den ne „12 bis 15 der Verordnung über den War straft.
. agsrecht nach 5 14 und das Ordnungs⸗ sti S 15 der genannten Verordnung werden non be ichsbeauftragten wahrgenommen.
833 Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.
Berlin, den 17. Februar 1945.
Der Reichsbeauftragte für Feinmechanik und Optik. J. A.: Hau ser.
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Nichtamtliches
Vostwesen Behandlung der Pakete aus und nach feindbesetzten Gebieten
Bei den Postämtern lagert eine Anzahl unanbringlicher akete, deren a m. ⸗Uund Bestimmungsort im zur eit feindbesetzten Gebiet liegen. Zur Unterbringung dieser endungen hat das 3 e,, terium eine Regelung ge⸗ troffen. Danach werden bestimmte Lagerämter beauftragt, diese Pakete zu lagern. Nicht eingelagert werden Pakete mit offensichtlich leicht verderblichem Inhalt, die nach den all⸗ gemeinen Bestimmungen behandelt werden, sowie Waren⸗ pakete an Geschäfte, deren Inhalt unverzüglich den zuständigen
rr.
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Wirtschaftsstellen überlassen wird. Enthalten Pakete außer leicht verderblichen Gegenständen noch andere Sachen, dann werden sie nach Entnahme des verderblichen Inhalts wieder verschlossen und ebenfalls gelagert. Zu jedem lagernden Paket wird eine Lagerkarte ausgestellt. Sobald nun bei einem Post⸗ amt nach derartigen Paketen nachgefragt wird, wird von dort aus eine Nachfragekarte in Marsch gesetzt. Das Lageramt sendet die Pakete auf Grund der bei ihm eingehenden Nach— fragekarten gebührenfrei weiter. Pakete, die nicht innerhalb von drei Mongten untergebracht werden können, werden beim Lageramt geöffnet und nach den allgemeinen Vorschriften wie andere unanbringliche Pakete verwertet. Heimatpakete von Soldaten, die dem Empfänger nicht zugestellt werden können, weil die Bestimmungsorte in feindbesetzten Gebieten liegen, werden ebenfalls nach dem geschilderten Verfahren behanhbelt.
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Lügnerische Feindbehauptungen um unsere Ernährung Das Hauptblatt des Reichsnährstandes, die „NS. Land⸗
post“, macht zur Frühjahrsbestellung Ausführungen, in denen
es heißt: Die ernährungswirtschaftliche Führung hat zunächst aus der neuen Lage die organisatorischen Folgerungen ge⸗ zogen und Uebergangsrationen bis zur neuen Ernte an⸗ geordnet, die gegenüber der bisherigen Regelung scharfe Kürzungen bringen mußten. Dabei ist, um für alle Fälle gewappnet zu sein, ein beweglicheres Kartensystem eingeführt worden, mit dessen Hilfe zeitliche und örtliche Schwankungen besser ausgeglichen werden können. Die Feindagitation hat aus dieser Tatsache neuen Anlaß zu lügnerischen Behaup⸗ tungen geschöpft, die das deutsche Volk nicht weiter beun⸗ ruhigen werden, zumal sich sehr bald neigen wird, daß die neue Methode bei der jetzt eingetretenen Lage eine gerechte Verteilung und bestmögliche Ausnutzung aller vorhandenen Nahrungsmittel ermöglicht.
Die Rationen im kommenden Erntejahr werden nun non der jetzt in Gang befindlichen Frühjahrsbestellung und von der Ablieferung unserer Landwirtschaft abhängen. Es kommt darauf an, für den Rest des Wirtschaftsjahres auch wirklich alle Mengen abzuliefern, die irgendwie aus dem Hofe herausgezogen werden können, um den zusätzlichen Anforde⸗ rungen unserer Versorgung gerecht zu werden. Das gilt ganz besonders für die sofortige Bereitstellung von Getreide und Kartoffeln sowie für die regelmäßige und vollständige Ablieferung der Milch an die Molkerei auch dann, wenn dabei erhebliche Schwierigkeiten überwunden werden müssen. Bei der Handhabung der Frühjahrsbestellung darf man sich nicht durch etwaigen Mangel an Saatgut oder Kunstdünger hindern lassen. Kommt das Saatgut nicht rechtzeitig heran, muß versucht werden, aus eigenen Beständen zu helfen. Geringe Handelsdängergaben sind noch lange kein Hindernis für eine gute Ernte. Die größte Ernte seit der Jahrhundert⸗ wende, die Ernte von 1914, und die Rekordernte von 1933 sind beide mit sehr viel geringeren Handelsdüngergaben erzielt worden, als sie in den letzten Jahren üblich waren. Neben dem Brot stellt die Kartoffel das feste Rückgrat unserer Ernährung dar. Sie sichert uns Volumen und Qualität in⸗ folge ihres hohen Gehalts an Vitamin C und Vorstufen anderer Vitamine. Von der Ernte müssen so viel Speise⸗ kartoffeln abgestellt werden, wie transportmäßig bewältigt werden können. Werden 18 Mill. t Kartoffeln abgeliefert und dem Direktverzehr zugeführt, dann kann der Kopf⸗ verzehr im kommenden Jahre noch über Friedenshöh
hinausgehen.
Die Preisbildung bei neuen Erzengnissen
Die staatliche Preispolitik arbeitet in der Hauptsache mit festen allgemeinen Preisen, und nur dort, wo es nicht zu umgehen sst, mit Kostenpreisen, so vor allem bei individuellen Erzeugnissen. Aber auch in dieser Beziehung sind seit einiger Zeit bereits Verfahren entwickelt worden, um vom Kosten⸗ preis abzukommen, wie Dr. Roesen beim Stabe des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung im „Deutschen Recht“ zum Ausdruck bringt.
Wenn z. B., so heißt es hier, von Preßteilen aus Leichtmetall viele tausens Modelle hergestellt werden, so werde bei der Preisbildung jeweils eine vollständig neue Kostenrechnung nötig, auch wenn die Modelle sich nur wenig voneinander unterscheiden. Man habe jetzt bei solchen Preßteilen Schwierig⸗ keitsgrade festgestellt und könne nun mit Hilfe weniger Formeln, die alle Abwandlungen auf einige wenige kosten⸗ mäßig entscheidende Fertigungen zurückführen, aus einer Tabelle den Preis für jede , d bwandlung ablösen und habe auf dieser Grundlage Einheits ⸗ und Gruppenpreise gebildet.
Schwierig werde aber die Preisbildung bei neuen Eizeug⸗ niffen. In solchen Fällen gelten nicht allein die LSS, die Sondervorschriften bei öffentlichen Aufträgen, sondern be⸗ sondere Preiserrechnungsvorschriften und, im Bereiche des Preisstops außerdem der Runderlaß 13740, der die Richt⸗ linien für die Errechnung des sogn. kalkulierten Stoppreises enthält. Wenn nun als Ausgangspunkt ein tatsächlicher Stoppreis nicht ermittelt werden könne, weil keine vergleich— baren Verträge vom Stichtage vorliegen, dann solle der Preis so errechnet werden, wie er am Stichtage berechnet worden wäre, wenn es damals dieses Erzeugnis bereits gegeben hätte.
Grenzen der Wertpapierverlagerung
Im Zuge der militärlschen Entwicklung ist verständlicherweise der mobilisterbare Besitz weitgehend in Bewegung geraten. Zwei Ten⸗ denzen, so heißt es hierzu in einem Aufsatz in der letzten Nummer (5s6) der „Bankwirtschaft“, seien hier wirksam: Einmal die Be— mühungen, die verschiedenen Besitztitel in unmittelbare Verfügung zu nehmen, und zum anderen das Bestreben, den mobilen Besitz in weniger bedrohte Reichsgebiete zu verlagern.
Für den Geldbesitz fänden diese beiden Tendenzen ihren Aus⸗ druck einmal in einer gewissen Umwandlung von Guthaben in Bar⸗ geldbesitz und zum anderen in der Abdisposition von Guthaben aus den feindbedrohten Gebieten nach der Mitte und dem Süden des Relchs bzw. „vor die Haustüren“ der Betriebe. Neuerdings treten nun ähnliche Bestrebungen in zunehmendem Maße auch für den Wertpapierbesitz in Erscheinung. Wenn jetzt die Kundschaft dazu übergehe, einmal Teile ihres Besitzes aus dem Sammeldepot in das Streifbanddepot zu übertragen oder sich ausliefern zu lassen, und wenn gleichzeitig sich die Wünsche, die vorhandenen Depot- bestände aus den feindbedrohten Reichsteilen nach anderen Plätzen zu verlagern, mehren, so bedeute das für die Kreditinstitute einen außerordentlichen Arbeitsanfall. Ver vorhandene Apparat der
Wertpapierabteilungen könne einer solchen stoßweisen Massierung
von Auslieferungs und Verlagerungsaufträgen naturgemäß nur chrittweise nachkommen. Überdies sei die Wertpapiersammel- ank aus den gleichen Gründen ihrerfeits nicht immer in der Lage, die angeforderten tatsächlichen Stücke ohne Ver- zögerung auszuhändigen. Es komme auch hinzu, daß Verzöge⸗ rungen im Postlauf eintreten und die für einzelne Gebiete ver- hängten Paketsperren die Versendung von Wertpapieren zeitweise unmöglich machen. Außerdem müsse in Rechnung gestellt werden,
daß an den Plätzen, die für die Verlagerung der Wertpapiere sei⸗
tens der Kunden vorgesehen sind, jeweils nur ein begrenzter Depot— raum zur Verfügung steht, so daß oft vor Ausführung des Auftrages
angefragt werden müsse, ob überhaupt Raum fer die Aufnahme der Verfandbestände geschaffen werden könne.
Es könne sich nun, so heißt es in dem zitierten Aufsatz weiter, soweit sich eine Verlagerung der Streifbanddepotbestände nicht mehr verwirklichen läßt, die Frage ergeben, ob die Bestände vernichtet werden sollen. Nach Ansicht des Präsidenten des Reichstriegssach⸗˖ schädenamtes bestünden keine Bedenken, eine solche Selbstvernichtung von Wertpapieren als Kriegssachschäden im Sinne der geltenden Verordnung anzuerkennen. Diese Feststellung fei aber keineswegs dahin auszulegen, als wenn die Banken, bei denen die Stücke im Streifbanddepot ruhen, ihrerseits die Verpflichtung hätten, die bei ihnen ruhenden Streifbanddepots der Kundschaft bei Feindbedrohung
aus eigenem Entschluß heraus zu vernichten. Vielmehr müsse die
Entscheidung darüber, was mit dem Streifbanddepot geschehen soll, in jedem Falle dem einzelnen Kunden überlassen bleiben. Er könne seinerseits der Bank den Auftrag geben, die Stücke zu vernichten, müsse sich aber dabei darüber im Klaren sein, daß die technische Durchführung zahlreicher derartiger Aufträge angesichts der gegebenen Knappheit an Arbeitskräften viel Zeit beansprucht, so daß die Bant keine Gewähr übernehmen kann, ob und wann bie Vernichtung aus eführt wird. In jedem Falle müsse die Bank den Auftrag auf ernichtung dann zurückweisen, wenn er die Einschränkung erhält, z. Bain dem Sinne, daß die Bank erst dann vernichten soß, wenn die Gefahr eines feindlichen Zugriffs unmittelbar bevorstehe. Lasse sich der Kunde seine Wertpapiere aus händigen, um sie selbst zu ver · nichten, so empfehle es sich in jedem Falle, eine notarische Rieder. schrift über die Vernichtung der mit Nummern zu bezeichne nden Stücke anzufertigen, da ein solcher sicherer Nachweis die Voraus ˖ setzung für die Erlangung von Ersatzstücken nach der Siebenten Durchführungsverordnung zur Kriegssachschädenverordnung sei.
Rückgeführte Kaufleute
Für rückgeführte Einzelhändler, die wieder auf ihrem alten Arbeitsgebiet tätig werden wollen, kommt nach den bestehen⸗ den Bestimmungen und Möglichkeiten in der Hauptsache die Einschaltung in eine Kriegsverkaufsgemeinschaft in Frage. Der Reichswirtschaftsminister hat hierzu verfügt, daß aus⸗ ebombten oder rückgeführten Kaufleuten, die mit ver⸗ orgungswichtigen Verkaufsstellen des gleichen Warenkreises eine Kriegsgemeinschaft eingehen wollen, eine auf die Dauer der Kriegsgemeinschaft beschränkte Einzelhandelserlaubnis erteilt werden kann, auch wenn die Voraussetzungen für die Neuerrichtung einer Verkaufsstelle nicht ie f. Vor⸗ bedingung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Gene? a m, der Kriegsgemeinschaft durch das Landeswirtsch am 1
Währung und Wirtschaft im Protektorat
Aus dem Jahresbericht der Nationalbank für Böhmen und Mähren für das Jahr 1941
Prag, 27. März. Die Vollversammlung der Nationalbank für Böhmen und Prag hatte den Rechnungsabschluß für das Jahr 1944 sowie die Ausschüttung einer 4918 igen Divi⸗ dende in Höhe von 166 K je Aktie seiner Zeit zustimmend zur Kenntnis genommen und gleichzeitig einige Ergänzungs⸗ wahlen in den Bankrat und den Revisionsausschuß getätigt.
Im Jahresbericht des Instituts wird eine kurze Uebersicht über die Währungs- und Wirtschaftsentwicklung des Pro⸗ tektorats in 1944 aufgeführt. Es heißt dort u. a., daß die Anstrengungen der berufenen Stellen hinsichtlich der Lenkung der amtlichen Warenpreise, Löhne und Gehälter in Verbin⸗ dung mit dem Zuteilungsverfahren auf Stützung der Kauf⸗ kraft der Geldeinheit gerichtet gewesen sei. Der erhöhte Zahlungsmittelumlauf sei in erhöhte Spareinlagenstände bei den Geldanstalten und in Investitionen dieser Institute über⸗ gegangen. Die Organisationsarbeiten in der Geldwirtschaft seien weiter fortgeschritten. Auch die Grundsätze des Ver⸗ fahrens in Wettbewerbsangelegenheiten seien ausgearbeitet worden. Weiter hätten die Rechtsverhältnisse der Sparkassen eine neue Regelung erfahren. Der Aufbau der Genossen⸗ schaftsverbände sei beendet worden. Das Steuersystem des Protektorats habe sich der Struktur des Reichssteuersystems durch Einführung der Körperschaftssteuer an Stelle der Er⸗ werbssteuer weiter genähert. Gleichzeitig sei hinsichtlich der Ausgangsbilanzen eine Berordnung erlassen worden, deren Anwendung an die Erlegung von 20 v des ausgewiesenen Reinvermögenzuwachses auf ein Sperrkonto bei der National⸗ bank gebunden ist. ö
Der Geld⸗ und Kapitalmarkt sei während des ganzen Jahres 1944 durch Flüssigkeit gekennzeichnet gewesen, ohne daß größerer Kreditbedarf zutage getreten sei. Oeffentliche An⸗ leihen seien glatt untergebracht worden. Die Finanzwerwal⸗ tung habe die Protektorats⸗Liquiditätsanleihe im Gesamt⸗ betrage von 3 Mrd. Kaufgelegt und zur Deckung bestimmter Ausgaben 3M „ige Schatzanweisungen in der Gesamthöhe von 45 Mrd. K begeben. Weitere flüssige Mittel seien in Reichswerten angelegt. ö.
Die Effektenbörse hahe bei geringem Geschäftsumfang eine ruhige Entwicklung gezeigt. Dem Geldangebot habe kein angemessenes Warenangebot gegenübergestanden. .
Die Ergebnisse der Anstrengungen, die Produktion von kriegswichtigem Material zu heben, seien an dem Beschäfti⸗ gungsgrad wie an den strukturellen Veränderungen der gesamten industriellen Produktion zu erkennen, die im ver⸗ gangenen Jahre entsprechend den an sie gestellten Anforde⸗ rungen des totalen Krieges ausgerichtet worden sei.
Wirtschaft des Auslandes
Spaniens Ausfuhr nach Portugal Madrid, 28. März. Nach Angaben des spanischen Handels Generalrats erreichte die spanische Ausfuhr nach Portugal im ersten Halbjahr 1944 71,5 Mill. Peseten, wovon u.a. auf Glaswaren 14,9, auf Maschinen 10,3, auf Kohle 8,8, auf Fertigwaren 8,5 und auf Webwaren 3,7 Mill. Peseten entfallen.
Die Entwicklung des slowakischen Binnenhandels. — Teil⸗ ; weise Erhöhnng der Umsätze
Preßburg, 26. März. Die Aufwärtsentwicklung des slo⸗ wakischen Binnenhandels, die in den Jahren 1939 bis 1943 vorherrschte, hat sich seitdem nicht in dem Tempo fortgesetzt.
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Neichs - und Staatsanzeiger Nr. 4s vom 29. Marz 1945. S. 3
Immerhin brachte das Ende des vergangenen? i allen Branchen ein ziemlich lebhaftes Geschäft. . brochene Anstieg des Umsatzvolumens in allen Zweigen des hee e i, n 3 96 1943 kommt in der Erhöhung der ch nderziffern zum 2 ; ĩ hervorzuheben ist, daß das ͤ n , . bedingt auf eine mengenmäßige
Wachsen der Umsätze nicht un⸗ Zunahme des Warenabsatzes
zurückruführen ist, da eine Preisstabitität für viele Waren⸗
gattungen nicht bestand und durch
die Maßnahmen des OV.
nur der Prozeß des Anstieges verlangsamt aber nicht ganz
aufgehoben werden konnte.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Zu 4 hagen 521,50 G. 522, 235,55 G., 236,06 B.
(D. N. B.) New York 4, 02 = 4, 03
J
ontreal 4,43 -= 4,47, Schweiz 1730 bis 6, 95, Lissabon 99, 80 - 100,20, Rio de
Zürich, 28. März. (D. N. B) II. 40 Uhr.) Paris 8,00
London⸗Clegring 1736, New York 4 30, Brüssel 69,25, Mailand
J
— — —
Türkei —— B., Lissabon 18675 G., 1705 B. 162,900 G., 104,06 y. B., Buenos Aires
London, 28. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 255, Silber auf Lieferung Barren 25560, Gold 168, —
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung. ausländische Geiösorten und 2 Telegraphische Auszahlung
28. März Geld Brlef
26. März Geld Brlef NAegupten (Alexandrlen und
Kairo) * Afghanistan Kabuh . Albanien (Tirana)... Argentinien (Buenos Alres) Australlen . ö BVrasilien (Rio de Janelro) Britisch ⸗Indlen (Bomdah⸗=
Cascutta) 52 Bulgarien (Sofla)h ... Dunemarl (Kopenhagen). England (London). ... Einnland (Helsintih .. . Frankreich (Baris). 9 Griechenland (Athen). . Holland (Amsterbam und
nn nme, Iran (Teheran)
Island (Reutjavi). ..
1 ägupt. Pfund 100 Afghani ioo Franken 1Bap. Pes. Laustr Pfund 1 Cruzeiro
100 Ruplen 100 Lewa
100 Kronen engl. Pfund 100 Finnmart 100 Frs
100 Drachmen
100 Gulden 100 Rials 100 161. Ar.
ax
3k n 1
8. * *
85 883
Für den innerdeutschen Verrechnungs verkehr gelten folgende Kurse
Belgien (Brllssel u. Antwerpen). . England, Aegupten, Südafrikanische Union Mnnlange.. . 1
Frankreich, Bulgarlen ... Austrasten, Neuseeland Brlitisch Indlen. . Kanada . Vereinigte Staaten von Amerlla Brasilien ..
9 9 2
8 8 9 9 e e o o 2 9 aa 9 2 2 9
Ausltndolsche Geldsorten und Banknoten
28. März Gels Brie Geld Notlz 20, 35 20, 44 20, 35 flir 16, 1 1622 ig itz . 16tlck 4.185 42065 4185 1 agupt. Bsb. 0 839 441 4039 1 Dollar — — 1D0ollar — O Pap · Pel. 90,4 1 austr. Pfd. 2, 47 100 Belgas — 1 Cruzeiro 008 100 Ruylen 22. 95 8.07 52, 10
Soverelgns. 20-FGrancs-Stilcke Golb- Dollars Aeguptische. Amerltan.: 100 9. umisch 2 und
rgentlnische . * Belgische ... Brasilianische . Britisch⸗ Inc ische. Bulgarische: 500 Lew
darunter Däünische: große
10 Kr. und darunter..
09,44 2. 44 9.06 22, 95ỹ 8, 07 62. 10
9. 464 2. 46
Jos 24 68
8.09 62. 30
—— 2 9 — 28
100 Ceton 100 Kronen 100 Kronen
22375 B., Madrid 39,75,
Kopenhagen, 28. März. Zürich 11125, Rom — —, Amsterdam
Oslo 19990, Helsinki g, 8z, Sofia — —, Madrid — —, Bukarest (D. N.
— —. Alles Briefkurfe. Stockholm, 28. März.
16,95 B., Berlin 167,50 nom. G.,
S7, 0 G., S790 B., Oslo 95, 35 nom.
— — B., Kanada 3,77 nom. G.
; 76, Holland 2299½, Berlin 173,50 . Lissabon 1745, Stockholm 102,52, Oslo 98,5214, k WM 7 M*, Sofia 5 37/, Prag 17,35, Budapest 104356, Zagreb 8,75, Istanbul 350, Bukarest 237, Helsinki 8,70, Preßburg 15,00, Buenos Aires gl, Japan 161,0, Rio 2250 B.
(D. N. B.) New York 479, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen
168,50 B., Paris . G., — B, Brüssel — G., — — B., Schwe izerifche Plä 97,00 nom. G., 97,89 B., Amsterdam — — ö ; . G., 95,365 B., Washington 4145 G., 420 B., Helsinki 8,35 G. 8,59 B., R . 3,sᷣ V B., Madrid — — G.
Japan
19,34 76, 80,
London Göteborg)
254,70, Stockholm 114,15 vweiz (CGurich, Da sei und
*
B) London 16,85 G.,
lona)
Kopenhagen
6 1 *
om — — G., 1
Italien . und Malland) Tolio und Kode) . Kanada (Montreah) Kroatlen (Ugram) . Neuseeland ¶ Weslington) Norwegen (Os9l) .. Vortugal (issabon) Rumänen (Butaresy . Schweden (Stochoim und
Sudafrikanische Unlon (Bre-
toria und Johannisburg) Türkel (Istanbuh ... Ulngarn (Budapest) .. Uruguag (Montevideo). Verein. Staaten von Amerlla
(New Yorh.
1090 Cire
100 Jen
1 kanad. Dollar 100 Kung
1 neuseel. Pfd. 100 Kronen
100 Escudo 100 Cel
100 Kronen
100 Frs. 100 serb. Dinar 100 slow. Kr.
100 Pesetas
1 slidafr. Pfd. 1 türk. Pfund 1090 Peng 1Peso
1Dollar
KJ
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Englische: io 8 und darunter Finnische ... Franzdösische.. Hollündische Jialienische: große ,,,, Kanadlsche.
darunter ; . Rumanische: 1000 Lel und 500 Lei . . ö . Schwe dische: große 30 Kronen und darunter Schwelzer: groe 100 Irs. und darunter. Serblsche Sowatische: 20 Kronen und ,,, . Südafrefanische Lnion . Türktische Ungarische: 100 Pengo und darunter
1 engl. Bf. I100 Finnmarkt 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
1 lganabd. Dollar 100 Kung
100 Kronen
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: 100 Frs.
100 Frs.
100 serb. Dinar
100 slow. Ar. AL südafrit. Pfd. 1èẽ iürt. Pfd.
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6, 0585 13270 9, 98 9. 98 0, 99 499
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132, 70 10,02 10,02
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57.1 1, 88 59, 61 58, 7 68, 07 h. M] 8, 8ꝰ 441 1ů93
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60. 78
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Sffentlicher Anzeiger
1. Untersuchungg⸗ und Str 2. ,,, 8. Mufgedote,
4. Qesfenttiche Zuftellungen, 65. Ver uft⸗ , , en,
7. Aktiengesellschaften, 8. RZommanditgesellschaften auf Attien, O9. Deutsche Kolonialgefelsschaften,
10. Gesellschaften m. 6. H., 11. Genoffenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommandttgesellschaften,
„ Unjall und Invalidenverlicherungen. ⸗ Deutsche Reichsbant und Bantausweise Verschiedene Betanntmachungen.
3. Aufgebote
lis Aufgebot.
5 E 8/465. Die unverehelichte Erna Schäfer in Pinneberg hat das Auf⸗ gebot des Sparkassenbuches Nr. 28418 der Kreissparkasse Pinneberg beantragt. Der Inhaber der ÜUr⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1515, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an beraumten Aufgebotstermine seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft— , g ne, der Urkunde erfolgen wird.
Pinneberg, den 6. März 1945. Das Amtsgericht.
1854
Beantragt ist das Aufgebot: 1. des Sparkassenbuches Nr. 4156 der Spar⸗ kasse des Landkreises Goslar, lau— tend auf den Namen des verftorbe—⸗ nen Johannes Pinneck aus Wiede⸗ lah; 2. des Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Goslar Blatt 1903 in Abt. Ill Nr. 1 einge⸗ tragene Hypothek von 1250 GM. Die Inhaber der Urkunden werden bei Meidung des Ausschlusses aufgefor⸗ dert, bis zum 10. Oktober 1945 dem unterzeichneten Gericht ihre Rechte anzumelden.
Amtsgericht Goslar.
Ihn Aufgebot.
Die Frau Gertrud Völker, geb. Heyde, in Friedland, Bez. Breslau, vertreten durch Rechtsanwalt Hoff⸗ mann, ebenda, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Spar⸗ kassenbuchs der Kreissparkaffe Wal⸗ denburg (Schles), Hauptzweigstelle Friedland, Bez. Breslau, Nr. 355 über 211356 RM, ausgestellt für Frau Gertrud Völker, geb. Heyde, in Friedland, Bez. Breslau bean⸗ tragt. Der Inhaher des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Inli 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. (Zw. F. 1145.)
Friedland, Bez. Breslau,
22. März 1945.
Amtsgericht Waldenburg Schles.),
Zweigstelle Friedland, Bez. Breslau.
785 Aufgebot.
Die Nachgenannten: 1. trau Hildegard Tennstädt in Leipzig O27, Eichstädtstraße 24, vertreten durch die Bank für Handel und Grund⸗ besitz, Aktiengesellchaft in Leipzig CI, 2. Frau Meta vhl. Gieler, geb. Beyer, in Leipzig N22, Kleiststraße Nr. 41, 3. Frau Johanna Burckhardt in Sebnitz i. Sa., Forstweg 7. 4. Stu⸗ dent Rolf Burckhardt in Sebnitz i. Sa., Forstweg 7, gesetzlich vertreten durch seinen Vater, Alfred Burck⸗ hardt, daselbst, 5. Frau Elsa verw. Tischler, geb. Pretzsch, in Dresden A 28, Pietzschstraße 14 II Iks. b. Winkler, 6. Alfred Wehnert, 7. Frau Ida verw. Foth in Balingen (Würt⸗ temberg), Adols⸗Hitler⸗Platz 4 II, 8. Frau Elisabeth Margarethe Grube, geb. Rebling, in Dresden A1, Räcknitzstraße 15, als Allein⸗
den
G. MAuslosung usw. von Wertpavieren,
erbin der am 20. 2. 1944 durch Flie⸗ gerangriff gefallenen Emmy Frieda Rebling und der Emmy Elisabeth Rebling, g. Frau Ilse Egermann geb. Martin in Schönebeck a. E. Eupener Straße 13, als Alleinerbin der am 4. 12. 1943 durch Flieger⸗ angriff gefallenen Emma Martha Martin, geb. Kröber, 10. Haupt⸗ lehrer Bernhard Martin, z. Zt. in
Meißen, Großenhainer Str. 265, als ö Alleinerbe der am 4. 12. 1913 durch Martin,
Fliegerangriff gefallenen Ida Martha Martin, 11. a) Hildegard Agnes Emma Oertel, geb. Beyer, in Berlin⸗Karlshorst, b) Rauch⸗ warenhändler Hans Ernst Kurt Beyer in Leipzig, c Margarete Auguste vhl. Scheibe, geb. Beyer, in Leipzig, als Erben des am 17.1. 1943 verstorbenen Heinrich Ernst Beyer, zu a und c vertreten durch den zu b Genannten, 12. a) Buch⸗ druckobermaschinenmeister Albert Otto Schwarzburger, b) Hilfsarbeiter Hermann Walter Schwarzburger in Leipzig, c) Elisabeth Johanna vhl. Müller, geb. Schwarzburger, in Leipzig, Erben der am 4. 12. 1943 beim Fliegerangriff gefallenen Marie Anna Louise verw. Schwarz⸗ burger, geb. Schumann, zu b und e vertreten durch den zu a Genannten, 13, minderjähriger Arno Manfred Töpfer in Leipzig als Alleinerbe, gesetzlich vertreten durch seinen Vater Alfred Töpfer, wohnhaft in Leipzig, Nordstraße 58, 14. minder⸗ jühriger Gerhard Vieweg in Chem⸗ nitz, Moritzstr. 23, gesetzlich vertreten durch seinen Vater, den Apotheker Johannes Vieweg in Chemnitz, Mo⸗ ritzstraße 23, Bevollmächtigter: Pfar⸗ rer Rudolf Vieweg in Engelsdorf b. Leipzig, Schulstraße 4, 15. Kguf⸗ mann Arthur Petzsche in Grabschütz
b. Delitzsch Nr. 3, zu 2 bis 15 ver- treten durch die Stadt⸗ und Girobank Leipzig in Leipzig, 16. Disponent Willy Hanitzsch in Leipzig C 1, Tal⸗ straße 12, 111, b. Koobs, 17. a) minder⸗ jähriger Klaus Krämer, b) minder⸗ sähriger Rolf Krämer, ( minder⸗ sͤuihriger Lutz Krämer, h minder⸗ jähriger Peter Krämer, sämtlich in Leipzig N22, Garnisonstr. 12, 111, Iks., zu 174 bis d vertreten durch ihren Vater, den Koch Franz Krämer in Leipzig N 22, Garnisonstraße 12, III IkS., haben die Kraftloserklärung der nachstehend aufgeführten Ur⸗ kunden beantragt: Zu 1: Sparbuch Nr. 10541 der Bank für Handel und Grundbesitz Aktiengesellschaft in Leipzig C. 1, ausgestellt auf den Namen Hildegard Tennstädt, zu 2: Einlagenbuch Nr. 97947 der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, ausgestellt auf den Namen Meta Gieler, geb. Berger, zu 3: n, , . Nr. 83 041 der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, ausgestellt auf den Namen Johanna Burckhardt, zu 4: Ein⸗ lagenbuch Nr. 145 177 der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, ausgestellt auf den Namen Rolf Burckhardt, zu 5: Ein⸗ lagenbuch Nr. 104 965 der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, ausgestellt auf den Namen Elsa verw. Tischler, geb. Pretzsch, zu 6: Einlagenbuch Nr. 150 3655 der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, ausgestellt auf den Namen
Alfred Wehnert, zu 7: Einlagenbuch Nr. 90 366 der Stadt⸗ und Girobank
Leipzig, ausgestellt auf den Namen Ida verw. Foth, zu 8: Banksparbuch Nr. 92069 der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, ausgestellt auf den Namen Emmy Frieda Rebling, und Bank—
sparbuch Nr. 92 070 der Stadt- und
Girobank Leipzig, ausgestellt auf den Namen Emmy Elisabeth Rebling, zu 9: Einlagenbuch Nr. 130 025 der Stadt- und Girobank Leipzig, amz⸗ gestellt auf den Namen Martha zu 10: Einlagenbnuch Nr. 91 355 der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, ausgestellt auf den Namen Martha Martin, zu 11: Einlagen⸗ bücher Nr. 105 443, 105 442 und 64 360 der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, ausgestellt auf den Namen Heinrich Ernst Beyer, zu 12: Bank⸗ sparbuch Nr. 93 059 der Stadt- und Girobank Leipzig, ausgestellt auf den Namen Marie Anna Louise Schwarz⸗ burger, geb. Schumann, zu 13: Bank⸗ sparbuch Nr. 98941 der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, ausgestellt, auf den Namen Margarete Töpfer, geb. Neutschel, zu 14: Banksparbuch Nr. 1019323 der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, ausgestellt auf den Namen Gerhard Vieweg, zu 15: Einlagen⸗ buch Nr. 98 094 der Stadt⸗ und Giro⸗ bank Leipzig, ausgestellt auf den Namen Arthur Petzsche, zu 16: Spar⸗ buch Nr. 16575 des Baupereins zur Beschaffung preiswerter Wohnungen in Leipzig e. G. m. b. H. in Leipzig
CI, Dörrienstr. 1, ausgestellt auf den
Namen Willy Hanitzsch, zu 17: Spar⸗ bücher der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, ausgestellt zu 2) Nr. 130 608 sür Klaus Krämer, zu b) Nr. 130 697 für Rolf Krämer, zu c) Nr. 133 421 für Lutz Krämer und zu dh Nr. 133 465 für Peter Krämer.
Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätesiens in dem auf Freitag, den 11. Mai 1915, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht Leipzig, Beethoven⸗ straße 21II, Zimmer 302, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine ihre Rechte bei diesem Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, da sonst deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Leipzig, am 26. Februar 1945.
Amtsgericht. Abt. 112.
828 Aufgebot.
4 F 445. Die Theodora Wilde in Gelsenkirchen⸗Buer, Dorstener Straße Nr. 54, hat das Aufgebot des angeb⸗ lich bei einem Bombenangriff ver⸗ lorengegangenen Sparkassenbuches Nr. 26 660 des Buer'er Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Vereins e. G. m. n. H. in Gelsenkirchen⸗Buer, lautend auf ihren Namen, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 11. Juli 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Wester⸗ holter Straße 7, Zimmer 9. anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen
wird. Gelsenkirchen⸗ Buer, 8. März 1945. Das Amtsgericht.
855]
Der Brauereibesitzer und Landͤ⸗ wirt Adolf Freiherr von Spiegel in Rheder, vertreten durch Rechts⸗
anwalt Sierp in Brakel, hat das Aufgebot des angeblich verloren⸗ gegangenen Grundschuldbriefes vom 13. Auguft 1933 über die im Grund- buche von Gehrden Band 11 Blatt 422 in Abteilung IIll unter Nr. 12 für ihn eingetragene Grund⸗ schuld von 2675 GM beantragt. Ein⸗ getragener Grundstückseigentümer: Wirt Adolf Hofmeister zu Gehrden. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 25. Juli 1915, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft— loserklärung der Urkunde ersolgen wird. —⸗ Warburg, den 7. März 1945. Amtsgericht.
861 Aus schlußurteil.
Für kraftlos werden erklärt auf Antrag von Walter Rohland, Braunschweig, Richthofenstraße 6: Der Versicherungsschein Nr. 76 358, Tarif A, der „Gisela“, Deutsche Le- bens⸗ und Aussteuer-Versicherungs— Akt. Gesß, München, vom 13. 10. 1932, lautend auf Charlotte Kölling, Berlin, über eine Versicherung zu 2000, — RM bzw. 1000, — RM bzw.
1100, — RM. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen und zwar, soweit ausscheidbar, nach Maßgabe ihrer Beteiligung, im übrigen nach Kopfteilen. Der dies⸗— gerichtliche Aufgebotsbeschluß vom! 21. 6. 1944 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 148 v. 4. 7. 1944) wurde in Ziff. 5 (Antrag Kaufmann, Versicherungs⸗ scheine der „Gisela“ Nr. 141 3378) wegen Antragzurücknahme aufge— hoben.
München, den 28. Februar 1915. Amtsgericht München. Abteilung für Aufgebote.
18621
Durch Ausschlußurteil vom 21. Fe⸗ bruar 1945 ist das Sparkassenbuch der Städtischen Sparkasse Olpe in Olpe Nr. 356, lautend auf den Namen des Invaliden Josef Stup⸗
perich aus Münster i. W., Ludgeri⸗
straße 23, für kraftlos erklärt wor⸗
den. Amtsgericht Olpe.
8561
Durch Ausschlußurteil vom 6. März 1945 ist das verlorengegangene Sparkassenbuch der Städtischen Spar⸗ kasse in Hattingen, Ruhr, Nr. 44037, ausgestellt auf den Namen Gustav Schlüter, Hattingen, Ruhr, Hütten⸗ straße 32, für kraftlos erklärt.
Hattingen, den 6. März 1945.
Das Amtsgericht.
18571
Durch Ausschlußurteil vom 6. März 1945 ist das verlorengegangene Sparkassenbuch der Städtischen Spar⸗ kasse in Hattingen, Ruhr, Nr. 50 856. ausgestellt auf den Namen Helene Schulze, Köln, Höninger Weg 23, für kraftlos erklärt.
Hattingen, den 6. März 1915.
Das Amtsgericht.
lS386 ö. Durch Ausschlußurteil vom 6. März 1945 ist das verlorengegangene Spyarkassenbuch der Städtischen Spar⸗ kasse in Hattingen, Ruhr, Nr. 60 068, ausgestellt auf den Namen Emmy Schlüter, Hattingen, Ruhr, Hütten⸗ straße 32, für kraftlos erklärt. Hattingen, den 6. März 1945. Das Amtsgericht.
859
Durch Ausschlußurteil vom 6. März 1945 ist das verlorengegangene Sparkassenbuch der Städtischen Spar⸗ kasse in Hattingen, Ruhr, Nr. 66 874, ausgestellt auf den Namen Klaus⸗ Dieter Schulze, Köln, Höninger Weg Nr. 273, für kraftlos erklärt.
Hattingen, den 6. März 1945.
Das Amtsgericht.
863
Durch Ausschlußurteil vom 21. Fe⸗ bruar 1915 ist der Teilgrundschuld⸗ brief der Post Abt. IIll Nr. 3 über die im Grundbuch von Attendorn Band 34 Blatt 583 eingetragenen 500, — GM, eingetragen für den Kaufmann Heinrich Fretter in Arns⸗ berg, für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Olpe.
864
Durch Ausschlußurteil vom 21. Fe⸗ bruar 1945 ist der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Wenden Band 32 Blatt 420 in Abt. IIl unter Nr. 5 eingetragene Grundschuld von S850, — GM, eingetragen für den Bauunternehmer Gustay Koch in Wenden, für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Olpe.
1. Issentliche Zustellmgen
1867 Oeffentliche Zustellung.
2. R. 83/45. Die Ehefrau Emma Hinrichs, geb. Rosenbrock, in Dohn⸗ en Nr. 20, bei Bergen, Kreis Telle, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Lodemann in Lüneburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Koch Karl Hinrichs, früher in Dohn⸗ sen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem An⸗ trage auf Scheidung der am 15. 6. 1942 in Bergen, Kreis Celle, ge⸗ schlossenen Ehe der Parteien nach Fs§ 47, 49 Ehegesetzes aus Verschul⸗ den des Beklagten unter Auf⸗ erlegung der Kosten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Lüneburg, Am Markt Nr. 7, auf den 25. Mai 1915, ig Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Lüneburg, den 12. März 1965. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung.
ie Ehefrau Charlotte Harder, . Freund, in Stendal, Prozeß⸗ evollmächtigter: Rechtsanwalt Kra⸗ mer in Stendal, klagt gegen Bruno Harder, früher in Stendal, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für allein schuldig zu er⸗
8661 D