1945 / 47 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Apr 1945 18:00:01 GMT) scan diff

1920 Ansgebot von Wertpapieren.

Auf Antrag des Andreas Pirker, Gastwirt in Klagenfurt, Adlergasse Nr. 16, wird nachstehendes, dem An⸗ tragsteller angeblich in Verlust ge⸗ ratenen Wertpapieres aufgeboten: dessen Inhaber wird aufgefordert, es dinnen sechs Monaten vom Tage der ersten Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendung gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt wer⸗ den. Bezeichnung des Wertpapieres: Sparbuch Nr. 7054 Kto. 450 1922 der Gewerbe und Handelsbank in Kla⸗ en lautend auf Andreas Pirker. 14145 3

Landgericht Klagenfurt, Abt. 3, am 16. Februar 1945.

1021 Aufgebot von Wertpapieren. Auf Antrag des Fritz Trattnig in

Klagenfurt, Billacher Straße Nr. 17, I928

wird nachstehendes, dem Antragsteller angeblich in Verlust geratenen Wert⸗ papieres aufgeboten; dessen Inhaber wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der ersten Kund⸗ machung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Bezeich⸗ nung des Wertpapieres: Sparbuch Nr. 286 074 der Kärntner Sparkasse in Klagenfurt, lautend auf Fritz Trattnig. T 13/45. Landgericht Klagenfurt, Abt. T, am 20. Februar 1945.

9221 Aufgebot von Wertpapieren.

Auf Antrag des Dr. Hans Nuß⸗ baumer, Arzt in Afritz, wird nach⸗ stehendes, dem Antragsteller angeb⸗ lich in Verlust gergtenen Wertpapie⸗ res aufgeboten; dessen Inhaber wird aufgefordert, es binnen sechs Mo⸗ naten vom Tage der ersten Kund⸗ machung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Bezeich⸗ nung des Wertpapieres: Sparbuch Nr. 766 der Spar und Vorschußkasse dentscher Aerzie in Oesterreich reg. Gen. m. b. H. in Wien, lautend auf Dr. Hans Nußbaumer. T 19145.

Landgericht Klagenfurt, Abt. T,

am 20. Februar 1945.

1923 Aufgebot von Wertpapieren.

Auf Antrag des Christof Maier,

Altersrentner beim vlg. Goll in Obermöschach, Post Hermagor, wird nachstehendes, dem Antragfsteller an⸗ geblich in Verlust geratenen Wert⸗ papieres aufgeboten; dessen Inhaber wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der ersten Kund— machung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Bezeich⸗ nung des Wertpapieres: Einlagebuch Nr. 354 der Sparkasse der Stadt Her⸗ magor, lautend auf Christof Maier über 1788,97 RM. T 15/5. Landgericht Klagenfurt, Abt. 3, am 1. März 1945.

1919] Aufgebot von Wertpapieren.

Auf Antrag des Albin Bieder⸗ mann, Postoberinspektor in Klagen— furt, Eexergasse Nr. 5, werden nach⸗ stehende, dem Antragsteller angeblich in Verlust geratene Wertpapiere aufgeboten; deren Inhaber wird auf⸗ gefordert, sie binnen 6 Monaten vom Tage der ersten Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wert⸗ Papiere nach Ablauf dieser Frist für Lraftlos erklärt werden. Bezeichnung der Wertpapiere: Sparbuch Nr. 6576, Kto. 1549, lautend auf Hans Smole, Sparbuch Nr. 5257, Kto. 536, lautend auf Anna Biedermann, beide der Ge— und Handelsbank in Klagen⸗ Urt.

Landgericht Klagenfurt, Abt. 3,

am 16. Februar 1945.

190971 Aufgebot.

I 145. Der Landwirt August Hen⸗ nigs in Bechtsbüttel Nr. 5 hat das Aufgebot: a) des Syarbuchs Nr. 17 608 der Kreissparkasse Gifhorn in Gifhorn, lautend auf den Namen des Laudwirts August Hennigs in Bechts⸗ büttel Nr. 5, mit einem Bestand von 25137 RM, b) der Aktien Nr. 1024, 1293, 1524 und 1525 der Zuckerfabrik Papenteich zu Meine, A.-G., über je 100 RM, ebenfalls auf seinen Namen lautend, beantragt. Der Inhaber des Sparbuchs und der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Oktober 1945, vormittags 109 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparbuch sowie die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Sparbuchs und der Urkunden erfolgen wird. Amtsgericht Gifhorn, 19. März 1945.

eich und Gtaatganzoiger in. 40 vom J. Uheil 19483. G. 4

ler)

9 FI und 245. Aufgebot. Die In⸗ haber der Sparkonten haben das Aufgebot folgender Sparkassenbicher der Stadtsparkasse in Magdeburg (Zweigstelle X, Kruppstraße 31) be⸗ antragt: Nr. 10,2568 über 305,22 oder 309,62 RM, lautend auf Editha Schulze, Arbeiterin, Magdeburg, Bleckenburgstraße 20, und Nr. 10 5os7 über 1523,44 oder 1548,17 RM, lautend auf Erna Schulze, geb. Fi⸗ scher, Magdeburg, Bleckenburgstr. 20. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Oktober 1945 um 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 64, anberaumten Aufgebotster⸗ mine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Magdeburg, den 14. März 1945. Amtsgericht. Abt. 9.

Das Ehepaar Erich und Hertha Weigelt, geb. Siegel, in Mücheln, Merseburger Str. 37, hat das Auf⸗ gebot ihres Sparbuches 69 099 der

Rechte anzumelden und das Spar⸗ buch sowie die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Amtsgericht Gifhorn, 19. 3. 1945.

904

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗

gerichts Gelsenkirchen⸗Buer vom 13. März 1945 ist das Sparkassenbuch Nr. 45 417 der Zweckverbandsspar⸗ kasse Gelsenkirchen⸗Buer und Wester⸗ holt in Gelsenkirchen⸗Buer, lautend auf den Namen Heinz Wälter, für kraftlos erklärt. 4 F 18/44 —.

8991

F 62 1944. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 7. März 1945 auf An⸗ trag des Heinrich August Harjes, Bremen, vertreten durch seinen Ab⸗ wesenheitspfleger Archivar Heinrich Albers, Bremen⸗Huchting. Haßkamp

Nr. 10, folgendes Ausschlußurteil er⸗

lassen: „Das auf den Namen Hein⸗ rich Harjes lautende und gegenwärtig ein Guthaben von RM 2316,6ß nach⸗ weisende Einlegebuch Nr. 443 747 der Sparkasse in Bremen wird für kraft⸗ los erklärt unter Verurteilung des Antragstellers in die Kosten des Ver⸗

Kreissparkasse Merseburg beantragt. fah

Der Inhaber des Buches wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 24. Juli 1945, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 19, anhe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen; sonst wird es für kraft⸗ los erklärt werden. Merseburg, den 17. März 1945. Amtsgericht.

1911 Aufgebot.

1. Die Witwe Emma Lehmann eb. v. d. Lohe aus Hannover, Haller traße 1 AIV, 2. der Kleingärtner⸗ verein „Klein Burgdorf“ e. V. in der Bezirksgruppe Hannover⸗Nord⸗West, vertreten durch den Vereinsleiter Jagau in Hannover, Rolandstraße 9, haben das Aufgebot der Sparkassen⸗ bücher der Sparkasse der Hauptstadt Hannover, Hannover, zu 1. Nr. XXI / 47143, Nr. IIIs55 425, zu 2. Nr. XXII /85 143, beantragt. Die In⸗ haber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Juli 1945, 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 157 des Neuen Justiz⸗ gebäudes, Erdgeschoß, Hannover, Volgersweg Nr. 1) anberaumten Auftzebvtstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Hannover, den 15. März 1945.

Das Amtsgericht. 27.

9121 Aufgebot.

Fi Ehefrau Anni Jungblut geb. K ew r haft in Seggebruch / Schule, Post Kirchhorsten S. L., hat das Auf⸗ gebot der Sparkassenbiicher der Spar⸗

asse der Hauptstadt Hannover, Han⸗ nover, Nr. L103 779, Nr. I2903 8, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Juli 1945, 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 1657 des Neuen Justizgebäudes, Erdgeschoß. Hannover, Volgersweg Nr. I) anberaumten Aufgebotster⸗ mine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird.

Fannover, den 23. März 1945. Das Amtsgericht. 27.

8921 Aufgebot.

Die Ehefrau des Mechaniker⸗ meisters Carl Rauschendorf, Henny geb. Winterhoff, von Neuenrade, Unterm Glocken 4, hat das Auf⸗ ebot des verlorengegangenen Spar⸗ uchs Nr. 27 091 der Städtschen Sparkasse in Werdohl, lautend auf den Namen Frau Henny Rauschen— dorf, Neuenrade i. W., Unterm Glocken Nr. 4, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgesor⸗ dert, spätestens in dem auf den 26. Juli 1945, 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 47, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ . der Urkunde erfolgen wird.

Altena, den 14. März 1945.

Das Amtsgericht.

90d Aufgebot.

F 3145. Der Landwirt August Hennigs aus Bechtsbüttel Nr. 5 für seine Tochter, die unverehelichte Bäuerin Else Hennigs in Bechts⸗ büttel Nr. 5, hat das Aufgebot a) des Sparbuchs Nr. 911 der Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. b. H. in Meine, lautend auf den Namen sei⸗ ner Tochter Else Hennigs in Bechts⸗ büttel Nr. 5, mit einem Bestand von 10 215,I76 Reichsmark, b) der Aktien Nr. 112, g89g, 1526, 1527, 1528 und 1529 der Zuckerfabrik Papenteich zu Meine A. ⸗G. über je 400 Reichsmark, ebenfalls auf den Namen seiner Tochter Else Hennigs lautend, bean⸗ tragt. Der Inhaber des Sparbuchs und der Urkunden wird aufgefor— dert, spätestens in dem auf

den 26. Oktober 1945, vormittags 10 Uhr, brief vor dem unterzeichneten Gericht an- buche beraumten Aufgebotstermine seine Blatt 397

ahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

1926

9 E S844. Ausschlußurteil. Durch das Amtsgericht in Magdeburg sind am 9. März 1945 folgende Urkunden für ungültig erklärt: a) die Spare kassenbücher der Stadtsparkasse in Magdeburg: 1. Nr. 79 188 über 3733,24 RM, lautend auf Anna Krause, geb. Wipprecht, Körbelitz, 2. Nr. 109 505 über 887,66 RM oder mehr, lautend auf Margarete Men⸗ ger, Verkäuferin, Berthold⸗Privat⸗ weg 22, 3. Nr. 109 443 über 1397,25 Reichsmark, lautend auf Hermann Ferchland, Kaufmann in Magdeburg, Neuhaldensleber Straße 15 a, 4. Nr. 38 069 über 5433,69 RM, lautend auf Frau Auguste Ferchland, geb. Blume, Neuhaldensleber Straße 15 a, 5. Nr. 12997 über 1000,32 RM, lautend auf Paul Bölte, Magdeburg, Repkow⸗ straße 122, 6. Nr. 120 178 über 330,84 RM oder mehr, lautend auf Käte Pinezakowski, geb. Homburg, Pfälzer Straße 14, 7. Nr. 36 638 über 1150,22 Reichsmark, lautend auf Erna Bunge, Tischlerbrücke 2428, 8. Nr. 129 955 über 30, RM, lautend auf Käte Weder, geb. Römer, in Magdeburg⸗ Fermersleben, Stephanstraße 11, 9. Nr. 35 0968 über 1184,42 RM, lau⸗ tend auf Lore Stern, Volkspflegerin, Ziethenstraße 1, 10. Nr. 11112 071 der Zweigstelle Alte Neustadt über 100, Reichs mark, lautend auf Emmy Ham⸗ mann, geb. Ansin, Wittenberger Straße 8, 11. Nr. 11/12 072 über 106. Reichsmark, lautend auf Horst Ha⸗ mann, Kraftwagenführer, Witten⸗ berger Straße 8, 12. Nr. 11112070 über 8, RM lautend auf Horst Ha⸗ mann, Kind, Wittenberger Straße 8, b) das Sparbuch der Sparkasse der Vank der Deutschen Arbeit A. G. Niederlassung Magdeburg Nr. 4536/9 über gh49,54 RM oder mehr, lautend auf Rudolf Domreis.

9141 Durch Urteil ist für kraftlos er⸗ klärt: das Sparkassenbuch der Spar⸗ lasse der Hauptstadt Hannover, Han⸗ nover, Nr. III 48531. Hannover, den 20. März 1945. Das Amtsgericht. 27.

9131 Durch Urteil ist. für kraftlos er⸗ klärt: das Sparkassenbuch der Spar⸗ kasse der Hauptstadt Hannover in Hannover, Nr. XXI 46 669. Hannover, den 20. März 1945. Das Amtsgericht. V.

901

Der Grundschulpbrief über die für die Kreissparkasse Burgdorf im Grundbuch von Lehrte Band 50 Blatt 1315 in Abt. Ill Nr. 3 einge⸗ tragene Grundschuld von 1000 RM eintausend Reichsmark wird für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Burgdorf, 16. März 1945.

9161 Ausschlußurteil. Im Namen des Dentschen Volkes! —4* 1144. In der Aufgebotssache des Landwirts Gustay Jäger in Wesselburen hat das Amtsgericht in Heide durch den Amtsgerichtsrat Schumann für Recht erkannt: Der auf den Namen des Rentners Her⸗

mann Jaspar in Lübeck ausgestellte M

Hypothekenbrief über die für ihn im Grundbuche von Wesselburen Band 22 Blatt 1090 (Eigentümer: Gustgy Jäger in. Wesselburen) in Abt. Ill Nr. 5 eingetragene Aufwertungs⸗ hypothek in Höhe von 2000 GM wird für kraftlos erklärt.

Heide in Holstein, 16. März 1945.

Das Amtsgericht.

917 Ausschlußurteil. Im Namen des Deutschen Volkes! 4 E 12/44. In der Aufgebotssache des Arbeiters Johann Wittmaack in Besselburen, Altersheim, hat das Amtsgericht in Heide (Holstein) durch den Amtsgerichtsrat Schumann für Recht erkannt: Der auf den Namen des Arbeiters Johann Wittmagck in Wesselburen ausgestellte Sypotheken⸗ über die für ihn im Grund⸗ von Wesselburen Band 8 (Eigentitmer: Arbeiter

Hans Wilhelm Hinrich Thun der Jüngere in Heringsand) in Abt. IIl Nr. 6 eingetragene Restkaufgel dhypo⸗ thek in Höhe von 500, RM wird für kraftlos erklärt. Heide, den 16. März 1945. Das Amtsgericht.

9291 Bekanntmachung.

3 F 1044. Durch Ausschlußurteil vom 14. 3. 1945 3 F 10644 ist der Hypothekenbrief über die im Grund⸗ buch von Altenburg, Saale, Band III, Blatt 112, Abteilung III, Nr. 5, für die Kreis⸗ und Stadtsparkasse Wei⸗ ßenfels eingetragene Darlehensforde⸗ rung von 500 GM für kraftlos erklärt.

Naumburg, S., den 17. März 1945.

Das Amtsgericht.

875 Ausschlußurteil. Im Namen des Deutschen Volkes!

In der Aufgebotssache der Landes⸗

regierung Sachsen, vertreten durch das Finanzministerium in Dresden N 6, Carolaplatz 1, hat das Amts⸗ gericht Tempelhof in Berlin C 2 durch den Amtsgerichtsrat Blocks⸗ dorff für Recht erkannt: Der Grund⸗ schuldbrief über die im Grundbuche von Berlin (Tempelhofer Vorstadt) Blatt 2793 Abt. III Nr. 14 ein⸗ getragene Grundschuld von 25 000, Reichsmark wird für kraftlos er⸗ klärt. 20. F. 10. 44. Berlin C 2, Neue Friedrichstr. Nr. 12—5, den 28. März 1945. Amtsgericht Tempelhof.

[9711 Amtsgericht Oehringen.

Durch Ausschlußurteil vom 19. 3. 1945 sind für kraftlos erklärt worden die beiden Briefe über die Schulden⸗ regelungshypotheken von 2230 RM umd 1900 RM zugunsten des Robert Fritz, Metzgers in Heilbronn, ein⸗ getragen im Grundbuch von Adolz⸗ furt Heft 365. III. Nr. 16 und 18 auf den Grundstücken des Friedr. Meiß⸗ ner, Landwirts in Hälden, Gde. Adolzfurt.

19721 Bekanntmachung.

3 R 294/44. Die klagende Partei: Lorenz Benker in Deutsch⸗Eylau hat gegen die beklagte Partei: Alice Su⸗ sanne Benker, geb. Luxen, derzeit in Luxemburg, Nanziger Platz 2, unter Geschäfts nummer 3 R 294144 eine Klage wegen Ehescheidung einge— reicht. Die Tagsatzung zur münd⸗ lichen Verhandlung wurde auf den 27. März 1916 um 15,45 Uhr bei diesem Gerichte, Zimmer r. 31, Il. Stock, anberaumt. Da die Zu⸗ stellung an die Beklagte selbst nicht möglich ist, bestellt ihr das Gericht Herrn Dr. Hans Frank, Rechts⸗ anwalt in Eger, zum Kurator, der sie auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder dem Gerichte einen Bevollmächtigten nam⸗ haft macht.

Eger, den 26. Februar 1945.

Das Landgericht.

[073 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Helene Lichota, geb. Prochowski, in Botelsdorf, Krs. Schwerin (Meckl.), bei Frau Wellner, klagt gegen ihren Ehemann Viktor

Taddeus Lichota, z. Zt. unbekannten J

Aufenthalts im Generalgouverne—⸗ ment, zuletzt wohnhaft in Ostrowicze, Distrikt Radom, wegen Ehescheidung gemäß § 55 Eheges., da die häusliche Gemeinschaft seit mehr als drei Jahren aufgehoben ist. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits in die nicht öffentliche Sitzung der Zivilkammer des Landgerichts Schwerin (Meckl.) am 10. Mai 1945, vormittags 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen beim Proö⸗ zeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und durch diesen seine Einwendungen auf die Klage recht⸗ zeitig dem Gericht mitzuteilen. RIS / 5. Schwerin, den 26. März 1945. Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts.

o75] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Herta Meyer, geb. Til⸗ lach, in Jena, Unterer Philosophen⸗ weg 11, vertreten durch Rechtsanwalt Kreusler in Jena, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Willy eyer in Jena, unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung und Schul⸗ digerklärung des Verklagten. Die Klägerin ladet den Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Weimgr auf den 30. Mai 1945, vorm. 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Weimar, den 22. März 1945.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

19741 Oeffentliche Zustellung.

Der Bahnpolizist Wladimir Seech in Botelsdorf, Krs. Schwerin i. Meckl., bei Frau Wellner, klagt gegen seine Ehefrau Sophia Schech, geb. Rad⸗ wan, z. Zt. unbekannten Aufenthalts im Generalgouvernement, wegen

Ehescheidunag gemäß 5 55 Cheges., da

die häusliche Gemeinschaft seit mehr als drei Jahren aufgehoben ist. Die Beklagte wird zur mündl. Verhand⸗ lung des Rechtsstreits in die nicht öffentliche Sitzung der Zivilkammer des Landgerichts Schwerin (Meckl.) am 10. Mai 19415, vormittags 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, zu ihrer Vertretung einen beim Pro⸗ zeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und durch diesen ihre Einwendungen auf die Klage recht— zeitig dem Gericht mitzuteilen. 1RA43/45. Schwerin, den 26. März 1945. Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verlust⸗ n. Fund achen

1566] Vietoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗WAet.⸗Ges. Sammelaufgebot.

Die Lebens versicherungsscheine T 1723998 Anton Biesemann und Lysbeth Zentzis, 1741 119 Werner Güldner, 1 466 34 Fritz Heinlein, 1494 0601 669 014 Hans Karstedt, 1456 8385 Helene Kley, 1 6655 348. 1730 887 Lans Lotz, 1043 418 Fried⸗ rich Maner, 1 438 744 / 1 476 770 Fried⸗ rich Mauritz, 1178 156 Magdalene Mauritz, 1 450 8641 Herta Nenmann, 11448965 Otto Niehaus, 1 691 895 Ernst Schwengberg, 1499 911 Josef Seifert, 1 685 3992 Otto Stober, 1727364 Diedrich Wohlers,

O. U. 6051433 Eugen Bartl, 18 569 125 Alfred Dammer, 6 051 571 / 73/74 Dietzmann, 14424 625 Emma Döbbecke, 10 017 398 Dräger, 10 015 020 Ilse Friedrich, 12 256 081 Kurt Fried⸗ rich, 15 731 474 Gustav Fuge, 15 731 389 Josef Gaßner, 2 441 183 Eleonore Heidt, 3 503 579 / 596 / 97 Marta, Wer⸗ ner und Erna Jürgens, 6 050 311 Agatha Manurus, 29712 366 Karl Müller, 21 156290 Petry, 18 569 145 Reich, 3 502 5383 Erich Reising. 13 479 488 Elfriede Rust, 20 139 9g64 Schultz, 21 160 480 Staubach, 4 203 051 Margarete Waeder, 10 024 622 Maria Wehen,

Hinterlegungsscheine zu T1057 330 Asmus Landsmann, 1117555 Jo⸗ hanna Niehaus,

O. U. 1059012 Emil Both sind abhanden gekommen und werden für kraftlos erklärt, wenn nicht binnen 2 Monaten Einspruch erhoben wird.

Berlin, den 6. April 1945.

Der Vorstand.

6. Auslosung usw.

von Wertyoypieren 1957

Pfandbriefe des Kreditvereins

Jütländischer Landeigentümer.

Die halbjährliche Verlosung obiger Pfandbriefe per 11. 6. 1945 fand vom 13. bis 21. Febrnar d. J. statt.

Die Ziehungsliste ist bei der Deut⸗ schen Bank in Berlin und deren Filigle in Hamburg erhältlich.

Viborg, den 21. Februar 1945.

Die Direktion des Kreditvereins

Jütländischer Landeigentümer.

963

Sächsische Elektrizitätswerk⸗ und

Straßenbahn ⸗Aktiengesellschaft, Plauen i. V.

Unter Bezugnahme auf unsere Be— kanntmachung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger Nr. 106 vom 12. 5. 1944 er⸗ klären wir hiermit die Aktien unse⸗ rer Gesellschaft

Nr. 3971 und 4393, lautend auf je

RM 200, mit Div. ⸗Schein Nr. 48 uff. und Erneuerungs⸗ schein, die bisher nicht zum Umtausch in neue Aktien zu je RM 100, ein—⸗ gereicht wurden, , . §8 67 des

Aktiengesetzes für kraftlos. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien ent⸗— fallenden Aktien werden wir in Kürze für Rechnung der Empfangs— berechtigten beim Amtsgericht Plauen i. V. hinterlegen.

Plauen i. V., den 1. Februar 1945. Sächsische Elektrizitätswerk⸗ und Straßenbahn ⸗Aktiengesellschaft, Plauen i. V. 3Zimmerle. Fahrak.

II. Genossenschaften

169]

Baugenossenschaft Hersbruck e. G. m. b. H. in Liqu.

Die Baugenossenschaft hat sich auf⸗ gelöst mit Wirkung ab 23. 9. 1944. Der Eintrag im Genossenschafts⸗ register des AG. Nürnberg ist am 18. 12. 1944 erfolgt.

Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen binnen 6 Monaten bei der Genossenschaft anzumelden.

Hersbruck, den 22. Januar 1945.

Die Liquidatoren: Roiger. Käppel.

Verantwortlich für den Amtlichen und redakttonellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

J. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin sSwe6tz.

Druck der Preußischen Verlags. und Druckere GmbH Berlin.

Preis dieser Nummer: 10 Me

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Deutscher Neichs anzeiger Freußhischer Staats anzeiger

Erscheint 3. It. nach Bedarf sährlich 6,50 RM Anzeigenstelle monatlich 1,95 FRM.

Urbanstr. 71. Preis der einzelnen Einzelpreis jeder Nummer . aus

des Betrages einschließlich

i Besugsyreis durch die Post vierten. zuzüglich ,, i , , bei der 2 D 1 . e Postanstalten nehmen Be— ,

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Der

Einzel⸗

Nr. 47 ö ö

nzeigenpreiß är den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petitzeile 110 RM, einer dreigespaltenen e mm breiten Petitzeile RM Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin Sw 29, Urbanstr. 71, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschrie bene m Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch an—⸗ zugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervor⸗ gehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müsfen 5 Tage vor dem Einrückungstermin bei ber Anzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Renstag, 10. Anril, abends

gnhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Neich

Erste Verordnung zur und Beitragsrechts in 17. März 1945.

Vereinfachung des Leistungs⸗ der Sozialversichernng. Vom

Bekanntmachung des Kommandeurs der Sicherheits⸗ polizei in Prag über die Einziehung von Vermö⸗ genswerten für das Reich.

Amtliches Deutsches Reich

Erste Verordnung zur Vereinfachung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung

3 Vereinfachung des Leistungs⸗ und Beitrags⸗ rechts und der Verwaltung in der Sozialversicherung wird auf Grund des 53 29 Abs. 3 des Gesetzes über weitere Maßnahmen in der Reichsversicherung aus Anlaß des Krieges vom 15. Januar 194 (RGBl. 1 S. 34) und des ö 18 der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung oͤes 1 ugs (Zweite Lohnabzugs⸗ Verordnung) vom 24 April 1942 (RGBl. 1 S. 255) im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern, dem Generalbevollmächtigten . den Arbeitseinsatz und dem Reichskommissar für das Sanitäts- und Ge‘ sundheitswesen verordnet:

Versicherungspflicht Abschnitt ! Krankenversicherung

Artikel 1

1. Die S8 165 bis 169 der Reichsversicherungsordnun werden durch folgende Vorschriften ersetzt: ö z

„S 165

Für den Fall der Krankheit werden versichert

1. Arbeiter, .

2. , wenn ihr regelmäßiger Jahresarbeits—

verdienst 3600 RM nicht übersteigt.

Voraus setzun der Versicherung ist für alle diese Personen, mit Ausnahme der Lehrlinge, daß sie gegen Entgelt beschäftigt werden. .

Die Jahresarbeitsverdienstgrenze (Abs. 1 Nr. Y) gilt nicht für Angestellte auf Seefahrzeugen.

Für die Jahresarbeitsverdienstgrenze werden Zu⸗ schläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, nicht angerechnet.

Wer die Jahregarbeitsverdienstgrenze überschreitet, scheidet mit dem Ablauf des Monats der Ueberschrei⸗ tung aus der Versicherungspflicht aus. Tritt die Ueberschreitung durch rückwirkende Zulage ein, so ist für das Ausscheiden der Monat maßgebend, in dem diese Zulage erstmalig gezahlt wird.

S 165 a Zu den Arbeitern gehören auch 1. Gesellen, Hausgehilfen, 2. Gehilfen und Lehrlinge, 3. Seeleute,

die in Nr. 2, 3 bezeichneten Personen jedoch nur, wenn sie nicht unter z 1656 fallen. § 165 b

Zu den Angestellten gehören insbesondere

1. Angestellte in leitender Stellung,

2. Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Ange⸗ stellte in einer ähnlich gehobenen oder höheren Stellung, j

Büroangestellte, soweit sie nicht ausschließlich mit Botengängen, Reinigung, Aufräumung und ähn⸗ lichen Arbeiten beschäftigt werden, einschließlich der Werkstattschreiber, . 5 Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge, an⸗ dere Angestellte für kaufmännische Dienste, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens kein Han⸗ delsgewerbe ist, .

.Bühnenmitglieder und Musiker ohne Rücksicht auf den Kunstwert ihrer Leistungen, ö Angestellte in Berufen der Erziehung, des Unter⸗ . der Fürsorge, der Kranken⸗ und Wohlfahrts⸗ Pflege, ; Schiffsführer, Offiziere des Decks und Maschinen⸗ dienstes, Schiffsärzte, Funkoffiziere, Zahlmeister und Verwalter sowie die in einer ähnlich genobenen Stellung befindlichen Mitglieder der Schiffs⸗

Vom 17. Marz 1943

besatzung von Binnenschiffen oder deutschen See⸗ fahrzeugen.

Unter Abs. 1 Nr. 2, 3, 5, 6 fallen auch Lehrlinge, die sich in einer geregelten Ausbildung zu einem dieser Berufe befinden.

Der Reichsarbeitsminister kann die Berufsgruppen näher bezeichnen.

§ 166

Für den Fall der Krankheit werden ferner versichert 1. Hausgewerbetreibende,

2. selbständige Lehrer, Erzieher und Musiker, die in ihrem Betriebe keine Angestellten beschäftigen,

3. Artisten,

4. Hebammen mit Niederlassungserlaubnis,

5. die in der Kranken, Wochen-, Säuglings⸗ und Kinderpflege , . tätigen Personen, die in ihrem Betriebe keine Angestellten beschäftigen,

wenn ihr regelmäßiges Jahreseinkommen nicht 3600 Reichsmark übersteigt. .

Artist ist, wer Mitglied der Reichstheaterkammer, Fachschaft Artistik, ist; Abweichungen bestimmt der Präsident der Reichskulturkammer.

83 167

Der Reichsarbeitsminister kann bestimmen, wie weit die deutschen Bediensteten ausländischer Staaten und solcher Personen, die nicht der inländischen Gerichts⸗ barkeit . die Pflichten der Arbeitgeber zu erfüllen haben.

§ 168

Versicherungsfrei bleiben Dienstleistungen, wenn sie von Personen, die sonst berufsmäßig nicht als Gefolg⸗ schaftsmitglieder tätig sind, nur gelegentlich, insbeson⸗ dere zu gelegentlicher Aushilfe ausgeführt werden. Eine Beschäftigung gilt als gelegentliche Dienstleistung, wenn sie auf weniger als drei Monate nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist; dauert die Beschäfti⸗ gung wider Erwarten länger, so beginnt die Versiche⸗ rungspflicht nach Ablauf der drei Monate.

Versicherungsfrei bleiben Dienstleistungen, wenn sie von Personen, die sonst berufsmäßig nicht als Gefolg⸗ schaftsmitglieder tätig sind, zwar laufend oder in regel⸗ mäßiger Wiederkehr, aber nur nebenher und gegen einen geringfügigen Entgelt ausgeführt werden. Ein Entgelt gilt als geringfügig, wenn er durchschnitt⸗ lich 15 RM in der Woche (65 RM im Monat) nicht übersteigt, ein höherer Entgelt dann, wenn er durch⸗ schnittlich ein Fünftel des Gesamteinkommens nicht überschreitet.

Abs. 1 gilt entsprechend, wenn die dort bezeichneten Dienstleistungen von Personen, die in einem regel⸗ mäßigen Beschäftiaungsverhältnis stehen, für einen anderen Arbeitgeber ausgeführt werden. Werden Dienstleistungen von Personen, die in einem regel⸗ mäßigen Beschäftigungsverhältnis stehen, für einen anderen Arbeitgeber zwar laufend oder in regelmäßi⸗ ger Wiederkehr, aber nur nebenher ausgeführt, so bleiben sie versichernnasfrei, wenn Arbeits eit und Ent⸗ gelt die Hälfte der Arbeitszeit und des Entgeltes der Hanptbeschäftigung nicht überschreiten.

Die Absätze 1,2 gelten nicht für

1. Hebammen mit Niederlassungserlaubnis,

2. die in der Kranken⸗, Wochen⸗, Säuglings⸗ und Kin⸗ derpflege selbständig tätigen Personen, die in ihrem Betriebe keine Angestellten beschäftigen.

Versicherungsfrei bleiben Dienstleistungen,

1. wenn sie vom Personal ausländischer Schiffe aus⸗ geführt werden, die im Binnenschiffahrtsvoerkehr deutsche Mosserstraßen befahren und nicht nach Ent⸗ scheidung des Versicherungsamts ihres Beschäfti⸗ gungsorts 6 1331 der Reichsversicherungsordnung) im Inland einen regelmäßigen Verkehr von er⸗ heblicher Dauer unterhalten,

Reichs bgnl

9 konto Berlin, Konto Rr. 1/1913

chetkkonto: Ber in 418 21

1945

z. wenn ste von Personen, die nicht zur Schiffs⸗ besatzung gehören, auf deutschen See⸗ oder Binnen⸗ schiffen im Ausland ausgeführt werden,

3. wenn sie von Bediensteten ausländischer Eisen⸗ bahnverwaltungen in Eisenbahnbetrieben des In⸗ landes ausgeführt werden,

wenn sie von Bediensteten ausländischer Betriebe im Ausland geleistet werden, soweit diese Betriebe mit einzelnen Betriebshandlungen vorübergehend in das Inland übergreifen.

Der Reichsarbeitsminister kann Näheres, auch Ab⸗

weichendes bestimmen.

8 169

Versicherungsfrei sind die in Betrieben oder im Dienste des Reichs, eines Landes, eines Reichsgaues, eines sonstigen Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder eines Trägers der Reichsversicherung tätigen Be⸗ amten und sonstigen Beschäftigten, wenn ihnen An⸗ wartschaft auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversor⸗ gung gewährleistet ist. Das gleiche gilt für die Geist⸗ lichen der als öffentlich⸗rechtliche Körperschaften aner⸗ kannten Religionsgesellschaften.

Ob eine Anwartschaft als gewährleistet anzusehen ist, entscheidet für die Beamten und sonstigen Beschäftigten in Betrieben oder im Dienste des Reichs oder eines vom Reich beaufsichtigten Trägers der Reichsversiche⸗ rung die zuständige oberste Reichsbehörde. Im ührigen entscheidet der Reichsstatthalter desjenigen Reichs⸗ gaues oder die oberste Verwaltunasbehörde desienigen Landes, in dessen Betrieben oder Diensten die Beschäf⸗ tigung stattfindet oder in dessen Gebiet der Gemeinde⸗ verband oder die Gemeinde liegt oder der Träger der Reichsnersicherung seinen Sitz hat. In den Fällen des Abs. 1 Satz 2 ent? * Ei8det der Reichsstatthalter des ienigen Reichsgaues oder die oberste Verwaltunagsbehörde des⸗ ichn Landes, in dessen Gebiet die Körperschaft ihren

itz hat.

Die Gewährleistung der Anwartschaften begründet die Versicherungsfreiheit von dem Zeitpunkt ab, an dem sie tatsächlich verliehen werden. Sie hat keine rück⸗ wirken he Rn, .

2. Die 55 170, 171 der Reichsversichernugsordnung fallen weg.

3e Die 85 177 Fis 175 der Reichs vversicherungsordnung erhalten folgende Fassung:

„S 172

Versicherungsfrei sind

1. Beamte des Reichs, der Länder, der Reichsgaue, der sonstigen Gemeindeverbände, der Gemeinden und der Träger der Reichsversicherung, Geistliche der als äffentlich⸗rechtliche Köryerschaften aner⸗ kannten Religionsgesellschaften, solange sie ledig⸗ lich für ihren Beruf ausgebildet oder vorläufig be⸗ schäftigt werden,

2. Soldaten, die eine der im 8 165 bezeichneten Tätig⸗ keiten im Dienste oder während der Vorbereitung zu einer bürgerlichen Beschäftigung ausüben, auf die der 5 169 ane nmenden ist,

3. Angehörige des Reichsarbeitsdienstes während der Ausübung ihres Dienstes,

4. Verwaltungslehrlinge,

5. Personen, die zu oder während ihrer wissenschaft⸗ lichen Ausbildung für den zukünftigen Beruf gegen Entgelt tätig sind,

Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen, Schwestern vom Deutschen Roten Kreuz, Schul⸗ schwestern und ähnliche Personen, wenn sie sich aus überwiegend religiösen oder sittlichen Beweggrün⸗ den mit Krankenpflege, Unterricht oder anderen gemeinnützigen Tätigkeiten beschäftigen und nicht mehr als freien Unterhalt oder einen geringen Entgelt beziehen, der nur zur Beschaffung der un⸗ mittelbaren Lebensbedürfnisse an Wohnung. Ver⸗ pflegung, Kleidung und dergleichen ausreicht,

„Rentner, die eine Invalidenrente (Ruhegeld) oder eine Witwenrente aus der Invalidenyersicherung oder Angestelltenversicherung oder eine Knapp⸗ schaftsvollrente aus der knappfichaftlichen Renten⸗ versicherung beziehen, sofern sie eine unter die Fs§ 165 bis 168 fallende Tätiakeit ausüben.

Ob die Voraussetzungen von Nr. 1, 2 vorliegen, ent⸗ scheiden die nach 8 169 Abs. 2 zuständigen Stellen.

§ 173

Personen, denen vom Reich, einem Lande, einem Reichsgau, einem sonstigen Gemeindeverbande, einer Gemeinde oder einem Träger der Reichsversicherung Ruhegehalt, Wartegeld oder ähnliche Bezüge bewilligt sind und daneben Anwartschaft auf Hinterbliebenen⸗ versorgung (6 169) gewährleistet ist, weren von der Versicherungspflicht auf ihren Antrag befreit.

Ueber den Antrag entscheidet der Leiter der Kranken⸗ kasse. Die Befreiung wirkt vom Beginn des Beschäf⸗ tigungsverhältnisses an, wenn der Antrag innerhalb