1828 / 41 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

9**

4 8

Snesüss A,- ßisch

e9 I —2 5

e me

IIn Snnet Z8enn

ts⸗Zeitung.

be geres ea

8

Berlin, Montag,

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. See

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Fabriken⸗ Kommissions⸗Rath Severin zum Geheimen Ober⸗Baurathe und Mitgliede der Ober⸗Bau⸗Deputationt allergnädigst zu er⸗ nennen geruhet.

Des Königs Majestaͤt haben dem Geheimen expediren⸗ den Secretair im Finanz⸗Ministerio, Kriegsrath Bechtold, den Charakter als Geheimer Hofrath allergnädigst zu erthellen, und das daruͤber ausgefertigte Patent Allerhoͤchst⸗ selbst zu vollztehen geruhet.

Seine Mazestaͤt der Koͤnig haben den Kammergerichts⸗ Assessor Mowwitz zum Kreis⸗Justiz⸗Rath zu Stargardt in Westpreußen zu ernennen geruhet.

Se. Durchl. der Erbprinz von Benrheim⸗Tecklen⸗

burg, ist von Hohenlimburg hier Htuchtaae ra

Angekommen. Der Keais. russische General⸗Major von Bazaine von St. Petersburg.

Abgereist. Der General⸗Major und Kommandeur der 5ten Infanterie⸗Brigade, von Uttenhoven, nach Frank⸗ furt an der Oder. ,

Der Kammerherr, diesseitige außerordentliche Gesandte uund bevollmnächtigte Minister am Koͤnigl. sicilianischen Hofe,

8 5 1 Graf von Voß, nach Neapel. 111“

Zeitungs⸗Nachrichten.

Ausland.

Frankreich. Kammer⸗Verhandlungen. Die Pairs⸗Kammer beschuftigte sich in ihrer Sitzung vom 8. Februar ausschließ⸗

mit der Organisation ihrer Büreaux, deren Zahl auf eben festgesetzt wurde. Zu Praͤsidenten und Sekretarien wurden gewaͤhlt: 1stes Buͤreau: der Herzog von Damas⸗ Erux Präs., der Herzog von Escars Sekr.; 2tes Buͤreau: Herzog von Havré Praͤse, der Baron von Glandevès Sekr; Ites Buͤreau: der Herzog von Blacas Praͤs., der Herzog von Eeclignac Sekr.; Ates Buͤreau: der Erzbischof von Amasia Praͤs., der Baron von Barante Sekr.; ö5tes Buͤrcau: der Herzog von Uzeées Präs., der Marquis von pperignon Sekr.; 6tes Buͤreau: der Graf Simeon Praͤs., der Herzog von Coigny Sekr.; 7tes Buͤreau: der Herzog von Saint⸗Aignan Präs., der Baron von Charette Sekr. In der sehr zahlreichen Sitzung der Deputirten⸗ Kammer vom 8. Febr. wurden die Berichte uͤber das Ge⸗ schäft der Verification der Vollmachten abgestattet. Die 8 9 butirren des Devpartements des Ain ( mnit Ausnahme des 8. errn Bouchet, der noch keine Beweisschriften beigebracht

8 hat), der Aiene, des Allier, der niedern und der obern Al⸗ 8 pen ohne Weiteres zugelassen. In Betreff dieses A letztern Departements erregte die Erklͤrung des Bericht⸗Er⸗

statters, daß es bei den letztern Wahlen nur vier Personen in demseiben gegeben habe, die 40 Jahre alt waren, und

1⁰00 Fr. Steuern entrichteren, einige Verwunderung in der Versammlung. In dergleichen Fallen (wo es naͤmlich in dem betreffenden Departement nicht mindestens 50 Einwohner

den 18ten Februar.

giebt, welche 40 Jahre alt sind und 1000 Fr. an jaͤhrlichen Steuern zahlen) werden, dem 39. Artikel der Charte ge-: mäß, ausnahmsweise die am hoͤchsten besteuerten Einwohner mit auf die Candidaten⸗Listen gebracht. Dieses hat sowohl in Betreff des Departements der niedern als der obern Al⸗ pen geschehen muͤssen. Von den drei Deputirten der Ar: deche wurde die Aufnahme der Herren von Granoux und Dubay ausgesetzt. Ein Gleiches geschah hinsichtlich des HPrn. Sernin vom Aude⸗Departement; die uͤbrigen Deputirten dieses Departements, so wie die der Aube, des Aveyron (mit Ausnahme des Hrn. Vernhette), des Calvados, des Cantal, der Nhone⸗Muͤndungen, des Cher (mit Ausnahme des Hrn. von Fussy), der Corraze und der niedern Charente (mit Aus⸗ nahme der Herren Fleurian de Bellevue und von St. Lé⸗ gier) wurden ohne Weiteres aufgenommen. In Betreff der” Deputirten des Dep. der Charente gab die Ernennung des Hrn. Gellibert (Arzt in Angoulème) zu einer lebhaften Dis⸗ cussion Anlaß. Als naͤmlich in Angoulème die Wahlen eben . beginnen sollten, erhielt der Praͤsident des Collegiums ein Schreiben von dem Praͤfecten der Charente, Marquis von Guer, worin dieser ihm anzeigte, daß, da Hr. Gellibert eine Ermaͤßigung von seinen bisherigen Abgaben erhalten, er jett nur noch 791 Fr. zahle, und mithin nicht wahlbar sei. De Wahl⸗Operationen wurden demungeachtet fortgesetzt und Hr. B“ Gellibert wurde mit 308 unter 400 Stimmen gewählt. Als der Berichterstatter (Hr. Dupin der Aeltere) die Kanmmn mer auf diese Thatsache aufmerksam machte, fuͤgte er, nach einem andern Schreiben des gedachten Praͤfekten, hinzu, wie hier von keiner Abgaben⸗ Ermäaͤßigung, sondern von eine Schenkung die Rede sei, die der Vater des Hrn. Gellibert, .

seinem Sohne auf dessen kuͤnftiges Erbtheil gemacht habe, 1 und wovon die Abgaben sich auf 246 Fr. belaufen; diese tetztere Summe wollte der Praͤfekt dem Hrn. Gellibert nicht in Anrechnung bringen, da nach einer fruͤhern Entscheldung des Sraats⸗Raths, die solchergestalt gemachten Schenkun⸗- gen den jaͤhrigen Besitz nicht constituirten. Der Vericht. erstatter bestritt die Richtigkeit dieser Ansicht, und gab die Mißbilligung des zweiten Buͤreaus der Kammer in Be⸗ treff des Verfahrens des Praͤfecten zu erkennen, da derselbe offenbar nur die Absicht gehabt habe, sich unerlaubter Weise in das Wahlgeschaͤft zu misches und dem Herrn Gellibert die Stimmen zu entziehen. Das Wort Mißbilligung gab dem Minister des Innern Veranlassung, sofort die Rednere⸗:

buͤhne zu besteigen; er erklaͤrte, daß er zwar das erwäͤhnte 3 Schreiben des Prafekten nicht vertheidigen wolle, daß ihm b1 indeß eine mißbilligende Aeußerung des Buͤreaus jeden: 3

der Art wie die obenerwaͤhnte eine Ausnahme von der Nothwendigkeit des jährigen Besitzes mache oder nicht, schen in einem fruͤheren Falle anders von der Kammer und anders von dem Staats⸗Rathe, entschieden worden sei, und da mit⸗ hin der Praͤfect der Charente gewiß nur⸗ seine Schuldigkeit zu erfuͤllen geglaubt habe, wenn er den Praͤsidemen des Wahl⸗ Collegtums auf die oben erwaͤhnte Enischeidung des Staats⸗ Raths aufmerksam mache. Der Berichterstatter beruhigte sich in⸗ dessen bei dieser Erklärung nicht: „Es kuͤmmert uns wenig! sagte er, „wie der Staats⸗Rach uͤber die in Rede stehende Frage denkt und ob der Minister des Innern, dieser natürliche Vormund der Praͤfekten, verpflichtet ist, sie. zu vertheidigen oder nicht; es fraͤgt sich bloß: hatte der Prafekt der Cha⸗ rente ein Keche, sich in das Wahlgeschaͤft zu mischen, nach⸗ dem das Collegium schon definitiv zusammengestellt war?

falls zu hart scheine, da die Frage, ob eine Schenkung von 8

*

Wir sagen nein, und wenn daher das zweite Büreau seine