uͤbergeben worden. Diese Vertheilung der Gewalt habe zu Spaltungen Anlaß gegeben, in Folge dessen sich die genann⸗ ten beiden Oheime gegeen die Regierung auflehnten. Man haͤtte, meint der Verfasser, Regentschaft und Vormundschaft in der Person Eines indischen Prinzen, dessen fruͤheres Betragen schon Zutrauen eingefloͤßts hatte, vereinigen muͤssen. Zunaͤchst fuͤhrt er als eine andere Ursache der Unruhen die Verfuͤgungen des ehemaligen Generalgouverneurs an, wonach den Europaͤern und Chinesen nicht blos untersagt wurde, sich ferner in dem Gebiete der indischen Fuͤrsten anzusiedeln, sondern alle bereits angelegten Pflanzungen aufzugeben. Als Mittel, die niederlaͤndische Herrschaft im Gebiete der Fuͤrsten zu befestigen, schlaͤgt der Verfasser vor, diesen letztern be⸗ merkbar zu machen, daß ihre eigenen Großen, durch die Be⸗ nutzung vieler ihnen innerhalb der Provinzen uͤberlassenen Landstrecken eine zu große Unabhaͤngigkeit erwerben, und den Fuͤrsten vorzuschlagen, diese Laͤndereien dem Generalgouver⸗ nement zu uͤbertragen, welches dagegen jenen Großen diesel⸗ ben Vortheile wuͤrde zukommen lassen, die sie bisher ge⸗ nossen. Zwei andere in der Denkschrift angegebene Mittel sind: Revision der Zollgesetze und Verhuͤtung der Erpres⸗ fungen, die sich die chinesischen Zollbeamten gegen die Ein⸗ gebornen erlauben, und endlich Abschaffung des unmaͤßigen Gebrauchs des Opiums, der zur Demoralisirung der Java⸗ ner so viel beitrage. Im üllgemeinen wuͤnscht der Ver⸗ fasser strenge Gerechtigkeitsliebe gegen die Eingebornen, de⸗ ren Charakter er mit guͤnstigen Farben schildert, und Be⸗ guͤnstigung europaͤischer Ansiedelung, auf die allein sich die niederlaͤndische Regierung stuͤtzen koͤnnte, und von denen sich auch Bildung und Liebe zur Ordnung unter den Indiern verbreiten wuͤrde. Deutschland.
Vom Main, 12 Febr. Folgendes ist eine Uebersicht der hauptsaͤchlichsten Verhandlungen, welche in der Kammer der bairischen Abgeordneten in den Sitzungen derselben vom 7. Jan. bis einschließlich zum 6. d. Mts. statt gefunden haben. Von Seiten der Regierung sind der Kammer in diesem
itraume zwar nur zwei neue, doch keinesweges unerhebliche, — vorgelegt worden. Der erste ist der dem Köͤ⸗ dem Finanzminister 2— 98 8 84 — 8 . 8
f den General⸗ 25 1 .üX 1823 — 1824 und 1824 — 1825, als den 2 letzten Jahren der im Ganzen einen Zeitraum von 6 Jahren umfassenden ersten Finanz⸗/ Periode. An einem jeden dieser Jahre stellt sich die Staats⸗ Einnahme auf 31,126,811 Fl. und die Ausgabe dagegen auf 31,017,596. Als die Ursache des in den verfleossenen sechs Jahren entstandenen, im Ge⸗ fammt⸗Vetrage auf 13,671,071 Fl. sich belaufenden Deficits wird theils das Ausbleiben einiger Einnahmeposten, zum Theil aber auch die durch Umstaͤnde veranlaßte Ueberschrei tung ge⸗ wisser Ausgabe⸗Positienen, jedoch mit dem gleichzeitigen Be⸗ merken, angegeben: daß demselben durch das im Anfange der gegenwaͤrtigen Regierung angeordnete Ersparungssystem be⸗ reits begegnet sei. Das Staatsschulden⸗Wesen anlangend, so geht aus dem erwaͤhnten Berichte hervor, daß die am 1. Oktbr. 1818 auf 112,914,153 Fl. angegebene gesammte Staatsschuld, sowohl wegen Tigung mehrerer zwar erst spaͤ⸗ 8. ter eingegangener, jedoch auf aͤltern Rechtstiteln beruhender 5 Liquidationen, als auch wegen nothwendig gewordener Deckung
von Ausfäͤllen im Staat⸗Haushalte, vermittelst des Tilgungsfonds
3 am 1. October 1825 noch 111,005,644 Fl. betragen hat. Der zweite an eben diese Kammer gelangte Gegenstand ist 8 der Entwurf eines Zollgesetzes und einer neuen Zollordnung. In dem seit der ersten Stände⸗Versammlung durch das C e⸗ setz vom 22. Juli 1819 eingefuͤhrten allgemeinen Zoll Tarif waren wegen mancher wuͤnschenswerth erschienenen Abaͤnde⸗ rungen auf den Grund eines spätern Gesetzes vom 11. Sep⸗ tember 1825 von Seiten der Regierung nach Maaßgabe der commereiellen und industriöͤsen Erfordernisse des Landes ver⸗ schiedene Erhöhungen und Veraͤnderungen der Zoͤlle provi⸗ sorisch vorgenommen worden, welches Provisorium auch dem⸗ dntc die — vom 28. wirklich voll⸗ zogen murhes e definirive gesetzliche Anerkennung dirses pro⸗ visorischen Tarifs ist der e jetzt Zollge⸗ setes und der mirehin in Berbendung stehenden neuen Zollordnung. iter den fruͤheren, der zweiten Kammer von der Re⸗ gierung vorgelegten Gesetzes⸗Entwuüͤrfen ist einer der wich⸗ tigsten der wegen durchgängiger Einfuhrun der Landräche ein den Departementalraͤthen Frankveichs 72 des Baier⸗ schen Rheinkreises nachgebildetes Institut. Der Geschaͤfts⸗
nige von
um daselbst gegen eine Raͤuberbande
kreis dieser Collegien sollte hauptsachlich die Vertheilung der Steuern auf Bezirke und Gemeinden, die Entscheideng der dieserhalb eingereichten Beschwerden, die Verwaltnng der Ausgaben des Kreises, so wie die Neviston uͤber diesel⸗ ben, die Mittheilung der Wuͤnsche und Beduͤrsnisse des Kreises an die Regierung zum Gegenstande haben. Ein hierauf sich beziehender, der Staͤnde⸗Versammlung im Jahre 1825 vor⸗ gelegter, Gesetz⸗Entwurf werde zwar von der zweiten Kammer, von der Ersten jedoch nur mit sehr wesentlichen Modifikationen, angenommen, welchen demnaͤchst jene ihren Beitritt versagte. In ihrem diesmaligen Entwurfe har die Regierung die fruͤhern Ausstellungen zu beseitigen gesucht, indem sie sol⸗ chen auf volle Repraͤsentation aller Staͤnde basirt. Bei vorläufiger Pruͤfung des Entwurfs durch den dritten Aus⸗ schuß der Kammer waren von diesem noch zwei Modifika⸗ tionen hinzugefuüͤgt worden, nämlich, daß der König nach demselben Zahlenverhaͤltnisse auch die wirklichen Mitglieder des Landraths ernennen, die Hauptbefugniß des Landraths aber sich auf Regulirung der von den Staͤnden bewilligten nothwendigen Kreislasten beschraͤnken solle. Die Regierung erklarte sich zwar damit einverstanden, von Seiten der Kam⸗ mer sind jedoch in sehr umstaͤndlichen Plenar⸗Berathungen neue Ausstellungen dagegen gemacht worden. In einer am 28sten v. M. gehaltenen geheimen Sitzung ist hierauf der urspruͤngliche Entwurf der Regierung einstimmig ver⸗ worfen, dagegen nach den einzelnen Modisikationen ange⸗ nommen und hierauf von der zweiten Kammer sogleich der der Ersten zur diesfaͤlligen Berathung uͤbergeben worden.
Ein anderer gleich im Anfange von der Regierung vor⸗ gelegter und debattirter Gesetzesentwurf betrifft das Staats⸗ gut und die Ausscheidung des Koͤniglichen Privateigenthums von demselben, wofern die Einverleibung derselben in oas Vermö⸗ gen des Sraars nicht ausdruͤcklich von Se. Majestät verfuͤgt worden sei. Nichts konnte billiger sein, als ein Vorschlag dieser Art, und so ward denn auch derselbe sogleich von der ersten Kammer, sodann auch von der Zweiten mit großer Stimmenmehrheit angenommen.
Was die Verhandlungen der Kammer der Reichsraͤthe anlangt, welche bekanntermaßen nicht oöͤffentlich, sind und nur in ihren Resultaten zur oöͤffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht werden, so ist zu bemerken, daß von dieser Kammer genehmigt und an die zweite Kammer abgegeben worden sind: a) der obenerwaͤhnte Entwurf wegen des Staatsguts b) der wegen einer revidirten Indigenatsordnung, c) der wegen eiier naͤhern Bestimmung der Versassungsurkunde in Betreff der Formation der Kammer, welcher auch bereits die Majoritat fuͤr die Regierung guͤnstiger gestellt hat.
— In der 21. Sitzung der Kammer der batrischen Abge⸗ ordneten, am 8. Febr., wurde nach Verlesung der, aus einem Antrag des Abgeordneten Lechner auf Gleichstellung der Ma⸗ gistraͤte zweiter und dritter Klasse bestehenden Einlaufe durch den Abgeordneten Freiherrn von Aretin uͤber den von der Kammer der Reichsräthe genehmigten Gesetz⸗ Ennmwurf: die Büldung dieser Kammer betreffend, im Namen des britten Ausschuge⸗ Vortrag erstattet, der auf unbedingte Annahme v— die Fortsetzung der Diskussion uͤber
In der 22. allgemeinen Sitzung der zweiten Kammer wurden, nach Verlesüng des Procokolls und der Eingaben unter letztern ein Antrag des Abg. Kraͤmer, die Emnschrän⸗ kung der Gewerbs⸗Freiheit betreffend, die Eroͤrterungen uͤber den Gesetzes⸗Entwurf des Matzaufschlages fortgesetzt. Erst nach 5 Uhr Abends fand der Schluß der Sitzung Statt, und die naͤchste ist von dem Praͤsidium auf Dienstag den 12.
e. Majestaͤt der Koͤnig von Baiern haben den bishe⸗ rigen Koͤnigl. Ober⸗Seabtenach sessahe ihrem gge ernannt.
Am 7. d. M. wurde der Rosenheimer Bote Straße bei Perlach, nachdem er 8 der Gensd armen durch den Wald kurz zuvor verlassen war, von 7 Raüubern angefallen, die ihn zu Boden warfen — sich der in seinem Wagen befindlichen 10,000 Fl. Aerarial⸗GCel der bemaͤchtigten. 84
Oesterreich.
Ein Schreiben aus Triest vom 29. Jan. (in der All gemeinen Zeitung) meldet: Ein von Venedig hier eingetroffe: nes Linien⸗Infantexie⸗Regiment wird nach Latbach aufbreche die sich auf der Grenze
die Beilage. I
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