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abermals ausgeblieben; wir muͤssen daher unsere Leser bit⸗ ten, sich mit vorstehendem einer franzoͤsischen Zeitung ent⸗ lehnten Bruchstücke einstweilen zu begnuͤgen.)
London, 17. Febr. (Ueber Paris.) Der Fortgang des Befindens des Koͤnigs soll den gehegten Erwartungen nicht anz entsprechen. Se. Maj. koͤnnen sich, wegen koͤrperlicher Echon e, keine Bewegung machen, und selbst, ohne eine roße üdung zu empfinden, nicht lange stehen; Aller⸗ Söch tdiefelben shd auch dadurch verhindert worden, der Vermählungsfeier der Prinzessin Feodora beizuwohnen.
Das fruͤher in Umlauf gebrachte Geruͤcht von einer Besteuerung der Renten von den Staatseffekten findet nach den bestimmten Erklaͤrungen des Hrn. Peel gar kei⸗ nen Glauben mehr; aber schon vorher war es von Allen, welche England’'s Politik in Beziehung auf Finanzen ken⸗ nen, unglaublich befunden worden, weil sie darin einen wirklichen Staatsbankerott sahen. Es ist auch von einem andern im Ganzen weniger verwerflichen Plane die Rede gewesen, wonach bei jedem Verkauf von Staatspapieren eine Abgabe erhoben werden sollte. Da aber dieser von Hrn. Vansittart (jetzt Lord Brexley), als er Kanzler der Schatzkammer war, zur Sprache gebrachte Plan schon ein⸗ mal und zwar zu einer Zeit verworfen worden ist, wo es eben so nothwendig wie schwer war, eine Vermehrung der
Staatseinküͤnfte zu bewirken, so ist wohl zu vermuthen, daß man noch weniger jetzt zu demselben seine Zuflucht genommen haben würde. Leichter, ehrenvoller und vor⸗ theilhafter ist ein anderes Mittel, das Gleichgewicht zwi⸗ schen den Ie.. und Ausgaben herzustellen, näͤmlich: Sparsamkeit.
Ueber die am 11. d. M. in Ansehung der Testacte im Unterhause gepflogene Berathungen macht die Morning⸗ Chronicle folgende Bemerkungen. Einige Thatsachen, welche sich auf die im Parlamente bezweckte Aufhebung der Testakte beziehen, verdienen einer vorzuͤglichen Erwaͤhnung. Im Jahre 1790, als dieser Gegenstand im Gemeinrathe der Eity von London zuerst zur Sprache gebracht wurde, sah man kaum eine einzige Hand zu Gunsten jener Abschaffung sich erheben. Als aber dieselbe Berathung im vorigen, so wie im gegen⸗ wärtigen Jahre, erneuert ward, da erhob sich kaum Eine Hand gegen die Abschaffung. So hat sich die oͤffentliche Meinung uͤber den Gegenstand in dem Zeitraume von 37
verändert. Der groͤßere Theil des Gemeinrathes der City von London besteht aus Gliedern der aün Kirche. Dennoch haben nach der Behauptung des Alder⸗ mann Thomson diese kein geringeres Interesse an jener Auf⸗ „als die Dissenters feib.
Nioch hat man sich üͤber die colossale Rede des Herrn Brougham nicht ausgesprochen. Sie ist die längste, die, so lange Parlamentsverhandlungen statt finden, gehalten worden ist. Ihr zunoͤchst kommt Lord Castiereäghs Rede nach dem allgemeinen Frieden. Nach einer Berechnung in den New Times haͤtte sie, wenn sie wortlich abgedruckt wor⸗ den wäre, 24 Spalten oder 5000 Zeilen eingenommen. Am ausfuͤhrlichsten hat sie die Morning⸗Chronicle gegeben, wiewohl sie nur ungefähr die Haͤlfte dessenigen aufgenom⸗ men hat, was wirklich gesprochen worden ist. Fuͤr die New Times waren bei diefer Getegenene 8 fuͤr die Morning⸗
sele 9, und fuͤr die Times und ben Herald eben 1 vlel 4—2ö. beschäftigt. 8
zu keiner Zeit haben so zahlreiche Erhe zur Pairs⸗ wuürde als in den letzten deiben 2öö1 808 sind nämlich waͤhrend derselben Zeit zwel Personen zu Mar⸗ quis, drei zu Grafen, drei zu Viscounts und 22 zu Barons ernannt worden. Das Oberhaus hat demnach in dieser Zeit 30 neue Mitgalieder erhalten.
Nach Ausweis der letzten hier aufgenommenen Bevöl⸗ kerungs⸗Listen ist in der Grafschaft Middleser (wo London 2 die Sterblichkeit am gröͤßten, naͤmlich im eS gen e 36 Lebenden zu einem Gestorbenen; in der Grafscha von an (Wales) am geringsten, naͤmlich im Verhäͤltniß ist 49. 1u 1. Das Durchschnitts⸗Verhaͤltniß fuͤr England 8.” von Wales 60 zu 1. linge vengan Besten der spanischen und italienischen Fluͤcht⸗ Ertrag von Mittwoch gegebene Concert hat einen reinen
mehr als tausend Pf. St. gegeben.
. Lancaster, Assisen stand ein Chieurgus, Liverpool, uUnter der Anklage vor Ge⸗ ön zu seciren. Er — Frau ausgegraben zu haben, um
e die That nicht, suchte aber sich vor den Geschwornen durch Auseinandersetzung des wesent⸗
den Nutzens zu ensschultt Menschheit gewaͤhre. Der Rücha⸗ den die Anatomie der
ter erinnerte sie aber, daß sie nur zu untersuchen haͤtten, ob der verzen at⸗ die That
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begangen habe oder nicht. Sie sprachen das „Schuldig“”“
aus und der Chirurgus wurde zu einer Geldbuße von 30 Pfd. verurtheilt. b Niederlande.
Die Gazette des Pays-Bas liefert eine in der Kammer der Abgeordneten von Herrn Dotrenge in Bezug auf den 7ten Titel der Civil⸗Gerichtsordnung gehaltene Rede, von welcher wir hier Einiges wiedergeben:
Der stebente Titel ist ungemein wichtig. Er ordnet das Verfahren an, welches bei Revision der in erster Instanz entschiedenen Rechtsfäͤlle durch den obersten Gerichtshof, als das bedeutendste und einflußreichste unserer Dikasterien, zu beobachten ist. Will man, daß dasselbe in der oͤffentlichen Meinung bestaͤndig diejenige Achtung und das Vertrauen genießen soll, welches die erste aller oͤffentlichen Angelegen⸗ heiten — die Verwaltung der Rechtspflege — erfordert, so muͤssen die Entscheidungen desselben in letzter Instanz nicht allein von der Art seyn, daß sie auf keinem gesetzlichen Wege angegriffen werden koͤnnen, sondern auch in Ruͤcksicht ihres moralischen Ansehens so hoch Febe, daß Niemand je weder Beduͤrfniß noch Neigung fuͤhle, sie zu bestreiten.
Man sagt oft, eine Regierung habe in Betreff der Rechtspflege keine bedeutendere Ruͤcksicht aufzufassen, als diejenige, durch welche die möglichste Beeilung der Hand⸗ habung des Rechts beabsichtigt wird, und es sey uͤbrigens nur in geringem Grade ihr eigenes Interesse, ob mit Recht oder mit Unrecht ein streitiges Gut der einen pder der andern Parthei zuerkannt werde. Bei Annahme eines solchen Grundsatzes würden wahrlich die Feuer⸗- und Wasser⸗ proben des 12ten und 13ten Jahrhunderts uns als das Ideal der Rechtspflege erscheinen muͤssen, da man durch diese ja weit unmittelbarer und schneller, als auf irgend einem andern Wege, zu handgreiflichen Resultaten zu gelan⸗ gen im Stande war. Voͤllig gleichguͤltig also sollten die een dabei sein dürfen, ob die Rechtsspruͤche gerecht oder ungerecht lauten! Fuͤrwahr, es ist durchaus kein Grund⸗ satz aufzufinden, der an sich unmorallscher oder dem wahren Vorthelle des Staats verderblicher sein koͤnnte. Es ist ohne allen Zweifel eben so sehr Angelegenheit der Staaten, daß die Rechrsspruͤche uͤberhanpt erfolgen, als daß sie mit Un⸗ partheilichkeit und durch Wahrheit und Billigkeit begründet erfolgen. Wo ist eine Regierung, die nicht eifrig darauf be⸗ dacht sein muͤßte, sich das allgemeine Vertrauen, die allge⸗ meine Anhaͤnglichkeit zu versichern: und diese beiden Stuͤtzen sei⸗ nes Wohls wuͤrde dennoch nichts so leicht und so gewiß untergra⸗ ben, als die haͤufige Wiederkehr einer Mißbilligung, welche die öffentliche Srimme gegen Urtheile, die in dem Namen und un⸗ ter der Sanktion derselben gefaͤllt worden waͤren, erheben müͤßte. Hauptsaͤchlich um jenen Uebelstand so selten, als vsscc. eintreten zu lassen, sind statt der einzelnen Richter Tribunale eingesetzt worden. Der Einzelne, sosern ihm Einsicht und Gerechtigkeit nicht mangelt, kann ein gerechtes und in jeder Hinsicht untadeliches 8 fäͤllen; aber er kann auch dem Irrthum und dem Versehen unterliegen. Selbst ein Rechts⸗ spruch, den die Majorität einer Versammlung von Richtern faͤllte, kann irrig sein, wie groß oder gering die Zahl war⸗ welch: sich für ihn entschied. Dennoch ist man allgemein einverstanden, den Rechtsspruͤchen hoͤheres Vertrauen zu schen⸗ ken, welche die der Ueberlegung mehrerer zu sein scheinen, so sehr man der Grenze, welche auch ihrer Ein⸗ sicht gesteckt war, sich bewußt seyn kann. Die Berathungen in solchen Versammlungen geschehen der Regel nach auf dem Wege der Discussion. Bei dieser entdeckt jeder leicht, wie wenig er jedesmal in Beziehung auf seine Meinung die rich⸗ tige Anficht hegen mag, doch leicht die Schwäͤche der frem⸗ den, und darin liegt der Grund, zur Erkenntniß des — lich Wahren auf negativem Wege zu gelangen: ein Ver⸗ haͤltniß, welches mehr, als irgend etwas anders, die Einsez⸗ zung von Gerichtshöfen zu veranlassen, im Stande sein
mußte. Brüssel „ 22. Febr. Die Utrechter — vom 19ten tens aus Curagae
Februar enthält den Auszug eines Schrei vom 30. Nov. v. J. I demselben wird gemeldet, daß die
Maaßregel, vermoͤge wescher der Hafen dieser Insel zum Frei⸗
bafem erklart worden ist, den Erwartungen, die man darauf gruͤndete, noch nicht entsprochen hat, und daß Grund vor⸗ handen sei, diesen Umstand den uͤblen Verhältnissen, in de⸗ nen sich Columbien durch fortdauernde innere Zwietracht be⸗ finde, groͤßtentheils, wo nicht ga beizumessen.
Den 16ten d. M. starb 8r Nase ae im Buͤrgerhospi⸗ tal Neannette Honnhut, verwitrwete Abam, in dem Alker von 106 Jahren. Mit 97 Jahren war sie ims Hospital eingetreten. Noch das vorige Jahr ging sie in der Stadt herum und machte ihren annten EE
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