1828 / 51 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

der That viel einfacher, als sie näͤch den gewoͤhnlichen in⸗ gaben, die man in Betreff ihrer zu machen pflegt, zu ein scheinen. Es giebt in der That nicht den geringen Unterschied zwischen den Berechnungen mehrerer Dil⸗ Uonen und weniger Pfunde, oder zwischen den As⸗ aben eines Indtvidiums und eines ganzen Reices. ide müssen von denselben Grundsaͤhen abhaͤngen md nach derselben gesetzlichen Bestimmung geordnet werdn. Unsere erste Sorge muß unstreitig nach der Bahn, die ich mir selbst vorgezeichnet habe, die sein, zu erwaͤgen, welhe die Verbindlichkeiten sind, zu deren Eeüung uns Natio⸗ nal⸗Ehre und Natlonal⸗Treue verpflichten. Welches im⸗ mer der Zustand der Finanzen dieses Landes seln moͤge, welche die augenblicklichen Schwierigkeiten, so wird doch, 882 ich, diese allgemeine Hoffnung und dieses allgemeine efuͤhl durch das ganze Reich herrschen, daß der National⸗ credit, der dem Glaͤubiger verpfaͤndet worden ist, eher Er⸗ tedigung erhalten muß als irgend ein Vorschlag die 28 lichen Ausgaben einzuschränken, beruͤcksichtigt werden kann (Die nun folgenden bestimmten Angaben sind bereits im . gegeben worden. itzung vom 18. Februar. Im Oberhause wurden mehrere tionen wegen Aufhebung der Test⸗ und Corpo⸗ rations⸗Acten eingereicht, und denmäͤchst die Vill wegen der zu creirenden 12 Millionen Schatzkammer⸗Scheine zum brittenmale verlesen; sie ging durch. Lord Wharneliffe trug auf eine Adresse an den Koͤnig an, um Seine Masestaͤt zu dicten, dem Hause eine Abschrift des Verichts der Commis⸗ b zur Untersuchung der Kuhpocken, Impfung vorlegen zu lassen; sie ward angeordnet. die Verhandlungen im Unterhause waren von doßem Interesse, indem die Herren Huskisson und Herries sich üͤber die Gruͤnde welche die Aufloöͤsung des letzten Ministeriums her Folge hatten und uͤber ihr Benehmen in dieser wichtigen ngelegenheit aussprachen. Den Anlaß dazu gab Lord Normanby, der, als der Kanzler der Schatzkammer den An⸗ trag zur Verwandlung des Hauses in ein Subsidien⸗Com⸗ mité machte, sich erhob und mit Bezugnahme auf das was fruͤherhin von Lord Goderich in Vetreff der Differentien wischen zweien Cabinetsgliedern (den Herrn Huskisson und Herries) hinsichtlich der Ernennung des Lord Althorp zum 86 enden des Finanz⸗Commités erklärt worden, die Noth⸗ b igkeit näherer Ausfschluͤsse in diesem Bezug aussprach - demnäͤchst, mit Ruͤcksicht aus den Umstand, daß die zwei vorge⸗ Personen (Hr. Huskisson und Hr. Herries), deren unver⸗ 1 rer Zwiespalt, nach dem Ausdrucke des Lords Goderich, die Auflösung des vorigen Minlsteriums herbeigefuͤhrt, den⸗ noch setzt beide Mitglieder des Cabiners sind, fuͤr dringend erforberlich erachtete, von den polltischen Grundsaͤtzen, auf denen das dermalige Cabinet beruhe, naͤher unterrichtet zu werden. Daß Hr. Huskisson sich dem neuen Ministerium . ggeschlossen habe, mache ihm (Lord N.) in sofern große . wenn es als Triumph der liberalen Princivien an⸗ werden könne, deren wackerer Verfechter Hr. Hus⸗ on —— sei. Das, was letzterer (den Londoner 8.. .e. ee aees 2n- den fraglichen 8 7v * e ihm M. n Vergnuͤgen; wenn indeß darin .Ss.enna⸗ v,ve en ten die Rede sei, welche Hr. Huskisson fuͤr das Fortbestehen Grundsätze verlangt 4— gt habe, so sei es wuͤnschenswerth, eesen Gegenstand näher unterrichtet zu werden.

een trat Hr. Huskisson auf, und gab zunäͤchst eine

z des Hergangs in Ansehung der es Lor thorp zum Vorsitz im Finanz⸗Aus⸗ schusse. Nach Inhalt derselben war diese hgefeseneit

im Novem

v. J. zur Sprache gekommen und zwar

Lord

damit einverstanden erkläͤrt habe; auch er (Hr. H.) es Hethan, jedoch unverholen zugleich bemerkt, daß —E sein wuͤrde, wenn ein Mitglied des Mi⸗

erte L Lord 8 oderich gegen H. H. daß der Hr. Tierney den der beabscht g Tchwiegervater des Lord Althorv, wegen darauf fragte Lord rnennung des letztern sondirt habe. Kurz ler der S 28 Hr. Huskisson, ob er mit dem Kanz⸗ Dies war .ier uͤber den Gegenstand conferirt

Hr. 8,8 „sehn. unterblieben. Hr.

r. Huskisson hatten nun eine 454 den Gegenstand und waren hinsichtlich saͤmmt⸗ lcher Mits seder des Comités einverstanden. Am fol

h im Comité erhielte. Nach etlichen Tagen

enden

rzuͤglich mngig dich umhin konnte, das Unpassende des Kundwer⸗

Tage erklaͤrte indeß Hr. Herries, daß bereits im Publico von der Ernennung des Lord Althorp zum Vorsitz gesprochen worden, und daß er daher bei den mancherlei Inconvenien⸗ zen die es habe, wenn dergleichen Gegenstaͤnde offenkundig wüͤrden, seine Meinung ändern musse. Hr. Huskisson setzte den Hr. Tierney davon in Kenntniß, der eben⸗

us solcher Angelegenheiten anzuerkennen. 1. 9949 Huskisson erhob sich Herr Herries. Ich bin bereit, sagte er, jetzt der Aufforderung des Hauses millfahrend, Einiges in Betreff meines oͤffentlichen Handelns, sofern dasselbe mit der Aufloͤsung des letzten Cabinets in Verbindang steht, darzulegen. Zwar sollte ich mit Recht be⸗ denklich seyn, das Haus unter andern Umstaͤnden, als die⸗ senigen sind, welche ein solches Machtgebot mit dem vorliegenden Gegenstande zu beläͤstigen. Da man aber der Meinung gewesen ist, daß einige mit dem erwaͤhnten Gegenstande in Verbindung stehende Verhaͤltnisse auf —2 nen oͤffentlichen Charakter Bezug haben, so tritt eine E r⸗ terung als Nothwendigkeit ein. Insbesondere giebt es wei oder drei Punkte, uͤber welche ich mich unerläͤßlicher Weise erklaͤren muß. Der erste betrifft die Beschuldigung welche man gegen mich erhebt: ich sey der vorzuͤglichste Ur⸗ heber der Aastösung des vorigen Ministeriums gewesen. Haͤtte ich aber in der That dazu die Veranlassung gegeben, welches ich laͤugne, so wuͤrde doch daraus noch nicht folgen, daß mich diese Anklage wirklich mit Tadel belastet. Unter solchen Verhaͤltnissen ist man so oft genöthigt, eine Parthei zu ergreifen, der man gern entgehen moͤchte und Wirkungen Sa-e ringen, die man nicht beabsichtigte. Ich weiß, daß Mei⸗ sich verbreitet haben, als sey mein Betragen von der Art gewesen, daß man eine uͤberlegte Absicht, Uneinig⸗ keit in dem vormaligen Cabinet zu erregen, darin finden konnte. Ich spreche das in dem vollsten, unverbluͤmtesten Sinne aus, weil ich es fuͤr einen sehr ehrenvollen und gen, und ich darf hinzufuͤgen, auch für einen sehr sichern

leg halte, mit Beschuldigungen, welche vermittelst Insi⸗ nugtionen uns gemacht worden sind, auf solche Art zu ver⸗ fahren, als waͤren sie offene und unvermäntelte Anklagen. Ich sage also: es ist unwahr, daß die Schwierigkeiten, welche sch angedeutet habe, und welche wenlgstens fuͤr bie ausschließ⸗ liche Ursach der Auflösung des letzten Cabinets ausgegeben werden, mir zur Last fallen. Ich sage also, wie und wo sie immer gemacht seyn mag, o. fern sie auf irgend eine unredliche Absicht von meiner Seite, auf irgend eine arglistige Maaßregel, ver⸗ möge welcher ich mit Absicht das vorige Cabinet zu stürzen gesucht haͤtte, sich bezieht, eine ich will unverholen sprechen eine grundfalsche,

nungen

(Auch von dieser Rede muͤssen wir uns die weit

(Wir muͤssen die Fortsetzung einer ausfüͤhrlichen Mit⸗ theilung von Hru. Huskissons Rede dem morgenden Blatt

zweiten von Lord Normanby erwähnten Punkts,

sder obgedachten Garantieen, die

gegebenen Erlauterung mit dem Herzoa von Wellington wegen Annahme seiner (Hrn. Huskissons) dermaligen habt hatte, daß er wegen . (geln des Canningschen und Goderichschen Ministeriums und der demselben zum Grunde liegenden Principien sicher ge⸗

als hinreichende

„als einem dazu vorzüͤglich geeigneten Mann, den Vorsitz zu rigen Weise verfolgt werden sollten, habe er, (Hr. z auch daß er (Lord G.) bereits mit dem Kanzler der nicht umhin gekonnt, dem Mimisterium beizu * (Hru. Herrles) daruͤber gesprochen und die⸗ London 19. Febr. Gestern hat

Hauptbestr

Rede in Liverpool verlangte, daß folge, bei seinen

Auge ge⸗ Maaßre⸗

Postens, hauptsaͤchlich im der Aufrechthaltung der

stellt werde. Nachdem ihm der Herzog von Wellington die

; die

Maaßregeln so weit es möglich in der bis

treten. die Vermahlung der

Prinzessin Feodora mit dem Fursten von Hohenlohe⸗Lan⸗

genberg statt gefunden. E Ch , haas giebt folgendes Schrelben des Lord

1 8 Da ich in den öffentlichen Blättern verschledene ungeg „die bewegenden Ursachen meiner ift im Vaterlande betreffende Angaben lese, so achte ich es fuͤr angemessen, da solches mit keinem Nachtheil für die Sache der vwer geschehen kann, zur öff⸗ in Kunde zu bringen, das aͤngstliche Verlangen die 1 zur Unter⸗ druͤckung der Seeraͤuberei welche von einer Menge

Raubschiffe im Archtpel betrieben wird, zu erhalten, zett das riechenlands ist wodurch es die Wohlthaten,

daß jene Be-

durchaus unwahre, auch nicht

durch den geringsten Beweis zu erhäͤrtende ere 2 .

lung vorbehalten.) *

8

vorbehalten, und bemerken hier nur kuürzlich in Ansehung des 8

r. Huskisson nach seiner Huskisson seiner seßt Unterhandlungen 8

b Väürgschaft zu detrachtende Versicherung ⸗,

¼ kord Goderich ihm zu der Zeit discursiv gesagt, daß Hr. thellt habe, daß viese Princlpien aufrecht erhalten,

sernep es für wünschenswerth erklaͤrt habe, dem genannken Canningschen „₰ * „*

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