1828 / 54 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

daß er aber nie die entfernteste Absicht gehabt habe, den Umsturz des Ministeriums herbeizufuͤhren. ondon, 22. Februar. Seine Masestaͤt der Koͤnig ha⸗ ben den Herzog von Montrose, an die Stelle des Herzogs vom Devonshire, welcher resignirt hat, zum Lord Kammer⸗ heren ernannt. Hr. Huskisson hatte e von Wellington, 2 nach Windsor begab. E der Marzuis von Anglesea, um jestät, Behufs seiner Abreise auf tenant don Irland, zu beurlauben. Dublin den 27. oder 28. d. M. 8 Der heutige Courier meint, man habe nun der Fragen und Erklärungen uͤber das fruͤhere Benehmen der Minister genug und mehr als genug. Parlament und Minister koͤnn⸗

gestern eine Couferenz mit dem worauf er sich zu Sr. Maj. dem bendahin verfuͤgte sich gestern sich bei seiner Köͤnigl. Ma⸗ seinen Posten als Lord⸗Lieu⸗ Man erwartet ihn zu

7. nachgerade wohl mit dem wirklichen Vortheile des ftigen, der ihre ganze Aufmerksamkeit in An⸗ spruch ime. Discussionen uͤber die Vergangenheit seien

dem Volke im Ganzen sehr unwichtig, viel interessanter sei

15 die Zukunft. Das vorige Cabinet, sagte er, sei aufge⸗

lüst, ein neues an seine Stelle getreten, und das Volt er⸗

warte von diesem die ubthigen Schritte um die Wohlfahrt

und Ehre des Reichs zu erzielen. Eine vollguͤltige Buͤrg⸗

schaft dafür Uege in dem Chargeter dessen der an der Spitze

der Regleru eht, und man das feste Vertrauen, daß

er sich 8egn-Na pruͤche auf die Dankbarkeit seines Vaterlan⸗

dee erwerben werde. Dazu aber sollte man ihm freles Feld

ssen, und nicht feine und seiner Collegen Zeit und Aufmerk⸗

amkeit von der wirklich noͤthigen Arbeit ablenken. Der Himmel

wWeiß, ste haben auch ohne dies hinlaͤngliche Beschäftigung.

an sehe auf den Zustand der auswaͤrtigen Anße

üuf die neuesten Nachrichten aus Konstantinopel, welche uns

auf Ereignisse von der hochsten Wichtigkeit vorbereiten. Man

e, wie nothwendig es sel, die genaueste Uebereinstim⸗

ng mit den verbuͤndeten Maͤchten immer mehr zu befesti⸗

gen. Man wende sich dann zu unserer inneren Lage. Man

EI edenke welch ein welres Feld der Untersuchung fuͤr das Fi⸗

nanz⸗Comits eröffnet ist, welche Irrthümer zu verbessern,

3 welche Mißbräuche abzustellen, welche Veraͤnderung im Sy⸗

senes zu empfehlen, welche neue Maaßregeln vorzuschlagen!

Man sehe auf die Frage wegen des Ackerbaues, die Besorg⸗

nisse für das Interesse der Landhauer, die Nothwendigkeit

eine entscheidende und genügende Einrichtung hierin zu tref⸗

fen. Man sehe auf Irland, sehe auf England, sehe auf

die Maaßregel welche die * jedes Landes erfordert. Man

lehe auf die nothweudigen Discusstonen über die Test⸗Aecte

und die katholischen Forderungen Man erwäge die gebie⸗

terischen Forderungen in jedem Departement, in jedem Staats⸗

amte, und entscheide dann, ob wir die Zelt der gesetzgeben⸗

den und regierenden Gewalt mit Untersuchungen und Erkla⸗

rungen verderben düͤrfen, welch. nur Bitterkeiten herbelfuͤhren und die erches Geschäfte aufhalten koͤnnen.

1 iesiges Morgenblatt will wlssen, daß bei dem neuen

28 der dreier Personen zur herzog⸗

b 8 die Rede set. Man nenht die Marquls von

Hertford . und den Grafen v. Lonsdale als die⸗

e gedachte Auszeichnung zu Theil werden

Am 18ten fand hier eine Subscribenten zu dem Denkmalt die Anstalten zur Ausfuͤhrung des Plans

pec, walcer gung genommen wurden. Dle hereits unterzeichne⸗

ten Gelder belaufen sich auf 9500 Pfd. St * 1. Nach einem Ausschreiben des Minl 0 Innern an

die Lord Lientenants, soll die Miliz di m Erereiren zusammengezogen es Jahr nicht zu

Es ist wiederum ein Di b großer Diebstahl an einer Land⸗ Beank, nämlich der der Herren Waters und Co. in Swan⸗

sea verübt worden. Das Raͤhere . Raͤhere ist zwar noch nicht be⸗ kannt, doch erfaͤhrt man, daß der Diebstahl sich anf 20,000 82 Sterling, wovon 10,000 Pfd. in baarem Gelde, be⸗

8 sel. Die Umstände lassen auf sehr 8 vebenie Seicöuben schließen. 82 v anscheimegt

egeuheiten,

b

senigen . solle.

ahlreiche Versammlung von fuͤr den verewigten Canning

.

eschickte und

88* an ihre Geschaͤfte gingen, fanden sie alles sschlossemn ah 1 bester Ordnung, die Zimmer wohl ver⸗ kurz alle Ses w., bald aber zeigte sich's, daß Geld, Noten, . Madea Zeseünde von Werth fort waren. AKegierung von Haen bis zum 48. Oetbr. melden, daß die 8 elizkeiden biem mie dem Rasah von Kolapore in gkeiten gerathen ist. Schon im Jahre 1826 und f Jahrs 1827 waren Operatlonen gegen die⸗

in Anfange des 3 sen unruhigen Haäͤuptling unternommen, die aber beide Male

unblutig endeten, da der Ra

jah, sobald er unsere Truppen

Ees am sol⸗ 1

-

H seinen Thoren nähern sah, gute Worte gab und seine ruppen auseinander gehen ließ. Dieses Mal, glauhbt man, wird er füͤr seine Verwegenheit buͤßeen muüͤssen. Kolapore liegt in der Provinz Bejapore, 180. Englische Meilen suͤdlich von Bombay und nordwestlich von Madras. 3 Durch die „Flora“ haben wir Nachrichten aus Rio⸗ Janeiro erhalten die um 9 Tage neuer sind, als die mit dem letzten Paquetboot eingetroffenen waren. Sie ent ten zwar noch keine Bestätigung des Friedensabschlusses schen Brasillen und Buenos⸗Ayres, doch erwartet man, nen kurzem davon Meldung zu bekommen. Der Me Chronicle zufolge sprechen die Nachrichten aus Rio⸗Jan mit Zupversicht von der Abtretung der Banda⸗Oriental an Großbritanien. —— n Sipz⸗ weite Kammer der General⸗S. SDizh., vom 238. Februar. Die Discussion ward mit dem öten Titel eröffnet, welcher von den Maaßregeln han⸗ delt, die bei dem ganzlichen Ruin eines Schuldners zu 2 b obachten sind. Die Abgeordneten Lehreg und Reyphins lir⸗— sich zuerst weitlaͤusig üͤber den Gesetzentwurf aus, emerkten vorzüglich, warum das Gesetz in diesem Falle den Privatleuten nicht eben dieselben Vortheile, wie den bankerotten Kaufleuten einraͤume. Noch mehrere Depu⸗ tirte machten hlerauf aufmerksam, und fanden andere immungen des Titels willkuͤhrlich und unbestimmt. Barthelemy und mehrere

Die

bgeordneten von Meulenaere, 4. e. sprachen zu Gunsten des in demselben beohachtetin Systems. Am Schlusse der Debatten vertheidigte der Fu“ stizminister den Gesetzentwurf, welcher mit 44 gegen 35 Süm⸗ men angenommen ward⸗ *

Sihung vom 24. Febr. Ueber den 7ten Titel 2. BZ. sprachen die Herren Meulenaere und Asch van Wyck

erste: Jeder Kausmann, der seine Zahlungen einstellt, selll-l. lirt, von einem Nichtkaufmann aber, dessen Vermoͤgen zur * Befrledigung seiner Glehuhiger nicht ausreicht, kann man nicht sagen, daß er fallirt habe⸗ er hefindet sich nur im Zua- stande der Zahlungsunsabigkeit, selbst wenn erwiesen waͤre, daß er mit gewissen Dingen handelte, oder gewisse Waaren absetzte; vorausgesetzt, daß er nur nicht sein eigentliches Ge⸗ werbe daraus machte. Dieser Behauptung steht selbst der ne nicht daß sen⸗ . rüͤcksichtlich der Ver⸗ indlichkeiten, welche aus diesen Beschäftigungen für ihn erx⸗ wachsen tonnten, wirklich der chen 2 anheimfällt. Wie geht es nun zu, in dem Französischen, Gesehbuche zwar als Grundsatz angenommen wird, daß der Nicht⸗Handelnde in den Zustand der Zahlungsunfäͤhiskeit gee, rathen kann, der in diesem Zustande befindende

ner aber als dem gemeinen unterworfen behan⸗ delt wird, und keine eheln evehe werden, vermit⸗ telst welcher die Rechte seiner Gläubiger gedeckt würden Der Reduer sucht nun zu beweisen, daß dieser Umstand eine wirkliche Luͤche der Gesetzgehung sey, und freut sich, sie durch den porgeschlagenen Titel hald ausgefüllt zu sehen. Man sei, faͤhrt er fort, von der Mangelhaftigkeit der Gesetzgebung in diesem Punkte von jeher so allgemein überzeugt gewesen, daß die Tribunale häͤufig dem Geiste und den ausdrücklichen Bestimmungen des Gesches die offenbarste Gewalt angethan haätten. Es gebe Beisplele (von denen er einige amnfüher) daß nichthandelnde Individuen, die in Zahlungslnvermögen verfallen waren 622— in die Classe der eigentlich Falli⸗ renden von den sel 81996 wurden. Diese Beschluüͤsse, spricht er, will ich auf keine Weise in Schutz nehmen, da der Grund⸗ satz, welchen sie zu dem ihrigen machen, allen Festse

eines gesunden Rechts entgegen ist. Dennoch beweisen sie klar, wie höchst nothwendig genaue Bestimmungen in Be⸗ treff des Verhältnisses der Zahlungs⸗Unfähigkeit sind, weil man fa, um nur das Recht der Gläubiger nicht ganz unter⸗ gehen zu lassen, dem Geiste des Gesetzes so entschieden Ge⸗ walt anzuthun sich aufgefordert fuͤhlte. Tobald ein nicht handelndes Individuum sich in dem Zustande des Zah⸗ sungs⸗Unvermögens desfindet, so fordert ehen sowohl das Interesse des Schuldners, als das der Glaͤubiger, daß u Verwaltung der Masse Veranstaltung getroffen werde In solchem Falle kann aber nichts billiger sein, als von den praͤsumtiven Hauptglaubigern einige zu Curatoren der Masse

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zu bestellen. Man kann auch die Anor er Schuldner, wenn die Ernennung der 12 * seinem Wunsche gemäß geschieht, vorläusig gehört werde und so die Ruͤcksichten auf das Beste des vn mit den e.ehnneen, auf welche die Glaͤnbiger Ansprüche r duͤrfen, in V dung bringen. Der

alle Mittel gegen die

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und wen .

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