Kammer vorgeschlagenen Candidaten Jolly, Kern und Kirn, hat der Großherzog den ersten, Geh⸗ Legationsrath Jolly, zum Praͤsidenten ernannt.
Balrische Kammer der Abgeordneten. 33ste Sitzung. Nach Vorlegung der Fragen zur Abstimmung uͤber den Gesetzentwurf, die Einfuͤhrung einer Hunde⸗Taxe betref⸗ fend, wurden Ausschuß⸗Berichte über gepruͤfte Privat⸗Be⸗ schwerden, so wie üͤber Anträge von Abgeordneten erstattet. Unter diesen letztern wurden auch Folgende fuͤr geeignet zur Vorlage an die Kammer und zur Verweisung an den geeig⸗ neten Ausschuß durch einstimmigen Kammerbeschluß erklärt. Des Abgeordneten Kraͤmer: den Entwurf eines neuen Wech⸗ sel. Processes fuͤr die Stadt Augsburg betreffend; des Abge⸗ ordneten Lechner: Gleichstellung der staͤdtischen Magistrate erster und zweiter Classe, dann andere Abaͤnderungen im Gemeinde⸗Edict und in der Gemeinde⸗Wahlordnung betref⸗ fend. Des Abgeordneten Kraͤmer: auf Sicherstellung des Nahrungsstandes mehrerer Gewerbevereine zu Augsburg durch Beschraͤnkung einer allzugroßen und regellosen Gewerbe⸗ freiheit. Des Abgeordneten Freiherrn von Aretin: auf Her⸗ stelung von Eisenbahnen. Der Abgeordneten Rabel und Orcheil: auf Erhoͤhung des Eingangszolles auf auslaͤndischen
Vitriol und Alaun. es Abgeordneten Sedelmaier: Erhoͤ⸗ hung des Zolles auf rohes Unschlitt betreffend. Des Abge⸗ ordneten Freiherrn von Closen, auf Gleichstellung der vor dem Maͤrz 1822,
Ofheclere. Von Hornthal in Bamberg uͤbersandte seine Schrift uͤber den Landtag, wofuͤr die Kammer ihren Dank ins 5 niederler 8. 8 dattt Heh unchen, 5. Maͤrz. eute starb der koͤnigl. eichs⸗ rath, Staatsrath und Maͤsident des protestantischen Ober⸗ consistoriums, Freiherr v. Seckendorff. — Dem Vernehmen nach werden wir den Koͤnig diesen Sommer hindurch in unserer Mitte zu besitzen das Gluͤck haben, da Se. Majestaͤt keine entfernte Reise zu unternehmen gedenken, und Ihre Majestaͤt die Koͤnigin in Nymphenburg Ihr Wochenbett abhalten werden. — Wie verlautet, ist an die Redactionen der hier Iegehn Blaͤtter der Befehl ergangen, diesel⸗ hen bei 100 Fl. Strafe, jedesmal vor der Ausgabe den dazu ernannten Polizeicommissairen vorzulegen. Man spricht von Errichtung eines literarischen Vereins mit einem Lese⸗ institut unter der Leitung des Geh. Hofraths v. Schelling. . Nuͤrnberg, 8. Mäͤrz. Am zweiten Ostertage, den 2 Aporil d. J., wird der Grundstein zu Albrecht Duͤrer's .e gelegt werden. An Beitraͤgen ausschließend zu esem Zwecke, sind 8883 Fl. 40 Nr. bis jetzt unterzeichnet
5 worden. Maͤrz. Das c Regierungsblatt
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knn . e folgende Bekanmtmachung, die ddes Großherzogthums betreffend: 12 Gro 9 rung teht in diesem Augenblick mit der Krone Preußen in Unterhandlungen, welche eine Erweiterung des Verkehrs 8 * . Unterthanen bezwecken, und deren Folge bh eines andern Zoll⸗Systems, und die —5 be a Beziehung auf mehrere Actikel 5 Fhachricht von dies a die in das Publikum gekommene ranlassen duͤrfte senc Unterhandlungen mehrere Personen ethen zu versehen mit außergewoͤhnlichen Waarenvor⸗ daß die w hibeilntden Asoz ee ce des Fall eintreten koͤnnte, 1 rung duuch entstehende Wuaren ah efogherz glichen Regie⸗ deen koͤnnten, so wird hiermit verordnet: gen vereitelt wer⸗
Art. t. Von de 3 m heutigen Tage an sollen die Groß⸗
oglichen Grenz⸗E 8 af die Namen z'Einnnehmereien alle eingehende Waaren,
der Empfaͤnger sowohl ten, gen 1 hl als d. ⸗ der⸗ Großherzoglchee 80 es sollen diese Tndese chen von Kerben. neral⸗Controlle demnäͤchst verisicirt 9
. ah — dieser Annotationen soll die Dif⸗ känftgen Tarif, von —₰ zwischen dem jetzigen und dem garen, von d allen, vom heutigen Tage an eingehen⸗
pfang notirt word ensenigen, auf deren Namen der Em⸗ angemessen find rden ist, oder, wenn die Verwaltung dieses t darauf, oh n sollte, von den Declaranten, ohne Ruͤck⸗ oder nicht, .; die Waare noch in ihrer Hand befindet seyn sollte, nach 2, und, insofern dieses nothwendig Ordnung beigetrt en Bestimmungen der Steuer⸗Executions⸗
Arr. 3. — werden.
men, deren Einführenn den Grenz⸗Buͤreau's Waaren ankom⸗ der angeordneten Raaeünsporkanten oder Empfänger sich können diese Waaren ber hebum nicht aussetzen wollen; so unter der speciellen Aufsiche deß renz⸗Buüreau hinterlegt und mrüͤckgehracht werden. desselben wieder in das Ausland
und der nach diesem Zeitraume pensionirten
Art. 4. Die Bestimmungen Art. 1. und 2. sind in ganz 8 gleicher Art anwendbar auf alle Waaren, welche aus dm — Freihafen zu Mainz, oder aus den Lagerhäusern und ander Freilagern oder aus Privatmagazinen in das Großherzogthum eingebracht werden. ,
Art. 5. Großherzogliche Ober⸗Finanzkammer ist mit der Vollziehung dieser Anordnung beauftragt.
Darmstadt am 7. Maͤrz 1828.
Unterz: Aus besonderem Allerhoͤchsten Auftrage Groß⸗ herzogl. Hess. Ministerium der Finanzen. du Thil. 8 uttgart, 7. Mäarz. Das 2 jegierungsblatt vom 5. een von Seiten des Ministeriums der auswär⸗ tigen Angelegenheiten eine
Uebereinkunft 8* Preußischen Regierung zu gegenseitiger Sicherstenung der Pre der Schüftsteller und Verleger gegen den Nachdruck;
— bi mäßheit des Artikels 18. der Deutschen — 2 Beschlusse kommen wird,
Bundes⸗Acte zu einem gemeinsamen 3 — den 25*5,₰ in den Preußischen Staaten, wenn . der Wuͤrtembergischen Regierung um ein Privilegium wi 2 den Nachdruck nachsuchen, gan dieselbe guͤnstige Behand⸗ lung, welche in einem solchen Falle die Waͤrtembergischen Unterthanen in veene In zu Theil werden soll. wei z. 1
Mit dem Monat Maͤrz geht die auf die Dauer eines Jahres beschränkte einstweilige Uebereinkunft (modus vivendi für Zoll⸗und Handelsverhaͤltnisse zwischen der Schweiz und dem Großherzogthum Baden zu Ende, ohne daß ein bleiben⸗ der Vertrag, der an ihre Stelle treten koͤnnte, zu Stand ckommen waͤre. Die voroͤrtliche Behoͤrde hat unter diesen sumstoͤnden durch Note vom 25. Febr. auf Verlͤngerung
—
jener Lebensweise für unbestimmte Zeit, bei achtwoͤchentlicher jedem Theil freigestellter Aufkuͤndigung, angetragen. Seit der letztjährigen Tagsatzung hat, einiges Notenwe sels uner⸗ achtet, die Unterhandlung fuͤr einen bleibenden Handelsver⸗ trag keine Fortschritte gemacht. Durch Note vom 17. Febr. ist von dem Großherzogl. Badischen Geschaͤftstraͤger erklaͤrt worden, daß, dei S weizerischer Seits verweigerter Ratisi⸗ cation des im Januar 1826 geschlossenen Vertrags und bei den seitherigen vergeblichen Bemuhungen darauf zuruͤckzu⸗ kommen, nun auch Baden sich von diesfalls eingegangenen Verpflichtungen lossage und alles Verhandelte als . hen zu betrachten sei; wogegen jedoch die Bereitwilligkeit zu Anhebung einer neuen Unterhandlung ausgesprochen wurde, wofern die nunmehrigen Vorschläge von der Schweiz aus⸗ zehen werden, deren Begehren und die dafuͤr zu machenden s nerbietungen als Grundlage der neuen Unterhandlung die⸗ nen sollten. Der voroͤrtliche Staatsrath hat bei den Regierun⸗ dn der zunächst bei dem Verkehr mit Baden betheiligten — antone einen befoͤrderlichen Zusammentrirt ihrer Commlssaa«“ rien zur Vorberathung zu veranstalten angetragen. Tärkei und Griechenland. Die Allgemeine Zeitung enthält im neuesten Blatte folr eendes Schreiben aus Konstantinopel vom 5. Februar: ie Hauptstadt ist fortwaͤhrend in großen Besornisfen. In Pera schickt sich Alles zur Abreise an, da man fuͤrchtet, daß die aus Asien erwarteten Truppen den Ueberrest der Woh, nungen der weggewiesenen Armenler in Besitz nehmen wer⸗ den. Die Anerbietungen der Katholisch⸗Armenischen — E. ster, die Kirche des Patriarchen besuchen, aber das A 1u mahl nach dem Roͤmlschen Ritus genießen zu wollen, sind ruchtlos geblieben, und ein strengerer Befehl, als der fruüͤ⸗ eere, erlaubt ihnen nicht mehr, das Schicksal ihrer Ge⸗ meinde zu theilen, sondern verbietet ihnen, sich nach Asien zu wenden, so daß diese Glaubens⸗Vater mit einzelnen Ka⸗
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bavanen zu Lande nach Italien ziehen wollen. Welchen Un⸗ faͤllen diefe Wanderer in den Provinzen ausgesetzt sein werden, kann man sich vorstellen. Das Elend der abziehenden Christen ist sehr groß, aber, zur Ehre der Tuͤrken kann es geruͤhmt werden, daß Manche ihnen Theilnahme durch Rath und That beweisen. Namentlich ist dieses auf der Asiatischen
Seite der Fall, wo viele dieser Unglücklichen, denen die Ehristen aller Bekenntnisse aus Fur tsamkeit keine Unter⸗ stuͤtzung angedeihen ließen, hüͤlfreiche Gaben von den Mos⸗ ims erhielten. Von einer Verwendung der fremden Ge⸗ sandten ist nichts mehr zu erwarten. Frankreich und Oester⸗ reich sind tractatenmäßig die Protektor⸗Staaten der Kathe⸗ liken, alle in die Seüechische Frage verschmolz durch den Dr der Zeiten alle andern in Eine große, die nur ein des Schicksals zu loͤsen bestimmt scheint. Wenigstens ist es hier dahin gediehen, daß sich Verzweiflung auf allen Gesich⸗ tern und nur der Gedanke tröͤstet, daß dieser Zu⸗ d
stand bei dem auch unter den Tuürken herrschenden Elen
nicht von langer Dauer sein könne.
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Man
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