1828 / 68 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

EEEEEEEE11 ND88I111111“— . ei dem hohen Wasserstande am 5ten hat die See viel

Schaden an der Kuͤste von Flandern und Seeland angerich⸗ tet. Zu Sluis ist das Wasser zwei Fuß uͤber die Quals ge⸗ stiegen Zu Hoofdplaat ist ein Damm durchbrochen und die Umgegend des Orts unter Wasser gesetzt worden. Die Zei⸗ tungen der noͤrdlichen Provinzen reden von vielen Schiffbruͤ⸗ chen. Von der Laconica, weiche nicht weit von der soge⸗ nannten Spitze von Holland unterging, hat man nur 5 Menschen retten koͤnnen. Rußland.

St. Petersburg, 8 Maͤrz. (Aus einem Privat⸗ Schreiben.) Die Besorgnisse, welche die moͤgliche Erneue⸗ rung der Feindseligkeiten gegen Persien erregt hatte, schei⸗ nen als beseitigt betrachtet werden zu koͤnnen; da nach den neuesten Nachrichten der Schach von Persien, in Folge des von dem General Paskewitsch angeordneten Vorruͤckens der Russischen Truppen, seine Bereitwilligkeit zur Annahme des Friedens⸗Tractats zu erkennen —— haben soll.

Demzufolge sollen die an Rußland zu zahlenden Con⸗ tributions⸗Gelder bereits abgesendet sein, und Abbas⸗Mirza den Auftrag erhalten haben, sofort zur Vollziehung des

Friedens⸗Tractats zu schreiten. . Deutschland.

Baierische Kammer der Abgeordneten. 35ste Sitzung. Die Berathung uͤber den Gesetz⸗Entwurf, die Entscheidung der Competenz⸗Conflicte betreffend, wurde fort⸗ gesetzt. Als vierter Redner trat der Abgeordnete Haͤcker auf, um im Ganzen fuͤr denselben zu sprechen. Doch war er damit nicht einverstanden, daß der Staats⸗Rath bloß in Sachen, wo der Fiskus betheiligt wäre, mit Maͤnnern aus den Justizstellen verstaͤrkt werden sollte, wie es der Ausschuß wollte, er glaubte vielmehr darauf antragen zu muüssen, daß diese Verstaͤrkung in allen Fällen Statt finden moͤge. Auch war er der Meinung, daß es raͤthlicher sei, die Minister von dieser entscheidenden Versammlung gänzlich wegzulassen, in⸗ dem sie für Aufrechthaltung der Befugnißgränzen der admi⸗ nistrativen oder justiziellen Gewalt unmittelbar verantwort⸗ lich, demnach Betheiligte waͤren; man koͤnne sie daher zwar zur Berathung, aber nicht zur Entscheidung mit herbeiziehen.

un begann die Debatte vom Platze aus. Es sprachen 11 Abgeordnete, worunter 5 mit mehr oder weniger Modifica⸗ tionen und mehrseitiger Anschließung an die .“ des Ausschusses, für den Entwurf. Die Ansichten der Redner von Closen und Häͤcker wurden von einigen Abgeordneten mit Gegengruͤnden belegt. Am meisten beschäftigte man sich mit der Formation jener Stelle, welche die Conflicte ent⸗ scheiden sollte. Von den Gegnern wurde namentlich der schaͤdliche Einfluß des Fiskus auf die Realisirung des Rechtes der Privaten, durch beharrliche Vorschuͤtzung der Einrede der Nichtzustaͤndigkeit des Gerichts, und nach langen Zö⸗ gerungen durch Anregung des Competenz Conslictpunktes, be⸗ ruͤhrt und erwaͤhnt, daß der vorliegende Entwurf diesen Uebelstand noch nicht beseitige; er fuͤhre a. einer Art von Cabinets⸗Justiz. Die Berathung wird fortgesetzt werden.

Wuüͤrzburg, 10. Maͤrz. Morgen werden Ihre Maj. die verwittwete Koͤnigin mit den Prinzessinnen Marie und Luise KK. HH. zu einem Besuche nach Dresden abreisen, wo die erlauchte Tochter J. Maj., die Prinzessin Johann von Sachsen, der Entbindung entgegensteht.

. Wuͤrtembergische Kammer der Abgeordneten. Loste Sitzung. Die Tagesordnung bestimmte die Berathung des Entwurfs eines allgemeinen Sportel⸗Gesetzes. Dasselbe soll die bestehenden zeseßfliche Bestimmungen uͤber das Tax⸗ Stempel⸗ und Sportelwesen zeitgemäß und mit Ruͤcksicht aauf die neuen Verwaltungseinrichtungen des Staats abaͤn⸗ dern und das Ganze auf die groͤßtmögliche Einfachheit zu⸗ ruͤckführen. Die Einnahme, welche die Staatskasse aus den, den Gegenstand des ausmachenden Abgaben ezr betraͤgt für die laufende Finanz⸗Periode jährlich 349,380 In Betreff der Sporteln in buͤrgerlichen Rechtstreitigkeiten dichter sich nach dem 8. Artikel der Betrag der fuͤr die Er⸗ verzuenafe anzusetzenden Sporteln durchgängig nach der Große des Streitgegenstandes, ohne Unterschied zwischen dem

Hanptanspruche und den etwanigen Nebenforderungen, ssdoch mit Ausschluß der jeßkosten. In Betreff des

Stempels soll bei den Urkunden fuͤr welche

usd 88 e s Wanderbuͤcher, Reisepaͤssen, Spielkarten und ausfandi gefüberen politischen Zeitschriften, tern Bestimmungen in Ruͤcksicht bendern. 2 alle 877 Commission auf Ablehung an, welchte Stempelung trug die

dem 48. Artikel statt finden edruckte Gebrauchsformula⸗

Srimmen angenommen wurde, obgleich uch mit 48 gegen 15 deten, daß

Minister einwen⸗

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worden ist.

von solcher auslaͤndischen Wolle, die

8 Türkei. „„In dem Augenblicke“ sagt ein Pariser Blatt:

er Blicke auf die Tuͤrkei gerichte stehenden Details uͤber die in dem heuren Schaͤtze nicht uninteressant sein. den Muselmaͤnnern im Allgemeinen, zu Gesetze nachzukommen, haͤuft, seit der Eroberung von Kon⸗ stantinopel durch die Tuͤrken im Jahre 1453, jeder Sultan in einem Zimmer des Serails die von ihm ersparten 2 thuͤmer auf. Diese Ersparnisse eines jeden Großherrn m gen sich etwa auf 12 Millionen Franken belaufen, wenig⸗ stens ist dieses, so zu sagen, der gebraͤuchliche Satz. Außer⸗ dem aber haͤlt der Sultan es noch fuͤr seine Pflicht, jenen Ersparnissen die Geschenke hinzu zu fuͤgen, die ihm sowohl in Edelsteinen, als in anderen werthvollen Gegenstaͤnden ge⸗ macht werden, und es ist nur zu bekannt, wie weit die An⸗ forderungen in dieser Hinsicht im Parkischen Reiche getrieben wer⸗ den. Ebenso kennt Jedermann die haͤufigen, oftmals willkuͤhrli⸗ chen Confiscationen, die in Konstantinopel sowohl über die Pa⸗ schas, als uͤber Privatleute —59 werden. Das Unge⸗ rechte einer solchen Maaßregel verschwindet aber in den Augen des Sultans augenblicklich, wenn er den Ertrag der Confiscation in seine Sparkasse fließen läßt; ja der Aberglaube der Muselmaͤnner geht so weit, daß sie sich üͤber⸗ zeugt halten, je mehr der Sultan Schaͤtze sammele, je gluͤck⸗ licher sei sein Reich; auch nennt man seine Sparkasse nur den heiligen Schatz. Was wird aber aus diesem Schatze zuletzt? Allsährig macht der Kislar⸗Aga (der Oberste der schwarzen Verschnittenen) das Inventarium der im Laufe des verflossenen Jahres angehaͤuften Reichthuͤmer, worauf der Großherr, in Begleitung der ersten Kron⸗Beamten, sich mit großer Feierlichkeit nach der Schatz⸗Kammer begiebt, und die Kiste, worin seine Ersparnisse enthalten sind, mit seinem Siegel versieht. Nach dem Tode des Sultans finden sich in dieser Kammer eben so viele Kisten vor, als er Jahre regiert hat. Das Zimmer wird hierauf verschlossen, mit den Siegeln der ersten Staats⸗Beamten versehen, und über die Thür eine Inschrift gesetzt, woraus hervorgeht, daß das⸗ selbe die Reichthuͤmer baese oder jenes Sultans enthalte. Der Nachfolger legt seinen heiligen Schatz in einem andern Saale an, der nach seinem Tode wieder verschlossen wird; und o geht dies von Reglerung zu Regierung fort. Da man nun seit aho⸗ met H. 41 Sultane zaͤhlt, so giebt es auch im Serail 41 Zim⸗ mer, welche die Schätze derselben enthalten. Um eins der⸗ selben zu oͤffnen, müßte die ganze Existenz des Tuͤrkischen Reichs auf dem Spiele stehen, weshalb es bisher noch nicht noͤthig gewesen ist, an den heiligen Schatz Hand anzulegen. Ehe die Sultane solches thun, ziehen sie vor, zu den grau⸗ samsten Erpressungen ihre Zuflucht zu nehmen. Dieses ist die inanz⸗Verfa ung des Tuͤrklschen Reichs.“

ereinigte Staaten von Nordamerlca.

Folgendes ist ein Aus g des Berichts des Ausschusses fuͤr das Fabrikwesen, in Folge dessen das viel besprochene Gesetz wegen Erhoͤhung der Einfuhr⸗Abgaben entworfen Ueber den ersten darin erwähnten Gegenstand, naͤmlich Eisen in Stangen und Barren, verbreitet sich der Bericht nicht sehr weitläuftig, und bevorwortet nur eine nicht sehr bedeutende Erhöhung der Abgaben, Der zweite Ge⸗ genstand ist Wolle und wollene Fabrikate. Was die inländi⸗ sche rohe Wolle betrifft, so bemerkt der Ausschuß, daß die gegenwärtigen derselben sehr niedrig und selbst zu diesen wenig Käufer vorhanden seien, und daß die Ursach davon in der starken Ausfuhr von auswaärtigen wollenen Waaren g5 Der Ausschuß sei üͤberzeugt, daß die beinahe nominelle Abgabe von 15 pEt, vom ag bei der Einfuhr einen Factur⸗Werth von zum Schutze der inlän⸗ binreichend ist Die starken

n . „wo t sind, duͤrften die nach⸗ Serail befindlichen unge⸗

Der Koran befiehlt

sparen. Um diesem

hoͤchstens 10 Cent (4 ½ Sgr.) hat, dischen Z 2 n Linfuhren dieser Wolle, welche seit dem Tarif vo 2 8 efunden haben, beweisen, daß damit den enügt wird, welche die inländische grobe Wolle in den meisten aällen befriedigen koͤnnte, und daß das ausländische Material wegen der zu geringen Abgabe wohlfeiler, als das inlaͤndische bergestellt werden kann. Der Ausschuß schlaͤgt demnach eine Abgabe von?7 Cents (3 Sgr. 2 Pf.) pro Pfund auf alle aus⸗ ländische Wolle ohne Rüuͤcksicht auf die Qualität, mit der Maaßgabe vor, daß in Ruͤcksicht auf die Letztere eine na dem Factur⸗Wert 1 eintreten soll. n Ansehung der wollenen Fabrikate durch abgehoͤrte Zeugen ermittelt worden: dieser Fabri⸗ kationszweig gegenwaͤrtig in den Vereinigten Staaten sehr da⸗ nieder liegt, und in Betreff der feineren Artikel mit entschiede⸗ dua Be. he. . 3, ellage

zu bestimmende Erhöhung der Abgab