1828 / 70 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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tembergischen Bundestagsgesandten Freiherrn von Trott, substituirt sei, und daß die Stimme der Großherzoglich⸗Mek⸗ lenburgischen Haͤuser von dem Bundestagsgesandten von Braunschweig und Nassau, Freiherrn von Marschall, noch ferner vertreten werde. Ferner erstattet der Großherzogliche und Herzoglich⸗Saͤchsische Bundestagsgesandte, Graf von Beust, im Namen der Reclamationscommission, uͤber eine Vorstellung der Wittwe eines vormals Großherzoglich⸗Frank⸗ furtischen Hauptmanns Schraudenbach, zu Oestrich im Her⸗ zogthum Nassau, Vortrag. Bekanntlich besteht eine von den be⸗ theiligten der hee eeees niedergesetzte Commission, um die Anspruͤche an das vormalige Großherzogthum Frankfurt aus⸗ zugleichen. Nach der erwaͤhnten Eingabe der Wittwe Schrau⸗ dees ist ihr, in auf eine angesprochene Pen⸗ sion, von der gedachten Commission ein Beschluß dahin er⸗ öffnet worden: daß sich zwar die Commission uͤber die Zuge⸗ stehung der von der Wittwe Schraudenbach nachgesuchten lebenslaͤnglichen von monatlich 12 fl. welche ihr fruͤher von dem Generalgouvernement in Frankfurt nur auf die Dauer von drei Jahren verliehen worden, in einem des⸗ fallsigen gemeinsamen Beschlusse nicht habe vereinigen koͤnnen, daß ihr jedoch von denjenigen an dem vormaligen Großher⸗ zogthum Frankfurt betheiligten Regierungen, welche ihr fer⸗ ner pro rata ihres Antheils leine Unterstuͤtzung wollten zu⸗ kommen lassen, die desfallsigen Entschließungen demnaͤchst be⸗ sonders zugehen wuͤrden. Die Wittwe Schraudenbach faͤhrt nun in ihrer Eingabe fort: daß die Koͤniglich Preußische Re⸗ glerung den von der mit sahelich 144 fl. gesuchten Pension auf sie kommenden Antheil von 14 fl. 24 kr. jährlich in Gna⸗ den bewilligt und wegen der Auszahlung, vom 1. Juni 1825 anfangend, die Anwelsung ertheilt habe, während von Sei⸗ ten der uͤbrigen hohen Regierungen die Reeclamantin Schrau⸗ denbach sich zur Zeit ohne Entschließung befaͤnde. Mit Be⸗ ziehung auf ihre traurige Lage, und einer naͤhern Beleuch⸗ tung der Rechtlichkeit 8 Forderung sich enthaltend, bittet die Schraudenbach die hohe Versammlung zu bemerken: daß diejenigen hohen Regierungen, welche außer Preußen an dem vor⸗ maligen Großherzogthume Frankfurt betheiligt waͤren, ihre ver⸗ hältnißmaͤßigen Antheile an der von der Reclamantin gebete⸗ nen Pension bewilligen und die Auszahlnng verordnen moͤchten. Es kann wohl nicht zweifelhaft sein, heißt es im desfallsigen Gutachten, daß die verwittwete Hauptmann Schraudenbach von der hohen Pa sei. Auf die Thaͤtigkeit der Commission zur Ausgleichung der An⸗ spruͤche an das vormalige Großherzogthum Frankfurt einzu⸗ wirken, würde zunächst die Grenzen der Befugnisse der ho⸗ hen Bundes⸗Versammlung uͤberschreiten, von welcher besagte Commission weder ausgegangen noch abhängig ist. Die Com⸗ mission hat aber auch, nach dem von der Reclamantin in⸗ ducirten Beschlusse alles gethan, was in ihrer Macht Der Zweck der Commission ist guͤtliche Ausgleichung, waäh⸗ rend wo diese, wie im vorliegenden Falle, nicht zu erreichen steht, sie nicht entscheiden, vielmehr den Fordernden nur uͤberlassen kann, die hohen Regierungen insonderheit anzu⸗ gehen. Es ist ferner der Gegenstand der Forderung der Re⸗ clamantin kein unter die Gewähr des durchlauchtigsten Deutschen Bundes gestellter, und eben so wenig etwas an⸗ efͤhrt, was zur Subsumtion des im Mittel liegenden An⸗ 2 unter die Bestimmungen des 29. oder 30 Art. der Wie⸗ ner Schlußacte berechtigte, so daß allenthalben der Antrag auf Abweisung der Reclamantin herechtfertigt erscheinen wird, und dieses um so mehr, je ner was von den hohen Reglerungen gesucht wird, lediglich sein duͤrfte. Der Kaiserl. Königl. präsidirende Gesandte äußerte sich mit dem Antrage der Commission vollkommen einverstanden, und bemerkte, daß die von der Wittwe Schrau⸗ denbach nachgesuchte, von dem Kaiserl. Köͤnigl. General⸗ Gouvernement zu Frankfurt nur auf 3 Jahre hewilligte

Pension lediglich eine Gnadensache sei, daher Reclamantin

uch aus diesem Grunde von der hohen Bundes⸗Versamm⸗ abzuweisen sein duͤrfte. Sämmtliche Stimmen waren mit dem Antrage der Commission, unter dem von Oester⸗ reich vorgeschlagenen Zusatze einverstanden, daher beschlossen ward: daß die iende des vormaligen Großherzoglich Fr

furrischen naner Schraudenbach um so mehr a

weisen sei, als die Erfüllung ihres Gesuchs lediglich von der Gnade der bei Haceilae Großherzogthum Frankfurt

ais ; Re en aietische Kammer her Abgeordneten. 37ste Sitzung. Sie wurde mit Vori 2. Genehmigung der über den Gesetzentwurf in Betreff der Competenzconflicte eröffnet, worauf der Enrlour wegen Ab⸗ änderung der Bestimmungen der Hten und vten

Urkunde, das

der ersten Beilage zur

genstand deren Gnade

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betreffend, Berathung kam. Der zweite Praͤsident, Frei⸗ herr von Leonrod, welcher, da kein Redner eingeschrieben war, die Discussion eroͤffnete, fand den Antrag des Aus⸗ schusses auf Verwerfung dieses Gesetzes zu streng; denn der Grund des Ausschusses, daß man Aenderungen an der Verfassungs⸗Urkunde vermeiden muͤsse, passe jetzt nicht mehr, nachdem schon zwei Gesetzentwuͤrfe angenommen seien, in welchen solchen Aenderungen beigepflichtet worden, da der Art. 1 das Indigenat, Art. 2 das Staatsbürgerrecht, ferner der erstere die Civilisten, der zweite die Militair⸗Personen betreffe. Für den ersten Artikel nahm er die von der Re⸗ gierung vorgeschlagene authentische Interpretation an; der weite Artikel schien ihm bedenklicher, da bloß dessen erster heil eine Interpretation sei, der er auch belstimmt, der zweite Theil aber ein Zusatz zur Verfassungs⸗Urkunde, und zwar eine Bec uͤnstigung fuͤr Ausländer, die einen Feldzug mitgemacht haben. Hier stimmte er mit dem Ausschusse ge⸗ gen diese Begünstigung, deren Nuten und Not egn nicht so erwiesen sei, daß sie eine Aenderung der erfassung ebener. ö in einer geheimen Sitzung uͤber die 2 mt w 9 sij Rer 8 Vercchanges erden sollte, brach der Praͤsident adensche Staͤnde⸗Ver admmlung. Zweite K. mer. Sitzung vom 12. Maͤrz. —*. e. v. Zach legte mit naͤherer Motivirung einen Gesetzes⸗Entwurf vor üͤber die Aufhebung des Avises und Ohm g vom Branne⸗ wein. Hierauf hegann nach der Tages⸗ ng die Discus⸗ sion uͤber den Entwurf, die Anwendung des 57sten Para⸗ graphs der Verfassungs⸗Urkunde, die Wirksamkeit des stän⸗ dischen Ausschusses bei Anleihen, betreffend; derselbe ward mit geringer Redactions⸗Veraͤnderung einstimmig angenommen. Sodann folgten die Verhandlungen über die Ge etzes⸗Entwuͤrfe 2 Befoͤrderung des Bergbaus und über die Aufhebung der andesherrlichen Zehnten und Abgaben beim Bergwesen. Mit einigen Modisicationen, besonders hinsichtlich der auch den aͤltern Gruben zu gewaͤhrenden Unterstuͤtzung, ward der erstere mit Stimmen⸗Einhelligkeit (57 Stimmen) angenommen. Bei letzterem machte der Abgeordnete Duttlinger den Antr 2 auch den standesherrlichen Bergzehnten gegen volle Ents⸗ digung der Standesherren aufzuheben. Dieser Antrag fand Unterstuͤtzung, aber auch die Entgegnung der Schwierigkeit in . Ausfüͤhrung; im Allgemeinen jedoch von Seiten der Kammer die

Bemerkung, daß sie der Idee kei abhold, aber ohne die vollstaͤndige und genaue Kenntniß ber Sachverhaͤltnisse

zur Schlußfassung nicht vorbereitet sei. Nach längern Debat⸗

ten ward das Gesetz mit einigen Zusätzen mit einer Majo⸗ ritaät gegen eine Minorltaͤt von 3 Stimmen angenommen. Nach dem Großherzoglich Badenschen Reglerungsblatte vom 10. Marz muͤssen kuͤnftig alle Staatsdiener, welche das fuͤnfte Dienstjahr noch nicht erreicht haben, sechs Monate vor Ablauf ihrer 8 fuͤnf Dienstjahre, bei den ihnen zu⸗ vorgesetzten Behörden die schriftliche Anzeige machen, daß gedachter Zeitpunkt eintrete, und um Bescheinigung die⸗ ser Anzeige bitten; well in jedem einzelnen Falle entschieden werden soll, ob der betreffende Diener als hinlaͤnglich erprobt, in die Periode eintreten kann, in welcher seine Anstellung nach den Bestimmungen des Dieneredicts unwiderruflich werde

oder nicht.

Stuttgart 13. . hre Koöͤnigliche Majestät be⸗ fanden sich gestern nach Umstönden recht gut. er Aus⸗ schlag beginnt abzunehmen, das Fieber ist diesen Morgen beinahe ganz verschwunden.

Spvanien.

Mabrid, 3. März. Am 29. v. M. langten hier un⸗ ter starker Militair⸗Bedeckung neunzehn Raͤuber an, lwelche in der Gegend von Cuenga zuletzt ihr Wesen getrieben hat⸗ ten. Der Präͤsident des kuͤrzlich in Madrid errichteten und aus Kaufleuten Handels⸗Gerichts (Consu⸗ lado) Don Ramon de Angulo, ein Millionalr, ist vor eini⸗ gen Tagen gestorben und wird dessen Stelle vorläͤufig von dem Banquler Caballero, welcher, der allgemeinen Meinung zufolge zu seinem Nachfolger erwaͤhlt werden duͤrfte, ver⸗ waltet werden. In Santander haben sich die natuͤrlichen Blattern 22 und richten unter den Quintos, (Soldaten

der letzten Rekrutirung) und besonders unter demen aus der Provinz Galltzien große a vih. Iae⸗nn selben Einhalt zu thun, haben ililtair⸗Chefs den

saͤmmtlichen dasigen Truppen die Kuhpocken einimpfen lassen. Am 10ten v. M. taufte der Erzbischof 2 Granada in dortiger Cathedral⸗Kirche einen Türken, d sen Vater Renegat gewesen sein soll. aus Gibraltar zufolge hat der große Sturm in der RNacht vom

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