1828 / 72 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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11up“ 20 nwaͤrtigen, vollzogen worden sind. Die zu der Classe dder Heimathlosen gehoͤrenden Individuen, welche um sich dder Wirkung angefuͤhrter Gesetze, wodurch ihnen die Ver⸗ 5 8 heirathung auf so lange, als sie kein Buͤrger⸗ oder Angehoͤ⸗ rigkeits⸗Recht erworben haben, untersagt wird, zu entzie⸗

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hen in der Fremde geheirathet haͤtten, sollen von da an iim Canton nicht mehr geduldet und so wie ihre Frauen und Kinder als dem Lande angehoͤrig angesehen werden, in wel⸗ lchem sie eine Ehe mit Uebertretung Schweizerischer Gesetze 8 3 vollzogen haben. Sollten gebieterische Umstaͤnde den Staats⸗ reath an der Vollziehung obiger Verfuͤgungen hindern, so spoollen die betreffenden Individuen zuchtgerichtlich hehandelt und mit einer Zuchthausstrafe von wenigstens zwei uUnd hoͤch⸗ stens vier Jahren belegt werden. . Ende vorigen Iahres bestand die Bevoöͤlkerung der 22 Kantone aus 2,037,030 Einwohner; unter denen befanden ; * 1,218,110 Protestanten, 817,110 Katholiken und 1810 JZuden.

America. 8 Nach einem Schreibden aus Havannah vom 15. Jan., lAin einem Cadixer Blatte) kamen daselbst fortwaͤhrend ver⸗ bannte Spanier aus Mexico in Menge an, und die Ver⸗ treibung soll sich unbestimmt auf alle aus der Hauptstadt gebuͤrtigen Individuen ausdehnen: Man meinte, daß auf sdiese Maaßregel eine Sicilianische Vesper gegen alle Fremde folgen, und daß weiterhin andere gegen die Creolen von den ECandeseingebornen hervorgerufen werden würden. 85 Auf demselben Wege (heißt es in dem gedachten Blatte * z⸗2 erfahren wir, daß die Spanische Flagge in der Pro⸗

vinz Cumana wehe. Die Columbische Kriegs⸗Brigantine,

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sdeer Pichincha, mit 22 Kanonen, hat sich freiwillig den Be⸗ edͤeoͤrden von Porto⸗Rico ergeben; der Admiral Laborde hat

IAn diesem Hafen die beruhigendsten Nachrichten uͤber den Seist erhalten, der unter den Columbiern zu Gunsten des Aeeggitimen Koͤnigs Ferdinands des 7ten herrschte.

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Berlin. Es ist in Frage gekommen, wie die Beiträͤge eaines Beamten zur Allgemeinen Wittwen⸗Kasse von seinem Gehalte in dem Falle einzuziehen seien, wenn auf den An⸗ rrag der Glaͤubiger desselben uͤber die Vertheilung der gesetz⸗ hliich zulaͤssigen Gehalts⸗Abzuͤge ein gerichtliches Verfahren eeingeleitet worden ist. Da bereits durch den Beschluß des Koͤnigl. Staats⸗Ministeril vom 13. July. 1825 festgesetzt worden, daß die Pensions⸗Beitraͤge von dem Gehalte vor⸗ woeg in Abzug gebracht und erst von dem Ueberreste die ge⸗ setzlichen Abzüͤge berechnet werden sollen und die fuͤr dieses Verfahren sprechenden Gruͤnde auch auf die Beitraͤge zur Allgemeinen Wittwen⸗Kasse Anwendung finden, so hat das Koͤnigl. Ministerium des Innern die Regierungen angewie⸗ sen, bei dem Abzuge der Beitraͤge zur Wittwen⸗Kasse auf vorgaͤngigen Antrag der General⸗Direction der Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt, auf gleiche Weise, wie bei den Pensions⸗Beitraͤgen zu verfahren, also bei Beamten ih⸗ res Ressorts, welche Gehalts⸗Abzuͤge erleiden, die Pensions⸗ Beitraͤge und die Beiträge zur Wittwen⸗Kasse vorweg in Albzug zu bringen, und erst von dem Ueberreste die Gehalts⸗ Acbzuͤge zu berechnen. Die Zustiz⸗Behoͤrden sind hiernach von Be len des Herrn Justiz⸗Ministers ebenfalls mit An⸗

weisung versehen worden. Dem diesjaͤhrigen Lectionenverzeichnisse der hiesigen Uni⸗ versitaät fuüͤr das nächste Sommersemester ist eine bevorwor⸗ tende insbesondere aber uͤber den Canon desselben vorangesetzt, welche den Professor der Veredtsamkeit an der hiesigen Uni⸗ versitaͤt Herrn Boeth, zum Verfasser hat und von der an⸗ -cAiquarisch⸗literarischen Eimsicht desselben ein abermaliges Zeug⸗

8 niß abzulegen geeignet ist. Hr. Prof. Boekh beginnt damit, die Namen derjenigen anzufuͤhren, welche in alter und neuer Zeit dem oben genannten Schriftsteller Aufmerksamkeit und Fleiß gewidmet haben. Unter den Erstern hebt er den Atta⸗ lus aus Rhodus und den Hipparchus aus Vithynien, bei⸗

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den Theon aus Alexandrien, von deren Commentar uͤber den Aratus noch Reste vorhanden sind, besonders aber den

vpon denen jeder in einer jugendlichen Arbeit den Aratus zu ecerlaͤutern suchte. Unter den Neuern fuͤhrt der Verfasser

Anzeige uͤber die Schriften des Aratus aus Soli,

8 2 Cicero und den Caͤsar, entweder Germanicus oder Domitian,

des Mathematiker, hervor, alsdann den Achilles Tatius und

8* 8— u1“ e W—* der Abhandlung vor Allen den Hugo Grotius auf, du

den uͤberhaupt die Aufmerksamkeit der Zeit zuerst auf diesen fast vergessenen Dichter wieder gerichtet ward. Spaͤter er⸗ warben sich theils durch Ausgaben, theils durch erklaͤrende Schriften, um den Aratus Verdienste: Buhle, Voß, Butt⸗ mann, Becker, Ideler und Grawert. Der Letztere habe, sagt der Verfasser, in seiner Abhandlung „de operibus Arati' zu zeigen versucht, daß das Gedicht uͤber die Gestirne einst einen viel groͤßern Umfang hatte und aus fuͤnf Theilen bestand welche nicht nur die Phaͤnomene, sondern auch den Canon und die Diosemeien in sich faßten. Von dem Canon, uͤber welchen der Verfasser die bisherigen Angaben nicht zurei⸗ chend findet, spricht derselbe ausfuͤhrlicher. Er sagt zuvöͤr⸗ derst, daß Achilles Tatius des Canons dreimal vnKar und in seinen Angaben von demselben ausdruͤcklich bemerke, daß darin gesagt werde, die Bewegungen der Himmelskoͤrper er⸗ folgten nur „durch Huͤlfe der Harmonie und eines musikali⸗ schen Zusammenklangs:“ daß uͤbrigens auch der Canon von Aratus metrisch verfaßt worden, lasse sich zwar nicht durch ausdruͤückliche Zeugnisse der Alten darthun, wohl aber aus der und Kunst der Griechen, auch sehr schwie⸗ rige Stoffe dichterisch einzukleiden, schließen. Seldbst Casar könne dazu einen Beweis liefern, in fofern er, desselben er⸗ waͤhnend, den Ausdruckh arcanis Musis- brauche. Nach der Meinung des Verfassers behandelte serner der Canon

ausschließlich die himmlischen Bewegungen, nicht aber zu⸗

gleich die Witterung, die unter den verschiedenen Sternbil⸗ dern einzutreten pflegt. Der Verfasser bemerkt zuletzt, daß aus dem Achilles und Andern mit ziemlicher Wahrschesnlich⸗ keit dargethan werden koͤnne, daß der Canon, da er weder vor noch hinter den Diosemeien gefunden werde, nicht mit diesen zu einer und derselben Schrift gehoöͤrt habe, sondern unstreitig eine besondere, ob immerhin metrische, Abhand⸗ lung gewesen sei. 1 ½ w

Koͤnigliche Schauspiele. 5 Sonnabend, 22 Mäͤrz. Im Schauspielhause: olin,

Schausplel in 5 Abtheil., von F. v. Holbein; nach Schil⸗ Unter Dire⸗

lers Gedicht: „Der Gang nach dem Eisenhammer.“ Sonntag, 23. Maͤrz. Im Opernhause. tion des General⸗Musik⸗Directors, Ritters Spontint: Die Abenceragen, oder: Das Feldpanier von Granaba, Oper in 3 Abthellungen, nach dem Zrerecen bes Jagh⸗ bearbeitet von E Herklots. Musik von Cherubini. VBallets vom Köoͤniglichen Balletmeister Herrn Telle. Zu dieser Vorstellung sind Opernhaus⸗Billets, mit Frei⸗ tag bezeichnet, guültig. 8 SeeSeüt b. —ef ene.

Theater⸗Gesellschaft. gfnn 1.8 7. Wzams2 d?.

Agnigs K5UeIfche⸗ Theater.

Sonnabend, 22. März. Die Jugendjahre Heinrichs des 5ten. Komische Oper in 2 Acten; Musik von Morlachi. Hierauf: List und Phlegma.

3 er liner Börse.

Den 21. Mürz 1828.

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Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel.

SAINEEIIEhbPndpr. 4 1027 102 De. Eangl. Anl. 18, 5 1913 ¹⁷7292 st.. Neum o.] 4 10381 1034 Pr. nel. Kal. 22, 106 —— sScblezische 4oe. 4 10485,104 B0.,Obacl. Lin. I— 98 pomm. Dom. do. 5 Kurm. Ob. m. 1. G 4 88 mirk. do. do. 51— 1 8 Nenm sar eh.a0 4 . 0.,pr. 40. 49. 3 stee 106 ¾ Königibg. do. 4 [6 do. do. d. Elbinger do. 5 8 [En. Heb. 4. Kmb. 47⁄ Dann do0. in Tb.2 8 NNae A4. Nmkb. -47 Worpn Pidb. A. 4 93922 ,—

e ae 4 91“,[ꝓ— sureH. vw. D==s19: Grofchz. Pos. do. 4] 97. Friedriched'or-. 13 ½ 13¾ O.pr. Prandbrf. 4 991 1—— Wicomoẽ —— †—

VBerichtigung.

Exemplaren des vorgestrigen Blattes dieser Amtliche Nachrichten, bei der Meldung von lucca,

In einigen Zeitung, unter: der A keise Sr. Koͤnigl. Hoheit des Herzogs von ist einzuschalten: nist nach Dresden“.

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