1828 / 73 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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2 322 Berlin, Sonntag den 23sten Maͤrz. 1328. 85 Die Redaction der Staats⸗Zeitung hat mit der hiesigen Stadt⸗Post die Vereinigung getroffen: daß vom isten kuͤnftigen Mongtz

esigen Abonnenten die Zeitung unmittelbar nach ihrem Erscheinen, noch an demselben Abende, in ihre

ab, säͤmmtlichen entrichten haben; vielmehr bleibt

Wohnungen gebracht wird, ohne daß sie dafüͤr irgend ein Bringe⸗ oder Bestellgeld zu

1

b der Avonnements⸗ Preis des Blattes, wie in der Proviny, so auch in biesiger Residenz unveraͤndert Sechs Thaler wabre; E8 lich. Um indessen die gedachte Einrichtung ins Leben treten zu lassen, bedarf die Redaction, welche uͤbrigens von jetzt * ab alle hiesigen Zeitungs⸗Bestellungen ausschließlich entgegennehmen wird, eines vollstaͤndigen Namens⸗ und Wohnungs⸗ 2 erzeichnisses der Abonnenten und werden dieselben daher um eine desfallsige genaue Angabe bei den Bestellungen und .1 zwar mit dem Bemerken ersucht, daß letztere Behufs der weiteren Einleitungen, baldigst und wo moglich bis zum 27ͤten dieses Monats gewuͤnscht werden muͤssen. Die Redaction defindet sich his Ende dieses Monats Noö. 4. der Mohren-⸗ * Straße, eine Treppe boch, und ist das Burcau von des Morgens 8 bis 1 Uhr und von 4 bis 5 Uhr Rachmittags gedffnet. 8 - 8 1

Versprechen waͤre indessen niemals erfuͤllt worden; der 12.

Amtliche Nachrichten.

. Artikel des erwaͤhnten Gesetzes worin es hieße, daß je⸗ Kronik des Tages. dem Buchdrucker oder Buchhaͤndler, der durch ein richterliches Angekommen: Der Kaiserlich Oesterreichische Cabinets⸗ Erkenntniß der Uebertretung der bestehenden Gesetze und

Courier Zanoni, von Wien.

Reglements uͤberfuͤhrt worden waͤre, das Patent entzogen Abgereist: Se. Exrellenz der General⸗Lieutenant

werden koͤnnte, machte die Lage derselben noch um so be⸗

; * Von den drei

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Ausland.

S.eas bne ch., dpee 1h 8 n Deputirten, welche dem 2— zu Candidaten fuͤr die vmmisson zur Aufsicht uͤber die Tilgungs⸗Casse vorgeschlagen worden sind, haben Se. Majestät mittelst Verordnung vom 14. Maͤrz den Pair, Marquis von Orvilliers zum Präaͤsidenten, und die Deputir⸗ ten, Herren Baron Daélessert und Casimir Périer zu Mit⸗ gliedern der gedachten Commission ernannt.

—. zweite Verordnung vom 13. Maͤrz beruft die durch den 8 des Fournas, durch die Abdankung des Herrn Vernhette, und durch die abgegebene Wahl der dop⸗

pelt ernannten Herren Ra baint⸗ Bädlevtaue und 9 Ravez, von Saint⸗Aulaire, Lalsné de

arlé erledigten Departements, und resp⸗ verns, Vehh,gelenien der Departements der Loire, des de Calais auf +— der Gironde, des Loiret und des Pas

Das Wahi 2. April d. X zusammen. durch eine dritte Tolleginm des Departements Corsika wird auf den 28. April r ronung von demselben Tage, ebenfalls um an die Stan in der Stadt Ajaccio zusammen berufen,

e des Herrn von Vatisménil, dessen Wahl

wegen unzureichenden dern Deputieten zu annukirt worden ist, einen an⸗

Eine vierte Vero der mit Tode endlich ernennt an die Stelle

genen Herren v. Morlhon und Cousin de Grainville, den Pair und —— von Paris, Ro um Ensischof von Auch 2* u mosenier J. K. H. der

„um Bischof von Cahors. 1G 3 ¹ en In dem Ausschusse der onstant seine Pecponern aen d. M. entwickelte Herr B. gebung über den position in Betreff der bestehenden Gesetz⸗ zuchhandel. der 141te Artikel des Gesehes autet, wie folgt: „Niemand darf nige patentirt und sein, der nicht von dem Kö⸗ daß diese Abfassung der esiste . Herr B. Constant fand, Urheber dieser Destimmnaaahr zu viel Raum gebe; die

ee. Tage soneg. bäͤeren dies selbst gefühlt, 3 urch eine Verordnun 1

9 roͤnung ver sprochen, die ugen naͤher bekannt zu

welchen Buchdrucker⸗Patent

e bewilligt werden follten; 8 11“ 111.“

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dieses

GPraun, Inspecteur der ersten Artillerie⸗ 3 denklicher, und es wuͤrde dadurch sowohl als noch durch ei⸗ 2b am Wmce⸗ fgrasper 889 nach nige andere aͤhnliche Bestimmungen die Freiheit eines In⸗ S2em zWde. Wah⸗ dustrie-Zweiges gehemmt, der seit jeher Frankreichs Reich⸗

Fat zpgeue⸗ thum und Ruhm mit ausgemacht haͤtte. „Das peinliche

u FGnn Gesetzbuch“ fuhr der Redner fort „begreift in die Zahl der 28 1 E Preß⸗Vergehen blos; 1) verlaͤumderische und beleidigende, ee 3 eitungs⸗ Nachrichten. ebsesne, und ³) solche Schriften, wodurch die Vuͤrger

zu einem Angriffe auf die Person des Koͤnigs und Seiner Fami⸗ lie, oder zu Umstoßung der bestehenden Regierung angereizt wer⸗ den, und es stehen darauf corrertionelle oder peinliche Strafen. Und ste wollten, meine Herren, daß ein Buchdrucker oder Buch⸗ haͤndler mit dem Verluste seines Standes und seinem voͤl⸗ ligen Ruine ein Vergehen buͤße, welches ihm von Seiten seiner rechtmaͤßigen Richter hoͤchstens eine leichte Geldstrafe zuziehen wuͤrde! dies waͤre weder recht noch billig und kann nimmer⸗ mehr Ihr Willle sein’“ Herr B. Constant brachte zuletzt mehrere Aenderungen des oben erwaͤhnten Gesetzes in Antrag. Herr Duvergier de Hauranne stimmte den Vor⸗ schlaͤgen desselben bei; man versichert indessen, daß, nachdem einige andere Redner die Nothwendigkeit dargethan, in einer so wichtigen Sache nicht mit Uebereilung zu Werke zu gehen, Herr B. Constant selbst in die Vertagung seiner Proposition mit der Bemerkung gewilligt habe, daß er dem Minister Zeit lassen wolle, ein neues Gesetz uͤber diesen Gegenstand vorzu⸗ bereiten. Herr Kératry entwickelte demnäͤchst seinen Vor⸗ schlag wegen Umschmelzung der noch coursirenden Livres Tournols⸗Stücke. Der Finanz⸗Minister erklaͤrte sich im All⸗ gemeinen damit einverstanden, meinte aber, * man sich mit diesem Gegenstande besser bei der Discussion uͤber das Bud⸗ get, in welchem eine Summe von einer halben Million Fr. fuͤr die Kosten der Umschmelzung von jaͤhrlich 40 Millionen alter Muͤnzsorten ausgesetzt ware, beschäftigen wuͤrde. Herr

Kératry ließ hierauf seine Proposition fallen; sie wird in⸗

dessen bei den Berathungen uͤber das Budget des Finanz⸗ Ministers wieder zur Sprache kommen. Gestern hat wie⸗ der eine öͤffentliche Sitzung statt gefunden, woruͤber wir uns eine ausfuͤhrlichere Mittheilung vorbehalten. 1

Die hiesigen öffentlichen Blaͤtter streiten sich uͤber die Frage: ob der Finanz⸗Minister Recht gehabt habe, das Pas⸗ sivum von 200 Millionen in dem öͤffentlichen Schatze ein Deficit zu nennen, oder nicht? Die Gazette de France be⸗ hauptet, gegen die Ansicht des Courrier Francais, daß dieses Deficit voͤllig eszele sei und begreift nicht, wie eine Summe, die zum Theil sar sllegenden Schuld gehoͤre, zum Thell auf ———V— uͤr Spanien gemachten Vorschuüͤsse komme, mit jenem Namen belegt werden konnte; ein Destcit in den Finanzen faͤnde nur statt, wenn die gewöhnlichen Ausgaben mit der gewoͤhnlichen Einnahme nicht im Verhltnisse staͤnden; kaͤmen außerordentliche Ausgaben hinzu,

und man saͤhe sich genöthigt dieselben durch erhöhte Aufta⸗ beeebbö—]“; 1““