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2 der König Dom Pedro IV. seinen er abenen Bruder, den Infanten Dom Miguel zum Regenten seiner Reiche er⸗ nannt hat, und daß ferner eine authentische Abschrift von der, Seitens des Durchlauchtigen Infanten, bei der Ueber⸗ nahme der Regentschaft in Gegenwart der beiden vereinig⸗ ten Kammern erfolgten Eidesleistung erfordert werde: auch schlage ich noch vor, daß alle diese Documente in dem Ar⸗ chive der Kammer mit der constitutionnellen Charte und den 8 letzterer gehoͤrigen Decreten aufbewahrt werde: diesen vorschlägen wurde von der Kammer beigestimmt. Der De⸗ putirte Magelhaes machte sodann, nach Darstellung der aͤr⸗ . gerlichen Auftritte die sich im Pallast von Ajuda zugetragen, dden Vorschlag: von der Regierung durch das Justiz⸗Mini⸗ sterium nicht nur Auskunft uͤber die Maaßregeln zu verlan⸗ 82 den, die von dem Minister ergriffen worden, um die letzthin egangenen Frevel zu bestrafen, und kuͤnftige zu verhuͤten: sondern außerdem anzufragen, ob einige legislative Maaßre⸗
geln noͤthig seien, die die Kammer eiligst votiren wuͤrde. Der Graf von Taipa äußerte ruͤcksichtlich der Vorfaͤlle vom 1. Mäarz: Diese Ereignisse haben in der Hauptstadt Schrecken verbreitet, und werden die ältesten Familten und somit große Capitalien aus dem Reiche verscheuchen. Diese Auswanderungen werden eine fuͤr Portugal so furchtbare Epoche herbeifuͤhren, wie die, wo der Koͤnig Don Sebas⸗ tian nach Afrika ging, und vielleicht wird man Verschwö⸗ rungen Ktiften, wenn die Loyalltät der Kammer die dichte Atmosphäre nicht zerstreut, womit eine Faction den Infanten Dom Miguel unsgeben hat, um zu verhindern, daß er die wahre Lage der Nation erkenne, und nach seinem Wunsche, der troͤstende Engel des ungluͤcklichen und sehr getheilten Portugiesischen Hauses werde. — Nachdem der edle Pair die Begebenheiten seit der Ankunft des Infanten wieder vor⸗ gefuͤhrt hatte, um zu beweisen, wie alles was sich zutrage, dem jungen Prinzen unangenehm sein muͤsse, erinnerte er daran, daß, Se. K. Hoheit, als im Jahre 1822 bei der g easß von Brasilien einige Minister ihm gesagt hatten, daß sie ihn als Kronprinz von Portugal anerkennen lassen
schlag zu raͤchen, der seine Gefuͤhle der Freundschaft als Bruder und der Chrfurcht vor der Legitimitäͤt als Unterthan verwundete. Ich schlage daher vor, fuhr der Redner fort, daß die Minister eingeladen werden, in⸗diese Kammer zu kommen, um uͤber Thatsachen gefragt zu werden, die das rinzip der Monarchie im Allgemeinen, und die Ehre des 5 Bve e besonders betreffen. Ungern, (fuͤgte der eddle Pair hinzu) sehe ich auf der Bank der Minister den Grafen Villa⸗Real, den ich eben so sehr wegen seines mili⸗ ecairischen Betragens im Kriege auf der Halb⸗Insel achte, wo er haͤufig sein Leben fuͤr seinen Koͤnig und sein Vater⸗ land Preis gab, als wegen seines gegenwaͤrtigen Betragens, worin man nur Ehre und Wuͤrde findet. Ich sage dies nicht aus Schmeichelel fuͤr den Minister, sondern aus Ach⸗ AAung fuͤr den Mann von Ehr e. Der Graf Villa⸗Real ant⸗ wortete, daß es einer großen Aufmerksamkeit beduͤrfe, um die Begebenheiten zu beurtheilen, daß das Dasein einer Faction zwischen Thron und Volk bloß in der Einbildung 8 beruhe, unz pFaß das nur erst seit einigen Tagen bestehende Ministerium sehr vorsichtig zu Werke gehen muͤsse. Er be⸗ wies, daß der Vegsche ganz ungehoͤrig sei und verworfen werden müßte. Diese Beschlüsse wurden von der Kammer angenommen. Tuürkei und Griechenlatnd. . 8 Die Seee Böͤrsenhalle will aus 8&* Quelle wissen, daß die Russischen Truppen am 13. März uͤber den Pruth gegangen seien. 5 Der Oesterreichische Beobachter (vom 23. Mäaͤrz.) ent⸗ heäͤlt Folgendes: Nachtroͤglich zu den, in unserm gestrigen 8n latte mitgetheilten, Nachrichten aus Aegina *) ist noch zu bemerken, deß man bis zum 3. Febr. auf dieser Insel nicht
wußte, wohin sich Lord Cochrane, welcher die dortige Rhede
m Bord der Goelette Unicorn am 8. Januar plötzlich ver⸗ . 8 * hatte, gewendet habe. (Er ist bekanntlsch am 11. 8 1 Febr. in Portsmouth eingetroffen, und befindet sich gegen⸗ wäͤrtig in Paris, wo er, den neuesten Nachrichten zufolge, ain Hotel gemiethet haben soll.) Lord Cochrane harte 8 turz vor seinem Verschwinden aus Griechenland in einem . Säralden an den Eommandanten der Franzoͤsischen Fregatte JZuno, Hrn. Lebianc, über das in der bekannten Zuschrift der drel Admirzle ane die Mitglieder des permanenten Aus⸗ sscchusses des gesehgebenden Körpers von Griechenland vom J. *) desbachtete zweideutige Stillschwelgen
24. Oct. v. 2 S. Nr. 79 der Staatszeitung.
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S. Nr. 289 der Staatszeitung vom vorigen Jahre.
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stehenden kleinern Fahrzeuge beschwert.
nal⸗Versammlung, die im Laufe des Monats April 1828 sich ver⸗
wuͤrden, zu den Waffen e,H wollen, um einen Vor⸗
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in Betreff der Hellas und der unter seiner directen Leitung
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w Capitain Leblanc erhielt die Weisung, ihm hierauf zu antworten: „Die Ab⸗ sicht der drei Admiraͤle bei jenem Erlaß sei keine andere ge⸗ wesen, als das schaͤndliche Raub⸗System, welches seit meh⸗ reren Jahren alle Vertheldigungs⸗Mittel Griechenlands ver⸗ zehrt habe, oͤffentlich zu brandmarken und die heillose Ver⸗ bindung, worin Personen, die mit oͤffentlicher Autoritaͤt, theils am Sitze der Regierung, theils in verschiedenen In⸗ seln bekleidet waren, mit anerkannten Seeraͤubern gestanden, aufzuloͤsen; eine Verbindung, deren Existenz durch eine lange Reihe offenkundiger, unter dem Titel der Confiscation aus geübten Plünderungen außer allen Zweifel gesetzt sei, und von welcher es bisher in der Geschichte kein Beispiel gegeben habe. Da jedoch die von Lord Cochrane commandirten Fahr⸗ zeuge nie einer Theilnahme an diesen Unthaten angeklagt wor⸗ den, so habe man keinen Grund gehabt, in dem Schreiben vom 24. October ihrer besonders zu erwähnen. Uebrigens glaubten die Admiraͤle einiges Recht erworben zu haben den Griechen guten Rath zu ertheilen, wenn dleser au nicht immer befolgt werde; wovon unter andern die von dem Franzoͤsischen Admiral ausdruͤcklich gemißbilligte Expedition gegen Scio, an welcher Lord Cochrane gleichwohl Theil ge⸗ nommen, einen Bewels liefere.“ Nachstehendes ist der Inhalt des von dem Praͤsidenten von Griechenland am 1. Februar erlassenen Decrets in Be⸗ treff der Errichtung des Panhellenion's: „Griechischer Staat. Der Praͤsident von Griechenland decretirt: Errichtung des Panhellenion's“) In Uebereinstimmung mit der heutige Proclamation und zufolge des Senats⸗Beschlusses Nr. 58. wird die provisorische Regierung des Staats nach solgenden Artikeln Feregel⸗ 1) Ein Rath, bestehend aus sieben und zwanzig Mitgliedern, unter dem Namen Panhellenion, theilt mit dem Praͤsidenten Griechenlands die Geschäfte und die Ver⸗ antwortlichkeit der Regierung bis zum Zusammentritt der Natio-⸗
sammeln wird. 2) Das Panhellenion theilt sich in drei Sectio⸗ nen: die erste hat die Finanzen, die zweite die Leitung des Innern, nach allen seinen Zweigen, die dritte die bewaffnete Macht zu Lande und zur See, zum Gegenstande, — 3) Jede Section wird von einem ihrer Mitglieder praͤsidirt, welcher Raths⸗ Vorsteher (Heögaubon heißt; zwei andere Mitglieder sind bei jeder Section mit der Redaetion ihrer Protocolle beauft Sr und fuͤhren den Titel eines ersten und zweiten Secretatrs. 4) Der Raths⸗Vorsteher der Finanz⸗Section, sammt den Rath Vorstehern der zwei übrigen Sectionen, prästdiren im Panh lenion bei seinen allgemeinen Versammlungen. Der Secretair der Section, welche die in der Sitzung des Panhellenions zu ver⸗ handelnden Angelegenheiten in Anregung gebracht hat, versteht den Dienst des Secretairs in dieser Sitzung. 5) Eine eigene Verordnung regelt umständlicher den Organlsmus des Pan⸗ hellenion's, so wie seiner Sectionen, und bestimmt die ihnen zustehenden Attribute. 6) Der Senat und die Stellvertre⸗ tende Regierungs⸗Commisston, die bereits ihr Amt niederge⸗ legt haben, üͤbergeben an die drei Raths⸗Vorsteher und die drei ersten Seeretaire des Panhellenion’s ihre Archive und alle Notizen, die sich auf die Functionen beziehen, wel diese zwei Gewalten vom Mail an bis heute ausgeuͤbt ben. — 7) Die Decrete des Praͤsidenten von Griechenlan werden auf die schriftlichen Vortraͤge des Panhellenion⸗ oder seiner Sectionen gegrundet sein, je nachdem der G genstand des Decrets der Regierung, oder der Gesetzgebun angehört. 8) Die Gegenstaͤnde find Regterungs⸗Gegen — wenn die Verhandiungen der Natkional⸗Versan ung von Troezen sie vorausgesehen, und daruͤber bestimmt haben, so daß es sich nur darum handelt, das . vollziehen. Sie sind aber legislaltv, wenn das Geseh nicht ins Voraus darüber bestimmt hat. Decrete üͤber Regle⸗ rungs Gegenstände werden in Folge der Vorträͤge des Pan⸗ hellenion’s erlassen; Deerete uͤber legiglattve Gegenstaͤnd aber auf Vortraͤge der Sectionen. 9) Der Präͤsident vo Grlechenland hat einen General⸗Secretair zur Seite, d den Titel eines Staats⸗Secretairs fuͤhrt, und die Decret und die Correspondenz mit unterschreibt. 10) Es soll eigene Commissionen, außerhalb des Schooßes des anhe senion's, gebilbdet werden, sofern es die Beduͤrfnisse der jerung und die Arbeiten fordern, die fuͤr die National⸗ V . dringend vorzubereiten sind. Aegina, 20. Jänn (1. Februar) 1826. Der Praͤstdent: J. 8 Capodistrias.
—) hemalcon könnte etwa paraphrastisch, in dem Sin wie es 2* — ist, mit: Central ion des Griechenlan geben werden; woͤrtli ersetzt dease sammt Grlechenland. 8