1828 / 85 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nen Punkten, mit dem Eintritt der gelinden Jahreszeit zu⸗

enommen. Man spricht noch immer von dem baldigen Auf⸗ ruche des Seraskiers Hussein Pascha nach Adrianopel, wo⸗ hin ihm bereits ein großer Theil der regulairen Truppen so⸗ wohl als der irregulairen Milizen vorangegangen ist, und man behauptet, daß er zum Dienste der Armee eine bedeu⸗ tende Anzahl von Bäckern, Fuhrleuten und Wegemachern verlangt habe, welche vorzugsweise aus der Classe der schis⸗ matischen Armenier ausgehoben werden sollen. Andrerseits ist der Groß⸗Admiral Izzet bestimmt, nach den Dardanellen aufzubrechen, wohin bereits viele Truppen und einige neu aus⸗ geruͤstete Kriegsfahrzeuge abgegangen sind, um zu der vor eini⸗ ger Zeit nach Mitylene ausgelaufenen, jetzt aber nach den Dar⸗ danellen zuruͤckgekehrten Escadre unter Tahir Pascha zu stoßen. Ob, wie man fortwaͤhrend behauptet, die von Americanischen Officieren zum Schutze jener Meerenge entworfenen Plaͤne und Vorschläge, um solche feindlichen Kriegsschiffen zu sperren, in Ausfuͤhrung werden gebracht werden, steht zu bezweifeln. Inzwischen ist der seit mehreren Jahren als Commandant der festen Schloͤsser am Hellespont angestellt gewesene Cazi

Mustapha Pascha von diesem Posten entfernt, und durch den ehemaligen Kapudan Pascha Hasiz Ali ersetzt worden, welcher sich die Besestigung der Meerenge aufs Thaͤtigste an⸗ gelegen sein laͤßt. So soll zu mehrerem Schutze des Schlos⸗ ses von Tschanak⸗Kalaa (des alten Abydos) der die Mauern desselben bespuͤlende kleine Fluß Rhodius in einen Graben um dasselbe herumgeleitet werden. Man spricht auch von Aufstellung eines bedeutenden Truppenkorps in der Statt⸗ halterschaft von Erzerum, um jeder Gefahr, welche den Asia⸗ tischen Provinzen von Seite der in Persien vorgedrungenen Russischen Streitkraͤfte drohen durfte, die Spitze bieten zu koͤnnen. Seit Kurzem kemit man hier den Inhalt des Großherrlichen Fermans vom 22. Dschemaziuͤlachir 1243 (10. ehen 1828) in Betreff der Verweisung der Angoriotischen

rmenier aus der Hauptstadt. In demselben wird diese Verweisung keinesweges ihrer Anhaͤnglichkeit an die katholische Religion, oder an auswäaͤrtige Regierungen, sondern lediglich zu großen Anhaͤufung in der Hauptstadt und in der

utvoͤlkerung der Gouvernements von Angora zugeschrieben; die Pforte scheint dadurch freie Hand zu behalten, in der Folge das Ue⸗ der Strenge, mit welcher diese Maaß⸗

regel in Vollzug gesetzt worden, zu mildern, und der Ge⸗ waltthaͤtigkeiten, welche sich der schismatischarmenische 2 triarch aus Religions⸗Fanatismus, und mehrere Unterbehör⸗ den aus Habsucht, hiebei haben zu Schulden kommen lassen, uͤr eigenmächtige Uebertretungen ihrer Befehle zu erklaren. olgendes ist der 28 jenes Fermans; „An den Armeni⸗ schen Patriarchen. Von Alters her ist es den Raajas der Osmannischen Provinzen untersagt, aus eigenem Antriebe ihr Vaterland zu verlassen, und sich andere Wohnplaͤtze aus⸗ lace⸗ vornemlich aber sich nach Konstrutinopel in großer nzahl zu begeben, und daselbst anzustedeln. Da die Re⸗ terung auf diesen Umstand kein besonderes Augenmerk bis⸗ er gerichtet, geschah es, daß nach und nach eine große Menge Unterthanen aus den Provinzen nach Konstantino⸗ pel kamen, und sich daselbst ansäßig machten, so daß ihre 12 große Anhaͤusung zu allerlei Unordnungen Anlaß wurde. or Allen befindet sich aber in der Hauptstadt eine sehr bedeutende Anzahl Armenischer aus Angora herstammender 22 Wechsler, Zünftler und anderer Handwerker und aufleute, wie auch bloßer gänger, von denen die Meisten sich nicht innerhalb den ranken des Anstandes verhalten haben, und ihren Berufspflichten obgelegen sind, sondern sich zu allerlei P284 erkuͤhnten, die mit ihrem Stande als Unterthanen der hohen Pforte unver⸗ traͤglich sind, und nicht ermangelt haͤtten, dem Geiste der Nation mit der Zeit eine gefährliche Richtung zu eben. Da nun aus Ursache 12 allzugroßen Anzahl ie Unschuldigen von den Schuldigen nicht unterschieden wer⸗ den käͤnnen, ist, um einer Stöͤrung der innern Ordnung und allgemeinen Wohlfahrt vorzubeugen, ein hoher Ferman er⸗ lassen worden, kraft dessen allen aus Angora herstammenden verheiratheten und unverheiratheten Armeniern here wird, in einer Frist von zwoͤlf Tagen saͤmmtlich mit Famitte und Kindern die Hauptstadt zu verlassen, und sich nach ihrem Vaterlande zu hegeben. Demnach ist an den Ihtissab Agassi (poltzeiliche I. scharfe Befehl ergangen: Er 225 die Vorsteher der Zünfte bei sich zu versammeln, und nach⸗ dem er sich mit Euch verständigt, denselben den großherr⸗ lichen Willen bekannt zu machen, demzufolge alle nun in Konstantinopel, Galata, am Bosphorus oder an andern Orten in der Nähe der wohnhaften ver⸗ heiratheten oder unverheiratheten Armenier aus Angora, bin⸗

nen zwoͤlf Tagen, von dem Tage der Bekanntmachung des

Befehls zu rechnen, allen ihren Verkehr abschneiden, und nach⸗ dem sie sich mit den zur Abreise erforderlichen Teskerns (Passir⸗ scheinen) von Seiten des Patriarchats, und dann auch des Ih⸗ tissab⸗Agassi versehen haben, unter Aufsicht einiger Commissalre mit Familie und Kindern in ihr eigentliches Vaterland zuruͤckkeh⸗ ren sollen. Selbige haben nie wieder den Boden der Hauptstadt zu betreten, sondern sich in ihrem Lande durch Handel und Cultur des Bodens den noͤthigen Unterhalt zu erwerben. Zugleich soll ihnen bekannt gemacht werden, daß gegen die⸗ jenigen, die nach Verlauf der festgesetzten Frist die Reise noch nicht angetreten haben, die verdiente Strafe genau ver⸗ haͤngt werden wird. Ferner sollen die Namen der Ver⸗ wiesenen verzeichnet und hoͤhern Orts unterlegt werden, und hat sich obbenannter Ihtissab⸗Agasst zu besleißen, der Voll⸗ ziehung des Großherrlichen Willens sein thaͤtigstes Bestreben zu widmen. Damit also besagter hohe Wille zu Eurer Kennt⸗ niß gelange, ist dieser Ferman an Euch erlassen worden, und es wird gehofft, daß Ihr Euch ebenfalls bestreben werdet, demselben getreulich nachzukommen.“ Merico. Laut Briefen aus Mexico vom 25. Januar und aus

Vera⸗Cruz vom 4. Februar ist der Aufstand als gedäͤmpft zu betrachten Nur der General Barracan, der sich an der

Spitze eines unbedeutenden Haufens in der Provinz Vera⸗ Cruz befindet, naͤhrt ihn noch; es sind indessen bedeutende Truppen⸗Abtheilungen gegen ihn abgeschickt, denen er nicht widerstehen koͤnnen wird. Ueber den General Bravo ist noch nicht Gericht gehalten worden. Er mäaͤchtige Freunde die es zu hintertreiben suchen, und die Reglerung wird sich vermuthlich damit begnuͤgen muͤssen, ihn zu ver⸗ bannen. Der Commandant von Vera⸗Cruz war Hhen alt in der Verschwoͤrung begriffen; er war mit 1500 Mann von dort ahmarschirt um zu Bravo zu stoßen. Er ist in⸗ dessen gefangen genommen worden, und sitzt im Fort Sct. Juan beülloa. Der Praͤsident Vittoria scheint die Vertrei⸗ bung der Alt⸗Spanier in einer groͤßern Ausdehnung als man zuerst glaubte, in Ausfuͤhrung bringen zu wollen; meh⸗ rere sehr angesehene Leute haben den Vefehl erhalten, Me⸗ rico zu raͤumen. Es hat wegen der politischen Unruhen in den Finanz⸗Angelegenheiten nichts geschehen koͤnnen. Die oͤffentlichen Cassen sind leer, und die Truppen erhalten kei⸗ nen Sold. Im Allgemeinen herrscht eine große Anhänglich⸗ keit an die bestehende Reglerung. Brapo's Unternehmen wird als das Benehmen eines Wabnstanigen betrachtet. Mittel⸗America.

In der Provinz Honduras ist, laut Nachrichten vom Anfang Februar ein furchtbarer Aufstand ausgebrochen. Im Hafen von Omoa haben sich die Eingebornen in Verbindung mit den dortigen Negern, der Stadt und des Forts bemäͤch⸗ tigt. Der Commandant hat sich nebst den meisten dort an⸗ gesessenen Europäͤern am Bord der im Hafen liegenden Fran⸗ zoͤsischen und Nord⸗Americanischen Fahrzeuge eingeschifft und ist fortgesegelt, um an sicherm Orte den Ausgang ahzu⸗ warten. Es wird zwar dem Aufstande eine politische Ur⸗ sache untergeschoben; der Beweggrund der Neger ist aber kein anderer als die Lust zu pluͤndern. Es frägt sich nun, wie die Parthei von San Salvador, welches ebenfalls gegen die Central⸗Regierung von Guatamalg im Aufstande begrif⸗ fen ist, sich hierbei benehmen wird. Vermuchlich werden sie Omoa besetzen, und dann wuͤrde vielleicht die Ordnung eini⸗ germaßen wieder hergestellt werden. Beim Abgang der Nach⸗ richten herrschte jedoch die groͤßte Bestürzung; jeder fuͤrchtete sich vor seinen Rachbarn und traute Niemandem. In Guatimala zeigt das Volk noch immer die groͤßte Anhäng⸗

lichkeit fuͤr die bestehende rdnung; unter den Truppen 525— Mann) herrschte der beste Geist, und sie schienen ent⸗ schlossen zu sein, die Ruhe und Ordnung zu erhalten. Die Geschäͤfte stockten indessen ganau. EEEE n Danzig. Der Bestand der Einnahme der hiesigeu

Sparkasse am 31. Dec. 1827, war 144,954 Rthlr. 3 Sgr.

10 Pf.; woran das Guthaben der 2214 Deponenten 132,344 Rch. 8 13 Sgr. 5 Pf. betrug. Die Theilnehmer hatten sich im Laufe des vorigen Jahres um 344 vermehrt. 77,713 Rthlr. 12 Sgr. wurden in demselden Zeitraum eingelegt und 36,957 Rthir. 11. Sgr. 3 Pf. zurückverlangt. In das hiesige städtische Lazareth wurden im 82* 1827 aufgenommen 1436 Kranke, am Schlusse des Jahres 1826 waren in der Anstalt 245 Kranke. Von diesen 1681 Individuen sind

wäͤhrend des vorigen Jahres, 1216 W

storben.