1828 / 89 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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mit der Sie die gerechten Anspruͤche des Koͤniglichen Hauses persoͤnlich bekannt ist, selbst ins Mittelländische Meer bege⸗

auf eine, der Wuͤrde desselben, wie den Kraͤften des Landes, entsprechende Weise zu sichern bemuͤht waren; Er mißkennt auch die Schwierigkeiten nicht, welche die Vereinigung die⸗ ser beiden Ruͤcksichten einer noch vollstaͤndigern Erfuͤllung der allseitigen Wuͤnsche entgegenstellte. Die Beduͤrfnisse der hohen Schule und die persoͤnlichen Verhaͤltnisse ihrer Lehrer und Vorsteher sind zeit⸗ und zweckgemäß festgestellt; desto freudiger werden die Erstern ihres schoͤnen Berufes warten, desto williger die Letztern der ihnen als Staats⸗Beamten obliegenden Verpflichtung folgen.“

„Durch die der neuen Pfand⸗Gesetze ist ein weiterer Schritt zur allmähligen Umbildung unseres buͤrgerlichen Rechts, zur Verdeutlichung und Vereinfachung mancher fuͤr den täglichen Verkehr hoͤchst wichtigen Rechts⸗ lehren geschehen. Auch die Beschleunigung der Landes⸗Ver⸗ messung wird zur Befestigung des Privat⸗Credits, wie zur gleichmäßigern Vertheilung der öͤffentlichen Lasten dienen. Die Verwaltungs⸗Gesetze, deren Berathung wir so eben beendigt haben, werden die Fortschritte der Humanität, der Volksbildung, des Feldbaues und der Industrie beurkunden. Die Kalges und die Kunst, Erwerbs⸗ Fleiß sollen im Gesetz ihre Anerkennung, ihre Ent⸗ wickelung und ihre Stuͤtze finden. Moͤge der schoͤnste Erfolg unsere vereinten Bemuͤhungen kroͤnen! Moͤge die gluͤckliche Vereinbarung mit dem Nachbarstaate, die uns im ersten Beginnen dieses Landtags erfreute, recht segensreich fuͤr uns, wie fuͤr unsere Nachbaren werden! Noch ein weiteres, nicht minder erfreuliches, Ereigniß hat die denkwuͤrdige Periode dieses Landtags *19 Unsere vieljaͤhrigen Unterhand⸗ lungen mit dem Roͤmischen Hofe sind auf eine, der ver⸗ fassungsmaͤßigen Autonomie der katholischen Kirche, wie dem nicht minder verfassungsmaͤßigen Oberaufsichts⸗Rechte der Regierung entsprechende Weise beendigt; der neu ernannte Landesbischof und das von ihm zu ‧—& Domkapitel werden im Laufe dieses Monats ihre Amts⸗Verrichtungen antreten. So trennen wir uns denn mit dem wohlthuenden Gefuͤhle des gegenseitigen Vertrauens, der herzlichen Ein⸗ tracht, die fester und immer fester Regierung und Stände vereinen. Heil dem Volke, das ein solches Band an das Herz seines Königs knuͤpft!“

Nachdem der Praͤsident Dr. Weishaar diese Rede in allen Punkten erwidert hatte, verließ, unter dem allseitigen Ausrufe: „Gott erhalte den Koöͤnig““, der Bevollmaͤchtigte die Versammlung, welche so fort auseinanderging.

Cassel, 4. April. Die Einnahme der Landesschulden⸗ Tilgungs⸗Kasse hat im Jahre 1822, 256,815 Rrhlr. 25 Sgr. 1 Pf. betragen; an Capitalschuld sind 20,000 Rthlr. und an laufenden und ruckständigen Capitalzinsen sind 60,594 Rehlr. 24 Sgr. abgetragen worden.

8 It alien.

Rom, 27. März. Gestern fruͤh war ein Theil der Um⸗ gegend, namentlich die Tuskulanischen und Albanischen Huͤ⸗ el mit Schnee bedeckt; eine seltene Erscheinung in unserm

lima gegen Ende des März.

vaese aus Neapel melden, daß der Vesuv aus einem neuen Risse nahe am Glipfel des Berges ausgebrochen ist. Die Lava lief, ohne Schaden zu machen, üͤber die alte fort, und erregte keine Unruhe in den unten liegenden Gegenden. Viele Fremde, welche wenig Tage vorher von Neapel in Rom angekommen waren, sind dahin zurückgekehrt, um die⸗ sem Schauspiele beizuwohnen.

Spanien.

Barcelona, 21. Mäarz. Es bestätigt sich, daß die Abreise des Hofes auf den 10 ten f. M. festgesetzt ist. Der Graf d'Espanna hat sie bereits der Garnison in einem Ta⸗ gesbesehl angekuͤndigt. Morgen den 20ten sollen die Leib⸗ wachen von hier abgehen, um auf verschiedenen Punkten der von hier nach Saragossa fuͤhrenden Straße sich zu postiren. In der letztern Stadt wird der König nur vier Tage verwei⸗ sen, und von da nach Madrid abgehen. Da aber die Straße sehr schlecht ist, so wird der Koͤnig bis Saragossa 13 Tage un⸗ terweges zubringen. 2

on den Truppen, welche gegenwärtig in Catolonjen stehen, wirz nur diesenige Anzahl abgehen, welche als Es⸗ corte Sr. Maz. unumgänglich nothwendig sind; die uͤbrigen selbst die Chasseurs von der Königlichen Garde werden in der Seen. Tuͤrkei und Griechenland.

Nach einem Pripatbriefe aus ** vom 21. Febr.

C. der Augsburger Allgemeinen Zeitung) ging daselbst das eruͤcht, daß sich der Divan in den Londoner Tractat fuͤgen wolle. Man sagte, daß sich der alte verstaͤndige Kapudan⸗ Pascha, welcher den Admiralen der drel verbuͤndeten Maͤchte

der Buͤrgersinn und der

den solle, um mit denselben zu unterhandeln.

Aus Bucharest vom 17. Marz wird (in demselben Blatte) gemeldet: Nachrichten aus Konstantinopel vom 4ten Maͤrz bringen nichts Erhebliches. An der Russischen Graͤnze ist noch alles ruhig, allein aus Jassy schreibt man, daß Kai⸗ ser Nicolaus am 8ten (20sten) April bei seiner Armee er⸗ wartet werde.

Die Allgemeine Zeitung Griechenlands vom 6. Febr. ent⸗ haäͤlt (naͤchst mehreren von uns bereits mitgetheilten) verschiedene auf die Organisation der neuen provisorischen Regierung dezuͤg⸗ liche Actenstuͤcke, namentlich folgende: am 24. Jan, drei Tage nach der Ankunft des Praͤsidenten in Aegina von der bis⸗ herigen stellvertretenden Regierungs⸗Commission erlassene Bekanntmachung, worin sie ihre Lesberrichenmgen nieder⸗ legt: „Die Stellvertretende Regierungs⸗Commission thut dem gesammten Griechenlande kund: Dem allgemeinen Wunsche und Verlangen zufolge ist Se. Excellenz der Praͤsident von Griechenland in dem provisorischen Sitze der Regierung an⸗ gelangt; und indem wir, in Folge des Decrets Nr. 9. der dritten National⸗Versammlung die schwere und fuͤr uns kaum tragbare Last der Leitung der Angelegenheiten heute nieder⸗ legen, halten wir es fuͤr unsere unerläßliche Pflicht der Na⸗ tion zu danken, die uns ihres Zutrauens wuͤrdig gehalten hat. Wir glauben unsere Pflichten erfuͤllt zu haben, so weit unsere Kraͤfte, die Dinge selbst und die Umstände es erlaubten. Wenn nicht bewirkt worden, was bewirkt wer⸗ den sollte, so moͤge man es nicht unserm Mangel an gutem Willen, sondern unserm Unvermoͤgen und der schwierigen Lage der Dinge zuschreiben. Wir freuen uns, die Zuͤgel der Regierung in die Hände eines seiner Tugenden und Vor⸗ zuüͤge wegen ehrwuͤrdigen, in den Geschaͤften erfahrenen und, mit einem Worte, eines Mannes zu uͤbergeben, der allein im Stande ist, die Nation in den Genuß der Guͤter seiner mit so vielen Opfern erworbenen Freiheit zu setzen. Grie⸗ chen! es ist nicht uüͤberfluͤssig, Euch zu Gemuͤthe zu fuͤhren, daß, wenn sonst Gehorsam gegen die Reglerung und die Gesetze nothwendig war, er jetzt noch nothwendiger werde. Wir müssen unsere Bereitwilligkett und unsern Eifer ver⸗ doppeln, um, geleitet von einem so einsichtsvollen und geschickten Manne, endlich die Fruͤchte unserer siebenjährigen Kaͤmpfe zu genießen. Aegina, den 24. Januar 1828. e Stellvertretende Regierungs⸗Comlission: Georg Mauromi⸗ chall. Jo. M. Milaitt. Hannuli Nako. Der en⸗ Secretaͤr fuͤrs Innere und dse Polizei: Anastastus Londo.“

terauf ertheilte der Praͤsident unterm 29. Januar solgende

ntwort: „Der Praͤsident von Griechenland, an die Stell⸗ vertretende Regierungs⸗Commission. Nach den geheimen Unterredungen, die wir gepflogen, seit ich unter ench mich befinde, werdet ihr ohne Ivesfe einsehen, daß es mir un⸗ möglich war, eher auf das Amtsschreiben zu antworten, mit dem ihr mir eure Kundmachung vom 24. d. M. zu⸗ schicktet. Ihr werdet noch mehr davon uͤberzeugt werden, wenn ihr die Proclamation lesen werdet, die ich binnen Kur⸗ zem zugleich mit der Verordnung üͤber die Organisarlon der provisorischen Regierung bekannt machen werde. Wenn ihr, als mit dem Zutrauen der Nation beehrte Buͤrger, meine Ansicht von der dringenden und unumgäͤnglichen Nothwen⸗ digkeit, dieses System anzunehmen, und unverzuͤglich in

irksamkeit zu setzen, theilet, so werdet ihr es mir dadurch beweisen, daß ihr euch geneigt zeiget, auch meine Arbeiten

und meine Verantwortlichkeit zu theilen. Ich g 4 meine Herren, daß ich auf euch hoffe und vertraue, 8 euch achte. Ich darf euch nicht erst zu Gemuüͤthe —2

daß es sehr unschicklich waͤre, wenn das Publicum bas Ge ringste von den Maaßregeln erfuͤhre, die ich in 8 Angen reifen will, ehe sie in derjenigen Gestalt vor 8. dahe ommen, in der sch sie ihm vorzustellen die 87z. E 8 Aegina, den 29. Januar 1828. Der Praͤstden, pra nh podistrias.“ Ein aͤhnliches Schreiben erlie 4 82 * am naͤmlichen Tage an den Senat, gleichfa r Er⸗ innerung, daß es sehr unschicklich sein würde, w 1 as Pu⸗ blicum die geringste Kenntniß von den Maaßregeln, die er in Kurzem zu nehmen gedenke, erhtelte, ehe sie in der Form, die er beabsichtige, öffentlich bekannt gemacht werden.

Am folgenden Tage erließ der Senat nachstehendes De⸗ cret: „Nr. 58 des Gesetz⸗Bulletins. Der Senat der 238 Nachdem der von der Griechischen Nation mit den Zuͤgeln der Regierung betraute Capodistrias in Griechenland angelangt ist; nachdem die schwierige Lage des Vaterlandes und die Fortdauer des Krie⸗ ges nicht erlaubt haben, noch gegenwaͤrtig erlauben, die in

Johann Anton

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