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Frissenen Griechen in sich gehen;
. dies Alles einsehen, wenn sie
zur Allgemeinen
Preußischen
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t ugal. i bon — 22. 855 Ceanen Pa⸗ iser Blatte) enthalten uͤber die bereits bekannte Ankunft des ög zu Lissabon noch folgendes Näͤhere: So⸗ bald der General im Taso angekommen war, ward er an Bord des Englischen Admiralschiffs gebracht, wo alle Offi⸗ ciere der Flotte ihm ungesaͤumt ihre Aufwaͤrtung machten. Unter den Umständen in denen sich Portugal dermalen be⸗ fin ist nkunft Saldanha's, dem bei seiner Abreise aus England die neuesten Ereignisse nicht unbekannt sein konnten, der Gegenstand der allgemeinen Aufmerksamkeit. Man hält ihn fuͤr geeignet und dazu bestimmt, vermoͤge des außerordentlichen Einflusses, den er auf die Soldaten hat, die Macht der olischen in Schranken zu halten, und sich selbst an die aller Truppen zu stellen, um die Rechte Dom Pes ee sau⸗ sie von dem Infanten offen ver⸗ letzt würden zu beschüͤtzen. Es waren zwar Maaßregeln zur Verhaftung des Generals getroffen, welche jedoch dadurch, daß derselbde an Bord des Englischen Schiffs gebracht ward, vereitelt wurden. Was den Geist der Truppen betrifft, so ist er fortdauernd vortrefflich und noch haben die Soldaten nirgend sich so vergessen, um mit dem Haufen gemeine Sache zu
Tuürkei und Griechenland. 8
Nachstehendes ist der Schluß des 8. vorigen Blatte abgebrochenen) Aufrufs des Griechischen Patriarchen an seine Glaubensbrüder in Morea und auf den Inseln des Archi⸗ elagus: 8. Folgendes sind die eigenen Worte unserer gnaͤdigen Regierung (in dem Antwortschreiben an den Patriarchen); sie sprechen ihr menschenfreundliches Wohlwollen ganz aus:“
„„Wohl ist es weltbekannt, wie das Patriarchat sehr richtig bemerkt und anerkennt, mit welcher Guͤte und Groß⸗ muth die Ottomanische Regierung jederzeit alle ihre Unter⸗ thanen ohne Unterschied, die unter ihrem Scepter leben, be⸗ handelt hat, so lange sie nicht von dem Pfade ihrer Treue und Pflicht abwichen und ihrem Stande, als Raja'hs, ge⸗
Nachrichten aus
muäß, sich benahmen; mehr als alle Uebrigen aber haben die
Griechischen Unterthanen in Morea und auf den Inseln des Archipelagus sich der Gnade ihres Monarchen zu erfreuen gehabt; sie haben fortwährend, unter dem weit umfassenden ußze der Osmanischen Regierung, jeden erwuͤnschten Wohlstand, Ruhe und Sicherheit genossen. Jeder war, nach seinen Verhaͤltnissen, in den Stand gesetzt, mit Leichtigkeit sich seinen Unterhalt zu er⸗ werben, und ungehindert zu Lande und zur See Handel zu treiben. Anstatt diese glückliche Lage, in der sie sich befan⸗ den, dankbar zu erkennen, haben sie sich eitlen Hirngespinn⸗ sten hingegeben, und in ihrer Verblendung sich so weit ver⸗ gessen, daß sie die Fahne des Aufruhrs gegen die hohe Pforte, söre und ihrer Vaͤter Wohlthäͤterin, zu erheben wagten. So haben sie selbst ihre Ruhe und ihren Wohlstand verscherzt, sie haben gehandelt, als suchten sie durch ihr: Halsstarrigkeit sich immer verschaͤrftere Strafen zuzuziehen. Dessen un⸗ geachtet hat die Pforte, ihren großmuthigen Gesinnun⸗ EEEE Ferecnel getreu, sich nicht eeilt, . gen, wie sie es verdienten, noch ge⸗ gen sie Maaßvegeln der Strenge zu gebr er *. indem diesenigen ams 1 ebrauchen; sondern . — 2 2 Pehnen nae Strafe zog, die in der um die Uebrigen an „ hat sie nichts unterlassen,
8 d 5 8 shrückufüͤhren: sie ö, der Guͤte zu ihrer Pflicht
Schleier der Vergessenheit uͤber ene n Uebelthaten geworfen, sobald sab zur mit d. erfung dereit zeigten, und sich seitdem, wie fruͤher, en Mitteln 2
— zur 2 ; ihres ehemaligen eh eetcas deösecang ihrer Rute nns
beschaͤftigt, wie dies durch plelfultige und offenkundige Thatsach ge, wie dies di iür achen hinlaͤnglich bewaͤhrt ist. ee also nunmehr auch übrigen — be⸗ en sehe erntet sie auch als Unglück und Taͤuschung einge⸗ „S cn Beüenfe nicches Anderes, als, 99 chte des B . 8 ens und ihrer Habe. Fr Jammers und der? ee n.ö. 8
8 der Gnade und Großmut ihre Schuld bereuen, und sich wird auch diese, nach Lr der hehen Pforte unterwerfen, so auf die unzweideutigste Art die vo
des heiligen Gesetzes, ihnen llstͤndigste Amnestle zusichern,
sie, so lange sie ihren Unterthanen⸗Pflichten treu blei⸗ * g2 8½ in der Folge wegen ihrer begangenen Ver⸗ gehungen zur Rechenschaft 78 — Ihre liegenden Güͤter und andere Besitzungen, obschon sie nach dem heiligen Ge⸗ setze, als der Pforte anheimgefallen betrachtet werden koͤnn⸗ ten, und es Letzterer demnach frei staͤnde, sie in Besitz zu nehmen, und daruͤber nach Willkuͤhr zu verfuͤgen, wer⸗ den dennoch, bloß aus — Leeenese rigen Eigenthuͤmern, wenn dieselben; . sind, ..Hgchen sie aber gestorben sein, 222 gese 88 Erben ausgefolgt werden. — Obwohl enten bewohnten Länder unabhängiges . ohen Pforte sind, und diese das Recht haͤtte, 3 waltung derselben alle jene 52 — sie fuͤr zweckdienlich erachten wuͤrde, so wi * F Gnade und Erbarmung, sowohl in g. 8 uͤbrigen Griechenland, die alte Verfassung, 7 8. her bestanden, wieder herstellen, und die 49 emer ern, welche den Bewohnern dieser Länder allen S 22— alle Wohlfahrt zusichern, und wird uͤber deren Beoba 8 streng gewacht werden. — Die Muselmaͤnner werden, w vordem, sich in ihren alten Wohnsitzen, und in den festen Pläaͤtzen niederlassen; eben so werden die Griechen, nachdem sie als Ralah's, die in ihren Haͤnden befindlichen Kanonen und andere Waffen und Kriegsbedarf an die Abgeordneten der hohen Pforte werden abgeliefert haben, nach ihren vori⸗ gen Wohnpläͤtzen zuruͤckkehren. Sie werden in den unge⸗ stoͤrten Besitz ihrer Kirchen treten, und in denselben ihren Cultus frei ausuͤben duͤrfen — Obwohl man berechtiget Buu von ihnen die seit 6 bis 7 Jahren ruͤckstaͤndigen Abgaben, die Kopf⸗. steuer sowohl als die uͤbrigen Contributionen, und außerdem einen Schaden⸗Ersatz fuͤr die so betraͤchtlichen Summen, welche der Fiscus aus Anlaß der Insurrection auszulegen gezwungen war, zu fordern, so werden ihnen dennoch, in gnaͤdiger Ruͤck⸗
sicht auf die zu ihren Gunsten stattgefundene Einschreitung und Fuͤrbitte, alle diese Entrichtungen gänzlich erlassen wer⸗ den; uͤberdies will die Hohe Pforte, um einen auffallenden Beweis ihrer Großmuth gegen ihre Unterthanen, und eine sichere Buͤrgschaft der Amnestie zu liefern, die Denjenigen zu Theil werden soll, welche ihre Veritrungen abzuschwoͤren be⸗ veit sind, aus besonderer Gnade ihnen alle Steuern, sowohl den gesetzlichen Charadsch (Kopfsteuer), als die uͤbrigen Ab⸗ 2* gaben, fuͤr ein ganzes Jahr im Voraus, vom Tage ihrer Unterwerfung an gerechnet, erlassen. — Die Statthalter⸗ schaft der Morea wird einem Gerechtigkeit liebenden und wohldenkenden Pascha anvertraut werden, der seine Rajah’s mit Guͤte und Menschlichkeit behandeln wird, mit Einmm Worte, die Osmanische Regierung wird alle Mittel anwenden, um ihren Griechischen Unterthanen Ruhe und Wohlstand zu verbuͤrgen, und sie gegen jede Gewaltthätigkeit und Bedruk.,. kung sicher zu stellen. — Dies sind die Beguͤnstigungen, welche Se. Hoheit in ihrer Großmuth geruhen wird, den Grie⸗ chen zu erthellen. Wenn sie auch diese ihnen gnädigst zuge⸗ sicherten Wohlthaten nicht nach ihrem Werthe schätzen, und noch ferner auf revolutionajlren, die Grenzen ihrer buͤrger⸗ chen Stellung, als Rajah’s, überschreitenden Forderungen bestehen sollten, so wuͤrde man ihnen durchaus keine wei⸗ tern Beguͤnstigungen zugestehen koͤnnen, und die Umstäͤnde wuͤrden es auf keine Art gestatten. Wenn ihre Un- terwerfung binnen der Frist von drei Monaten Statt fin⸗-⸗ det, so koͤnnen sie sich versichert halten, der so eben aus⸗-⸗ einander gesetzten, ihnen verheißenen Begnadigungen theil. aftig zu werden; wenn sie aber, nach Ablauf dieser hest noch fernerhin in ihrer Widersehlichkeit verharren —* sollten, so werden sie sich die Folgen selbst zuzuschrei- ben haben, und der Strafe nicht entgehen, die ihre Verbre⸗ chen hienieden und jenseits erwarten. — Dies wird hiemit ne. zur Wissenschaft des Patriarchen gebracht, und demselben gegenwartiges Antwort⸗Schreiben mit dem Auftrage ugestellt, die darin enthaltene Amnestie, nebst den uͤbrigen —I den Griechischen Insurgenten gehörig kund zu machen, und sie zur Darnachachtung aufzufordern.““ 11 „Wir 8 nun nicht * (schließt der Patrlerch in seinem Aufrufe) „daß alle diese hier angefuͤhrten, ausge. zeichneten Gnaden, welche die Hohe Pforte, auf unsere 2 2 meinschaftliche Fuͤrbitte zu ertheilen geruht hat, Euch in 990 hem Grade erfreuen, seden Argwohn, den man Euch belr
gebracht haben duͤrfte, zerstoͤren, alle noch üͤbrigen Zweifel ver⸗ 8