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niedergelegt, worin derselbe auf die Wiederherstellung dieses Corps antraͤgt. Großbritanien und Irland.
London, 5. April. Vorgestern wurde der Jahrestag der Stiftung der seit zehn Jahren bestehenden allgemeinen Pensionirungs⸗Gesellschaft der Stadt London gefeiert. Die⸗ ses vortreffliche Institut zählt jetzt 18000 Mitglieder. Der Zweck derselben ist, Handwerker zu unterstuͤtzen, wenn sie in die Jahre gekommen 1—2 wo sie arbeitsunfaͤhig und oft dem groͤßten Mangel Preis gegeben sind. Die maäͤnnlichen Pensionalre dieses Instituts erhalten 31 Shill. und die weib⸗ lichen (naͤmlich Handwerker⸗Wittwen) erhalten 22 Shill. monatlich. Die Zahl der Unterstuͤtzten belaͤuft sich auf 400. Ein Ergebniß dieser Stiftung, vielleicht das wichtigste, ist: die Almosen⸗Vertheilung auf ihr wahres Princip, die christ⸗ liche Barmherzigkeit, zuruͤck zu fuͤhren. Der Herzog von Sussex ist der Vorsteher derselben.
Es ergiebt sich aus den dem Parlament vorgelegten Rechnungen uͤber die Ausgaben des 2 von Mil⸗ bank, daß sie sich im letztvergangenen Jahre auf 20,800 Pfd. Sterl. belaufen haben. Die Zinsen des zum Bau des Hau⸗ ses verwendeten Capitals und die Unterhaltungs⸗Kosten be⸗ tragen wenigstens 24,000 Pfd. Der Gesammt⸗Betrag ist demnach 44,800 Pfd. jährlich fuͤr den Unterhalt von durch⸗ schnittlich 560 Gefangenen, d. h. fuͤr jeden jäͤhrlich 80 Pfd. Sterl. (560 Rthlr.). Die Erhaltung eines jeden dieser zum Abschaum der Menschheit gehoͤrenden Leute 8— demnach den Staatskassen soviel gekostet, als der halbe Sold eines Unter⸗ Lieeutenants der Marine betraͤgt.
In den noͤrdlichen Manufactur⸗Districten Englands Lercge die groͤßte Thaͤtigkeit. Man schreibt aus Halifax,
radford, Dewsbury und Leeds, daß die dortigen Fabriken mehr Arbeit haben, als es in den letzten 10 bis 15 Jahren der Fall gewesen ist und zwar durchgängig zur Ausfuͤhrung Auftraͤge. war behauptet man, so oft die Sache zur Sprache kommt, daß es durchaus ungesetzlich ist, seine Frau zu ver⸗ kaufen; allein es geschieht dennoch hin und wieder. Vorigen Mittwoch fuͤhrte ein Toͤöpfer seine Frau mit einem Strick am Halse auf den oͤffentlichen Markt in Stockport und ver⸗ kaufte sie an einen jungen Mann fur 3 Pfennige. Nach Abschließung dieses Handels begaben sich die Partheien zur Ratificirung desselben nach einem Bierhause.
Nach Berilhten aus den Societaͤts⸗Inseln hat auf Ta⸗
hiti eine religioͤse Revolution stattgefunden. Zwei Eingeborne
2 mit der Behauptung aufgetreten, daß sie durch Einge⸗
ungen des Heiligen Geistes berufen waͤren, den Tahitianern
eine dem Christenthume weit vorzuziehende Religion zu brin⸗ gen. Diese Sectirer haben bereits viel Beifall gefunden, und eine der dort bestehenden christlichen Kirchen ist, wegen der zahlreichen Bekehrungen, die bereits erfolgt sind, beinahe ganz verlassen. S
Welchen Werth man in Neu⸗Suͤd⸗Wales auf Saͤchsische Schaafe legt, mag daraus entnommen werden, daß im ver⸗ gangenen Monat September einem dortigen Colonisten für ein Mutter⸗Schaaf 50 Pfd. St. (350 Rthlr.) und fuͤr 5 Boͤcke und 5 Schaafe 450 Pfd. (3150 Rthlr.) vergebens geboten worden sind.
Niederlande.
Die Handels⸗ und Fabriken⸗Kammern des Koͤnigreichs sind durch eine, von Seiten des Ministeriums an sie gerich⸗ tete Bekanntmachung vom 22. Maͤrz benachrichtigt worden: daß Se. Maj. die Besehlshaber der Koͤnigl. Kriegsschiffe be⸗ vollmächtigt hat, Gold, Silber, Juwelen und Geldsorten, so wie kostbare Kunsterzeugnisse zu transportiren, doch sollen die Consuln nur dann, wenn sich an dem Einschiffungsorte keine Gelegenheit sindet, den Transport durch Niederlaͤndi⸗ sche Kauffartheischiffe zu bew igen, oder in andern be⸗ sondern Fällen und Umstäaänden, sich jenes Auswegs bedienen duͤrfen. Ein Mitglied der ersten Kammer hat in einer an das Publikum gerichteten Mittheilung seiner Meinung uͤber einen von ihm (diesem Mitgliede) verworfenen Gesetzes⸗Ar⸗ tikel in der Civil⸗Gerichtsordnung die Behauptung aufgestellt, „daß der Vorschlag, den Insolventen Curatoren zu bestellen eine Neuerung sei.“ Diese Ansicht des Gegenstandes wider⸗ legt das Journal de la Belgique. Warum wird (fragt das⸗ selbe) diese Bestimmung eine Neuerung genannt? eswe⸗ gen vielleicht, weil die Franzoͤsischen Gesetze, die uns far besr noch zur Richtschnur dienen, nichts davon enthalten? Das kann man zugeben, ohne daß jedoch deshalb das Min⸗ deste fuͤr die Een jener Behauptung sich ergäbe:
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denn diese Sache ist so wenig eine Neuerung, daß sie viel⸗
mehr schon vor laͤnger als 2000 Jahren vermittelst des Roͤ⸗ mischen Rechtes bestand, und aus diesem Grunde fast in
allen unsern Provinzen als guͤltig angenommen ward, Luͤt⸗ tich und ⸗Hennegau, wo herkoͤmmliche Einrichtungen ein An⸗ deres wollten, ausgenommen. Hieruͤber haͤtte der edle Red ner nichts weiter noͤthig gehabt, als den Titel de curafore bonis dando nachzusehen, und so wuͤrde er gefunden haben, daß bei den Roͤmern im Falle der Zahlungs⸗Unfaͤhigkeit die * Glaͤubiger einen Curator ernennen oder dessen Bestallung fordern durften: auch daß sie, wenn der Schuldner zu ihrem Nachtheile sich verbarg, in den Besitz seines Vermögens ge⸗ setzt werden konnten. In den aͤußersten Fällen ernannte man auch zum Vortheil der Masse einen Curator, und da wir in der Civil⸗Gerichts⸗Ordnung, die wir so eben an⸗ genommen haben, den Glaͤubigern verstatten, in die Rechte und die Unternehmungen ihrer Schuldner elnzutreten, jene aber um eintreten zu koͤnnen, zum Besitz dieser Rechte und Unternehmungen zugelassen werden muͤssen, so konnte er schon daraus schließen, daß wir eine dergleichen Bestim⸗ mung, welche in den Franzoͤsischen Gesetzen ohne deutlich erwiesenen Grund uͤbergangen ist, recht gern annehmen koͤnnten. Um aber zu erfahren, ob dieselbe auch von wirk⸗ kich gutem Erfolge sein konnte, durften wir nur auf das Jahr 1794 zuruͤckgehen und sich von dem zu w.ees er .
suchen, was man damals dachte. Es wuͤrden ihm da frei⸗ lich nicht die Redner Luͤttichs, wohl aber die practischen Ju⸗ risten von Brabant, Flandern und Holland und selbst Voet den Bescheid ertheilt haben, daß eine Maaßregel dieser Art alsdann besonders Anwendung finden muͤsse, wenn ein Schuldner noch im Besitz eines zu liquldirenden Activums oder aber kostspieligen Processen blosgestellt sei, weil alsdann der Fall eintrete, wo man folgern duͤrfe: „Es bekuͤmmert sich Niemand um das, um was sich Alle bekuͤmmern.““ (Nemine ut plurimum curante, quod omnes curant.) Man wuͤrde ihm mehr als 200 Beispiele von diesen Curatelen auf⸗ geführt und ihm Fälle genaunt haben, wo diese den ausge⸗ zeichnetsten Personen eben so großen Vortheil gewaͤhrten, als sie immer den 2 1: zu gewaäͤhren vermochten.
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St. Petersburg, 5. April. Folgendes Kaiserliche Manifest ist hier erschienen:
on Gottes Gnaden, Wir Nikolaus der Erste, Kaiser und Selbstherrscher aller Reußen ꝛc. ꝛc. ꝛc.
Der Hoͤchste hat wiederum seine Segnungen üher Ruß⸗ land verbreitet, indem er durch einen ruhmvollen Frie⸗ den den Persischen Krieg beendigte, einen Krieg, dessen Anfang eine lange Dauer fuͤrchten ließ. Mitten unter freund⸗ schaftlichen Verhandlungen und waͤhrend bestimmte Versiche⸗ rungen Uns die Erhaltung guter nachbarlicher Verhäͤltnisse mit Persien hoffen ließen, wurde die Ruhe Unserer Voͤlker auf der Kaukasischen Graͤnze gestoͤrt, und mit Hintansetzung der Heiligkeit der Vertraͤge, das Gebiet des Reichs d einen ploͤtzlichen Einfall verletzt. Jetzt mußte Gewalt mit Gewalt ver⸗ trieben werden; Unser tapferes Heer, das den Feind durch bahn⸗ lose, und von den Truppen, die sie vertheidigen sollten, ver⸗ wüstete Gegenden verfolgen mußte, oft mit der Natur selbst zu kämpfen hatte, der brennenden Sommer⸗Hitze und der Strenge des Winters ausgesetzt war, bewirkte nach uner⸗ hoͤrten Anstrengungen die Einnahme des fuͤr unbezwinglich
ehaltenen Eriwan, ging uͤber den Araxes, pflanzte seine Fahnen auf den Gipfel des Ararat und, immer tiefer in das Innere von Persien eindringend, nahm es selbst Tauris mit dem dazu gehoͤrigen Lande in Besitz. Das Chanat von Eriwan auf belden Ufern des Araxes und das Chanat von Nachitschewan, zum alten Armenien gehörig, fielen in die Gewalt der Sieger. Aber im raschen Laufe dieser Er⸗ oberungen erwarben die Russischen Truppen⸗ 249 einen andern Ruhm. Inmitten eines Krieges, dessen Schauplatz durch ihre Tapferkeit auf das feindliche Gebiet gebracht wor⸗ den, blleben die persoͤnliche Sicherheik und die Eigenthums⸗ Rechte ihnen eben so heilig und unverletzlich, als ob sie sich im tiefsten Frieden und in einem verbuͤndeten Lande befun⸗ den haͤtten. Menschlich, mild und großmuͤtht hat ihr Be⸗ nehmen den Russischen Namen mit noch höherem Glanze umgeben, als der Sieg ihm gab. So sind binnen weniger als acht Monaten, nach dem Einruͤcken unserer Truppen auf das Persische Gebiet, unsere Waffen durch entscheidende Tha⸗ ten durch reichhaltige Resultate gekroͤnt worden; der Er⸗ folg hat gezeigt, daß die Vorschung Unsere gerechte, von ih⸗ rer Aegide bedeckte Sache vertheidigte, und Rußland, den Frieden jederzeit als das erste Gut betrachtend, wird ihn nie stoͤren lassen, ohne den Angreifenden mit gerechter und stren⸗ ger Strafe zu belegen. Der Weg zu neuen Triumphen stand uns offen, aber von dem Augenblicke an, wo der köͤst⸗ liche Frieden moͤglich war, ging Unser einziges Verlangen dahin, ihn abzuschließen. Unser Ziel war: eine natuͤrliche