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1 Nach dem Jahre 1702 außz Folgen, welche die Benansa uberten sich die wohlthaͤtigen
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zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeikung Nr. 99.
Welt⸗Erloͤsers im Schooße des ewigen Vaters von Engeln und Seraphinen umgeben und eine an dieses Bild sich anfuͤgende und an der Decke anschließende Decoration von dem Theater⸗Inspector Hrn. Gropius. Auf einer Saͤule im Saale ausgestellt war auch das von Hrn. Prof. Rauch entworfene Modell zu der dem Kuͤnstler in Nuͤrnberg zu errichtenden mehr als 1e Prhen Bildsaͤule, stehend auf dem Modell des von dem Nürnbergischen Kuͤnstler Hrn. Heldeloff gearbeiteten, ebenfalls sehr —5 erfundenen, Fußgestelles, das mit reichem Bildwerk theils die Schuͤler, theils die Freunde Duͤrer's darstellt. Die Feier selbst, welche durch die Anwesenheit Sr. Koͤnigl. Hoheit des Kronprinzen und mehrerer anderer Mitglieder der Koͤnigl. Familie, so wie durch die Gegenwart mehrerer der hoͤchsten Staats⸗ Beamten und anderer bedeutenden Personen, unter denen wir nur den auch als Kunstkenner ausgezeichneten General⸗ Postmelster, Herrn von Nagler Excellenz und Herrn Alexander von Humboldt nennen, verherrlicht ward, be⸗ gann bald nach dem Eintritte der Mitglieder, der Lehrer und Zoͤglinge der Koͤnigl. Akademie der Kuͤnste, der Lehrer der Köͤnigl. Akademie der Baukunst, so wie der Mitglieder des Kuͤnstler⸗ und Kunst⸗Vereins, welche sich saͤmmtlich zu⸗ vor im großen Vorsaale der Akademie der Kuͤnste versam⸗ melt hatten und jetzt paarweise unter Anfuͤhrung des Di⸗ rectors Hrn. Schadow sich nach dem Saale der Sing⸗Aka⸗ demie begaben, um dort die fuͤr sie bestimmten Plaͤtze einzu⸗ nehmen. Den Anfang machte eine von unserm jungen ta⸗ lentvollen Componisten Hrn. Felix Mendelssohn⸗Bartholdy verfaßte reiche und treffliche Symphonie. Hierauf trat der Secretalr der Koönigl. Akademie der Kuͤnste Hr. Professor Tiken auf und sprach zuvoͤrderst von der Zeit, in welcher der Kuͤnstler lebte, und von den gkoßen Zeitgenossen dessel⸗ ben in Italien; er ging hlerauf zu den Lebens⸗Umstaͤnden Dürer's uͤber, entwickelte, wie das hervorstechende Genie des Kuͤnstlers allein, 2 besondere Beguͤnstigung der Umstaͤnde, ohne vorzuͤgliche Anweisungen in der Kunst, in welcher er spaͤter alle seine Deutschen Genossen weit uͤberglaͤnzte, ihn
n hoch erhob, redete hierauf von seinen Schicksalen, seinen
eisen, der allgemeinen Achtung, die er von seinen Zeitge⸗ sossen, den Auszeichnungen, die er von zwei Kaisern und einem Könige empfing, den Anerbietungen, die ihm gemacht wurden, insbesondere aber von dem höchst bedeutenden und auf alle folgenden Jahrhunderte den entschiedensten Einfluß aͤußernden Verdiensten Duüͤrer’s um Malerel, Perspective, Blldhauerkunst und Baukunst, und schloß mit einer kurzen Uebersicht der schriftstellerischen Werke desselben und einer mit bewegter Stimme ausgesprochenen Erinnerung an den heute vor 300 Jahren geschiedenen unvergeßlichen Deutschen. Die ehen so sinnreiche, als ruͤhrende Feier beschloß eine nicht minder glücklich, als die erstere, entwoͤrfene Composition des Hrn. Felirx Mendelssohn⸗Bartholdy. Beide Musikstücke wurden von den Mitgliedern des Koͤnigl. Orchesters und der Sing⸗Akademie mit gewohnter Praͤcision und einem Ensem⸗ dle, welches nichts zu wuͤnschen uͤbrig ließ, ausgefüͤhrt. Das Letztere derselben war fuͤr Vocal⸗Stimmen geschrieben, nach einem von Hrn. Prof. Levezow, der dem Publikum durch ahnliche Arbeiten ruͤhmlich bekannt ist, verfaßten Texte, Al⸗ brecht Duͤrer, GE in zwei Abthellun⸗ gen, und trug so wie sede andere in aͤcht kuͤnstlerischem Geiste erdachte und durchgefuͤhrte Veranstaltung bei, nicht nur das Andenken an den Gefeierten lebendiger zu machen, sondern auch den Sinn fuͤr Kunst und Kunst⸗Produetion in jedem Anwesenden auf eine in hohem Grade befriedigende Weise anzuregen.
Vermischte Nachrichten. 179.8
. cger Darstellung des Zustandes und der Beschaffenheit des Han⸗
deis, der Manufacturen, der Fabrik
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8 — — im Rufüschen Fdche⸗na 88 Peter de 1
Katharina s II. (errsetzung.) en, bis zur Regierung
Rei ugen Peters des Großen in allen Theilen des Reichs für die ebenn. .
udustrie hatten, auch in Sibirien. De . e Verwaltung im — des Reichs war verbessert, eine Menge nuͤtzlicher
Arbeiter jeder Art, Kuͤnstler und Kaufleute, waren, be⸗ sonders auch aus den Schwedischen Kriegsgefangenen, 88 lenthalben, auch in Sibirien verbreitet, und lehrten die na⸗ tuͤrlichen Schaͤtze dieses Landes in einem groͤßern Ver⸗ b gewinnen und das Gewonnene durch Verar⸗ eitung veredeln. In den 4 Jahren 1708, 1709, 1710 und 1711 brachte Sibirien unter der Verwaltung des Für⸗ 5 Gagarin der Regierung eine Einnahme von 1,462,590 ubeln (in Silber) also beinahe das Zehnfache gegen die 4 Jahre von 1627 und mehr als das Dreifache gegen die ersten Reglerungs⸗Jahre des Kaisers. Archangel war fuͤr die Eu⸗ ropäͤische Schifffahrt bis zur Eröͤffnung des St. Petersbur⸗ gischen, der einzige eigentlich Russische Hafen. Vermittelst der Flüͤsse Dwina, Ustjuga und Wäͤtka, gelangten durch einen leichten Trausport die Landesprodukte aus dem Innern zu diesem Hafen, wo sie an einige auslaͤndische Comtoirs, von welchen die meisten Holländern, auch eines einem Ham⸗ burger gehöͤrten, abgesetzt wurden. Die Provinz Archangel, selbst reich an Waldungen und Fischereien, lieferte auch eine Menge Theer, Pech und ‚Thran zur Verschiffung; andere Waaren aber, als Eisen, Kupfer, Hanf, Flachs, Juchten, Hanf⸗ und Leinoͤl, Talg, Pott⸗ und Weed⸗Asche, Leinsaat, Getreide, Rhabarber, Wachs, Pelzwerk, Schweinsborsten, Matten, allerlei Leinwand, Garn und andere Artikel, wur⸗ den auf der Dwina zugefuͤhrt, und in Archangel auf die in dieser Absicht angekommenen auslaͤndischen Schiffe verladen. Eben so wurden dort alle auslaͤndischen Waa⸗ ren, als seidene und wollene Zeuge, Brokat, Sam⸗ met, Tuch, allerlei Farbestoffe, Zucker, Getranke — außer Kornbranntwein, der zu jeder Zeit ein Mondpol der Krone und dessen Einfuhr bel Strafe der Confiscation von Schiff und Gut verboten war — einzig und allein auf directem Wege uͤber ESense. Rußland eingeführt. Denn der andel durch die Östsee⸗Haͤfen war natuͤrlich, so lange diese Häfen nicht Rußland angehoͤrten, nicht als ein direkter an⸗ zusehen. Die Auslaͤnder in Archangel hatten die Frelheit, ihre Guͤter an Russische Kaufleute im Großen und in Par⸗ thieen zu verkaufen, nicht aber dieselben fuͤr eigene Rechnun dus Innere des Landes zu versenden; so wie es ihnen 8c6 verboten war, außerhalb Archangel im Innern des Landes einen Ankauf von inländischen Producten anders als durch Contrakte mit den Eingebornen, wie es noch jetzt geschiehet, zu 2 Im December 1714 verbot der nfe ferner allen Kaufleuten, ihre Waaren außer den Haͤfen von St. Petersburg, Riga, Archangel und andern Russtschen, irgend wohin zum Verkauf und zur Verschiffung zu bringen Um das Oelpressen im Reiche zu befoͤrdern, hatte der Kaiser verboten, daß Jemand Hanf⸗ oder Leinsaat zur Ver⸗ schiffung in die Haͤfen, sondern nur das daraus gepreßte Oel bringen sollte. sies Verbot waͤhrte einige Jahre bis zum ZJahre 1718 da durch den fleißigen Anbau die Hanf, und Leinsaat im Reiche bereits in so ansehnlichem Vorrath vor⸗ handen war, daß sie weiter ausreichte als zum Helschlagen auf den vorhandenen Mühlen, daher anßer dem Hel auch die Verschiffung der Saat verstattet wurde.
Der Handel mit Juchten war so wie der mit Theer, Pott⸗ und Weedasche, Fischleim, Rhabarber und einigen an⸗ dern Waaren mehrere Jahre hindurch zur Ausschiffung fuͤr Jedermann verboten und ward nur von Seiten der Krone mit dem Auslande betrieben. Dazu hatte die Regierung mancherlei Ursachen, worunter vorzüglich gehörten: eines⸗ thells, zu verhindern, daß diese Waaren, und besonders Juchten, zu einem nicht geringen Preise und unter ihrem wahren Werthe ans Ausland abgesetzt wuͤrden, und andern⸗ theils um sich einen baaren Fonds im Auslande zu sichern, den sie nicht leichter als durch Waarenverschiffung vermittelst des Handels sich machen konnten.
Als der Friede im Norden wieder hergestellt war, suchte der Kaiser den Handel nach dem Auslande zwischen Archan⸗ gel und St. Petersburg zu theilen, wie aus einigen Verord⸗ nungen von den Jahren 1217 und 1719 hervorgeht, in wel⸗ chen befohlen ist, daß die Kaufleute einen gewissen Theil der zur Ausschiffung bestimmten Waaren, der zuwellen aus z, zuwellen sogar aus bestand, aus dem Innern nach Et. Pe⸗ tersburg herabbringen sollten und den Rest nach Archangel oder wohin sie es sonst fuͤr gut hielten. Diese neue Verfügung hatte in der Folge auf den Handel beider Haͤfen den ent⸗ schledensten Einfluß, der zum Nachtheil des elnen, aber zum