fall von 768,978 Fl. herbei; aus Ursachen deren Abwendung 8¼ * außer der Macht der Verwaltung lag, blieben die Forstge⸗ feäͤlle um 114,199 Fl., die Stempelgefäͤlle um 187,610 Fl. geegen den Voranschlag des Budgets zuruͤck; noch einige an⸗ dere Einnahmszweige erreichten nicht den Ansatz des Finanz⸗ Gesetzes; unter allen gab nur der Malz⸗Aufschlag einen bedeutenden Meht⸗Ertrag, welcher jedoch gesetzlich der Schul⸗ dSdentilgungs⸗Anstalt zugerechnet werden mußte, sohin dem laufenden Finanz⸗Dienst nicht zuging. Der Gesammt⸗Ausfall XS den Einnahmen des laufenden † snen Dlenstes⸗ mit In⸗ 2 begriff des der Schuldentilgungs⸗Anstalt ersetzten Minder⸗ Ertrages der Stempel⸗Gefälle betrug 974,009 Fl. Dessen⸗ * ungeachtet, meine Herren, wurde das Gleichgewicht zwi⸗ schen den Einnahmen und Ausgaben nicht gestoͤrt; die
General⸗Finanz⸗Rechnung schließt vielmehr mit einem baaren Activ⸗Reste von 165,814 Fl. 26 ½ Kreuzer ab. Dieses hocherfreuliche Resultat verdankt das Vaterland den weisen Maaßregeln, welche Se. Maj. der Koͤnig gleich bei dem Antritt Allerhöͤchst Ihrer Regierung ergriffen, und mit Beharrlichkeit vollziehen ließen. Aus der General⸗Finanz⸗Rech⸗ nung werden Sie, meine Herren, sich uͤberzeugen, daß in al⸗ . len Zweigen des Staats⸗Haushalts bedeutende Ersparungen Sctatt fanden; obgleich mehrere außerordentliche, jedoch nur momentane Ausgaben den Reserve⸗ Fonds besonders Felasteten, — obgleich eine zwar unbedeutende und im Berichte näher gerechtfertigte Ueberschreitung der Etats fuͤr den Staatsrath und fuͤr die Wohlthätigkeit unvermeid⸗ llicch waren, so ergiebt sich im Vergleiche gegen die Budget⸗ Aunsäͤtze bei dem esgentlichen Staats⸗Aufwand eine Minder⸗ Ausgabe von 1,134,163 Fl. 47 Kr.“ (So . B. betrug s‚;dder Militair⸗Etat mit Gendarmerie und topographischem 8 Bluͤreau um 750,000 Fl. weniger, als er im Budget mit 7 Mill. 290,000 Fl. veranschlagt war, das Staatsministe⸗ rium des Hauses und des Aeussern ersparte an seinem Etat 68,000 Fl., das Fmnen Meir tersim 148,000 Fl. u. s. w.) vanien. S Die Madrider Zeitung vom 1. April enthält folgendes, * unterm S8ten v. M. von Sr. Majestaͤt an den Peasoenee. dsddes Minister⸗Rathes mit dem Besehl der weitern Mitthei⸗ 1u““ lung an saͤmmtliche Staats⸗Minister eigenhändig erlassene Dekret: 8 919 „Von dem Tage der Bekanntmachung des Dekrets der Reeformen an, ist es den Staats⸗Ministern untersagt, Mir eilrgend Jemand zur Anstellung in einem Amte vorzuschlagen, woelcher nicht Wartegeld⸗Empfaͤnger ist, wobei vorausgesetzt wird, daß er sich woͤhrend der Zen der Constitution guk auf⸗ gefuͤhrt habe. Gleichfalls soll von gedachtem Tage an in feinem der Staats⸗Zweige irgend eine Pension ertheilt wer⸗ den, von welcher Klasse sie auch immer sei, jedoch mit Aus⸗ nahme derer woruͤber ein Reglement besteht, als Pensionen fuͤr Wittwen deren Gatten auf dem Schlachtfelde geblieben ʒ 828 zur Belohnung erworbener Verdienste und nach vol⸗ iendeten Dienst⸗Jahren ꝛc. ꝛc.“ . „Es soll keiner Empfehlung Gehoͤr gegeben werden, sie kbomme von wem sie auch immer wolle, und mache Ich die Sctaats⸗Minister fuͤr die puͤnktlichste Befolgung dieses De⸗ rrets verantwortlich.“ . — Pariser Blaͤtter enthalten folgende Correspondenz⸗ MNachrichten aus Madrid vom 5. April: Das reitende Jaͤger⸗Regiment von der Königl. Garde ist nach der Graͤnze von Portugal abgegangen, — so ist ein Park Artillerie zu demselben Zwecke dahin ausgeruͤckt. 8 *½ Die Versuche des Dom Miguel, Spanien in ein Buͤnd⸗ ₰ niß gegen die Charte in Portugal zu ziehen, haben bei un⸗ serm Staats⸗Rathe noch bis jetzt keine güͤnstige Aufnahme 8 sinden koͤnnen. Mehrere auf ein solches Ue ereinkommen sich beziehende Documente sind diesem Collegium allerdings mitgetheilt worden, doch haben sich diejenigen Mitglieder, weelche den bedeutendsten Einfluß in demselben haben, fuͤr strenge Neutralität Spaniens in der ganzen Angelegenheit erntschieden. 8*n Der Koͤnig hat an den Kriegs⸗Minister den eigenhaͤn⸗ dig ausgefertigten Befehl erlassen, die zwoͤlf Regimenter Povinial⸗ Mäl aufzulösen, und nach ihrer Heimath ab⸗ gehen zu lassen. 2
Portugal.
Lissabon, 29. Mäarz. Die heutige Zeitung enthält einige Anzeigen von der Wiederbesetzung mehrerer, durch vor⸗ hergegangene Absetzungen erledigten Stellen, darunter die der ersten Magistrats⸗Person von Porto, welche vom verstorbe⸗ nen Koͤnig üngestent worden war und durch die letzte Staats⸗ Berwaltung abgesetzt wurde. Auch ist der Posten des Gou⸗ verneurs von Elvas neu besetzt worden, und eben so haben —verschiedene Veraͤnderungen gleicher Art in den Regimentern
Nr. 1., 25. und 28. stattgefunden, so wie im Jaͤger⸗Batall⸗ lon Nr. 8. und in der Infanterie der Koͤnigl. Pollzei⸗Garde.
Die Zeitung enthaͤlt ebenfalls eine an die Provinzial⸗ Behoͤrden gerichtete Verfuͤgung des Justiz⸗Ministers, wo⸗ durch er sie auffordert, mit der groͤßten Congfalt uͤber die Ausfuͤhrung der Dekrete, die Ert eeilung von Paͤssen betref⸗ fend, zu wachen. Sie sollen die Heerstraßen bewachen und solche durch Truppen oder durch Unter⸗Bediente der Behoͤrden selbst beobachten lassen, und sollen Letztere in diesem Fall durch die Bewohner der Ortschaften begleitet werden. Es scheint, als sel das Ereigniß in Coimbra eine der Ursachen der Erneuerung dieser Vorsichts⸗Maaßregeln.
Tuͤrkei und Griechenland.
Nachrichten aus Triest vom 2. April zufolge, hat man daselbst durch einen Oesterreichischen Kauffahrer, welcher Korfu am 25. März verließ, erfahren, daß Graf Guillemi⸗ not damals noch zu Korfu war, daß zwar ein Franzoͤsisches Kriegsschiff zu seiner Verfügung im Hafen vor Anker lag, der Graf aber bisher noch keine Anstalten zur Abreise ge⸗ troffen hatte, woraus man den Schluß zog, daß die Zusam⸗ menkunft der drel zu Konstautinopel accreditirt gewesenen Botschafter doch vielleicht noch zu Korfu statt finden duͤrfte. Aus Alexandrien sollen bel dem Lord⸗Ober⸗Commissair Nach⸗ richten eingegangen sein, nach welchen die bei Mehemet⸗Ali, wegen Räumung von Morea gemachten Schritte fruchtlos geblieben sind und der Vicekoͤnig sich der Pforte voͤllig erge⸗ ben zeigt. Man trug sich zu Korfu mit dem Geruͤchte, es seien dem Vicekoͤnige von Aegypten von Seite einer Euro⸗ paͤischen Macht Antraͤge gemacht worden, sich fuͤr unabhän⸗ 8 zu erklaͤren, auf welchen Fall ihn diese Macht unverzuͤg⸗ ich anerkennen werde. Diesen Antrag soll jedoch Mehemed⸗ Ali mit Unwillen zuruͤckgewiesen und die Ausruͤstung mehre⸗ rer Kriegsschiffe anbefohlen haben, um Ibrahim⸗Pascha zu unter⸗ stützen und im Falle der Noth aufzunehmen. Wirklich segelten drei Kriegs⸗ und zwanzig Transport⸗Schiffe um die Mitte Februars von Alexandrien ab, die aber durch einen heftigen Sturm zer⸗ streut wurden und sich nach und nach in den Gewäͤssern von Kandia wieder sammelten. Ibrahim⸗Pascha muß von den Ab⸗ sichten seines Vaters und den ihm zukommenden Huͤlfsmitteln bereits Kenntniß haben, und auch wohl andere Streitkraͤfte als die der Griechen fuͤrchten, indem er alle Truppen aus dem Innern von Morea an sich zieht, und sie zwischen Mo⸗ don * — — 8 in der letz⸗ ten eit die Position von ripolizza beser elt at erhalten, die Festungswerke derenPieges. 2 afe. alsdann nach dem Lager bei Modon aufzubrechen. Dieser allgemein gehaßte Renegat soll mit seiner Heerschaar bereits zu Modon angekommen sein *). Mehrere Commissionaire des Ibrahim⸗Pascha sind mit Einkaͤufen von Mehl und Getreide auf den Jonischen Inseln beschäftigt; dieser Markt soll den Aegyptiern erst seit Kurzem eroͤffnet worden sein, und muß ihnen der Nachbarschaft wegen sehr zu statten kom⸗ men, da der Mangel an Lebensmitteln im verflossenen Win⸗ ter sich in Morea und auf den Griechischen Inseln und Fest⸗ lande äußerst fuͤhlbar zeigte. Auch die Griechen, oder viel⸗ mehr General Church soiten diese Beguͤnstigung benutzen? Letzterer steht noch bei Dragomestre, wird jedoch durch Re⸗ schid⸗Pascha sehr gedraͤngt, und duͤrfte seine Stellung auf⸗ geben muͤssen. Letzterer soll naͤmlich bedeutende Verstaͤrkungen erhalten haben, welche den Streitkräͤften des Generals Church sehr uͤberlegen sind.
Nord⸗Amerika.
8 Laut Nachrichten aus Washington vom Ende Februar soll die Reglerung die Absicht haben, das in den Westindi⸗ schen Gewässern stationirte Geschwader, zum Schutze der Schifffahrt und des Handels der Vereinigten Staaten, zu verstaͤrken. Die Veranlassung zu dieser Maaßregel sucht man in einer von dem Befehlshaber der Mexicanischen Seemacht, Commodore Porter, vor einiger Zeit erlassenen Proclamation, worin er zur Ausruͤstung von Kaper⸗Fahrzeugen auffordert, und nicht nur Kriegs⸗Contrebande, sondern jedes feindliche Eigenthum in neutralen Saisten fuͤr gute Prise erklärt. Als zur ersten Kategorie gehörend werden in jener Be⸗ kanntmochun⸗ auch Schiffs⸗Materiallen und Kleidungs⸗ stuͤcke aufgefuͤhrt. Diese Grundsätze sind den von der Re⸗ gierung der Vereinigten Staaten stets proclamirten ganz entgegengesetzt und wenig geeignet, ein gutes Vernehmen wischen beiden Staaten herbeizuführen. e Schifffahrt im Mexicanischen Meerbusen duͤrfte hierdurch sehr gefährdet werden, wenn die Merxicanische Regierung nicht durch die bei ihr gemachten und durch die Eingangs erwaͤhnte Maaß⸗ regel bekraͤftigten Vorstellungen bewogen werden sollte, von
*) Vergl. das vorgestrige Blatt der Staats⸗Zeitung.