1828 / 103 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Namen der ganzen Gesellschaft fuͤhren, daß sie abwechselnd die Aufsicht uͤber die Redaction uͤbernehmen und daß sie selbst einen Theil der Caution leisten. Ueberdies soll kuͤnf⸗ tig der Name des verantwortlichen Herausgebers unter dem Zeitungsblatte gedruckt werden und dieser muß auch bei einer etwanigen Klage vor Gericht erscheinen; wo⸗ bei indessen dem oͤffentlichen Ministerium das Recht vorbe⸗ halten bleibt, den Verfasser des angeschuͤldigten Artikels noch besonders auszumitteln, in welchem Falle der verantwortliche Herausgeber nur noch dessen Mitschuldiger ist. Die eben erwaͤhnten Bestimmungen sollen indessen nur auf die, nach der Bekanntmachung des Gesetzes etwa herauskommenden neuen Journale, in ihrem ganzen Umfange angewendet werden; in Betreff der schon bestehenden Zeitungen er⸗ heischt die Achtung vor dem wohlerworbenen Rechte eine Ermaͤßigung; namentlich wird den Eigenthuͤmern derselben zur Erfuͤllung jener Bestimmungen eine dreimonatliche Frist gestatter. Dies, meine Herren, ist der Haupt⸗Inhalt des vorliegenden Gesetz⸗Entwurfes; es sind darin alle Vorsichts⸗ Maaßregeln getroffen, daß die Zeitungen wenigstens nicht ungestraft Unheil stiften koͤnnen, und die festgesetzten Gewaͤhr⸗ leistungen sind von der Art, daß sie mit Vortheil jene fa⸗ cultative Censur ersetzen, deren Einfuͤhrung ein Zeichen dro⸗ hender Gefahr war und die zuletzt selbst wahrhaft gefaͤhrlich wurde.“ Nach diesem Vortrage, der von der Versam⸗ lung mit großem Beifall aufgenommen ward, erfolgte die Vorlesung des Gesetz⸗Entwurfes selbst, der aus 18 Artikeln besteht und zu dessen Vertheidigung der Koͤnig die Staats⸗ Raͤthe Herren Bourdeau und Bacot de Romand ernannt hat. Am Schlusse der Sitzung legte noch der Finanz⸗Mi⸗ nister einen zweiten Gesetz⸗Entwurf vor, wodurch derselbe zur Inscription von 4 Millionen 5procentiger Renten, die

zur Bestreitung der außerordentlichen Ausgaben, die im

Laufe dieses Jahres etwa erforderlich werden moͤch⸗ ten, ermäͤchtigt wird. Der Finanz⸗Minister aͤußerte sich bei dieser Gelegenheit, wie folgt: „Meine Herren, alle Staaten von Europa beduͤrfen des Friedens; alle wuͤnschen, ihn auf⸗ recht zu erhalten. Gleichwohl haben die Angelegenheiten der Tuͤrkei die Verhältnisse einiger Maͤchte zu einander so compli⸗ cirt, daß Frankreich denselben nicht fremd bleiben darf. Nicht in einem Augenblicke, wo schon die Einen unter den Waffen stehen und die Andern das Schwert schnell ergreifen moͤchten, duͤrfen wir den bevorstehenden Ereignissen ruhig und ohne irgend eine Vorsichts⸗Maaßregel entgegen sehen. Wir muͤssen uns also dazu vorbereiten, die Bedingungen einer erhaltenden Politik zu erfuͤllen. (Beifall.) Alles berechtigt den Koͤnig zu der Hoffnung, daß bie Handlungsweise der verschiedenen Maͤchte, diese moͤ⸗ gen nun zusammen oder einzeln agiren, nur einen Zweck, näntlich die Vollziehung der Traktaten, die Befestigung der allgemeinen Ruhe, und die Aufrechthaltung eines fuͤr das Heil Europa's unumgänglich noͤthigen politischen Gleichge⸗ wichts haben wird. Nur in dieser Absicht, meine Herren, hat der Koͤnig uns befohlen von Ihnen die noͤthigen Mit⸗ tel zu verlangen, um seine Land⸗ und Seemacht auf einen angemessenen Fuß zu bringen. Das Privat⸗Interesse wird uͤber eine Maaßregel, welche die Klugheit und das allge⸗ meine Interesse erheischen, keine Besorgnisse hegen; es wird vielmehr einen neuen Grund des Vertrauens und der Si⸗ cherheit aus der Sorgfalt schoͤpfen, womit die Regierung auf die Erhaltung ihrer Wuͤrde, dieser ersten Bedingung und vornehmsten Garantie der Ruhe des Landes und der Wohlfahrt Aller, bedacht ist.“ Die Sitzung wurde um 4 Uhr aufgehoben und die Versammlung bildete sich demnäͤchst in einen geheimen 5F

Paris, 10. April. In dem eben erwähnten geheimen Ausschusse stattete Herr von Chantelauze den Commissions⸗ Bericht über die bekannte Proposition des Herrn von Conny ab und stimmte fuͤr dessen Annahme in folgender Abfassung: „Jeder Deputirte, der ein mit einem Gehalte verknuͤpftes oͤffentliches Amt erhaͤlt, hoͤrt durch die Annahme desselben auf Mitglied der Kammer zu sein; er kann aber wieder ge⸗ waͤhlt werden. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind diejenigen Deputirten, die, als zur Land⸗ oder Seemacht ge⸗ hoͤrig, nach ihrem Dienstalter einen hoͤhern Rang in der Armee erhalten.“ Dieser Vorschlag wird in einer der naͤch⸗ sten geheimen Sitzungen discutirt werden. Herr von Conny hatte auch noch die Minister mit unter die Ausnahmen be⸗ griffen; die Commission ist indessen der Meinung gewesen, daß sie so gut wie die andern Deputirten sich einer neuen Wahl unterwerfen müͤßten.

Die Gazette de France macht die Bemerkung, daß von den gestrigen öffentlichen Blaͤttern kein Einziges des Gesetz⸗ Entwurfes uͤber den verlangten Credit der 4 Millionen Ren⸗ ten erwaͤhnt. Ueber den neuen Preß⸗Gesetz⸗Entwurf spre⸗

vernommen, sich auf 8 Millionen Pfd. St. belaufen sollten,

lassung von gesetzlichen Vorschriften, wegen Beschaffung von

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chen sich nur der Courrier francais und das Journal des Débats aus. Waͤhrend das erstere Blatt das Gesetz mit vieler Heftigkeit tadelt, erhebt das Letztere dasselbe bis in die Wolken. Der Constitutionnel schweigt ganz. Die Gazette de France behaͤlt sich vor, sowohl auf den Preß⸗Gesetz⸗Ent⸗ wurf, welcher den Koͤnig einer seiner wichtigsten Praͤrogativen beraube, als auf den andern, wodurch man dem Ministerium die Mittel an die Hand gebe, die Wuͤrde der Regierung zu compromittiren, spaͤter zuruͤckzukommen. 1

Aus dem Berichte, den der Praͤfekt des Seine⸗Depar⸗ tements bei Vorlegung des Ausgabe- und Einnahme⸗Bud⸗ gets der Stadt Paris dem Municipal⸗Rathe abgestattet hat, erhellt unter Andern, daß die Bevoͤlkerung der Hauptstadt in den letztern 10 Jahren um 170,405 Seelen zugenommen hat; sie belief sich am Schlusse des vorigen Jahres auf 890,000 Einwohner. Die Hauser⸗Zahl, mit Einschluß der Gasthöfe, betrug im Jahre 1817, 27,493; im Jahre 1827 aber etwa 30,000. Die Bevoͤlkerung ist sonach in den le⸗ ten 10 Jahren in dem Verhältnisse von 25 pCt., die Zaht der öͤffentlichen Bauten aber nur in dem von 10 pCt. ge⸗ stiegen. Gleichwohl hat sich der Werth des Grund und Bo⸗ dens in einigen Stadt⸗Theilen in den letztern Jahren auf eine fast unglaubliche Weise gehoben. Als ein Beispiel fuͤhrt der Moniteur an, daß in dem Viertel Rivoli die Quadrat⸗ Klafter im Jahre 1807 mit 5 Fr., in den Jahren 1823 und 1824 aber mit 3000 Fr., mithin 600 mal thrurer, bezahlt worden ist.

Es heißt, daß der General⸗Lieutenant Graf Trogoff zum Gouverneur des Schlosses zu St. Cloud ernannt worden sei.

In Marseille werden die Ausruͤstungen mit großer Thäͤ⸗ tigkeit fortgesetzt und man glaubt, daß die Expedition binnen Kurzem auslaufen werde. Auch versichert man, sagt der Messager des Chambres, daß in einer der näͤchsten Sitzungen der Deputirten⸗Kammer, der Kriegs⸗Minister einen Gesetz⸗ Entwurf wegen einer außerordentlichen Truppen⸗Aushebung vorlegen werde.

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Am 15ten trug Lord Goderisch im Oberhause darauf an, daß dem Hause Nachweisungen des vom Jahre 1821 bis 1828 in die Koͤnigliche Muͤnze gebrachten Gold und Silbers und des waͤhrend derselben Zeit dort gepraͤgten Gold⸗ und Silber⸗ Geldes, wie auch uͤber dse in diesem Zeitraum ausgeführte Auantitaͤt von diesen Metallen, vorgelegt werden m chte. Der Graf Malmesbury verlangte eine baldige Vorle⸗ gung der Nachweise uͤber die in den verschiedenen Graf⸗ schaften erhobenen Armen⸗Steuern, welche, wie er aͤußerlich

und wovon ein bedeutender Theil zu andern Zwecken verwen⸗ det werde. Der Marquis von Lansdowne uͤberreichte Bittschriften von mehreren Aerzten und Chirurgen um Er⸗

Leichnamen für das Studium der Anatomie. Er trug dem⸗ nach auf die dritte Lesung seiner Bill, betreffend die Crimi⸗ nal⸗Gesetze wegen Angriffe gegen Personen, an. Graf Grey widersetzte sich der Clausel, wonach die Leichname von Moöͤrdern nicht wie bisher zum Seciren überliefert wer⸗ den sollten; indem dieses doch wesentlich dazu beitrage, den Schrecken vor der Strafe zu vermehren. Lord Tenterden stimmte dieser Ansicht bei, worauf der Marquls von Lans⸗ downe erklärte, daß er unter solchen Umständen seine ur⸗ spruͤngliche Meinung aufgeben wolle. Die Bill wurde hier⸗ nach zum drittenmale verlesen und die fragliche Clausel dar⸗ aus entfernt. Im Unterhause betrafen die Verhandlun⸗ gen blos Local⸗Gegenstände.

London, 16. März. Se. Maj. sind vorgestern Abend kurz nach eilf Uhr von Windsor in St. James⸗Pallast an⸗ gekommen. Gestern stattete die Herzogin von Gloucester einen Besuch bei Sr. Maj. ab.

Se. K. Hoheit der Herzog werden mit ihrem Sohne, dem Prinzen Georg von Cumberland, ehestens hler erwartet.

Vorgestern hatten der Französische Botschafter Fuͤrst v⸗ Polignac, der Graf⸗Dudley und Sir W. Clinton, bisheri⸗ ger Befehlshaber unserer Truppen in Portugal, Conferenzen mit dem Herzoge von Wellington. Gestern hatte der Oester⸗ reichische Borschafter, Fuͤrst Esterhazy, lange Conferenzen zuerst mit dem Grafen Dudley und demnächst mit dem Her⸗ zjoge von Wellington.

Das Unterhaus sollte vorgestern, bis wohin es sich ver⸗ tagt hatte, seine Sitzungen wieder beginnen; kurz vor vier Uhr traten der Sprecher und einige Mitglieder in den Saal, da aber um vier Uhr deren nicht 40 beisammen waren, welche Zahl zur Constituirung des Hauses erforderlich ist, so fand