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Berlin, Donnerstag den 24ffen April⸗ 1828.
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104. Amtliche Nachrichten. “ Kronik des Tages. *
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Plankammer⸗ Inspector Hauptmann Reymann den Rothen Adler⸗Orden 3ter Klasse zu verleihen geruhet.
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben den bisherigen Ober⸗ Landesgerichts⸗Rath Carl Zumbach zu Magdeburg, als — 2 dem Appellations⸗Gerichtshofe zu Koͤln zu versetzen geruhet. *₰
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben den bisherigen Appel⸗ ations⸗Ge⸗richts⸗Assessor Carl Gottlob Scheibe zu Köln zum Procurator bei dem dortigen Rheinischen Appellations⸗ Gerichtshofe Allergnaͤdigst zu ernennen geruhet.
Angekommen: Der General⸗Major und Comman⸗ deur der 2ten Garde⸗Division, von Alvensleben, aus
Sachsen. EEê
. Frankreich.
Paris, 17. April. Die von der Deputirten⸗Kammer ernannte Commission zur Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfes, wodurch der Finanz⸗Minister zur Einschreibung von 4 Mlll. Sprocentiger Renten in das große Schuldbuch ermaͤchtigt wird, * aus folgenden Mitgliedern: dem Grafen Se⸗ bastiani, Hrn. Odier, dem Baron von Tuͤrckheim, Pen. Duvergier de Hauranne, dem Marquis Du Lyon, Hrn.
aas, Hrn. v. Lorgeril, dem Baron Delessert, und Hrn. —ö
Das Departements⸗Wahl⸗Collegium zu Macon (Dept. der Saͤone und Loire hat, an die Stelle des Hrn. Chardon⸗ net, der, wie man sich erinnern wird, von der Kammer zu⸗ rückgewiesen worden ist, den constitutionnellen Candida⸗ ten, Advocaten Moine, zum Deputirten gewaͤhlt.
Die neuesten Nachrichten von der Franzoͤsischen Station vor Algier, reichen bis zum 28. Maͤrz. Der dortige Hafen wurde fortwaͤhrend eng blockirt, und der Contre⸗Admiral Collet, welcher die Division befehligt, hatte seine Flagge von der Fregatte Amphythrite, nach dem Linien⸗Schiffe Pro⸗
vence verlegt.
Die Quotidienne tadelt es sehr,
rale Parthei alle ihre Kraͤfte aufbiete, um bei den bevorste⸗ henden neuen Wahlen ihren Candidaten den Sieg zuzuwen⸗ den, das Ministerium sich völlig ruhig verhalte, und nicht inmal zu den Praͤsidenten der Wahl⸗Collegien wahlfaͤhige Candidaten ernenne; 9 man duͤrfe unter soichen Umstaͤnden darauf gefaßt sein, daß jene Parthei uͤberall die Oberhand 2 Pvnnnen werde, denn es gehe in den Provinzen wie in der 8 adt zu; dort wie hier, waͤren die liberalen Candida⸗ ben die einzigen, die sich um die Deputirten⸗Stellen bewuͤr⸗ keir 2n die Royalisten, welche einsaͤhen, daß man ihnen en ih Beistand leistete, ließen den Muth sinken und raͤum⸗ 8 hen Gegnern das Feld ein. der Idle, Gazette de France ergießt sich in scharfen Tadel 88 erkläͤrt nister, die bei Beginn der Session in der Thron⸗Rede 2 hanten, „es sei keine begruͤndete Besorgniß vorhan⸗
daß waͤhrend die libe⸗
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1 Regel Prasidenten der Wahl⸗Collegien sind naͤmlich in der Aisten b. Candidaten der Regierung; in mebreren der auf den
Praͤsiden zusammenderufenen Collegien sind aber Pairs zu en ernannt worden. 8
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den, durch die Angelegenheiten des Orients den Frieden ge⸗ stoͤrt zu 88 ;“ * 82** 10 Tage nachher, naͤmlich den l5ten Februar, durch Hrn. v. Ferronays auf der Tribune der Pairs⸗Kammer dieselben Versicherungen haͤtten wiederho⸗ len lassen und endlich den 12. März durch den Mund des Finanz⸗Ministers in der Deputirten Kammer sich dahin geaͤu⸗ ßert hätten, daß die Unterhaltung der Franzoͤsischen Truppen in Spanien, so wie die Bewaffnung der Schiffe eine außer⸗ ordentliche Ausgabe von 15 Millionen noͤthig machen werde, nunmehr aber, das heißt, einen Monat spaͤter alles in ver⸗ aͤnderter Lage darstellten, so daß sie in der That Bevollmaͤch⸗ tigung verlangten, 4 Millionen Renten zu negocüiren, wel⸗ ches eben so viel sei, als uͤber 80 Millionen Fr. willkuͤhrlich zu bestimmen. Eine Verfuͤgung dieser Art sei jedoch zur Aushebung einer Armee von 100,000 Mann hinreichend und scheine nur auf eine militairische Stellung von unserer Seite auf dem Continente von Europa hinzudeuten.
Der Courrter francais, welcher vorgestern den neuen Preß⸗Gesetz⸗Entwurf mit großer eftigkeit angegriffen hatte, enthaͤlt in seinem neuesten Stuͤcke ein Schreiben des Hn. Benjamin worin derselbe jenes Blatt eines Bessern zu belehren sucht; zwar ließe sich nicht laͤugnen, daß der hohe Betrag der Geldstrafen, die Hindernisse, die man dem Erscheinen der literarischen Blaäͤtter in den Weg lege, vorzüͤglich aber die Entfernung der Geschwornen⸗Gerichte, bedeutende Mäaͤngel darboͤten, dagegen aber wäͤre auch die Abschaffung der Tendenz⸗Prozesse, die Aufhebung der fa⸗ cultativen Censur und die Freiheit, ein Journal zu schreiben, ohne vorher dazu die Erlaubniß einzuholen, eine wahre Wohlthat; es sei allerdings die Pflicht eines jeden Deputirten die Fehler in der Gesetzgebung zu verbessern; aber diese Pflicht erheische auch, daß, waͤhrend man das Uebel bekämpfe, man das Gute zugleich anerkenne; dreißig Jahre lang habe er die Preß⸗Freiheit vielleicht nicht ohne Gluͤck vertheidigt; zur Steuer der Wahrheit muͤsse er aber bekennen, daß wenn der voraelegte Entwurf auch theilweise noch mangelhaft sei, er doch eine wesentliche Verbesserung in der Gesetzgebung darbiete, und daß es ihm daher im hoͤch⸗ sten Grade ungerecht scheine, wenn man denselben mit dem abscheulichen Gesetze des vorigen Jahres irgend vergleichen wolle. — Der Courrier françals bedauert, daß er uͤber diesen Gegenstand mit Hrn. B. Constant nicht einerlei Meinung sein koͤnne, allein je oͤfter er den Entwurf durchlese, je schlech⸗ ter scheine er ihm, und die darin enthaltenen Verbesserun⸗ gen wuͤrden durch die Nachtheile, die er den öffentlichen Blaͤttern zufuͤgte, reichlich aufgewogen. Der Courrier fran⸗ gais geht hierauf die einzelnen Arrikel des Gesetz⸗Entwurfes durch und schließt mit folgenden Worten: „Lassen wir uns daher nicht durch schoͤne Redensarten taͤuschen. Wer ein
so
druͤckendes und willkührliches Gesetz vorlegen konnte, will die *8
periodische Presse nicht frei geben, er will sie vernichten; ein
solches Gesetz ist unwuͤrdig eines Ministeriums, welches ver⸗
sprochen hat, die Bahn der Verfassung und der Freiheit zu
verfolgen, vorzuͤglich aber unwuͤrdig der Kammer, der es vorge⸗ 85 legt worden ist.“ — Der Messager des Cham b“
haͤlt dagegen einen Aufsatz, worin der gedachte Entwurf ver⸗ Paupt,Vortheile, die. e darbletet, hingewiesen wird, namentlich 1) daß die Journale zu threm Erscheinen kuͤnftig nicht mehr der Erlaubz niß der Regierung beduͤrfen; 2) daß die facultative Censur
thesdigt und namentlich auf die drei dersel
aufhoͤrt, und 3) daß die Tendenz⸗Prozesse abgeschafft sind. Der Messager giebt sich hierauf francçais fuͤr den Entwurf zu gewinnen, und schmeichelt sich,
daß dieses Blatt bei naͤherer Untersuchung sich üͤberzeugen
werde, daß es den Geist des Gesetzes nicht gehörig gefaßt
habe. — Das Journal du Commerce ist mit dem neuen Gesetz⸗Entwurfe ebenfalls nicht zufrieden und meint, daß derselbe nicht eine einzige nuͤtzliche Bestimmung enthielte, die nicht
schtlich Muͤhe den Courrier