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No 108.
Berlin, Montag den 28ten April⸗
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Prof⸗
2 Is Majeste herigen Professor Dr. Bartels in Marburg, unter Bellegung des Präͤdicats eines Geheimen Medieinal⸗Raths, zum ordentlichen Professor in der medieinischen Facultaͤt der hiesigen Universitaͤk, Direc⸗ tor der medscinischen Klinik und Mitgliede der wissenschaft⸗ e. fün das Medicinal⸗Wesen hieselbst zu er⸗ 3 en und die fuͤr ihn ausgefertigte Bestallung Allerh — Selbst zu veüdiehen geruhet. 8 ü 2 hoͤchst
Der bei der Koͤniglichen Thier⸗Arznei⸗Schule als Repe⸗ titor angestellte Doctor medicinae 19 86 e . ertwig, ist zum Obe
Thtier⸗Arzt ernannt worden⸗ 8 8, Nf. 9
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Abgereist: Der Oberst und des Kaisers von Rußland 3 Courier nach St.*
Der Koͤnigl. nach Dresden.
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ungs⸗Nachrichten.
aeg eeha. X 2 aüauts⸗hns F3EEIEEA11“ statt zürs⸗Kammer. In der Sitzung vom 10. April ihren dis Commission zur Aufsicht uͤber die Tilgungs⸗Kasse — Jahres⸗Bericht ab. Der Finanz⸗Minister legte, dem⸗ hst die von der Deputirten⸗Kammer bereits angenomme⸗ — Gesetz⸗Entwuͤrfe vor, wodurch mehrere Departe⸗ derh zur Erhebung einer außerordentlichen Steuer, Behufs er nlegung von Lagerbuͤchern, ermaͤchtigt werden. A nl heutirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 19. egann ebenfalls mit einem Berichte der Commission Ma le Tilgungs⸗Kasse, welchen der Praͤsident derselben, daß rquis v. Orvilliers, abstattete. Es erhellt daraus, feit den t12 Jahren welche die Tilgungs,Kasse besteht, schon 8 üͤnftheil der gesammten Staatsschuld von dersel⸗ Fr angekauft und amortisirt worden ist, naͤmlich 46,017,970 82 ₰ einem Capitale von 801,064,8,2 Fr.*); der zu die⸗ 40 Maübufe der Kasse uͤberwiesene jaͤhrliche Fonds detraͤgt — ionen Franken, welche Summe sie, auf den Tag be⸗ Matl „täglich erhebt; da sie nach dem Gesetze vom 1. * — nscht uͤber den Pari⸗Cours aufkaufen durfte, — atte sie seit dieser Zeit blos dreiprocentige Ren⸗ mach ban sich kaufen koͤnnen. Den Schluß des Berichts einige Bemerkungen uͤber die Depositen⸗Kasse. Nach der 2 desselben stattete Hr. Laffitte einen Bericht aber serschriften⸗Commilsion ab. Ein Herr Benoit, Inha⸗ verstorbg,n Obligationen aus der im Jahre 1811. von dem leihe, benen Koͤnige von Sachsen in Paxis eröͤffneten An, sich auf elche mit Hinzurechnung der aufgelaufenen Zinsen dieser 15 Millionen r. belauft, trug auf die Realisirung auswaͤrdan d an; seine Eingabe wurde dem Minister der Boula sen Angelegenheiten üͤberwiesen. — Herr von la satiete Bericht uͤber eine Bittschrift mehrerer Partements des Nordens ab, worin die Wahl ully angefochten wird; er erklaͤrte, daß, da einer bereits abgeurtheilten Sache handle,
; veaee phetent Sr. Maj. Graf von Stroganorn Hetersburg. 8
roßbritanische Cabinets⸗Courier Fricker,
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Zeit
Fee 824
₰ 81 a. ₰
*) Der nied 8* — Erefrungie, Stand der 5procentigen Rente, gleich 7 ent, . sie gestifte
19—1816. war 57 Fr der hoͤchste 104 Fr. Rente hat seit dem Jahre 1825, wo
62 und 763 varirt.
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indem Hr. v. Bully schon seit mehr als zwei Monaten auf⸗ genommen sei, die Commission geglaubt haben wuͤrde, die der Kammer schuldige Achtung zu verletzen, wenn sie nachträͤglich noch darauf zuruͤckkaͤme; sie wuͤrde daher auch auf die Bittschrift gar keine weitere Ruͤcksicht genommen haben, wenn Hr. v. Bully selbst nicht solches ausdruͤcklich gewuͤnscht haͤtte, um sein Recht außer allen Zweifel zu setzen. Der Bericht⸗Erstatter beleuchtete hierauf ne e saͤmmt⸗ lichen angefuͤhrten Thatsachen, woraus hervorgehk, daß die Wahl des Hrn. von Bully vollkommen guͤltig ist, undetrug zuletzt darauf an, uͤber die Eingabe der Bittsteller zur Tages⸗Ord⸗ nung zu schreiten. Herr Pas de Beaulieu, selbst Deputir⸗ ter des Departements des Norden, gab neue Aufschluͤsse uͤber die Wahl des Herrn von Bully, nicht sowohl um jene Thatsa⸗ chen zu bestreiten, als um den Beweis zu fuͤhren, daß die Bittsteller nach ihrer moralischen Ueberzeugung gehandelt haͤtten, wenn sie behaupten, daß Herr von Bully nicht den erforderlichen Steuer⸗Betrag entrichtete; er nahm bel dieser Gelegenheit im Allgemeinen das Departement des Nordens in Schutz, und aͤußerte, daß dessen Bewohner, wenn gleich man bisher selbst die achtbarsten unter ihnen als Feinde des Koͤnizs bezeichnet haͤtte, nichts desto weniger der Dynastie am ergebensten, und auch die religlösesten waͤren, denn sie uͤbten die Religion um ihrer selbst willen, und nicht aus Fa⸗ natismus aus. (Beifall.) Aus diesen Gruͤnden verlangte der Redner, daß die gedachte Bittschrift dem Großsiegelbe⸗ wahrer uͤberwiesen wuͤrde, damit, wenn es unter den 60 Bitt⸗ stellern einen einzigen Verlaͤumder gaͤbe, derselbe nach aller Strenge der Gesetze bestraft werden koͤnnte. Auch Hr. Ca⸗ simit Périer nahm sich der Bittsteller an; er suchte den Beweis zu fuͤhren, daß dieselben keine Verlaͤumder waͤren, und zog aufs Neue die Wahlfähigkeit des Herrn v. Bully in Zweifel; namentlich behauptete er, daß derselbe den jäͤhri⸗ gen Besitz nicht gehoͤrig nachweisen koͤnne. Hr v. Bully ergriff hterauf felbst das Wort; um vorerst die Behauptung der Bittsteller, daß sein Sohn sich seiner (des Vaters) Steuern bedient haͤtte, um die Wahlfäahigkeit zu erlangen, zu widerlegen; dies sei, meinte er, voͤllig unmoͤglich; denn sein Sohn sei von Amtswegen auf die Liste des Depar⸗ tements des Nordens gebracht worden, und man habe nie⸗ mals das Mindeste von ihm verlangt. Ein anhaltendes rauschendes Gelaͤchter folgt: auf diese naive Erklaͤrung. Herr von Bully verlas hierauf eine geschriebene Rede, worin er im Allgemeinen die von dem Bericht; Erstatter angefuͤhrten Thatsachen wiederholte, und danach auf die Gerechtigkeit und Billtgkeit der Kammer provpeirte. Herr Morel, ebenfalls Deputirter des Departements des Nordens, stimmte fuͤr die Tages⸗Ordnung und meinte, daß die Vittsteller nur die Absicht gehabt haͤtten, Scandal⸗ zu erregen. Nach ihm wollten die Herren Möchin und Dupin der Aeltere zu glescher Zeit das Wort ergreifen; es wurde dem Letzteren zuerkannt, welcher die Meinung ußerte, daß Hr. v. Bully selbst am Besten Richter in der Sache sein koͤnne, und daß er, da er sehe, daß man Zwei⸗ fel uͤber die Guͤltigkeit seiner Wahl erhebe, nur dem ihm gestern (von Herrn Mousnier⸗Buisson) gegebenen schoͤnen Beispiele folgen und sich einer neuen bl unterwerfen duͤrfe. „Ganz recht!“ rief hier eine Stunme zur rechten Seite, „dies ist's allein, was man gewollt.“ Herr Par⸗ deslus behauptete, daß, wenn man die Tages⸗Ordnung ver⸗ werfe, man dadurch indirect auf die abgeurtheilte Sache zu⸗ ruͤckkomme; als er von der linken Seite unterbrochen wurde, sagte er; „Meine Herren! man spricht auf Ihrer Seite immer von Freiheit und gesetzlicher Ordnung; die Freibeit aber besteht, wenn ich nicht irre, darin, daß Jedermann seine Meinung aͤußern duͤrfe, vnd die gesetzliche Ordnung darin, daß man das Reglement der Kammer ehre; dieses verlangt aber, daß man den Redner nicht unterbreche.“ Nachdem noch der Be⸗