gelmaͤßigen Unterricht, im Stande, mit ihren Fingern fast nehmes Zusammentreffen Hindernisse in den Weg zu legen, eben so schnell zu lesen, wie man von Knaben, die ihres Au⸗ oder ob uͤberhaupt ein gemeinschaftliches Zusammenwirken Bel⸗ genlichts nicht beraubt sind, unter ähnlichen Umständen er⸗ der zu wuͤnschen sein duͤrfte. Denn nun wird die Handels⸗ warten kann, ob man gleich nicht voraussetzen darf, ein glei⸗ Gesellschaft ihre Geschaͤfte mit dem westlichen Theile Amerie ches Verhaͤltniß bei spaͤtern Uebungen zu — Hr. Gall kas nicht fortsetzen. — Auch hat man das unverzeihliche Ver⸗ hat uns auch zur Genuͤge erwiesen, daß die Lesebuͤcher sehen begangen, 4 pCt. Zinsen zuzusichern. Weit besser haͤtte wenigstens um ein Drittel verkleinert werden koͤnnen, man aber gethan, blos Dwidenden, im Falle des Gewi sobald das Lesen unter den Blinden erst Eingang gefunden zu versprechen.“ haben wird. Seine Lehrart im Schreiben, oder mit den Deutschland. Blinden sich schriftlich zu unterhalten, haben wir ebenfalls Badensche Staͤnde⸗Versammlung. Sitzung den lescht und verstoͤndlich gefunden, und sind daher der Meinung ersten Kammer vom 18. April. In derselben fand die Diss daß, wegen der Eigfachheit und allgemeinen Anwendbarkeit, cussion uͤber den Gesetz⸗Vorschlag wegen Aufhebung sowohl zur Anfertzung von Briefen, als auch zu andern Kaufs⸗ Erbschafts⸗ und Schenkungs⸗Accise; sodaun uͤber d Zwecken, diese Kunst zu schreiben von großem Nutzen sein Gesetz⸗Vorschlag wegen Verwandlung der den Standes⸗ n wird. Herr Gall schlaͤgt alle Unterstuͤtzung, um seine Drucke⸗ Grundherren zustehenden Buͤrger⸗Annahm, Taxen in eine jähr rei fuͤr Blinde zu unterrichten, aus; und rechnet auf die Auf⸗ liche Rente, und endlich uͤber den Gesetz⸗Varschlag weg munterung, die er aus dem Verkauf des Evangeliums Jo⸗ Aufhebung der Accise und Ohmgeldes statt. Nach ei 1 hannis, welches er in erhabener Schrift auf Subscription längern Eröͤrterung wurden alle drei Gesetz⸗Vorschlaäͤge, drucken will, genießen möͤchte. Wir halten es daher fuͤr sehr sie von der zweiten Kammer mitgetheilt worden, mit Sti⸗ wuͤnschenswerth, daß diese Kunst, welche unstreitig sehr aus⸗ men⸗Einhelligkeit angenommen. fuͤhrhar ist, auch die gehoͤrige Aufmunterung finden moͤchte, Sitzung der zweiten Kamwer vom 18. April. Der Abe um in Anwendung gebracht zu werden, so daß man theils geordnete Grimm begruͤndete seine Motion wegen Aushebu der Neugierde und des löblichen Endzwecks wegen dies Un⸗ der Verordnung, wonach die Gemeinde⸗Raͤthe sich selbst ern ternehmen befoͤrdern sollte.“ gänzen. Dieser Antrag wurde in die Abtheilungen ve Bekanntlich herrscht hier. zu Lande ein großer Abscheu sen. — Der Praͤsident eroͤffnete hierauf die Discuüssion 1 gegen das Seciren. Od er seinen Ursprung zum Theil in die Motion des — Duttlinger, die Vorlage saͤmm der Bestimmung hat, bdaß von allen Leichen, selbst von den licher seit dem Pbe⸗ 1819 erlassenen provisorischen Verbrecher⸗Leichen, nur die der Moͤrder gesetzlich dem Messer betreffend. Die Rammer nahm die desfallsigen Anträge d des Anatomikers anheim fallen, oder ob dieses Gesetz auf Commission, mit Ausnahme des dritten an. jenen Abscheu gegruͤndet und durch dasselbe bezweckt worden In der Sitzung der zweiten Kammer vom 19. A. sist, von dem Verbrechen des Mordes durch eine noch nach wurde der Autrag der Budgers⸗Commission, die zweckmäaͤßige dem Tode erfolgende Strafe noch mehr abzuschrecken, mag Verwendung der erhobenen Gelder in den Rechnungs⸗Jal dabin gestellt sein. Die Thatsache besteht und die Folge da⸗ ren 1824, 1825 und 1826, mit Ruͤcksicht auf die bei d von ist, daß das Studium der Anatomie dadurch ungemein einzelnen Punkten ausgesprochenen Wünsche und Antr erschwert wird. Jener Abscheu ist sogar so groß, daß, als anzuerkennen, mit Ausnahme einer Stimme angenommen.
eaeinmal die Rede davon war, die Leichen der in den Hospi⸗ Carlsruhe, 20. April. Das Regierungs⸗Blatt v 8 taͤsern sterbenden Personen zur Anatomte zu überliefern, sich 17. April, enthält eine Verordnung des Ministertums d
84 zahllose Stimmen dagegen erhoben und behauptet wurde, Junern, die Haltung von Hand, und Neth⸗Apotheken dur 8 dDdaß keun Kranker sich entschließen wuͤrde, sich nach einem die dazu berechtigten praktischen und Ober⸗Wundaͤrzte betreffend Hospital bringen zu lassen, wenn er nicht die Gewißheit Müͤnchen, 19. April. Von den, der Staͤnde⸗Versamn heäaͤtte, daß sein Körper seinen Freunden oder Verwandten lung vorgelegten neuen Gesetz⸗Entwuͤrfen sind nun zehn C FKüäberliefert werden wuüͤrde. Ein hiesiges Blatt thut demnach setz, Entwuͤrfe bearbeitet, vorgetragen und berathen worden⸗ den Vorschlag, es moͤchte gesetlich bestimmt werden, daß Auch wurde uͤber die Beschwerde des Bierbrauer Bonschal naͤchst den Leichen Derjenigen, wesche Andere morden, auch wegen Verletzung constitutlonneller Rechte durch Beschyß⸗ die Leichen Derer, welche sich selbst das Leben nehmen, zum kung im Vollzug? des Gewerd⸗Gesetzes berathen und & Setndium der Anatomie verwendet werden sollen; wodurch stimmt. Die groͤßere Zahl der an die Stände gebrachten, dieses befordert, die Zahl der Selbstmorde aber vermindert Eingaben sst noch zu bearbeiten. Unter den von ver Sns werden wuͤrde. Staats⸗Regierung den Staͤnden vorgelegten Gesetz⸗Entwuüͤr . Niederlande. fen sind namentlich noch zu berathen: Die neue Zoll⸗Or Bruͤssel, 22. April. Am isten gegen 5 Uhr Nach⸗ nung, das Cultur⸗Gesetz, das Gesetz uͤber die Erhebung. mittags schlug der Blit in den Kirchthurm von Tombartryde directen Staats⸗Auflagen, der Entwurf eines Erwerbst euen dei RMleuport und zundere; doch gelang es binnen etlichen Stun? Gesetzes, eines allgemeinen Grundsteuer⸗Besetzes; dann solt den das Feuer zu bewältigen, nachdem die Thurmspitze ein⸗ len noch berathen werden: die Berichte uͤher e Verwendumnt gestuͤrzt war. der Staats⸗Einnahmen der letzten Jahre, imgleichen uͤber k
“ Aus Gent wird gemekdet, daß Se Maj. geruhet haben, Verwendung der Staacs⸗Einnahmen in den d8 c er d
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uüungefuhr 8o0 in dem TCorrecti zufe der genannten Stadt ersten Finanz⸗Perlode, der Rechenschafts⸗Be befindlichen Indivlduen einen Theil der Strafzeit zu erlassen, Staatsschulden⸗Wesen fuͤr die Jahre 18 3 ½ und CEimein unter ihnen aber gaͤnzsschen Erlaß desselben zu bewil⸗ dann legt noch zur Verathung vor: die Veroromung ü ligen, Am 17ten d. M. kündigte man ihnen die Koͤnigliche die Verfassung der Gerlchte, die Prozeß⸗Oröͤnung in bürgst. Gnade an, und alle legten auf die gerüͤhrteste Weise ihren lichen Rechtsstreitigkeiten, der Wechsel⸗Prozeß und der r Dank an den Tag. Der gaͤnzlich Begnadigte ward auf dirte Entwurf vom Straf⸗Gesetzbuche. der Stall; in Freiheit geseht; vor 4 Jahren war derselbe Frankfurt a. M., 22. April. Die kͤczlich einget wegen SchrietVecfalschann von dem Affisenhofe zu 10 Jabre tene Erhöhung der Getreide⸗Preise dauert noch fort und h Zwangsarbeit, zug oͤffentlichen Ausstelung und Brandmar⸗ Fruchthandler glauben an eine fernere Steigerung bis zu kung verurtheilt worden. — In Bezliehung auf die letztge⸗ Erndte. Es ist viel fuͤr Frankreich 2 worden, we bachte Art der Strafe macht das Journal de la Belgique die Einfuhr über Straßburg statt findet. Weitzen wur nachstehende Bemerkung: Das ist also ein —, — die N Fl. 45 à 50 Kr. und Korn mit 5 Fl. 10 à 15 Kr. b Koͤntgliche Gnade der Ver⸗ ahung werthachtete. enn er . 8 7. ein ordentliches Leben sich — in zur Pflicht macht, so Frankfurt g. M, 23. April. Seit gestern 58 — kann das Andenken an Zwangsarbeit und Ausstellung sich die Friedeus⸗Hoffnungen sehr zugenommen. Man glo verlieren; aber wer wird die Spuren des erhaltenen Brand“ auf das Wort des Londoner Courters, daß sich werde mals verwischen? Duͤrften wir doch hoffen, daß diese schau, Ausweg finden lassen, um, selbst na 9 der Besetzung *¼ derhafte und hoffnungtoödtende Einbrennung, die in Folge Moldau und Wa achei abseiten Rußlands, die 92p 3 des noch in Kraft stehenden Franzöͤsischen Gesetz⸗Buchs fort, lungen mit der Pforte wieder anzuknüpfen und zu eines pährend angewendet wird, endlich aus dem neuen Straf⸗ Le Resultat — bringen. Die Pariser Post vom eseßzuche der Niederlande einmal verschwinden werde. April bringt nichts Neues. In der Deputirten Kammer Eine Haager Zeirung enthält in Bezug auf die neulich fruchtbare Debatten üͤber einzelne Petitionen. 1 in Ansteram entsandene Gesellschaft von Westindten“ Weimar, 18. April. Das Großherzoglich Säͤchsis sgaagen Artitel, worin 2* unter Andern heißt: „Es hat Ober⸗Consistorium bringt wlederholt ein Circular von 88 der. — daß weder in der Ankündigung in Erinnerung, nach we chem Alters⸗Dispensations⸗G Worte der andels Ge eunn Könlglichen Beschlusse mit einem in Bezug anf dle Lonfirmation gänzlich verboten sind. entsteht S wie 899 edacht wird, Solchergestalt nn * 1 stehen werden . — Gesellschaften ver⸗ Aneo 1a9 “
um sich nicht wechsellsei du ,„,
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