Vorschlag bringe? Der beifolgende Eutwurf scheint mir ganz dazu geeignet, die wohlwollenden Absichten Ew. Maj. in Betreff des Primar⸗Unterrichts zu erfüllen; ich schlage Ihnen daher dessen Annahme vor.“ — Hierauf folgt die Verordnung selbst; sie ist vom 21. April datirt und besteht aus 23 Artikeln, deren Haupt⸗ Bestimmungen in dem Vor⸗ stehenden bereits enthalten sind. In Paris wird es kuͤnftig
in jedem Stadt⸗Bezirke ein Comité geben: die Comité's ver⸗
sammeln sich monatlich wenigstens einmal; die Schulhalter duͤrfen Kinder von einer andern Religion als die herrschende nur aufnehmen wenn sie dazu die Erlaubniß des Koͤnigl. Nathes für den oͤffentlichen Unterricht erhalten haben. Alle Bestimmungen der Verordnung sind sowohl auf die Primar⸗ Schulen fuͤr Knaben als auf die fuͤr Maͤdchen anwendbar. Der Moniteur berichtigt das von einigen öffentlichen
Blaͤttern verbreitete Geruͤcht, als ob eine namhafte Summe
falscher Banknoten im-Umlaufe waͤren, dahin: daß von die⸗
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daß man dieselben bemerkt hat, nur etwa fuͤr 28,500 Fran⸗ ken sich in den Haͤnden der Bank und einiger bekannter Privat⸗Personen befaͤnden. Der Mensch, welcher kuͤrzlich in dem Augenblicke verhaftet wurde, wo er neuerdings zwei fuͤr falsch befundene Noten von 500 Fr. auf der Bank um⸗ setzen wollte, scheint selbst der Verfertiger derselben zu sein.
Die Gazette de France hatte vor mehreren Tagen in einem besondern Aufsatze ihre Verwunderung daruͤber geaͤu⸗ gert, daß die Regierung ein Geschwader nach Brasilien chicke. Hierauf erwidert nunmehr der Messager des Chambres:
Eroͤffnung der diesjaͤhrigen Sitzungen der Kammer foͤrmlich die Absicht ankuͤndigte, den Handel seiner Unterthanen in fernen Gegenden zu beschuͤtzen und Genugthuung fuͤr die, der Franzoͤ⸗ sischen Flagge zugefuͤgten, Nachtheile zu verlangen. Die ge⸗ dachte Expedition ist die natuͤrliche Folge dieses Versprechens und Niemand, daß wir wuͤßten, hat bisher etwas Anderes darin erblickt. Die Gazette mag daher eine Maaßregel, die sich von selbst erklaͤrt, nach Beliehen auslegen: Frankreich wird darin nur einen Beweis der Sorge des Köͤnigs fuͤr das Beste seines Volks erkennen. Im Uebrigen mag die Ga⸗ zette sich voͤllig beruhigen⸗ die Abfertigung eines Geschwa⸗ ders nach Brasilien wuͤrde den Zuruͤstungen und sonstigen Maaßregeln zur See, welche gebieterische Umstände etwa erheischen moͤchten, keinen Eintrag thun, denn die Regie⸗ rung ist im Stande anderen Beduͤrfnissen zu genuüͤgen. Was die Wuͤrde und das Interesse des Landes betrifft, welche sich die Gazette so sehr zu Herzen zu nehmen scheint, so mag sie auch in dieser Beziehung ganz ruhig sein; die Re⸗ gierung wird zeigen, daß sie den ganzen Werth derselben er⸗ kenne, und uͤber deren Aufrechthaltung wache, welche Muͤhe
8*8 man sich uͤbrigens auch geben möge, ihre Absichten und FPSgandlungen zu enrstellen.“9 Großbritanien und Irland⸗
1 * Parlaments⸗Verhandlungen. Den Ltlsten uͤber⸗ ꝙeichte Lord King im Oberhause eine Bittschrift, welche errr einzig in seiner Art nannte, indem sie von Mitgliedern der anglikanischen Kirche sowohl, als auch von protestanti⸗ schen Dissenters und von Katholiken unterzeichnet sei, mit der vereinten Birte um Widerrufung aller Verordnungen, durch welche diejenigen von öffentlichen Bedienungen ausge⸗ schlossen sind, die einer, von der herrschenden Kirche abwei⸗ chenden Religions⸗Meinung zugethan sind. Die Bittschrift sei in dem reinsten und Sinne abgefaßt und ge⸗ reiche jedem zum Ruhme, der sie unterzeichnet habe. Die Bittsteller baͤten, daß allen, denen eine oͤffentliche Austellung ertheilt werden sollte, lediglich zur Bedingung gemacht werde, daß sie ein Jähr vor ihrer Anstellung das Abendmahl, in welcher Kirche es auch immer sei, nur in doppelter Gestalt genommen haͤtten, wobei nun freilich uüͤbersehen worden sei, daß durch solche Bestimmung wohl die katholischen Priester, nicht aber die Lalen irgend einen Vortheil erreichten. Die Bittschrift wurde gelesen und dann auf die Tafel gelegt. Außer obiger Bittschrift wurde noch eine große Anzahl von Bittschriften fuͤr die Aufhebung der Test/ und Corporations⸗ Aeten und einige gegen die Katholiken eingereicht. Der Graf von Roseberry wuͤnschte, ehe das Haus sich in ein Co⸗ mité wegen der Test⸗ und Corporations⸗Acten verwandeln sollte, die Lords auf die Stellung Schottlands aufmerksam u machen, indem die Schottlaͤnder durch solche Gesetze schon 8 isher sehr beeinträchtigt gewesen sein wuͤrden, wenn nicht die sßehrliche Indemnitaͤts⸗Bill es verhindert haͤtte. Um Mißver⸗ faͤndnisse zu verhaͤten und nicht fuͤr ein Anhaͤnger der Schot⸗ hweceAisschen Kirche gehalten zu werden, bekannte er sich als ein feeeifriger Anhaͤnger der anglikanischen Kirche, indem er sagte,
„Die Gazette scheint ganz vergessen zu haben, daß der Koͤnig bei Anstellung in Schottland zugelas
er habe immer die
sen mit der Feder gezeichneten Zetteln seit den drei Jahren,
Vorschlaͤgen zur Aufhebun
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Liturgie derselben der Schottischen Kirche vorgezogen, und waͤre daher fuͤr ihre eceneschen frigst besorgt, obgleich in den Lehrsätzen beider Religio⸗ nen nur ein sehr geringer und unbedeutender Unterschied sei. (2 2) Die Frage sel also, in wie fern die Schottlaͤnder durch die fragliche Test⸗ und Corporations⸗Acten und deren kuͤnftige Gestaltung beruͤcksichtigt werden wuͤrden. Er muͤsse sich auf die Uebereinkunft bei der Union beziehen, daß naͤmlich Schottland in dem freien Genuß aller seiner b rgerlichen Rechte bleiben solle; allein man muͤsse eingestehen, daß die Schottlaͤnder vermöͤge der bisherigen Test⸗ und Corporations⸗ Acten, von jenem Genuß ihrer Rechte gaͤnzlich ausgeschlos⸗ sen gewesen sein wuͤrden, haͤtten sie nicht in jener jährlichen Indemnitaͤts⸗Bill gleichsam ein Gegengift gegen das Gesetz gefunden. Man würde sich erinnern, daß Se. Maj. bei der Thron⸗Besteigung sich fuͤr die Aufrechthaltung der Pres⸗ byterischen Religion von Schottland, als dort gesetzlich herr⸗ schend, verpflichtet habe, und dennoch wuͤrde Se. Maj. durch die jetzt bestehenden Gesetze verhindert, Personen von der Presbyterischen Religion in der Armee oder sonst wo anzu⸗ stellen. Ein groͤßerer Widerspruch in den Gesetzen koͤnnte wahrlich in keinem Lande vorkommen. Er wolle daher den g der fraglichen Acten seine her liche Zustimmung geben. Der Fe2nnh Eldon den Gegenstand zwischen England und Schottland als sehr zart und schwierig. Als die Vereinigung der Parlamente statt fand, waren die Schottlaͤnder sehr eifersuͤchtig auf die Englaͤnder, indem sie, mit festen Blicken auf die Statuten von Wilhelni und Maria zu verhindern suchten, daß kein Englaͤnder ju irgend einer nstell b ssen werden sollte, wenn er nicht ihre Glaubens⸗Artikel unterzeichnen wollte. Dasselbe galt von den Englaͤndern. Der Redner bezog sich auf die vollstaäͤndige Verhandlung uͤber diesen Gegenstand in den Jahren 1787, 1789 und 1790. Man war auf gegenseitige Erhaltung u. s. w. bedacht und es gab daher sowohl einen Prüfungs⸗Eid in Schottland als auch in England, um zu einem oͤffentlichen Amte zu gelangen. In der Ueberein⸗ kunft bei der Union fand eine bestimmte Erklärung statt, wodurch die Erhaltung der herrschenden Kirche Englands den Nachkommen gesichert werden sollte, und daher buͤrfe
die Nachkommenschast darin ohne die triftigsten Beweggruͤnde
durchaus keine Veränderung machen. Es sei wahr, daß Se. M. sich verpflichtet haͤtten, die Presbyterische Religion zu schuͤz⸗’ zen, aber n habe sich auch eer. et, de Sns. lische Kirche unverletzt zu erhalten. Dlesenigen, welche beweisen könnten, daß die Test⸗ und Corporations⸗Acten die Englische Kirche bisher nicht erhalten haͤtten und auch kuͤnftig erhal⸗ ten werden, besaͤßen viel mehr Verstand und Einsicht, als
das demuͤthige Subjekt, welches die Ehre habe, zu nen
u sprechen, und wenn man bedenke, daß die Englische Knche nahe an 2 Jahrhunderte, nämlich von 1662 bis 1828, durch die unveraͤnderte Gestalt jener Acten erhalten worden waͤre, und daß man uͤüber diesen Gegenstand waͤhrend einer langen Periode Stillschweigen beobachtet habe; so muͤsse der Ver⸗ stand einen sehr raschen Schritt gemacht haben, welcher seit Kurzem über Ihre Herrlichkeiten so vielen Einfluß ausgeübt habe. In den Tausenden von Bittschriften, welche man uͤber diesen Gegenstand dem Hause uͤberreicht habe, sei oft auf die Herabwuüͤrdigung durch jenen Eid gedeutet worden, allein er muͤsse die Bittsteller darin zurechtweisen, indem Se. Maj. selber den Eid habe leisten muüssen, den sie nun als eine Herabwuͤrdigung darstellen wollten. Jenꝛ Eide seien als Theil der Verfassungs⸗Recht? eingeführt worden. Es sei bekannt, daß Karl II. Personen beguͤnstigt habe, die nicht zu der herrschenden Kirche gehörken, und daß Wil⸗ helm, Prinz von Oranien, dem Parlamente empfahl, diese Acten undeachtet zu lassen; allein man nahm hiegauf keine Ruͤcksicht. Man hatte dulden muͤssen und
durch sie die Freiheit geschützt. Der Herzog von Wekling⸗ ton àaußerte seinen Wunsch, daß man nicht ohne die größte Nothwendigkeit Aenderung in der vorgelegten Bill machen möͤchte, sollte man sie aber annehmbarer abfassen koͤnnen, ohne den wesentlichen Inhalt zu stören, so wüͤrde er seine herzliche Zustimmung geben. In der Folge schlug der Her⸗ zog noch folgende Einschaltung vor: „Ich bekenne und be⸗ zeuge auf das Feierlichste in der Gegenwart des Allmäͤchtigen Gottes“ so wie auch die Einschaltung, nach ich erkläͤre „als ein rechtglaͤubiger Christ“, welche Verbesserung, am Schlusse der Verhandlung ohne Widerspruch angenommen wurde. Was den Unterschied zwischen Schottland und England in dieser Angelegenheit betrifft, so wies man die Sache ganzlich ab. Einige wesentliche Veruͤnderungen die von verschiede⸗ nen Mitgliedern in Vorschlag gebracht worden waren, wur⸗ den mit einer großen Stimmen⸗Mehrheit verworfen, und