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Berlin, Donnerstag den 11en Mai.
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Amtliche Nachrichten. 8 1 8 Kronik des Tages.
Deis Königs Mazestät haben beim Post⸗Departement: den Direetor der Geheimen Verificatur Klingner, den Director der Geheimen Calculatuf Klindt und den Gehei⸗ men Revisor Weppler zu Rechnungs⸗Raͤthen Allergnaͤdlgst zu und die Patente Allerhoͤchst Selbst zu vollzichen gernhet.
Dem Kaufmanne und Brennerei⸗Besitzer H. Brenner † Erfutt, ist unterm 8. April d. J. ein, von da ab, Acht Unter einander folgende Jahre und fuͤr den ganzen Umfang des Preußischen Staats guͤltiges Patent, auf die alleinige Anfertigung und Wenuhung.⸗ eines, durch Zeichnung und mit dieser zu den Acten, des Ministeriums des Innern niedergelegten Beschrei⸗ bung erläͤuterten, Apparats zur Abküͤhlung, hrißer Flussigkeiten, Psykter von dem Erfinder genannt; ohne Jemand in der Anwendung zeither bekannter oder küͤnftiger in der Form von jenem abweichen⸗ den Emrichtungen zu behindern, erthellt worden.. I Abgereist: Der Großherzoglich Hessen⸗Darmstaͤdtsche Wirkliche Gehelmerath, Ober pellations⸗Gerichts⸗Praͤsident, außerordentliche Gesandte und bevollmäͤchtigte Minister am .. Freiherr Schuͤler von Seuden⸗ nach⸗ . Bö1— -
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irseKammer. Sitzung vom 22. April. D
— Mersns 1 Malkevilie stattete den daeeness ne Bericgr0 8 ee ieced Knfwur⸗ in Betreff des Fluß⸗Fisch⸗ fangs en Rest der Sitzung füllte die Ernennung einer
aus, füpf, Miteliedern bestehenden, Commston aus, welche * mit der Pruͤfung mehrerer EE“ drei Departements zur Erhebung einer außerordentlichen 8₰ euer ermaͤchtigt werden, deschaͤftigen soll Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 22. April gge. svnr ., 8 Mihister des Innern ver⸗ schiedene Gesetz⸗Eutwuürfe von örttichem Interesse vor. Hr. Vesfigres Eastef, Senmaͤchst eiuen Bericht über dis Oße⸗ rocionen des Wahl⸗Collegiums zu Pup ⸗ Epsgue (Departe⸗ meut des Lot⸗ Fen af die Stelte des Hru. v. Folmon, licher sein Ame niedergelegt hoar, der Uberale Candidat Hr. Cabmont zum Depucirren gewaählt worden is. Dse 85 3 ruüng des Vericht⸗Erstatters, daß die Wahl viesmal wenig,⸗ bens fPsi⸗ und nicht, wie bet der des Herrn von Folmon, duͤrch dis Dazwischenkunft der Gensdarmen erfolgt sei, er⸗ reges einiges Wirren zur rechren Seite, man rief ihihr zu gß dergleichen Ausdruͤcke sich in penr Munde eittes Br⸗ 9 Eisatters nicht geülemten, und auch einig Stim⸗ .- 8* Unken Seire rͤumsen dieses ein. achdem 5 htres für die Aufnahme des eir Catmont gentetmt. 5 sties der Grof von Lur⸗Salurer die Rehner⸗ 889sen dn hens. degengung ier die Aet und, ehe si Fereeneise her cenche⸗ sich seines Amtes als hinzu, daß das fuͤnfte Büreau es d vase aeeehehcggagegencs
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Wahl mit in seinen Bericht verflochten haͤtte. Hr. Bessteres frugte dagegen wieder Hrn. v. Lur; Saluers, wie er dazu tomme, ihn deshalb zur Rede zu stellen, da er doch nich Mitglied des fuͤnften Büreaus sei; es sei eine bekannte Sache, daß Hr. v. Folmon bloß deshalb abgedankt 222 weil man ihn beschuldigt, daß er zur Bewachung der Urne Gensdearmen in den Saal eingelaffen habe; er (Bes⸗ sieres) habe mithin nur ein notorisches Factum ang uͤhrt. Nach dieser Auseinandersetzung wurde 8 Calmont aufgenom⸗ men, eben so der Graf von Mirandol (Dept. der Dordogne), dessen Zulassung vorlaͤufig ausgesetzt worden war. emnaͤchst bestteg der Baron Favard de Langlade die Rednerbühne, um den Commisstons⸗Bericht uͤber den Gesetz⸗Entwurf in Be⸗ treff der alljährlichen Revisivn der Wahl⸗ u. Geschwornen⸗Listen abzustatten. Derselbe druͤckte sich im Allgemeinen aus, wie folgt; „Bisher, man muß es gestehen, hatten die Ge 1— nicht genug Hindernisse dem Betruge, wovon unseve letztin Debatten uns F viele Beispiele aufgestellt haben, in den⸗ Weg gelegt. Der vorllegende Gesetz Entwurf beabsichtigt, der Erneuerung von dergleichen Mißbraͤuchen vorzubengen. Sie werden den Werth desselben anerkennen und, wie wir⸗ uns schmeicheln, unsere Ueberzeugung theilen, daß mit den uns vorgeschlagenen Verbesserungen das Gesetz alle e wüͤnschende Garantieen aufstellt. Bis zum Een 1827 ren die Listen nur fuͤr die Dauer einer 1⸗Operat I gültig, und man mußte bei jeder neuen Zusammenherusung des Collegiums auch zur Anfertigung einer neuen Liste schrei⸗ ten; wodürch einerseits fuͤr die Wähler die Nothwendigkeit entsprang, immer wieder ihre Wahl⸗ ,5— nachzu⸗ weisen, andrerselts aber die Gelegenheiten zum Betruge ver⸗ chrr wurden. Das, Gesetz vom. 2. Mai 1827 wollte den Wohi Ligen eine groͤßere Staͤtigkeit geben; dasselbe ist aber so dunkel abgefaßt, daß es durchaus verschiedenartig ausgelegt worden ist; die Einen glaubten, daß die Listen permanent, die Amdern, daß sie nur fuͤr ein Jahr gültig wäͤren. Durch das Ihnen vorliegende neue Gesetz will man nathh jeden Zweifel in dieser Balehung heben; allein auch hier scheint uns die Absicht, daß die Listen kuͤnftig permanent: sein sollen, nicht deutlich genug auszedruͤckt. Wir schlagen Ihnen daher eine Aenderung in der Abfassung vor’“¹“ Der: Bericht⸗Erstatter untersuchte bserauf jeen einzenen Artikel des Entwurfes und machte verschfedene Verbesserungs⸗Vor⸗ schlaͤge, wovon vorzuͤglich einer in Betreff der Steuer⸗ Empfaͤn⸗ ger bemerkenswerth 85 dieselben sind danach gehalten, den in die Wahl Listen eingetragenen Herwhaen jedes von ih⸗ nen verlangte Certificat und jeden Auszug as den Steuer⸗ Rollen, unweigerlich und bei Androhung einer Gseldstrafe, die jedoch die Len von 100 Fr. nicht uͤbersteigen darf, auszuhändigen. Ueber die Mitwirkung der Praͤfekren bei⸗ der Aulegung der Wahl Listen aͤußerte der Bericht⸗Erstatter sich in folgender Art: „Diese Beamten müssen von dem Gedanken recht durchdrungen sein, daß sie, ohne ihre Pflich⸗ tten zu verletzen, keinen Waͤhler seines Wahlrechts ungereche ter eise berauben, noch einem unbefugten Individnum dase- selbe zuerkennen dürfen; sie muͤssen nie dergesseh „daß., wenn das Gesetz eine auf Vertrauen gegründake Macht in ihre Haͤnde gelegt hat, es ihnen Fespi auch die Veraz;, pflichtung auflegt, sich derselben mit rechtigkeit, Ehre und Rechtlichkeit zu dedienen. Wehe denen, die es wagen sollren⸗ diese heillge Pflicht zu verletzen; ste wuͤrden nicht nit die ganze Strenge einer wachfaimen und vordnungsliebenden Ver⸗ waltung sondern auch den Toͤdel ihrer Mitbürger, — dle schmaͤhlichste Strafe, dis einen, auf die zͤffehtliche Achtung haltenden Beamten trefsen kann, auf sich Riehen.“ RNach⸗ dem der Bericht⸗Erstattet die sämmtlichen Artikel des Ger setz Entwurfes durchgegangen war, beleuchtete derselbe noch⸗ zwei Fragen, die, wie er sich äußerte, im Laufe der Discus,
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es nimmermeht billigen würde⸗ daß sein Bericht⸗ Erstatter emnen über eine II1am¾²m Eäde. Icer ehe ifeffs
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sion wahrscheinlich erhoben werden wuͤrden, naͤmlich, ob der