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Berlin, Montag den 5ten Mai.
Amtliche Nachrichten. 5 Kronik des Tages. Angekommen: Der Fuͤrst Barclay de Tolly,
„on Dresden. Abgegangen: Der General⸗Major Beier, Inspek⸗ Feä
teur der Remonten, nach Havelberg. “
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Zeitungs⸗Nachrichten.
Ausland.
Frankreich. airs⸗Kammer. Sitzung vom 26sten April. Zu Anfang der Sitzung legte der Minlster des In, nern fuͤnf von der Deputirten⸗Kammer bereits angenom⸗ mmene Gesetz⸗Entwuͤrfe vor, wodurch eben so viel Depar⸗ tements zur Erhebung einer außerordentlichen Steuer Be⸗ hufs der Instandsetzung der Landstraßen ermaͤchtigt wer⸗ den. Der Marquis von Mortemart stattete dem⸗ naͤchst einen Bericht uͤber die in Vorschlag gebrachte neue Art der Ernennung der Special⸗Commissionen ab, worauf die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen des Fluß⸗ 8 schfangs hegannen. Die Grafen von Argout, Humbert 8* maisons und Cornet waren die einzigen Redner, *½ sich uͤber diesen Gegenstand vernehmen ließen. In der nie Pfee a, den efsen 6. M. anberaumten Sitzung sollte ” einzelnen Artikel erfolgen. A AlüePügtirten⸗Kammer. Sitzung vom 26sten pril. Herr von la Bonlaye stattete Bericht uͤber ver⸗ A Sremehaen ab; es befand sich darunter eine von den in Sainte⸗Pélagie Schulden halber Verhafteten,
* 2 wonach der Glaͤubi⸗ 2 langten. Herr von Pupmautin⸗ kaseben sasen barf, ver, dechi 8lee Sestze, welches wieder „aufmerksam; di perte ns. meist lauter dphe.S860 den aeerhasteten, s8 gegenw 886 auf 230 bis 240, und diese waͤr dS theils 8 hriftsteller, Kuͤnstler und Milltasee Sees grssren, Cegag darc vbindung mie ihren Gt ubi⸗ “ uͤberwiesen. — Die Eingab erstatters 2 üͤbrigen Schwestern aus elnem aufgehoben enge 888 Sedan, worin dieselben auf eine Erhohung ih e Peurugen, Mohee, von den Herren von Comn. 8 von Lambon 8 Fr as sa, und der Minisren der 8 eE.n vebeiten bestieg del bieser Gele⸗ einen Vorwurf des vorigen Rednerbühne⸗ g 2 Seseichen Ministersums shrer uüspor nalie dareeur — entzogen 2,9 büese von seinem Vorgaͤnger ab⸗ 3 2 ꝓ b. 8— . ei den Berathungen uͤber Rechnung ablegen, und daß deenng des Abbé Frayssnous Hrsnung und Gescetzlchkeit, die berahmmer sodann die große nisteriums geherrscht habe. gleich lüallen Ausgaben seines Mi⸗ etreff der in Rede stehenben Pen dün ewundern werde. In daß dieselben unmöoͤglich erhoͤht nen aͤußerte der Minister, bestimmten Fonds solches niche erden koͤnnten, da die bazu wurde gleichwohl ihm und de zulleßen. Die Bittschrift wiesen. — Die 9 8 waͤrtig in Paris ansaßige die im Jahre 1824 mit ei
erren Bisfen Budgets, Commifsion uͤber⸗ farbige nigen
und Fabien, zwel gegen⸗ Maͤnner aus Martinique,
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Andern aus dieser Insel
erbannt worden waren, daß ssie eine in Paris er:⸗ SR. Flugschrift auf Martinique verbreitet hatten, ba⸗-⸗ ten um die Erlaugniß gegen den Grafen von Peyronnet einen Civil⸗Prozeß einleiten zu duͤrfen. Man wird sich erinnern, daß das Deportations⸗Urtheil in Frankreich cassirt — worden war. Hr. Benj. Constant nahm sich der Bittsteller, wie er erklaͤrte, zum Viertenmale eifrig an und verlas eine 2 geschriebene Rede, worin er alle auf diesen Gegenstand büief⸗ liche Thatsachen der Versammlung ins Gedaͤchtniß zuruͤckrie . zwar, meinte er, stehe der Kammer das Recht nicht zu, zu entscheidon, ob die Bittsteller einen Minister gerichtlich folgen koͤnnten, oder nicht; er verlange aber wenigstens, daß man deren Eingabe dem Nachweis⸗Buͤüreau zustelle. Diesem widersetzte sich der Bericht⸗Erstatter; er behauptere, daß der Kammer nichts weiter uͤbrig bliebe, als uͤber die Eingabe zur Tages⸗Ordnung zu schreiten, und zwar um so mehr, als die darin enthaltenen Borwuͤrfe nicht sowohl den Groß⸗Siegel⸗ bewahrer, als den damaligen See⸗Minister traͤfen. Nach einer Eüshe des Hrn. Benjamin Constant, worin der⸗ selbe wiedecholentlich erklaͤrte, daß der Antrag der Bittsteller zwar nicht zulaͤssig, daß deren Eingabe aber zur Ergreifung einer Maaßregel nothwendig waͤre, zu welcher die Kammer sich über kurz oder lang doch wuͤrde entschließen muͤssen, (die Anklage der vorigen Minister) ergriff noch Hr. Boscal de Reals das Wort um die Eigenthuͤmer auf Martinique zu vertheidigen, worauf es endlich zur Abstimmung kam. Da ein erster und zweiter Versuch zweifelhaft blieben, so mußte zur Kugelwahl geschrit⸗ ten werden. Die Bewegung war indessen so groß, daß der Praͤsident sich zu der Erklärung genöͤthigt sah, daß weun der Lérm anhieste, er sein Amt unmoöͤglich perrichten koͤnnte. Nach wiederhergestellter Ruhe ging die Abstimmung vor lich Es fanden sich 143 Stimmen fuͤr und 137 wider die Ta⸗ gesordnung. Der Antrag des Herrn Benj. Constant ist so⸗ nach verworfen, und die Tagesordnung mit einer Mehr⸗ heit von 6 Stimmen angenommen worden. — Die Eingabe eines inactiven Officiers zu Angers, Namens Delaunay, worin derselbe verlangte, daß der Elementar⸗ Unterricht voͤllig frei gegeben werde, gab Herrn Carl Du⸗ pin Veranlassung sich sehr ausfuͤhrlich uͤber diesen Gegen⸗ stand zu aͤußern; er gestand zwar, daß dieser Zweig des oͤffentlichen Unterrichts nach der neuen Vexordnung in ge⸗ wissen Punkten wesentlich verbessert worden sei; nichts desto⸗ weniger meinte er aber, koͤnnte diese Verordnung fuͤr ganz Frankreich, namentlich aber für das von ihm repraͤsentirte Departement des Tarn, wo Katholiken und Protestanten sich in sehr ungleicher Zahl befänden, für Letztere von den schlimmsten Folgen sein; eben so war derselbe der Meinung daß in den Elementar⸗Schulen von dem gewöhnlichen Un⸗ terrichte der religlöse Unterricht gänzlich getrennt sein muͤßte; der erste Unterricht muͤßte von Lasen, der zweite von der Geistlichkelt geleiter werden. Der Minister des öͤffent⸗ lichen Unterrichts trat zur Vertheidigung der gedachten Verordnung, namentlich des 4. Artikels derselben auf, wo⸗ nach es zur Aufnahme eines Zoͤglings von nichtkatholischen Eltern einer besondern Erlaubniß des Rathes des öffentli⸗ chen Unterrichts bedarf. Der Minister erklärte, daß, so lange er den Vorsitz in diesem Rathe fuͤhre, jene Erlaubniß nur selten verweigert werden würde; was den 15ten Artikel der Verorhnung betreffe, wonach die Lehrer, vor der Erlangun ihres Faͤhigkeits⸗Zeugnisses, eine Prufung uͤber ihre religioͤse Ausblldung bestehen sollten, so sei es, nach den eigenen An⸗ sichten des Hrn. Dupin, nothwendig, daß die Kinder reli⸗ gioser Eltern die Wahrheiten ihrer eligion kennen, nicht die Dogmen derselben, die nur von der Kanzel herab erkläͤrt werden koͤnnten, doch aber die ersten und vornehmsten Grund⸗ saͤtze der Rellgion, den Text des Katechismus für die Katholiken und aͤhnliche Buͤcher fuͤr die Kinder anderes Glaubens. Hr. Thil ließ den loyalen Gesinnungen des Hrn. v. Vatismenil alle Ge⸗