1828 / 115 p. 13 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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zur außerordentlichen Beilage der Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nr. 115.

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8 Berlin, 5. Mni. Folgendes sind die Actenstuͤcke, de⸗

Mittheilung wir uns gestern vorbehalten haben.

reesnd⸗ Bemerkungen.

Das Russische Cabinet hat in seiner heutigen Erklaͤrung, als Klagepunkte gegen die Ottomanische Pforte, angefuͤhrt: die Festhaltung von unter Russischer Flagge segelnden Fahr⸗ zeugen, die ihrer Fahrt durch den Bosphorus gelegten Hin⸗ dernisse, die Beschlagnahme ihrer Ladungen, die den Schiffs⸗ patronen auferlegte Verpflichtung, ihre Ladung zu willkuͤhrlich bestimmten Preisen herzugeben, die gewaltsame Vertreibung aller Russischen Unterthanen und Kaufleute aus saͤmmtlichen der Ottomanischen Herrschaft unterworfenen Gebietstheilen.

Diese Hanvlungen sind eben so piel offenbare Eingriffe in die woͤrtlichen Bestimmungen der Vertroͤge, und vernich ten die wichrigsten Artikel der zwischen Ruffland und der

Pforte bestehenden Vereinbarungen. Es wird hinreichen, den Tert der letztern hler anzufuͤhren, um zu beweisen, in welchem Maaße sie verletzt worden sind. .

1) Festhaltung von S. unter Russischer a e.

„Die hohe Pforte 848 den Russischen Kauffahrtei⸗

schiffen eine freie Fahrt von dem schwarzen nach dem weißen

Meere, und umgekehrt (Art. 1 des Vertrages von Kai⸗

nardié.) 1 Die hohe Pforte, gestattet allen Russischen Untertha⸗ ] b Pff 7 Schifffahrt auf allen

nen im Allgemeinen, die und Gewässern, auf der Donau und uüberall, wo Schiff. Unterthanen anstehen moͤch⸗

fahrt und Handel den Russischen ns

ten.“ (Art. 1 des Handels, Vertrages von 1783.) . „Die unter FAe Sns eregs. Sg n icht dem mindesten Aufenha sten Untersuchung, mit welcher Waare sie immer beladen sein

moͤgen, unterworfen sein.“ (Art. 30. desselben Vertr.) 2 Die der Fahrt der vrsegcehe . durch den Bosphorus gelegten Hinderulsse. „Man ist üͤbereingekommen, daß alle unter Rnssischer Flagge segelnden Kauffahrteischiffe frei und Ungehindert ürch den Canal von Konstantinopel, vom Schwar⸗ duͤrfnach dem Weißen Meere und umgekehrt sollen segeln en. (Art. 30. des Handelsvertr, v. 1783.)

sagtes e hohe Pforte verspricht die Sen zungen e;, öPandels⸗Vertrages stre u beobachten, alle dem dce 5 4 enSegafattonen var uszuheben, und der freien Schifffahrt der vng Russefcher Flagge segelnden Kauffahrtei⸗ vomnanlschankoallen Meeren und Gewaͤssern des Ot⸗ hinderlich Reichs, ohne Ausnahme, in keiner Art 3) zu sein (Art. 7 der Convention von Akerman.)

Die Rohelchlagnahme der Ladungen. nzehigt se vlstschen Kauffahrtei⸗Schiffe sollen nicht ge⸗ . jedwene ihre Ladungen weher in Konstantinopel, Phe Berahhgrn 88 Orte zu löschen. (Art. 31. des

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Fahrzeuge mit Le⸗

„Weun es sich ereignen sollte, daß bensmitteln zur Auefuhr aus Rußland nach der Pforte nicht vntermworfene 3 waͤren, ode gekehrte Fall eintraͤte, daß sie aus bes⸗ mittel nach den Russischen Staaten nicht Staaten vom j diese Schlffe ürtlichen Regulativen nicht unterwor⸗ en sein, sondern frei durch den Canal von Kpu⸗ Kantinopel segeln duͤgfen.“ Sirt. 35. des Handels⸗ 9 ng ee nencv Die den Patronen von Russischen Fahrzeugen auferlegte Verpflichtung, 3 Sae Abrtich bestimmten Preifen herzugeben. leuth Die, hohe Pforte vertsücheet sich, dis Russischen Kauf⸗ cht zu znt geMeng vahen wider ihren Willen rtra 5 5 16255 ag pg 1.21%¼ Art. 7. des Handels⸗ 35 des Nach Inhalt der Bestimmungen der Artskel 30, und besagten Vertrages (des Handels⸗Vertrages v. 128), veeischen Reut Lebensmitteln und andern Waag⸗ manischen Neugnissen,Ruͤßlands, oder anderer dem Otto⸗

ussischen enche nücht untergebenen Staaten, beladenen

Canal von mnsancinopej wie

jagten Laͤndern Lebens⸗

auch die freie Verfuͤgung

er diese diese ebensmittel, Waaren und Erzeug⸗

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oder wenn der um⸗

bruͤchten, wenn sie nur Gebiet sind, so sollen

chiffen die frele Fahrt durch den⸗

schaͤtzt hatte, sogleich zu bezahlen, und den Rest spöter zu berichtigen; sie veramlaßte aber sofort eine Umpraͤgung ihrer Muͤnzen, und diejenigen, welche hierauf in Umlauf

wuͤnsche.

keine Anordnung stoͤrt sie in der Ausuͤbung aller ihrer Re⸗ ANigions⸗Gebraͤuche.

Vire⸗Kanzler hierauf ertheilte Antwort, nachstehend mitzu-⸗

selben Augenblicke ertheilte, wo sie den Hatti⸗Sheriff vom

Große⸗ Wessirs an den

nisse zusagt, verspricht die hohe Pforte ꝛc. ꝛc. (Art. 7. der

Convention von Akerman.) .

5. Gewaltsame Vertreibung der Russis⸗ 8 terthanen und Kaufleute aus allen 8Söx Aün⸗ nischen Herrschaftunterworfenen Gebietstheilen.

„Die beiden Reiche gestatten den Kaufleuten, sich auf ihrem Gebiete so lange aufzuhalten, als ihr Interesse es er⸗ heischen wird.“ (Art. 113 des Vertrages von Kainardjé.)

„Es soll jedem Russischen Kaufmann gestattet sein, in den Sraaten der Pforte so lange als der Vortheil seines Handels es verlangen moͤchte, unter dem Schutze seiner Re⸗ glerung zu reisen, zu verweilen oder zu verbleiben.“% (Art. 1. des Handels⸗Vertrages von 1783.)

„Die hohe Pforte verspricht, die Russischen Kanfleute, Schiffs⸗Patrone und alle Russischen Unterrhauen uͤberhaupt die durch die, zwischen beiden Reichen bestehenden Vertraͤge ausdruͤcklich stipulirten Vortheile, Vorrechte und vollkommene Handels⸗Freiheit genießen zu lassen.“ (Art. 7. der Conven-⸗ tion von Akerman.) BABI

Nachdem die Pforte alle Privilegien der Russischen in., terthanen, des Russischen Handels und der Russischen Flagge vernichret hatte, versprach sie den dritten Theil des Preises, wozu sie die in Beschlag genommenen Ladungen sfelbst abge⸗

1u1] wurden, waren von einem solchen Gehalte, daß ihr Werth um 300 pCt. geringer war. 1 Nächst diesen Thatsachen wird das Russische Cabinet noch einige erwaͤhnen, welche auf die betzten Verhandlungen zwischen Rußland und der Pforte Betzug haben. 8 Im Jahre 1821, als die Pforte dem Kaiser Alerander, b glorreichen Andenkens, die gewichtigsten Gründe zu Beschwer:⸗ den gab, als ein Bruch zwischen beiden Staaten nahe be- vorzustehen schien, erklärte Persten der Türkei den Krieg. Weit entfernt, aus einem Ereiguisse, wesches seinem Inter⸗ esse so guͤnstig werden konnte, Nutzen zu ziehen, weit ent⸗ fernt, Persten zu unterstuͤtzen oder aufzumuntern, gab Ruß⸗ jand zu erkennen, daß es nicht nur die Feindseligkeiten nicht epregt habe, sondern, daß es deren baldige Beendigung Im Jahre 1828 sollten gluͤckliche Unterhandlun⸗ gen den Hof von Teheran mit dem von St. Petersburg versoͤhnen, als die Tuͤrkei Persten durch Vermittelung des Paschas von Van benachrichtigte, daß der Ausbruch eines Krieges zwischen der Tuͤrkei und Rußland bevorstehe) letztere Macht aufforderte, einen Vertrag mit uns nicht abzuschlie⸗ ben und ihr eine Sendung von Öttomanischen Truppen an⸗ kuͤndigte. Zwei andere Paschas, die von Kars und von Ak⸗ haltzith, sind, weil sie lange vor der Bekanntmachung des 8.e mit dem Ober⸗Besehlshaber des Russischen eeres ein gutes Vernehmen unterhalten hatten, vor Kur⸗ zem abgesetzt worden. Wir bemerken noch, daß, wäͤhrend die Pforte Rußland beschuldigt, der erklaͤrte Feind des Islams zu sein, Millio⸗-⸗ nen von Muselmaͤnnern mitten in den Staaten des Kalsers oöffentlich und ungestoͤrt sich zum Glauben ihrer Vaͤter be- kennen. Kein Hinderniß brschrankt fuͤr sie diese Freiheit,

Auch wird es nicht unnoͤthig sein, das vom Groß Bezir unterm 12. Derember v. J. an den Grafen von⸗ Nesselrode erkassene Schreiben, und die, auf Befehl des Kaisers vom

rheilen. Das Erstere dieser Documente zelgt, wie die Pforte uns die Versicherung ihrer friedfertigen Gesimnungen inedem⸗ 20. December publicirte; und das Zweite, wie Rüßland, wiewohl genoͤthigt, der Pforte den Krieg zu eckläven, ihr die Mittel an die Hand giebt⸗ die Dauer desselben durch eine schnelle Wiederherstellung des Friedens abzukuͤrzen.

Woͤrtliche Uebersetzung eines Schrelbens des Grafen von Refselrode, vom Zsten des Mondes Djemaziuteval 1243. den 30. November (12. December] 1827. 88

Unser sehr erhabener und sehr genei ter Freund! 5 Indem wir unsere Wuͤnsche fuͤr die Erhaltung Ihrer G-:

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