1828 / 117 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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der Flagge beider Reiche, ohne Vorkaufsrecht fuͤr die Pforte, eröffnet worden. Kein⸗ Clausel in der zu diesem Vfhet abgeschlossenen Convention vermag ber Ausfuͤhrung dersel⸗ ben Hindernisse in den Weg In legen⸗ und Ich hoffe, daß die im Orient herrschenden Mißhelligkeiten dem Ottomani⸗ schen Ministerium keinen hinreichenden Anlaß geben werden, diesem Vertrage zuwider zu handeln. Die Ratification des Handels⸗Vertrages mit den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika sind kuͤrzlich zu Washington ausgewechselt worden. Sie werden mit Freubden wahrnehmen, daß die

indernisse, welche dem Aufbluͤhen unsers Handels mit die⸗ 8 Staaten im Wege hinweggeraͤumt worden sind. Die neuerdings zu St. Petersburg unterzeichnete Conven⸗ tion zwischen den Vereinigten Koͤnigreichen und Rußland soll Ihnen gleich nach stattgefundener Auswechselung der Rati⸗ ficationen mitgetheilt werden. Dieser auf gegenseitiges Ver⸗ trauen begruͤndete Vertrag wird dem Norwegischen Handel neue Vortheile und wirkliche Erleichterungen darbieten. Die Unterhandlung in Betreff eines Handels⸗Vertrages mit Brasi⸗ lien ist eingeleitet worden. Ich bestrebe Mich, der Flagge der vereinigten Koͤnigreiche in den uͤbrigen Staaten des Ameri⸗ kanischen Festlandes die Aufnahme und die Erleichterungen zu verschaffen, die wir ihnen bereits seit 6 Jahren in unsern Häfen bewilligt haben. Mehrere Vorschlaͤge sollen Ihnen zur Pruͤfung vorgelegt werden. Der erste betrifft die Pflich⸗ ten Meiner Raͤthe in administrariver Hinsicht; die der Mit⸗ glieder der ersten Gerichtsh im Koͤnigreiche in gerichtli⸗ cher Hinsicht, und hie des Storthings in legislativer Hin⸗ sicht, wie dies im §. 86. der Constitution besagt ist. Der zweite betrifft die, in Gemäaͤßheit der §9. 50. f. f. bis zum . 64., zu beobachtenden Formen, damit die Wahlrechte mit der gigchfbrtigen Regelmäßigkeit ausgeuͤbt werden, die al⸗ lein das Vertrauen einzuflößen vermag, welches die Nation in die von ihr erwählten Repraͤsentanten setzen soll. Der dritte, dem Buchstaben und dem Geiste des §. 109. gemäß, verpflichtet jeden Staatsbuͤrger zur Vertheidigung des Staats. Die bestehenden Mißbraͤuche werden durch gleichmaͤßige Ver⸗ eühng der Pflichten aufhoͤren, und die Land⸗ Bewohner ni üemehr allein die Last des activen Armee Dienstes tragen müssen. Die Erfahrung hat dargerhan, daß das Capital

des im Umlauf befindlichen Papiergeldes den Beduürfnissen

des Handels, Landbaues und der Gewerbe keinesweges gleich⸗ kommt. Die allgemeine Stockung im Umsatze der Erzeug⸗ nisse erferdert von Selten der Regierung und der Legis⸗ latur eine Bestimmung, imlttelst deren dem Producenten die offnung gewaͤhrt werde, seine Producte mit einigem olehen ausfuͤhren zu töanen. Das Ihnen vorzule⸗ ende Gesetz wird diese Bedingungen erfüllen. Dle ristenz eines constitutionnellen Staates beruht auf dem Seichgewichte der Gewalten: eine Regierung, welche die Aufrechthaltung desselben vernachläͤssigt, gefährdet in ihrem Lande das Bestehen der Institutionen, die fuͤr das nteresfe Aller eingefüͤhrt sind. Dieses Juteresse beschräͤnkt ch nicht ausschließlich auf einzelne Individuen, sondern um⸗ aßt noch andere fast wesentlichere Interessen insofern sie mit der Erhaltung der Nationalltät eng verbunden sind. Der Ruhm der Nationen und die Kraft der Regierungen als erste Triebseder desselben, bexuhen in der Ausfuͤhrung der Gesetze; es läßt sich nur eine wahrhafte Auslegung derselben denken: namlich die buchstablsche. Memee Königl. Pfllcht het hi⸗ nicht anzunehmen gestartet, und die Nation hat nicht außt⸗ emen, 22,— 18e9- genac Bellleben das Gtundze⸗ ses oder geringere 8cc,gee beren bacen man dies versuchen zu wollen geschienen, alle Acte enthaltenen Garantieen umseäezeh duͤrfe. Die Ihnen vorzulegenden Entwuͤrfe werden biese Garantieen versfuͤrken pen demen weder Ich, noch Meine Regierung jemals abge⸗ den, 8- 2 duͤrfen, daß davon abgegangen werde oigen Sie dei der Pruͤfung der Gesetze der e. t Fese ingebung

hres Gewissens. Die großen politischen, ge⸗ ichtlichen administrativen und finanziellen Fragen lassen 16 eine nach der andern reguliren. Die wohlthaͤti Piptun en desses fortschreitenden Ganges, sind beraic, ageann eeden Wenn wir erwaͤgen, was wir seit de

der Einfuͤhrung der Con⸗ vom 4. November g n haben, bern wir

se bewundernswuͤrdigen Bemühungen 1 deren es bedurfte, wie auch die Plagn,s e8

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siegt werden mußten, um Norwegen, ung achtet seiner 8 die Umabhaͤngigkeit

durchaus unumschraͤnkten Gesetzgebung, und das Gluͤck zu verschaffen, deren es gegenwaͤrtig genießt. Um jedoch diese Unabhaͤngigkeit und diese ruhige Lage zu sichern, muͤssen die Regierung und die National⸗Versammlung sich durch die Beschließung gerechter Gesetze auszeichnen; und zur Erreichung dieses Zwecks verlasse Ich Mich vertrauens⸗ voll auf die erprobte Einsicht der Nation und die getreue Mitwirkung des Storthings. Die Nation setzt Vertrauen in Meine Sorgsalt fuͤr ihre Wohlfahrt; sie erkennt die we⸗ sentlichen Verbesserungen, die seit ihrer Vereinisgung mit Schweden eingetreten; sie strebt nur nach dem ruhigen Ge⸗ nusse der erworbenen Freiheiten, welche Seehmage auf den von Mir bewilligten estaͤndnissen beruhen. Ich zweifle nicht daran, daß saͤmmtliche Mitglieder des Storthings den Wuünschen shrer Constituenten zu Hüͤlfe kommen und Meine vaͤterlichen Absichten unterstuͤhen werden; und eine gluͤckliche Uebereinstimmung der Gedanken und des Willens wird dem Gedeihen der beiden Skandinavischen Koͤnigreiche das Slegel aufdruͤcken. Kraft des §. 74. der Constitution erklare Ich die Sitzungen des außerordentlichen Storthings fuͤr eroͤffnet.“ Hierauf verlas der Staatsrath Krogh einen Bexicht üͤber dasjenige, was seit dem letzten Storthing in der Ver⸗ waltung des Landes vorgesallen. Da die Constitution des Koͤnigreichs keine Verfügung enthält: daß auf die Königl. Eroͤffnungs⸗Rede sogleich eine Beantwortung von Seiten des

raͤsidenten erfolgen solle, und da Se. Mazj, die strengste

eobachtung des Grundgesetzes verordnet hatten, so wurde die Sitzung gleich darauf unter dem allgemeinen Ausrufe;: „Gott erhalte den Koͤnig und die vereinigten Koͤnigrelche!“

geschlossen. Deutschland.

Dessau, 29. April. Die im Jahre 1816 mit dem Koͤnigl. Preuß. General⸗Postamte abgeschlossene Ueberein⸗ kunft wegen der demselben einstweilig uͤberlassenen Ahsuübun der Herzogl. Post⸗Gerechtsame in den hiesigen Landen, 1 bis zum 1. Mal 1838 verlängert worden. Somit werben ferner, wie bisher, die Koͤnigl. Preuß. Posteinrichtungen und Reglements, in sofern 1* sber anwendbar sind, in den hie⸗ sigen Landen gesetzliche Kraft erhalten. ben amburg, 3. Mai. Morgen wird das dreihunhert⸗ Fbese Gedaͤchtniß der Wiederherstellung der reinen evaͤnge⸗ ischen Lehre in Hamburg, welche am 28. Aprit 1528 zu Stande gekommen war, in den hlesigen protestantischen Ge⸗ meinden kirchlich und festlich begangen werden.

Beerichte a0, N. 1 sch e J 8. 9 n.

Korfu vom 14. April melhen: Nachmittag sind die beiden Kaiserl. Fete aichissen 8 Goeletten, Arethusa und Sophia, in sechszehn Tagen von FSvg⸗ hier eingelaufen. Unter dem Convol her Are⸗ thusa befindet sich die, gegenwärtig als Transhort⸗Schiff verwendete Oesterreichische andels⸗Brigantine Austria, ge⸗ fuͤhrt vom Capitain Peter Leva, an deren Bord die von dem Pascha von Aegypten für Se. Mafestäk den Kelhe von Oesterreich bestimmte Giraffe eingeschifft ist. Uebermot⸗ gen wird die Austria ihre Fahrt nach Venedig fortsetzen, wo die Giraffe, zur Contumaz, im Lazareth untergebracht wer⸗ den soll ). In der Nacht ging die Franzöͤsi⸗ s. Kriegsbrigg Alcyone auf dieser Rhede vor Anker. Sie am in eilf Tagen von Toulon, und brachte dem Grafen Guilleminot Depeschen. Diesen Morgen ist die Aleyon? in fͤdlicher Rüenne abgesegelt.“

ürkei und Griechenlanb. 8. Die Allgemeine Zeitung enthält folgende Correspondenz⸗ Mittheilungen: assy, 16. April. Bel der Russischen Armee werhen die Aastalten zum Uebergang des Pruths fortgesetzt. An

*) Der Oesterreichische Beobaͤchter welcher obige 8 ten mittheilt, rörechegsc Ein untaͤngst . ee e; hen des H. K. General⸗Consuls in Aegypten, Herrn Acerhi, an den Direcktor der K. K. Hof Raturalien⸗Cabinckte aus Fsehane dria vom 17 Marz, meldete bereits die auf den forgenven R esigefehte eihiang dieser Giraffe. Es war Hrn. Neldt an⸗ eimgestent, unter zchei Giraffen (Maͤnnchen und Weidchen eine zu wäblen; er entschied sich fär das saͤrkere . das eiwas uͤber ein Jahr alt ist, und 83 Wiener Fuß mißt Häͤr —— zu 9p vv wohl der ee. gste Zeitpunkt und sonach die An a 2 Jull zu erwarten sein. * 1 -

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