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No. 119.
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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Maz. der König haben dem Schulzen Klodwi zu Ogen im Kreise Grotekau, Reg. Bez. Oppeln, das All gemeine Ehrenzeichen zweiter Klasse zu verlelhen geruhet.
Angekommen: Der Großherzoglich Mecklenburg⸗ Schwerinsche General⸗Major v. e2 von Ludwigelush. Der Kaiserlich Oesterreichische Cabinete,Courier Leiden,
von Wien. Durchtaucht der Erbprinz von
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Abgereist: Se. Bentheim⸗Tecklenburg, nach Westphalen.
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½2 rnamn — vIEv.⸗ ;. Zeitungs⸗Nachrichten. = Ausland. 85*
— Frankreich. Seee Die Sitzung vom 30. April eroͤffnete der Baron von Barante mit einem Brrichte uüber die fuͤuf Gesetz⸗Entwürfe, wodurch verschiedene Depar⸗ bements zur Erhebung einer außerordentlichen Steuer ermäch⸗ eigt werden. Hierauf wurden die Berathungen über den Gesetz⸗ Emtwurf in Betreff des Fluß⸗Fischfangs fortgesetzt; der Zte Artik 8 4 — Bersaht⸗ 2 desselben, und ein von der Comulssion in 8. gebrachrer Zusatz⸗Artikel gaben zu elner weitlaͤuf⸗ tigen Discussion Amlaß, in deren Laufe sich 10 Redner, wor⸗ unter auch der Finanz⸗Minister, vermehrnen ließen. e. Ve⸗ rathung sollte am folgendemn Tage fortgesetzt werden. Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 30. April. Perrsetzung der Verathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Kevision der Wahl⸗Listen. Der Graf von Rambuteau rügte die Tages zuvor von dem Minister des Innern auf⸗ gestellre Behauptung, daß die Kammer das Budget niemals erweigern koͤnnte; allerdings, meinte er, wuͤrde dieselbe aas bereit sein, die zur Verwaltung des Landes noͤthigen — berzugeben; dafuͤr verlangte sie aber auch Garanticen, namentlich ein gutes Wahl⸗Gesetz, und die Freiheit der Presse. Den Gesetz⸗Entwurf selbst anbelangend, stimmte der Redner fuͤr dessen Annahme, jedoch mit meh⸗ veren Veränderungen. Der Graf von Sesmaisons ließ zwar den Absichten der Minister bei Abfassung des Gesetzes alle Gerechtigkeit widerfahren, glaubte aber, daß mehrere Bestimmungen desselben ihren Zweck ver⸗ sehlen wuͤrden, und gab daher ehenfalls den Wunsch zahlreicher Aenderungen darin zu erkennen. Der Baron Mechin sprach fuͤr das Gesetz, — ein Umstand, moruͤber er sich selbst wunderte, denn seit den laugen Jaheen aͤußerte er unter nem Geläaͤchter, daß er Maalied ber Kam⸗ mor sei, habe er voch nie Gehzgenheit gehabt, in solcher Ab⸗ sicht die Nednerbuͤhne zu besteigen. Er hielt den Evrwurf, wenn gleich unvollstaͤndig, doch fuüͤr einen ersten Schritt zu einet bessern Verwaltung, da er offenbar in guter Absicht zögefaßt worden sei; verdankte derselbe dagegen, seinen Alr⸗ vrung irgend einer unlautern Quelle, so wuüͤrde er selbst in desserer Gestalt seine (des Redners) Zustimmung nicht haben. Herr Méchin außerte bei dieser Gelegenheit, wie er hoffe daß man endlich emmal aufhoͤren werde, in der⸗ Kammer . den sogenannten leitenden Ausschuͤssen zu sprechen, deren Existenz man bicher noch miehabe nachweisen bünnen; dergleichen Behauptungen wuͤrden nach gerade abgenutzte Vnunal⸗Phrs⸗ sen, an denen Miemand mehr Geschmack finden koͤnne. Der Rezner vertheidigte dagegen die vorlaͤufigen Wahl⸗Ver⸗
Berlin, Freitag den 9ren Mal⸗
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durch ein Gesetz,
8 8 . 8 Jö „2 II111“ S.
sammlungen und trug zuletzt, hinsichtlich des vorllegenden
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Gesetz⸗Entwurfes, auf eine Straf⸗Bestimmung fuͤr die Ueber⸗ trerer desselben an. Der Graf von Laborde meinte, daß das Gesetz eine wahre Wohlthat fuͤr die gegenwaͤrtige Ver⸗ waltung und eine ewige Schande fuͤr die vorige waͤre; das System des Mißtrauens und der Zugeständnisse, welches aus demselben hervorleuchte, muͤsse eben so peinliche Ge⸗ füͤhle in dem Volke erwecken, welches Garantieen verlange, als in der Behoͤrde, welche sie bewillige; das Gesetz sei un⸗ zeitig, wenn das Ministerium immer, wie jetzt, aus Ehren⸗ maͤnnern bestehe, und unzulaͤnglich, wenn dem Lande wieder eine Verwaltung wie die vorige drohen sollte. Was die von Einigen verlangte Straf⸗Bestimmung betrifft, so fand der Redner, daß die Sraͤtigkeit der Wahl Listen und deren regelmäßige Reviston dieselbe uͤberfluͤssig mache, und er⸗ klaͤrte sich fuͤr voͤllig mit Demjenlgen, was der Mimi⸗ ster des Innern in dieser ung Tages zuvor geäußert hatte. Ueber die Pariser Wahlen (siehe unten)] sprach Hr. v. La⸗ borde sich in folgender Art aus: „Wenti gloich ich die Form, in welcher diese Wahlen epfolgt sind, nicht durchaus billigen kann, so hat dieselbe doch keinen reellen Nachtheil gehabt und jeder sogenannte Royalist hat sein Votum nach Belie⸗ ben abgeben koͤnnen. Was nun aber die gewählten Depu⸗ tirten selbst betrifft, wem anders, als der vorigen Verwal⸗ tung muß man es zuschreiben, wenn sie nicht den allgemei⸗ nen Beifall gefunden haben?“ Hr. v. Corcelles verließ bei diesen Worten seinen Platz und hoͤrte dem Redner aufmerk⸗ sam zu; eine Stimme zur Rechten meinte: die Behauptung des Hrn. v. Laborde sei etwas stark. „Ja,“ fuhr dieser fort, „die vorige Verwaltung allein ist an diesen Wahlen schnid, sie, die durch eine Ihnen gestern von dem altesten Pie von einem der neuesten Chefs der Pariser. Nattonal⸗ Garde bezeichnete Maaßregel die Bewohner der Hauptstadt 8 tief verletzt hat. So lange aber diese Verwaltung noch Einstuß durch die Handlungen der Regierung zu er⸗ 7 giebt, wird man stets deren Ruͤckkehr fuͤrchten. Wer sind — aber diese Maͤnner, die insgeheim eine solche Macht wis ben und die sich vor aller Welt, so wohl zu verbergen ich sie Ihnen bezeichnen, so wuͤrden Sie 88 verwerfen; dieselben gleichen aber sehr jenen iheen vnaarelen Freunden, denen ein ungluͤcklicher Fuͤrst ,— heutiges LTahten Eifer verzieh, und deren Ruͤckkehr Sre Uabure es hoͤchst verderblich sein wuͤrde.“ Nach verar. — e ergriff der Koͤntgliche Commissair Baron Behneche as Wort, um die gegen das Gesetz vorgebrachten Beschuldigungen einzeln zu widerlegen. Hr. Dupont (von der Eure) meinte, daß der Haupt⸗Vortheil des vorliegenden Entwurfes darin bestehe, daß er die in einer großen An hl von Gesetzen einzeln enthaltenen verschiedenartigsten im⸗ mungen in Eins und mit gröͤßerer Gedroͤngtheit zusammen⸗ fasse: der Fehler aber, den er mit allen diesen Ge. setzen gemein habe, sei der, daß er keine Straf⸗Bee⸗,. stimmung enthalte, die fuͤr dessen strenge Ausfuͤhrung buͤrge; man behaupte zwar, daß Mißbraͤuche der. Art wie solche unter dem vorigen Ministerium statt gefunden haͤtten, nicht ferner zu befuͤrchten warenz wer aber koͤnne dafuͤr stehen, daß die Kammer nicht aufgeloͤft würde, oder baß sie sich nicht genoͤthigt saͤhe, sich von den Ministern los⸗ zusagen. Der Redner — gleichwohl. fuͤr die Annahme des Gesetzes, in der Hoffnung, daß die K — ammer dasselbe wesentlich verbessern wuͤrde. Hr. Etienne hleit eihen lan⸗ Vortrag zu Gunsten des Gesetzes; der Umstand er, daß man dieses Gesetz fuͤr n 1seelheeee ℳ 2 othwendig befunden habe 8 sel der groͤßte Vorwurf, den man der vorigen Verwalt ng 22 machen koͤnne; bet einem loyalen Ministernen⸗ waͤre rö — gegenwaͤrtige Gesetzgebung hinrei so w. 8 kerseits eine unredliche B
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chend gewesen, so wie ande⸗ 8 — 8 2* — au 8 . vorliegende, sich nicht gebunden würdez dieses Gesetz seldst anlangend, so lel es wcht.
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