1828 / 121 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ledonia zum ersten Male nach Kiel mit 39 Passagieren ab, und kam am 18ten mit 35 zuruͤck. An eben diesem Tage fuhr des Morgens das Dampfboot die Prinzeß Wilhelmine mit 53 Passagieren nach Luͤbeck ab, und am Nachmittage das Norwe⸗ gische Dampfbot nach Gothenburg und Friedrichsvaern. Durch die bereits bestehende regelmaͤßige Dampfschiffahrt zwischen Hamburg, Amsterdam und London, und die in diesen Ta⸗ gen beginnende zwischen Luͤbeck und St. Petersburg; fer⸗ ner durch die Verbindung zwischen London und Lissabon, Cadix, Gibraltar mit dem Englischen Dampfboote Duke of Vork, ist die Communikation unter den verschiedenen Theilen des westlichen und noͤrdlichen Europas außerordent⸗ lich erleichtert. Wer z. B. am Freitage mit dem Luͤbecker Dampfpaket Kopenhagen verlaͤßt, kann uͤber Luͤbeck und Hamburg schon am Montage in Amsterdam sein, und von dort mittelst Dampfschiff gleich weiter nach London kommen, oder auch uͤber Rotterdam den Rhein herauf nach Coͤln und Mainz. Eben so koͤnnen Reisende von London in vier Tagen hier und nach zweitaͤgigem Aufenthalt innerhalb zweier Tage in Christtania eintreffen. Die Bereisung von Daͤnemark, namentlich von Seeland hat seit der regelmaͤßi⸗ gen Dampfschiffahrt außerordentlich zugenommen.

Kopenhagen, 3. Mai. Der K. K. Oesterreichische Gesandte, Graf v. Colloredo, ist am 30sten v. M. wieder hier angelangt.

In den ersten Tagen d. M. wird das fuͤr Rechnung der General⸗Post Direction in England erbaute und zum Postschiff im großen Belt bestimmte Dampfschiff hier erwar⸗ tet. Es ist in Harwich gebaut, in London mit einer Ma⸗ schinerie von 30 Pferden Kraft versehen worden und wird von dem Capitain⸗Lieutenant Christensen von der Koͤnigl. Marine durch den Schleswig⸗Holsteinischen Canal hierher gefuͤhrt.

Mittelst eines Patents der Koͤnigl. Schlesw. Holst. Lauenburgischen Kanzlei vom 15. Maͤrz ist die Errichtung eines Landmiliz⸗Fonds fuͤr die Herzogthuͤmer Schleswig und Holstein angeordnet.

Officiellen Angaben zufolge, wurden im vorigen Jahre von Daͤnemark und den Herzogthuͤmern Schleswig und Hol⸗ stein im Ganzen 1,745,514 Tonnen Getreide, 49,392 Ton⸗ nen Butter, 1,172,842 Pfd. Kaͤse, 3,174 Oxrhoft Brannt⸗ wein, 2,705,120 Pfd. gesalzener und geraͤucherter Speck, 3,362,280 Pfd. gesalzenes und geraͤuchertes Fleisch, 22,263 Ochsen, 6,779 Kuͤhe, 2,020 Kaͤlber, 5,054 Pferde, 3,181,840 Pfd. Felle und Haͤute, 45,2798 Tonnen Hering und 1,405,600 Pfd. Wolle ausgefuͤhrt. Diese Gesammt⸗Ausfuhr, nach den niedrigsten Mittelpreisen zu Geld angeschlagen, giebt einen Werth von 8,877,670 Rthirn. Silber oder 4,438,835 Species.

Deutschland.

Baierische Abgeordneten⸗Kammer. 61ste oͤf⸗ fentliche Sitzung. Vorerst ward der in den geheimen Sitzungen vom 1. und 2. Mai gefaßte Beschluß verlesen, nach welchem das Grundsteuer⸗Gesetz mit Modificationen 1 genehmigt worden war. De rauf wurden die Modificationen d;dder Kammer der Reichsraͤthe zum Gesetz⸗Entwurf uͤber das

SEehen⸗Edict berathen. Die Kammer gab einem Theil der⸗ selben ihre Zustimmung. Es wurde weiter noch der Vor⸗ trag des fuͤnften Ausschusses uͤber eine Beschwerde der Gra⸗ fen von Toͤrring, Freihrn. v. Closen und Freihrn. v. Koch wegen zugemutheter Abnahme der Gesetz⸗ ꝛc. Blaͤtter bei gemeinsam verwalteten Gerichten erstattet. Diese Beschwerde findet der Ausschuß, gegen die Meinung der Kammer der Reichsraͤthe, nicht gegruͤndet. Schließlich referirte der Ab⸗ geordnete Kiliani fuͤr den ersten Ausschuß uͤber den Gesetz⸗ Entwurf, die Militair⸗Gerichtsbarkeit betreffend, dessen An⸗ nahme mit wenigen Modificationen beantragt wird.

Muͤnchen, 3. Mai. Heute Mittag ging die feierliche Eroͤffnung der neuen Isarbruͤcke in Gegenwart des Hofes, der Koͤnigl. und staͤdtischen Behoͤrden, der Schuljugend u. s. w. vor sich. Se. Maj. der Koͤnig fuhren in einem sechs⸗ spaͤnnigen Wagen, unter Paradirung der Landwehr und dem Donner der Kanonen um 2 Uhr zweimal uͤber die Bruͤcke, worauf ein mit 200 Centnern beladener Wagen dieselbe be⸗ fuhr. Vorher um 12 Uhr war sie von der hiesigen Geist⸗ lichkeit mit Zuziehung des Magistrats, der Baumeister, der dKdabei verwendeten Werkmeister und der Schuljugend gehoͤrig eeingesegnet. Der Bau dieser nunmehr dem oͤffentlichen Ge⸗ brauche uͤberlassenen Bruͤcke begann im Monat October 1822 und wurde aus den Mitteln der Stadtgemeinde mit ⁊8380,000 Fl. bestritten. Die Laͤnge der Bruͤcke betraͤgt 347

uß, ihre Breite 40, ihre Hoͤhe 31. Sie ruht auf einem Schwellrost von Eichenholz, welcher sich auf 760 eichene

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seine

rainitaͤt anmaßte, zu erflehen.

die Gottlosigkeit davon

Grundpfaͤhle stuͤtzt, die 18 Fuß im festen Grunde stehen. Das ganze Gewicht der Bruͤcke betraͤ

betraͤgt 198,000 Ctr.

Dresden 6. Mai. Am 1. Mai wurde die neue tech⸗

sche Bildungs⸗Anstalt, von dem Cabinets⸗Minister Grafen Das Lokal ist der Pavillon auf der

Bruͤhlschen Terrasse.

Hannover, 6. Mai. Se. Maj. der Koͤnig haben geruhet, Se. Koͤnigl. Hoheit den Prinzen Georg v. Cum⸗ berland zum Obersten en second bei dem Garde⸗Husaren⸗ Regimente, und Se. Koͤnigl. Hoheit den Prinzen Georg v. Cambridge zum Obersten en second bei dem Garde⸗Jaͤ⸗ ger⸗Regimente zu ernennen.

Portugal.

Lissabon, 19. April. Das angeblich von dem Gou⸗ verneur von Sétubal erlassene, bis jetzt in oͤffentlichen Blaͤt⸗ tern nur bruchstuͤcksweise erwaͤhnte Cireular lautet wie folgt:

Meine Herren, da ich die sichere Nachricht in Haͤnden habe, daß an Se. K. H. Dom Miguel, Regenten dieser Koͤnig⸗ reiche, von mehreren Municipal⸗Behoͤrden eine Vorstellung gerichtet worden ist, in welcher sie Se. K. H. bitten, den Koͤnigstitel anzunehmen und deren Inhalt ich in der An⸗ lage mittheile, so beeifere ich mich, der Municipal⸗Behoͤrde der Provinz Mittheilung davon zu machen, fest uͤberzeugt, daß dieselbe nicht einen Augenblick verlieren werde, um einen, ihren Gesinnungen so wie den Gesinnungen ihrer Unterge⸗ benen angemessenen Schritt zu thun und daß sie sich bestre⸗ ben werde, zur Mitwirkung an dem Wohle der Nation bei⸗ zutragen, indem sie Se. K. H. Dom Miguel wieder in Rechte und auf den Portugiesischen Thron setzt. GSpott erhalte Sie lange Jahre! Sétubal, 9. April 1828. 2

Unterz. Dom Alvaro da Costa de Souza Macedo.

ni von Einsiedel eroͤffnet.

Ddie beiden Haupt⸗Momente der Adressen dieser Muni⸗ Hoheit zu bitten: Sich mit Ruͤcksicht auf den allgemeinen Wunsch der Nation, und im Interesse der Voͤlker, zum gesetzlichen Souverain dieser Koͤnigreiche und ihrem angestammten Herrn erklaͤren zu wollen; indem nicht nur nach den Grund⸗Gesetzen der Monarchie die Rechte der Legitimitaͤt Seiner Koͤniglichen Person beiwohnen, son⸗ dern weil solches auch der allgemeine Wille des Volkes sei. 2. Die Abschaffung der neuen Institutionen, als der Nation zuwider, den Ur⸗Vertrag vernichtend, und als ein Werk derselben Faktion, die sich im Jahre 1820 die Souve⸗

cipalitaͤten sind:

1. Se. Koͤnigl.

Trombeta. sinal) faͤhrt, nach⸗ dem es der Ausrufung Dom Miguel's zum absoluten Köͤnig von Seiten des Volkes erwaͤhnt hat, auf folgende Weise fort: „Es leidet keinen Zweifel, daß man nur unter einem abso⸗ luten Koͤnige, der mit solchen Eigenschaften, wie dieser Prinz, begabt ist, hoffen duͤrfe, die Religion den Sieg uͤber tragen zu sehen: und gerade die welche die Frevelhaften vor ihm haben, wuͤrde einen hinreichenden Beweis dafuͤr selbst dann liefern, wenn es an andern dergleichen Gruͤnden hierunter mangelte. Spanien. 8 Madrid, 24. April. Durch ein am 3ten d. von Sr. Maj. dem Koͤnige, alls Barcellona erlassenes und am 11ten Seitens des Finanz⸗Ministers bekannt gemachtes Decret, sind die Vorschriften ertheilt worden, nach denen bei Regulirung der Pensionen, Wartegelder ꝛc. der vom Justiz⸗Ministerium und vom Ministerium der Finanzen abhaͤngenden Beamten verfahren werden soll. Nach Inhalt desselben sollen fortan nur Diejenigen fuͤr faͤhig erklaͤrt werden, Pensionen zu er⸗ halten, welche, es sei nun wegen Altersschwaͤche oder anderer alten eingewurzelten Krankheiten und Gebrechen, voͤllig außer Stande sind, ferner Dienste zu leisten. Der hoͤchste Gehalt, welchen ein in diesem Falle sich befindender Beamter in sei⸗ ner Laufbahn genossen hat, dient als Norm der zu reguli⸗ renden Pension, noch sind von einem solchen Gehalte vor⸗ her die etwa fruͤher erhaltenen Zulagen und uͤbrigen Emo⸗ lumente, sie moͤgen Namen haben wie sie wollen, abzuson⸗ dern, selbst wenn sie bisher als zum Gehalt gehoͤrig betrach⸗ tet worden waͤren. Diejenigen Beamten, welche kein festes Gehalt vom Schatz beziehen, haben keinen Anspruch auf eine aus demselben zu leistende Pension. Eine 15jaͤhrige Dienstzeit ist erforderlich um auf eine Pension Anspruch machen zu koͤn⸗ nen; wer 15 Jahr gedient, jedoch das zwanzigste Dienst⸗ jahr noch nicht vollendet hat, erhaͤlt 1 Fuͤnftel e vorstehendermaßen zu regulirenden Gehalt. Zwanzig⸗ lenst⸗ jahre bis zu nicht vollendeter 25jaͤhriger Dienstzeit gen zu ³; bis zu nicht vollendeter 30jaͤhriger 8 3; und eine 38jaͤhrige Dienstzeit und mehr zu s des Be⸗

86 g Beilage

Ein hiesiges Blatt (die

Furcht,

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n. 11 8

Gouverneur von Sötubal.