1828 / 125 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nung aufzudecken und darzuthun wissen, daß die Masse des koͤniglichgesinnten Volks die innere Ruhe aufrecht zu hal⸗ ten weiß und den Ursprung ähnlicher tumultuarischer Be⸗ wegungen hinlaͤnglich kennt.

Portugal. 2 8 Lissabon, 23. April. Die Hofzeitung vom vorge⸗ rigen Tage enthaͤlt zwei Dekrete vom 18. und 19. April,

durch welche S. H. verordnete, daß die bis zum 26. Fe⸗ bruar d. J. zu verschiedenen Justize und Verwaltungsan⸗ stalten ernannten Candidaten, welche bis jetzt ihr Amt noch nicht angetreten haben, nicht ohne besonderen Befehl S. Hoheit installirt werden sollen. Diese Dekrete sind an die hierunter competenten Behoͤrden gerichtet. Dasselbe Blatt enthaͤlt den Befehl S. H. an den Consereador der Univer⸗ ität, und an den Corregidor zu Coimbra, einen Kirchen⸗ revel an welchem in der heilligen Woche in der Kathedrale

einige Studenten Theil genommen, auf das Strengste zu untersuchen: Auch befindet sich in diesem Blatte eine Cir⸗ cular⸗Verfuͤgung der General⸗Intendantur der Polizei an alle Corregidoren des Koͤnigreiches folgenden Inhalts: Der groͤßte Dienst, den ehrbare Portugsesen und treue Un⸗ terthanen Seiner Königl. Hoheit des Durchl. Herrn In⸗ fanten Regenten, Ihm leisten koͤnnen, besteht darin; daß alle einmuͤthig dahin wirken, die gute Ordnung, den Frie⸗ den und die öͤffentliche Ruhe zu erhalten, insbesondere aber unter sich allen Haß, alle Intrigue zu verbannen, so wie Beinamen und beschimpfende welche in dem Augenblick Streitigkeiten und Partheien⸗Zwiste veran⸗ lassen koͤnnen, deren Urheber die sich herabziehen. Wer aber diese Pflicht erfuͤllt, der wird nicht allein sich selbst genuͤgen, sondern auf eine entschie⸗ dene und unzweideutige Art seine gute Gesinnung, seine Liebe, seine Treue und seine Ehrfurcht fuͤr den gedachten hohen Herren an den Tag legen. Es soll daher dieser Koͤ⸗ nigliche Wille Seiner Hoheit zur allgemeinen Kenntniß ge⸗ bracht werden, damit er getreulich befolgt werde, wie man es von Portugiesen mit Recht erwarten kann. Sie er⸗ halten hierdurch den Befehl, vorstehendes in allen Orten Ihres Kreises woͤrtlich öͤffentlich bekannt zu machen, und mir, daß solches geschehen, anzuzeigen, damit ich S. Hoheit

daruͤber berichten koͤnne.

Die Trombeta final Nr. 59. enthaͤlt einen Artikel eelcher „Legirimität Dom Miguels“ uͤberschrieben ist, und uszuͤge aus einem diesen Punkt betreffenden Memoire, elches naͤchstens erscheinen soll, mittheilt.

Türkei und Griechenland. 8 Aus Korfu vom 20. April wird geschrieben: Alle Be⸗ 8 richte aus Griechenland stimmen darin uͤberein, daß Graf

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Capodistrias sich das groͤßte Verdienst erworben habe, indem eer das schaͤndliche Gewerbe des Seeraubs ganz zu unter⸗ 8 druͤcken wußte. Seit mehreren Wochen haben fast alle Kla⸗ gen uͤber Piraterie aufgehöͤrt, und die Assekuranz⸗Praͤmien, ddie im verflossenen Jahre so hoch standen, daß fast keine 8 Versendung mehr statt fand, sind jetzt bedeutend herabge⸗ gangen, und erleichtern den Umsatz. Die Griechische In⸗ surrektion, die ihre groͤßten Vertheidigungsmittel in der Ma⸗ rine fand, mußte natuͤrlich den verschiedenen Partheien zu Erreichung ihrer Privatzwecke dienen, und in Freibeuterei ausarten, sobald die Mittel fehlten, um Anspruͤche fuͤr ge⸗ leistete Dienste zu befriedigen, oder Ordnung und Gehor⸗ * P. aufrecht zu halten. Lord Cochrane, auf den bei sei⸗ nem Erscheinen in Griechenland alle Augen erichtet waren, und den man fuͤr den Mann hielt, der die Griechische Ma⸗ rine discipliniren und zum Ruhme führen wuͤrde, scheint entweder nicht die Talente, die ihn auf Eine Stufe mit Relson stellen sollten, oder nicht den Willen ge⸗ Griechenland die Dienste zu leisten, deren Stelle eines Groß⸗Admirals verschafft als Fremden auch schwerer, die gegen einander erbitterten Partheien der Griechen zum Gehorsam und Einklange im Dienste zu vereinigen. Graf Capobistrias hat, ohne Sermann zu sein, mut nicht groͤßern Anßerlichen Mitteln als Lord Cochrane, die Nationalität und den festen Willen ausgenommen, sich ein Ansehen erworben, wodurch nicht nur die Seeraͤuberei unterdruͤckt wurde, son⸗ dern auch die Ausbildung und Verbesserung der Griechischen Marine in Kurzem zu erwarten ist. Bis jetzt kann man sich die schnelle Abreise des Lord Cochrane aus den Griechischen Gewäͤssern nicht erklaͤren; man weiß nicht, ob er seine Stelle

als Groß⸗Admiral niedergelegt hat, oder wieder auf seinen Posten zurückkehren wird. Die allgemeine Meinung unter

den Griechen geht dahin, daß der Lord nicht durch die Phil⸗

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6 heabt zu haben, C

Erwartung ihm die heatte. Vlielleicht war es ihm

trenge der Gesetze auf⸗

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hellenen⸗Comités zu London und

8 ondon Paris, sondern durch da damalige Englische Ministerium bestimmt worden 483 Griechenland zu gehen, und daß er jetzt nur wieder im Sinne der neuen Englischen Minister handle. General Church, der nicht mehr Generalissimus der Griechischen Land⸗ macht ist, soll um seine Entlassung gebeten haben, so wie

auch der Oberst Fabvier. Letzterer, der wirklich militairische Talente besitzt, duͤrfte ein großer Verlust fuͤr Griechenland sein. Fuͤrst Demetrius Ppsilanti soll mit einer Expedition nach Thessalien beauftragt, und mit 4000 Mann Infanterie und 100 Pferden dahin aufgebrochen sein; wie man glaubt, um einen Aufstand zu organisiren, zu welchem man die Be⸗ wohner der Kuͤsten des Golfs von Salonich sehr geneigt glaubt. Die viel besprochene Bestimmung der Gränzen des sich bildenden Staates von Griechenland, woruͤber die inter⸗ venirenden Maͤchte sich noch nicht erklaͤrt haben, und woruͤ⸗ ber Graf Capodistrias ihnen ein besonderes Memoire vorge⸗ legt hat, duͤrfte die Veranlassung der dem Fuͤrsten Ypsilanti aufgetragenen Expedition sein, und ihr Gelingen die Frage der Entscheidung näher bringen.

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. 8. nn de⸗ Naanh 8 E11u“ 8 2742à ꝑ8 uurr“ Süe 3 n 1 a n d. ase] 3 8 Berlin. Da nach einer Erklärung der Koͤnigl. Saͤchs. Regierung von daher keine Erstattung fuͤr Verpflegung von Saͤchsischen armen Unterthanen an das Ausland erfolgen kann; so ist Seitens des Koͤnigl. Ministeriums des Innern angeordnet worden, daß reciproce alle Erstattung fuͤr Ver⸗ pflegung von armen Preußischen Unterthanen, welche von aäͤchsischen Communen oder Behoͤrden gefordert werden möchten, von den diesseitigen Behoͤrden abgelehnt werden

soll.

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Vermischte Nachrichten.

Ein Schweizer⸗Blatt meldet: Die Schweizer, welche in so bedeutender Menge in fremden Landern und besonders in den, fuͤr die Betriebsamkeit so viel Spielrgum gebenden gro⸗ ßen Staͤdten aufhalten, haben in den betraͤchtlichsten dersel⸗ ben Verbindungen gestiftet, die hauptsächlich auf die Unter⸗ stützung bedürftiger Landsleute berechnet sind. Die Aelteste von allen diesen ist wahrscheinlich die Helvetische Gesellschaft zu St. Petersburg. Ihr Zweck ist, den in dieser Haupt⸗ stadt ankommenden Schweizern Rath und Anweisungen zu ertheilen, sie im Falle der Wuͤrdigkeit empfehlen, ihnen Unterkommen zu verschaffen, ihnen den Abgang und die Reise nach dem Vaterlande zu erleichtern, die Kranken, Schwachen, Armen und Greise unter ihnen zu besuchen und aufzurichten oder sie in wohlthaͤtige Anstalten ünterzubringen, denen, welche ohne Arbeit sind, solche zu verschaffen; der Unerfahren⸗ heit der juͤngeren Personen zu Huͤlfe zu kommen, aller derje⸗ nigen, welche des Schutzes bedürsen, sich anzunchmen, fuͤr Erziehung der armen oder verlassenen Kinder Sorge zu tragen und dlejenigen, die sich vom Pfade der Sittlichkeit entfernt haben, dahin zurüͤckzuführen. Auf diese Weise rei⸗ chen Vaterlandsliebe und Christenpflicht sich die Hand. Die

elvetische Gesellschaft sammelt, um Alles dies zu bewirken, jäͤhrliche Beitroͤge; verwendet aber zu den laufenden Ausga⸗ ben nur des Einkommens, ¹ legt sie in die Bank und vergröͤßert damlt das Grund Capital, welches nicht angegrif⸗ ben wird. Slie nahm in den ersten 11 Jahren ihres Beste⸗

sens 50,170 Fr. ein. Daͤs Capital welches sie besitzt, be⸗ trägt 15,000 Fr. und die sährliche Verwendung belaͤuft sich

auf 3000. Im Jahr 1819 empfing sie 78 Beiträgez 1822, 102; 1827 erhielt g. deren 106 und so erhöhes sich die Wohlthaͤtigkeit von Jahr zu Jahr.

Belträͤge zur Geschichte des Handels, der Manu⸗ facturen, der Fahriken, des Bergbaues und an⸗ derer Natlongl⸗Gewerbe im Russischen Reiche. Unter dieser Ueberschrift liefert die St. Petersburgische Handels⸗Zeitung einen forckanfenden Artikel, aus dem wir⸗ in Verfosg der fruͤher mitgerheilten (in Nr. 100. der Staats Zeltung beendigken) Darstellung des Zustandes und der Be⸗ schaffenheit der Gewerbe im Russischen Reiche unter der Ne⸗ gierung Peters des Segeh Nece ,bnh⸗ entlehnen:

Unter der sehr kurzen Regierung des Kaisers Peters II. Ebl⸗ verschiedene Verordnungen in Ansehung des Hane dels, von welchen Folgende die wichtigsten sind: Da der Zweck Peters des Großen, durch eine ansehnliche Zufuhr