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verletzen drohte, so wuͤrde es Pflicht des Ministeriums sein, sich demselben zu widersetzen. Zur Erfuͤllung dieser Pflicht wuͤrde ihm aber dann nur ein Mittel bleiben, naͤmlich den König zu ersuchen, die Kammer aufzuloͤsen. Geschieht dies nicht, so koͤnnen die Minister nur vorwarts schreiten, wenn
sie sich zu der Majoritaͤt halten; zu diesem letztern Behufe aber muͤssen sie wissen, wie diese Majoritaͤt ist und was sie wuͤnscht; dies koͤnnen sie aber nicht, so lange eine schwankende Majoritaͤt an einem und demselben Tage uͤber dieselben Fra⸗ gen ganz verschiedene Beschluͤsse faßt. Alles, was uͤber die Grundsaͤtze der Majoritaͤt irgend einen Zweifel verbreitet, ist dem Lande und den Ministern selbst verderblich. Und ist es deaher nicht traurig, wenn man bedenkt, daß diese Ungewiß⸗ heeit nur durch die Abwesenheit einiger unserer Collegen er⸗ zeugt worden ist, die sich durch sonstige Geschaͤfte abhalten lassen, den Sitzungen beizuwohnen? Gestehen wir es uns frei, meine Herren, zwei Dinge sind es, die sich unserer voͤlligen IVPVereinigung entgegen stellen: das Erste ist die Fortdauer des Ganges der vorigen Minister, das Zweite, die Annahme eines 8* von dem fruͤhern abweichenden Systems. Durch das bestaͤndige Hin⸗ und Herschwanken in den Ansichten und Meinungen dieser Kammer, wird es dem Ministerium unmoͤglich, zu er⸗ b Ferbin⸗ zu welchem System sich dieselbe eigentlich hinneige, unnd die Folge davon ist, daß die Minister Maaßregeln er⸗ ggrreifen, die an und fuͤr sich unvollstaändig sind, und welche see sich sogat genothigt sehen, zuweilen zuruͤck zu nehmen. Denb Beweis davon finden wir in allen uns vorgelegten Gesetz⸗ Entwuͤrfen, in allen Verordnungen, so wie in der Beibehaltung ggewisser Beamten, die von einem Theile dieser Kammer an⸗ geschuldigt, waͤhrend sie von dem andern in Schutz genom⸗ men werden. Die Majoritaͤt muß daher klar erkannt wer⸗ deern; sie zu ergruͤnden, heißt, sich loyal 1 alle Partheien
zelgen. Vereinigen wir uns daher, m. H., um durch unfere stete Gegenwart diese Majoritaͤt außer Zweifel zu setzen; ich richte diese Aufforderung an alle Seiten dieser Kammer; der Gang der Reglerung wird alsdann leichter werden, und das Minlsterium, wenn anders es gute Absichten hegt, wird die⸗ jenige Kraft erlangen, deren es nothwendig bedarf, und uns so der Nothwendigkeit uͤberheben, zu einer betruͤbenden Maaß⸗ regel, näͤmlich der, der Verweigerung des Budgets unsere Zu⸗ flucht zu nehmen. Ein Minister (Hr. v. Martignac) hat uns
Fwar die großen Gefahren geschildert, die, seiner Meinung nach, aus einer solchen Verweigerung für die ganze Verwaltung ent⸗
. fecten würden. Hierauf antworte ich durch eine einzige That⸗ tige Jahr so lange verwerfen, bis das Minssterium uns die noͤthigen Garantieen gewaͤhrt haͤtte.“ Rede entschied die Kammer mit starker Stimmen⸗Mehrheit,
waͤgung zu ziehen sei; dieselbe wurde daher den Buͤreaus
zur Pruͤfung uͤberwiesen und demnaͤchst die Discussion uͤber das neue Wahl⸗Gesetz wieder aufgenommen. Der 17te Ar⸗
— b ache: die Austagen sind bis zum 31. December 1828 bewil⸗ 8 ng⸗ und wir wuͤrden daher das Budget fuͤr das kuͤnf⸗ daß die Proposition des Herrn Benjamin Constant in Er⸗ tikel (löte im Entwurfe) ward, nachdem der Baron von hatte, in Folge
8 Haussez sein Amendement zuruͤckgenommen Fsner von dem Minister des Innern abgegebenen Erklaͤrung in nachstehender Abfassung angenommen: 8 „Art. 17. Es kann sodann eine fernere Aenderung in ddeer Liste nur kraft eines Beschlusses vorgenommen werden, welcher in der, durch den nachstehenden Titel des Gesetzes
festgesetzten Form erfolgt.“
welcher von dem Recurse gegen die Entscheidungen des Praͤ⸗ ektur,Rathes handelt. Statt des 18ten, 20sten und 2isten Artikels (1 7ten, 19ten und 20sten im Entwurfe) hatte der Minister des Innern einen einzigen in einer veraͤnderten KAcbfassung vorgeschlagen. Dieser Umstand bewog mehrere Deputirte, ꝙf die seüͤher von ihnen in Antrag gebrachten Amendements zu verzichten; einige andere verlangten dage⸗ gen, daß der Artikel in seiner neuen Gestalt abermals der Tommission uͤberwiesen werde; dleser Antrag wurde inzwi⸗
schen, auf die Bemerkung des Herrn Mauguin, daß, wenn man alle Amendements der Commission wieder e wolle, man mit dem Gesetze nie zu Ende kommen wüͤrde, mit star⸗ ää.“ e en Ferhehen verworfen. Nach einer langen Dis⸗
cusston uͤber den Conflict zwischen den Köͤnigl. Gerichtshoͤfen und dem Staats⸗Rathe, in welcher sich abwechselnd Herr Dupin der Aelrere, der Varon von Montbel, der Marine⸗Minister, 787 Mauguin, der Großsie⸗ gelbewahrer und der Minlster des Innern verneh⸗ men ließen, wurden endlich die obigen 3 rtikel, die nun⸗ mehr zusammen den 18ten bilden, mit einem von der Com⸗ mission in Vorschlag gebrachten Zusatze, in folgender Abfas⸗ sung angenommen:
Nach dieser tu Spystem ein bloßes Boͤrsenspiel gewesen sel.
Man ging hierauf zu dem III. Titel des Gesetzes über,
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„Art. 18. Ein Jeder, dessen, kraft der Artikel 11 u. 12 angebrachte, Reklamation von dem Praͤfekten im versammel⸗ ten Rathe verworfen worden ist, kann deshalb Klage vor dem betreffenden Köͤnigl. Gerichtshofe fuͤhren. Die erste schrift⸗ liche Vorladung zur Instanz muß, bei Strafe der Nullitaͤt, innerhalb 10 Tagen sowohl dem Praͤfekten als den betheilig⸗ ten Partheien insinuirt werden. In dem Falle, wo durch die Entscheidung des Praͤfekten im versammelten Rathe ein von einem Dritten angebrachter Einschreibungs⸗Antrag ver⸗ worfen worden ist, kann der Recurs dagegen nur von dem⸗ jenigen Individuum, dessen Eintragung verlangt worden ist, genommen werden. Der Prozeß wird summarisch, mit Hint⸗ ansetzung aller andern Rechtssachen, und ohne daß dazu der Beistand eines Sachwalters erforderlich ist, gefuͤhrt; die ge⸗ richtlichen Verhandlungen, wozu derselbe Anlaß giebt, wer⸗ den gratis eingetragen. Die Sache wird in oͤffentlicher Sitzung von einem der Mitglieder des Koͤniglichen Gerichts⸗ Hofes vorgetragen, und das Erkenntniß erfolgt, nachdem der General⸗Procurator vernommen worden ist. Wird auf Cassation angetragen, so soll dabei, wie vor dem Koͤniglichen Gerichtshofe, ebenfalls mit dem Erlaß der Einregistrirunge⸗ Gebuͤhren, und ohne Hinterlegung einer Geldbuße, verfah⸗ ren werden“.
Ein, von Hrn. v. Montbel vorgeschlagener Zusatz⸗Arti⸗ kel wurde verworfen und man ging zu dem 19. Artikel (dem 18. im Entwurfe) uͤber, dessen Fassung mit Zustimmuhg des Ministers des Innern ganzlich veraͤndert wurde, der indessen von der Kammer noch nicht angenommen ist. Die Sitzung wurde gegen 6 Uhr aufgehoben.
Paris, 9. Mal. Die Gazette de France enthält neuer⸗ dings einen sehr heftigen Aufsatz gegen die Minister, worin sie sich namentlich gegen den ihr mit Recht gemachten Vor⸗ wurf zu verwahren sucht, daß sie eine systematische Oppost⸗ tion gegen die Verwaltung angenommen habe. Sie erkläͤrt zuvöͤrderst, daß, wenn das Ministerlum zu dem Gefuͤhle sei⸗ ner Pflicht zuruͤckkehrte und den von söm eingeschlagenen verderblichen Weg verließe, sie die erste sein wollte, die ihm ihren Schutz und Beistand leistete. Dies lasse sich indessen von einem Ministerium nicht erwarten, welches aus so wi⸗ derstrebenden Elementen zu einer Zeit zusammengesetzt wor⸗ den sei, wo es sich nur darum gehandelt habe, die ausge⸗ zeichneten Mitglieder der vorigen Verwaltung dur
den Ersten Besten zu ersetzen. rae- prophezeiht die Gazette dem Ministerium, daß man bei seinem dereinstigen
Ausscheiden dasselbe von ihm sagen werde, was man von dem Mirnnsterium des Hrn. Decazes gesagt habe, daß näm, lich seine Existenz eine anhaltende Ohnmacht, seine Verwal⸗ tung ein ewiges Hin⸗ und Herschwanken, und sein Finang⸗
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—Die General⸗Lientenants, Graf von Alton, Vicomtes Corsin, Jamin, Vasserot und von Fezensae, und Barons Fririon, Teste und Billard, so wie die General⸗Majors Her⸗ zog von, Crillon, Graf von Montlivault, Barons von Dru⸗ auit, Hurel, Higonnet und von Cadoundal sind zu General⸗ Inspectoren der Iufanterle fuͤr das laufende Zahr, und die General⸗Lieutenants, Grafen Defrance, Excelmans, von Sparre, Ornano, v. Vittré, Colbert und Herzog von Dino, so wie die General⸗Majors, Marquis v. Naidalllac und Vi⸗ comte v. Latour⸗Maubourg zu General⸗Inspectoren der Ca⸗ vallerie ernannt worden.
Man versichert, daß gegenwärtig im obersten Kriegs⸗ Rathe die Rede davon sei, den Oberst⸗Lieutenants⸗Grad, so wie den der Seronde⸗Lieutenants, bei, den Linien⸗Regimen⸗ tern gänzlich abzuschaffen.
Der Herzog von Grammont liegt gefährlich krank.
Am 6ten d. M: hielt die Franzoͤsische Akademie eine außerordentliche Sitzung, in welcher unter andern der af Daru einen Gesang aus seinem Gedichte uͤber die Astro⸗ nomie vortrug. Unter den, der Akademie überreichten Buͤ⸗ chern befanden sich auch zwel juristische Werke in Portugie⸗ sischer Sprache, wovon das eine den Lommandeur Pinhelro⸗ Ferreira, das andere den Varon v. Vülla-da⸗Praya zum Ver⸗ asser hat. 8 1 E — Pfarrer eines der Kirchsplele von Chaͤteauroux hatte sc geweigert fuͤnf Kinder zu der 8 Communton zuzu⸗ assen, aus dem ciuzigen Geunde, well sie eine Freischule des oͤffentlichen Unterrichts besuchten; es ist deshalb eine Be⸗ schwerde bei dem Minister der geistlichen Angelegenheiten ein⸗ gerelcht worden.
Man hat nunmehr zu Bordeaur Nachrichten aus Guade⸗ loupe vom 25sten und zu Haͤvre vom 31. März erhalten, wonach es sich bestaͤtigt, daß das fruͤher gemeldete Erobeben, welches angeblich Basse⸗Terre verschlungen sollte, eige reine Erdichtung gewesen ist. ] S Eere .
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