1828 / 127 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Berlin, Sonnabend den 17 ten

13828.

**

Amtliche Nachrichten.

e

2 Kronik des Tages.

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Barsch⸗

ist zum Justiz⸗Commissarius bei den Unter⸗Gerichten enstädter Kreises, mit Anweisung seines Wohn⸗Hrts

dor des

in Neustadt, bestellt worden.

Der bisherige Kammergerichts, Referendarius Carl Sacetot ist zum Justiz⸗Commissarius bei dem Landgericht zu Erfurt bestellt worden.

Bei der am 14ten d. M. fortgesetzten Ziehung der 5ten Klasse 52ster Königl. Klassen⸗Lotterie, fielen 2 Gewinne zu 2⁰00 Rchlr. auf Nr. 7749 und 72,303, nach Breslau bei Schreiber und nach Koͤnigsberg in Pr. bei Burchard; 5 Gewinne zu 1500 Rthlr., auf Nr. 17,127. 21,209. 42, 103. 52,415 und 72,720, in Berlin bei Alevin, nach Koͤln bei Reimboldt, Liegnitz bei Leitgebel, Neisse bei Schuͤck, und nach Posen bei Leipziger; 13 Gewinne zu 1000 Rthlr., auf Nr. 102. 537. 3078. 5156. 12,754. 22,074. 40,043. 41,133, 46,483. 54,202. 61,942. 75,396 und 83,920, in Verlin bei Matzdorf, und 2mal bei Simonssohn, jetzt H. A. Wolff, nach Brandenburg bei Lazarus, Danzig bei Rotzoll, Duͤssei⸗ dorf bet Wolff⸗ Frankfurt bei Baswitz, Halle Zmal bei Leh⸗ mann, Krakau bei Heinze und nach Naumburg a. d. S. 2 mal bei Kayser; 19 Gewinne zu, 500 Rthlr., auf Nr. 1714. ehg. 16,866. 20,063. 22,833. 26,182. 29,228. 36,535. 39,596. 67,178. 88,314. 69,826. 73,679. 74,946. 77,386. nau, bei Rlemann, bei Salinger und bei Seeger, nach Ko⸗ blenz bei Stephan, Breslau bel Lenbuscher, Frankfurt bei Kleinberg, Glogau bei Bamberger, Halle bel Lehmann, Hirschderg bei Raupbach, Liegnitz 2mal bei Lestgebel, Mag⸗ deburg bei Roch, Prenzlau bei Herz, und nach Stettin bei⸗ Rolin; 32 Gewinne zu 200 Rthlr., auf Nr. 654. 6007.

. 17,183. 18,946. 19,220. 25,846. 25,918. 27,516. St 1,318. 17,407. 42,951. 49,868. 48,944. 17,022.

57,030. 57,224. 58,955, 59,333.

7,555. 49,172. 56,195. 529 5 47,55 7 75,742. 78,261. 79 909. 82,662.

60,855. 64,926. 73,269. 88,198 und 84,596. Die Ziehung wird fortg chetzt. Berlin, den 16. Mai 1828. 8

Königl. Preuß. General⸗Lotterie⸗Directlon. Abgereist: Der wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath,

raͤsident der Haupt⸗Verwaltung der Vesac is 8ℳ des Seehaͤndlungs⸗Instituts, Roth er⸗ selen

Schlesten.

1 2 * an.

ü

SS“

2 Zeitungs⸗Nachrichten. W 1“ 4896164*

Deputirten⸗Kammer, Sitzung vom 8. Mal.

Fortsetzung der Bexathungen uͤber den Gesetz, Entwurf in Betreff der Wahl⸗Listen. Der l18te Artikel S.nenasn en z8re im Entwurfe) wurde mit einigen von dem Winister des Innern gut geheißenen Veraͤnderungen angenommen, und zwei zu demselben in Vorschlag gebrachten Zusatz⸗Arti⸗ kel, wonach derjenige Appellant, dessen Cassations⸗Gesuch ats unstarthaft zurtckgewlesen wuͤrde, in eine Geldstrafe ver⸗ fallen sollte, wurden verworfen. Der Areitel lauter nun⸗ mehr wie folgt:

„Art. 19. Durch den Recurs und die angestellte Klage gegen eine solche Entscheidung, wodurch ein Individuum in

PettiexM.ügncas

89,970 und 89,3682, in Berlin bei Burg, bei Gro⸗

der Liste gestrichen, oder ihm ein geringerer Steuer⸗Beitrag, als derjenige, wofuͤr er früher eingetragen war, zuerkannt werden moͤchte, wird jene Entscheidung suspendirt.“

Bei dem 20sten Artikel (dem 2isten im Entwurfe) hatte Herr Busson einen langen Zusatz in Antrag gebracht, wo⸗ rin er die Moͤglichkeit voraussetzte, daß ein Praͤfekt sich wei⸗ gern koͤnnte, dem Erkenntnisse eines Koͤnigl. Gerichthofes Folge zu leisten, und sonach auf andere Mittel bedacht war, um in solchen Fällen die Berichtigung der Liste zu bewirken. Der Minister des oͤffentlichen Unterrichts wider⸗ setzte sich aber dem Amendement des Herrn Busson, da sich nicht annehmen ließe, daß ein Praͤfekt dem Beschlusse eines Koͤnigl. Gerichtshofes nicht Folge leisten würde. Der Vorschlag des Hrn. Busson, so wie ein aͤhnlicher des Hrn. Bérenger wurde hierauf verworfen, und der Artikel in nachstehender Abfassung angenommen:

„Art. 20. Sobald dem Praͤfekten das erfolgte Er⸗ kenntniß notificirt worden, nimmt er in der Liste die durch dasselhe angeordnete Berichtigung vor.“

Mit diesem Artikel schließt der Illte Titel des Gesetzes

Der IYte handelt von der Anfertigung eines Berichtigungs⸗

Tableau's in solchen Fällen, wo eine Wahl statt findet, nach⸗ dem der jaͤhrliche Schluß der Liste bereits erfolgt ist. Die Herren Humblot⸗Conté und Mauguin hoben die Nachtheile, die ihrer Meinung nach mit diesem ganzen Ti⸗ tel verbunden waͤren, hervor, und meinten, daß man am besten thun wuͤrde, diesen Titel ganz wegzulassen, und dage⸗ gen festzusetzen, daß dergleichen einzelne Wahlen nach den bestehenden Listen, wie solche zuletzt berichtigt worden, erfolgen sollten. Herr Mauguin verlangte daher, daß man den ganzen 1Yten Titel des Gesetzes nochmals der Commis⸗ son zur Vericht⸗Erstattung uͤberweise. Der Minister des Innern wollte hierauf zur Wlderlegung der belden vorigen Reduer das Wort ergreifen, nahm aber seinen Platz wieder ein, als er sah, daß Hr. Ravez sich erhob, um die Redner⸗ buͤhne zu besteigen. Dieser erklärte hierauf, daß auch er nnt dem IYten Titel des Gesetz⸗Entwurfes nicht einverstan⸗ den sei und behauptete, daß sich die Bestimmungen desselben mit dem 1sten Artikel, worin die Listen aufs Bestimmteste fuͤr permanent erklaͤrt wuͤrden, in keiner Art vereinigen lie⸗ ßen, indem, nach dem Inhalte jenes Titels, die Listen nur fuͤr diejenige Zeit wirklich permanent sein wuͤrden, wo sie zu nichts dienten, sobald man sich aber ihrer bedienen wollte, vermehrt oder vermindert werden sollten. Der Redner benuhte diese Gelegenheit, um zugleich auf die fehlerhafte Ueberschrift des Isten Titels des Gesetzes aufmerksam zu machen, welche also lau⸗ te: „Revision der Listen der Wähler und der Jury,“ da es doch haͤtte heißen muͤssen: der Geschwornen; denn unter Jury verstehe man nur die 12 Mitglieder, die zu den Sitzungen einer Assise berufen worden seien, nicht aber saͤmmtliche zu dem Amte eines Geschwornen faͤhige Personen. Nach Hrn. Ravez trat der Minister des Innern zur Vertheidigung des IVten Titels des Gesetzes auf, und suchte zu beweisen, daß der Inhalt desselben mit dem isten Artikel keinesweges in Widerspruch stehe, da die darin erwaͤhnte Verichtigung sich nur uͤber diejenigen Individuen erstrecke, die seit dem Schlusse der Liste ihre Wahlfaͤhigkeit verloren oder das Wahlrecht erlangt haben. Dagegen erklärte derselbe sich in dem Interesse der Wähler selbst, mit einem Amendement der Commission einverstanden, wonach bei einem Recurse gegen die Entscheidung eines Praͤfekten, welche die Eintra⸗ gung eines Waͤhlers anordnet, jene Entscheidung proviforisch in Ausführung komme. Der Graf v. St. Aulaire gab zwar Hn. Ravez Recht, daß die Ueberschrift des lsten Titelsdes Gesetzes nicht ganz richtig sei, fragte aber, warum derselbe seine Be⸗ merkung nicht fruͤher gemacht, und warum er der Kammer diese Demuͤthigung bis zuletzt aufbewahrt habe. Nachdem noch der Bericht⸗Erstatter zur Vertheidigung seiner Verbes⸗ 2 .„ 1 8

8 *