Ludwig XVI, der erste Goͤnner und Befoͤrderer desselben wurde. Da kam die Revolution; der Erfinder wurde ver⸗
gessen; der Beschuͤtzer.. — „Und ewe'ge Palmen kraͤnzen seine Urne.“
Nach der Restauration machte Alexander von Laborde eine kleine Schrift bekannt, worin er die Thatsachen die wir so eben eroͤrtert haben, erzaͤhlte. Er fuͤgte noch hinzu: daß F Bell die Methode unsers würdigen Ludwigs⸗Ritters von
gland nach Calcutta brachte, daß sie alsdann wieder von ₰ 8e Ufern des Ganges nach denen der Themse kam, und deaß Lancaster sie vervollkommnete. Laborde's Schrift brachte
Revolution in allen Geistern hervor und die
8 Maäͤnner der Monarchie beguͤnstigten die ent⸗
standene Bewegung. Dlie Koͤniglichen Minister, Chateau⸗
briäand, Doudeauville, setzten Comité's nieder, um Frankreich sein Eigenthum wieder zu verschaffen. Im Ministerium des
Innern ward alles dazu vorbereitet. Da wurde Carnot Mi⸗
Aister waͤhrend der 100 Tage; er nahm was er von den Koͤ⸗
niglichen Ministern vorgearbeitet fand an, und alsbald sahen
wir ein Werk der Weisheit und der Menschenliebe, welches von Ludwig XVI. gestiftet, von England verwollkommnet und von Ludwig XVIII. angenommen worden war, den Augen leidenschaftlicher Menschen als ein Werkzeug des Schadens, des Ungluͤcks und der Emporung erscheinen. Diese Erläͤu⸗ terung wird fuͤr den vorliegenden Zweck hinreichen. wuͤrde fuͤr Frankreich schimpflich sein, unter das Joch so un⸗ gereimter Vorurtheile noch ferner sich zu beugen. Fassen wir jetzt das Gesagte nochmals kurz zusammen. Der Elementar⸗Unterricht, wie er in den 35,000 Gemeinden von Frankreich betrieben wird, mußte unter die oberste Leitung des Staats zuruͤckkommen; wollte er sich aber außer aller Ver⸗ bindung mit der Religion setzen, so wuͤrde er nicht zaßehen koͤnnen. Vernunft und Nothwendigkeit erheischen, daß der geistliche Stand stets einen großen Einfluß auf ihn ausuͤbe. Man erstaunt daruͤber, daß ein Bischof den Praͤsidenten eines Aus⸗ schusses ernennt; wundert man sich denn vielleicht auch, wenn ein Bischof bei der Commission fuͤr die Hospitaͤler den Vor⸗ sitz führt? Lassen wir doch der Religion ihren stillen und wohithätigen Einfluß! der Katechismus lehrt den Kindern der Armen die Wahrheiten des Heils besser, als Plato und
Sokrates dieselben nur ahneten. Und besser ist es immer,
die böͤsen Neigungen durch den Katechismus, als durch Gens⸗
darmen auszurotten. Der gleichzeitige Unterricht, den die
Fongregation der Bruͤder der christlichen Schulen leitet, ist
Verain Zut⸗ in sofern naͤmlich die Methode dabei uͤber jede
ist Anchs mit der des individuellen Unterrichts erhaben
. uch darin ist er vortheilhaft, daß er mit dem Lernen selbst die Kenntniß der Religion und das Gefuͤhl fuͤr dieselbe in Verbindung bringt: aber er ist nur in solchen Gemeinden anwendbar, denen es fuͤr dessen Ein⸗ richtung und Unterhaltung nicht an Mitteln fehlt. Der wechselseitige Unterricht verfaͤhrt nach einer Methode, die alle Diejenigen, welche man bis jetzt kennt, weit düͤber⸗ trifft. So nothwendig und vortrefflich er indessen in den volt⸗ reichen Manufactur⸗ und See⸗Staͤdten ist, so kann er der Beduͤrfnissen der Landgemeinden doch chweril Sw. b 37. h schwerlich genuͤgen. Sen n le 2.9e n na Beschaffenhei der Men⸗ schen rau 1 Uheraͤbrung derselben (und dies ist öö * 5 niglichen Verordnung) wahrhaft frommen Pe er letzten Koͤ⸗ wird durch sie fuͤr Unterricht und Erziehun rsonen an, so ander nie getrennt werden duͤrfen, gleich i⸗ die von ein⸗ den. Es reicht nicht hin, die Faͤhigkelten d, eesorgt wer⸗ entwickeln, wenn der Wille ungeregelt bl 5 Verstandes zu Montesquieu sagt: „Die Philosophie w eibt. Und schon zu zuͤgeln; die Religion zuͤgelt auch das een nur die Arme m Constitutionnel besindet sich 2 Her. e2 „Geruͤchte der diplomatischen Salons“ ein A er Aufschrift: Inhalts: „Man kuͤndigt die bevorstehend folgenden 70 neuen Herzoͤgen an und nennt aes. rnennung von 2 eenrer an darunter die Herren von
Caraman, Botschafter in Wien, Chateaubriand r v. Chastellux, v. Vibray, Semonville, v, la Ferronnt Pastoret, Dur du Pin, fruͤher Botschafter in Pvrirs, nab und la Zeit noch keinen Nachfolger am Sardinischen 59 und der zur hat. Gegen das Ende des vorigen Jahres v. e geschiedene Ministerium seinen bevorstehendern S 1b. sah und auf Mittel sann, seinen Fall en Sturz voraus⸗ davon die R 2. all zu erleichtern, war des Herrn 2 de 1 v. Peyronnet zum RNachfolger dinische Cabinet deutate vn fe 8. ennen, aber das Sar⸗ nennung nicht angenehm sein Peee, S. daß ihm diese Er⸗ nicht allein nicht mehr davon, sonderne re man sprach jeßt wenn man einem, uns glaubwuͤrdig scheinenden, Geruͤchte
eine Art von angesehensten
2
Es
IEEE11111—“ — 1 ZII11] trauen darf, der vorige Marine⸗Minister, Gra dazu bestimmt gewesen, aber ——— Feber gelehnt worden; dies ist sehr sonderbar und nur dadurch er⸗ klaͤrlich, wenn man annimmt daß Alles, was zum Villele'schen Ministerium gehoͤrt, den Turinern eben so unleidlich, als den Pari⸗ sern ist. Dieser Ansicht wollen wir eher Glauben schenken, als der⸗ jenigen, die sich unter. der Hand in den diplomatischen Zir⸗ keln perbreitet, daß naͤmlich der Sardinische Hof jene beiden Maͤnner nur darum nicht gewuͤnscht habe, weil ihr Adel zu jung ist; dies ist wahrscheinlich nur eine Bosheir, um die Citelkeit derer zu kitzeln, die einen gewaltigen Unter⸗ schied zwischen einem guten Edelmann und einem Minister des Kimigs machen; wir hoffen, daß die Mitglieder des jetzigen Ministeriums, welches mit Ausnahme eines Einzigen aus Maͤnnern besteht, die vor Kurzem noch zur buͤrgerlichen Klasse gehoͤrten, es unter ihrer Wuͤrde halten wuͤrden, solchen unbegreiflichen Anmaßungen nachzugeben. Der Turiner Hof machte zur Zeit der Franzosischen Republik keine so große Forderungen, und das Ministerium eines constitutionnellen Koͤnigs wuͤrde ohne Zweifel doch nicht schwaͤcher sein wol⸗ len als das Directorsum. Wir bleiben daher bei unserer Meinung, daß die Kraͤnkung nicht sowohl dem jungen Adel als den vorigen Ministern gegolten habe.“ n
Der General, Lleutenant und Staatsrath Graf Bour⸗ cier ist am 8. d. M. in seinem 63 Jahre mit Tode abge⸗ gangen. — Die Geruͤchte uͤber den Friedensschluß mit Algier erhal⸗ ten sich, obgleich bis heute noch keine amtliche Bekanntma⸗ chung uͤber diesen Gegenstand erfolgt ist.
Großbritanien und Irland.
London, 17. Mat. (Ueber Paris.) In England herrscht der alte Gebrauch, die von den Criminal⸗Gerichten zu mehreren Jahren Gefängniß verurtheilten Verbrecher in. Britischen Regimentern ihre Zeit abdienen zu lassen. Der Herzog von Wellington hat sich indeß in seiner Rede uͤber das Kriegs⸗Budget gegen diese Entehrung des Kriegsdienstes ausgesprochen und geaͤußert, er wolle zu deren Aufhebung mitwirken.
Die Protestantischen Dissenters unter den drei Benen⸗ nungen der Presbyterianer, Independenten und Anabaptisten haben eine Versammlung gehalten, in welcher sie uͤber folgen⸗ den Beschluß einig geworden sind: die Versammlung solle den Mitgliedern beider Haͤuser des Parlaments, vorzuͤglich aber den Lords Russel und Holland, ihren herzlichen Dank dafür sagen, daß sie der Abschaffung der Test, und Corpo⸗ 8 rations⸗Arte ihre Talente und Beredsamkeit gewidmet haben; und das von den drei legislativen Gewalten sanctionirte
Gesetz solle die Emancipatlon der is r prote 2 von England genannt werden. 8 WWEEEE
Der Courser sagt, ein Brief aus Saragossa vom 4 meldet, daß die Franzoͤsiche Regierung in Kegeshac den Cadix eingewilligt habe, ohne die Wiedererstattung der ihr von Spanien zu zahlenden Summen zu erwarten. 8 Ein Englisches Blatt macht folgende Bemerkung: Es ZI“ ist unglaublich, wie weit die Privilegien der Ostindischen Compagnie gehen, und man begreift nicht, wie sie es dahin bringen konnte, daß ihr diese erneuert wurden, da sie doch so druͤckend auf der Nation lasten; die hauptsaͤchlichsten derr: selben sind die folgenden: 1) Ohne die Erlaubniß der Com-⸗: pagnie darf kein Englaͤnder nach Indien gehen, und diese Erlaubniß wird nur nach vielen Kosten und Schwierigkeitemn— und unter der ausdruͤcklichen Bedingung, daß man sich nach
den Gesetzen der Compagnie richten muͤsse, ertheilt. 2) Bet⸗ der Ankunft eines Englaͤnders in Indien kann die Compag⸗ nie jene Erlaubniß, ohne einen Grund anzugeben, wieder zuruͤcknehmen und ihn in sein Vaterland zuruͤckschicken. 35 Kein Englaͤnder darf sich ohne besondere Vevollmäͤchtigung ehn Meilen von den Hauptsitzen der Regierung entfernen, und auch diese Erlaubnißz kann ohne Weiteres zuruͤckgenom⸗ men werden. 4) Kein Engläͤnder soll ohne Erlaubniß seinen Wohnort in Indien veraͤndern. 5) Der unterste Diener der Compagnie hat das Recht, jeden Englaͤnder, welchen er in einer Entfernung von zehn Meilen von den Regierungs⸗ sitzen Caleutta, Madras oder Bombay anrrifft, festꝛunehmen und ins Gefängniß zu fuͤhren. 6) Derjenige Englaänder, welcher sich beikommen käͤßt, in Indien Handel mit Salz, Nuͤssen, Betel, Taback oder Reis zu treiben, verliert nicht * 2 eine Waare, sondern bezahlt auch als Strafe das Drelfache des Werthes derselben. 7) Kein Englaͤnder soll Opium fabri⸗ ciren. 8) Kein Englaͤnder soll Grundstuͤcke außerhalb der Ge⸗ biete von Calcutta, Madras oder Bombay kaufen oder pachten. 9) Die Englaͤnder sollen in Indien, ohne Bevollmaͤchtigung der Compagnie, in keine oͤffentlichen Verbindungen treten. 10) Die Engläͤnder haben in Indien keine Geschwornenge⸗