1828 / 138 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

. Grundsaͤtzen, aber nicht ganz in den Hge en An⸗ wendung uͤberein, denn es scheine ihm viel zu milde fuͤr den Zins⸗Wucherer, daß derselbe, wenn er vor Gericht belangt wuͤrde, nur das zu viel Empfangene zuruͤckzahlen solle; die betruͤgerische Parthei erhalte dadurch ein Mittel, sich ohne weitere Bestrafung von dem unredlich eingegangenen Con⸗ tracte loszukaufen. Was das Fortbestehen der Wucher⸗Ge⸗ setze im Allgemeinen betreffe, so koͤnne es, selbst abgesehen von der dadurch bewirkten Beeintraͤchtigung der Grund⸗Ei⸗ genthuͤmer, keine Maaßregel geben, welche dem Handel und Wandel mehr zum Schaden gereiche. Hr. Baring meinte, der ehrenwerthe Herr habe vielleicht die aus den Wucher⸗ Gesetzen entspringenden Nachtheile etwas uͤberschäͤtzt, da er indessen in den Hauptsachen mit ihm uͤbereinstimme, da er von ihm Maßregeln erwarte, welche alle Inter⸗ essen mit einander ausglichen, da endlich die von ihm ge⸗ machten Vorschlaͤge einer gaͤnzlichen Aufhebung jener Gesetze bei weitem vorzuziehen seien, so koͤnne er nicht umhin, seine vollkommene Bllligung der Motion an den Tag zu legen. Hr. Sugden sagte, der Vorschlag des ehrenwerthen Herrn sei nicht so gut als ein offenes Gestaͤndniß, daß er die Ab⸗ sicht habe, auf die Aufhebung der Wucher⸗Gesetze hinzuar⸗ heiten; dieser wuͤrde er sich auf jeden Fall widersetzen. Lord Althorps dagegen bemerkte, sein Wunsch sei immer die Aufhebung der genannten Gesetze gewesen und deshalb muͤsse er dieser Motion seine Beistimmung geben. Der Antrag ward darauf angenommen und Hr. Thompson, Hr. Ba⸗ ring und einige Andere zur Einbringung der Blll ernannt. Darauf trat Hr. Hume mit dem Antrage auf, daß dem Hause die Civil⸗Listen vorgelegt wuͤrden; er habe, sagte er, schon erfahren, daß man sich seinem Vorschlage widersetzen wolle, deshalb wolle er den vorliegenden Gegenstand aus⸗ einem weiteren Gesichtspunkte betrachten. In der Acte des Herrn Burke vom Jahre 1782 finde sich ein ausdruͤcklicher Vorbehalt; die Pensionsliste, welche damals sehr groß war, solle unter die Beschraͤnkung gestellt werden, daß nur 1200 Pfund Sterling jäͤhrlich hinzugefuͤgt werden duͤrften, bis der Gesammt⸗Betrag bis auf die Summe von 90,000 Pfd. jäͤhrlich herabgesetzt worden waͤre, und daß Se. Maj. nicht das Recht haben solle, in Zukunft bis zu einem unbegraͤnzten Betrage Pensionen zu errheilen. Herr Burke habe in seiner beruͤhmten Rede uͤber die Pensions⸗ Bill wohl bemerkt, daß dem Koͤnige die Macht zur Erthei⸗ lung von Pensionen deshalb gegeben worden sei, damit Verdienste und Talent belohnt wuͤrden, nicht aber, damit irgend ein Zweck durch Bestechungen erreicht werde; und

err For habe spaͤter die Behauptung durchgefuͤhrt: dem ause stehe das Recht zu, einen Bericht uͤber die Civil⸗Liste zu fordern, damit das Parlament sich uͤber die Art, in wel⸗ cher Pensionen bewilligt werden, zu unterrichten im Stande sei. Wenn man die Pensions⸗Liste betrachte, so muͤsse man gestehen, daß der Koͤnig einige verdienstvolle Maͤnner ange⸗ messen belohnt habe; aber zugleich muͤsse er dabei bemerken, daß von einer Summe von 92,000 Pfund, welche fuͤr Pen⸗ ionen bewilligt worden sei, nur Wenige etwas erhalten haͤtten, die im mindesten Anspruch an das Land machen koͤnn⸗ ten (Hoͤrt, hoͤrt!), und daß man daher dergleichen Zuge⸗ staäͤndnisse wie bloße Gunstbezeigungen von Seiten der Krone zu betrachten habe. Unter anderen Namen finde er auch den von Herrn William Huskisson Esq., mit einer Bewilligung von 1000 Pfund jaäͤhrlich, welche jedoch so lange suspendirt bleiben solle, als dieser Herr eine Ein⸗ nahme von 2000 Pfund jaͤhrlich aus irgend einem Staats⸗ Amte beziehe, hierbei sei freilich auf die großen, von Herrn Huskisson dem Lande geleisteten Dienste Rücksicht genommen. (Hoͤrt, Hoͤrt!) Allein solche Fälle seien nur selten. Er be⸗ haupte daher, die Pensions⸗Liste müͤsse dem Hause vorgelegt werden; vielleicht waͤre irgend eine Luͤcke in dieser; Liste, in welche man die fuͤr Herrn Cannings Familie vorgeschlagene Pension einschieben koͤnne. Man koͤnne, wenn das Land in schlechten finanziellen Umstaͤnden sei, auf eine solche Weise, durch Einruͤckung in die gewoͤhnliche Penstons⸗Liste, das Ver⸗ dienst belohnen, ohne genoͤthigt zu sein, außerordentliche Be⸗ willigungen zu machen. (Hoͤrt, Hoͤrt!) Das Land habe als Gesammt Summe im jetzten Jahre nlcht weniger als 6,088,000 Pfund bezahlt; hierunter muͤßte von Rechtswegen der Betrag des Haldsoldes der Armee begriffen sein. (Hoͤrt, oͤrt!) Unter solchen Umstaͤnden habe er hinreichenden rund, folgenden Antrag aufzustellen: „Dem Koͤnige solle vom Hause die Bitte vorgelegt werden, daß dem Parlamente die Berechnung aller, aus der Civil⸗Liste Sr. Maj. bewilligten Pensionen vom 1. Jan. 1828 an, vorgelegt werde, mit Angabe

der Namen und mit der Bemerkung, ob sie auf Lebenszeit

oder auf Widerruf verliehen seien, und daß diese Berech⸗

zen und

nung mit Ruͤcksicht auf die Civillisten von Irland un

Schottland geschehe’“. Der Kanzler der Schatzkam⸗ mer widersetzte sich dem Antrage. Er bemerkte: er muͤsse vorzuͤglich auf den Theil der Rede des ehrenwerthen Herrn eingehen, in welchem derselbe geaͤußert: die Pensions ⸗List belaufe sich auf mehr als 6 Millionen, da er selbst angeg ben habe, daß darunter der ganze Halbsold der Arm mitbegriffen sei. Das Haus muͤsse ebenfalls davon unt richtet werden, daß jene Summe auch die Bewilligungen umfasse, welche Denjenigen, die im Dienste des Vaterlandes verwundet worden und Denjenigen, die nicht gerade in acti⸗ vem Dienste staͤnden, gemacht worden selen (Hoͤrt, hoͤrt) Die Summe sei zwar groß, aber das Haus wuͤrde dies ver⸗ gessen, wenn es der verdienstvollen Personen gedaͤchte, de⸗ nen sie zu Gute käme (Hoͤrt! hoͤrt!) Lord Althorp meinte: er habe vergeblich erwartet, der Kanzler wuͤrde einen Grund angeben, weshalb er der Motion widerspreche. Wenn die Liste der oͤffentlichen Beurtheilung nicht uͤbergeben werden sollte, so muͤsse man den Mitgliedern des Hauses und dem Publicum doch Mittel an die Hand geben, den Mißbrauch, welcher von derselben gemacht wuͤrde, und welcher das Verlangen nach ihrer Vorle⸗ gung herbeigeführt habe, zu erkennen. (Hoͤrt, hoͤrt, hoͤrt!) Hr. Huskisson sagte: wenn er mit der Behauptung uͤberein⸗ stimmen koͤnnte, daß es in der Gewalt des Parlaments stehe, uͤber die Ausgaben der Pensions⸗Liste auf die ihm passend scheinende Weise die Aufsicht zu fuͤhren, so wuͤrde er dem edlen Lord auch die Mittel zur Errelchung dieses Zweckes zugestehen. Das Parlament habe aber eine solche Macht aus seinen Handen gegeben und durch die Erklä⸗ rung, daß 95,000 Pfd. als Maximum der zur Disposition Se. Maj. stehenden Summe angesehen werden sollen, zu einer Zeit, wo fuͤr denselben Zweck eine viel groͤßere Summe bestimmt gewesen und die Gewalt der Bewilligung von Pen⸗ sionen bis ins Unglaubliche ausgeuͤbt worden sei, habe es der Krone die Erlaubniß zugestanden, jene Summe zu verwen⸗ den, wie es ihr am besten scheine. Dr. Lushing⸗ ton behauptete, bei dem jetzigen Zustande der Finan⸗ uͤlfsquellen: muͤßte man von allen Zweigen der Ausgaben genaue Kenntniß erhalten, und deshalb unterstuͤtze er den Antrag seines ehrenwerthen Freundes⸗ Hr. Ferguson sagte, er sei zwar uͤberzeugt, daß die Pen⸗ sionen ganz fuͤr die beabsichtigten Zwecke verwendet wuͤrden Uund daß man bei der Vorlegung des Berichtes uͤber diesel⸗ ben nichts fuͤr die Krone oder die Regierung Nachtheiliges entdecken wuͤrde, er muͤsse aber dennoch zu Gunsten des An⸗ trages sprechen. Hr. Calcraft mißbilligte denselben aus dem Grunde, weil die Pensionen die Civilliste unter die Dis⸗ position des Monarchen gestellt und der Betras derselben schon für die ganze Lebenszeit des Koͤnigs festgesetzt worden, man sich also nicht weiter damit zu befassen habe (Hoͤrt, hoͤrt!) Wenn jeder einzelne Fall einer Penstonsbewilligung dem Parlamente vorgelegt werden sollte, so wuͤrde dies zu einer endlosen Eifersucht zwischen Herrscher und Volk fuͤh⸗ ren, welcher durch jene Festsetzung weise vorgebeugt worden sei. (Hoͤrt, hoͤrt!) Lord Howick vertheidigte den Antrag⸗ welcher darauf mit 131 Stimmen gegen 52 verworfen wurde. Hr. Sugden bat sodann um Erlaubniß, eine Bill „wegen Aufhebung des 74. Cap. der 6. Acte Georgs IV. welche sich auf das Eigenthum der Kinder und Wahnsinnigen bezieht,“ einzubringen. Die Einbringung der Bill ward genehmigt. Auf den Antrag des Kanzlers der Schatzkammer verwandelte sich das Haus in einen Ausschuß wegen der Korn⸗Einfuhr⸗Bill. Nachdem die, die Scala der Abgaben auf den Weizen betreffende Elausel vorgelesen war, stellte Hr. Whitmore folgendes Amendmeut auf: „Wenn der Durchschnittsprels des Weizens 50 Shilling, aber als 51 betroͤgt, soll die Abgabe 1 Pfd. für den Sau⸗ sein und fuͤr jeden Shilling uͤber 50 um 2 2 zwischen 55 und 65 Shilling soll die Abg eep jeden Quarter 10 Shlll. betragen. Sobald aber der Hreis uͤber 65 Shjll. betraͤgt, soll die Abgabe wiehernnmmer un 2 Sh. sinken, bis er auf 70 gekommen st, von wo an sie i soll. Faͤllt aber der Preis unter 50 Sh., nur 1 Sh. sein Faͤllt Sb. so soll die Abgabe fuͤr jeden Sh. um 2 Sh. wachsen. Dies Amendment wurde ohne Abstimmung, das des Hrn. Portman „daß das Wort „London“ aus der Liste der Orte, nach welchen der Durchschnittspreis zu berechnen sei⸗ ausgestrichen werden solle”“, mit 132 Stimmen gegen 36 verworfen. Kein besteres Schicksal hatte Hrn. Wode⸗ house s Vorschlag⸗ daß man die Irländischen und die Schot⸗

s tädte unter die Zahl jener Orte aufnehmen moͤchte. r Kanzler der Schatzkammer trug sodann auf