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ciere zu sichern.“ Nach dieser Rede wurde die Discussion geeschlossen und uͤber den Gesetz⸗Entwurf, welcher nur aut eeinem einzigen Artikel folgenden Inhalts besteht, abgestimmt: 8 X „ Es wird dem Kriegs⸗Ministerium auf die Einnahme fuͤr ddas Jahr 1828, außer dem gewoͤhnlichen Credite, der dem⸗
selben durch das Gesetz vom 24. Juni 1827 zuerkannt ist, noch ein außerordentlicher Credit von 300,000 Franken, zur 8 — Bestreitung des, in Ausfuͤhrung der Koͤniglichen Verordnung voom 21. Maͤrz d. J., den inactiven Officieren in den letzten sechs Monaten von 1828 zu zahlenden Wartegeldes bewilligt.“ Die Anzahl der Stimmenden belief sich auf 280, und der Gesetz⸗Entwurf wurde mit 277 gegen 3 Stimmen angenom⸗ men. — Die Versammlung beschäftigte sich hierauf mit dem Entwurfe wegen Auslegung der Gesetze nach zwei 8 Cassations⸗Urtheilen, in einer und derselben Rechtssache. Herr Amat hielt den Entwurf fuͤr hoͤchst fehlerhaft und uunvollstaͤndig, und machte mehrere Verbesserungs⸗Vorschlaͤge, ohne deren Annahme er denselben fuͤr durchaus unzulaͤssig erklaͤrte. Hr. Devaurx sprach zu Gunsten des Entwurfes, sa derselbe endlich einer peinlichen Ungewißheit ein Ende mmache. Der Marquis Terrier de Santans behauptete, daß das Recht der Auslegung der Gesetze allein dem Koͤnige
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gebuͤhre, und stimmte sonach gegen den Entwurf. Der Ba⸗ ron von Daunant vertheidigte denselben dagegen; er zollte
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bei dieser Gelegenheit dem ehrenvollen Betragen der Justiz⸗ Beamten unter der vorigen Verwaltung seinen Beifall, trug darauf an, die zahlreichen Ungerechtigkeiten, die unter jener Verwaltung bei den Befoͤrderungen im Justiz⸗Wesen statt gefunden, wieder gut zu machen, und aͤußerte zugleich, wie die Wahl des neuen Ersten Praͤsidenten des Cassationshofes jenen Ungerechtigkeiten gluͤcklicherweise ein Ziel gesetzt habe.
Der Baron Voysin de Gartempe erhob sich nament⸗
8 die
lich gegen diejenige Bestimmung des Gesetzes, wodurch definitive Entscheidung des Rechtspunktes in einem Prozesse nach zweimaliger Cassation, den vereinigten Kam⸗ — mern eines Koͤniglichen Gerichtshofes zuerkannt wird, ohne daß alsdann noch ein weiterer Recurs statt findet. Die Sitzung wurde um 5 ⅞ Uhr aufgehoben. 1 8 Paris, 24. Mai. Der Koͤnig wird heute Nachmittag aus Compidègne hier zuruͤck erwartet. Der Messager des Chambres meldet als Geruͤcht, daß die saͤmmtlichen, bei dem Infanten⸗Regenten von Por⸗ tugal beglaubigten Gesandten der fremden Maͤchte kuͤrzlich den Befehl erhalten haben, Lissabon zu verlassen. Die setz⸗ ten Handlungen des Regenten haben diese einstimmige Maaßregel geboten. „Wir koͤnnen versichern,“ faͤhrt jenes ZBlatt fort, „daß der diesseitige Gesandte, Baron Durand von Mareuill, in Ausfuͤhrung der Befehle seines Hofes, sich in keiner Art von den Beschlüssen trennen wird, welche die * 7 Englands und Oesterreichs gemeinschaftlich gefaßt aben.“ 8 8 2 Die mit der Pruͤfung der Proposition des Hrn. Benj. Constant beauftragte Commission, wonach die Namen der⸗ jenigen Deputirten, welche aus Nachlaͤssigkeit die Sitzungen vperabsaͤumen, in dem Protocolle vermerkt werden sollen, be⸗ sitteht aus folgenden Mitgliedern: den Herren Etienne, Girod, Graf du Moncel, Benj. Constant, Baron Lepelletier d'Aul⸗ nay, Graf von Montsaulnins, Guilhem, Vicomte du Ter⸗ tre und Devaux. „ Der Messager des Chambres enthält ausführlich den Bericht, welchen der Baron Pasquier in der Sitzung der Pairs⸗Kammer vom 21sten d. M. Namens der Commission zur Pruͤfung des, von der zweiten Kammer gefaßten Be⸗ schlusses, Deputirte, die ein besoldetes Amt annehmen, einer neuen Wahl zu unterwerfen, abgestattet, und worin der⸗ selbe schließlich auf die Nicht⸗Annahme dieses Beschlusses angetragen hat. Der Bericht⸗Erstatter begruͤndet seinen Antrag durch folgende Betrachtungen: Der gedachte Be⸗ schluß der zweiten Kammer beruhe hauptsaͤchlich auf der Meinung, daß die Waͤhler bei der Ernennung eines Depu⸗ tirten dessen Lage und Verhaͤltnisse genau gekannt, und daß sie mithin das Recht haͤtten, sobald diese Lage und Verhaͤlt⸗ nisse sich durch Annahme eines bezahlten Postens aͤnderten, lihhm ihr Vertrauen wieder zu entziehen, insofern sie ihn des⸗ felben nicht mehr wuͤrdig hielten. Hierbei komme es aber vpor Allem auf die Frage an, ob das Recht eines Waͤhlers nicht mit dem Augenblicke aufhoͤre, wo er seine Wahl ge⸗ troffen hat, und ob dieses Recht sich unter jedem Vor⸗ wande wieder erneuern duͤrfe? Wollte man diese Frage bejahend beantworten, so muͤßte man mit Recht befuͤrchten, daß die Mitglieder der Kammer zuletzt mehr die Deputirten der Wahl⸗Collegien, als die Deputirten des Landes sein wuͤr⸗ den, und daß man das directe Mandat, d. h. die vöͤllige des Repraͤsentativ⸗Systems in seinem eigentli⸗
chen Sinne herbeifuͤhren wuͤrde; die Deputirten wuͤrden da⸗ durch einerseits voͤllig von den Launen der Waͤhler abhaͤngig 2 gemacht, und andererseits von den öͤffentlichen Bedienungen bei⸗ 8 nahe ganz ausgeschlossen werden, da doch die Deputirten⸗ Kammer die ehrenvollste und sicherste Stufe waͤre, um zu den ersten Staats⸗Aemtern zu gelangen. Aber auch fuͤr den Köͤ⸗ nig wuͤrde die Annahme des mehrerwaͤhnten Beschlusses ei⸗ nen wesentlichen Nachtheil haben, da derselbe alsdann, in seiner Wahl beschraͤnkt, seine vornehmsten Beamten nicht mehr unter den Deputirten wuͤrde suchen koͤnnen, — ein Umstand, welcher in einem Repraͤsentativ⸗Staate, wo je⸗ des Talent hervorgezogen werden muͤsse, ganz vorzüglich⸗ der Beruͤcksichtigung werth waͤre. Nachdem der Berlcht⸗ erstatter noch die vorgeschlagene Maaßregel in ihren Ausnahmen zu Gunsten der Armee untersucht hatte, glaubte er, daß nicht bloß Frankreichs gesellschaftliche Organisation, sowohl im Ganzen als in ihren einzelnen Verzweigungen be⸗ trachtet, sondern auch dessen Wahl⸗System, so wie es nach⸗ Gesetzen und Gewohnheiten noch jetzt bestehe, sich der An⸗ nahme des von der Deputirten⸗Kammer gefaßten Beschlusses widersetzten und stimmte sonach fuͤr dessen Verwerfung.
Aus Toulon meldet man unterm 15ten d. M. daß am vorhergehenden Tuge 2 Linienschiffe, 2 Fregatten und 2 kleinere Fahrzeuge den dortigen Hafen verlassen haben, um sich, wie man vermuthet, nach der Levante zu begeben,
In der vorgestrigen Sitzung der Franzoͤsischen Akademie erfolgte die Aufnahme des Herrn Lebrun an die Stelle des . Frangols de Neuschaͤteau. Hr. Jouy verlas bei dieser
elegenheit ein Fragment uͤber die elegische Dichtkunst und uͤber den Einfluß der Frauen auf den Geist der Franzoͤsi⸗ schen Schriftsteller.
Die Lobrede, welche die Lyoner Allgemeine Zeitung vor einiger Zeit dem Freiburger Jesuiten⸗Collegium gehalten hat, (S. Nuüm. 130. der Staats⸗Zeitung) bezieht sich nicht auf Freiburg im Breisgau, sondern Freiburg in der Schweiz, wo der Jesuitismus arg sein Wesen treibt.
Paris, 20. Mai. Den hiesigen Griechenfreunden ge⸗ reicht das Einruͤcken der Russen in die beiden Fuͤrstenthuͤmer zur großen Freude; doch auch diejenigen, welche Frankreich tadeln, daß es sich mit der Pforte, die dessen Interesse in keiner Art verletzt habe, uͤberwerfe, billigen es, daß Rußland losbricht, wenn gleich sie fuͤr die Erhaltung der allgemeinen Ruhe von Europa sehr besorgt sind. „Der Sultan Mah⸗ mud,“ sagen sie, „hat den Kaiser Nicolaus foͤrmlich heraus⸗ gefordert, und dieser Monarch kann seine Armee nicht laͤn⸗ ger mit Versprechungen hinhalten. Rußlands suͤdliche Pro⸗ vinzen sind in ihrer Cultur, ihrem Gewerbfleiße und 1. Handel gehemmt, so lange ihnen nicht die freie Durchfahrt durch den Bosporus auf unerschuͤtterliche Weise gesichert ist. Erobert Rußland die Europäͤische Tuͤrkei, so bekoͤmmt es im Innern derselben und nach Asien zu vollauf zu thun, und die Unabhängigkeit von Europa, weit entfernt Fr zu laufen, kann dabei nur gewinnen. Nichts desto weniger aben Oesterreich und England triftige Gruͤnde, eine solche zu scheuen. Und doch sind diese beiden Staaten so gestelltl, daß sie bei Aufloͤsung des Tuͤrkischen Reiches maͤchtige Truͤm⸗ mer an sich ziehen koͤnnen, wogegen Frankreich in große Verlegenheit gerathen wuͤrde, wenn es sich, wie bisher, mit jenen Mäͤchten im Gleichgewicht erhalten wollte. Es muͤßte die Insel Kandia bekommen und diese Acquisition laͤßt sich ohne einen Krieg kaum denken.“ So urtheilt das friedliee bende Publikum; mittlerweile fehlt es aber nicht an Kriegse-⸗ Liebhabern, die laut ihre Freude daruͤber verkuͤndigen, dass der Europaͤlsche Staatskoͤrper endlich aus seiner langjahrigen
Starrsucht erwacht sei und sich einmal wieder eine wohlthaͤ⸗ tige Bewegung mache. 2
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Großbritanien und Irland. „, . arlaments⸗Verhandlungen. Imn ber⸗ 3 4₰
des Cberhauses vom 23. Mal wurden mebrere Bitrschrif⸗ ten für und wider die Kathollken eingereicht. — Demnaͤchst machte der Herzog von Wellington den Antrag, das Haus solle sich bis Montag, den 2. Juni, vertagen. Dies. wurde bewilligt. Graf Stanhope reichte eine Petition mehrerer Land⸗Eigenthuͤmer in der Grafschaft York ein, worin das Haus ersucht wurde, keine Aenderungen in den Korn⸗Gesetzen von 1822 zu machen. Der Graf druͤckte seine Uebereinstimmung mit dem Verlangen der Bittsteller aus. — Lord Viscount 8 gford erhob sich, um an den Staats⸗ Secretair fuͤr die auswaͤrtigen Angelegenheiten einige Fragen zu thun. Es habe sich, sagte er, waͤhrend der letzten Tage allgemein das Gerücht verbreitet, daß unter den Auspielen seines edlen Freundes die Bewilligung zu einem Waffenstille stande zwischen den Regierungen von Brasilien und Buenos⸗
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