1828 / 140 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

8* 8 2. 8 c

e

zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nr. 140.

in Gemäßheit der Bundes⸗Aete und der Bundes⸗Beschluͤsse vom 16. Juni 1817, 3. August 1820 und 19. Juni 1823, uͤber die zwischen der Krone Preußen und dem Herzogthume Nas⸗ sau, wegen Auseinandersetzung des Kur⸗Trierischen Schuldenwe⸗

sens, streitig gewordene Frage, in ihrem ganzen Umfange, so wie

8 ligung der freien Stadt Frankfurt bei der⸗ I.. —— des Artikels 21 der Wiener Schluß⸗ Acte, wie auch in Betreff der Forderungen derjenigen Kur⸗ Trierischen Glaͤubiger und Pensionisten, welche 1 an die Bundes⸗Versammlung gewendet haben, im Falle die Haupt⸗Entscheidung dieses nicht uͤberfluͤssig machen sollte, nach einem abgesonderten vefese Her en. auf den Grund des Artikels 30 der Wiener Schluß⸗Acte, uͤber die streitige Vorfrage: zu welcher Gattung der Kur⸗Trierischen Schulden, und in welchem Verhäͤltnisse die betheiligten Re⸗ gierungen beizutragen rechtlich verbunden seien? im Namen und Auftrage der hohen Bundes⸗Versammlung, den Rech⸗ ten gemaͤß erkenne. 3) Dem Koͤniglich Hanndͤverischen Herrn Bundestags⸗Gesandten sind demnaͤchst die bisher bei der —— und bei der Vermittlungs⸗Com⸗ mission gepflogenen Verhandlungen, unter Anfuͤgung der oben erwaͤhnten Beschluͤsse zur weitern Befoͤrderung an das Ober⸗Appellarions⸗Gericht zu Celle als Austraͤgal⸗Gericht zu⸗ zustellen. 4) Von diesem Deschlusse werden die Anwaͤlte der Kur⸗Trierischen bei dieser hohen Versammlung reclamirenden Staatsglaͤubiger und Pensionisten in Kenntnlß gesetzt.

Hierauf erstattete der Koͤniglich⸗Saͤchsische Bundestags⸗ Gesandte, Hr. v. Lindenau, im Namen der Commission fuͤr Er⸗ fuͤllung des 14ten Artikels der Deutschen Bundes⸗Aecte einen Vortrag uͤber die Erledigung der von dem Grafen zu Erbach gegen die Großherzoglich⸗Hessische Regierung im Jahre 1821 erhobenen —N Seiten der Großh lcc Hesff

Durch mehrere von Seiten der Großherzoglich⸗Hessischen Regierung in Bezug auf standesherrliche Verhaͤltnisse erlassene Verfuͤgungen, und namentlich durch die Edicte vom 17. Februar 1820 und 13. Januar 1821, hatte der Graf zu Erbach sich in den Befuguissen verletzt gefunden, die ihm als vormaligen 2— Reichsstand, nunmehrigen Standesherrn, durch

sten Artikel der Deutschen Bundes⸗Aete zugestanden worden waren; um Abhuͤlfe hierin zu erhalten, reichte selbiger unterm 12. Juni 1821 eine Denkschrift bei der hohen Bun⸗ des⸗Versammlung ein, und bat: „daß Dieselbe fuͤr die Wieder⸗ erlangung seines verlornen Eigenthums Entschaͤdigung hin⸗ ichtlich des Vergangenen und Sicherheit wegen der Zukunft 88 verwenden moͤge.“ 5

In der 28sten Bundestags⸗Sitzung des Jahres 1821 wurde von der E Vortrag uͤber diese Beschwerde erstattet, und darauf einhellig der Beschluß ge⸗ faßt: „daß die Großherzoglich Hessische Een 8ie Großherzogliche Bundestags⸗Gesandtschaft zu ersuchen sei, vollstaͤndige Auskunft uͤber die in der vorgelegten Denkschrift enthaltenen Angaben und Beschwerden des Herrn Grafen Frang zu Erbach zu ertheilen.“

Durch eine zweite, unterm 10. Mai 1822 beim Bun⸗ destag eingereichte Denkschrift, erbat der Graf zu Erbach eine beschleunigte Behandlung dieser Angelegenheit, worauf in Folge eines anderweit von der Commission daruͤber ge⸗ machten Vortrags in der 17ten Sitzung von 1822, beschlos⸗ sen wurde: „daß die Großherzoglich⸗ Hessische Bundestags⸗

esandtschaft ersucht werde, die gebetene Auskunft baldmoͤg⸗ lichst 227225 Abgabe dieser A ie unterlassene Abgabe dieser Auskunft wurde v der Großherzoglich⸗Hessischen Gesandtschaft 2 der v. 1822, damit entschuldigt, daß durch die zweite, vom Gra⸗ fen zu Erbach uͤbergebene Beschwerdeschrift, eine Umarbei⸗ kung der früher beabsichtigten Erwiederung und neue Nach⸗ forschungen erforderlich geworden waren, deren Resultat⸗ ledoch mit naͤchstem zu erwarten stuͤnden. Bevor aber ein neuer Vorschritt hierin am Bunderstag erfolgte warer isch der Großherzoglich⸗Hessischen Regierun 8 Erbach ssis g und dem Grafen zu E neue Vergleichs⸗Verhandlungen angetreten und mit solchem Erfolg fortgefuͤhrt worden, daß letzt term 27. November 1827 sich zur Abgabe 1 her en laß 1 nachfolgender Erklä⸗ rung veranlaßt gefunden hat: „Ich erfuͤlle eine angenehme Pflicht, indem ich einer hohen Deutschen Bundes⸗Versamm⸗ lung hiermit die geziemende Anzeige erstatte, daß alle bei Hochderselben gegen die Großherzoglich⸗Hessische Staats⸗ egierung von meinem seligen Herrn Vater und von mir

Rath geschieht.

angebrachten oder resp. fortgesetzten Beschwerden, auf e Wege guͤtlicher Uebereinkunft vollstaͤndig beseitigt wor⸗ den sind. Dem zufolge lasse ich jene Beschwerden, darauf

gaͤnzlich verzichtend, fuͤr immer fallen und ersuche eine hohe Deutsche Bundes⸗Versammlung, hochgeneigtest zu s

daß diese meine unwiderrufliche Erklaͤrung zu Protokoll ge⸗

nommen und den betreffenden Acten begaen 8*

Da diese Angelegenheit hiermit ihre v haͤlt, 8 dlasöte die Commission, ihren dermaligen Antrag

Protokoll aufgenommen werden moͤge.

den, wonach die bei der Bundes⸗Versammlung anhaͤngig ge⸗

wesene Angelegenheit des Herrn Grafen von Erbach⸗War⸗ tenberg Noh fuͤr e erkannt wurde.

Coburg, 24. Mai. den 1. Junt zur Eroͤffnung des ordentlichen Landtags be⸗ stimmt, Und die dazu gewäͤhlten Abgeordneten bestäͤtigt. Sie werden eingeladen, sich am 27. Mal in der hiesigen Residenz⸗ stadt persoͤnlich einzufinden. 3

Se. Durchlaucht haben die Subscription zur Gruͤndung des Eckhofschen Denkmals in Gotha mit der Summe von hundert Thalern eroͤffnet. 8

Rudolstadt, 10. Mal. Am 8ten d. M. wurde die heilige Taufhandlung an dem neugebornen 1e auf dem Fuͤrstlichen Schlosse feierlich vollzogen und demselben die Na⸗ men Carl Guͤnther Friedrich Ernst Wilhelm beigelegt. Die allgemeine Freude uͤber dieses frohe Ereigniß wurde jedoch bald in Trauer verwandelt, da dieser neugeborne Prinz nach den Schickungen der goͤttlichen Vorsehung schon am 9ten d. M. wieder von dieser Welt abberufen worden ist.

Stuttgart, 23. Mai. Das heutige Regierungs⸗ Blatt enthaͤlt eine Verfuͤgung des Ministeriums des Innern, die Form der amtlichen Correspondenz mit den Bischöoͤflichen Behoͤrden zu Rottenburg betreffend, wornach die Communi⸗ cation zwischen der Staats⸗Regierung und den Bischoͤfli⸗ chen Stellen in der Regel durch den katholischen Kirchen⸗

* Portugal. Am 8. Mai ist folgende Verfuͤgung an den Corregldor von Aviz ergangen: „Ministerium der geistlichen Angelegenheiten vre ge⸗ 22. 7 Der Infant Regent befiehlt mir, Ihnen die beiliegend Abschrift des Deecrets vom 3ten d. M. zu üͤbersenden, 2 welchem er geruhet hat, die drei alten Staͤnde der Nation, den alten Grundgesetzen der Monarchie gemaͤß, zusammen⸗ zuberufen; und da es passend ist, daß bei dieser Gelegenheit durch welche Portugal wieder Portugal wird, well durch sie Einrichtungen, die rein dem Portugiesischen Staate angehoͤren, wieder hergestellt werden die gute Ordnung und die oͤffent⸗ liche Ruhe, welche vorzuͤglich von dem Gehorsam gegen die von den gesetzlichen Behoͤrden ausgehenden Befehle abhaängt, mehr als je aufrecht erhalten werden, damit die Welt wisse, daß den revolutlonaͤren Versuchen, durch welche uns die Par⸗ theiungen seit dem Jahre 1820 so viel Nachtheil verursacht und unserem Rufe so sehr geschadet haben, auf einmal ein Ende gemacht worden ist: so befiehlt mir Seine Hoheit, daß Sie zu diesem Zwecke mit Klugheit und Maͤßigung die wirksamsten Maaßregeln ergreifen vor Allem aber, daß Sie bekannt machen, daß dies der Wille jenes erhabenen Fuͤrsten ist, den alle gute und achtbare Portugiesen anbeten. Seine Hoheit befiehlt ferner, daß Sie Abschriften des ge⸗ nannten Decrets an alle ihnen untergeordnete Magistrats⸗ ersonen senden, damit diese ihrerseits diese Koͤniglichen Pestmmungen zur Ausfüͤhrung bringen, und damit sie wie solches noͤthig ist, allen Bewohnern ihres Bezirks be⸗ kannt werden moͤgen. Pallast der Ajuda, 7. Mai 1828. (unterz.) Luiz 8 Seen. Föetat⸗ de Castro 1— e Rio de Mend 2 1 Abschriften von dieser Verfuͤgung sind 8 ee Corregi⸗ dors aller Bezirke des 8 ergangen 2 „Die Morning⸗Chronicle vom 24. Mai giebt folgende Mittheilungen aus der Lissaboner Zeitung deren Blaͤtter bis —2* d. M. am Morgen jenes Tages in London einge⸗

J. 1 vee ee s klaͤrung im dahin richten zu koͤnnen: daß die vorstehende Erkü 8 8—

- rchive niedergelegt und deren Inhalt iis bundestaͤglichen Archive niedergeleg Sämmtliche Stin.

¹ 8 —e men erklaͤrten sich mit dem Antrage vollkommen 8g,

.

Se. Herzogl. Durchlaucht haben